Natürlich können wir die FBB GmbH auffordern, mehr zu tun. Wir müssen es sogar. Da stehen wir in der Verantwortung. Das hat nichts mit dem Planfeststellungsbeschluss zu tun, sondern das kann man auch auf andere Weise regeln. Das muss man nicht im Planfeststellungsbeschluss ändern. Hier geht es um bereits festgestellte Ansprüche.
Den Anwohnerinnen und Anwohnern wurde der weltbeste Schallschutz versprochen, und ich finde es despektierlich - das sage ich Ihnen ganz ehrlich, Herr Kollege Barthel -, wenn Sie hier von „Ihrer Klientel“ sprechen. Die Anwohnerinnen und Anwohner, die hier ein Problem mit dem Fluglärm haben, sind unser aller Klientel. Das sind nämlich Wählerinnen und Wähler, Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. Der Schallschutz ist für sie ohne Wenn und Aber umzusetzen.
Weitere Wiederholungen erspare ich Ihnen an dieser Stelle und zu dieser Zeit ebenfalls. Wir stimmen dem Antrag der Freien Wähler zu. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Wir fahren in der Redeliste fort. Zu uns spricht jetzt der Abgeordnete von Gizycki für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Herr Präsident! Liebe Abgeordnete! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer zu so später Stunde vor dem Livestream! Herr Stefke, lassen Sie mich kurz auf die von Ihnen zitierte Presseerklärung
eingehen. Natürlich: Was die 30-%-Kappungsregelung betrifft, ist es nach wie vor unsere Position, dass sie abgeschafft gehört. Aber so ist es nun einmal in Koalitionsverhandlungen: Man kann nicht alle seine Positionen eins zu eins durchsetzen.
Zum Thema „Änderung Planfeststellungsbeschluss“: Auch das stimmt nach wie vor. Wir haben damals gefordert, dass die baulichen Änderungen, die sich aus dem Planfeststellungsbeschluss ergeben, ungefragt geändert werden. Da ging es nicht darum, irgendwelche Preissteigerungen, die sich vielleicht ergeben, auszugleichen. So viel dazu.
Was uns hier vorliegt, ist im Prinzip die Neuauflage Ihres alten Antrags, nämlich dass die Preissteigerungen bei Kosten für baulichen Schallschutz vollständig übernommen werden. Meine Nachfrage bei der FBB ergab, dass Preissteigerungen regelmäßig berücksichtigt werden, wobei „regelmäßig“ alle drei Jahre bedeutet. Darüber kann man natürlich meckern. Fakt ist jedoch, dass die Preisentwicklung von der FBB berücksichtigt wird.
Die Fraktion will in dem Antrag jedoch mehr. Ziel ist die nachträgliche Berücksichtigung von Preissteigerungen. Eine Anspruchsermittlung soll also erteilt werden und die Entschädigung nicht zum Stichtag, sondern für alle künftigen Preisentwicklungen gelten. Das wäre für die Antragsteller ohne Frage praktisch. Aber ist es auch gerecht? Vor allem: Was würden wir damit erreichen, die Landesregierung zu beauftragen, bei der FBB darauf hinzuwirken? Herr Barthel hat das schon erwähnt.
Es ist bekannt, dass die Flughafengesellschaft nur den nach Planfeststellungsbeschluss notwendigen Schallschutz schuldet. Notwendig ist es demnach nicht, nach Antragstellung und Kostenermittlung noch jahrelang mit der Umsetzung zu warten. Der Flughafen wäre also verpflichtet, damit verbundene Mehrkosten abzulehnen, erst recht in der finanziellen Lage, in der er sich gerade befindet.
Die von den Freien Wählern beantragte Berücksichtigung von Preiserhöhungen wäre dann sowieso mit Landesmitteln zu finanzieren; der Flughafen hat kein Geld mehr. Ist es gerecht, die durch das Warten der Anwohner entstandenen Mehrkosten der Allgemeinheit aufzubürden? Diese Gerechtigkeitsdebatte hatten wir schon im letzten Plenum; dazu gibt es heute nichts Neues. Wir halten es nicht für gerecht.
Die Gründe für nicht umgesetzten Schallschutz sind aber sicher noch vielfältiger als von den Freien Wählern hier dargestellt. Wir werden uns diese Gründe sehr genau ansehen müssen; denn mit der bisher niedrigen Umsetzungsquote für baulichen Schallschutz dürfen wir uns natürlich nicht zufriedengeben. Beispiel Neubau: Der von der FBB für 2016 erarbeitete Leitfaden sieht vor, dass die Bauherren vor dem Bau eine Individualvereinbarung abschließen und im optimalen Fall die Mehrkosten erstattet bekommen.
Die Praxis zeigt aber, dass solche Individualvereinbarungen nur sehr selten geschlossen werden, und noch seltener kommt es zu einer Auszahlung von Mehrkosten. Hinderungsgründe für solche Individualvereinbarungen liegen in der Regel darin, dass der Bauantrag schon gestellt oder genehmigt ist. Es geht also darum, diejenigen, die in dem Bereich bauen wollen, schon vorher zu erreichen. In der Regel werden die Bauwilligen aber erst dann vorstellig, wenn der Bauantrag eingereicht wird.
Der andere Fall: Die Bauherren reichen ihr Hausprojekt nach Fertigstellung bei der FBB ein. Dann ist entweder gemäß Plan
feststellungsbeschluss gebaut worden; das ist der Idealfall, allerdings die Ausnahme. Dann beginnen die Auseinandersetzungen um die Mehrkosten. - Oder aber, was eher dem Standardfall entspricht, das Ganze ist nicht nach Planfeststellung geschützt. Die FBB muss hier nur die Differenzkosten erstatten, und zwar nur dann, wenn der Bauherr die Maßnahmen durchführen lässt. Der Bauherr müsste, um ein nach Planfeststellungsbeschluss schallgeschütztes Haus zu bekommen, die Fenster in seinem Neubau austauschen lassen. Er zahlt also das neue Schallschutzfenster bis zum Wert eines Standardfensters selbst, und nur die Mehrkosten übernimmt der Flughafen. Es ist klar, dass das zu Problemen führt.
Die Verfahren rund um den baulichen Schallschutz am BER sind also bei Weitem nicht problemlos. Eine einfache Erstattung von Mehrkosten, die durch allgemeine Baupreisentwicklung entstanden sind, ist eigentlich keine Lösung, weil es eben diese Verfahrensprobleme gibt. Ich hatte auf das Gerechtigkeitsproblem vorhin schon hingewiesen.
Klar ist für uns, dass Brandenburg hier als Gesellschafter des Flughafens gefragt ist und nicht als Genehmigungsbehörde. Als Gesellschaft ist es immer schwierig, in das operative Geschäft einzugreifen. Aber die bauliche Umsetzung des notwendigen passiven Schallschutzes muss auf der Agenda des Aufsichtsrates ganz oben stehen; das ist klar. Die neue Flughafenchefin wird sich da noch einiges von uns anhören müssen. Genau da müssen wir ansetzen: dass die Verfahren endlich im Sinne der Anlieger besser gestaltet werden. - Ich danke Ihnen.
Vielen Dank. - Wir setzen die Debatte mit dem Beitrag von Minister Beermann für die Landesregierung fort. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Verpflichtung der FBB, passive Schallschutzmaßnahmen an zu schützenden Räumen vorzunehmen, soll sicherstellen, dass vor Fluglärmbelastungen am Tag und in der Nacht geschützt wird. Die FBB als Vorhabenträgerin hat sich zur Erfüllung der Schallschutzanforderungen für die Möglichkeit der Kostenerstattung nach Einbau der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen entschieden und dafür das Schallschutzprogramm entwickelt.
Dieses Programm wird unter Beachtung der äußeren Rahmenbedingungen wie gerichtliche Entscheidungen oder Fortschritte bei der Bautechnik ständig weiterentwickelt. Durch die Schallschutzauflagen des Planfeststellungsbeschlusses in seiner aktuell gültigen Fassung wird ein Rechtsverhältnis zwischen der verpflichteten FBB einerseits und den berechtigten Grundstückseigentümern andererseits in Form eines öffentlich-rechtlichen Schuldverhältnisses begründet.
Das Schallschutzprogramm BER geht von einem Zusammenwirken der FBB mit dem berechtigten Eigentümer aus. Ohne dieses Zusammenwirken ist eine Realisierung des nach dem Planfeststellungsbeschluss erforderlichen Schallschutzes nicht möglich. Die Verpflichtungen der FBB, die planfestgestellten Schutzvorkehrungen zu realisieren, korrespondieren mit den Mitwirkungsobliegenheiten der Berechtigten. Der Anspruch auf Schallschutzvorrichtungen im Sinne der Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses kann bis fünf Jahre nach Inbetriebnahme der neuen Südbahn gegenüber den Trägern des Vorhabens geltend
Gemäß Planfeststellungsbeschluss soll mit dieser Frist den Betroffenen ausreichend Zeit für die Geltendmachung ihrer Ansprüche eingeräumt werden. Zudem soll mit der Befristung Planungssicherheit für den Vorhabenträger geschaffen werden. Den Betroffenen obliegt es, ihre Ansprüche im eigenen Interesse rechtzeitig geltend zu machen.
Der Planfeststellungsbeschluss überlässt es den freien Entscheidungen der Berechtigten, ob und wann sie einen Anspruch auf Schallschutzeinrichtungen geltend machen. Jedoch hat die FBB ein berechtigtes Interesse daran, Lärmschutzmaßnahmen und Entschädigungsleistungen in überschaubarer Zeit abzuwickeln. Wenn aus Gründen, die die FBB nicht zu vertreten hat, Verzögerungen bei der Beauftragung der baulichen Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen auftreten, die zu einem Kostenanstieg gegenüber den in der ASE-B ausgewiesenen Kosten führen, ist die FBB grundsätzlich nicht verpflichtet, solche konjunkturbedingten Mehrkosten zu tragen.
Nachträgliche Preissteigerungen rechnet die FBB den Anspruchsberechtigten zu, wenn eine unstreitige Anspruchsermittlung über einen längeren Zeitraum vorlag und der Anspruchsberechtigte keine Schritte zur Umsetzung unternommen hat. Allerdings prüft die FBB bei Mehrkostenanzeigen von Baufirmen für umsetzungswillige Anspruchsteller auch heute schon, ob die FBB die konjunkturbedingten Mehrkosten zu tragen hat, weil aufgetretene Verzögerungen ursächlich im Verantwortungsbereich der FBB liegen. Eine pauschale Pflicht der FBB zur Übernahme von Preissteigerungen ohne Bewertung der Verursachung ist nicht sachgerecht.
Vielen Dank. - Das Wort geht noch einmal an den Abgeordneten Stefke für die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herrn Barthel hatte ich schon im Zusammenhang mit der Kurzintervention abgefrühstückt. - Herr von Gizycki, es käme jetzt einer Demütigung gleich, wenn ich auf Ihren Redebeitrag einginge. Ich mache das nicht; das entspricht nicht meinem parlamentarischen Stil.
Was Sie jedoch heute hier abgeliefert haben, ist wirklich unterirdisch, gerade als Vorsitzender vom Sonderausschuss BER - das darf ich Ihnen mal sagen. Wenn Sie in die Debatte solche Dinge wie Bauanträge einführen, muss ich sagen: Das hat mit dem Thema überhaupt nichts zu tun. Es geht nicht um Bauanträge oder um Schallschutz bei Neubauten. Es geht um Schallschutzmaßnahmen und Anspruchsermittlungen Bau für bestehende Häuser, und die sind schon älter: aus ´12, ´13, ´14 und älter. Darum geht es.
Die Betroffenen erleben jetzt eine Kostensteigerung, wenn sie das umsetzen lassen, weil sie gewartet haben - aus unterschiedlichen Gründen; ich hatte beim letzten Mal schon dazu ausgeführt. Nun kann man darüber streiten, ob sie selbst schuld daran sind oder nicht. Ich bin der Meinung, dass sie das nicht sind. Sie
haben abgewartet, wie die Urteile ausfallen, ob sie gegebenenfalls noch einen besseren Schallschutz für sich in Anspruch nehmen können. Ich sage es gern noch einmal: Es war nicht zum Schaden der FBB, dass sie damit gewartet haben. Hätten sie einen höheren Schallschutzanspruch zugesprochen bekommen, hätte der ganze alte Kram rausgerissen werden müssen, und dann wäre alles wieder von vorne losgegangen. Das wäre sicherlich noch teurer geworden.
Frau Walter-Mundt, wenn Sie sagen, dass Sie gar nicht viel Zeit für Ihre Rede verwenden wollen, ist es das Gleiche wie beim letzten Mal: Das ist sehr respektlos gegenüber den Anspruchsberechtigten, den Schwerstbetroffenen im BER-Umfeld. Das muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen.
Es gibt noch eine bemerkenswerte Aussage von Herrn von Gizycki: Der Flughafen hat kein Geld. - Ist Ihnen das nicht selber peinlich? Der Flughafen sollte dereinst 2,2 Milliarden Euro kosten. Jetzt ist er fast 7 Milliarden Euro teuer geworden. Er hat bereits angekündigt, dass er in den nächsten fünf Jahren weitere 2,4 Milliarden Euro benötigt. Das ist nach unserem Gesellschafteranteil in Höhe von 37 % noch einmal ein Betrag von rund 900 Millionen Euro, also nochmals 180 Millionen Euro pro Jahr.
Und wir diskutieren hier über den Ausgleich von Kostensteigerungen im zweistelligen Millionenbereich; höher wird das nicht ausfallen. Da kann man die Diskussion, wie Sie sie hier führen, überhaupt nicht nachvollziehen. Stimmen Sie ab, wie Sie es für richtig halten. Ich finde es jedenfalls megapeinlich. - Trotzdem vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag „Echter Schallschutz für alle - Preisindexsteigerungen bei Kosten für baulichen Schallschutz im BER-Umfeld ausgleichen“ von BVB / FREIE WÄHLER auf Drucksache 7/3543. Ich darf Sie fragen, wer diesem Antrag zustimmt. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit wurde der Antrag mehrheitlich ohne Enthaltungen abgelehnt.
TOP 19: Pandemiebedingte Mehraufwendungen der Landkreise für die Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten ersetzen
Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der Abgeordneten Johlige für die Fraktion DIE LINKE. - Bitte schön.
Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Als wir im Jahr 2015 und dann abschließend 2016 das neue Landesaufnahmegesetz diskutiert und beschlossen haben, taten wir dies unter dem Eindruck hoher Geflüchtetenzahlen. Vorausgegangen war eine unglaubliche Anstrengung vor allem der Kommunen,
alle Geflüchteten unterzubringen und zu versorgen. In der Rückschau kann man getrost sagen: Ohne den Kraftakt, den die Kommunen in dieser Zeit vollbracht haben, wäre es nicht gelungen, noch vor dem Winter sicherzustellen, dass niemand in Zelten untergebracht werden musste.
Diese Zeit war geprägt von einer großen Solidarität. Alle - die Kommunen, das Land, die Tausenden Ehrenamtlichen - wollten diese Aufgabe bewältigen. Da hat niemand zuerst aufs Geld geschaut. Nicht nur einmal fiel seitens des Landes der Satz gegenüber den Kommunen: Macht erst mal, und das Finanzielle regeln wir dann später. - Die Kommunen haben gemacht und genau darauf vertraut.
Mit dem Landesaufnahmegesetz hatte der Landtag als Gesetzgeber das Ziel, diesem Vertrauen gerecht zu werden. Das ist in weiten Teilen auch gelungen, jedoch - das gehört zur Ehrlichkeit dazu - sind nicht alle Landkreise und kreisfreien Städte mit der Höhe der Erstattungen einverstanden. Das hatten die Kommunalen Spitzenverbände in der damaligen Anhörung deutlich gemacht, und genau deshalb gibt es die in § 20 Landesaufnahmegesetz festgelegte Überprüfung der Kostenerstattung, die bereits 2017 stattfinden sollte. Damals einigten sich das Land und die Kommunen darauf, diese zu verschieben.
Damit ist jedoch Vertrauen verloren gegangen, weil das „Macht erst mal, über das Finanzielle reden wir später“ eben nicht immer dazu führte, dass die Kommunen eine Erstattung ihrer tatsächlichen Aufwendungen bekommen haben. Bei den Kosten für die Unterbringung für unbegleitete minderjährige Geflüchtete zum Beispiel - nicht im Landesaufnahmegesetz geregelt, sondern in SGB VIII - überzog das Land einen Teil der Kommunen mit horrenden Rückforderungen, teilweise in sechsstelliger Höhe.
Noch mehr Vertrauen ist verloren gegangen durch das Gezerre um die Integrationspauschale und die Migrationssozialarbeit II, was wir hier im Dezember letzten Jahres erleben mussten. Alle Kommunen und freien Träger wissen, dass Sie auch in diesem Jahr wieder versuchen werden, diese Instrumente zu kürzen oder gar abzuschaffen. Ja, meine Damen und Herren, so verliert man Vertrauen.
- Der Satz lautete: „… versuchen werden, diese Instrumente zu kürzen oder gar abzuschaffen“, Herr Keller.
Dann kam die Pandemie, und die Kommunen haben wieder zu hören bekommen: Macht erst mal, über Geld reden wir später. - Und sie haben gemacht. Sie haben zusätzliche Hygienemaßnahmen ergriffen, persönliche Schutzausrüstungen beschafft; sie haben versucht, die Unterbringungsdichte durch Neuanmietung von Wohnungen oder durch die Reaktivierung von bereits geschlossenen Einrichtungen zu verringern. Einige haben Hotels und Pensionen angemietet, um Covid-Ausbrüchen entgegenzuwirken. Andere haben extra Quarantäneeinrichtungen geschaffen. Das alles hat natürlich Geld gekostet.
Und das Land? Das Land hat sich rausgehalten. Es wurde zwar ein Beratungsteam geschaffen, das die Kommunen bei der Bewältigung von Ausbrüchen unterstützen sollte, aber das war es dann auch. Der Rest beschränkte sich auf Bitten: die Bitte an die Landkreise und kreisfreien Städte, die Kapazitäten zu erhöhen, um die Enge in den Unterkünften zu verringern; die Bitte, die Vorgaben des RKI zur Unterbringung und Versorgung in Gemeinschaftsunterkünften einzuhalten; die Bitte, Hygienekonzepte zu überarbeiten und natürlich auch einzuhalten.