Protokoll der Sitzung vom 12.12.2019

(Bretz [CDU]: Welche Nachrichten?)

- Sie haben noch keine Nachrichten gehört? Das tut mir leid.

Auch die Gesundheitsministerin hat ja die Aufwandsentschädigung für die Beprobung und für die Meldung von 30 Euro auf 50 Euro aufgestockt. Darüber hinaus wurde eine mehrsprachige Aufklärungskampagne mit Flyern und dergleichen gestartet.

Das Auftreten und die ständige Weiterverbreitung der Afrikanischen Schweinepest in China und in anderen asiatischen Ländern haben zu steigenden Schweinepreisen geführt.

Ich frage die Landesregierung: Welche Auswirkungen kann ein Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Brandenburg auf die transportintensive Wertschöpfungskette Schwein von der Sauenhaltung über die Ferkelaufzucht und Schweinemast bis zur Schlachtung, Verarbeitung und den Export entwickeln?

Es antwortet Minister Vogel, bitte.

Danke, Herr Hünich, für die Frage. - Ich schicke einmal voraus, dass es der Dramaturgie des Landtags geschuldet ist, dass die zweite Frage, die gleich dazu gestellt wird, nicht als Erste von mir beantwortet werden muss. Es wäre günstiger, wenn es andersherum wäre, nämlich, wenn die zweite Frage zunächst von meiner Kollegin Nonnemacher beantwortet werden würde. Denn zunächst einmal muss natürlich geklärt werden, was überhaupt passiert, wenn die Afrikanische Schweinepest auftritt. Viele Zuständigkeiten liegen hier in der Verantwortung von Frau Ministerin Nonnemacher als der für den Verbraucherschutz Zuständigen. Wenn Sie dann Nachfragen haben, die sich auf diesen Bereich beziehen, wäre es gut, sie im Rahmen der Beantwortung der zweiten Frage zu stellen und nicht jetzt.

Generell ist Folgendes zu sagen: Die primären Auswirkungen eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest - kurz ASP - sind abhängig vom Ausbruchsort, vom weiteren Ausbruchsgeschehen und von der Frage, ob es sich um einen Wildfund - also Schwarzwild - oder um ein Auftreten in einer Produktionsanlage handelt.

Grundlagen des behördlichen Handels sind die Schweinepestverordnung sowie der Maßnahmenplan des Landes Brandenburg. Als Sofortmaßnahme erfolgt die Einrichtung von Restriktionszonen, unterteilt in eine Kernzone, in ein gefährdetes Gebiet - einschließlich Kernzone - sowie in eine Pufferzone entsprechend den örtlichen Gegebenheiten durch die zuständige Veterinärbehörde.

Tritt der Ausbruch in einer Produktionsanlage auf - das passiert hoffentlich nicht -, so ordnet die Veterinärbehörde voraussichtlich die Tötung des gesamten Bestandes an.

Beim Ausbruch der ASP - egal, ob bei Schwarzwild oder in einer Produktionsanlage - bestehen für die weiteren in den Restriktionszonen gelegenen Schweinehaltungen folgende Auswirkungen: Schweine aus einem in einem gefährdeten Gebiet gelegenen Betrieb dürfen nicht in das übrige Inland verbracht werden. Frisches Schweinefleisch sowie Schweinefleischerzeugnisse von Tieren aus einem im gefährdeten Gebiet gelegenen Betrieb dürfen nicht in die EU verbracht sowie nicht exportiert werden - auch nicht außerhalb der EU.

Schweine aus einem im gefährdeten Gebiet zuzüglich der Pufferzone gelegenen Betrieb dürfen nicht in die EU verbracht sowie nicht exportiert werden. Hinzu kommt, dass betriebliches Futter, das nicht wildschweinsicher aufbewahrt wurde bzw. zurzeit des Ausbruchs noch auf dem Feld stand, zur Fütterung von Tieren eingeschränkt verwendet bzw. dessen Verwendung verboten werden kann und es auch einem Verbringungsverbot unterliegt. Das sind alles gravierende Auswirkungen.

Das zuständige Veterinäramt wird den Verlauf der Epidemie beobachten und kann unter bestimmten Bedingungen - insbesondere nach negativen Laborbefunden - einzelbetriebliche Ausnahmen vom Verbringungsverbot genehmigen.

Die primären Auswirkungen sind daher erst einmal betriebsindividuelle Mehrkosten bzw. logischerweise Verluste. Regional

hängen sie von dem Vorhandensein von Schweinehaltungen in der Restriktionszone ab. Wenn dort keine sind, hat es auch keine Auswirkungen - logisch.

Während die Verluste eines Betriebes in solchem Fall von der Tierseuchenkasse entschädigt werden, müssen im Restriktionsgebiet gelegene Betriebe die Mehrkosten und Verluste selbst tragen. Die sekundären Folgen für die Wertschöpfungskette lassen sich nur abschätzen. Schlachthöfe können behördlich freigegebene Schlachtschweine aus Restriktionsgebieten ablehnen oder nur unter hohen Preisabschlägen annehmen. Auch das führt natürlich zu Einnahmenminderungen.

Durch den Verlust des Status der ASP-Freiheit für Deutschland kann es zu Exportverlusten der gesamten Branche in Drittlandsmärkten kommen - Sie haben es in Ihrer Frage auch angesprochen -, was wiederum einen Preisverfall zur Folge hat. Das heißt, dass der Preis für Schweinefleisch sinken, nicht steigen wird.

Für das Land Brandenburg besteht damit die Gefahr, dass Teile der Wertschöpfungskette Schwein verloren gehen. Um die Dimension deutlich zu machen: Die gesamte Schweineproduktion in Brandenburg hatte im Jahr 2018 einen Wert von 160 Millionen Euro. Es wurden 752 000 Schweine gehalten. - Danke.

Haben Sie eine Nachfrage, Herr Hünich?

(Hünich [AfD]: Ich werde im Anschluss an die Beantwor- tung der nächsten Frage noch Nachfragen stellen!)

- Nein. - Danke schön.

Dann erhält jetzt Frau Abgeordnete Schier die Gelegenheit, die Frage 2 (Schutzmaßnahmen Afrikanische Schweinepest) zu formulieren.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ja, das war jetzt misslich. Wir haben darüber geredet, was passiert, wenn die Schweinepest da ist. Ich möchte gern von der Landesregierung wissen - die Bundesländer treffen ja unterschiedliche Vorkehrungen -, welche Maßnahmen sie mit Blick auf den aktuellen Sachstand zur Afrikanischen Schweinepest zum Schutz vor der Ausbreitung von Infektionen ergreift.

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr verehrte Frau Schier, am 4. November 2019 wurde im Westen Polens - im Kreis Wschowski in der Woiwodschaft Lebuser Land - der erste Nachweis der Afrikanischen Schweinepest bei einem Wildschwein - einem Unfallwild - erbracht. Zwischenzeitlich sind weitere Nachweise von Afrikanischer Schweinpest bei Wildschweinen in der Woiwodschaft Lebuser Land erfolgt.

Das Seuchengeschehen ist bis auf ca. 40 km an die Landesgrenze Brandenburgs herangerückt. Die von den polnischen

Kollegen eingerichteten Restriktionszonen - Herr Vogel hat ja die Unterteilung in Kernzone, Verdachtszone und Pufferzonen erklärt - reichen inzwischen bis an die deutsche Grenze.

Nach dem Bekanntwerden des ersten Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest in Westpolen wurden im Land Brandenburg unmittelbar folgende Maßnahmen eingeleitet: Wir haben alle Schweinehalter - das sind ca. 2 300 Betriebe - mit Informationen zur Lage in Westpolen und mit der Aufforderung, die Biosicherheitsmaßnahmen in der Tierhaltung zu überprüfen, angeschrieben.

Wir haben alle Jagdausübungsberechtigten - das sind ca. 10 000 Personen im Land Brandenburg - über die Verbände angeschrieben und aufgefordert, verstärkt Proben von Fall- und Unfallwild zur Untersuchung einzusenden.

Wir haben zum 1. Dezember die Aufwandsentschädigung für das Auffinden von Fallwild, das Melden und die Beprobung durch Jäger von 30 Euro auf 50 Euro erhöht, um dort Anreize zu setzen. Wir haben über das MSGIV Presseinformationen zur Sensibilisierung von Reisenden aus den von der ASP betroffenen Gebieten nach Deutschland herausgegeben, und wir haben Weisungen an die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte zur Kontrolle der Biosicherheitsmaßnahmen in Schweinehaltungen ausgesprochen.

Außerdem ergingen Schreiben an Landesverbände für Verkehr und Logistik und Arbeitgeber, die Erntehelfer und Pflegekräfte aus osteuropäischen Ländern beschäftigen, mit Merkblättern in acht Sprachen, um für diese Probleme zu sensibilisieren und insbesondere auf die Gefahr der Einschleppung über kontaminierte Lebensmittel hinzuweisen.

Außerdem wurden in Brandenburg bezüglich der ASP in den Jahren 2016, 2017 und 2018 regelmäßig Tierseuchenübungen durchgeführt. Im Jahr 2019 hatten wir eine Tierseuchenübung zur Maul- und Klauenseuche. Und es laufen seit Oktober die Vorbereitungen für die nächste Übung, die im Frühjahr 2020 stattfinden wird.

Die Seuchenlage in Polen ist aber im Moment sehr dynamisch. Eine Eingrenzung des Seuchengeschehens ist nicht absehbar. Ich weise darauf hin, dass auch ein infiziertes Schwarzwild in einer anderen Woiwodschaft - Großpolen - gefunden und bestätigt worden ist.

Dadurch hat sich die Gefahr noch einmal verändert. Wir haben es jetzt nicht mehr überwiegend mit der Gefährdung durch kontaminierte Lebensmittel, mit der Einschleppung, zu tun, sondern auch mit der Möglichkeit des direkten Übertritts der Grenze durch infizierte Wildschweine. Deshalb wurden diese Woche erneut Maßnahmen ergriffen.

Es gibt nun eine Anordnung zur flächendeckenden verstärkten Bejagung zur Reduzierung des Schwarzwildbestandes in den angrenzenden Landkreisen; das sind die Uckermark, der Barnim, Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Spree-Neiße, DahmeSpreewald, Oberspreewald-Lausitz und die beiden kreisfreien Städte Frankfurt (Oder) und Cottbus. Es wurde die verstärkte Fallwildsuche in einem Areal bis 15 km von der polnischen Grenze entfernt - in den Landkreisen Spree-Neiße und OderSpree und im Bereich der kreisfreien Stadt Frankfurt - angeordnet. Dabei setzen wir auch modernes Gerät ein, zum Beispiel Drohnen mit Wärmebildkameras. Und es wurde in den von mir eingangs genannten Landkreisen und kreisfreien Städten die

verpflichtende Anzeige und Probenentnahme zur virologischen Untersuchung jedes verendet aufgefundenen Wildschweins angeordnet.

Zu den weiteren möglichen Maßnahmen in den gefährdeten Gebieten gehört laut Tierseuchenalarm- und -bekämpfungsplan eine Einzäunung, um die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest zu verhindern. Wir stehen in intensivem Austausch mit den betroffenen Landkreisen und weiteren Landesoberbehörden, um die Errichtung lokaler und zeitlich begrenzt aufgestellter mobiler Wildschutzzäune entlang der Hochwasseranlagen an der deutschen Grenze vorzubereiten. Ein solches Abstimmungstreffen fand letzten Freitag, am 06.12., statt. Schwerpunkte sollen auch hier zunächst die Landkreise OderSpree und Spree-Neiße und die Stadt Frankfurt (Oder) sein.

Wie gesagt, mit Zäunen wird sich jetzt schon bevorratet; es gibt auf Landesebene und in den Kreisen reichlich Zaunmaterial, weitere Bestellungen wurden ausgelöst. Die Entscheidung, die Zäune dann tatsächlich - vorübergehend - zu errichten, wird erst getroffen werden, nachdem das morgige Treffen von Veterinären aus Polen und Deutschland unter Einbeziehung des Bundesministeriums und der beiden Länder MecklenburgVorpommern und Sachsen erfolgt ist.

Es gibt eine Nachfrage. Bitte.

Vielen Dank für die ausführliche Antwort, Frau Ministerin. Das war jetzt der Blick auf die Zäune, weil Tierärzte gesagt haben: In Mecklenburg-Vorpommern werden Zäune aufgestellt, und das bringt etwas. - Kann man denn damit rechnen, dass die Zäune noch in diesem Jahr aufgestellt werden?

Frau Ministerin, bitte.

Ja, selbstverständlich. Nachdem man sich letzte Woche schon intensiv darüber verständigt hat, können die auch schnell zum Einsatz gebracht werden. Wie der Presse zu entnehmen war: Mecklenburg-Vorpommern hat letzte Woche 50 km Elektrozäune geordert, zum Preis von etwa 50 000 Euro. Wir haben in der Bevorratung auf Landesebene ungefähr 150 km Zäune, und die Landkreise halten auch einige Zäune vor. Weitere Bestellungen sind ausgelöst worden. Die Kosten dieser mobilen Zäune liegen in dem von mir angedeuteten Bereich zwischen 1 000 und 1 500 Euro pro Kilometer. Die Zäune können dann auch relativ rasch entlang der Deichanlagen errichtet werden.

Ich lege Wert auf den Unterschied: Diese Einzäunung ist völlig anders als der in Dänemark errichtete feste Zaun, der ja starke Kritik ausgelöst hat. Dies hier sind wirklich mobile Elemente, die je nach Sachlage schnell errichtet und lokal und zeitlich befristet zum Einsatz gebracht werden können.

Danke schön. - Die Frage 3 (Umsetzung Flutungskonzept Lausitzer Seenland) wird von der Abgeordneten Hiekel für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellt. Bitte schön.

Aufgrund der Trockenheit im vergangenen Frühjahr und im Sommer dieses Jahres wurde die Flutung der Tagebaurestseen im Lausitzer Seenland und des zukünftigen Cottbuser Ostsees ausgesetzt. Hitze und Trockenheit haben in vielen Seen zu sinkenden Wasserständen geführt, und damit haben viele Seen die Zielwasserstände nicht erreicht.

Ich frage die Landesregierung: In welchen Seen konnte die Flutung inzwischen wiederaufgenommen werden?

Es antwortet Minister Prof. Dr.-Ing. Steinbach vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Werte Gäste! Die hydrologischen Jahre 2018 und 2019 sind durch erhebliche Wassermengendefizite geprägt, und entsprechend sind die verfügbaren Wassermengen sehr schonend zur Stabilisierung des Wasserhaushalts in der Lausitz eingesetzt worden. Das Wassermanagement in den Flussgebieten Spree, Schwarze Elster und Lausitzer Neiße wird über die Flutungszentrale der LMBV gesteuert. Die fachliche Arbeit der Flutungszentrale wird mit dem Landesamt für Umwelt des Landes Brandenburg - dem LfU -, der Landesdirektion Sachsen und der Landestalsperrenverwaltung des Freistaats Sachsen kontinuierlich abgestimmt. Als Arbeitsgrundlage gelten die unter den Wasserbehörden länderübergreifend festgeschriebenen Bewirtschaftungsgrundsätze.

Die Reihenfolge dieser Bewirtschaftungsgrundsätze ist: erstens die Sicherung der Wasserentnahmeanforderungen unter Berücksichtigung der erforderlichen Mindestabflüsse und der Anforderungen an die Wasserbeschaffenheit, zweitens die Wiederauffüllung der Speicherstauräume, drittens die Speisung der Scheitelhaushalte des Oder-Spree-Kanals aus dem Spreegebiet heraus und schließlich Nachsorge und die Flutung der Tagebauseen - das kommt also erst an vierter Stelle.

Die Flutungsvorhaben werden deshalb im Laufe eines Jahres - bei geringer werdenden Wassermengen in den Sommermonaten - als erstes aus dem Wassermanagementsystem herausgenommen, und eine Wiederaufnahme der Flutung erfolgt erst zu Beginn der Niederschlagsperiode, also ab den Herbstmonaten. In Extremwettersituationen wie in den Jahren 2018/2019 gibt es darüber hinaus eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe „Extremsituation“ unter Leitung des Landesamtes für Umwelt des Landes Brandenburg. Auch diese hat zusätzlich über diese Dinge gewacht.

Zu Ihrer Frage: Derzeit sind nur die wasserwirtschaftlichen Maßnahmen zu den Anforderungen von Rang 1 und 2 der Bewertungsgrundsätze aktiv, das heißt die Auffüllung der Speicher an zweiter Stelle sowie dann die Sicherstellung der Anfor

derungen Senftenberger See und Lohsa II. Erst wenn Überschusswasser vorhanden ist, können auch Flutungsvorhaben wiederaufgenommen werden. Entsprechende Abstimmungen finden wöchentlich statt.