Ich möchte aber auch betonen: Es handelt sich um eine Branche, die in der Krise steckt. Wenn man sich die Ausbauzahlen aus diesem und aus dem vergangenen Jahr ansieht, stellt man fest, dass der Ausbau nahezu zum Erliegen gekommen ist.
Zu dem Punkt, wie wir das alles wuppen wollen: Ich glaube nicht, dass ich das allein schaffen werde, Herr Görke, sondern das werden wir in der Regierung gemeinsam angehen. Aber wir haben ein ganz klares Ziel formuliert. Wir haben gesagt: 10,5 Gigawatt, und - Sie haben es zitiert - wir werden sicherstellen, dass hinreichend Fläche zur Verfügung gestellt wird. Wie wir das machen, haben wir - wie die Kollegin Walter-Mundt bereits dargestellt hat - auch gesagt: Wir werden das Regionalplanungskonzept überarbeiten. Denn wir müssen uns die Frage stellen - das wurde auch schon festgestellt -, woran es liegt, dass der Ausbau zum Erliegen gekommen ist, dass derzeit alle Regionalpläne gekippt werden und im Grunde überall Moratorien gelten. Diesen Zustand müssen wir beenden!
Nun gehe ich auf das ein, was in meinen Notizen steht; eine Minute Redezeit habe ich noch. Ich glaube, wir müssen uns bewusst machen, dass der Ausbau der Windenergie die Kehrseite des Kohleausstiegs ist. Wenn wir aus der Kohle aussteigen und trotzdem Energie bereitstellen wollen, brauchen wir die
Windenergie. Ich weiß, Sie sagen immer: Keine Versorgungssicherheit, nicht speicherbar. - Aber es hat auch niemand jemals behauptet, dass die Windkraft allein die Versorgungssicherheit gewährleisten könnte - natürlich kann sie das nicht. Es geht um ein Zusammenspiel mit anderen erneuerbaren Energien, mit Marktdesign, welches die Nachfrage flexibler macht, bessere Vernetzung, Speichertechnologien; wir arbeiten daran, dass die Spitzen, die derzeit nicht verarbeitet werden können - auch, weil noch zu viel Kohlestrom im Netz ist -, genutzt werden können, vor allen Dingen über Elektrolyse usw.
Ich muss kurz überlegen, welcher Punkt in meinen Notizen mir noch am wichtigsten ist. - Wir sind ja eine Umweltschutzpartei, und uns wird immer vorgeworfen, wir kümmerten uns nur um die Natur, aber für uns gehört der Mensch dazu. Der erste Satz in unserem Grundsatzprogramm lautet: „Im Mittelpunkt unserer Politik steht der Mensch mit seiner Würde und seiner Freiheit.“ Deshalb haben wir uns schon immer für größere Abstände eingesetzt, haben uns in der Koalition über einen Punkt, der in der Tat einer der strittigsten war, geeinigt: Wir erhöhen die Abstände. Aber eine weitere Vergrößerung der Abstände würde den Windkraftausbau komplett verunmöglichen. Deswegen lehnen wir das ab. - Danke.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Wir kommen zum Beitrag der Landesregierung. Für sie spricht Minister Beermann.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Liebe Gäste! Die Windenergienutzung ist ein Thema, das Politik, Wirtschaft und nicht zuletzt die Bevölkerung bereits seit geraumer Zeit vor dem Hintergrund des Klimawandels, der Energiewende und der Befürchtung eines ungebremsten Zubaus der Landschaft mit Windenergieanlagen beschäftigt.
Die mit dem vorliegenden Antrag adressierte Regelung von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauung bewegt sich im Spannungsfeld zwischen Ausbau erneuerbarer Energien einerseits und Akzeptanz der Bevölkerung für entsprechende Anlagen andererseits. Dessen ist sich natürlich auch die Landesregierung bewusst, wie auch der Koalitionsvertrag veranschaulicht, der das Thema, wie ich finde, verantwortungsvoll aufgreift. In diesem bekennen wir uns nicht nur zu den Ausbauzielen der Energiestrategie 2030 bei der Windenergie, sondern setzen uns unter Festlegung auf einen Mindestabstand von 1 000 Metern für das Land Brandenburg zugleich die Erhöhung der Akzeptanz der Windkraft zum Ziel.
In diesem Zusammenhang soll das Regionalplanungskonzept überarbeitet werden; das ist schon angesprochen worden. Dabei wird von der Landesregierung geprüft, in der entsprechenden Empfehlung den Abstand zu besonders belasteten Siedlungen auf 1 500 Meter zu erhöhen.
Meine Damen und Herren, hiervon zu trennen ist das Anliegen einer bundesrechtlichen Regelung von Mindestabständen und einer diesbezüglichen aktiven Mitwirkung der Landesregierung. An dieser Stelle darf ich - wie es schon Vorredner getan haben - daran erinnern, dass das Land Brandenburg im Oktober 2018 einen auf die Entprivilegierung der Windenergienutzung
im Außenbereich gerichteten Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht hat. Dieser geht inhaltlich über die Regelung von Mindestabständen hinaus und bezweckt, die planerische Steuerung der Windenergie der kommunalen Bauleitplanung unter unmittelbarer Beteiligung der Bürger zu überantworten.
Da der Antrag in den zuständigen Ausschüssen lediglich bis auf Wiederaufruf vertagt worden ist, scheidet das geforderte initiative Tätigwerden der Landesregierung im Zusammenhang mit einer bundesrechtlichen Regelung von Mindestabständen aus. Dergestalt würde sich das Land in Widerspruch zu seinem eigenen, weiterhin anhängigen Antrag setzen.
Meine Damen und Herren, damit Sie nicht die Sorge haben, dass ich den ganzen Nachmittag zu Ihnen rede: Das war heute meine letzte Rede. Ich darf Ihnen von hier aus noch eine schöne Adventszeit und vor allem eine besinnliche Weihnachtszeit wünschen.
Vielen Dank, Herr Minister. - Herr Vida, Sie haben noch eine Minute und 42 Sekunden Redezeit und dürfen diese auch gern nutzen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Jetzt wurde die Frage gestellt: Wozu brauchen wir denn diesen Beschluss, wenn doch die gesamte Koalition 1 500 Meter will? Herr Görke, Sie werden gleich am Abstimmungsverhalten sehen, warum wir sehr wohl diesen Antrag benötigen: weil es eben kein verbindliches Bekenntnis zu den 1 500 Metern gibt. Das ist die Situation.
Ebenfalls haben wir gehört, dass wir das wegen des Braunkohleausstiegs machen müssten. Noch einmal für alle: Dass wir die Braunkohleverstromung nicht abschalten können, liegt einfach daran, dass wir in windarmen Zeiten keine ausreichenden anderen Energiequellen haben.
Niemand bestreitet, dass wir Windkraft benötigen. Nur ist die Frage, dass ein weiterer Zubau keine Abschaltmöglichkeiten für die Braunkohle mit sich bringt. Man kann das Problem nur mildern, indem man Anlagen baut, die von Wetterlagen nicht abhängig sind. Wirklich lösen kann man das durch echte Reservekraftwerke, aber das sind Windräder nun einmal nicht.
Im Übrigen ist es auch nicht so, dass die Regionalen Planungsgemeinschaften jetzt den großen Wurf gekonnt hätten. Gemeinden unter 5 000 Einwohnern sind weiterhin nicht daran beteiligt.
Wenn die Diskussion jetzt in die Richtung geht, dass die CDU nur noch 1 000 Meter Abstand will und damals auch gegen die Abstände in Oranienburg Unterschriften gesammelt worden sind, Frau Walter-Mundt, hätte zur Ehrlichkeit auch dazugehört, zu sagen, dass es damals Anlagen im Abstand von 1 200 Metern waren, gegen die Sie Unterschriften gesammelt haben, und Sie uns jetzt erklären, 1 000 Meter würden reichen.
Das Ergebnis war - das hätte auch zur Wahrheit gehört -, dass Sie im Bebauungsplan festgesetzt haben, dass die Anlagenhöhen nur 38 Meter betragen dürfen, und damit wurde der gesamte Windpark weggekegelt. So viel zu dem Thema, 1 000 Meter würden ausreichen. Damals wurde das über diesen Bebauungsplantrick vermieden. Auch das müsste man im Sinne der vollen Wahrheit dazusagen.
Meine Damen und Herren, das, was Sie noch in der letzten Wahlperiode für richtig gehalten haben, 1 500 Meter, wäre es auch jetzt; das wäre dringend nötig, mindestens. Denn eines ist klar: Natürlich nicht proportional, aber mit dem Wachstum der Leistungskraft der Anlagen und mit dem Wachstum der Höhe steigt auch die Lärmbelastung, zwar nicht unbedingt gleichmäßig, aber in Summe wird sie deutlich höher; das ist doch ganz klar. Deshalb brauchen wir brandenburgspezifische Abstandsregelungen, und angesichts der Massenbelastung durch Windräder, durch immer höher werdende Anlagen und größer werdende Siedlungen - das sind nicht nur Gießkannen, sondern Dörfer mit Einwohnern; einen Gruß an Ihre Bundestagsfraktion - brauchen wir angemessene Abstandshöhen.
Die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER hat mit ihrem Antrag „Brandenburg braucht Mindestabstände von Windrädern zur Wohnbebauung: Forderung gegenüber dem Bund aufrechterhalten!“, Drucksache 7/260, beantragt, dass zunächst über Variante 1 des Antragstextes und im Falle der Ablehnung von Variante 1 sodann über Variante 2 des Antragstextes abgestimmt wird.
Zur Erläuterung: Variante 1 des Antragstextes sieht eine Abstandsregelung zur Errichtung von Windkraftanlagen vor, die das Zehnfache der Anlagenhöhe zur Wohnbebauung beträgt. Variante 2 des Antragstextes sieht eine Abstandsregelung zur Errichtung von Windkraftanlagen vor, die mindestens 1 500 Meter zur Wohnbebauung beträgt.
Wir kommen damit zur Abstimmung über Variante 1 der Drucksache 7/260. Wer der Variante 1 zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist die erste Variante ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.
Ich komme zur Abstimmung über Variante 2 der Drucksache 7/260. Wer der Variante 2 zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist die Variante 2 ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.
TOP 12: Stärkung der Vertretung der Menschen mit Behinderungen und von Seniorinnen und Senioren im Rundfunkrat
Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordneten Fortunato das Wort.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Vor ein paar Tagen sah ich folgende Begebenheit: Ein Rollstuhlfahrer mit Assistenz auf dem Weihnachtsmarkt, Frage des Verkäufers an den Assistenten: „Mag er die Bratwurst mit Ketchup oder mit Senf?“ Der Rollstuhlfahrer: „Sie können mich ruhig selbst fragen. Ich bin gehbehindert, aber nicht sprachbehindert oder gehörlos.“ Das ist es, was sie wollen: reden über ihre Belange.
Wie lautete noch das Motto des Deutschen Behindertenrates zum Welttag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember? „Einmischen, mitmischen, aufmischen“. Das Einmischen überlassen wir den Betroffenen selbst; das können sie gut. Das Aufmischen macht der Landesbehindertenbeirat nach meiner Meinung sehr kompetent und sachlich schon all die Jahre. Wir möchten mit unserem Antrag das Mitmischen ermöglichen: durch die Bereitstellung eines Sitzes für Menschen mit Behinderungen im Rundfunkrat.
Nach wie vor verfrachten die Medien blinde Menschen verbal in totale Dunkelheit und gehörlose Menschen in absolute Stille. So empfinden es zumindest die Betroffenen. Nach wie vor stilisieren die Medien Menschen mit Behinderungen zu tollkühnen Helden, weil sie trotz ihrer Behinderung selbstständig ihren Alltag bewältigen, ohne dass sie je zu Helden werden wollten. Sie lassen Betroffene an Erkrankungen leiden, ohne dass diese überhaupt hinterfragt werden. Nicht jeder Mensch mit Behinderung leidet 24 Stunden am Tag, sieben Tage in der Woche an seiner Behinderung, und er möchte öffentlich auch nicht so dargestellt werden. Nicht jeder Mensch mit Behinderung möchte wegen seiner Behinderung zum Helden oder zum Opfer werden. Die meisten wollen ein normales Leben führen, nicht trotz oder wegen ihrer Behinderung, sondern ein normales Leben mit der Behinderung, nicht mehr und nicht weniger.
Genau darauf haben sie ein Recht - auch in der medialen Darstellung. „Wenn Du einen Menschen siehst, der ‚an den Rollstuhl gefesselt‘ ist, dann binde ihn los und ruf’ die Polizei“, sagt Raul Krauthausen in seiner unnachahmlichen Art, Dinge auf den Punkt zu bringen. Solange die Medien so über Menschen mit Behinderungen berichten, wie sie es zurzeit tun, wird sich an dem Meinungsbild der Menschen in der Gesellschaft nichts ändern. Zu diesem Bild tragen die Medien bei. Gerade sie sind maßgeblich an der Bewusstseinsbildung der Menschen beteiligt, die mit solchen Verballhornungen die Inklusion ins Gegenteil verkehren. Als quasi „Schwerstmehrfachnichtbehinderte“ können sie das auch gar nicht empfinden. Sie sind auch keine Profis.
Wir wollen, dass die Profis im Rundfunkrat einen Sitz bekommen. Menschen mit Behinderungen sind gleichwertige Mediennutzer, die ihre Gleichwertigkeit in der vorherrschenden Art der Berichterstattung nicht darstellen können. Wenn man dann noch bedenkt, dass im Jahr 2013 das neue Rundfunkbeitragsrecht in Kraft trat, mit dem trotz Mehreinnahmen die Beitragsbefreiung für Menschen mit Behinderungen gestrichen wurde, ist das nicht nachzuvollziehen. Verbale Diskriminierung zum Selbstkostenpreis ist von Gleichberechtigung, Antidiskriminierung und Teilhabe sehr weit entfernt. Die Betroffenen fordern zu Recht die Wiedereinführung der Beitragsfreiheit. Das können wir natürlich nicht regeln, aber wir können die gleichberechtigte Teilhabe der Menschen mit Behinderungen im Rundfunkrat auf den Weg bringen.
2013 schon fasste dieser Landtag den Beschluss, Menschen mit Behinderungen sowie Seniorinnen und Senioren einen Platz im Rundfunkrat einzuräumen. Die Selbstvertretungsvereine fordern das seit zehn Jahren. Lassen Sie uns heute also ein Zeichen setzen, lassen Sie uns den Beschluss erneut auf den Weg bringen und Berlin damit klar signalisieren, dass wir an diesem Vorhaben festhalten. Ein Platz für Menschen mit Behinderungen und Seniorinnen und Senioren im Rundfunkrat - und zwar jetzt! Stimmen Sie unserem Antrag zu.
Da ich noch ein bisschen Zeit habe, noch ein Satz als sozialpolitische Sprecherin der Fraktion: Wir kommen jetzt in die üppige Zeit der Festtage. Da bitte ich Sie: Denken Sie an die Menschen, die vielleicht nicht so viel haben wie wir, denken Sie an Ihre Nachbarn, die allein sind. Ich wünsche Ihnen frohe Feiertage.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. - Wir kommen nun zum Beitrag der SPD-Fraktion. Herr Abgeordneter Lux, bitte.