Ich will noch einmal in Erinnerung rufen, was wir beantragt haben: Wir haben beantragt, die Landesregierung solle gegenüber der Flughafengesellschaft aufgefordert werden, darauf hinzuwirken, unverzüglich eine Beschleunigung des BERSchallschutzprogramms dahingehend einzuleiten, dass es zur Betriebsaufnahme des BER zu hundert Prozent umgesetzt ist. Das muss unter uns allen doch völlig unstreitig sein.
Zu der Bemerkung, dass es noch Betroffene gibt, die keine Anträge gestellt haben: Natürlich kann das nur für diejenigen gelten, die einen Antrag gestellt haben. Wer von der Regelung Gebrauch machen möchte, den Antrag - auch bis zu fünf Jahre nach Inbetriebnahme - noch zu stellen, kann natürlich keine beschleunigte Bearbeitung erwarten. Das ist ganz selbstverständlich.
Ich will noch einmal verdeutlichen, was damit gemeint ist: Wir haben Vertreter in der Gesellschafterversammlung des BER. Uns geht es darum, dass in dieser Gesellschafterversammlung oder auch außerhalb der Versammlung dieses Gremiums der Hinweis, die dringende Bitte, die Aufforderung an die Flughafengesellschaft gerichtet wird: Jetzt macht mal’n bisschen hinne.
Ich komme zurück auf die Regierungserklärung des Herrn Ministerpräsidenten Dr. Woidke - eine seiner zentralen Aussa
gen in dieser Regierungserklärung, die ich aufmerksam verfolgt habe, war -: Mut, Zuversicht und Vertrauen sind die wichtigsten Rohstoffe. - Das waren Ihre Worte - dem kann man nur zustimmen. Wenn wir diese Rohstoffe pflegen oder nachwachsen lassen wollen, ist genau jetzt der richtige Zeitpunkt - bei diesem Antrag der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion -, dem zuzustimmen
und der Flughafengesellschaft aufzugeben, die vorliegenden Anträge schnellstmöglich zu bearbeiten, auch unter den hier genannten Bedingungen schneller zu bearbeiten, nämlich eine größere Kulanz, eine größere Flexibilität zu zeigen. Wenn jemand begründet, einen anderen Raum, als ursprünglich angedacht war, mit Schallschutz ausgestattet haben zu wollen, muss man sich nicht jahrelang darüber streiten und die Leute vor Gericht zwingen. Das ist mit diesem Antrag gemeint.
Zu den Kosten: Wissen Sie, wir haben hier gerade, vor wenigen Tagen gehört, wie viele Hundert Millionen Euro die Flughafengesellschaft wohl noch braucht, um diesen Flughafen weiterbauen zu können. Wenn wir uns dann um wenige Hunderttausend Euro über Maßnahmen, die vielleicht anders als ursprünglich geplant, ausgeführt werden sollten, streiten würden, schafft das eben nicht dieses Vertrauen, diesen wichtigen Rohstoff, von dem der Ministerpräsident hier gesprochen hatte.
Ich kann nur an uns alle im Interesse der Betroffenen und der Glaubwürdigkeit unseres Parlaments appellieren, diesem Antrag zuzustimmen. Ich bitte auch darum, der Überweisung des Antrags an den BER-Sonderausschuss, wie von der AfDFraktion beantragt, nicht zuzustimmen, weil es da nichts anderes zu reden gibt als das, was wir heute zu beschließen beantragen, Herr Kollege von Lützow. Insofern lässt sich die Glaubwürdigkeit auch der AfD-Fraktion an ihrem heutigen Abstimmungsverhalten messen. - Danke schön.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Wir sind am Ende der Rednerliste, und ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung: Die AfD-Fraktion beantragt die Überweisung des Antrags der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion „Anwohner schützen: BER-Schallschutzprogramm beschleunigen!“, Drucksache 7/258, an den Sonderausschuss BER. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei einer Stimmenthaltung ist der Überweisungsantrag mehrheitlich abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung in der Sache. Ich lasse - erstens - über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 7/308 - Neufassung von Satz 1 im Beschlusstext -, abstimmen. Wer dem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag bei einigen Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.
BVB / FREIE WÄHLER Fraktion „Anwohner schützen: BERSchallschutzprogramm beschleunigen!“, Drucksache 7/258,
abstimmen. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag bei einigen Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.
Ich lasse - drittens - über den Entschließungsantrag der AfDFraktion „Sofort 100 % Schallschutz umsetzen!“, Drucksache 7/332, abstimmen. Wer dem Entschließungsantrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei wenigen Enthaltungen ist der Entschließungsantrag abgelehnt.
Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, darf ich eine Besuchergruppe begrüßen: einen Berufsbildungskurs aus Brandenburg an der Havel. Wir freuen uns besonders, dass er von unserem früheren Vizepräsidenten, Herrn Dombrowski, begleitet wird. Herzlich willkommen!
TOP 11: Brandenburg braucht Mindestabstände von Windrädern zur Wohnbebauung: Forderung gegenüber dem Bund aufrechterhalten!
Ich eröffne die Aussprache. Zu uns spricht der Abgeordnete Vida für die BVB / FREIE WÄHLER Fraktion. Bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Es wird uns immer wieder gesagt: Habt euch nicht so mit der Windkraft! Nehmt euch doch ein Vorbild zum Beispiel an Dänemark, da wird ja auch viel gebaut. - Was viele dabei nicht beachten: Brandenburg hat inzwischen eine doppelt so hohe Dichte an Windrädern an Land wie Dänemark und das bei einer - abgesehen von Kopenhagen - ähnlichen Bevölkerungsdichte wie bei uns. Kaum eine Region auf diesem Planeten weist eine höhere Dichte an Windkraftanlagen auf als Brandenburg. In manchen Gemeinden kommt inzwischen eine Windkraftanlage auf 20 Einwohner. Halbwegs verträgliche Standorte, an denen man sich mit Anwohnern, Natur- oder Artenschutz kaum ins Gehege kommt, sind längst zugebaut. Für einen weiteren Zubau weicht man dann auf immer ungeeignetere und konfliktreichere Standorte zulasten des Artenschutzes, der Wälder und oft auch der Anwohner aus.
Es heißt nun - das werden wir sicherlich wieder hören -: Die Abstände werden doch vergrößert, die 1 000 Meter sind noch im Gespräch. - Dass aber die Größe der Anlagen in viel stärkerem Maße zugenommen hat, wird bei diesen Mindestabständen kaum berücksichtigt. In den 90er-Jahren waren Windkraftanlagen mit einer Höhe von 70 bis 90 Metern üblich, heute sind wir bei 230 oder 240 Metern angelangt. Das ist ungefähr 20 % höher als die Aussichtsplattform des Berliner Fernsehturms. Mit der Größe haben auch die Effekte wie Schlagschatten und die Lärmimmissionen massiv zugenommen.
Selbst die extrem windkraftfreundliche Fachzeitschrift „Erneuerbare Energien“ schrieb den damals noch üblichen
3-Megawatt-Anlagen einen Lärmpegel von bis zu 105 Dezibel zu; das ist ungefähr mit dem Lärm einer Kettensäge vergleichbar, die in einem Meter Abstand neben einem läuft. Trotz dieser immer größer werdenden Lärmimmissionen wurden hingegen die Mindestabstände zur Wohnbebauung kaum erhöht. Aus den 600 oder 800 Metern werden nun vermeintlich 1 000 Meter, und selbst die sollen ja nicht überall gelten. Von einer Verdreifachung der Abstände wie bei der Anlagenhöhe und -leistung ist bei den Mindestabständen keine Rede. Daraus folgt für die Anwohner eine bittere Wahrheit, nämlich dass im Vergleich zur Größe der Anlagen heute näher als jemals zuvor an die Wohnbebauung, an die Häuser der Bürger heran gebaut werden darf - so auch in Ahlsdorf, Elbe-Elster, mit 370 Metern, Treuenbrietzen, Potsdam-Mittelmark, mit 400 Metern Abstand. Das hat dann wie in Nibelungen, einem Stadtteil von Bernau, Konsequenzen, wo übrigens die Mindestabstände von 1 000 Metern formal eingehalten wurden: Kein einziges Wohnhaus stand näher als 1 000 Meter an den Anlagen und doch konnten die Anwohner nachts nicht schlafen. Das Problem wurde jahrelang geleugnet, es wurde schöngeredet, bis wir endlich eine Schallmessung durchsetzen konnten. Und siehe da: Die zulässigen Immissionsgrenzwerte wurden in Bernau - insbesondere nachts - durchweg - trotz Mindestabstand von 1 000 Metern - deutlich überschritten; und das waren nur 3-Megawatt-Anlagen. Was passiert erst, wenn die neuen Generationen, also 4- oder 5- bis hin zu - das ist abzusehen - 6-Megawatt-Anlagen, in nur 1 000 Meter Entfernung stehen sollen? Es wird Beschwerden hageln - und das zu Recht!
Es wird massenhaft zu Schallmessungen kommen, und am Ende werden die meisten dieser zu nah an den Wohnhäusern errichteten Anlagen gedrosselt oder stillgelegt werden müssen, mit einem Nachteil für alle: für die Hersteller, die lärmgeplagten Anwohner, die Betreiber, die da Fehlinvestitionen getätigt haben, und auch für die Regierung, die trotz der Warnungen die Anlagen genehmigt hat.
Zu Recht wurden daher bereits in der Vergangenheit mehrfach größere Mindestabstände gefordert, nicht nur von BVB / FREIE WÄHLER, ich erinnere etwa an einen Antrag der CDU vom Dezember 2018, Drucksache 6/9526. Das sah dann so aus.
Die CDU hat darin vor einem Jahr 1 500 Meter Mindestabstand und für bestimmte Einrichtungen sogar 2 500 Meter Mindestabstand gefordert. Ich glaube nicht, dass die Anlagen seitdem kleiner geworden sind. Daran erinnern wir uns gern, ebenso an den Entschließungsantrag aus dem Jahr 2015, in dem genau vorgerechnet wird, was die 10-H-Regelung bedeutet und warum sie gebraucht wird.
Auch andere Bundesländer handeln so: NRW, CDU-Regierung, 1 500 Meter, erst jüngst festgeschrieben. Daher bitte ich Sie, meine Damen und Herren, im Namen hunderttausender in Zukunft Betroffener: Tun Sie den einzig vernünftigen Schritt und passen Sie auch in Brandenburg die Mindestabstände an die gewachsene Anlagengröße an und vermeiden Sie Fehlinvestitionen in Millionenhöhe! - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Wir kommen zum Beitrag der SPD-Fraktion. Herr Abgeordneter Noack, bitte.
Wertes Präsidium! Werte Abgeordnete! Werte Antragsteller! Werte Gäste! Kurz vor Weihnachten wollte ich mich eigentlich nicht bei der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER unbeliebt machen. Ich hoffe, Sie verzeihen mir. Ich habe immer die Ehre, hier zu Ihren Anträgen zu sprechen, und muss Ihnen mitteilen, dass wir Ihrem Antrag nicht folgen können.
Ich möchte das auch gerne begründen: Herr Vida, Sie sprechen ein ganz wichtiges Thema an, und ich würde den Punkt, den Sie mit den Worten „Brandenburg braucht Mindestabstände“ benannt haben, um zwei Wörter ergänzen: „Brandenburg braucht mehr als Mindestabstände“, denn das Thema Windkraft und Energiewende ist zu komplex, um es pauschal über die Mindestabstände zu definieren.
Sie haben es in Ihrem Beitrag auch selbst erwähnt, Sie haben gesagt: Selbst wenn der Mindestabstand, den der Bundesgesetzgeber vorsieht, eingehalten wurde, kam es doch zu Beeinträchtigungen der Bürger. Energiewende heißt für mich, dass wir bei den schwierigen Aspekten, die wir in den nächsten Jahren insbesondere für Brandenburg umsetzen müssen, die Bürger mitnehmen. Da liegt der Casus knacksus. Das ist nicht mehr auf Mindestabstände zu begrenzen.
Wer sich vorstellt, dass Brandenburg bei der Windkraft eine installierte Leistung von 7,5 Gigawatt hat und 10 Gigawatt erreichen möchte - mehr ist im Koalitionsvertrag auch nicht festgelegt -, der sollte wissen, dass das Abschalten der Braunkohle- und der Atomkraftwerke bedeutet, dass wir in Deutschland 55 Gigawattstunden Erzeugungsleistung ersetzen müssen, und zwar vor allen Dingen in der Grundlast. Die Zahl kann man nur dann verstehen, wenn man sie ins Verhältnis setzt: Wenn alle europäischen Staaten ihre Braunkohleverstromung einstellen würden, entspräche das diesen 55 Gigawatt. Daran ist die Herausforderung zu erkennen.
Seit vielen Jahren wird insbesondere an der Bürgerbeteiligung gearbeitet, und ich bin sehr froh, dass die Regionalen Planungsgemeinschaften, in deren Verantwortung auch die Teilpläne Wind liegen, zumindest in der Zukunft mehr Gewicht bekommen. Aber es beruhigt mich nicht. Die Teilpläne Wind legen ja die Windeignungsgebiete im Land Brandenburg erst einmal fest - diese betragen weniger als 5 % der Fläche des gesamten Landes, im Regelfall nur 3 % der Fläche. Aber zumindest wäre erst einmal eine Definition dafür vorhanden: Wo können zukünftig in Brandenburg überhaupt Windkraftanlagen entstehen?
Eine einzige Regionale Planungsgemeinschaft hat noch, zumindest mit Auflagen, einen gültigen Teilplan Wind; das ist Prignitz-Oberhavel. Da gibt es aber Einwände seitens des
Wir müssen unbedingt Sorge dafür tragen, dass die Windteilpläne Rechtskraft erlangen, weil das zum Bürgerfrieden beitragen wird. Wichtig ist auch die Beteiligung der Kommunen, die bisher nicht an den Regionalen Planungsgemeinschaften beteiligt waren.
Mir ist auch wichtig - dafür hat sich Ministerpräsident Woidke persönlich eingesetzt -, dass es einen Entschließungsantrag im Bundesrat gibt. Der Inhalt ist die Streichung der Privilegierung von Windkraftanlagen. Ich denke, wenn die Regionalen Planungsgemeinschaften und die Bürgerinnen und Bürger und auch ihre Interessenvertreter vor Ort mehr Einflussmöglichkeiten bekommen, dann ist insbesondere bei der Neuinstallation von Windkraftanlagen schon viel gewonnen. Wir wissen, dass in der Vergangenheit diese Kritikpunkte an uns herangetragen wurden, weil es nicht gesetzlich geregelt war. In diesem Prozess hat man natürlich dazugelernt. Ich bin auch froh …