Protokoll der Sitzung vom 17.06.2021

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Der vorliegende Antrag ist recht befremdlich, denn der Landtag soll virologische Betrachtungen anstellen. Sie wissen ja: Wir haben immer gesagt, dass Maskentragen gegenüber den LockdownMaßnahmen das geringere Übel ist. Man muss bei der Auswertung von Studien immer auch zwischen Zufall, Korrelation und Kausalität unterscheiden und berücksichtigen, dass das Nichtvorhandensein eines Beweises nicht der Beweis des Nichtvorhandenseins der Hypothese ist. Wenn es Vergleichsgruppen gibt, in denen keine Unterschiede bestehen, heißt das nicht, dass es in anderen Bereichen nicht eine erwiesene Wirkung geben kann. Deswegen müssen Bezugspunkt immer belastbare Studien sein.

Einige von Ihnen erwähnte wissenschaftliche Studien sind in dem Bereich teilweise gar nicht heranziehbar, zum Beispiel die unter Fußnote 4 zitierte JAMA Network Studie von Madewell. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die Wirkung von Masken weiter untersucht werden soll. Sie kommt gar nicht zu dem Ergebnis, wie Sie zitieren, dass sie keine Wirkung hätten, sondern dass eine Prüfung vollzogen wird und man eine weitere Wirkung untersuchen solle.

Der Aufsatz von Kappstein wird von Ihnen hochstilisiert zur Behauptung, dass die Empfehlung des RKI in der wissenschaftlichen Literatur keine Stütze finden würde. Fakt ist: Das sagt nicht die wissenschaftliche Literatur, das sagt Frau Kappstein. Sie unterschlagen, dass sich ihr Klinikum schon längst von dieser Aussage distanziert hat.

Dem stehen Studien gegenüber. Sie wollten welche hören: McMaster University in Hamilton, Kanada, Juni 2020;

Prof. Reisinger, Tropeninstitut Rostock, Februar 2021; MaxPlanck-Institut ganz aktuell vom Mai 2021. Sie alle zeigen die Wirksamkeit von Masken.

Richtig ist - bevor der Einwand kommt -: Wissenschaft ist keine Frage von Mehrheitsabstimmungen; das stimmt. Aber sie funktioniert auch nicht so, dass es eine Studie gibt, die keinen Zusammenhang erkennt, und dass das deswegen der ultimative Beweis sei, dass es generell widerlegt sei.

Wir glauben, dass die Maskenpflicht im Vergleich zu Lockdown und Ausgangssperren einen geringeren Preis hat. Natürlich sind wir für eine möglichst baldige Aufhebung der Maskenpflicht in möglichst vielen Bereichen - keine Frage. Solange aber eine gesicherte wissenschaftliche Erkenntnis von der Wirksamkeit ausgeht und der Grundrechtseingriff gering ist, ist die entsprechende Regelung auch verhältnismäßig, insbesondere im Indoor-Bereich. Deswegen kann man nicht für alle Zukunft die Verwendung oder die Berücksichtigung dieser Option in den Verordnungen pauschal ausschließen.

Richtig ist, dass sich das Erfordernis erledigen kann, und wir freuen uns, wenn es so ist. Die virologisch-biologische Analyse

dessen aber ist keine politische Debatte und keinem Mehrheitsvotum von Politikern zugänglich und sollte es auch in Zukunft nicht sein. Deswegen lehnen wir den Antrag ab.

Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Nonnemacher. Bitte schön.

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung ordnet eine Maskenpflicht im Rahmen der erlassenen Eindämmungs- oder Umgangsverordnung nur dann an, wenn sie geeignet, erforderlich und angemessen ist, um das Leben und die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen.

Diese Entscheidung treffen wir nicht ohne Grund. Der Hauptübertragungsweg für das SARS-CoV-2-Virus ist die respiratorische Aufnahme virushaltiger Partikel. Aufgrund dessen steht bei der Eindämmung der Coronapandemie besonders die Prävention der Verbreitung virushaltiger Aerosolpartikel im Vordergrund. Dies wird unter anderem durch das Tragen eines Mund-NasenSchutzes oder einer FFP2-Maske erreicht.

Das Robert Koch-Institut empfiehlt das generelle Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in bestimmten Situationen im öffentlichen Raum, um die Ausbreitungsgeschwindigkeit von Covid-19 in der Bevölkerung zu reduzieren und somit Risikogruppen zu schützen. Diese Empfehlung beruht auf Untersuchungen, die belegen, dass ein relevanter Anteil von Übertragungen von SARS-CoV-2 unbemerkt erfolgt.

Eine hohe Infektionswahrscheinlichkeit besteht insbesondere in virenreichen Innenräumen, in denen mehrere Menschen zusammentreffen und sich länger aufhalten, oder an Orten, wo der physische Abstand von mindestens 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes kann dann im Sinne einer Reduktion der Übertragung wirksam werden.

In Jena sank im letzten Jahr wenige Tage nach Einführung einer städtischen Maskenpflicht die Zahl der Covid-19-Neuinfektionen auf nahezu null. Die Anzahl neu registrierter Covid-19 Fälle war 20 Tage nach Einführung der Maskenpflicht im Vergleich zu gewichteten Durchschnittsfallzahlen aus strukturähnlichen Regionen um 75 % niedriger. Eine sehr groß angelegte Metaanalyse aus Kanada kommt zu dem Schluss, dass das Tragen von Masken das relative Risiko, sich zu infizieren, um etwa 80 % senkt.

Heute haben das BMG und das RKI davor gewarnt, Erfolge in der Pandemie bei der Bekämpfung des Coronavirus zu verspielen. Die Delta-Variante hat sich in Deutschland nach neuesten Berichten über die Variants of Concern inzwischen auf einen Anteil von über 6 % ausgebreitet. Es sei nicht mehr die Frage, ob Delta das Infektionsgeschehen in Deutschland dominieren werde - wie es bereits jetzt in Großbritannien und Portugal der Fall ist -, sondern nur noch, wann. Auch solche Dinge müssen wir berücksichtigen, wenn wir über Masken sprechen.

Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass die Grippesaison 2020/2021 praktisch ausgefallen ist, weil durch die breite Ver-

wendung von Mund-Nasen-Schutz und Masken das Influenzavirus kaum eine Chance hatte. Ähnliche Daten liegen vor für viele Erreger von akuten respiratorischen Erkrankungen.

Sollten gesundheitliche Gründe oder Erkrankungen vorliegen, die das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ausschließen, kann durch ein Attest des behandelnden Arztes oder der behandelnden Ärztin eine Befreiung von der Maskenpflicht erfolgen.

Es gibt aber keinerlei wissenschaftliche Nachweise dafür, dass eine sachgemäß getragene und regelmäßig gereinigte bzw. gewechselte Mund-Nase-Bedeckung zu einer Gesundheitsgefährdung oder zu einer Schädigung führt.

Nebenbei gesagt: Mir sind von den Ärztekammern in Deutschland auch nur Fälle bekannt, in denen ärztliche Kollegen wegen des Ausstellens falscher Atteste belangt werden, nicht aber weil sie Patienten durch die Anordnung des Tragens einer MundNase-Bedeckung oder einer entsprechenden Empfehlung in Gefahr gebracht haben.

Danke schön. - Herr Dr. Berndt, anderthalb Minuten haben Sie noch. Bitte schön.

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir reden über die allgemeine Maskenpflicht im öffentlichen Raum. Es gibt erstens keine Beweise für ihren Nutzen. Die pauschale Behauptung des RKI-Präsidenten, der Nutzen sei wissenschaftlich belegt, wurde von Frau Kappstein im Corona-Untersuchungsausschuss im Detail widerlegt.

Es gibt zweitens Beweise für den Schaden durch Maskentragen. Wir haben in unserem Antrag Literaturqellen geliefert; wir können die Liste erweitern.

Drittens: WHO und europäische Behörden empfehlen keine allgemeine Maskenpflicht in der Öffentlichkeit. Sie empfehlen, die Empfehlung für das Maskentragen unter eng definierten Bedingungen auszusprechen.

Viertens: Es gibt in Brandenburg nicht einen einzigen Covid-19Todesfall bei unter 25-Jährigen. Die immer noch bestehende Maskenpflicht an den Schulen ist unbegründet und grenzt an Folter!

(Zurufe)

Schließlich: Weder die Regierung noch die Koalitionsfraktionen haben in dieser Debatte neue Argumente für den Sinn der Maskenpflicht geliefert und unseren Antrag widerlegt.

(Zurufe)

Das bestätigt den Verdacht, dass die Maskenpflicht in Wirklichkeit weniger medizinische als vielmehr politische Gründe hat: Die Maske ist ein Symbol für die Entmündigung der Bürger. - Vielen Dank.

Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Abstimmung.

Wir stimmen über den Antrag „Nutzen nicht erwiesen, Schaden schon: Maskenpflicht aus der SARS-CoV-2-Umgangsverordnung streichen!“ der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/3737, Neudruck, ab. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen nach dieser langen Sitzung. Ich hatte gedacht, dass es noch mindestens fünf oder sechs Tagesordnungspunkte gibt. Ich danke Ihnen für die Mitwir-

kung, für die Aufmerksamkeit, für die Disziplin. Ich danke allen im Saal für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung, die noch ansteht.

(Beifall)

Jetzt wünsche ich Ihnen ganz schnell - damit es kurz ist - sehr viel Erholung und ganz viel Lebensfreude in den Sommerferien. Alles Gute!

Ich beende die 47. Plenarsitzung.

Ende der Sitzung: 17.34 Uhr