Protokoll der Sitzung vom 20.05.2021

Wir fahren mit dem Redebeitrag der Landesregierung fort. Für sie spricht der Staatssekretär im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Infrastruktur und Verbraucherschutz, Herr Ranft.

(Zuruf: Infrastruktur auch noch?)

- Integration. Habe ich Infrastruktur gesagt?

(Zuruf)

Es ist spät.

(Weitere Zurufe)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem Antrag wird zutreffend festgestellt: Seit 15 Monaten befindet sich Deutschland und damit auch Brandenburg im Kampf gegen die Pandemie und deren Folgen. Dies fordert - das ist von einigen schon angesprochen worden - in besonderem Maße die öffentliche Verwaltung. Gerade das hier in Rede stehende MSGIV als Gesundheitsressort einschließlich seiner nachgeordneten Bereiche ist in diesem Zusammenhang auf verschiedenen Ebenen außerordentlich stark belastet.

Einige Beispiele: Im MSGIV tagt seit 15 Monaten täglich der Krisenstab Corona. Wir haben unzählige Corona-Verordnungen für die Landesregierung auf den Weg gebracht, haben fast täglich Besprechungen mit den Gesundheitsämtern durchgeführt. Das

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit, kurz LAVG, hat die tägliche Datenerfassung, die Aufbereitung von Coronainfektionsfällen für das RKI, den Arbeitsschutz, die Aufsicht über die Unternehmen - gerade, was die Einhaltung von pandemiebezogenen Vorgaben betrifft -, und über das Landesamt für Soziales und Versorgung, LASV, die Krisenintervention bei den Pflegeheimen und anderen Wohnformen, Kostenerstattungsverfahren - unter anderem jetzt auch die neue Aufgabe - durchgeführt.

Dies sind nur beispielhaft genannte Aufgaben, weil es zusätzliche Aufgaben für einen aus meiner Sicht - und ich kenne das Haus seit 30 Jahren - personell nicht gut aufgestellten Geschäftsbereich sind.

Das Covid-19-Ausbruchsgeschehen hat seit März 2020 - alle meine Vorrednerinnen und -redner haben das erwähnt - viele Menschen unmittelbar mit behördlichen Maßnahmen, die der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienen, konfrontiert. In der Folge haben viele erwerbstätige Personen einen Verdienstausfall erlitten, da sie ihrer beruflichen Tätigkeit nicht nachgehen konnten.

Ich gebe Ihnen vollkommen Recht: Die Abarbeitung der Anträge nach § 56 Abs. 1 sowie 1a Infektionsschutzgesetz ist derzeit unbefriedigend, und ich bedaure das hier an dieser Stelle als fachlich zuständiger Staatssekretär sehr. Zu berücksichtigen ist aber - auch das gehört zur Wahrheit -, dass in den vergangenen Jahren die Bearbeitung derartiger Anträge keine Rolle im Verwaltungsgeschehen des LAVG spielte; es gab eine halbe Kraft für ca. fünf bis sechs Anträge pro Jahr.

Alle Vorredner haben darauf hingewiesen: Wegen der Pandemie und ihrer Folgen ist die zu bewältigende Anzahl enorm gestiegen, und neu hinzugetreten ist die Zuständigkeit für Entscheidungen über Anträge nach § 56 Abs. 1a IfSG, die zu einem erheblichen Antragsaufwuchs geführt hat.

Meines Erachtens ist hier schon der erste Fehler passiert. Man hätte auf Bundesebene das materielle Recht vereinfachen und bestimmte andere, pauschalisierte Entschädigungsmöglichkeiten schaffen können. Deshalb haben alle Länder dieses Problem. Aber ich will nicht drum herumreden: Brandenburg steht im Ländervergleich unbefriedigend da. Ich will auch keinen Hehl daraus machen, dass das so nicht weitergehen konnte.

Aufgrund der geringen Anzahl von Anträgen im Vorfeld der Pandemie waren zunächst im damals zuständigen LAVG weder ein entsprechendes System zur Antragserfassung noch die erforderlichen personellen Kapazitäten - quantitativ wie qualitativ - vorhanden, geschweige denn geschultes Personal. Wir hatten eine Person, und jetzt brauchen wir mindestens 60 bis 80 Personen, und zwar Leute, die das können; ein Arbeitsschutzaufsichtsbeamter kann nicht sofort eine Entschädigungszahlung bearbeiten. Wir konnten - das wurde zutreffend festgestellt - die enorme Antragsflut im Jahr 2020 im damals zuständigen LAVG nicht adäquat bewältigen.

Um eine belastbare, nachhaltige Beschleunigung der Antragserledigung zu erreichen, wurden in den vergangenen Monaten - seit Ende letzten Jahres und dann zunehmend in den ersten Monaten dieses Jahres - von mir persönlich einschneidende Maßnahmen in den nachgeordneten Bereichen ergriffen. Letztlich habe ich dem LAVG die Zuständigkeit genommen und der Landesregierung vorgeschlagen, dass das LASV durch eine Änderung der Zuständigkeitsverordnung diese Aufgabe übernimmt, weil es bestimmte Erfahrungen hinsichtlich der elektronischen

Antragsbearbeitung hat und eigentlich auch die Entschädigungsbehörde ist.

Über diese Maßnahmen haben wir von uns aus - ich in Vertretung von Ministerin Nonnemacher mit der Präsidentin des LASV, Frau Klocek - in der letzten Sitzung des Gesundheitsausschusses ausführlich berichtet, und ich habe da auch keinen Hehl daraus gemacht, dass ich persönlich mit dieser Situation nicht zufrieden bin.

Ich möchte einige Maßnahmen, um hier zu einer deutlichen Verbesserung zu gelangen, erwähnen, einerseits organisatorische Entscheidungen: Beitritt zu einem länderübergreifenden OnlineAntragsverfahren, das wir schon letztes Jahr auf den Weg gebracht, aber jetzt beschleunigt haben; Beauftragung eines externen Dienstleisters mit der Antragserfassung; und, wie gesagt, die Änderung der Infektionsschutzzuständigkeitsverordnung mit der klaren Zuständigkeit des LASV - vorher hatte das LASV das LAVG nur mittelbar unterstützt.

Andererseits personelle Maßnahmen: Wir haben 20 Personen aus dem LAVG zum LASV abgeordnet. Wir haben 20 befristete Stellen ausgeschrieben, dabei aber - das ist eine Erfahrung aller Bundesländer - leider große Schwierigkeiten, zu den Rahmenbedingungen des öffentlichen Dienstes qualifiziertes Personal - wir können es ja nur befristet einstellen - zu finden; Mecklenburg-Vorpommern hat deshalb zum Beispiel die Vergütung deutlich erhöht. Und wir haben 20 Beschäftigte aus allen Abteilungen des LASV im Bereich Entschädigungsleistungen abgezogen.

Unser Geschäftsbereich - Sie erwähnten es gerade - hat ca. 900 Personen. Meine These ist: Wir müssten, wenn wir das aus dem Geschäftsbereich alleine bewältigen wollten, 7 bis 10 % abziehen. Das würde bedeuten, dass in der Pandemie andere Aufgaben nicht bewältigt werden könnten. Abgeordnete Kniestedt hat auf das Problem der geringen Personalausstattung hingewiesen, und das habe ich nun hautnah seit meiner Tätigkeit in verschiedenen Funktionen innerhalb dieser Landesregierung und Landesverwaltung erlebt. Das ist in der Tat eine Folge der Pandemie, bei der wir diskutieren müssen, wie ein gut ausgestatteter Gesundheitsbereich zukünftig auszusehen hat.

Herr Abgeordneter, Sie müssten bitte zum Schluss kommen.

Ich bin leider kein Abgeordneter, sondern Staatssekretär.

(Heiterkeit)

Entschuldigung, Herr Staatssekretär, aber auch Sie müssten bitte zum Schluss kommen. - Und ich frage Sie, ob Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Johlige zulassen.

Gerne.

Herzlichen Dank, Herr Staatssekretär. Ich habe Ihren Ausführungen sehr interessiert zugehört. Was mir aber nicht klar ist, ist, bis wann wir denn damit rechnen können, dass diese 40 000 Anträge abgearbeitet sind. Ein wichtiges Signal aus der heutigen Sitzung wäre ja, dass Sie hier sagen: Bis dann und dann werden wir die Anträge abgearbeitet haben. - Denn darauf warten die Firmen in diesem Land.

Herr Staatssekretär, Sie haben das Wort.

Ich hatte gemeinsam mit der Präsidentin des LASV dem Gesundheitsausschuss dargelegt, dass wir hier keine Wunder erwarten können, und ich werde hier jetzt nicht einen Zeitpunkt X nennen können. Die Präsidentin hatte das Konzept - dass wir gemeinsam mit den Kammern die Unternehmen herausarbeiten, die besonders dringend der Antragserledigung bedürfen - vorgestellt. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass bundesweit nur ungefähr ein Viertel der Anträge positiv beschieden wird.

Ich möchte zum Abschluss noch auf zwei Punkte eingehen: zum einen auf den Hinweis, dass das materielle Recht keine Abschlagszahlung vorsieht; das müsste man ändern. Vorauszahlungen bedingen fast durchgehend eine vollständige Antragsprüfung, und dann kann ich den Antrag auch gleich abschließend prüfen. Und ein Zinsanspruch ist nach unserer Auffassung nicht gegeben. Aber wir werden das materielle Recht noch einmal mit den Bundesländern und dem Bund diskutieren.

Und wir haben zu dem Antrag der AfD natürlich mit der ILB Kontakt aufgenommen. Aber die ILB hat dieses Personal nicht. Ihr Personal wird vorrangig für die Bearbeitung der Wirtschaftshilfen eingesetzt.

Gestatten Sie mir zum Schluss noch eine persönliche Bemerkung: In einigen Reden klang an, dass das Arbeitstempo im Ministerium oder im nachgeordneten Bereich beschleunigt werden müsse; da ist das Bild des trägen Beamten oder der trägen Mitarbeiterin vorhanden. Ich sage sehr nachdrücklich für die Kolleginnen und Kollegen, die in meinem Geschäftsbereich arbeiten: Sie arbeiten seit 15 Monaten jeden Tag bis zum Anschlag, um die Pandemie zu bekämpfen. Das gilt im Übrigen auch für Ministerin Nonnemacher. Und von daher warne ich vor solchen Konnotationen.

Wir müssen die Beschäftigten innerhalb der Landesverwaltung weiterhin motivieren, ihren Job zu machen. Und ich gebe Ihnen Recht: Wir müssen in diesem Punkt besser werden. Und da stehe ich auch persönlich zu meiner Verantwortung. - Herzlichen Dank.

Wir müssen auch den Mitarbeitern der Landesverwaltung die Chance geben, einmal Feierabend zu machen. Deswegen würde ich die Landesregierung bitten, zukünftig auf die vereinbarte Redezeit zu achten.

Da der Herr Staatssekretär so überzogen hat, gebe ich aber den Fraktionen die Möglichkeit, wenn sie das wünschen, auch noch Redezeit in Anspruch zu nehmen. - Die Fraktion DIE LINKE verneint. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN? - Da sehe ich auch keinen Redebedarf. - Bei der SPD-Fraktion auch nicht. - Bei der CDU-Fraktion auch nicht. BVB / FREIE WÄHLER Fraktion? - Nein. Und die AfD-Fraktion? - Da sehe ich auch keinen Bedarf.

Dann sind wir am Ende der Rednerliste angelangt. Ich schließe die Aussprache und eröffne die Abstimmung.

Ich lasse erstens abstimmen über den Änderungsantrag der AfDFraktion, Drucksache 7/3605; der Forderungsteil des Antrags soll mit einem Forderungspunkt Nummer 4 ergänzt werden. Wer dem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenstimmen! - Die Stimmenthaltungen! - Bei wenigen Stimmenthaltungen ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.

Ich komme zweitens zum Antrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 7/3541, mit dem Titel „Antragsstau bei Anträgen auf quarantäne-bedingten Verdienstausfall zeitnah abarbeiten!“. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenstimmen! - Die Stimmenthaltungen! - Damit ist der Antrag ohne Stimmenthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 17 und übergebe an Vizepräsident Galau.

Wir kommen in den Schlussspurt; die letzten beiden Anträge liegen uns vor.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 18 auf.

TOP 18: Echter Schallschutz für alle - Preisindexsteigerungen bei Kosten für baulichen Schallschutz im BER-Umfeld ausgleichen

Antrag der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion

Drucksache 7/3543

Die Aussprache eröffnet der Kollege Stefke, der hier schon ganz ungeduldig wartet. Ich gebe ihm hiermit das Wort. - Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer an den Bildschirmen! Auf den ersten Blick könnte man denken, bei dem Antrag handele es sich um ein Versehen unserer Fraktion und wir hätten den gleichen Antrag ein zweites Mal eingebracht. Aber nein! Wer den Antrag aufmerksam gelesen hat, wird den Unterschied bemerkt haben.

Mit dem letzten Antrag hatten wir erreichen wollen, dass die Landesregierung auf die Flughafengesellschafter dahin gehend einwirkt, dass den Anspruchsberechtigten gestattet wird, den Ge-

samtbetrag aus den Anspruchsermittlungen gegebenenfalls auch nur für ein Gewerk aus dem Leistungsverzeichnis zu verwenden, also beispielsweise nur für Schallschutzfenster oder nur für die Schalldämmung an Dach oder Wänden - je nachdem, wofür der Betrag noch ausreicht. Hierzu nahmen die Fraktionen unterschiedliche Positionen ein. Die eine meinte: Es kann doch nicht sein, dass die Kostensteigerungen zulasten der Anspruchsberechtigten gehen, womit DIE LINKE auch vollkommen recht hatte. - Das war auch wirklich nicht unsere Intention; ich denke, das nehmen Sie uns auch ab. Die Koalitionsfraktionen wie auch Herr Minister Beermann begründeten ihre Ablehnung des Antrags mit der Behauptung, eine Umschichtung der Mittel aus der Anspruchsermittlung Bau für die Umsetzung nur eines Gewerkes ginge laut Planfeststellungsbeschluss nicht, weil dann ja das für die Wohnobjekte individuell ermittelte Schallschutzziel nicht erreicht werden könne.

Wir teilen diese Rechtsauffassung nicht, und ich will begründen, warum nicht: Als Beispiel nenne ich die schallschutzbezogene Verkehrswertvermittlung. Wenn die Kosten der Schallschutzmaßnahmen 30 % des Verkehrswertes des Objekts überschreiten, kann sich die Flughafengesellschaft mit diesem Betrag sozusagen freikaufen. Die Betroffenen haben dann aber gar keinen Schallschutz.

In einer Presseerklärung vom 4. Juli 2018 - auf Ihrer Homepage heute leider nicht mehr nachzulesen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - war Ihr damaliger Fraktionsvorsitzender, Axel Vogel, heue Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz, in Reaktion auf das OVG-Urteil vom Tag zuvor sogar der Meinung - ich zitiere -:

„War die finanzielle Entschädigung ursprünglich als Ausnahme vorgesehen, wird sie durch die Präzisierung der Ansprüche durch das OVG nun noch eher zur Regel.“