Protokoll der Sitzung vom 20.05.2021

Wir stimmen über den Antrag „Finanzielle und personelle Unterstützung für Kommunen im Umfeld von Tesla“ der

BVB / FREIE WÄHLER Fraktion auf Drucksache 7/3526 ab. Wer stimmt dem Antrag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei einigen Enthaltungen ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 6 und rufe Tagesordnungspunkt 7 auf.

TOP 7: Gesetz zur Neustrukturierung der Arbeitsgerichtsbezirke

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 7/3144

3. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses

Drucksache 7/3552

Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses

Drucksache 7/3611

Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE und der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion

Drucksache 7/3613

Heute Morgen wurde vereinbart, in Dreiminutenbeiträgen dazu zu sprechen. Ich eröffne die Debatte mit dem Beitrag der Abgeordneten Fischer für die SPD-Fraktion. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben heute die 3. Lesung, und das ist auch gut so. Denn bei Gesetzen, insbesondere bei diesem Gesetz, gilt ja das schöne Prinzip: Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Gestern wurden im Ausschuss auch noch einmal zwei wichtige Themen angesprochen. Zum einen wurde die Frage aufgerufen, ob die Gerichtstage - wir debattieren seit Wochen darüber -, die wir aus Vertrauensschutz in den Regionen für die Bürger im Gesetz verankern wollen, auch so gelingen können. Das war dankenswerterweise der Hinweis der Kollegin Block. Ich habe das auch nicht als Bösartigkeit empfunden, sondern einfach als einen sachdienlichen Hinweis. Ich bedanke mich auch für die Bereitschaft der Justizministerin, sich diese Frage noch einmal anzuschauen.

Ich habe bei diesen Gerichtstagen gar keine Bedenken, da sie - das war in der gestrigen Ausschusssitzung auch eine Frage - ja auch innerhalb der Gerichtsbezirke und nicht irgendwo anders stattfinden. Das wäre dann wahrscheinlich ein bisschen komplizierter, aber alles, was wir vorsehen, findet in den vier Gerichtsbezirken statt. Wenn man an die Anhörung denkt, in der das Thema ja auch aufgegriffen wurde, kann man die Bedenken eigentlich auch guten Gewissens zurückweisen. Wir hatten in der Anhörung ja sehr viel juristischen Fachverstand, und da wurden schon auch die Fragen gestellt: Wie ist es mit den Gerichtstagen? Wer legt da den Zuschnitt fest? Wie ist das mit den Präsidien? - Es ging aber eher darum, ob die Präsidien die Gerichtstage eventuell leerlaufen lassen können. Das wurde also eher als Gegenargument verwendet, wo ich mich aber entspannt zurücklehne und sage, dass ich auf die Kollegialität und die Effizienz der Arbeitsrichter vertraue, die das schon ordentlich einteilen werden. Bei aller Kritik und all den Anmerkungen, die es in der Anhörung gab, ging es nie darum, dass wir die Gerichtstage nicht ins Gesetz aufnehmen können. Aber wie gesagt: An der Stelle lieber ein Gedanke mehr als einer zu wenig.

Das zweite Thema, das gestern noch einmal angesprochen wurde, ist die Überprüfung der Reform - heute liegt ja auch der Entschließungsantrag der beiden Fraktionen vor. Natürlich wissen wir, dass es auch andere Möglichkeiten gibt, die Frage der Reform zu lösen - das habe ich gestern auch gesagt. Die Richter haben einen sehr guten Vorschlag auf den Tisch gelegt, die Gewerkschaften auch; die Linken haben gesagt, sie können sich das anders vorstellen: Lasst uns das mit Außenkammern lösen.

Ich sage auch nicht, dass diese Vorschläge leichtfertig oder unvernünftig sind - man muss sie gar nicht bewerten -, aber wir als Koalition haben unseren eigenen Vorschlag auf den Tisch gelegt, hinter dem wir stehen und in dem wir die Argumente für das Modell der Gerichtstage wiederholt und ausführlich vorgetragen haben.

Auch wenn das so ist, werden wir die Hinweise und die Argumente heute - wenn wir das beschließen und sich eine Mehrheit dafür findet - weder vom Tisch noch aus den Köpfen schieben. Selbstverständlich werden wir uns ganz genau angucken, ob die drei Ziele, die wir mit dieser Reform erreichen wollen, nämlich Flexibilität, Wahrung der Arbeitnehmerrechte und sogar ein Mehr in der Fläche, erreicht werden. Aber das …

Frau Abgeordnete, Sie müssten zum Schluss kommen.

Ich komme zum Ende, Herr Vizepräsident. - … bereits ein Jahr nach der Umsetzung zu evaluieren erscheint mir etwas hastig. Insofern werden wir den Entschließungsantrag ablehnen.

Vielen Dank. - Für die AfD-Fraktion spricht der Kollege Hanko. Bitte schön.

Sehr geehrter Präsident! Werte Abgeordnete! Heute reden wir in 3. Lesung über das unsägliche und von fast allen Seiten als von

vornherein zum Scheitern verurteilt bezeichnete Gesetz zur Neustrukturierung der Arbeitsgerichte im Land Brandenburg.

Und wir haben mit unserem Änderungsantrag, der gestern am Ende der 2. Lesung ebenso wie der Änderungsantrag der Linken und auch die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zur Abstimmung gestellt wurde, die notwendigen Verbesserungsvorschläge unterbreitet. Nach erfolgter Überweisung an den Rechtsausschuss zur Vorbereitung der heutigen 3. Lesung haben wir unseren Änderungsantrag heute noch einmal zur Abstimmung gestellt. Darin sprechen wir uns für die von den meisten im Rechtsausschuss Angehörten favorisierte Erhaltung des Standorts Potsdam und die Schaffung von zusätzlichen Außenkammern in Brandenburg an der Havel und Eberswalde aus.

Zum Entschließungsantrag der Linken und von BVB / FREIE WÄHLER: Eine Evaluierung ist immer dort sinnvoll, wo man nicht einschätzen kann, wie eine Sache ausgeht. In diesem Fall wird es egal sein, denn eine Rückgängigmachung dieses erschwerten Zugangs zum Recht wird es unter dieser Regierung wohl nicht geben.

Ansonsten sind in den Debatten des gestrigen Tages im Wesentlichen alle Argumente von uns vorgetragen und von den Koalitionären nicht entkräftet worden. Auch die verfassungsrechtlichen Bedenken haben Sie nicht ausgeräumt.

(Zuruf: Doch!)

Es liegt mit Ihrem Gesetzentwurf zweifelsohne eine Verletzung des Justizgrundrechts auf den gesetzlichen Richter gemäß Artikel 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz vor. Sie entziehen den betroffenen Bürgern schlichtweg den gesetzlichen Richter. Bereits an dieser Stelle kündigen wir daher an, wieder einmal zu prüfen, ob wir gegen das verfassungswidrige Gesetz gerichtlich vorgehen werden.

Diese Reform wird sich in die lange Liste der gescheiterten Reformen wie der Kreisgebietsreform und der Polizeireform einreihen. Es wurde alles Erdenkliche versucht, um diese fehlerhafte und wahrscheinlich verfassungswidrige Reform für alle Beteiligten rechtssicher und annehmbar zu gestalten. Aber wie so oft prallen Vernunft und Sachverstand an dieser Koalition und dem Ministerium ab, getreu dem Motto: Gestern standen wir vor einem Abgrund, und heute machen wir einen Schritt nach vorn. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache fort. Für die CDU-Fraktion spricht der Kollege Eichelbaum. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns gestern im Rechtsausschuss ausführlich mit den Änderungsanträgen der AfD und der Linkspartei beschäftigt. Ich möchte gern noch einmal auf die beiden Änderungsanträge und den vorliegenden Entschließungsantrag eingehen.

Die beiden antragstellenden Fraktionen haben vorgetragen, dass sie im Wesentlichen die bisherigen sieben Standorte der Arbeitsgerichtsbarkeit in Brandenburg erhalten möchten und

hierzu neben den bereits im Gesetzentwurf enthaltenen Außenkammern in Eberswalde weitere Außenkammern in Brandenburg an der Havel und in Senftenberg errichten möchten.

Hiergegen ist erstens einzuwenden: Die Konzeption der Neustrukturierung der Gerichtsbezirke beruht zentral auf dem Befund, dass der Geschäftsanteil in der Arbeitsgerichtsbarkeit nicht mehr ausreicht, um sieben Standorte aufrechtzuerhalten. Nur die Reduzierung auf vier Standorte schafft eine zukunftsfeste und arbeitsfähige Arbeitsgerichtsstruktur.

Zweitens: Auch die von der Fraktion DIE LINKE und der AfD vorgeschlagenen Außenkammern lösen das Problem nicht, denn die Errichtung einer Außenkammer führt dazu, dass ein voller Gerichtsbetrieb an einem anderen Ort als dem Stammsitz aufrechterhalten werden muss. Außenkammern sind im Ergebnis ein Arbeitsgericht ohne Direktor, und deshalb sind sie abzulehnen. Die Bildung von Außenkammern muss eine Ausnahme bleiben und darf nicht die Regel sein.

Zum Entschließungsantrag hat meine Kollegin Frau Fischer schon ausführlich Stellung bezogen. Auch diesen werden wir ablehnen. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Das Wort geht an die Abgeordnete Block für die Fraktion DIE LINKE. Bitte schön.

Herr Vizepräsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuschauer! Es war gut und wichtig, dass wir die gestrige Sitzung des Rechtsausschusses durchgeführt haben. Es zeigte sich dort noch einmal, wie gut es gewesen wäre, wenn wir mehr Zeit gehabt hätten, um diese Reform ausführlicher vorzubereiten. Es ist schade, dass Sie, werte Koalitionäre, keinen Änderungen zugestimmt haben und auch rechtliche Bedenken aus unserer Sicht bis heute nicht ausräumen konnten. Wir halten die Nichtfestsetzung der räumlichen Zuständigkeit der gesetzlich geregelten Gerichtstage für ein erhebliches verfassungsrechtliches Problem. Wenn Sie Gerichtstage gesetzlich regeln - und das ist bundesweit wohl das erste Mal, dass so etwas gemacht wird -, muss in demselben Gesetz auch geregelt werden, für welche Gemeinden diese Gerichtstage zuständig sind. Das ist nämlich Bestandteil der Sicherung des gesetzlichen Richters, eines Justizgrundrechts.

Meine Damen und Herren, Sie werden heute die Arbeitsgerichtsbarkeit im Land Brandenburg deutlich verändern. Sie werden die Arbeitsgerichtsbarkeit, die bisher die kürzesten Verfahrenslaufzeiten hatte, an die anderen Gerichtsbarkeiten und deren Verfahrenslaufzeiten anpassen. Sie werden dann mit weniger Richterinnen und Richtern an zehn statt an sieben Orten agieren, und dabei stellen Sie den Gerichtstag in Königs Wusterhausen, der als einziger wirklich wichtig wäre, ausdrücklich infrage. Notwendig wäre dieser Gerichtstag wegen der jetzt schon hohen Anzahl an Verfahren aus dem Umfeld des BER, die jetzt in Senftenberg verhandelt werden.

Heute Morgen ist mir bei der Presselektüre dann fast der Kaffee aus der Hand gefallen. Da habe ich gelesen, dass der Kol-

lege Scheetz von steigenden Verfahrenszahlen in der Arbeitsgerichtbarkeit ausgeht

(Zuruf: Was?!)

und gleichzeitig feststellt, am neuen Amtsgericht in Königs Wusterhausen sei schon jetzt kein Platz mehr. Die CDU vor Ort fordert sogar einen Ausbau des Gerichts. - Nur zur Erinnerung: Wir machen das hier alles, weil Sie davon ausgehen, dass die Verfahrenszahlen sinken, und weil in Senftenberg Mietzahlungen gespart werden sollen, wo gerade ein Gericht für die Außenkammer ausgebaut wird - und nun vor der Verabschiedung des Gesetzes noch neue Kosten, Baukosten, von Fahr- und Personalkosten ganz abgesehen. Kann man machen!

Zum Entschließungsantrag: Sehr geehrte Damen und Herren, die Schließung des Arbeitsgerichts Potsdam wird der gravierendste Einschnitt in der Arbeitsgerichtslandschaft sein. Warum und wie Sie auf diese Idee gekommen sind, wird wahrscheinlich Ihr Geheimnis bleiben. In der Stadtverordnetenversammlung in Potsdam dann noch anders zu agieren als hier im Landtag, dazu gehört schon eine gewisse Kaltschnäuzigkeit. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD hat sich aber gegenüber der „MAZ“ dafür ausgesprochen, die Reformen bezüglich der Praktikabilität und Effizienz im Januar 2025 überprüfen zu lassen. Das finden wir gut, das ist bisher weder im Gesetz noch vom Justizministerium vorgesehen. Deshalb sollte diese Evaluierung hier beschlossen werden. Und da Ihnen sicherlich entgangen ist, dass diese Legislaturperiode im Jahr 2024 endet und der Beschluss deswegen keine Wirkung entfalten dürfte, haben wir das Datum etwas nach vorne gezogen, damit Sie als verantwortliche Politikerinnen und Politiker diese Reform nach einem Jahr noch einmal selbst bewerten können. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Der Kollege Scheetz hat eine Kurzintervention. Bitte schön.

Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Block, der Artikel, den Sie zitiert haben, basiert auf einer Diskussion im Hauptausschuss der Stadtverordnetenversammlung vom Montag. Dort haben wir in der Tat über den nicht ganz glücklichen Antrag der CDU-Stadtfraktion diskutiert. Ich - so werde ich im Artikel auch zitiert - beziehe mich ausschließlich auf die Zahlen zu den Zivilrechtsverfahren. Es gibt jährlich 7 000 Zivilgerichtsverfahren in Königs Wusterhausen. Die Hälfte davon, also 3 500, sind Fluggastrechteverfahren. Mit der Schließung von Tegel und den 11 000 Fällen, die letztes Jahr trotz Corona in Tegel verhandelt wurden und jetzt in Königs Wusterhausen dazukommen, werden wir natürlich Schwierigkeiten haben, die Arbeitsfähigkeit des Amtsgerichts Königs Wusterhausen unter den jetzigen Rahmenbedingungen sicherzustellen. Deshalb werde ich und werden wir auch in der Regierung dafür kämpfen, dass das Amtsgericht Königs Wusterhausen die Ausstattung und die Rahmenbedingungen erhält, die es braucht, um bürgernah Dienstleistungen zu erbringen.

Woher die Annahme in dem Artikel kommt - ich habe das weder gesagt, noch hat das in der Diskussion am Montag irgendeine Rolle gespielt; es ist auch in dem Artikel nicht als Zitat darge-

stellt -, dass die Zahl der Arbeitsgerichtsverfahren steigen werde - das ist auch im Antrag der CDU-Fraktion in Königs Wusterhausen in keiner Weise ausgeführt -, erschließt sich mir nicht. Ich habe das weder gesagt, noch wird es in dem Artikel in der „MAZ“ so dargestellt, als sei das ein Zitat von mir. Das wollte ich hier einmal richtigstellen.

Vielen Dank. - Frau Block, möchten Sie darauf reagieren?

(Frau Block [DIE LINKE]: Nehme ich zur Kenntnis!)