Protokoll der Sitzung vom 17.06.2021

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie. Wir haben uns ja heute noch nicht offiziell gesehen. Das Präsidium ist eben mit den Parlamentarischen Geschäftsführern und den Fraktionsvorsitzenden - soweit das nicht dieselben Personen sind - zusammengekommen. Die Koalition sieht das Präsidium in der Pflicht, einen Vorschlag zu entwickeln, wie man mit der unbefriedigenden Situation umgehen kann.

Folgende Stellen, für die die AfD ein Vorschlagsrecht hat, sind nicht besetzt: die PKK, der stellvertretende Vorsitz im Hauptausschuss, der Vorsitz im Kulturausschuss, Mitgliedschaft ILB und Landessportkonferenz.

Der soeben entwickelte Vorschlag lautet: Man möchte unter meiner Leitung einen Moderationsprozess anschieben, mit dem Ziel, die offenen Stellen auf Vorschlagsrecht der AfD zu besetzen. Ich werde bei der AfD-Fraktion offiziell anfragen, ob sie einem solchen Moderationsprozess zustimmen kann. Die Antwort kann bis zum Ende der Sommerpause erfolgen. Nach der Beantwortung und einer eventuellen Zustimmung zu dem Moderationsprozess würden im Präsidium die Durchführung, die Organisation und der Teilnehmerkreis beraten werden. All das würde man im Präsidium im August beraten, wenn sich die AfD der Idee des Moderationsprozesses anschließt.

Ich frage die Teilnehmer an der eben stattgefundenen Präsidiumssitzung, ob ich alles richtig dargestellt habe. - Das scheint der Fall zu sein. Ich bedanke mich ganz herzlich.

Ich danke auch Frau Vizepräsidentin Richstein für, ich glaube, viereinhalb Stunden Sitzungsleitung heute Morgen. Jetzt setzt Herr Vizepräsident Galau fort. Ich komme später noch einmal zu Ihnen.

Fürs Protokoll stelle ich fest, dass ich Tagesordnungspunkt 20 geschlossen hatte.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 21 auf.

TOP 21: Wohnortnahes Wählen zur Bundestagswahl ermöglichen!

Antrag der Fraktion DIE LINKE

Drucksache 7/3714

Ich eröffne die Aussprache. Zuerst spricht der Abgeordnete Büttner für die Fraktion DIE LINKE. Bitte schön.

Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wahlen sind das wesentliche, das Kernelement einer parlamentarischen Demokratie. Deswegen ist es wichtig, dass Wahlberechtigte auch die Möglichkeit haben, an Wahlen teilzunehmen. Nicht ohne Grund rufen wir als Politiker vor Wahlen alle Wählerinnen und Wähler, alle Wahlberechtigten in unserem Land immer wieder auf, von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen. Ich will das an dieser Stelle auch tun und alle Wählerinnen und Wähler, alle Wahlberechtigten in diesem Bundesland aufrufen, am 26. September zur Wahl zu gehen und eine demokratische Partei zu wählen.

Warum unterhalten wir uns heute darüber? Meine Damen und Herren, Sie wissen, es gab eine Änderung der Bundeswahlordnung. Paragraf 69 Bundeswahlordnung wurde dahin gehend geändert, dass die Auszählung kleiner Wahlbezirke mit weniger als 50 Stimmabgaben gemeinsam mit anderen Wahlbezirken erfolgen soll. Ich kann das nachvollziehen, ich kritisiere das überhaupt nicht, denn in Stimmbezirken mit weniger als 50 Stimmberechtigten kann das Wahlgeheimnis möglicherweise nicht gewahrt werden. Deswegen sollen die Wahlurnen dann in einen anderen Stimmbezirk überführt und dort ausgezählt werden.

Das Problem ist nicht die Änderung der Landeswahlordnung, sondern die Umsetzung dieses Paragrafen. In einem Schreiben vom Februar dieses Jahres hat der Landeswahlleiter den Kommunen dringlich geraten, keine Wahlbezirke einzurichten, die weniger als 250 Wahlberechtigte haben. Für ein Flächenland wie Brandenburg mit einem großen ländlichen Raum und den vielen kleineren Wahlbezirken, die es bisher gab, bedeutet das einiges.

Zur Landtagswahl 2019 hatten wir in Brandenburg 3 800 Wahlbezirke. Bei Umsetzung der Empfehlung des Landeswahlleiters könnten 1 000 Wahlbezirke wegfallen. Ich will Ihnen das anhand eines Beispiels verdeutlichen: Die Stadt Templin, meine Heimatkommune, hat die Wahlbezirke mittlerweile festgelegt - sehr zu meinem Ärger. Wir haben Wahllokale, die acht, neun Kilometer vom jeweiligen Wohnort entfernt sind. Ich habe letztens von einem Landespolitiker den klugen Rat bekommen, man könne ja mit dem Bus dorthin fahren; das sei gar kein Problem. Entschuldigung, auf diese Idee bin ich ja noch gar nicht gekommen! Aber leider fahren dort keine Busse. Man kann sich den Busfahrplan ja angucken. Dann stellt man fest, dass es dummerweise keine Busverbindung dorthin gibt. Selbst wenn einer fahren würde, könnten Sie hinfahren, kämen aber nicht mehr zurück.

(Zuruf)

- Trotzdem kann man mit dem Bus fahren, natürlich.

Ich bin im Übrigen immer noch der Überzeugung - sehen Sie es mir nach -, dass sich so etwas nur jemand einfallen lassen kann, der in der Stadt wohnt. Ansonsten würde man in irgendeiner Art auf den Gedanken kommen, dass es ein Problem ist, wenn Wahllokale sieben oder acht Kilometer entfernt sind.

Die Problematik ist doch klar: Was wird passieren? Es wird schlicht und ergreifend passieren, dass Menschen nicht zur Wahl gehen. Selbstverständlich gibt es die Möglichkeit der Briefwahl, ja. Aber Lebenswirklichkeit ist auch - das wissen wir -, dass nicht

jeder von der Briefwahl Gebrauch machen wird. Und nicht jeder wird sich ins Auto setzen - wenn er eines hat - und zum Wahllokal fahren, seine Stimme abgeben und zurückfahren. Nein, wieso denn? Das ist ein Problem. Wählen muss man wohnortnah ermöglichen.

Da ich einige - ich verfolge aufmerksam Pressekonferenzen - Diskussionspunkte schon im Vorfeld gehört habe:

Zum einen an das MIK gerichtet: Herr Staatssekretär, falls Sie mir in irgendeiner Art mitteilen möchten - ich versuche, das zu antizipieren -, dass der Landeswahlleiter weisungsungebunden ist, sage ich Ihnen, dass ich das weiß. Das können Sie also schon einmal herausstreichen. Deswegen steht in unserem Antrag auch nicht, dass Sie eine Weisung erteilen sollen, sondern dass wir darum bitten, darauf hinzuwirken. Das bedeutet - das muss man ja auch manchmal erklären -, an der Erreichung eines bestimmten Ziels zu arbeiten, etwas anzustreben. Das ist, glaube ich, nicht zu viel verlangt und politische Willensbildung eines Parlaments.

Der zweite Punkt: Kollege Stohn hat in der Pressekonferenz mitgeteilt, dass die Kommunen dafür zuständig sind. Das weiß ich auch - danke, Herr Stohn. Aber dieses Landesparlament kann ja wohl eine Meinung haben. Sie können natürlich auch sagen, dass Sie das alles nicht interessiert, dass es Ihnen völlig egal ist, wo die Menschen wählen gehen. Ich finde, wir als Landespolitiker können durchaus eine Meinung dazu haben.

Herr Kollege Redmann, Sie haben dann gesagt, es gebe keine Wahlhelfer und wir hätten jetzt schon Probleme, Wahlhelfer zu finden. Das ist ein ernst zu nehmendes Problem, das sehe ich auch.

Herr Kollege Büttner, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Vom Kollegen Vida immer gern.

Bitte schön.

Herr Büttner, ich würde gern eine antizipierende Frage stellen. Die Landesregierung wird ja im Antrag darum gebeten, darauf hinzuwirken. Antizipierend: Könnte es sein, dass es ein Problem in Hinblick auf die Gewaltenteilung mit sich bringt, weil der Landtag etwas von der Landesregierung will, oder sehen Sie diese Probleme hier nicht? Das war ja heute schon mehrfach Thema.

Ist das auch so ein Fallbeispiel, wo wir als Landtag uns wieder anmaßen, der Regierung zu viel Arbeit zu machen, womöglich sogar in gewaltenteilungsbrechender Art und Weise etwas Unerhörtes von der Landesregierung zu verlangen? Oder sind Sie an dieser Stelle nicht so unerhört, wie ich es vorhin war?

Herr Kollege Vida, herzlichen Dank für die Frage. - Da Sie selbstverständlich nicht unerhört waren, kann ich feststellen, dass auch dies hier kein Eingriff in die Gewaltenteilung ist, sondern lediglich der Ausdruck einer Willensbildung dieses Parlaments. Im Übrigen ist ein Parlament auch dafür zuständig, unter verantwortlichen Politikern eine Willensbildung herbeizuführen.

Meine Damen und Herren, dieser Antrag tut also niemandem weh, sondern dokumentiert eine Willensbildung dieses Parlaments: Wir möchten, dass Menschen wohnortnah wählen können. Daher bitte ich Sie eindringlich um Zustimmung und freue mich auf die vor uns liegende Debatte. - Herzlichen Dank.

Vielen Dank. - Als Nächster spricht für die SPD-Fraktion der Abgeordnete Adler. Bitte schön.

Herr Vizepräsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der englische Schriftsteller Herbert George Wells sagte einmal:

„Die große Aufgabe der Demokratie, ihr Ritual, ihr Fest - das ist die Wahl.“

Diese Aussage besitzt noch heute und hoffentlich in alle Zukunft ihre herausragende Bedeutung. Nach den im Grundgesetz festgeschriebenen Wahlrechtsgrundsätzen hat eine Wahl allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim zu sein. Durch die besagte Änderung der Bundeswahlordnung soll vor allem der Grundsatz der geheimen Wahl gewahrt bleiben. Ziel ist es, für die Feststellung der Wahlergebnisse in den Wahllokalen zum Schutz des Wahlgeheimnisses eine neue Regelung zu erlassen, die eine Zusammenlegung von Wahlvorständen zur Ergebnisfeststellung anordnet, wenn weniger als 50 Stimmen abgegeben werden.

Maßgeblicher Grund für diese Neuregelung ist die Annahme, dass das Wahlgeheimnis bei weniger als 50 Stimmen, die im Wahllokal abgegeben werden, gefährdet sein könnte. Der Landeswahlleiter hat den Gemeindebehörden in seiner Eigenschaft als unabhängiges Wahlorgan empfohlen, auf die Bildung von Wahlbezirken zu verzichten, die weniger als 250 Wahlberechtigte umfassen.

Allerdings bleibt festzuhalten, dass allein die Gemeindebehörden über die Anzahl und Abgrenzung der Wahlbezirke sowie die Einrichtung der Wahllokale in ihrem Gemeindegebiet entscheiden. Uns ist die Intention Ihres Antrags sehr wohl bewusst. Auch wir möchten, dass die Brandenburgerinnen und Brandenburger möglichst kurze Wege zu den Wahllokalen haben, um so sicherzustellen, dass möglichst viele Menschen mit einer Meinung und einer Haltung zur Wahlurne gehen und so Demokratie leben, erleben und mit Leben erfüllen können. Wir vertrauen dabei auf die Expertise unserer Gemeindebehörden; sie werden mit viel Sachverstand und großem Verantwortungsbewusstsein abwägen, wo womöglich längere Wege zum Wahllokal zuzumuten sind und wo nicht, um dem grundgesetzlich gesicherten Recht der geheimen Wahl zu entsprechen.

Wir bitten daher um Ablehnung des vorliegenden Antrags. - Herzlichen Dank und alles Gute.

Vielen Dank. - Auf der Rednerliste steht als Nächstes die AfDFraktion mit dem Beitrag der Abgeordneten Duggen. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen Abgeordnete! Liebe Brandenburger! Wohnortnahes Wählen zur Bundestagswahl - so lautet der Titel des Antrags - sollte eigentlich selbstverständlich sein. Natürlich müssen die Wahlbezirke so gestaltet werden, dass jeder Wähler eine fußläufige Möglichkeit der Stimmabgabe hat.

Dagegen spricht auch nicht die Regelung des am 13. Februar 2020 geänderten § 68 Abs. 2 Satz 1 des Bundeswahlgesetzes. Die Änderung sieht vor, dass die Auszählung der Wahlzettel im Falle der Abgabe von weniger als 50 Stimmen in einem anderen Wahlbezirk des gleichen Wahlkreises zu erfolgen hat. Das hat übrigens auch der Staatssekretär im Innenministerium Dr. Grünewald in einem Schreiben an den CDU-Bundestagsabgeordneten Sebastian Steineke bestätigt. Darin betont er, dass weiterhin die Gemeindebehörden selbst dafür zuständig seien, dafür zu sorgen, dass das Wahlrecht durch die neue Regelung der Bundeswahlordnung nicht ausgehöhlt wird. - So weit, so gut.

Der Landeswahlleiter allerdings empfiehlt allen Ernstes, dass Gemeinden mit unter 250 Wahlberechtigten keine eigenen Wahllokale mehr betreiben, und höhlt damit seinerseits das Wahlrecht aus. In einer Pressemitteilung vom 26. April 2021 führt er aus:

„Zur Sicherung des Wahlgeheimnisses wurde neu geregelt, dass in Wahllokalen mit weniger als 50 Wählerinnen und Wählern das Ergebnis nicht an Ort und Stelle ermittelt wird. Alle Wahlunterlagen werden stattdessen in ein benachbartes Wahllokal eines anderen Wahlbezirks gebracht. Dort wird dann ein gemeinsames Ergebnis [aller Stimmzettel] ermittelt. Da erst am Wahlabend feststehen würde, welche Wahllokale betroffen sind, empfiehlt der Landeswahlleiter, solche Eventualfälle nicht auftreten zu lassen. Das bedeutet, dass Wahlbezirke so gebildet werden sollen, dass sie mindestens 250 Wahlberechtigte enthalten.“

Damit wird deutlich, dass der Landeswahlleiter entgegen der noch anderslautenden Versicherung des Innenministeriums die Empfehlung ausgibt, die Wahlbezirke so zu bilden, dass sie mindestens 250 Wahlberechtigte umfassen. Damit wird gegen die grundgesetzlich verbrieften Wahlgrundsätze verstoßen. Bereits die allgemeine Wahl ist damit für viele Bürger nicht mehr eröffnet, weil sie ihre Stimme schlichtweg nicht abgeben können; in Wohnortnähe ist es nicht mehr möglich. Wir denken zum Beispiel an ältere Leute, die eben nicht mehr so mobil sind.

Zudem greift der Landeswahlleiter in unzulässiger Weise in die Bildung der Wahlbezirke ein, die von den zuständigen Gemeindebehörden - wir haben es vorhin schon gehört - gebildet werden. Das Innenministerium muss deshalb unverzüglich die fehlerhaften und irreführenden Äußerungen des Landeswahlleiters richtigstellen und darauf hinwirken, dass jeder Bürger fußläufig sein Wahllokal erreichen kann.

Denn die Empfehlung kann schnell als Anweisung verstanden werden. Es ist von vornherein klar, dass die Wahlbeteiligung im

ländlichen Raum eklatant zurückgehen wird, wenn die Gemeinden dieser sogenannten Empfehlung nachkommen. Wir stimmen dem Antrag der Linken daher zu. - Vielen Dank.

Sehr geehrte Frau Kollegin Duggen, Sie haben mich vorhin als Frau Präsidentin angesprochen. Ich wollte dazu nur sagen: Heute morgen nach dem Aufstehen fühlte ich mich noch ausgesprochen männlich; das hat sich auch noch nicht geändert.

(Vereinzelt Heiterkeit - Zuruf: Peinlich, peinlich!)

Gut, nachdem wir diese weltbewegende Tatsache festgehalten haben, fahren wir in der Rednerliste fort. Der Kollege Schaller spricht für die CDU-Fraktion. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es sind drei Minuten für ein wichtiges Thema; ich versuche, schnell und trotzdem angemessen vorzutragen.