Protokoll der Sitzung vom 12.12.2019

Herr Abgeordneter, möchten Sie darauf erwidern?

Vielen Dank, Herr Vida, für die Erläuterung Ihres Antrags. Ich kenne natürlich nicht die Versagensbescheide des MIK, diese haben Sie hier auch nicht zur Verfügung gestellt. Für mich haben Sie nicht schlüssig erklärt, warum Sie jetzt auf den Abs. 1 referenzieren. Das kann ich nicht nachvollziehen, insofern kann ich auch nichts dazu sagen.

Interessant ist: Sie sagen, Ausbaubeiträge kämen in Ihrem Antrag nicht mehr vor, weil man dafür kein Geld mehr bezahlen müsse. Dann stelle ich fest: Ihnen geht es also nicht um die Art und Weise des Ausbaus, sondern Ihnen geht es rein ums Geld. Ich möchte also an dieser Stelle festhalten: Sie streiten hier nur ums Geld und nicht darum, wie ein Ausbau möglicherweise stattfindet.

Zu Ihrer Einschränkung, die Sie jetzt mündlich vorgetragen haben, zu den Bürgerbegehren: Sie haben gesagt, in dem Bürgerbegehren stehe dann, dass es sich nicht um Neuerschließungen handele. Auch das ist nicht Bestandteil Ihres

Antrags. Sie sagen, dass bestimmte Bürgerbegehren grundsätzlich irgendwie sakrosankt sein sollten. Dann müssen Sie Ihren Antrag schon entsprechend konkretisieren, damit wir sachgerecht darüber reden können. - Danke schön.

(Einzelbeifall - Vida [BVB/FW]: Ich habe doch Schöneiche und Werneuchen erwähnt!)

Für die Landesregierung spricht Herr Minister Beermann.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf den Tribünen! Die Thematik der Erschließungsbeiträge hat uns bereits gestern beschäftigt, sodass ich mich auf wenige Punkte beschränken kann.

So möchte ich noch einmal betonen, dass sich die Landesregierung der Problematik der Sandpisten - das haben wir in der Debatte gesehen, das ist ein sehr zentraler Punkt im Land Brandenburg - sehr wohl bewusst ist und in diesem Zusammenhang dem im vorliegenden Antrag angeführten sozialen Frieden sicherlich auch eine wesentliche Bedeutung zukommt.

Die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für bereits seit Jahrzehnten tatsächlich zu Verkehrszwecken genutzte Straßen wird vielfach als nicht gerecht empfunden und vor dem Hintergrund der in diesem Jahr erfolgten Abschaffung der Straßenbaubeiträge kritisch hinterfragt.

Wir werden Möglichkeiten der Entlastung der betroffenen Bürger im Hinblick auf die Sandpisten prüfen. Dies erfordert, wie bereits in der gestrigen Sitzung dargestellt, eine eingehende Untersuchung und eine aktuelle Datenerhebung, um am Ende auf dieser Datengrundlage eine tragfähige Entscheidung zum künftigen Umgang mit den Erschließungsbeiträgen treffen zu können. Entsprechende Erhebungen - auch das habe ich gestern schon angekündigt - wollen wir Anfang des Jahres 2020 durchführen. Ich denke, das ist ein zielführender und guter Weg. Ich kann hier nur auf das Bezug nehmen, was der Abgeordnete Schaller gesagt hat: Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit.

(Beifall CDU und B90/GRÜNE sowie vereinzelt SPD)

Meine Damen und Herren! Soweit sich der vorliegende Antrag schließlich auf Bürgerbegehren mit dem Ziel der Begründung eines verbindlichen Mitbestimmungsrechts bei der Frage der Durchführung von Erschließungsmaßnahmen bezieht, ist das hiermit verfolgte Anliegen weder zielführend noch rechtlich umsetzbar. Dabei möchte ich durchaus feststellen, dass die Stärkung bürgerschaftlicher Mitwirkungsrechte grundsätzlich zu begrüßen ist.

(Beifall des Abgeordneten Stefke [BVB/FW])

Im Zusammenhang mit der hier in Rede stehenden Erschließungsmaßnahme darf aber nicht übersehen werden - auch das ist schon angeklungen -, dass es sich bei der Erschließung um eine von der Gemeinde zu erfüllende Pflichtaufgabe handelt. Man spricht nicht von ungefähr von einer Erschließungslast. Die Entscheidung, ob, wann und wie eine Erschließungsmaßnahme

durchgeführt wird, liegt nicht im freien Ermessen der Gemeinde, sondern hat sich nach den objektiven Erfordernissen unter Berücksichtigung der kommunalen Leistungsfähigkeit zu richten. Diese Fragen aber sind einer verbindlichen bürgerschaftlichen Mitbestimmung bereits im Ansatz nicht zugänglich.

Trotzdem - um auf das Bezug zu nehmen, was Frau Johlige sagte - kann man natürlich immer einen sensiblen Umgang damit pflegen. Das ist sowieso jeder gewählten Gemeindevertretung ganz fest angeraten. - Vielen Dank.

(Beifall CDU, SPD und B90/GRÜNE)

Danke schön. - Herr Abgeordneter Vida, Sie haben noch etwa anderthalb Minuten, die Sie gerne nutzen können.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Es wurde nun erklärt, die Rechtsprechung zu beachten sei eine Selbstverständlichkeit. Runderlasse und Rundschreiben sind immer rechtserläuternd. Darin wird auf Gerichtsbeschlüsse und Urteile Bezug genommen, und den Gemeinden werden ermessenslenkende Hinweise und Entscheidungshilfen gegeben. Das heißt, ein Runderlass ist in der Praxis ein völlig normaler Rechtsvorgang - schon seit Jahren, immer schon gewesen.

Wir haben gehört, einen Vorteil hätten Einzelne. Ich dachte, die Leute zahlen 90 %, weil sie quasi als Einzelne an der Straße wohnen, können aber nicht mitentscheiden, weil es ein Gut der Allgemeinheit ist. Wenn es also ein Gut der Allgemeinheit ist, hat die Allgemeinheit den Vorteil, nicht der Einzelne. Das bitte ich Sie zu beachten und sprachlich zu differenzieren.

Wir haben auch gehört, Mitbestimmung sei nicht möglich, die Bürger könnten nicht entscheiden. Noch einmal fürs Protokoll: Im Jahr 2013 hat das Innenministerium einen entsprechenden Bürgerentscheid, ein Bürgerbegehren in Bernau für rechtlich zulässig befunden; das ist in den Akten nachlesbar. Aus politischen Gründen wurde die Rechtsauffassung geändert - nichts anderes. Und wie läuft es seitdem in Bernau? Die Bürger werden nach der Entwurfsplanung, die die Gemeinde erstellt, gefragt, ob diese Maßnahme - mit den abzuschätzenden Kosten - aus ihrer Sicht angemessen ist. Manchmal sagen die Anlieger Ja, manchmal sagen sie Nein - es wird nicht pauschal abgelehnt. Es geht also nicht nur um Geld.

Zu der Frage, wie die Praxis in den Kommunen ist: Es tut mir leid - sie ist wie von uns beschrieben! In Bad Freienwalde wird bei einer Straße, die aktuell beschichtet ist, gesagt: Wenn wir das Kopfsteinpflaster rausnehmen, ist es eine Sandpiste, also ist es jetzt eine Erschließung. - So wird damit umgegangen. Nicht in sämtlichen Kommunen werden Pflasterkasseneinzahlungen aus der Weimarer Republik angerechnet. In manchen Orten werden sie 1:1 - Goldmark zu D-Mark - und dann 2:1 - DMark zu Euro - angerechnet. Das heißt, es gibt keine einheitliche Praxis.

Und, meine Damen und Herren, zu der Aussage, die Kosten seien nicht zu tragen; 17 Stellen wurden im Ministerium geschaffen: 15 % der Erschließungsbeitragskosten gehen für die Verwaltung in den Gemeinden drauf - für die Bearbeitung von Widersprüchen und Verwaltungsverfahren. Da kann man wirklich etwas sparen!

Schließlich zu der Aussage, man müsse noch prüfen, Gründlichkeit ginge vor Schnelligkeit: Wenn das Anliegen geteilt wird, man aber noch fachlich prüfen möchte, ist das nichts anderes als eine Überweisung an den Ausschuss. Ich bitte Sie, uns wenigstens das zu gewähren.

(Beifall BVB/FW und vereinzelt AfD sowie des Abgeordne- ten Walter [DIE LINKE])

Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung. Die Fraktion DIE LINKE beantragt die Überweisung des Antrags der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion, „Sozialen Frieden auch bei Straßenerschließungsmaßnahmen sichern: Faire Rechtsanwendung und Mitbestimmung ermöglichen!“, Drucksache 7/259, Neudruck, an den Ausschuss für Inneres und Kommunales. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist die Ausschussüberweisung mehrheitlich abgelehnt. - Hier wird Auszählung beantragt. Dann bitte ich also diejenigen, die dem Antrag auf Überweisung zustimmen, noch einmal um das Handzeichen. - Das sind 31. Nun bitte die Gegenstimmen! - Ich denke, es sind deutlich mehr. - 35. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung in der Sache über den Antrag der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion auf Drucksache 7/259, Neudruck. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit wurde der Antrag bei Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Meine Damen und Herren, wir sind am Ende des ersten Teils unserer heutigen Sitzung. Den zweiten Teil wird Frau Vizepräsidentin Richstein leiten. Ich möchte es nicht versäumen, Ihnen allen schöne Weihnachtsfeiertage zu wünschen. Ich will das mit vier Zeilen von Fontane tun - das Fontane-Jahr endet ja gerade. Es gibt sehr lange Gedichte von ihm, ich habe etwas ganz Kurzes gewählt:

(Allgemeine Heiterkeit)

„Ruhig sein, nicht ärgern, nicht kränken, ist das allerbeste Schenken; aber mit diesem Pfefferkuchen will ich es noch mal versuchen.“

(Allgemeiner Beifall)

Ich wünsche Ihnen eine schöne Weihnachtszeit und jetzt zunächst eine gute Mittagspause! Wir setzen die Sitzung mit brandenburgischer Pünktlichkeit um 13.15 Uhr fort.

(Unterbrechung der Sitzung: 12.28 Uhr)

(Fortsetzung der Sitzung: 13.15 Uhr)

Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich begrüße Sie zur Nachmittagssession. Außerdem begrüße ich Schülerinnen und Schüler der Sportschule Frankfurt (Oder). Herzlich willkommen!

(Allgemeiner Beifall)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf.

TOP 7: Projekt LIMES zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität weiterführen

Antrag der AfD-Fraktion

Drucksache 7/234

Die Aussprache eröffnet für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Möller.

(Beifall AfD)

Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Gäste! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Sehr geehrte Gäste der Sportschule Frankfurt (Oder) - meine Heimatstadt! Schön, dass ihr da seid.

Die Bilanz des Projekts LIMES lautet wie folgt: 2 555 Ermittlungsverfahren, 667 Tatverdächtige, 88 festgestellte kriminelle Banden, 354 Festnahmen, 243 Haftbefehle - davon wurde in 94 Verfahren noch kein Urteil gesprochen -, 685 beschlagnahmte Pkws und Lkws, 47 Verurteilungen mit bis zu acht Jahren Freiheitsentzug, einige Verfahren laufen noch.

Im Rahmen der Ermittlungen wurden Synergien im Bereich der grenzüberschreitenden Begleitkriminalität festgestellt, zum

Beispiel kiloweise sichergestellte Drogen wie Kokain, Cannabis, Ecstasy etc. Bei den Tätern fanden die Beamten auch 33 Schusswaffen - darunter Kriegswaffen wie Maschinenpistolen und Handgranaten.

(Zuruf des Abgeordneten Stohn [SPD])

Das ist die beeindruckende Bilanz des Projektes LIMES. Mit dem Projekt LIMES werden russischsprachige Kriminalität und die internationale Autoverschiebung bekämpft. Das Projekt wird durch die EU gefördert und kofinanziert. Im Projekt LIMES waren die Landeskriminalämter Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Berlin, das Bundeskriminalamt, die Staaten Polen, Tschechien, Estland, Litauen, Schweden und das Europäische Polizeiamt Europol vernetzt. Das Projekt LIMES gehört nun allerdings der Vergangenheit an, wie wir der Presse entnehmen konnten. Warum? Dieses Projekt ist im September 2017 angelaufen und war bis zum 31.12.2018 bewilligt. Weil es so gut war, haben es die Verantwortlichen bis zum 31.09.2019 verlängert.

Meine Damen und Herren! Dieses Projekt sollte man fortsetzen. Ein Europa mit seinen kontrollfreien - respektive offenen - Grenzen hat der grenzüberschreitenden bzw. der organisierten Kriminalität wenig entgegenzusetzen. Kriminelle Banden haben sich in unserem Land auch längst gefährliche Strukturen geschaffen. Deutschland ist sehr attraktiv geworden für ausländische Straftäter - auch für deutsche, die will ich gar nicht ausklammern.

Die Täter reisen über die Grenze ein, entwenden mit neuester Technologie reihenweise Personenkraftwagen fast aller Klassen, und verschwinden dann ohne Kontrolle. Die Autos tauchen