Protokoll der Sitzung vom 12.12.2019

Noch einmal: Ich möchte, dass jeder Mensch für sich selbst Verantwortung übernimmt.

(Beifall CDU sowie vereinzelt SPD und BVB/FW)

Vielen Dank. - Herr Walter, Sie können gern erwidern.

Frau Schier, es war nicht meine Absicht, Sie persönlich zu verletzen. Es tut mir leid.

Ich empfehle Ihnen aber, mit einem Hartz-IV-Empfänger zu sprechen und ihn zu fragen, wie er seinen Berater im Jobcenter erreicht. Er hat nämlich die Durchwahl seines Beraters nicht.

Das Grundproblem bei Hartz IV ist doch nicht, dass die Empfänger freiwillig arbeitslos sind, dass sie sagen: Mensch, von diesem Geld kann ich richtig gut leben und mich einrichten. - Das trifft auf einen so geringen Prozentsatz zu, dass selbst RTL 2 ewig suchen muss, um Drehbücher schreiben und entsprechende Sendungen produzieren zu können.

Es geht darum, dass viele Menschen im Hartz-IV-System sind - da hat Herr Redmann recht; dafür gibt es viele Gründe -, die überhaupt nicht hineingehören, zum Beispiel psychisch Kranke. Deswegen ist es ein Grundfehler.

Ich sage Ihnen ganz deutlich: Sie können gern denken, dass Sie Menschen mit Sanktionen, mit Strafen erziehen können. Ich glaube - und das beweisen die Praktiker, das beweisen Untersuchungen, das beweisen Studien, das beweisen Wohlfahrtsverbände; alle Statistiken kommen zum selben Schluss -, dass Sanktionen nicht dazu führen, dass Menschen in den Arbeitsmarkt integriert werden und sich am Prozess beteiligen. Vielmehr führen sie dazu, dass sich die Menschen immer mehr zurückziehen. Wissen Sie, was bei jungen Menschen in einer Bedarfsgemeinschaft passiert, die schon unten sind und dann Sanktionen bekommen? Sie kommen gar nicht mehr zum Jobcenter. Daraufhin wird zu 100 % sanktioniert. Und was passiert dann? Dann gehen sie zu ihren Eltern und bekommen dort das Geld oder machen andere Dinge.

Das ist doch das Problem: Die Sanktionen führen nicht in Arbeit und nicht dazu, dass Menschen integriert werden. Zumindest bestätigen mir das viele Betreuer und Berater im Jobcenter Barnim. Deswegen lade ich Sie an dieser Stelle ein, einmal mit ihnen zu reden, auch weil jedes Jobcenter das anders handhabt.

Es bleibt in dieser Debatte dabei: Es ist eine Frage des Menschenbilds, das stelle ich hier fest. Ich will Ihnen einfach sagen: Das ist ein riesiges Problem, eine riesige Ungerechtigkeit, und wir wissen alle, dass dieses System im Moment nicht zum Erfolg führt. Deshalb lassen Sie es uns wenigstens auf seine Verfassungsmäßigkeit prüfen.

Wenn Sie das aber auch nicht möchten, stellen wir gerne den Antrag, die Sanktionen insgesamt abzuschaffen. Dabei können wir Ihnen auch unser Alternativmodell für die Agenda 2010 vorstellen. Dann werden Sie uns wieder erklären: Wir haben viel Sympathie dafür, es ist uns ein großes Herzensanliegen, aber es ist ein Bundesthema, und wir können hier leider nicht anders abstimmen. - Darauf verzichten wir. - Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Danke, Herr Abgeordneter. - Wir sind am Ende der Rednerliste; ich schließe die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung.

Wir stimmen über den Antrag „Hartz IV-Sanktionen abschaffen - Grundsicherung neu justieren“ der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 7/267, ab. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Ohne Enthaltungen ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 13 und rufe Tagesordnungspunkt 14 auf.

TOP 14: Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichtes endlich umsetzen - Altanschließerrechte auf Antrag gewähren

Antrag der AfD-Fraktion

Drucksache 7/270

Ich eröffne die Aussprache. Zu uns spricht die Abgeordnete Frau Spring-Räumschüssel für die AfD-Fraktion.

(Beifall AfD)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste auf der Besuchertribüne! Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger! Die AfD-Fraktion bringt heute erneut einen Antrag zum Dauerbrennerthema der sogenannten Altanschließerproblematik ein. Zur Erinnerung: Bereits im Februar 2016 hat die AfD-Fraktion auf Drucksache 6/3466 hier einen entsprechenden Antrag eingebracht. Bereits damals haben wir gefordert, die zu Unrecht erhobenen Beiträge zurückzahlen zu lassen. Passiert ist aber vonseiten der Landesregierung bisher nichts. Es bleibt eine Endlos-Story zulasten der betroffenen Bürger. In der Folgezeit haben wir eine Vielzahl von Anträgen und Entschließungsanträgen gestellt, die aber alle abgelehnt wurden. Das ist für die Bürger nicht mehr zu verstehen. Das Thema Altanschließer kocht ständig hoch.

Diese Suppe hat uns die damalige Regierung im Jahr 2004 in den Farben Rot und Schwarz eingebrockt. Leidtragende waren und sind die Bürger. Aber nicht zu vergessen ist der immense Verwaltungsaufwand - den, nebenbei bemerkt, die Bürger auch noch bezahlen mussten -, um erst rechtswidrige Bescheide zu erlassen und, wie in wenigen Kommunen bisher erfolgt, diese jetzt wieder einzukassieren. Das ist ein Lehrstück über die Arroganz der Macht.

Der Landtag hatte im Jahre 2003 eine Expertenanhörung zum Thema Altanschließer, und trotz der damaligen Warnung wurde die Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen. Zwei mutige Familien aus Cottbus haben mit großer Unterstützung der Bürgerinitiative „Altanschließer“ den Gerichtsweg durch alle Instanzen beschritten. Am 12.11.2015 hat das Bundesverfassungsgericht eine wegweisende Entscheidung getroffen - Aktenzeichen 1 BvR 2961/14 und 1 BvR 3051/14. Aber die Betroffenen, die gegen die an sich rechtswidrigen Bescheide keinen Widerspruch eingelegt haben, wurden von der Landesregierung im Stich gelassen.

Das Ministerium des Innern und für Kommunales hat stets auf die Bestandskraft rekurriert. Mit dieser Rechtsauffassung geht die Regierung jedoch fehl. Im Wege der Selbstkontrolle der Verwaltung müssten die rechtswidrigen, aber bestandskräftigen Bescheide aufgehoben werden. Da das nicht passiert, ist die Umsetzung unseres Antrags unumgänglich. So sollen nämlich auf Antrag der Betroffenen auch die bestandskräftigen, aber rechtswidrigen Bescheide aufgehoben und die eingenommenen Beiträge zurückgezahlt werden. Die Anspruchsgrundlage in § 130 Abs. 1 Satz 1 Abgabenordnung lautet:

„Ein rechtswidriger Verwaltungsakt kann, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft oder für die Vergangenheit zurückgenommen werden.“

Im Hinblick auf die Feststellung des Bundesverfassungsgerichts liegt sogar eine Ermessensreduzierung auf null vor. Jedenfalls besteht ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidungen, welche auch im Hinblick auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes nur zugunsten der Antragsteller ausfallen können.

Aber wie ist die gegenwärtige Situation? Ein Großteil der betroffenen Verbände und Eigenbetriebe weigert sich, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von sich aus umzusetzen und die bestandskräftig gewordenen, aber rechtswidrigen Bescheide aufzuheben und die Rückzahlung der erhaltenen Beträge vorzunehmen.

Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, im Rahmen eines Runderlasses durch das Ministerium für Inneres und Kommunales als oberste Kommunalaufsichtsbehörde auf die betroffenen Kommunen und Zweckverbände einzuwirken und somit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts endlich Geltung zu verschaffen. Die betroffenen Bürger erwarten vom Rechtsstaat zu Recht eine zeitnahe und eigenständige Umsetzung der Entscheidung des BVerfG.

Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes sind vier Jahre vergangen. Das ist für mich und alle, die hier im Raum sind, eine Zumutung

(Beifall AfD)

und lässt immer mehr Bürger am Rechtsstaat zweifeln.

Meine Heimatstadt Cottbus hat gezeigt, wie es geht. Wir haben die Entscheidung von Karlsruhe mit der nötigen Sorgfalt im Sinne der Bürger schnell und juristisch sauber umgesetzt.

Wir fordern die Regierung auf, endlich tätig zu werden, denn der Rechtsfrieden im Land ist ein sehr, sehr hohes Gut. Dieser wird nur erreicht, wenn rechtswidrige, aber bestandskräftige Bescheide - jedenfalls auf Antrag der Betroffenen - aufgehoben werden. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. - Wir kommen zum Redebeitrag der SPD-Fraktion. Herr Abgeordneter Noack, bitte.

Man kann die Redezeit auch unterschreiten; und ich werde heute davon Gebrauch machen. Bei offensichtlich rechtswidrigen Beschlussanträgen, die hier eingereicht werden, sollten wir uns nicht die Mühe machen, darauf noch viel Zeit zu verwenden.

Aber ich möchte etwas richtigstellen. Sie erwecken hier den Eindruck, dass man sich nicht um diejenigen kümmere, die in eine Notsituation geraten sind, weil oberste Gerichte Entscheidungen getroffen haben - die von mir im Übrigen nicht beanstandet werden. Das Land Brandenburg hat 250 Millionen Euro in Form von Darlehen und Zuwendungen an Zweckverbände und auch an Eigenbetriebe zur Verfügung gestellt. Das können Sie gerne - aber die AfD liest die Sachen, die vor Kurzem veröffentlicht wurden, anscheinend nicht -

(Unmut bei der AfD)

in den Drucksachen 6/11883 und 6/11842 nachlesen; das muss ich hier nicht alles wiederholen. Jeder einzelne Zweckverband, der ein Darlehen von der ILB erhalten hat, sowie die Summen, die im Juli, August und September dieses Jahres ausgeschüttet wurden, sind veröffentlicht. Eine der Anfragen kam im Übrigen auch von der CDU. Deshalb ist der Eindruck, den Sie hier erwecken, wir würden die Bürger mit ihren Problemen alleinlassen, rundweg falsch.

(Beifall SPD, CDU und B90/GRÜNE)

Selbst, wenn die AfD es immer wieder fordert: Es geht nicht um ein Weihnachtsgeschenk, sondern wir müssen uns rechtskonform verhalten. Schon in den genannten Drucksachen ist vom Ministerium des Innern und für Kommunales niedergeschrieben worden, warum wir kein Durchgriffsrecht bis in die Zweckverbände haben. Wir als Landtag können nicht alles tun. Aber wir können Hilfestellung leisten, und das haben wir in der Vergangenheit getan. Ich denke, dazu sind wir auch in Zukunft bereit. Ihr Antrag ist aus meiner Sicht rechtlich bedenklich, wenn nicht sogar rechtswidrig.

(Beifall SPD, CDU und B90/GRÜNE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Wir kommen zur Fraktion DIE LINKE. Frau Abgeordnete Johlige, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben hier den nächsten recycelten Antrag der AfD, sie hat diesen zum dritten Mal eingebracht - mit leichten Veränderungen in der Begründung.

Sie wollen im Wesentlichen erreichen, dass durch einen Runderlass des Innenministeriums auf die betroffenen Kommunen und Zweckverbände eingewirkt wird, nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 12. November 2015 auf Antrag der Betroffenen auch die bestandskräftigen Bescheide aufzuheben und die erhaltenen Beiträge zurückzuzahlen. Das ist die weitestgehende aller denkbaren Möglichkeiten, das wurde gestern beim Thema Erschließungsbeiträge bereits angesprochen. Dieses Ansinnen hätte mit hoher Sicherheit zur Folge, dass diese Beiträge konnexitätspflichtig wären, und ich frage mich schon, warum das Land die Beiträge, die die Zweckverbände eingenommen haben, erstatten soll.

Ich möchte auf eines hinweisen: Wenn wir dem folgten, würden wir neue Ungerechtigkeiten schaffen. Andere Zweckverbände haben keine Anschlussbeiträge eingenommen und dies durch höhere Gebühren kompensiert. Da frage ich mich: Warum sollte die Allgemeinheit, also auch die Bürgerinnen und Bürger, die an andere Zweckverbände seit Jahren höhere Gebühren zahlen als diejenigen, bei denen die Beiträge erhoben wurden, diese Rückzahlungen finanzieren?

(Vereinzelt Beifall DIE LINKE)

Ich möchte feststellen, dass über die freiwillige, nicht vom Bundesverfassungsgericht vorgeschriebene Rückzahlung von den Verbänden selbst und vor Ort zu entscheiden ist. Das nennt man übrigens kommunale Selbstverwaltung, und in diese greift man auch im Wege der Rechtsaufsicht nicht mal eben ein.

Der Antrag ist für mich aber auch Anlass, daran zu erinnern - Herr Noack hat es dankenswerterweise eben schon getan -, dass in der vergangenen Wahlperiode ein Hilfsprogramm des Landes für die Aufgabenträger der Siedlungswasserwirtschaft geschaffen wurde, und wir haben es während der Wahlperiode verlängert und anwohnerfreundlicher gestaltet. Damit hat der Landtag einen erheblichen Beitrag zur Unterstützung der Verbände bei der Bewältigung der Problematik der Altanschließer im Zusammenhang mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2015 geleistet.

Das Hilfsprogramm hat deutlich Wirkung gezeigt. Viele Aufgabenträger haben in Umsetzung der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts entsprechende Entscheidungen getroffen, die Altanschließer entlastet haben, indem sie zum Beispiel auf Gebührenzahlung umgestellt haben.

Meine Damen und Herren, das Plenum hat bereits einen Antrag der FREIEN WÄHLER zum Thema Altanschließer zur Beratung an den Innenausschuss überwiesen. Die Anhörung dazu soll am 12. Februar 2020 stattfinden. Auch deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.