Protokoll der Sitzung vom 29.09.2021

Allgemein dürfte davon auszugehen sein, dass die Schuldenbremse in der nächsten Zeit noch Gegenstand mancher Erörterungen sein wird. Ob das letztlich zu irgendetwas führen wird, ist

eher zweifelhaft, denn verfassungsändernde Mehrheiten sind auf Bundesebene bekanntlich nicht in Sicht.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich kurz auf einige ausgewählte Bereiche zu sprechen kommen, mit denen wir uns in den Ausschüssen sicher noch sehr ausführlich befassen werden:

Für die Kindertagesbetreuung stehen insgesamt Landesmittel in Höhe von über einer halben Milliarde Euro bereit. Diese Mittel werden 2022 um 2,4 Millionen Euro aufgestockt. Diese Ausgaben des Landes werden darüber hinaus durch Bundesmittel aus dem sogenannten Gute-KiTa-Gesetz verstärkt. Zudem wird der Betreuungsschlüssel in den Kinderkrippen im kommenden Jahr verbessert; dafür sind allein im Jahr 2022 11,9 Millionen Euro vorgesehen.

Die Vorhaben der Koalition werden also konsequent weiter umgesetzt; manche aber nicht so schnell wie einmal geplant. Das hat mit der veränderten Finanzlage zu tun - man kann eben nicht so tun, als hätten Corona und die Folgen keine Auswirkungen auf bestimmte politische Vorhaben -: Die zweite Stufe der Elternbeitragsfreiheit im Kindergartenbereich müssen wir daher auf der Zeitachse etwas nach hinten schieben, weil sie jetzt nicht finanzierbar ist; das zu sagen ist nur ehrlich. Damit spart die Landesregierung nicht bei den Kindern, damit wird niemandem etwas weggenommen, wie fälschlicherweise behauptet wird, sondern damit wird lediglich eine zusätzliche Ausgabe, die sich das Land jetzt schlicht nicht leisten kann, nicht getätigt. Niemand wird dadurch schlechtergestellt als bisher, es gibt jetzt nur keine zusätzliche Entlastung; so genau darf es dann schon sein. Das Vorhaben ist auch nicht aufgegeben; es wird um ein Jahr verschoben. Das macht gewiss niemandem Freude, ist aber angesichts der finanzpolitischen Realitäten jetzt nicht anders zu machen. Auch hier orientiert sich die Landesregierung an den Realitäten und am Machbaren, und das ist ganz gewiss keine schlechte Orientierung.

Im Bereich Gesundheit und Pflege können wir das aktuell hohe Niveau im kommenden Jahr halten und ausbauen. Die pauschale Krankenhausförderung mit 110 Millionen Euro wird im Jahr 2022 fortgesetzt; das ist bis 2025 geplant. Für die Umsetzung des sehr wichtigen Paktes für Pflege werden im Jahr 2022 13 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Die sogenannte Migrationssozialarbeit II wird weiterhin finanziert; der Inhalt des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes spiegelt sich genau hier wider.

Im Bereich Hochschulen und Wissenschaft wird die Erhöhung der Grundfinanzierung der Hochschulen im Rahmen der sogenannten Treppe um 5 Millionen Euro pro Jahr auch im Jahr 2022 und in den folgenden Jahren beibehalten.

Klare Schwerpunkte setzt der Haushalt auch bei Umwelt, Landwirtschaft und Naturschutz: Die Landesmittel zur Kofinanzierung des ELER und von Bundesprogrammen werden in einem Umfang von rund 20,8 Millionen Euro ab dem Jahr 2022 auf rund 60 Millionen Euro deutlich erhöht.

In den Bereichen Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr setzen wir unser Engagement fort: Die vollständige Kofinanzierung der Städtebauförderung wird gesichert. Das gilt insbesondere auch für die soziale Wohnraumförderung; das halte ich für ganz besonders wichtig. Die Mittel für Straßenplanung und Bau steigen gegenüber den Ansätzen der bisherigen mittelfristigen Finanzplanung um 12 Millionen Euro auf 72 Millionen Euro pro Jahr.

Der öffentliche Nahverkehr wird deutlich unterstützt. Für weitere i2030-Maßnahmen stehen insgesamt 70,5 Millionen Euro aus dem ZifoG bereit. 99 Millionen Euro werden für die Förderung des kommunalen ÖPNV und 4,1 Millionen Euro für die PlusBusFörderung zur Verfügung gestellt.

Schließlich will ich noch auf das Teilentschuldungsprogramm für kreisangehörige Gemeinden hinweisen: Es wird im Umfang von 11,6 Millionen Euro pro Jahr in den Jahren 2022 und 2023 fortgesetzt.

Meine Damen und Herren, im kommenden Jahr sollen auch 306 neue Stellen im Landeshaushalt ausgebracht werden. Insgesamt steigt die Anzahl der Landesbediensteten auf gut 48 600. Allein der Bildungsbereich wird mit weiteren 220 Stellen ab dem Jahr 2022 gestärkt; personelle Verstärkung erhalten auch Polizei, Finanzämter und Justiz. All das ist sinnvoll und notwendig. Die Landesverwaltung braucht ausreichend Personal, die Zeit des Personalabbaus in der Verwaltung ist vorbei. Wir haben in der Vergangenheit den Bogen ein wenig überspannt, und das war ein Fehler. Deswegen muss das jetzt Zug um Zug wiedergutgemacht werden. Da sind wir seit einigen Jahren schon dabei, und als Finanzministerin unterstütze ich das ausdrücklich. Deshalb bildet die Landesverwaltung auch weiterhin auf hohem Niveau aus. Damit sichern wir nicht nur die Leistungsfähigkeit der Landesverwaltung in der Zukunft, sondern bieten auch jungen Leuten eine gute Perspektive in ihrer Heimat. Mit dem Haushalt 2022 werden insgesamt 3 537 Anwärterstellen und 449 Azubistellen in der Landesverwaltung finanziert. Das sind sehr hohe Zahlen, die wir angesichts massiver Altersabgänge aber auch dringend benötigen.

Meine Damen und Herren, wir haben im letzten Jahr das Sondervermögen „Brandenburgs Stärken für die Zukunft sichern“ errichtet. Es wird auch im Jahr 2022 zur Finanzierung coronabedingter Maßnahmen eingesetzt. Finanziert wird dieses Sondervermögen unter Zuhilfenahme einer Nettokreditaufnahme im laufenden Haushaltsjahr. In diesem Fonds werden die coronabedingten Lasten des Haushalts gebündelt; insgesamt stehen dafür rund 952,5 Millionen Euro zur Verfügung. Dieses Sondervermögen ermöglicht die Kofinanzierung der Konjunkturpakete des Bundes und des kommunalen Rettungsschirms, gleicht coronabedingte Steuermindereinnahmen aus und ermöglicht weiterhin die Bereitstellung einer pauschalen Risikovorsorge für Maßnahmen der Pandemiefolgenbekämpfung in Höhe von bis zu 250 Millionen Euro. Neben der Inanspruchnahme des Sondervermögens „Brandenburgs Stärken für die Zukunft sichern“ werden weitere Komponenten benötigt, um den notwendigen Haushaltsausgleich zu erreichen - auf die Neuverschuldung bin ich bereits eingegangen -: Zusätzlich ist eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage des Landes in Höhe von 543 Millionen Euro vorgesehen. Darüber hinaus erfordert der Haushaltsausgleich auch die Ausbringung einer globalen Minderausgabe in Höhe von 250 Millionen Euro. Bei einem Gesamtvolumen von 14,7 Milliarden Euro sollte das durchaus machbar sein, ohne dass jemand überfordert wird.

Nennenswerte Reserven stehen für die kommenden Jahre nicht mehr zur Verfügung - das möchte ich an dieser Stelle nicht unerwähnt lassen. Rücklagen haben nämlich die Eigenschaft, endlich zu sein; das ist auch in Brandenburg der Fall. Auch ist zu erwähnen, dass die aufgrund der außergewöhnlichen Notsituation aufgenommenen Kredite getilgt werden müssen. Der Haushaltsentwurf 2022 sieht dafür bereits 20,3 Millionen Euro vor. Die Tilgung dieser aufgrund der derzeitigen außergewöhnlichen Notsituation aufgenommenen Kredite wird uns die nächsten 30 Jahre begleiten.

Meine Damen und Herren, seit 2020 leistet das Land mit dem kommunalen Rettungsschirm einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit und Investitionstätigkeit in der Pandemie. Es ist sachgerecht und geboten, dass das Land seine Kommunen in Zeiten der Krise substanziell unterstützt. Gleichzeitig muss den finanziellen Grenzen des Landes Rechnung getragen werden. Im Hinblick auf die Überprüfung möglicher Maßnahmen zur Novellierung des kommunalen Finanzausgleichs in Brandenburg war und ist daher eine fundierte Abwägung der gutachterlichen Feststellungen und Empfehlungen erforderlich, die die zwischenzeitlichen Entwicklungen der Folgen der Coronapandemie einbezieht und bewertet.

Nach intensiven Verhandlungen konnten mein Kollege Michael Stübgen und ich mit den kommunalen Spitzenverbänden einen für alle Seiten tragfähigen Kompromiss vereinbaren. Der Entwurf des Achten Gesetzes zur Änderung des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes setzt die Punkte dieser gemeinsamen Erklärung zum Ausgleichsjahr 2022 um.

Lassen Sie mich die wesentlichen Punkte des Gesetzentwurfs kurz skizzieren: Die Verbundquote von 22,43 % in den Jahren 2022 bis 2024 wird grundsätzlich beibehalten. Die danach ermittelte Verbundmasse in den Jahren 2022 bis 2024 wird durch Vorwegabzüge in Höhe von 60 Millionen Euro im Jahr 2022 sowie von jeweils 95 Millionen Euro in den Jahren 2023 und 2024 um feste Beträge gemindert.

Die Lösung über einen Vorwegabzug bei Fortschreibung der Verbundquote entspricht dem übereinstimmenden Wunsch der kommunalen Spitzenverbände. Der nun gefundene Weg sichert eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen bei gleichzeitiger Beachtung der finanziellen Leistungsfähigkeit unseres Landes.

Meine Damen und Herren, der vorliegende Haushalt orientiert sich am Notwendigen und am Möglichen. Er ist noch stark von der Sondersituation infolge der weltweiten Pandemie gekennzeichnet; zugleich nimmt er Kurs auf eine finanzpolitische Normalität, die in und für Brandenburg nachhaltig finanzierbar ist. Vorrangig geschieht das mittels der Beendigung der expansiven Ausgabendynamik der letzten Jahre; das macht den Haushalt noch lange nicht zu einem Sparhaushalt.

Der Haushaltsausgleich ist solide und verantwortbar dargestellt. Zugleich ist richtig: Es gelingt nur unter Mühen. Für die kommenden Jahre wird es verstärkt darauf ankommen, die Wünsche mit dem Machbaren zu vereinbaren. Auch damit kann das Land Brandenburg noch ganz erhebliche Dinge bewegen, aber eben nicht alles.

Darüber und über vieles andere werden wir in den nun vor uns liegenden Beratungen ausführlich miteinander sprechen. Dem sehe ich mit sehr viel Freude entgegen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Wir fahren in der Aussprache mit dem Redebeitrag der AfD-Fraktion fort. Für sie spricht der Abgeordnete Dr. Berndt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Finanzministerin, einen robusten Zukunftshaushalt haben Sie Ihren Haushaltsentwurf für das kommende

Jahr bei Gelegenheit genannt. Es solle kein Spar- oder Konsolidierungshaushalt sein, haben Sie betont. Nein, denn auch Ihre Kabinettskolleginnen und -kollegen waren zu den gebotenen und von Ihnen ursprünglich auch eingeforderten Sparmaßnahmen offensichtlich nicht bereit. So ist es denn in wahrhaft schwierigen und unsicheren Zeiten, wie Sie sagten, der drittgrößte Jahreshaushalt geworden, den unser Land je gesehen hat.

Dieser Haushalt ist tatsächlich eher robust als zukunftsweisend und steht überhaupt nicht in Verdacht, Frau Ministerin, Wunschdenken zu sein. Er passt jedenfalls überhaupt nicht zu den Ambitionen, mit denen diese Landesregierung angetreten ist. Sie wollten Brandenburg zu einer „Gewinnerregion“ machen, aber Ihr Haushaltsentwurf wird allgemein und zu Recht als ein „Weiter so!“ verstanden in dem Sinne, dass Ihnen zusammen mit der Landesregierung die Ideen und - ich füge hinzu - der Mut fehlen, unser Land aus der Krise und in eine sichere und vielversprechende Zukunft zu führen. Und so umzäunen Sie alte Baustellen, ohne sie wirklich zu schließen, und hoffen, dass sich während des nächsten Jahres keine neuen auftun. Dafür gehen Sie an die Grenzen des finanziell Machbaren, wie Sie bei der Pressevorstellung selbst angemerkt haben.

Dabei ist die Neu-Nettokreditaufnahme von 200 Millionen Euro noch der geringste Posten. Aber mit ihr sinkt die Verschuldung nicht um 94 %, wie immer wieder gern suggeriert wird, sondern die Gesamtverschuldung wächst auf wirklich gewaltige 24 Milliarden Euro an. Die Enkelgerechtigkeit - ein von Ihnen in diesem Kontext strapazierter Begriff - können wir dann wohl alle gleich vergessen.

Die allgemeinen Rücklagen von 2 Milliarden Euro, mit denen Sie vor zwei Jahren in die Legislatur gestartet waren, werden bis auf einen Rest von 300 Millionen Euro aufgezehrt; damit sind sie praktisch schon nach zwei Jahren weg.

Dem Sondervermögen, das Sie mit dem wunderbaren Titel „Brandenburgs Stärken für die Zukunft sichern“ für die Jahre 2020, 2021 und 2022 aufgelegt haben, entnehmen Sie 950 Millionen Euro für Konsumausgaben. 148 Millionen Euro davon sind für den kommunalen Rettungsschirm gedacht, was vielleicht wirklich einmal eine Stärke in Brandenburg ist und womit man auch den Kommunen eine Zukunft sichern könnte.

Mit enormen 425 Millionen Euro sollen Steuermindereinnahmen ausgeglichen werden, die konjunkturbedingt entstehen. Wer wird diese Mittel bekommen? Wie werden sie im Land verteilt? Da müssen wir uns wohl überraschen lassen.

Weitere 250 Millionen Euro, auch das sagten Sie eben, sind für eine „pauschale Pandemievorsorge“ gedacht. Was genau das sein wird, wird hoffentlich nicht für immer Ihr Geheimnis bleiben.

Dabei, sehr geehrte Damen und Herren der Landesregierung und hier im Parlament, wäre Corona die Stunde gewesen, Brandenburg wirklich auf den Weg zur Gewinnerregion zu bringen, Brandenburgs Stärken zu zeigen und die Möglichkeiten des Föderalismus zu nutzen. Aber das hat Brandenburg nie getan. Sie haben mitgemacht bei allem, mitgemacht bei der Datenerhebungskatastrophe, Sie sind führend im Gängeln mit nutzloser Maskenpflicht, in Impfpropaganda und Impfdruck, Sie schicken Impfteams in Schulen, um Kinder mit einer unnötigen und riskanten Impfung zu überrumpeln, und Brandenburg trägt den skandalösen Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz zur unbezahlten Zwangsquarantäne mit. Es ist einzig die Opposition in diesem Landtag, die für die Stärken Brandenburgs steht - mit dem Untersuchungsausschuss Corona.

Sehr geehrte Damen und Herren, in ein weiteres Sondervermögen des Landes greifen Sie, um den Landesanteil von 120 Millionen Euro an den 1,2 Milliarden an Zuschüssen für die TeslaBatteriefabrik zu bezahlen; dafür greifen Sie in den Zukunftsinvestitionsfonds. Der wurde Ende 2019, also genau vor Beginn der Schuldenbremse, mit einer Milliarde Euro kreditfinanziert aufgelegt. Über eine Laufzeit von zehn Jahren sollten daraus Projekte finanziert werden, die unser Land für die Zukunft stärken würden. Warum man unter solchen Voraussetzungen einem Unternehmen, welches dem drittreichsten Menschen der Welt gehört, der Milliarden für seine zivilen Weltraumflüge ausgeben kann, noch 1,2 Milliarden Euro an Zuschüssen für den Bau der Batteriefabrik neben der Gigafactory für Elektroautos schenken muss, die er ohnehin dort gebaut hätte, erklären Sie mal den Bürgern in Brandenburg!

Sehr geehrte Damen und Herren, auch mit der Tesla-Ansiedlung zeigen Sie sich nicht mutig, sondern ängstlich: ängstlich auf einen Investor bedacht, der sein Werk ausgerechnet im Natur- und Wasserschutzgebiet, in einem Gebiet mit prekärer Wasserversorgung errichtet. Das zeigt einmal mehr, dass der von Ihnen behauptete Klimaschutz tatsächlich Umweltzerstörung bedeutet.

In der DDR, sehr geehrte Damen und Herren, wurde das in Finsterwalde entwickelte Elektroauto Elsist mit bürokratischer Arroganz gestoppt. Mit der gleichen Attitüde, nur mit umgekehrten Vorzeichen, setzt die Brandenburger Landesregierung die Ansiedlung des Tesla-Werks durch, weil dieses Vorhaben der ökologisch motivierten Energiewende und der grünen Transformation unserer Wirtschaft zugehört.

Die Folgen sind unsozial hohe Energiepreise und eine zunehmende Unsicherheit unserer Energieversorgung. Ich zitiere aus „n-tv“ von gestern:

„Eine gleichzeitige Windflaute und anziehende Nachfrage sorgen für sprunghaft steigende Energiepreise in ganz Europa. Erste Fabriken müssen die Produktion einstellen.“

Wunderbare Aussichten in der Gewinnerregion Brandenburg.

Sehr geehrte Damen und Herren, zur Deckung Ihres Haushaltes ziehen Sie einen harmlos klingenden Titel - die globale Minderausgabe - heran und stocken ihn von 100 Millionen auf 250 Millionen Euro im nächsten Jahr auf. Mit klaren Worten: Das ist nichts anderes als ein wirklich robuster und knallharter Einsparauftrag, der allen Fachministerien für das kommende Jahr aufgegeben wird.

In Anbetracht der Tatsache, dass alle Ministerien im Zuge der Haushaltsaufstellung ohnehin schon zusammen 75 Millionen Euro gegenüber den ursprünglichen Ansätzen streichen mussten, ist das eine überaus harsche Vorgabe. Wir sind gespannt, wie und wo das zu schaffen sein soll.

Da das alles immer noch nicht für Ihren Haushalt ausreichte, sind Sie bis tief in den Maschinenraum Ihres Finanzministeriums gegangen und haben geschraubt. Bislang wurden die EU-Mittel für Brandenburg im Einzelplan des Wirtschaftsministeriums vom Land vorfinanziert; 2022 übernimmt das nun die ILB. Das entlastet zwar den Haushalt. Wir dürfen aber gespannt sein, was die ILB später dafür an Zinsen, Gebühren und Provisionen in Rechnung stellen wird.

Parallel zum Haushalt 2022 wird die turnusmäßige Anpassung des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes beschlossen

werden; Frau Ministerin sprach davon. Der Entwurf des entsprechenden Gesetzes - auch davon sprachen Sie - sieht vor, dass die Verbundquote von heute, nämlich 22,43 %, in den Folgejahren unverändert bleibt. Das hört sich gut an, erweist sich am Ende aber als Trick, weil die Verbundmasse - auch das sagten Sie, Frau Ministerin -, auf die sich die Verbundquote bezieht, reduziert wird, und zwar um 60 Millionen Euro. Ich wiederhole das, weil es so wichtig ist: um 60 Millionen Euro 2022, um 95 Millionen Euro 2023 und nochmals um 95 Millionen Euro 2024.

Das hört sich schlimm an, und das ist auch schlimm, denn es bedeutet für Kämmerer in den Kommunen, die am Tag vielleicht drei- bis vierstellige Ausgaben haben, eine ganze Menge und schwächt die Kommunen.

Wir könnten jetzt auf jeden einzelnen Fachhaushalt eingehen; wir könnten unsere Kritikpunkte anbringen. Das gehört aber in die Beratungen der Fachausschüsse, die sich im November damit zu befassen haben.

Auf zwei Ärgernisse möchte ich aber doch noch zu sprechen kommen. Eines sieht man auf den ersten Blick gar nicht, und das andere ist ein klar gebrochenes Wahlversprechen. Der Etat für Infrastruktur und Landesplanung ist mit 1,15 Milliarden Euro zwar der drittgrößte Einzelhaushalt. Er ist aber weniger als halb so groß wie der größte Einzelhaushalt, nämlich der des Bildungsministeriums mit 2,6 Milliarden Euro.

Es heißt immer, Kinder sind unsere Zukunft, und das ist völlig richtig; natürlich wären wir die Letzten, die dem nicht zustimmen würden. Für ein gutes Leben, auch für eine gute Gegenwart und für eine gute Zukunft ist aber die Infrastruktur gerade in einem Flächenland wie Brandenburg ungeheuer wichtig. Dafür ist der Haushaltsansatz für Straßen, Busse, Schienen, Bahnen, für flächendeckendes Internet überhaupt nicht angemessen ausgestattet.

Die Mittel reichen mit Mühe und Not für die Reparatur von maroden Straßen und Brücken. Neue Straßen, neue Brücken, Wiederinstandsetzung von Bahnstrecken gibt es nicht. Es bleibt einmal mehr bestenfalls bei einem „Weiter so!“. Wie das bei den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes ankommt, können Sie Ihren Kollegen Beermann fragen, der an diesem Montag im Barnim unterwegs war und Ihnen vielleicht darüber berichten kann.

Der zweite Kritikpunkt ist das gebrochene Wahlversprechen, 2022 ein weiteres Kitajahr beitragsfrei zu stellen. Sie sagten soeben noch einmal, das sei nur aufgehoben und nicht aufgeschoben. Die kommenden Haushalte dürften aber noch weniger Spielraum zulassen als der jetzige.

Die bisherige Kitabeitragsfreiheit - also das letzte Jahr vor der Einschulung - kostet momentan 43 Millionen Euro. Dass dieser Betrag für ein weiteres beitragsfreies Kitajahr - also das vorletzte Jahr vor der Einschulung - nicht mehr drin gewesen sein soll, können Sie doch niemandem plausibel machen und schon gar nicht den betroffenen Familien, die Ihnen im Jahr 2019 dieses - Ihr! - Wahlversprechen geglaubt haben.

Die Hälfte dieser gut 40 Millionen Euro hätten Sie finanzieren können, wenn Sie auf zwei schildbürgerartige Investitionen verzichtet hätten, die gute Chancen haben, ins nächste Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler zu kommen: