- Hier geht es doch gar nicht um die grundsätzliche Frage der Altanschließer, sondern darum, dass Sie nun - nachdem Sie seit einem Jahr versuchen, uns irgendeinen Fall unterzuschieben oder nachzuweisen, dass die Zweckverbände nicht rechtmäßig gehandelt haben - die Hoffnung haben, einen solchen Fall gefunden zu haben. Dies breiten Sie hier in Ihrem Antrag über anderthalb DIN-A4-Seiten aus, wobei Sie aber auch vieles weglassen und nicht vortragen. Dazu kann ich im Ergebnis sagen: Ich zumindest habe keine Kenntnis davon, dass es hierbei um ein nicht rechtmäßiges Handeln geht. Das will ich klarstellen.
Ich will auch noch einmal deutlich machen, dass es sich hier um eine kommunale Selbstverwaltung handelt. Sie als ehemaliger Stadtverordnetenvorsitzender von Bernau sollten eigentlich wissen, dass kommunale Selbstverwaltung ein hohes Gut ist, das es in der Praxis zu verteidigen gilt. Deshalb sind die Strukturen der gesetzlichen Regelungen auch so ausgestaltet, dass es nur eine Aufsicht gibt, die natürlich dann einschreiten wird, wenn Erkenntnisse dazu vorliegen, dass ein Einschreiten notwendig ist.
Der Minister hatte damals bereits mehrfach vorgetragen - das kann man heute noch genauso unterschreiben, wie er es vorgetragen hatte -, dass - bei uns - keine Anhaltspunkte für unrechtmäßiges Handeln vorliegen.
Ich will Ihnen auch noch einmal ganz klar sagen: Wenn wir Erkenntnisse haben, dass es so sein sollte, dann werden wir im Rahmen der aufsichtsrechtlichen Möglichkeiten auch tätig werden. Aber Sie haben die Fälle doch noch gar nicht vorgelegt. Sie haben heute von fünf Fällen erzählt, die Sie angeblich in den letzten ein bis zwei Jahren hier vorgetragen hätten. Sie haben aber noch nie den Beweis angetreten oder einen konkreten Fall vorgelegt, bei dem es tatsächlich so gewesen sein soll, dass vollstreckt oder irgendetwas nicht zurückgezahlt worden ist.
Natürlich ist das eine Problemlage, vor allem hinsichtlich der Prozesszinsen und Ähnlichem. Aus Ihrem Antrag kann man aber nicht genau entnehmen, was Sie meinen. Da Sie aber gern Kleine Anfragen zu bestimmten rechtlichen Auskünften stellen, würde ich Ihnen empfehlen, einmal beim Kollegen Stolper anzufragen, wie die Regelungen der Abgabenordnung sind. Schließlich verweist das KAG auf diese. Anschließend können Sie dann feststellen, wie die Regelungen sind und in welchen Fällen dann zurückgezahlt wurde. Zu diesem Fall, den Sie herausgegriffen haben, muss ich sagen, dass das natürlich insgesamt eine sehr komplexe Angelegenheit ist. Diese ist sogar - auch wenn Sie dafür sehr viel Papier verwendet haben - noch weitgehender, als Sie es dargestellt haben.
Insofern kann ich zusammenfassend sagen: Was der Minister hier erklärt hat, hat weiterhin vollumfänglich Geltung. Wir müssen hier auch nichts revidieren. Zudem belegen Sie keinen Fall, der das revidieren würde.
Hinsichtlich der Frage des rechtmäßigen Handels habe ich Folgendes vorzutragen: Ich bin stolz darauf, dass wir eine so gut arbeitende Verwaltung haben, sei es im kommunalen Bereich, sei es in der Landesverwaltung oder sei es im gesamten Landesbereich. Dass auch Fehler unterlaufen, stellt niemand in Abrede. Natürlich passieren Fehler, aber dafür gibt es Gerichte. Das nennt man dann Rechtsstaat. In diesem Sinne wünsche ich noch einen schönen Tag. - Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Es ist genau diese Arroganz und Überheblichkeit, die die Menschen in diesem Land frustriert, mit der Sie als CDU und SPD, meine Damen und Herren, die Beitragserhebung orchestriert haben, die dazu geführt hat, dass das Bundesverfassungsgericht so entschieden hat.
Herr Staatssekretär, wenn Sie ausführen, es gebe Gerichte, dann ist zu sagen: Das höchste Gericht hat vor fünfeinhalb Jahren entschieden, dass die Beiträge verfassungswidrig erhoben worden sind. Das gilt auch für nicht bestandskräftige Festsetzungen. Trotzdem wurden sie noch nicht überall zurückgezahlt. Das ist ein Zustand, der des Rechtsstaates spottet.
Und: § 31 BVerfGG regelt: Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts haben Bindungswirkung für alle Gerichte und alle Behörden. - Das wird aber in diesem Land nicht beachtet, was der gröbste Verstoß gegen den Rechtsstaat ist, den man sich vorstellen kann.
Da bedarf es keiner neuen gerichtlichen Entscheidungen. Wenn Sie meinen, dass es nach einer bundesverfassungsgerichtlichen Feststellung weitere Gerichtsentscheide braucht, um das Recht durchzusetzen, dann haben Sie ein großes Problem mit dem Rechtsstaat und diesen nicht verstanden. Dafür sollten Sie sich schämen!
Meine Damen und Herren, es wurde hier auch ausgeführt, die kommunale Selbstverwaltung berechtige die Kommunen, in der Sache inhaltlich frei tätig zu sein. Aber sie berechtigt doch nicht dazu, rechtswidrig tätig zu sein! Das umfasst die kommunale Selbstverwaltung keinesfalls. Vielleicht sollten Sie Ihr Berufsbild als Staatssekretär im Bereich Inneres und Kommunales einmal überdenken, wenn Sie hier rechtswidriges Handeln als kommunale Selbstverwaltung apostrophieren.
Des Weiteren stellte Herr Schaller die Frage, von welchem Hilfsprogramm ich überhaupt rede. Nun, das haben Sie vielleicht auch verpasst: Es gab ein Hilfsprogramm für die Kommunen, um die Beiträge der Fallgruppen 1 und 2 zurückzuzahlen. Wann ist das ausgelaufen? Am 31.12.2020. Genau dessen Verlängerung schlagen wir in Anlehnung an das Gutachten von Prof. Brüning vor, der sagte, dass es die Fallgruppen 3 und 4 gibt, bei denen man auch darüber nachdenken könnte, es darauf zu erstrecken. Es gab aber die Entscheidung, das nicht zu tun.
Wir wollen dieses Hilfsprogramm ausweiten, denn es wurde nur zu 60 % ausgeschöpft. Das haben die Vorredner vielleicht gar nicht mitbekommen. Dieses Hilfsprogramm auszuweiten und es den Kommunen zugutekommen zu lassen ist Inhalt von Punkt 3, aber das haben Sie vielleicht auch nicht mitbekommen.
Meine Damen und Herren, der Tiefpunkt war allerdings, diesen Antrag mit Verschwörungstheorien zu vergleichen. Das ist so niedrigstes Niveau, dass selbst ich darauf nichts erwidern muss.
Aber, meine Damen und Herren, was hier wirklich unglaublich ist, ist der Umgang mit den Menschen - vornehmlich ältere Bürger -,
die seit zehn Jahren auf ihr Recht warten. Dafür, dass Sie den Bürgern so wenig anbieten und sie stattdessen hochnäsig behandeln und ihnen sagen, sie sollen doch weiter klagen, nachdem sie ihr Recht schon längst durchgesetzt hatten, sollten Sie sich wirklich schämen. Das ist wirklich unterste Kanone. Insofern werden wir natürlich so lange weitermachen, bis sie ihr Recht durchgesetzt bekommen.
Ich lasse über den Antrag „Altanschließerbeiträge - Rückzahlungen nach Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts flächendeckend sicherstellen“ der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER, Drucksache 3/3698, abstimmen. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag bei vielen Stimmenthaltungen mehrheitlich abgelehnt.
Zweitens stimmen wir über den Entschließungsantrag „Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichtes endlich umsetzen - Altanschließerrechte auf Antrag gewähren“ der AfD-Fraktion, Drucksache 7/3795, ab. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei wenigen Enthaltungen ist der Entschließungsantrag mehrheitlich abgelehnt.
Ich informiere Sie darüber, dass gemäß § 71 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtages über den Antrag mit Wahlvorschlag geheim abzustimmen ist.
Meine Damen und Herren, für die geheimen Wahlen zur Parlamentarischen Kontrollkommission ist jeweils die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Brandenburg erforderlich. Gibt es hierzu Bemerkungen? - Das ist nicht der Fall.
Ich gebe Ihnen einige Hinweise zum Wahlverfahren: Die Wahlunterlagen werden nach dem jeweiligen Namensaufruf von den Schriftführern am Ausgang des Plenarsaals ausgegeben. Die Stimmabgabe erfolgt in der Lobby vor dem Plenarsaal. Sie erhalten einen Stimmzettel für die Wahl eines Mitglieds der Parlamentarischen Kontrollkommission.
Aus Hygienegründen bitte ich Sie, nur die Stifte zu benutzen, die Ihnen mit den Wahlunterlagen ausgehändigt werden. Ungültig sind Stimmzettel, die Zusätze enthalten, deren Kennzeichnung den Willen des Abstimmenden nicht zweifelsfrei erkennen lässt, die die Identität des Abstimmenden erkennen lassen, bei denen die Stimmabgabe insgesamt nicht erfolgt ist und wenn die Anzahl der abgegebenen Stimmen die Anzahl der zu vergebenden Stimmen übersteigt.
So viel zum Wahlverfahren. Wird dazu das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Wahl. Ich bitte die beiden Schriftführer, vom Redepult aus abwechselnd den Namensaufruf vorzunehmen.
Meine Damen und Herren, ich darf fragen, ob alle anwesenden Abgeordneten die Möglichkeit hatten, ihre Stimme abzugeben. - Das ist offensichtlich der Fall. Dann schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Schriftführer, mit Unterstützung der Landtagsverwaltung im Präsidiumsraum die Auszählung vorzunehmen. Alle anderen entlasse ich in die Mittagspause. Wir fahren 14.30 Uhr mit der Sitzung fort.
Ich verkünde das Ergebnis der Wahl in die PKK: An der Wahl von Herrn Abgeordneten Andreas Kalbitz zum Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission haben sich 67 Abgeordnete beteiligt. Ungültige Stimmzettel gab es nicht. Es gab neun Jastimmen, 57 Neinstimmen,
eine Stimmenthaltung. Damit hat der Abgeordnete Kalbitz nicht die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Brandenburg erhalten und ist nicht zum Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission gewählt.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Es ist unbefriedigend, dass ein Sitz in der Parlamentarischen Kontrollkommission unbesetzt bleibt. Da nun eine Mehrheit des Landtages alle Vorschläge der AfD-Fraktion abgelehnt hat, sieht die Koalition Beratungsbedarf. Deshalb beantrage ich namens der Koalitionsfraktionen gemäß § 23 der Geschäftsordnung eine Unterbrechung der Landtagssitzung sowie gemäß § 14 der Geschäftsordnung die unverzügliche Einberufung einer Präsidiumssitzung, um sich zu beraten. - Herzlichen Dank.
Dann werden wir dem wohl so folgen. Ich unterbreche die Sitzung. Wir müssen sehen, wie lange die Präsidiumssitzung dauert.
Wir sehen uns in einigen Minuten wieder. Die Präsidiumsmitglieder treffen sich im Raum 1.070. - Gerade erfahre ich, dass auch
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie. Wir haben uns ja heute noch nicht offiziell gesehen. Das Präsidium ist eben mit den Parlamentarischen Geschäftsführern und den Fraktionsvorsitzenden - soweit das nicht dieselben Personen sind - zusammengekommen. Die Koalition sieht das Präsidium in der Pflicht, einen Vorschlag zu entwickeln, wie man mit der unbefriedigenden Situation umgehen kann.