Protokoll der Sitzung vom 29.09.2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie haben in Ihren Koalitionsvertrag selbst geschrieben, eine Bundesratsinitiative zur Übertragung der BVVG-Flächen auf die Länder einbringen zu wollen. Vielleicht können Sie heute im Rahmen der Debatte mal etwas dazu sagen, wie denn der Stand so ist. Sonst sind Sie ja auch nicht so sparsam mit Überschriften.

Wir haben für unseren Vorschlag eines Bodenfonds viel Zustimmung aus der Landwirtschaft, aber auch kritische Stimmen zu hören bekommen.

Die kritischen Stimmen betreffen vor allem zwei Punkte. Erster Punkt: Der Staat solle sich raushalten, der Markt werde es schon richten. Da sind wir als Linke explizit anderer Auffassung. Was der Markt richtet oder eben nicht richtet, zeigt sich an den aktuellen Problemen, und das ist nicht nur auf dem Bodenmarkt zu vermerken. Der Markt honoriert eben nicht die Ansiedlung von kapitalschwachen Junglandwirtinnen und -landwirten oder eine örtlich verwurzelte und nachhaltige Landwirtschaft.

Zweiter Punkt: Es gibt ein erhebliches Misstrauen, ob ein Bodenfonds wirklich im Sinne der ortsansässigen Landwirte tätig werden würde, und dieses Misstrauen ist durchaus berechtigt. Schließlich ist auch die BVVG mit ihrem unsäglichen Agieren eine staatliche Einrichtung, bei der Gewinnmaximierung und eben nicht Agrarstrukturen im Fokus stehen - damit muss Schluss sein. Deshalb ist es von zentraler Bedeutung, dass der Bodenfonds klare und verbindliche Aufgaben und Vorgaben erhält.

Es muss klar sein: Der Bodenfonds verkauft nicht, sondern er verpachtet seine Flächen, und zwar langfristig und für die Landwirtschaftsbetriebe verlässlich. Er verpachtet nach Kriterien, die, wo immer möglich, regionaler und nachhaltiger Landwirtschaft den Vorrang geben. Maßgeblich soll das Leitbild sein, das noch in der Diskussion ist.

Die Landeshaushaltsordnung schreibt derzeit vor, dass landeseigene Grundstücke nur zu ihrem vollen Wert verpachtet werden dürfen. In der Praxis heißt das: möglichst zum Höchstpreis. Das kann aber nicht Grundlage für einen Bodenfonds sein, der primär agrarstrukturelle Ziele verfolgen soll. Deshalb brauchen wir eine Klarstellung der haushaltsrechtlichen und beihilferechtlichen Rahmenbedingungen für den Bodenfonds.

Die BVVG hat seit ihrem Bestehen in Brandenburg sage und schreibe 250 000 Hektar verkauft. Stellen Sie sich vor, wir hätten diese ehemals volkseigenen Flächen heute noch in der öffentlichen Hand. Wir hätten wohl kaum eine so rasante Preisentwicklung am Bodenmarkt gehabt, wie wir sie erlebt haben und wie sie von der BVVG mit vorangetrieben worden ist. Wir könnten Landwirtschaftsbetrieben verlässliche und zukunftssichere Verpachtungen anbieten, ohne die Notwendigkeit, wertvolles Investitionskapital in den Flächenkauf statt in die Produktion zu stecken. Wir könnten hier und da Projekte besonders unterstützen, die aus Sicht des Gemeinwohls besonders förderungswürdig sind - seien es Junglandwirte, solidarische Landwirtschaft, regionale Vermarktung oder besonders umweltgerechte Produktion. Der Verkauf der ehemals volkseigenen Flächen war ein Kardinalfehler der Landwirtschaftspolitik des Bundes in den letzten Jahrzehnten.

Aber das alles liegt in der Vergangenheit; jetzt geht es um die Weichenstellung für die Zukunft, und das Zeitfenster dafür schließt sich immer mehr. Überall - im Wohnungsbau, im Gesundheitswesen, in der Infrastruktur, in der Daseinsvorsorge - zeigen sich die negativen Folgen der Privatisierungswelle: die

riesigen Gewinne für wenige und die riesigen Probleme für die vielen. Die Gegenbewegung, der Versuch der Rekommunalisierung, läuft in den verschiedensten Bereichen.

Beim landwirtschaftlichen Boden wird es uns nicht gelingen, das Rad zurückzudrehen und den entstandenen Schaden wiedergutzumachen; aber mit einem handlungsfähigen, aktiven Bodenfonds können wir einen Schritt in die richtige Richtung gehen. Lassen Sie uns deshalb heute diesen Bodenfonds auf den Weg bringen! - Herzlichen Dank.

Danke schön. - Der Abgeordnete Funke spricht für die SPD-Fraktion. Bitte sehr.

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Geschätzter Kollege Thomas Domres, die grundsätzliche Feststellung im vorliegenden Antrag, dass sich landwirtschaftliche Flächen mit der Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte nicht mehr erlösen lassen, ist unstrittig. Danke für die ausreichende Klarstellung.

Auch die Zusatzleistungen der Landwirtschaft wie die Bewahrung der Kulturlandschaft oder die immer wichtigere Bindung von Kohlendioxid sichern trotz vielschichtiger Förderung kein Einkommen, das die aktuellen Bodenpreise noch rechtfertigen würde. Das ist in Brandenburg nicht anders als in anderen Ländern der Welt, in denen Eigentum ein geschütztes Grundrecht darstellt. Eine politisch gelenkte Bodenverteilkommission haben wir in Brandenburg nicht, vielleicht auch zum Glück.

So viel zur grundsätzlichen Problembeschreibung. Jetzt komme ich zum vorliegenden Antrag. Wir sollten hier und heute nicht den Eindruck erwecken, der Bodenmarkt sei vollkommen unreguliert. Thomas Domres ist auch schon darauf eingegangen. Die Kombination aus Reichssiedlungsgesetz, Grundstückverkehrsgesetz und Landpachtgesetz schafft bereits heute einen rechtlichen Rahmen, der es jungen und gut ausgebildeten Landwirtinnen und Landwirten sehr wohl ermöglicht, einen Kaufvorrang zu erwirken.

Dazu hat auch die Landesregierung in einem Bericht zu einem Plenumsantrag eine, wie ich finde, sehr wichtige Aussage getroffen. Danach sind die Landkreise als Vollzugsbehörden angewiesen, über ihre Internetseiten permanent über Käufe von landwirtschaftlichen Nutzflächen zu informieren. Ich habe noch immer den Eindruck, dass das auch viele in der Politik gar nicht wissen. Da ich selber schon länger mit der Thematik befasst bin, erlaube ich mir, zu sagen, dass sich die Umsetzung in den Landkreisen in letzter Zeit durchaus verbessert hat. Von einem einheitlichen Vorgehen, einem einheitlichen Vollzug kann aber noch nicht die Rede sein; hier müssen wir sicherlich noch besser werden.

Um die komplizierte Sache etwas anschaulicher zu machen, erlaube ich mir heute zum letzten Tagesordnungspunkt ein kleines Planspiel und bitte um Aufmerksamkeit. Stellen Sie sich vor, Bürger A - nennen wir ihn Dr. Redmann - verkauft ein Grundstück an Bürger B - nennen wir ihn Benjamin Raschke. Das kann er machen; jeder kann in Deutschland handeln, wie er will. Jetzt kommt Bauer Domres, Landwirt, und sagt: Ich bin aber der bessere Käufer und kann das auch gut begründen. - Ich wäre jetzt in der Rolle des Landkreises und der Siedlungsgesellschaft …

(Zuruf)

- Das klären wir gleich. - Ich bin jetzt die Behörde, prüfe den Anspruch von Landwirt Domres und komme zu der Feststellung: Er hat recht. Und am Ende - nein, jetzt keine Zwischenfrage - ist es so: Landwirt Domres bekommt das Land. Bürger Redmann erhält den Kaufpreis. Das Finanzamt hat tüchtig Steuern verdient. Und Bürger Raschke würde leer ausgehen.

Wenn wir das so betrachten, sehr geehrte Damen und Herren, stellen wir fest, dass die Abwicklung über eine Siedlungsgesellschaft nichts anderes ist als ein temporärer Bodenfonds.

Somit komme ich zu dem Ergebnis, dass die Kernforderung des vorliegenden Antrags im Grunde schon heute erfüllt ist, auch wenn die Verkäufe von Gesellschaftsanteilen zunächst außen vor bleiben.

Des Weiteren möchte ich auf drei Punkte eingehen - erstens: Die Situation in der Landwirtschaft ist insgesamt sehr angespannt, und zwar genau bei jenen, die den Boden schon längst im Eigentum haben und dafür nur noch kalkulatorische Kosten ansetzen und keine Kredite mehr bedienen müssen.

Zweitens möchte ich auf den Bodenfonds eingehen. Ein Fonds muss zunächst einmal gespeist werden. Das hieße, zur hohen Nachfrage nach Boden käme ein weiterer Player hinzu, und das Land Brandenburg wäre nicht irgendein Player. Mehr Nachfrage führt in einer freien Marktwirtschaft in aller Regel zu steigenden Preisen - und das in einem ohnehin sehr aufgeheizten Markt. Das ginge definitiv in die falsche Richtung. Jetzt müsste der Bodenfonds auch noch mit Steuergeldern ausfinanziert und von einer Behörde verwaltet werden, Planstellen müssten eingerichtet werden. Wir würden uns ein bürokratisches und teures Konstrukt heranziehen. Auch das kann nicht zielführend sein.

Drittens: Der Landesrechnungshof muss die Landesregierung dahin gehend kontrollieren, dass das Land die vorhandenen Wirtschaftsgüter auch wirtschaftlich verwertet. Auf Dauer wird sich diese wichtige Institution mit Verfassungsauftrag nicht mit der Situation zufriedengeben.

Ich fasse zusammen und bitte einen kleinen Moment um Geduld: Die Idee des Bodenfonds halte ich aus den genannten Gründen nicht für zielführend. Für zielführend halte ich dagegen die konsequente Umsetzung der bestehenden Gesetzgebung aus dem Bundesrecht zu den Eingriffen in den Bodenmarkt. Für zielführend halte ich darüber hinaus eine Förderung junger Fachkräfte, die den Mut haben, in die großen und kleinen Betriebe des Landes Brandenburg hineinzuwachsen und dort Verantwortung zu übernehmen. Den Vorschlag der Linken lehne ich ab und erlaube mir den Hinweis, dass die Befassung mit der gesamten Bodenthematik ein bereits laufendes Verfahren im dafür zuständigen Ausschuss ist. - Vielen Dank.

Danke schön. - Für die AfD-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Hünich. Jetzt sind wir alle gespannt, ob Herr Abgeordneter Raschke doch noch ein Angebot bekommt. - Bitte schön.

Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Liebe Brandenburger vor den Bildschirmen! Erst einmal schönen Dank, Herr Domres, dass Sie

Grünheide erwähnt haben. Wer sich damit auskennt, weiß, das ist tatsächlich ein Riesenthema und eine Riesenschweinerei. Da zeigt sich, was Großinvestoren eigentlich wollen: nichts Gutes.

Ich weiß nicht, zum wievielten Male ich es heute erwähne, aber das hier angesprochene Thema stand schon Anfang 2015 auf der Tagesordnung. Ich glaube, Sie erinnern sich, liebe Linke. Damals waren Sie noch in der Regierung. Sie hätten also damals schon komfortabel von der Regierungsbank aus dieses heiße Eisen anfassen können. Sie hätten aus der Landesregierung heraus gegen den Verkauf der BVVG-Flächen vorgehen können. An uns wären Sie 2015 jedenfalls nicht gescheitert.

Aber ich glaube, darum es geht es euch nicht wirklich. Wenn wir uns den Antrag genauer anschauen, müssen wir feststellen, dass er an der falschen Stelle und zum falschen Zeitpunkt eingereicht wurde. In dem Zusammenhang fand ich es ganz witzig, dass Herr Walter vorhin Herrn Vida hinsichtlich des Antrags kritisiert hat. Wenn Sie das selbst nicht richtig machen, ist so etwas immer doof.

Stellen wir uns einmal vor - Herr Funke hat ja auch mit Bildern gearbeitet -, diese Gesellschaft wird so auf die Beine gestellt, verzeichnet dann 10 000, 20 000 oder 30 000 Hektar - keiner weiß es genau -, und auf einmal werde ich zum Geschäftsführer der Gesellschaft ernannt; es sind schon seltsamere Dinge in diesem Land passiert. Ich bin also der Geschäftsführer dieser Gesellschaft und entscheide, wer diese Hektar pachten darf und wer nicht. Dann vergebe ich das Land an ganz normale Bauern aus der Region: konventionell, kein Bio, keine Windparks, keine Solarparks, nur Lebensmittelerzeugung. Dann wäre hier auf einmal eine ganze Reihe langer Gesichter zu sehen, denn so haben Sie sich das nicht vorgestellt.

Genau das stört mich an Ihrem Antrag. Hier wird etwas gefordert, was mangels Zielbestimmung letztlich zu einem Instrument regierungsseitiger Willkür wird. Ich glaube, fast so ähnlich hat es Herr Funke gesagt. Heute sitzen die Kollegen mit den grünen Mäntelchen im Ministerium und vergeben die Flächen an Biobauern, und morgen sitzt vielleicht die CDU da, und deren Minister schanzt die Flächen seinem Kindheitsfreund zu. Bevor wir also darüber sprechen, wie eine solche Bodengesellschaft aussehen soll, müssen wir uns erst einmal über ihren Zweck einig werden. Im Klartext: Wer soll für welche Dauer davon profitieren, und wer soll nicht davon profitieren? An diesen Bestimmungen versucht sich übrigens gerade das Ministerium unter Beteiligung von Verbänden und anderen im Kontext des Agrarleitbildes. Das wissen Sie natürlich - und fast hätte ich Ihnen Wahlkampf vorgeworfen, aber angesichts Ihrer Prozentzahlen tue ich das nicht.

Deswegen lehnen wir Ihren Antrag zum jetzigen Zeitpunkt ab, bis die angesprochenen Punkte geklärt sind. Die grundsätzliche Idee einer solchen Gesellschaft ist übrigens gar nicht so dumm, und in vielen Punkten würden ich und meine Fraktion mit Ihnen sogar konform gehen. Wir würden Sie sogar unterstützen. Es kommt nur an der falschen Stelle und zur falschen Zeit.

Wir schlagen eine andere Herangehensweise vor - und zwar in drei Schritten -, mit der wir das Pferd nicht von hinten aufzäumen, sondern schlüssig vom Kleinen ins Große arbeiten. Erstens: Hier in diesem Hause wird der Veräußerungsstopp für die BVVG-Flächen beschlossen. Die Landesregierung muss sich dafür nicht nur im Bund starkmachen, sondern die derzeitigen Verkäufe endlich einmal stoppen. Das ist übrigens etwas, was die CDU mit Herrn Senftleben und mit Herrn Vogel 2015 auch eingereicht hat. Sie brauchen es nur zu tun; Sie sind heute in der Regierung. Stoppen Sie endlich diesen Verkauf!

Zweitens: Das Agrarleitbild sollte, sobald es fertig ist, klar aufzeigen, wer in Zukunft bei der Veräußerung oder Verpachtung priorisiert werden soll. Dafür müssen natürlich bei seiner Ausarbeitung alle relevanten politischen, agrarwirtschaftlichen und gesellschaftlichen Akteure einbezogen werden. Im Klartext: Das Agrarleitbild muss gerade im Hinblick auf die Priorisierung auf eine breite gesellschaftliche Basis gestellt werden. Nach der Verabschiedung wird aus diesem Prozess eine politische Willenserklärung.

Dazu will ich auch einmal sagen: Wir als Fraktion und ich persönlich als Abgeordneter haben da mitgearbeitet und viele Vorschläge zu diesem agrarpolitischen Leitbild eingereicht. Ich werde zu anderen Sachen nicht mehr eingeladen. Ich glaube, das ist keine breite Basis.

Und schließlich drittens: Durch ein darauf aufbauendes Agrarstrukturverbesserungsgesetz wird es zu einem verbindlichen Leitbild, wie auch immer man das schnell und ordentlich schafft. Dann, liebe Damen und Herren, kann ein Entwurf wie der heute vorliegende ins Parlament eingebracht werden, und dann bezieht er sich in seinem Sinn auch nicht auf ein Gesetz - Sie haben ja selbst gesagt, Herr Domres, dass es noch gar nicht vorliegt -, sondern fügt sich sinnvoll in ein ganzheitliches Konzept für die Zukunft ein. Wichtig wäre es schon; das muss man sagen. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Danke schön. - Frau Abgeordnete Augustin spricht für die CDUFraktion. Bitte sehr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Überwiegend Einigkeit besteht im Landtag darin, dass wir in Brandenburg auf der Basis eines agrarstrukturellen Leitbildes und eines Agrarstrukturgesetzes zwei grundsätzliche Ziele verfolgen wollen. Einerseits sollen die mit der Region verbundenen Landwirte unabhängig von ihrer Betriebs- und Rechtsform gestärkt und andererseits soll der Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen sowie von Anteilen an Landwirtschaftsbetrieben durch überregionale außerlandwirtschaftliche Investoren erschwert werden.

Diese Ziele sind kein Selbstzweck; für sie gibt es gute Gründe. Steigende Kauf- und Pachtpreise für Agrarflächen, Flächenverluste und eine wachsende regionale Flächenkonzentration behindern auch in Brandenburg die Entwicklung von Betrieben ortsansässiger Landwirte und einer regional verankerten Landwirtschaft. Der andere Grund ist, dass die Zuständigkeit für das landwirtschaftliche Bodenrecht seit der Föderalismusreform 2006 bei den Ländern liegt. Brandenburg hat wie fast alle Bundesländer bislang keinen Gebrauch davon gemacht. Wir müssen handeln, wenn wir Bodenspekulationen entgegentreten und die Preisentwicklung auf dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt an die Produktivität und die Erlössituation der regional verankerten Landwirtschaft koppeln wollen.

Der Antrag der Linken, einen landwirtschaftlichen Bodenfonds für Brandenburg einzurichten, in dem alle im Besitz des Landes befindlichen Agrarflächen zusammengeführt, verwaltet und im Sinne der agrarstrukturellen Ziele des Landes verpachtet werden, ist nur auf den ersten Blick ein geeigneter Lösungsvorschlag. Neben den rund 3 200 Hektar Agrarflächen aus dem ehemaligen Preußenvermögen im Ressortvermögen des Minis

teriums der Finanzen verwaltet die Brandenburgische Boden Gesellschaft ca. 11 000 bis 12 000 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche des Bodenreformvermögens. Bereits heute erfolgt die Verpachtung dieser Flächen langfristig und nach agrarstrukturellen Kriterien.

Sehr skeptisch bin ich bezüglich der Vorschläge in den Punkten 3 und 4 des Antrags. DIE LINKE fordert, dass das künftige Agrarstrukturgesetz das siedlungsrechtliche Vorkaufsrecht so ausweitet, dass eine Ausübung zugunsten des Bodenfonds auch gänzlich unabhängig von einer Übernahmebekundung von Landwirten ermöglicht wird. Außerdem soll der Bodenfonds weitere Agrarflächen auch außerhalb des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts erwerben. Das deckt sich nicht mit unseren Vorstellungen vom grundgesetzlich geschützten Eigentum. Denn denkt man die Vorschläge der Linken zu Ende, bedeutet das, dass dem Markt und damit den Landwirten weitere Agrarflächen entzogen und staatlich bevorratet werden. Damit würde der Staat als weiterer Marktteilnehmer auf dem Bodenmarkt agieren und in Konkurrenz zu den regional verwurzelten Landwirten treten.

Betriebe brauchen Eigentum, das wissen wir. Eigentum brauchen sie, wenn sie Bankbürgschaften oder Kredite benötigen, um zum Beispiel das Tierwohl in den Ställen weiter zu erhöhen oder um neue, zum Beispiel Pflanzenschutzmittel sparende Technik anzuschaffen. Wir sollten also gemeinsam geeignete Instrumente finden, die den Zugang der Landwirte zu Agrarflächen sichern und Entwicklungsmöglichkeiten für die in der Region wirtschaftenden Landwirtschaftsbetriebe schaffen. Mein Kol

lege Funke sagte es: Wir sind in einem Beratungsprozess - beispielsweise in der Ausschusssitzung am 3. November werden wir wieder Gelegenheit finden, darüber zu sprechen. Daher lehnen wir den vorliegenden Antrag ab. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

Vielen Dank. - Für die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER spricht Frau Abgeordnete Wernicke. Bitte sehr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Erneut beschäftigen wir uns heute mit den dem Land Brandenburg verbliebenen Ackerflächen für die landwirtschaftliche Produktion. Laut Antrag werden für das Land Brandenburg ca. 11 900 Hektar Agrarfläche durch die Brandenburgische Boden Gesellschaft und weitere 3 250 Hektar durch die BVVG verwaltet. In Brandenburg gab es schon immer einen hohen Anteil an Pachtflächen. Von den 1,3 Millionen Hektar landwirtschaftlicher Fläche in Brandenburg sind 872 000 Hektar verpachtet, also 66 %. Der Antrag betrifft ca. 15 150 Hektar. Wir reden hier über 1,15 % der Ackerfläche in Brandenburg.

Bereits in seiner 7. Sitzung hat der Landtag beschlossen, dass landeseigene Agrar- und Forstflächen in Zukunft grundsätzlich nicht mehr veräußert werden, sondern langfristig an ortsansässige Landwirte bzw. ihre Zusammenschlüsse verpachtet werden sollen. Nun fordert die Fraktion DIE LINKE die Einrichtung eines öffentlich verwalteten Bodenfonds, um die Spekulation mit landwirtschaftlichen Flächen einzudämmen. Es geht also unter anderem um die Eindämmung von Preisen, die ortsansässige Landwirte nicht mehr zahlen oder, besser gesagt, nicht mehr erwirtschaften können.

Schauen wir uns das einmal genauer an. Erstes Beispiel: Wurden für eine Ackerfläche in der Uckermark mit 43 Bodenpunkten

im Jahr 2010 gemäß Pachtvertrag 142 Euro pro Hektar gezahlt, so waren es 2020 für dieselbe Fläche stolze 341 Euro pro Hektar. Was hat sich geändert, dass die Brandenburgische Boden Gesellschaft eine Pachtpreissteigerung um 240 % vornimmt? Ist die BBG jetzt der Preistreiber auf dem Pachtmarkt? Wenn man bedenkt, dass der Landwirt je nach angebauter Fruchtart eine Gewinnspanne von 200 bis 400 Euro pro Hektar hat, wird klar, dass ihm nach der Zahlung der Pacht fast nichts bleibt.

Zweites Beispiel - natürlich auch aus der Uckermark -: Für Ackerflächen wurden von der BVVG in den letzten Jahren teilweise Pachtpreise von 600 Euro pro Hektar für Pachtverträge mit einer Laufzeit von vier Jahren vereinbart. Diese Pachtpreise können sich nur landwirtschaftliche Betriebe leisten, die über einen hohen Anteil eigener Flächen verfügen. Nach Ablauf der Laufzeit wurde der Pachtpreis der Marktlage angepasst. Seit 2018 sinken die Pachtpreise bei der Ausschreibung durch die BVVG. Jetzt verpachtet die BVVG als Dienstleister im Auftrag des Landes Brandenburg diese an das Land Brandenburg übertragenen Flächen an die Landwirte aber weiterhin für 600 Euro pro Hektar - mit unbefristeten Pachtverträgen. Eine Anpassung an die Marktlage erfolgt nicht mehr. 600 Euro pro Hektar sind für einen Landwirt auf der Fläche nicht mehr zu erwirtschaften. Vielen Landwirten bleibt nichts anderes übrig, als die Nutzung dieser Flächen aufzugeben oder weiterhin Verluste in Kauf zu nehmen.

Der Bodenfonds soll die im Landesbesitz befindlichen Flächen zusammenführen und einheitlich verwalten, heißt es im Antrag weiter. Welche Personalvorstellung haben Sie denn, um die 11 900 Hektar Agrarfläche, die von der BBG verwaltet werden, und die weiteren 3 250 Hektar aus dem ehemaligen Preußenvermögen einheitlich zu verwalten? Mal ganz ehrlich: Agrarunternehmen, die 5 000 Hektar bewirtschaften, sind schon jetzt keine Seltenheit in Brandenburg. Mit der Grundstücksverwaltung, den Pachtverträgen und der Grundsteuer beschäftigt sich dort nicht mehr als eine Arbeitskraft, und das meist nur am Rande - neben vielen weiteren Aufgaben. Für die verbliebenen Hektar braucht man jetzt keine Landgesellschaft mehr. Vor 30 Jahren wäre es sehr sinnvoll gewesen, diese Flächen nicht fremdverwalten zu lassen. Nach unserer Auffassung kann dies für die verbleibenden Flächen das MLUK oder das MdFE leisten und so zum Beispiel die Ansiedlung von Junglandwirten unterstützen.