Protokoll der Sitzung vom 17.06.2021

Ich komme zweitens zum Entschließungsantrag der AfD-Fraktion, Drucksache 7/3792: „Eltern unterstützen - Kosten für Kinder-Schwimmkurse übernehmen“. Wer dem Entschließungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Ich komme drittens zum Entschließungsantrag der AfD-Fraktion, Drucksache 7/3794: „Mitgliedsbeiträge in Vereinen des Kinder- und Jugendsports übernehmen - Familien entlasten - Teilhabe ermöglichen“. Wer dem Entschließungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Ich komme viertens zum Entschließungsantrag der AfD-Fraktion, Drucksache 7/3796, mit dem Titel „Schulen Planungssicherheit geben, Schüler unterstützen: Konzept für ‚multiprofessionelle Teams‘ endlich vorlegen“. Wer dem Entschließungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei einigen Stimmenthaltungen ist der Entschließungsantrag mehrheitlich abgelehnt.

Ich komme fünftens zum Entschließungsantrag der AfD-Fraktion, Drucksache 7/3797, mit dem Titel „Arbeitsbedingungen an Schulen verbessern, Schulverwaltungsfachkräfte einstellen“. Wer dem Entschließungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei einigen Enthaltungen ist der Entschließungsantrag mehrheitlich abgelehnt.

Ich komme sechstens zum Entschließungsantrag der AfD-Fraktion, Drucksache 7/3798, mit dem Titel „Zahl der Schulpsychologen verdoppeln, betroffenen Kindern, Familien und Lehrern helfen“. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei einigen Stimmenthaltungen ist der Entschließungsantrag mehrheitlich abgelehnt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 14 und rufe Tagesordnungspunkt 15 auf.

TOP 15: Umsetzung des Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst

Antrag der Fraktion DIE LINKE

Drucksache 7/3724

Ich eröffne die Aussprache. Herr Abgeordneter Kretschmer hat für die antragstellende Fraktion das Wort. - Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Öffentliche Gesundheitsdienst übernimmt eine Reihe von unverzichtbaren Aufgaben, zu denen unter anderem die Kinder- und Jugendgesundheitsdienste mit Einschulungs- und Schuleingangsuntersuchungen, der Kinder- und Jugendzahnärztliche Dienst, die Reiseschutzimpfungen, die Sozialpsychiatrischen Dienste, die amtsärztliche Begutachtung und die Begutachtung und Kontrolle der Badegewässer gehören.

Seit März vergangenen Jahres nahm diese Aufgabenfülle im Zuge der Coronapandemie unglaublich zu. Die Gesundheitsämter und die dort Beschäftigten sind in den Fokus der Pandemiebekämpfung gerückt. Offensichtlich wurde, dass der ÖGD auch schon vor dieser Krise weder personell, sächlich noch finanziell besonders gut aufgestellt war bzw. ist.

Die Kolleginnen und Kollegen leisten seitdem fast Übermenschliches: Kontaktnachverfolgung, Überwachung der Einhaltung von Quarantänemaßnahmen und unglaublich viele Beratungsleistungen kamen hinzu - Aufgaben, die in ihrer Fülle und Intensität nur zu bewältigen waren, indem zum einen unzählige Überstunden geleistet und zum anderen andere wichtige Aufgaben zurückgestellt wurden. Hinzu kam die Hilfe der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr. Ansonsten hätte der ÖGD vor dem Kollaps gestanden.

In Anbetracht dieser dramatischen Situation ist es begrüßenswert, dass sich die Bundesregierung und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer relativ schnell auf den Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst einigen konnten. Dies geschah Ende September 2020 - nach sechs Monaten dieser Pandemie und vor ziemlich genau neun Monaten.

4 Milliarden Euro stellt der Bund den Ländern bis 2026 für mehr Personal, Digitalisierung und moderne Strukturen zur Verfügung. 3,1 Milliarden Euro sind dabei für den Personalaufwuchs vorgesehen. Bundesweit sollen in den Gesundheitsämtern im Jahr 2021 1 500 Stellen und ab 2022 weitere 3 500 Stellen neu geschaffen werden.

Meine Damen und Herren, wir reden hierbei von einer 100%igen Förderung. Die Bundesländer und auch Brandenburg müssen also keinen Euro kofinanzieren. Für Brandenburg würde dies nach dem Königsteiner Schlüssel die Schaffung von 45 notwendigen neuen Stellen im Jahr 2021 und weiteren 105 Stellen im Jahr 2022 bedeuten. 93,6 Millionen Euro stellt der Bund dem Land Brandenburg dafür zur Verfügung. 10 % dieser Stellen sollen auf Landesebene verbleiben. 2021 sollen 41 Stellen und 2022 95 Stellen in den kommunalen Gesundheitsämtern geschaffen werden - ein Personalaufwuchs, der dringend angezeigt ist und auf den die Kommunen dringend warten.

Doch was macht die Landesregierung? Erst einmal eine ganze Weile nichts. Es bedurfte anscheinend erst einer Kleinen Anfrage von mir, die ich am 26. März dieses Jahres gestellt habe. In der Antwort vom 27. April offenbarte das Gesundheitsministerium, dass man sich alsbald einen Überblick über die Personalsituation in den kommunalen Gesundheitsämtern verschaffen möchte. Eine diesbezügliche Abfrage solle die Grundlage für Personalaufwuchskonzepte in den örtlichen Gesundheitsämtern bilden.

Meine Damen und Herren, ich finde es schon bezeichnend, dass das Gesundheitsministerium nach über einem Jahr Pandemie offenbar keinerlei Überblick über die personelle Situation in den kommunalen Gesundheitsämtern hatte. Eigentlich unglaublich! Sind doch gerade die Gesundheitsämter ein wesentlicher Akteur bei der erfolgreichen Bekämpfung dieser Pandemie. Unbestritten dürfte auch sein, dass ihre personellen Ressourcen in der Zwischenzeit restlos erschöpft sind.

Nun endlich sollen aber Daten vorliegen.

Nun könnte man ja annehmen, dass es endlich vorangeht mit dem Personalaufwuchs in diesem so wichtigen Bereich. Doch der Gesundheitsstaatssekretär Ranft dämpfte vorsorglich die allzu optimistischen Erwartungen. In der Sitzung des Gesundheitsausschusses am 2. Juni stellte er Umsetzungsschwierigkeiten dar, die sich im Land Brandenburg abzeichnen. Laut seiner Aussage ist die Befristung der finanziellen Mittel bis zum Jahr 2026 eine Hürde, die die Landkreise und kreisfreien Städte als problematisch ansehen. Ehrlich gesagt, für mich hörte es sich so an, als wolle man die Öffentlichkeit darauf vorbereiten, dass eine Besetzung dieser Stellen in diesem Jahr nicht mehr stattfinden wird.

Ob die Brandenburg zur Verfügung stehenden Gelder in vollem Umfang fließen werden, ist ebenfalls offen. So heißt es im „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“:

„Der Bund wird die für die erste Tranche notwendigen gesetzlichen Änderungen rechtzeitig vor dem 30.12.2020 auf den Weg bringen und beschließen sowie für die folgenden Tranchen die Umsetzung zeitgerecht realisieren. Die Tranchen werden jeweils am 01.07. jeden Jahres gezahlt, beginnend 2021.

Die Personalaufwuchskonzepte und -zielsetzungen bilden die Grundlage zur Bemessung der Umsatzsteueranteile zur Festlegung der Höhe und Zeitpunkte der einzelnen Tranchen.“

Weiter heißt es dort:

„Sofern die Länder die Vorgaben zur Besetzung von Stellen nur anteilig erfüllen, wird die Berechnung der Festbeträge im Rahmen der vertikalen Umsatzsteuerverteilung entsprechend angepasst. Dabei ist eine zielgenaue Regelung sicherzustellen, dass im Rahmen des Systems der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern bei den Ländern, die die aus diesem Pakt entstehenden Verpflichtungen nicht erfüllen, eine entsprechende landesspezifische Anpassung bzw. Verrechnung vorgenommen wird.“

Nun ja, für Brandenburg wird wohl eine Verrechnung bzw. Anpassung dieser Gelder vorgenommen werden müssen. Das, meine Damen und Herren, ist nicht nur misslich und ärgerlich, sondern auch unnötig und grob fahrlässig. Schon 2020 hätte man im Zuge der Haushaltsaufstellung und Haushaltberatungen für das Jahr 2021 diese Gelder und Stellen berücksichtigen können und letztendlich auch müssen. Doch nicht einmal die vier Stellen für das Land fanden sich im Haushalt wieder. Diesen Fehler heilte der Ausschuss für Haushalt und Finanzen in seiner Sitzung am 3. Juni 2021. Der AHF bewilligte diese vier drittmittelfinanzierten Stellen ab Juni dieses Jahres.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, nach dem Impfchaos zu Beginn dieses Jahres und dem immer noch anhaltenden unhaltbaren Zustand der Verschleppung der Quarantäne-Entschädigungszahlungen steuert das brandenburgische Gesundheitsministerium auf einen dritten Skandal zu. Gelder, die zu 100 % vom Bund zur Verfügung gestellt werden, werden für die kommunalen Gesundheitsämter nicht genutzt - dort, wo sie gebraucht und dringend erwartet werden. Ob das Ministerpräsident Woidke im Sinne hatte, als er im September vorigen Jahres diesen wichtigen und richtigen Beschluss gefasst hat, mag ich nicht beurteilen. Fakt ist jedoch, dass Erwartungen geweckt wurden, die nun wieder einmal enttäuscht werden.

Dass dies anders gehen kann, beweisen andere Flächenländer wie Schleswig-Holstein und Thüringen. Die Landesregierung des Freistaates hat schon vor Wochen eine Rahmenvereinbarung zur Umsetzung des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst mit den kommunalen Spitzenverbänden ausgehandelt. Zu diesem Zeitpunkt hat Brandenburg gerade erst begonnen, Daten zusammenzutragen.

Deshalb, meine Damen und Herren, legt Ihnen DIE LINKE diesen Antrag zur Abstimmung vor. Es ist leider notwendig, dass das Parlament Druck macht. Es könnte ja so einfach sein. Doch ich bin mir sicher, dass wir wieder einmal eine Reihe von Scheinargumenten hören, die uns glaubhaft machen sollen, dass Brandenburg bei der Umsetzung des Paktes speziellere Probleme zu meistern hat. Vielleicht wird aber auch nur offensichtlich, dass

das Problem hausgemacht ist und im Gesundheitsministerium sitzt. - Herzlichen Dank.

Vielen Dank. - Wir fahren mit dem Redebeitrag der SPD-Fraktion fort. Für sie spricht der Abgeordnete Lüttmann.

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Öffentliche Gesundheitsdienst und damit unsere Gesundheitsämter standen wohl nie so sehr im Lichte der Öffentlichkeit wie in den letzten Monaten der Pandemiebekämpfung. Den Beschäftigten der Gesundheitsämter gebührt deshalb zunächst ein Riesendank für die geleistete Arbeit!

(Beifall)

Viele von ihnen haben unzählige Überstunden angesammelt, haben Bereitschaft zu Wochenendarbeit gezeigt und Urlaubssperren ertragen müssen. Mein Kollege Kretschmer ist bereits darauf eingegangen. Manche sind bis an ihre Belastungsgrenzen gegangen oder sogar selbst krank geworden. Deshalb ist es richtig, dass nicht nur eine Umorganisation der Arbeit innerhalb der Landkreise erfolgte, sondern auch von der Bundeswehr eine schnelle Unterstützung der Corona-Teams in den Gesundheitsämtern erfolgte. Auch den Kolleginnen und Kollegen der Bundeswehr unser herzlichstes Dankeschön!

(Beifall)

Richtig war es auch, dass der Bund schnell reagiert und einen milliardenschweren Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst auf den Weg gebracht hat. Brandenburg wird von diesem Pakt profitieren, indem 2021 Geld für 45 und ab 2022 Geld für 105 neue Stellen zur Verfügung stehen wird. Vier dieser Stellen werden noch in diesem Jahr beim Ministerium für die Koordinierung geschaffen. Weitere 41 Stellen können die Landkreise und kreisfreien Städte besetzen.

Bevor ich konkreter dazu komme, möchte ich feststellen, dass sich der Charakter der Unterstützung durch den Bund deutlich verändert hat. War die finanzielle Hilfe im vergangenen Jahr zur Unterstützung der Gesundheitsämter in der Pandemie gedacht, wird sie jetzt zur Unterstützung nach der Pandemie. Damit kommt die personelle Unterstützung zwar spät, aber sie wird für die Bewältigung der Pandemiefolgen genauso wichtig sein.

Wir haben hier gerade über die besondere Belastung von Kindern und Jugendlichen durch die gesundheitlichen Folgen der Pandemie gesprochen. Hier wird es eine Menge Arbeit geben. Es besteht ein riesiger Aufholbedarf bei den regelmäßigen Untersuchungen sowie bei den Präventivangeboten seitens der Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes. Sie sind es, die unsere Kinder in wiederkehrenden Abständen sehen, ihre Gesundheit untersuchen und gegebenenfalls die Weiterleitung zu den Fachärzten initiieren. Hinzu kommt der wichtige kinderpsychiatrische Dienst, der nach der Pandemie noch mehr gefordert sein wird als schon vor der Pandemie, sowie die psychiatrischen Dienste insgesamt.

Insofern ist es zwar bedauerlich, dass es erst der Pandemie bedurfte, die wichtige Arbeit des Öffentlichen Gesundheitsdienstes,

aber auch seine personelle Unterausstattung und die schlechtere Vergütung der Ärzte gegenüber anderen Ärzten sichtbar zu machen. Wenn nun aber die Chance des Paktes für den ÖGD ergriffen wird und Bund, Land und Kommunen gemeinsam an der Qualifizierung unserer Gesundheitsämter arbeiten, was auch eine Anpassung der Bezahlung der Ärzte und Ärztinnen im ÖGD beinhalten sollte, hat die Pandemie zumindest hier vielleicht sogar etwas Gutes zur Folge.

Deshalb ist es in der Tat wichtig, dass die zur Verfügung stehenden Gelder schnellstmöglich in zusätzliches Personal investiert und damit zur Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes eingesetzt werden. Für die in diesem Jahr vier neuen Stellen im Ministerium gibt es bereits grünes Licht vom Haushalts- und Finanzausschuss. Um die 41 neuen Stellen in den Landkreisen und kreisfreien Städten ebenfalls umgehend zu besetzen, erwarte ich eine schnelle und bürokratiearme Zusammenarbeit von Land und Kommunen.

Die im Antrag der Linken geforderte Ist-Stand-Erhebung in den Kommunen läuft bereits und ist in der finalen Phase. Die im Anschluss geplante Rahmenvereinbarung muss jetzt so bald wie möglich geschlossen werden. Das Ministerium hat dies bis Ende des Monats vorgesehen. Damit erledigt sich auch die zweite Forderung im Antrag der Linken.

Nebenbei bemerkt: Natürlich könnten die Kommunen bereits jetzt mit der Besetzung erster Stellen beginnen; das Geld ist ja zugesagt. Besser ist es aber natürlich, wenn Land und Kommunen gemeinsam definieren, welche Anforderungen sie an das Gesundheitsamt der Zukunft oder an ein Mustergesundheitsamt stellen.

Die dritte Forderung der Linken, dass sich das Land dafür einsetzen möge, dass wir im Bund eine längerfristige Finanzierungszusage als bis 2026 erreichen, ist vom Ministerium ebenfalls bereits angenommen und für mich eine Selbstverständlichkeit. Natürlich müssen wir dafür kämpfen, dass diese Stellen auch nach 2026 fortbestehen.

Ich fasse zusammen: Alle drei Forderungen des Antrags der Linken sind von der Realität überholt. Ich vertraue dem Ministerium, dass es sich in guten Gesprächen mit der kommunalen Ebene befindet und den Worten bald Taten folgen. Schließlich wollen wir am Ende alle das Gleiche: eine Stärkung unserer Gesundheitsämter, damit sie gut aufgestellt sind - grundsätzlich sowie zur Bekämpfung der Coronapandemie und ihren Folgen. - Herzlichen Dank.

Vielen Dank. - Wir setzen mit dem Redebeitrag der AfD-Fraktion fort. Für sie spricht Frau Abgeordnete Bessin.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Liebe Brandenburger! Der Öffentliche Gesundheitsdienst wird als dritte Säule des Gesundheitswesens bezeichnet. Neben der ambulanten und stationären Versorgung - also der ersten und zweiten Säule des Gesundheitswesens - führt der Öffentliche Gesundheitsdienst als Gesundheitsamt für die Bürger jedoch ein Schattendasein. Er wird selten als gleichermaßen wichtig wahrgenommen, und das, obwohl dort gleichermaßen gesundheitsrelevante - wenn auch andere - Leistungen erbracht werden.

Während sich die ersten beiden Säulen im Wesentlichen um die Behandlung des Einzelnen kümmern, steht bei dieser dritten Säule die Prävention im Vordergrund: Beratung, Berichterstattung, Hygienefragen. Das alles geschieht weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit.

Seit Jahren schon ist aber bekannt, dass diese wichtige dritte Säule des Gesundheitswesens gestärkt werden muss, weil sie praktisch Risse bekommen hat. Da stelle ich mir folgende Fragen: Warum hat sich bislang keine Regierung an die Umsetzung einer Stärkung gemacht? Warum kommt dieser Antrag von der Linken jetzt? Warum wurde in der letzten Legislaturperiode von den Linken gemeinsam mit der SPD in dem Bereich nicht gehandelt?

Schon 2016 befasste sich die Gesundheitsministerkonferenz mit der Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes. Schon damals waren die Probleme bekannt, nämlich die Gewinnung qualifizierter, motivierter Fachkräfte, die Stärkung der Ausbildung, die Organisationsentwicklung, um nur einige wenige Probleme zu nennen. Passiert ist dann in dieser Regierung allerdings wenig.

Erst im Zuge von Corona, als die Gesundheitsämter, wie Herr Lüttmann gerade ausgeführt hat, plötzlich in aller Munde waren, als Amtsärzte plötzlich in den Medien auftauchten, als Fragen der Kontaktverfolgung eine Rolle spielten, als die Einschränkung von Grundrechten sogar mit den begrenzten Möglichkeiten der Gesundheitsämter begründet wurde, erst da wurde die Wichtigkeit der dritten Säule sichtbar und wurden die Probleme offenkundig. Wir alle wissen ja, dass selbst die Bundeswehr ausgeholfen hat.