Protokoll der Sitzung vom 20.05.2021

men ging - darauf möchte ich noch einmal ganz deutlich hinweisen: es hat hier eine Abwägung von gesundheitsschützenden Maßnahmen stattgefunden, und das war der Grund für das Zuhausebehalten der Kinder und Jugendlichen -, zeigt sich doch eins ganz deutlich: Die Nerven in den Brandenburger Familien liegen blank, insbesondere auch bei den Kindern.

Schon im November 2020 kam die viel zitierte COPSY-Studie der Universität Hamburg zu dem Fazit, dass sich die Lebensqualität der Kinder und Jugendlichen durch die Pandemie deutlich verschlechtert hat. Und das war, wohlgemerkt, noch vor der zweiten und dritten Welle mit langen Schulschließungen.

Inzwischen bestätigen weitere wissenschaftliche Untersuchungen diese Aussagen. Die Studien kommen übereinstimmend zu dem Schluss: Der durch die Eindämmungsmaßnahmen bedingte Verlust der vertrauten Lebensstruktur mit verlässlichem Kita- und Schulbesuch, dem Besuch des Sportvereins, dem Treffen von Freunden hat vielen Kindern und Jugendlichen sprichwörtlich den Boden unter den Füßen weggezogen. Und während die Lockdown-Maßnahmen schon besser situierte Familien mit eigenem Haus und Garten an die Belastungsgrenze brachten, treffen sie Familien in wirtschaftlich schwierigen Verhältnissen, oft auf engstem Raum zusammenwohnend, besonders stark.

Die psychischen Belastungen der Kinder ergeben sich dabei sowohl aus der Angst vor der Krankheit und vor dem Verlust von nahen Angehörigen als auch aus der Isolation, in die viele Kinder infolge der Eindämmungsmaßnahmen geraten sind.

Die Deutsche Psychotherapeutenvereinigung spricht von einem Anstieg des Bedarfs an Therapieplätzen für Kinder und Jugendliche um rund 60 %. Und die Therapeutin Sigrid Müller-Hoogen nennt im „SPIEGEL“ einige besonders dramatische Symptome, die von - ich zitiere - nicht altersgemäßer Entwicklung, erneutem Einnässen oder Einkoten, Ticks, Verlustängsten bis hin zu Selbstverletzungen, Zerstörungswut und massivem Rückzug bis zur Sprachlosigkeit reichen.

Angesichts des nicht ausreichenden Platzangebots in Kinder- und Jugendpsychiatrien - das war auch schon vor der Coronapandemie so -, spricht der Vertreter des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte dieser Tage gar von Triage. Ich zitiere:

„Wer nicht suizidgefährdet ist und ‚nur‘ eine Depression hat, wird gar nicht mehr aufgenommen.“

Der Verlust der vertrauten Lebensstruktur hat aber auch Folgen für die körperliche Gesundheit. Vor allem Krankheiten, die sich aus ungesunder Ernährung und zu wenig Bewegung ergeben, sind in der Pandemie noch häufiger geworden, als sie zuvor schon waren. Hier geht es zum Beispiel um ungesunde Ernährung im Homeschooling, statt kontrollierter und regelmäßiger Essensaufnahme in Schule oder Kita. Es geht um Fettleibigkeit oder orthopädische Erkrankungen durch den Wegfall von Sportangeboten und physischen Treffen. Es geht um die Entwicklung von Essstörungen wie der Magersucht. Es geht um Überlastung der Augen durch zu viel Medienkonsum.

Und als wäre das alles, die Zunahme der gesundheitlichen Probleme, noch nicht genug, hat in der Zeit der Pandemie auch die Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen abgenommen. In den letzten Jahren hatten wir einen positiven Trend, aber in diesem Jahr einen rückläufigen, den wir hoffentlich wieder umkehren. Die Bundesregierung geht von 20 % weniger im Bereich der UUntersuchungen aus und sogar von einem Rückgang um 55 % bei den J1-Untersuchungen. Präventive Reihenuntersuchungen

durch Abteilungen der Gesundheitsämter fanden verringert statt oder entfielen gar komplett.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, um die negativen Folgen der Coronapandemie für Kindeswohl und Kindesgesundheit zu erkennen und zu bekämpfen, haben wir in unserem Antrag verschiedene Stufen skizziert.

Erstens: Wir müssen mehr über die Folgen der Pandemie und das Ausmaß der Probleme wissen. Hierzu wollen wir die Expertinnen und Experten aus der Praxis zusammenbringen. Sie sollen Impulse für ein zielgerichtetes Handeln der Landesregierung geben.

Zweitens: Um in die Hilfe für Familien und Kinder schnellstmöglich einzusteigen, wollen wir existierende Strukturen, etwa die Netzwerke Gesunde Kinder oder das Bündnis Gesund Aufwachsen, nutzen.

Drittens: Bestehende Erkrankungen zu erkennen und - noch besser - ihnen vorzubeugen ist die Kernaufgabe unserer Gesundheitsämter. Schuleingangs- und -abgangsuntersuchungen, regelmäßige Kontrollen der Mundgesundheit durch die Ärztinnen und Ärzte der Ämter sind wichtige Instrumente der Datenerhebung, der gesundheitlichen Prävention und des Kinderschutzes. Die Gesundheitsämter müssen deshalb so schnell wie möglich von den Aufgaben der Pandemiebekämpfung befreit werden, zu ihren originären Aufgaben zurückkehren und mit den Mitteln des Pakts für den ÖGD personell verstärkt werden.

Viertens und letztens: Die Inanspruchnahme der Vorsorgeuntersuchungen muss wieder besser und engmaschiger werden. Insbesondere wenn es schon Hinweise auf Probleme in den Familien gibt, muss im Zweifel auch das Jugendamt hinzugezogen werden.

Meine Damen und Herren, zu diesen und den vielen weiteren Maßnahmen in unserem Antrag bitte ich um Zustimmung.

Vielen Dank. - Herr Abgeordneter Hohloch hat eine Kurzintervention. Bitte schön.

Herr Lüttmann, ich bin schon erstaunt darüber, was ich hier gerade hören muss. Es hat ja eine ganze Weile gedauert, bis die Koalition dieses Thema endlich mal aufgegriffen hat. Sie haben gerade von Triage gesprochen, von der Gefahr, die in unserem Gesundheitssystem gerade auf unsere Kinder zukommt, dass in den psychologischen Einrichtungen von Krankenhäusern, auch in der Kinderpsychiatrie ausgewählt werden muss, wer überhaupt noch dazukommt. Ich will daran erinnern, wann wir von der AfD schon auf genau dieses Thema und diese Studien hingewiesen haben: Vor über einem Jahr, am 09.06., hatten wir eine Aktuelle Stunde dazu angemeldet. Da war das Thema in Österreich schon brandaktuell, da wurde schon von Triage gesprochen. Da stand ich hier im Plenum und habe vor genau diesem Problem gewarnt. Jetzt, ein Jahr später …

(Zuruf des Abgeordneten Keller [SPD])

- Herr Keller, Sie können jetzt wieder dazwischenrufen, wie Sie wollen. Die Erkenntnisse …

(Zuruf des Abgeordneten Keller [SPD])

- Herr Keller, Sie haben über ein Jahr gebraucht, um diese Erkenntnisse endlich einmal bei sich in der Fraktion zu behandeln. Sie hätten doch hier im Plenum schon viel früher und öfter reagieren können.

Ich will noch einmal darauf zurückkommen: Die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an Schulen hatten wir im Januar dieses Jahres gefordert - genau das Gleiche, genau das spielt auch hier hinein.

Dann haben wir im Februar mit dem Antrag „Kinder und Jugendliche sind keine Kollateralschäden - Lernrückstände aufholen, psychische Folgeschäden reduzieren“ fast dieselben Forderungen formuliert, die Sie jetzt hier aufstellen. Sie sind damit wieder Monate zu spät. Sie haben wieder in Kauf genommen, dass Kinder monatelang nicht adäquat behandelt werden können, nicht in die Schulen gehen können, nicht mit ihren Freunden spielen können. Und jetzt stellen Sie sich hier hin, tun so, als hätte es kein Gestern gegeben, als wäre hier im Landtag noch nie über genau das, was Sie heute hier gesagt haben, gesprochen worden, und wollen, dass wir Ihrem Antrag zustimmen oder dieser Antrag hier im Plenum durchgeht.

Da muss ich ganz ehrlich sagen: Das ist doch eine Blamage für diese Koalition, wenn man über ein Jahr braucht, um auf Ergebnisse zu kommen, die die Opposition hier schon vor über einem Jahr festgestellt hat, meine Damen und Herren!

Danke schön. - Ich gehe davon aus, dass der Herr Abgeordnete Lüttmann darauf reagieren möchte. - Bitte sehr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Hohloch, ich bin ja dankbar, dass Sie mir diese Gelegenheit noch einmal geben, denn Sie stellen hier eine These auf, die einfach nicht stimmt - und ich kann das auch an meiner Person durchgehend festmachen -: Wir haben hier immer - immer! - betont, dass es um Abwägungsentscheidungen in der Pandemie geht, um Abwägungsentscheidungen! Das bitte ich Sie endgültig zur Kenntnis zu nehmen.

Ich habe eben wiederholt, dass Sie in der Lage, in der wir eine hohe Zahl an Infektionen hatten - zum Beispiel im Januar oder Februar oder März oder wann auch immer -, immer gefordert haben, dass die Maßnahmen zurückgenommen werden. In dieser Lage, in der wir eine hohe Zahl an Infektionen hatten, haben wir gesagt, wir wägen ab und ergreifen alle Maßnahmen, die wir zur Verminderung der Zahl an Infektionen in unserer Gesellschaft für notwendig halten. In dem Augenblick sind natürlich auch Kitas und Schulen infrage gekommen, weil dort eben Kinder auf engstem Raum zusammen sind und sich das Virus verbreiten kann. Die Abwägung war: In dem Augenblick müssen wir Kitas und Schulen auch eine Zeitlang schließen.

Das schließt nicht aus, dass sich währenddessen Probleme für Kinder und Jugendliche ergeben haben, über die wir heute sprechen, und darüber, wie wir diese beseitigen. Insofern: Hören Sie auf mit diesem Getue! Es ging immer um Abwägungen, und diese haben wir getroffen. Und wenn ich auf die Bilanz schaue, stelle ich fest, dass diese Abwägungen in der Vergangenheit sehr erfolgreich getroffen wurden.

(Zuruf des Abgeordneten Hohloch [AfD])

Herr Abgeordneter Hohloch, Sie hatten Gelegenheit, in der Kurzintervention Stellung zu beziehen, und es gab auch einen Redebeitrag Ihrer Fraktion. - Der nächste Redner ist der Abgeordnete Kretschmer, der für die Fraktion DIE LINKE spricht. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der uns vorliegende Antrag der Koalitionsfraktionen ist ein Sammelsurium verschiedener Vorschläge, die sich mehr oder weniger im Koalitionsvertrag wiederfinden. Man könnte fast annehmen, den Koalitionsfraktionen fällt nach eineinhalb Jahren gemeinsamen Regierens nichts Neues mehr ein. Deshalb kopiert man verschiedene Textstellen des Koalitionsvertrages zusammen, anstatt auf eine Umsetzung durch die Landesregierung zu drängen. Allerdings scheint der Kopierer einen Fehler zu haben, denn entscheidende Passagen aus dem Koalitionsvertrag fehlen. Im Koalitionsvertrag heißt es noch sehr eindeutig und klar:

„Die Koalition wird die ,Netzwerke Gesunde Kinder‘ bis zum 6. Lebensjahr der betreuten Kinder weiterentwickeln und die Mittel um 2 Mio. Euro erhöhen.“

Im Antrag steht nun, „die Ausweitung des Netzwerks Gesunde Kinder als Angebot für Kinder bis zum 6. Lebensjahr zu prüfen“, und zwar unter Haushaltsvorbehalt. Ehrlicherweise hätten Sie auch gleich schreiben können: Der versprochene Ausbau der Angebote der Netzwerke Gesunde Kinder findet in dieser Legislaturperiode nicht mehr statt.

Ähnlich verhält es sich mit den Passagen im vorliegenden Antrag zum Thema „Runder Tisch gegen Kinderarmut“ und zur Suchtprävention - auch dazu gibt es klare Aussagen im Koalitionsvertrag. Im vorliegenden Antrag steht alles unter Haushaltsvorbehalt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist schon bemerkenswert, dass die ersten Vorhaben der Koalition, die offensichtlich dem vermeintlichen Sparzwang zum Opfer fallen sollen, Vorhaben aus dem Sozialbereich sind. Es verwundert deshalb überhaupt nicht, dass in einem Antrag der Koalition mit dem euphemistischen Titel „Kindeswohl im Blick behalten, Kindergesundheit schützen“ nicht ein einziger Satz über das erfolgreiche und dringend notwendige Projekt der Schulgesundheitsfachkräfte fällt. Das lässt Schlimmes für die Haushaltsberatungen im Herbst erahnen und zeigt den Schulen, die schon jetzt ihr Interesse gegenüber der Landesregierung bekundet haben, wie ihre Erfolgsaussichten sind.

Sehr geehrte Damen und Herren, dieser Antrag beinhaltet darüber hinaus weitere Negativ-Highlights, bei denen ich ehrlich gesagt nicht wusste, ob ich lachen oder weinen sollte. Ein Beispiel:

„Die Landesregierung wird aufgefordert, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auf folgende Entwicklungen und Maßnahmen hinzuwirken: […] die U-Untersuchungen in den Kinderarztpraxen als kostenlose Leistung für Familien weiterzuführen.“

Ja, wie denn sonst? Plante die Landesregierung etwa, die U-Untersuchungen, die ganz klar eine Kassenleistung nach SGB V

sind, in Brandenburg kostenpflichtig zu machen? Wie soll ich das verstehen?

Ebenso merkwürdig verhält es sich mit dem Punkt „Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes“: Neben dem Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, dem zahnärztlichen Dienst und dem Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst wird dem ÖGD gleich noch die Frühförderung komplett zugeschlagen. Das ist schlicht falsch!

Sollte die Koalition so etwas planen, wird das auf sehr viel „Gegenliebe“ stoßen. Einzig der Teil der medizinischen Diagnostik gehört in den ÖGD, der dafür gern gestärkt werden kann und muss, allerdings ausschließlich als Teilbereich der interdisziplinären Diagnostik, die in Verantwortung der Frühförderstellen zu verbleiben hat; das ist fest zu regeln.

Die seit 2001 gesetzlich verankerte und seit 2017 …

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

… verpflichtende Leistung zur Umsetzung einer interdisziplinären Diagnostik wurde bis heute im Land Brandenburg übrigens weder inhaltlich noch organisatorisch noch finanziell zwischen den verantwortlichen Rehaträgern auf den Weg gebracht. Auf die Fachgespräche und Anhörungen in der übernächsten Woche freue ich mich jetzt schon. - Herr Kollege Lüttmann.

Jetzt gestatten Sie eine Zwischenfrage. Bitte, Herr Abgeordneter Lüttmann.

Vielen Dank, Herr Kretschmer. - Jetzt haben Sie im Weiteren schon fast die Antwort geliefert. Aber dann frage ich einfach noch einmal nach: Sind Sie mit mir einer Meinung, dass die Frühförderberatung durchaus Teil des ÖGD ist? Sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass genau das hier gemeint ist, wenn auch etwas missverständlich?

Da gebe ich Ihnen auch einen Hinweis: Wenn Sie das bisher in der Praxis nicht sehen, schauen Sie zum Beispiel nach Oberhavel, wo ganze drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter genau an diesen Aufgaben arbeiten. Insofern sehe ich das schon als Teil des Öffentlichen Gesundheitsdienstes. Sind Sie bereit, das zur Kenntnis zu nehmen?

Ich stelle zunächst einmal fest, dass Sie zugeben, dass Ihr Antrag sehr missverständlich ist, und zwar genau an dieser Stelle. Sie schreiben in Ihren Antrag eine Absolutheit hinein, dass die Frühförderung in den Öffentlichen Gesundheitsdienst gehört. Das ist, lieber Kollege Lüttmann, wie ich gerade dargestellt habe, schlicht falsch.

Folgende Formulierung, Kollege Lüttmann, setzt dem Antrag dann die Krone auf:

„Die Bundesgelder aus dem ‚Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst‘ sind zu einer personellen und finanziellen Stärkung der Gesundheitsämter zu nutzen.“