Protokoll der Sitzung vom 17.06.2021

In vielen Bereichen haben wir bisher schon erfolgreich zusammengearbeitet. Ich möchte hier einmal zwei nennen, beispielsweise den Bereich Infrastruktur - Herr Botschafter, auch hier herzlichen Dank noch einmal für die Unterstützung, für die Bahngipfel, die wir regelmäßig gemeinsam durchführen - und die Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit mit einer engen Kooperation der Polizeiorganisationen auf polnischer und auf deutscher Seite und der einzigen gemeinsamen innereuropä- ischen Polizeidienststelle von zwei Nationen. Polnische Polizistinnen und Polizisten und deutsche Polizistinnen und Polizisten arbeiten gemeinsam in einer Dienststelle in Guben, um grenzüberschreitend für Polinnen und Polen und für Deutsche die Sicherheit zu gewährleisten.

Das sind alles Erfolge. Aber gerade die letzten Monate haben gezeigt, wo es noch hakt und wo wir besser werden müssen. Da ist zum Beispiel die Zusammenarbeit im Bereich der Gesundheitsversorgung auf beiden Seiten der Grenze. Da gibt es einiges, was wir in der Zukunft besser machen können, unter anderem auch, dass wir uns gemeinsam darum kümmern, dass junge Menschen noch einfacher und schneller hier in der Region zu Ärztinnen und Ärzten, zu Pflegerinnen und Pflegern ausgebildet werden können. Das ist eine Zukunftsaufgabe.

Und was uns in den letzten 14 Monaten natürlich große Sorgen bereitet hat, war die Frage der Kommunikation. Ich möchte mich ganz herzlich bei Ihnen, Herr Botschafter, bedanken. Wir haben in dieser Zeit viele Dinge sehr schnell entscheiden müssen, und ich habe in Ihnen immer einen verlässlichen und sehr vertrauenswürdigen Partner gehabt, der mir gesagt hat, was passieren wird, was die polnische Seite plant, und wir konnten uns darauf einstellen. Das hat gut geklappt.

Gestern allerdings wurde von den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, beispielsweise auf polnischer, aber auch auf deutscher Seite, angemahnt, dass sie in die nationalen Entscheidungen, nämlich die Grenzschließung zum Beispiel, die Frage, wie wir mit Pendlerinnen und Pendlern umgehen, noch stärker einbezogen werden müssen und stärker einbezogen werden wollen und mit ihnen besser kommuniziert werden muss. Ich glaube, da müssen wir uns gute und große Gedanken machen.

Wir haben aber auch zu konstatieren: In der Region, in unserer gemeinsamen Grenzregion, wird die Grenze immer weniger als Hindernis erlebt, sondern vielmehr - das freut mich ganz besonders - als Chance für eine gute, gemeinsame Entwicklung.

Das bestärkt mich darin, dass wir als Land noch mehr gezielte Verantwortung übernehmen, damit die deutsch-polnische Nachbarschaft und Partnerschaft sich weiter gut entwickelt und damit sie noch vertrauensvoller und enger wird. Deshalb richten wir gerade jetzt zum Jubiläum den Blick zurück: in Dankbarkeit, vor allen Dingen gegenüber den vielen Menschen, die diesen deutschpolnischen Nachbarschaftsvertrag mit Leben erfüllt haben.

Aber wir richten den Blick auch nach vorn und fragen uns: Wo wollen wir in den deutsch-polnischen Beziehungen in zehn Jah

ren stehen? Was sind unsere nächsten Ziele in der gemeinsamen nachbarschaftlichen Zusammenarbeit? Welche Instrumente und welche Rahmensetzungen brauchen wir dafür? Wie können wir kommende Generationen für eine enge Partnerschaft und Freundschaft zwischen Polen und Deutschland begeistern?

Wir sehen hier in Brandenburg unverändert große Chancen und große Potenziale im deutsch-polnischen Verflechtungsraum und auch darüber hinaus. Brandenburg sieht sich ganz klar als gestaltende Kraft, regional und auch überregional.

Ganz in diesem Sinne haben wir am Dienstag im Kabinett die Strategie des Landes Brandenburg für die nachbarschaftliche Zusammenarbeit im deutsch-polnischen Verflechtungsraum nicht nur besprochen, sondern auch verabschiedet. Mit dieser Strategie, meine sehr verehrten Damen und Herren, gewinnt Brandenburg ein weiteres Alleinstellungsmerkmal. Wir haben damit einen Plan, wie wir die Beziehungen in den nächsten Jahren gestalten wollen, wie wir die wirtschaftliche Zusammenarbeit stärken, den Polnischunterricht an unseren Schulen ausbauen und die grenzüberschreitende Infrastruktur stärken wollen, um hier nur einige Ziele zu nennen.

Die Landesregierung hat sich viel vorgenommen: Zusammenhalt, nachhaltiges Wachstum und Lebensqualität für die Bürgerinnen und Bürger im Grenzraum beider Länder erreichen.

Lassen Sie mich abschließend sagen: Gegenseitiges Verständnis, Zusammenhalt, Freundschaft und Vertrauen, all das sind Herzenssachen, und sie lassen sich nicht voneinander trennen; sie lassen sich aber auch nicht verordnen. Dafür brauchen wir weiterhin - und noch mehr - Begegnungen der Menschen, vor allem auch der jungen Menschen in beiden Ländern. Ich begrüße deshalb sehr, dass auch der Landtag seine Beziehungen zu den Parlamenten in den Partner-Woiwodschaften intensivieren will.

Es kann nicht genug Aktivistinnen und Aktivisten für gute brandenburgisch-polnische Beziehungen geben. Dafür ganz herzlichen Dank an alle, die sich für ein friedliches Miteinander mit der Republik Polen, für ein weiteres Zusammenwachsen unserer beiden Länder und eine gute Zukunft für Polen und Deutschland einsetzen. - Herzlichen Dank.

Vielen Dank. - Meine Damen und Herren, ich stelle den Antrag der Koalitionsfraktionen, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER mit dem Titel „30 Jahre Nachbarschaftsvertrag mit der Republik Polen“, Drucksache 7/3716, Neudruck, zur Abstimmung. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag mit Enthaltungen einstimmig angenommen. - Vielen Dank.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 1 und rufe Tagesordnungspunkt 2 auf.

TOP 2: Gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm für das Land Brandenburg 2020 - 2025 „Gleichberechtigt - Zukunft - Gestalten" (Gleichstellungspolitisches Rahmenpro- gramm III)

Bericht der Landesregierung

Drucksache 7/3152

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

Drucksache 7/3729

Entschließungsantrag der AfD-Fraktion

Drucksache 7/3805

Als Erste hat Frau Hildebrandt für die Fraktion der SPD das Wort. - Bitte schön.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Wir sprechen nun über das Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm, und ich vermute: Viele schweifen jetzt mit den Gedanken ab und checken ihre Mails oder gehen Kaffee trinken. Es gibt ja auch immer viel zu tun - aber das gilt eben auch für dieses Thema, und ich bitte Sie, auch ihm die Aufmerksamkeit zu geben, die es braucht.

Muss man das denn ständig thematisieren? Wozu soll das denn noch gut sein? Wir haben bei der Gleichstellung doch schon so viel geschafft. - Ja, tatsächlich: 500 Jahre später als die Männer durften ab 1900 auch die ersten Frauen an deutschen Universitäten studieren. Ja, 70 Jahre später als die Männer haben die Frauen es sich erkämpft, von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen zu dürfen. Und, ja, seit 1977 müssen Frauen in der Bundesrepublik ihre Männer nicht mehr um Erlaubnis bitten, wenn sie eine Arbeit aufnehmen wollen. In der DDR war das immerhin schon ab 1950 möglich. Dann ist doch fast alles geregelt. Es ist doch alles auf dem Weg.

Mitnichten! Nicht bei uns und auch nicht bei unseren Nachbarn. Strukturen, in denen über Jahrhunderte so etwas möglich war, kann man nicht in kürzester Zeit umwandeln. Das ist ein anstrengender, ein stetiger Prozess, in dem wir alle unsere Rolle und unsere Aufgabe erkennen müssen. Wir haben den Gleichstellungsauftrag ganz klar in unserer Landesverfassung festgeschrieben.

Wo unsere heutigen Probleme liegen, zeigt uns der Gleichstellungsreport vom Dezember 2020. Wie wir als Landtag es angehen wollen und wie die Regierung es angehen will, zeigt uns das Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm, das überarbeitet wurde und nun vorliegt.

Die Idee dieses Rahmenprogramms ist, gleichstellungspolitische Handlungsschwerpunkte in allen Ressorts zu formulieren und überprüfbar zu machen. Da geht es nicht nur um die Besetzung der Stellen und Führungspositionen in der Landesverwaltung oder um geschlechtersensible Sprache in Verordnungen oder Gesetzen, sondern es geht um ganz konkrete Maßnahmen in den einzelnen Ressorts.

Der Bereich, den ich besonders wichtig finde, betrifft die Bildung, die Berufswahl, die Aufstiegschancen für Mädchen und Frauen und, damit verbunden, dann später auch ihre Repräsentanz, ihre Verdienstmöglichkeiten und ihre Altersvorsorge. Hier gibt es weit gefächerte Maßnahmen des Bildungs-, des Wissenschafts- und des Wirtschaftsministeriums wie Projekte zur Stärkung von Mädchen, wie den Zukunftstag, wo Mädchen und Jungen ihre individuellen beruflichen Interessen erweitern.

Besonders wichtig sind hierbei die Kompetenzen von Fachkräften in Kita und Schule, Mädchen ganz alltäglich und systematisch in ihren Fähigkeiten, Ideen und Wünschen zu bestärken, gerade auch wenn diese jenseits der noch immer vorherrschenden Stereotype liegen. Fortbildungen des LISUM und des SFBB greifen das auf.

Extrem relevant für die Bildungsbiografien sind die Übergänge: Welchen Beruf wählen junge Frauen? Mädchen haben die besseren Schulabschlüsse, schränken sich in der Berufswahl jedoch oft sehr klassisch ein. Nur vier von 14 Berufssegmenten sind geschlechterunspezifisch besetzt. Im Bericht wird dies horizontale Segregation genannt. Frauen arbeiten in systemrelevanten, aber geringer bezahlten Berufen. Sie arbeiten in Brandenburg mit 34 % dreimal häufiger in Teilzeit als die Männer. Die Rentenlücke zwischen Frauen und Männern bei den Altersrenten beträgt daher in Brandenburg 21 %. Hier gibt es Orientierungsprogramme aus ESF-Mitteln, um jungen Frauen MINT-orientierte Studienfächer nahezubringen und Barrieren abzubauen, und für kleine und mittlere Unternehmen vom Wirtschaftsministerium eine Richtlinie, die besonders das Nachwuchskräftepotenzial junger Frauen berücksichtigt.

Übrigens zwischendrin: In all dem eine Abwertung der Kernfamilie zu erkennen - ein schreckliches Wort, was auch immer das bedeuten soll -, was die Hauptthese des Entschließungsantrags der AfD zu sein scheint, auf den ich aber nicht weiter eingehe, ist völlig absurd.

Aber zurück zum Rahmenprogramm: Obwohl mehr junge Frauen Abitur machen als Männer und auch zunächst mehr Frauen ein Hochschulstudium aufnehmen, sind bei den Spitzenprofessuren nur 11 % von Frauen besetzt. Die Zahlen wurden uns auch im Fachgespräch im Sozialausschuss wieder eindrücklich vor Augen geführt.

Um die Erstberufung von unbefristet eingestellten Professorinnen zu unterstützen, gibt es ein Programm, das Hochschulen und Bund finanzieren. Hier spielen auch die Gleichstellungsbeauftragten in den verschiedenen Institutionen eine große Rolle. Diese ihre Rolle und auch die der Basisstrukturen der Verbände und auch des Frauenpolitischen Rates müssen gestärkt werden.

Um den Job als Gleichstellungsbeauftragte reißt man sich nicht wirklich, um es einmal freundlich auszudrücken. Denn allzu oft wird diese Stelle von allen anderen auch falsch verstanden, und dieses für viele eher lästige, schwer fassbare Thema wird in die komplette Verantwortung einzelner Personen geschoben, obwohl es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist.

Das heißt, es ist auch eine Aufgabe, ein Auftrag an jeden Einzelnen, jede Einzelne hier im Saal. Sie alle, liebe Kolleginnen und Kollegen, sollten als Beauftragte der Gleichstellung wirken. Deshalb bitte ich Sie hier abschließend: Schauen Sie sich das Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm an, besonders eventuell in Ihrem Fachbereich, für Ihr Ressort, und beziehen Sie diese Ansätze in den nächsten Diskussionen mit ein.

Jetzt aber bitte ich Sie um die Zustimmung zur Beschlussempfehlung und zum Bericht zum Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm. - Vielen Dank.

Danke schön. - Das Wort geht an Frau Abgeordnete Bessin für die Fraktion der AfD. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Brandenburger! Wir sprechen jetzt über das Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm, das für die Jahre 2020 bis 2025 verlängert werden soll, und ich kann Ihnen gleich sagen, wie zu erwarten war: Unsere AfD-Fraktion stimmt dieser Beschlussempfehlung des Ausschusses natürlich nicht zu.

Stattdessen fordern wir in unserem Antrag die Landesregierung auf, § 13 des Landesgleichstellungsgesetzes zu streichen. In § 13 geht es um die geschlechtsneutralen Personenbezeichnungen:

„Im dienstlichen Schriftverkehr ist bei der Formulierung besonders auf die Gleichbehandlung von Frauen und Männern zu achten.“

„Gesetze und andere Rechtsvorschriften haben sprachlich der Gleichstellung von Frauen und Männern Rechnung zu tragen.“

Als zweiten Punkt fordern wir die Landesregierung auf, Artikel 12 Abs. 3 der Landesverfassung so zu ändern, dass das Wort „Gleichstellung“ durch den Begriff „Gleichberechtigung“ ersetzt wird.

Unsere dritte Forderung an die Landesregierung lautet, Artikel 26 um einen zusätzlichen Absatz 5 zu ergänzen, der wie folgt formuliert werden soll:

„Ziel des politischen Handelns ist es, eine kinderfreundliche Gesellschaft im Land Brandenburg zu etablieren.“

Denn die fehlt in Brandenburg bis heute.

Es ist immer wieder das Gleiche, wenn in diesem Haus über Männer und Frauen gesprochen wird und sich dann einige Vertreter gemeinsam hochschaukeln, dass Männer und Frauen ja nicht gleich sind und Frauen endlich bevorzugt werden müssen, damit sie irgendwann einmal in allen Bereichen des Lebens überall genauso vertreten sind wie Männer. Aber der Knackpunkt an der Sache ist: nur aufgrund ihres Geschlechtes und eben nicht aufgrund ihrer Qualifikation. Das ist Meinung dieses Hauses.

Dabei sind Gleichstellung und Gleichberechtigung zwei unterschiedliche Dinge. Ich glaube, wir sind uns vom Prinzip her alle einig, dass Gleichberechtigung von Frauen und Männern gerade eine große zivilisatorische Errungenschaft ist und deswegen auch im Grundgesetz gemeinsam hinterlegt wurde.

Aber schaut man sich den Bericht der Gemeinsamen Verfassungskommission an den Bundesrat von 1993 an, in dem die Entstehung der Formulierung im zweiten Absatz von Artikel 3 des Grundgesetzes erläutert wird, liest man, dass der Begriff „Gleichstellung“ damals bewusst vermieden wurde. Stattdessen wird darauf hingewiesen, dass es sich um - da zitiere ich aus dem Bericht der Gemeinsamen Verfassungskommission an den Bundesrat - „sachlich ungerechtfertigten Dirigismus“ handeln würde, „wenn der Staat festlegen würde, daß in allen gesellschaftlichen Bereichen ein Anteil von 50 v. H. Frauen vorhanden sein müßte.“ Ich sage das für all diejenigen, die das vielleicht noch nicht gehört haben.

Geschlechter, meine Damen und Herren, sind nun einmal keine sozialen Konstrukte. Halten Sie nämlich nach der Geburt ein Baby im Arm, dann wissen Sie ganz genau, ob es ein Junge oder ein Mädchen ist.

Aus ihrer biologischen Natur heraus sind Frauen und Männer nun einmal unterschiedlich und haben auch unterschiedliche Interessen. Bei jeder ungleichen Verteilung der Geschlechter, egal, übrigens, in welchem Bereich, werden immer Unterdrückung und Diskriminierung gewittert, woraus Sie in diesem Haus dann meistens Forderungen entwickeln, die eine wirkliche Diskriminierung verordnen.