Protokoll der Sitzung vom 20.05.2021

Meine Damen und Herren, Woche für Woche wird dieser Berg anwachsen. Denn nach Aussage der zuständigen Präsidentin des LASV wird eine neu zu bildende Projekt- und Arbeitsgruppe frühestens Ende Juli dieses Jahres - erst Ende Juli! - in der Lage sein, mehr Anträge zu bearbeiten als zeitgleich eingehen - natürlich nur unter der Voraussetzung, dass sich das Pandemiegeschehen nicht wieder verschärft. Um es ganz klar zu sagen: Dieser Umstand ist inakzeptabel!

Anderthalb Jahre nach Beginn dieser Pandemie kann sich die Landesregierung nicht damit herausreden, dass sie von der Pandemie und dem daraus resultierenden Anspruch auf Entschädigungszahlungen überrascht worden sei. Spätestens im Sommer letzten Jahres hätte hier seitens der Landesregierung und des zuständigen Gesundheitsministeriums gegengesteuert werden müssen, indem die personellen und technischen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass es gar nicht erst zu einem solchen riesigen Antragsstau kommt.

Das Gesundheitsministerium entschuldigt sich immer mit der Behauptung, dass es in anderen Bundesländern nicht viel besser aussehe. Das mag stimmen. Doch es gibt auch Bundesländer wie Sachsen-Anhalt, die bei der Antragsbearbeitung wesentlich schneller sind. Und ehrlich gesagt: Mir will überhaupt nicht einleuchten, warum sich die brandenburgische Landesregierung immer nur an schlechten Beispielen messen lassen möchte, anstatt sich an solchen Bundesländern ein Beispiel zu nehmen, die es deutlich besser machen. Das kann doch nicht der Anspruch Brandenburgs sein. Anspruch müsste es doch sein, dass Brandenburg bundesweit eine Vorreiterrolle einnimmt - wenigstens irgendwo, wenn es schon beim Impfen nicht klappt.

Es ist ein Skandal, dass in Brandenburg Arbeitgeber anderthalb Jahre auf die ihnen gesetzlich zustehenden Zahlungen warten

müssen, weil das Land es nicht organisiert bekommt, die Ansprüche zu prüfen, die Forderungen zu bearbeiten und zu bescheiden. Und ich frage mich ernsthaft: Muss dem Land Brandenburg erst ein Verwaltungsgericht per Urteil mitteilen, dass es nicht in der Lage ist, Anträge fristgemäß zu bescheiden? Was für ein Armutszeugnis wäre das!

Meine Damen und Herren! Für einen selbstständigen Unternehmer kann es existenzbedrohend sein, wenn er auf die Entschädigung für seinen Verdienstausfall lange warten muss. Möglicherweise hilft ihm der Dispokredit; die Zinsen für Dispokredite - das wissen Sie - betragen nicht selten 10 %.

Bei großen Unternehmen summieren sich teilweise stattliche Summen an Forderungen gegenüber dem Land Brandenburg. Ich möchte das gern an einem Beispiel festmachen: Bei den Ruppiner Kliniken wurden bisher 203 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Quarantäne geschickt, für die die Klinik die Lohnfortzahlung gewährleistet hat. Anträge hat das Unternehmen fortwährend gestellt. Nur zu einem Bruchteil dieser Anträge gab es überhaupt eine Eingangsbestätigung. Die Forderung gegenüber dem Land beläuft sich inzwischen auf knapp 175 000 Euro. Kein Antrag wurde bisher beschieden. Aus anderen Kliniken des Landes habe ich Ähnliches gehört, Kliniken, die - wie Sie wissen - aufgrund der Coronapandemie ohnehin in einer wirtschaftlichen Schieflage stecken. Die Landeskrankenhausgesellschaft warnte nicht zu Unrecht vor Liquiditätsengpässen und Zahlungsunfähigkeit. Eigentlich erwarte ich ja, dass die Landesregierung alles unternimmt, damit die Krankenhäuser gut durch diese Krise kommen - weit gefehlt!

Meine Damen und Herren, ich halte das für unglaublich und skandalös! Das ist ein Skandal, der in halbwegs normalen Zeiten zum Rücktritt der dafür Zuständigen geführt hätte. Mit einem Rücktritt ist jedoch niemandem geholfen. Es muss vielmehr dringend Abhilfe geschaffen werden.

Deshalb schlägt Ihnen die Linke drei Dinge vor. Erstens: Die Landesregierung wird aufgefordert, unverzüglich die organisatorischen, finanziellen und personellen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass der Stau bei der Beantragung von Entschädigungsleistungen abgearbeitet wird und die Anträge beschieden werden können. Es kann doch nicht ernsthaft gewartet werden, bis man Anfang August die Voraussetzungen dafür geschaffen hat, den Antragsstau nicht weiter anwachsen zu lassen. Das kann und muss schneller gehen!

Zweitens: Die Landesregierung wird aufgefordert, die Möglichkeit von Abschlagszahlungen zu prüfen. Ja, das ist mit Mehraufwand verbunden. Aber nach § 56 Abs. 12 des Infektionsschutzgesetzes hat die zuständige Behörde den Arbeitgebern und den Selbstständigen auf Antrag sowieso einen Vorschuss in der voraussichtlichen Höhe des Erstattungsbetrags zu gewähren. Aus unserer Sicht sollte man nicht auf eine weitere Flut von Anträgen auf Vorschusszahlungen warten, sondern von sich aus ganz unbürokratisch einen Vorschuss gewähren. Denn bei einigen Unternehmen - ich sagte es bereits - summieren sich die Forderungen in der Zwischenzeit, und gerade Selbstständige stehen vor Existenzproblemen.

Drittens fordern wir die Landesregierung auf, bei Vorliegen eines Anspruchs auf Entschädigung die Zahlung von Verzugszinsen zu berücksichtigen. Dieser Punkt ist nur recht und billig. Ich bin davon überzeugt, dass es bei Unternehmen wie auch bei Selbstständigen, die beispielsweise mehr als ein Jahr auf die ihnen gesetzlich zugesicherten Entschädigungsleistungen warten muss-

ten und müssen, mehr als nur angezeigt wäre, dass sie Verzugszinsen erhalten. Zum einen mussten diese Unternehmen und Selbstständigen teilweise selbst Kredite aufnehmen, um die Zeiten der Quarantäne zu überbrücken. Die Verzugszinsen decken dann ihren Mehraufwand. Zum anderen, meine Damen und Herren, können drohende Verzugszinsen auf die Landesregierung bzw. die ihr nachgeordneten Einrichtungen hinsichtlich des Arbeitstempos durchaus motivierend wirken.

Und sollte das alles nicht helfen oder sollten Sie, meine Damen und Herren, unserem Antrag heute überraschenderweise Ihre Zustimmung verweigern, kann ich Ihnen, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, nur noch eins empfehlen: Vielleicht wäre es klug, verstärkt darüber nachzudenken, nach der Zuständigkeit für das Impfen auch die Zuständigkeit für die Entschädigungsleistungen bei einem weniger be- bzw. nicht offensichtlich überlasteten Ministerium anzusiedeln.

Die ILB, deren Beauftragung die AfD in ihrem Antrag vorsieht, ist dafür denkbar ungeeignet. Die ILB ist eine Förderbank, die im Auftrag des Landes Förderprogramme begleitet und bearbeitet. Ihr fehlen die hoheitlichen Rechte, um Anträge auf Entschädigungsleistung zu bescheiden. Das muss die Landesregierung oder eine ihr nachgeordnete Behörde selbst hinkriegen, und zwar schnell. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Wir fahren mit dem Redebeitrag der SPD-Fraktion fort. Für sie spricht Herr Abgeordneter Keller.

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Rechtsanspruch auf Entschädigung nach § 56 des Infektionsschutzgesetzes des Bundes ist wohl unstrittig und bekannt. Das Anliegen der Fraktion DIE LINKE, dass die Entschädigungszahlungen nach § 56 zügiger ausgezahlt werden, ist nachvollziehbar. Dementsprechend nehme ich die Sache ernst, Herr Kretschmer, und habe ich mich auch ernsthaft mit Ihrem Antrag beschäftigt.

Ich möchte aber Folgendes sagen: dass das Ministerium, das MSGIV, selbst auf die Problematik aufmerksam gemacht hat und wir im Ausschuss auch darüber diskutiert haben. Da das Problem im Ministerium erkannt ist, wurde hier jetzt auch mit organisatorischen Maßnahmen, die Sie selbst angesprochen haben …

(Zuruf)

- Sie haben selbst die organisatorischen Maßnahmen angesprochen, die das MSGIV jetzt umsetzt, nämlich die Verlegung der Bearbeitung zum LASV. Sie haben auch angesprochen, dass es dort eine personelle Verstärkung gibt. Dementsprechend haben Sie eigentlich selbst erklärt, warum Ihr Antrag ein Stück weit erledigt ist.

Wir haben jetzt oft über Stadtverordnetenversammlungen gesprochen. Dort könnte ich jetzt den Finger heben und sagen: Ihr Antrag ist d. V. e. - Ihr Anliegen, dass das schneller bearbeitet werden soll, ist es sicherlich nicht - diese Differenzierung will ich hier durchaus machen.

Was mich ein Stück weit verwundert …

Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Stefke zu?

Ja.

Danke, Herr Kollege Keller, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie sprachen von einer personellen Verstärkung beim Landesamt. Können Sie das quantifizieren? Wie viele Personen werden abgeordnet, um diesen Antragsrückstau abzuarbeiten? Gibt es eine Prognose, wann der Antragsstau mit dieser Verstärkung dann abgearbeitet sein wird?

Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

Ich würde vielleicht Folgendes sagen: Die Frage, wie die personelle Verstärkung aussieht, können Sie gern auch Herrn Ranft stellen. Der kann dazu sicherlich detaillierter, auch zu dem Zeitpunkt, ausführen.

(Zuruf)

- Na selbstverständlich, weil es ja vorgestellt worden ist.

Ich will auf einen zweiten Punkt hinaus: Für uns als SPD-Fraktion und für die gesamte Koalition, glaube ich, ist doch klar: Hier muss die Antragsbearbeitung wesentlich schneller erfolgen. Das Ziel muss sein, dass Ende des Jahres vor allem die Altanträge abgearbeitet werden. Das muss Ziel und auch Anspruch des Gesundheitsministeriums sein.

(Zuruf)

- Ende dieses Jahres, Herr Kretschmer.

(Zuruf)

Herr Kretschmer, jetzt noch einmal kurz zu Ihnen. Ein paar Punkte in Ihren Aussagen, muss ich sagen, haben mich irritiert. Sie sprachen erstens die Zahlen aus einer Antwort auf eine Anfrage im Bundestag an. Wenn Sie genauer gelesen hätten - womöglich haben Sie das auch getan -, hätten Sie feststellen müssen, wie die Zahlen erhoben worden sind. Dort geht es um Onlinebeantragung. Also ist auch klar, dass es Abweichungen geben kann, da es im Land Brandenburg nämlich noch möglich ist, auch auf anderem Wege Anträge zu stellen. Ob das Nennen der Zahlen aus verschiedenen Bundesländern, wobei eben nicht aufgeführt worden ist, wie viele Anträge in welchem Bundesland schon bearbeitet worden sind - das kann man auch einmal dazusagen: das wurde dort nicht angegeben -, sinnvoll ist, ist fraglich. Ich habe mir die Mühe gemacht, mal in anderen Bundesländern

nachzufragen. Die haben ähnliche Probleme. Warum haben sie ähnliche Probleme? Weil das genau die Bereiche betrifft, in denen die Coronapandemie vordringlich bearbeitet wird. Das muss man einfach zur Kenntnis nehmen. Dass Sie sich dann …

Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Zeschmann zu?

Frau Richstein, die Zwischenfrage würde ich gleich zulassen. Ich möchte bloß kurz den Punkt bezüglich Herrn Kretschmer ausführen, wenn das in Ordnung ist.

Herr Kretschmer, dementsprechend haben die anderen Bundesländer ähnliche Probleme. Warum? Weil es in der Vergangenheit in der Regel eher ein paar Hundert Anträge nach § 56 Infektionsschutzgesetz gab. Daher ist es an der Stelle nicht verwunderlich. Und ich muss auch ein Stück weit - Sie hatten es angesprochen …

Wollten Sie jetzt noch die Zwischenfrage zulassen?

Ich lasse die Zwischenfrage zu. Aber nur, wenn Herr Zeschmann verspricht, dass er dann eine Kurzintervention weniger macht.

Herr Abgeordneter Dr. Zeschmann bitte.

Ich habe heute erstmals seit Monaten zwei- oder dreimal die Kurzintervention genutzt. Ich werde mich gerne auch weiter auf dieses Maß beschränken. - Herr Keller, ich gebe Ihnen gern noch ein bisschen Redezeit. Sie haben eben ausgeführt, dass Sie darauf hinarbeiten wollen, dass bis Ende dieses Jahres alle Altanträge abgearbeitet sind. Das haben Sie eben gesagt. Das heißt - ich übersetze das mal -: Sie wollen ernsthaft, dass die Anträge aus dem ersten Halbjahr 2020 irgendwann bis zum 31.12.2021 abgearbeitet sind, und nehmen damit sehenden Auges in Kauf, dass insbesondere die kleinen und mittelständischen Unternehmen, bei denen ein oder mehrere Mitarbeiter in Quarantäne geschickt wurden, bis dahin möglicherweise schon längst in die Insolvenz gegangen sind. Denn wenn die Hälfte oder ein Drittel oder ein Viertel der Arbeitskraft und des Umsatzes wegfällt, kann das schon erhebliche Spuren hinterlassen. Habe ich Sie da richtig verstanden, dass Sie das so in Kauf nehmen und die Abarbeitung der Anträge ernsthaft erst bis Ende dieses Jahres gewährleisten wollen?

Vielen Dank. - Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

Ich finde es immer erstaunlich, wie Sie versuchen, quasi aus einer Aussage herzuleiten, wer wie lange warten muss. Es ist doch klar, dass wir auch in diesem Jahr Anträge haben. Meine Aussage war relativ klar: Bis Ende des Jahres muss es gelingen, sowohl die Altanträge als auch die Anträge, die in diesem Jahr gestellt werden, abzuarbeiten - selbstverständlich. Und mit großer Wahrscheinlichkeit wird das LASV erst die Altanträge abarbeiten, bevor es zu den neuen kommt.

Herr Zeschmann, ich bin auch ein Stück weit überrascht über Ihre Frage, angesichts der Höhe der Summen, die dort ausgezahlt werden. Gerade bei Selbstständigen kann ich die Not verstehen, dass wir das sehr zügig machen müssen. Bei anderen, größeren Firmen und angesichts der mir bekannten Zahlen und der durchschnittlichen Summen, um die es sich hier handelt, ist es sicherlich geboten, schnell zu bescheiden, aber da droht sicherlich nicht die Insolvenz ganzer Unternehmen. Da wollen wir mal bei den Tatsachen bleiben.

Ich fahre mit meiner Rede fort. Ich will noch darauf hinaus, dass wir mit dem Nachtragshaushalt - wir hatten heute die Debatte dazu - die Grundlagen schaffen werden, dass die Finanzen im Land Brandenburg bereitstehen, um genau diese Entschädigungszahlungen zu leisten. Da werde ich auch genau hinschauen, welcher Abgeordnete hier dann dem Nachtragshaushalt zustimmt und wer hingegen meint, dass das an der Stelle nicht notwendig ist.

Jetzt kommen wir aber zu den einzelnen Anträgen. Ich glaube, dass das Ziel sein muss - das teilen wir als Koalition, sicherlich auch das Gesundheitsministerium, mit den Linken -, diese Anträge zügig abzuarbeiten. Dazu bedarf es aber keiner Abschlagszahlungen und auch keiner Verzugszinsen. Ganz ehrlich, Frau Ministerin Nonnemacher braucht sicherlich keinen guten Ratschlag von der AfD-Fraktion oder von den Linken, in welcher Organisationform das erfolgt. Das kann sie selbst sicherlich am besten entscheiden. Ich traue Frau Nonnemacher und dem Ministerium zu, die jetzt knapp 30 000 Anträge zügig abzuarbeiten.

Auch Folgendes möchte ich noch sagen: Bei all dem, was wir hier - die Landesregierungen in Gänze - an Belastung haben, muss sich die Landesregierung Brandenburg ganz sicher nicht verstecken, wenn es um die Abarbeitung von Anträgen geht. Mit Blick auf das Wirtschaftsministerium sage ich, dass es uns bis heute gelungen ist, knapp 100 000 Anträge auf Wirtschaftshilfe, Soforthilfe, Überbrückungshilfe etc. - wenn man alle addiert - nicht nur zu bearbeiten, sondern auch zu bescheiden und zusätzlich noch Finanzhilfen auszuzahlen. An der Stelle braucht sich Brandenburg ganz sicher nicht zu verstecken. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Wir fahren mit dem Redebeitrag der AfD-Fraktion fort. Für sie spricht die Abgeordnete Muxel.

Verehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen Abgeordnete! Liebe Brandenburger! Heute möchte ich mit Ihnen den Antrag „Antragsstau bei Anträgen auf quarantäne-bedingten Verdienstausfall zeitnah abarbeiten!“ der Linken und den dazugehörigen Änderungsantrag unserer AfD-Fraktion besprechen. So positiv sich

zumindest die Überschrift des Antrags der Linken anhören mag, so traurig ist der Anlass eigentlich.

Vergessen wir das Grundübel nicht: die nach unserer Ansicht völlig unverhältnismäßigen Maßnahmen von der Bundes- und der Landesregierung, die unserem schönen Land einen Dauerausnahmezustand beschert haben. Und wofür? Vorgeblich zur Bekämpfung einer Pandemie, die zwar auf real existierende Erreger zurückzuführen ist, deren Bedrohungspotenzial jedoch zumindest unterschiedlich eingeschätzt wird, auch von Fachleuten. Ob die Beschränkungen und Restriktionen - vor allem angesichts der entstandenen Schäden - gerechtfertigt sind und waren, diesbezüglich wird sich die Landesregierung verantworten müssen, und zwar nicht nur vor uns, sondern auch vor künftigen Generationen.