Protokoll der Sitzung vom 17.06.2021

Die im Antrag der Linken geäußerte Befürchtung, in kleinen Orten würde es möglicherweise keine Wahllokale mehr geben, kann ich nicht nachvollziehen.

(Büttner [DIE LINKE]: Hä?)

Paragraf 12 Abs. 1 Bundeswahlordnung legt fest, dass Gemeinden bis 2 500 Einwohnende einen Wahlbezirk bilden, also ein Wahllokal haben. Eine Untergrenze gibt es nicht. Insofern muss es nach meinem Verständnis in allen Orten mindestens ein Wahllokal geben, anders als im Antrag der Linken vorgesehen.

Eine andere Situation gibt es allerdings in abgelegenen Siedlungen von Städten und Gemeinden bzw. in Ortsteilen, weil diese rechtlich keine eigenen Gemeinden mehr sind. Hier sind die kommunalen Wahlleitenden und Gemeindevertretungen aufgerufen,

für eine ausreichende Versorgung mit Wahllokalen Sorge zu tragen.

Aber der Antrag der Linken kommt einfach zu spät. Schließlich sollen die Kommunen bis Ende Juni ihre Wahlbezirke bestimmen; das sind noch anderthalb Wochen. Insofern finde ich den Begriff, den der Kollege Schaller hier benutzt hat - er hat von einem Schaufensterantrag gesprochen -, durchaus angemessen.

(Zuruf)

- Ja, es sind noch 60 Arbeitsstunden, alles prima. Schauen wir mal, wann der Beschluss ausgefertigt ist usw. Das ist schon etwas knapp von der Zeit her.

Zwar zeichnet es sich ab, dass für die Bundestagswahl ungefähr 10 % weniger Urnenwahlbezirke angemeldet sind als noch vor vier Jahren. Insofern gebe ich Ihnen recht; und die Besorgnis in ja auch zu verstehen - das ist in Ordnung. Es ist aber unklar, ob diese geringere Anzahl tatsächlich ihre Ursache in den ländlichen Räumen hat.

Herr Abgeordneter Klemp, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Sehr gerne.

Herzlichen Dank, Herr Klemp, dass Sie die Frage zulassen. - Herr Büttner hat eben schon darauf hingewiesen, dass es sowohl schon eine mündliche Anfrage zu diesem Thema gab als auch eine ausführliche Befassung im Innenausschuss. Dabei ist übrigens das Problem erst richtig deutlich geworden; auf die mündliche Anfrage seinerzeit hatte die Landesregierung noch etwas ganz anderes geantwortet.

Wann also hätten wir diesen Antrag einbringen sollen, wenn das Problem als solches erst in der Innenausschusssitzung deutlich geworden ist, als es auf einmal hieß, dass die Landesregierung gerade nicht eingreifen will und überhaupt nichts tun möchte, um die Kommunen zu bitten, die Wahllokale vor Ort offen zu lassen? Wann, bitte?

Vielen Dank für die Frage, Frau Kollegin. - Ich muss allerdings darauf hinweisen, dass die Änderung der Bundeswahlordnung über ein Jahr her ist. Da war also genug Zeit. Außerdem ist zur Sprache gekommen, dass es sich dabei um eine kommunale Aufgabe handelt und dass der Landeswahlleiter eine Kommunikation betrieben hat, die ich auch nicht begrüße. Er ist aber weisungsungebunden.

Lassen Sie mich noch zu Ende ausführen. Es sieht so aus, dass wir tatsächlich 10 % weniger Urnenwahlbezirke haben als noch vor vier Jahren. Es ist aber nicht klar, ob diese geringere Anzahl tatsächlich die Ursache im ländlichen Raum hat. Das müssen wir erst noch rausfinden. Angesichts der erwarteten hohen Anzahl der per Brief Wählenden wäre es gerade im städtischen Bereich

angezeigt, die Anzahl der Urnenwahlbezirke zu reduzieren zugunsten dessen, dass die Wahlvorstände oder die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zusätzliche Briefwahlbezirke besetzen können. Das ist ein Thema, das die Kommunen auch diskutieren würden, und das wäre ohne negative Folgen für die Erreichbarkeit.

Insofern denke ich, dass genaue Kenntnisse der Verhältnisse in den Kommunen wichtig sind. Dort können die Entscheidungen am besten getroffen werden. Das wohnortnahe Wählen sollte dort die Hauptrolle spielen. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Landesregierung fort, und zu uns spricht Herr Staatssekretär Schüler. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Um die Frage von vorhin zunächst kurz zu beantworten: In § 12 Abs. 1 Satz 3 ist geregelt, dass die Gemeindebehörden bestimmen, welche Wahlbezirke zu bilden sind. Das ist die klare Regelung dafür, dass die Gemeindebehörden für die Einrichtung der Wahlbezirke und nach § 46 Bundeswahlordnung für die Auswahl und Einrichtung der Wahllokale verantwortlich sind.

Ich möchte gerne aus einem Brief von meinem Kollegen Herrn Grünewald an Herrn Steineke zitieren; Frau Duggen hat ihn bereits angesprochen. Er stammt aus dem Dezember 2020. Darin steht:

„Ich bin zuversichtlich, dass die Gemeindebehörden bei ihren Entscheidungen über die Festlegung der Wahlbezirke und Wahllokale unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und Besonderheiten auch weiterhin zu praxisgerechten Lösungen kommen werden, die die Belange aller Beteiligten im Allgemeinen und die der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger im Besonderen so weit wie möglich berücksichtigen.“

Ich denke, Herr Grünewald würde das immer noch so unterschreiben können. Da bin ich bei Herrn Schaller: Letztlich glaube ich schon, dass die kommunale Selbstverwaltung in der Lage sein wird, die Wahlbezirke so einzurichten, dass jede Wählerin und jeder Wähler die Möglichkeit hat, vom Wahlrecht Gebrauch zu machen.

Ich weise darauf hin, dass wir auch bei der Briefwahl in den letzten Jahren einen erheblichen Aufwuchs zu verzeichnen hatten. Bei der Landtagswahl in Rheinland-Pfalz beispielsweise lag der Anteil der Briefwähler bei über 60 %. Wir haben also insgesamt veränderte Verhältnisse im Wahlverhalten der Bürgerinnen und Bürger, und dem muss der Gesetzentwurf auch gerecht werden.

Ob es dann sein muss, Frau Duggen, dass jeder sein Wahllokal fußläufig erreichen kann, weiß ich nicht. Das war bislang auch nicht immer zwingend gegeben. „Fußläufig“ ist außerdem relativ; der eine läuft mehr und der andere weniger. Aber natürlich muss das Wahllokal so erreichbar sein, dass es keine erheblichen Schwierigkeiten dabei gibt, von seinem Stimmrecht Gebrauch zu machen.

Herr Staatssekretär, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Ja.

Bitte schön.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. - Sie sagten, Sie gehen davon aus, dass die Gemeinden dafür Sorge tragen werden, dass jeder sein Wahlrecht ausüben kann. Da sind wir uns hoffentlich einig, dass es indiskutabel ist, wenn dem nicht so wäre. Egal wie weit die Wege sind - das Wahlrecht ist ein Königsrecht, und das muss man ausüben können. Das darf nicht von der Gnade der Gemeinde abhängen.

Ich komme jetzt zu der Briefwahl, die Sie gerade ansprachen. Es ist doch so, und ich hoffe, Sie stimmen mir darin zu: Egal wie hoch die Quote bei der Briefwahl ist, wir müssen immer für diejenigen, die keine Briefwahl machen - und wenn es nur ein oder zwei Personen aus einer kleinen Gemeinde sind -, die Möglichkeit der Stimmabgabe in einem Wahllokal mit einer Wahlkabine und Einwurf in eine Wahlurne vorhalten. Oder habe ich da etwas falsch verstanden?

Das haben Sie völlig richtig verstanden. Aber es geht doch darum, dass die Briefwahl eine der Ursachen ist, warum es zu dieser Regelung auf Bundesebene gekommen ist, dass unter den bisherigen Voraussetzungen im Normalfall gewährleistet war, dass eine Stimmenauszählung vor Ort erfolgt. Dadurch aber, dass wir jetzt eine reduzierte Zahl von Stimmabgaben haben, weil viele von ihrem Briefwahlrecht Gebrauch machen, haben wir eben die Situation, dass in einem zentralen Wahllokal ausgezählt werden müsste.

Ich will noch einmal klarstellen: Es geht nicht darum, dass eine Vorgabe besagen würde, Wahllokale zu schließen. Der Landeswahlleiter ist für die Rechtmäßigkeit und für den rechtmäßigen Ablauf der Wahlen verantwortlich. Dementsprechend hat er dieses Schreiben auf den Weg gebracht.

Damit sind wir beim eigentlichen Punkt, den wir noch diskutieren müssen. Das ist die Frage beim Antrag, Herr Büttner: Was sollen wir denn machen, wenn Sie sagen, der Landtag solle auf die Landesregierung und auf die Kommunen einwirken? Ich gehe davon aus, Sie meinen damit, dass wir auch auf die Kommunen einwirken sollen. Was verstehen Sie denn unter „einwirken“? Sollen wir sagen: „Liebe, liebe Kommunen, bitte lasst alles so, wie es ist“?

Da kann ich Ihnen nicht folgen, was mit „Einwirkung“ gemeint ist. Einwirken - das ist für mich ein Prozess, der schon einen gewissen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung darstellt. Dementsprechend kann ich nur darauf hinweisen, dass wir in diesem Bereich nicht weisungsbefugt sind. Sie haben es auch selber

schon festgestellt. Alleine die Gemeindebehörden entscheiden über die Anzahl, Einrichtung und Abgrenzung der Wahlbezirke.

Terminlich ist vorgesehen, dass bis Ende Juni die entsprechende Einrichtung der Wahlbezirke erfolgt ist. Dann werden wir einen Überblick über die Gesamtsituation vor Ort haben. Ich bin zuversichtlich, dass es nach wie vor ausreichende Möglichkeiten geben wird, dass jede Wählerin und jeder Wähler ortsnah von seinem Stimmrecht Gebrauch macht. Von daher empfehle ich die Abweisung des Antrags und verweise auf die Sachkompetenz und die umfangreiche Erfahrung der kommunalen Familie vor Ort. - Danke schön.

Vielen Dank. - Das Wort geht jetzt noch einmal an die einbringende Fraktion, an Herrn Büttner. Bitte schön.

Vielen Dank. - Herr Vizepräsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Staatssekretär, ich glaube, Sie meinen das nicht wirklich ernst. Zunächst einmal geht es nicht um „einwirken“, sondern um „hinwirken“. Das ist ein Unterschied, und zwar ein sehr bedeutsamer. Sie meinen es ganz bestimmt nicht wirklich ernst, dass ich Ihnen jetzt noch erklären soll, wie Sie mit jemand anderem über eine Sache reden, bei der Sie die Regelungskompetenz nicht haben.

Ich empfehle, sich an die Kolleginnen und Kollegen vom MSGIV zu wenden, bei denen sehr viele Runden stattfinden, bei denen das Ministerium nicht die Regelungskompetenz hat, wo aber miteinander und mit unterschiedlichen Trägern geredet wird, weil man auf ein bestimmtes Ziel hinwirken möchte. Wenn Sie aber wirklich nicht weiterkommen, biete ich mich gerne als Unterstützung an. Im Übrigen bestreitet niemand, dass die Kommunen zuständig sind; das habe ich gesagt.

Wissen Sie, was mich ärgert? Sie wissen genau, dass das ein Problem ist. Ich empfinde übrigens ein Wahllokal, das 10 km entfernt liegt, nicht mehr als ortsnah. Ich liste Ihnen gerne die Wahllokale auf, von denen ich Kenntnis habe, die zwischen 7 und 10 km entfernt liegen, gar kein Problem. Sie werden das aber mit Sicherheit selber machen; denn wir werden im Nachgang im Detail sehr genau abfragen, welche Wahllokale wie geschlossen wurden.

Ich bin traurig, denn ich möchte eines nicht erleben in diesem Land: dass wir am Wahlabend, also am 26. September, wieder hier stehen und wir uns dann wieder - Entschuldigung - Sonntagsreden dazu anhören müssen, warum die Wahlbeteiligung so gesunken ist. Ich kann Ihnen dann erklären, warum das passiert ist. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Wir sind am Ende der Rednerliste, und wir kommen zur Abstimmung.

Wir stimmen über den Antrag „Wohnortnahes Wählen zur Bundestagswahl ermöglichen“ der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 7/3714, ab. Ich darf Sie fragen, wer dem Antrag zustimmt. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Bevor wir jetzt fortfahren, verkünde ich noch zwei Änderungen. Die Parlamentarischen Geschäftsführer haben sich darauf verständigt, den jetzt folgenden Tagesordnungspunkt 22, „Runder Tisch - Fachkräftesicherung in der Pflege nach dem SGB XI voranbringen“, Antrag der Koalitionsfraktionen, Drucksache 7/3717, auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.

Das Gleiche gilt für Tagesordnungspunkt 24, „Fortführung und Neuausrichtung der Umweltpartnerschaft Brandenburg - Brandenburger Handwerk unterstützen und eine umweltgerechte Wirtschaftsentwicklung vorantreiben“, AfD-Fraktion, Drucksache 7/3719.

Die Tagesordnungspunkte 22 und 24 sind also - für heute - abgesetzt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 23 auf.

TOP 23: Änderung der Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg

Antrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 7/3718 (Neudruck)

Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen.

Damit kommen wir direkt zur Abstimmung über den Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung des Landtags Brandenburg, Drucksache 7/3718 - Neudruck. Ich darf Sie fragen, wer dem Antrag zustimmt. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich angenommen.