Ich verweise noch einmal darauf, dass die Schulleiterin nach einem Jahr um Vorlage eines neuen, zweifelsfreien Attests gebeten hat. Zwei Schüler …
Dazu habe ich nicht nachgefragt. Ich hatte Sie gebeten, das Wort „dauerhaft“ mal in Zeitform zu formulieren.
Entschuldigung, das geht nach wie vor. Abgeordnete können bis zu zwei Fragen stellen. - Ich sehe einen Antrag zur Geschäftsordnung. Bitte sehr.
Herr Vizepräsident, ich bitte Sie, gemäß Anlage 2 unserer Geschäftsordnung selbst zu prüfen, ob die Fragestunde, wie Sie sie jetzt gestalten, noch der Geschäftsordnung entspricht.
Nach Anlage 2 - ich habe sie mir vorhin extra noch einmal angeschaut - ist das durchaus möglich. Wir können die restlichen Fragen aber zusammenfassen.
Es hat nun der Abgeordnete Schieske noch die Möglichkeit, zwei Fragen zu stellen, und der Abgeordnete … Raschke auch noch. Entschuldigung, manchmal hapert es bei mir mit den Namen. - Bitte, Herr Schieske.
Danke, Herr Vizepräsident. - Erst einmal die Frage nach der Rechtsgrundlage: Auf welcher Rechtsgrundlage dürfen Schulen nach einem Jahr ein neues Attest einfordern?
Die zweite Frage: Sie sagten, das Attest werde angezweifelt, weil es eine Kopie ist. Warum müssen dann alle Schüler dieser Schule ein neues Attest vorlegen? Werden alle Atteste angezweifelt? Das ist nicht der erste und einzige Fall, sondern im Land Brandenburg gibt es noch mehrere Schulen, an denen Schüler ein neues Attest vorlegen müssen.
Herr Vizepräsident, ich hatte mich nicht mit einer Frage, sondern auch mit einem Antrag zur Geschäftsordnung gemeldet. Auch meiner Ansicht nach entspricht Ihre Verfahrensweise nicht der Anlage 2. Ich will das kurz begründen:
Es beginnt bei der Anfrage selbst. In der Anlage 2 ist geregelt, dass Anfragen kurz gehalten werden und nur einen kurzen Einleitungsteil enthalten. Wir hatten jetzt mehrere Fragen, die eindeutig zu lang waren.
Zweitens sind die Fragen im Zusammenhang hintereinander zu stellen. Das haben Sie wiederholt nicht berücksichtigt.
Drittens ist es hier Usus, dass man sich meldet, während die Ministerin oder der Minister die Antwort gibt, und nicht im Nachgang im Gespräch bzw. Dialog weitere Fragen aufwirft. Das wird in der Regel vom Präsidium abgelehnt. Daher möchte ich Sie und das Präsidium bitten, in Zukunft bei der Fragestunde darauf zu achten, dass sie tatsächlich entsprechend Anlage 2 gestaltet wird.
Die Fragen sind so vorgetragen worden, wie sie schriftlich eingereicht waren. Das betrifft auch die Länge der Frage des Abgeordneten Stefke. Ich gehe davon aus, dass die übermittelten Fragen geschäftsordnungskonform sind. Die Nachfragen, wie ich sie in
der Reihenfolge nun zugelassen habe, sind ebenfalls geschäftsordnungskonform. Herr Abgeordneter Stefke konnte als Einreicher drei Nachfragen stellen; von allen anderen Abgeordneten sind so, wie es bisher gehandhabt wurde, zwei Nachfragen zulässig.
Sehr gern, auch wenn ich mich wiederhole: Die Rechtsgrundlage ist die seit Anfang August gültige Eindämmungs- bzw. Umgangsverordnung. Auf dieser Basis hat die Schulleiterin ein aktualisiertes Attest erbeten und in der Folge den Ausschluss vom Präsenzunterricht ausgesprochen.
Damit ist die Beantwortung dieser Frage beendet. Wir kommen zu Frage 739 (Steuermindereinnahmen durch Schließung des Vestas-Werkes in Lauchhammer), die der Abgeordnete John für die AfD-Fraktion stellt. Bitte sehr.
Wie am 21. September unter anderem in der „Märkischen Oderzeitung“ zu lesen war, schließt der Windanlagenhersteller Vestas sein Werk in Lauchhammer. Die Vestas Deutschland GmbH ist stolz auf ihre Wertschöpfungskette in Deutschland, wie die Firma auf ihrer Webseite schreibt.
Ich frage die Landesregierung: Zahlt Vestas Deutschland in Brandenburg Steuern und, wenn ja, welche Steuereinnahmen brechen in Lauchhammer durch die Schließung des Vestas-Werkes für welche Ebene in welcher Höhe jährlich weg?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr John, Ihre Frage ist angesichts der jüngsten, sehr bedauerlichen Nachrichten zum Vestas-Werk in Lauchhammer sehr verständlich. Sie betrifft jedoch einen steuerlichen Einzelfall. Das ist auch dann so, wenn es sich um ein regional bedeutsames Unternehmen handelt. Zu solchen steuerlichen Einzelfällen kann und darf die Landesregierung aufgrund des Steuergeheimnisses nach § 30 der Abgabenordnung keine Auskünfte erteilten. Trotz ihres etwas irreführenden Namens ist die Abgabenordnung übrigens ein Gesetz, genauer: ein Bundesgesetz. Daher kann und darf ich Ihre Frage aus rechtlichen Gründen nicht beantworten. Das gilt für jeden anderen steuerlichen Einzelfall genauso. Dafür haben Sie hoffentlich Verständnis.
Gut, dann kommen wir zur nächsten Frage. Mir wurde signalisiert, dass die Frage 740 mit der Frage 749 (Hilfe für schweine- haltende Betriebe in ASP-Kernzonen) getauscht wurde. Die Frage formuliert der Abgeordnete Domres für die Fraktion DIE LINKE. Bitte schön.
In der „Lausitzer Rundschau“ vom 21.09.2021 wurde am Beispiel einer Schweinehaltung in Jocksdorf im Kreis Spree-Neiße über die Situation eines Betriebs in einer ASP-Kernzone berichtet. Eine Vermarktung des Fleisches der gesunden Tiere ist derzeit nicht möglich, aufgrund fehlender Einkünfte droht dem Unternehmen die Insolvenz. Das Futter für die Tiere reicht noch für drei Wochen, danach müsste der Landkreis für die Versorgung der Tiere einstehen. Für die Tötung der Tiere liegt kein vernünftiger Grund vor. Gleichzeitig führen Landesregierung und Bundesregierung öffentlich eine Auseinandersetzung darüber, wer für die Unterstützung betroffener Betriebe zuständig ist.
Ich frage die Landesregierung: Wie kann betroffenen Betrieben, die unverschuldet in die Lage geraten sind, kein Schweinefleisch mehr vermarkten zu können, konkret und kurzfristig geholfen werden?
Herr Vizepräsident! Herr Abgeordneter Domres, Sie haben zwei Fragen eingereicht. Ich möchte die zweite gleich einbeziehen, weil sich nur so der Zusammenhang erschließt. In der zweiten Frage erkundigen Sie sich, ob fehlende Absatzmöglichkeiten oder fehlende rechtliche Voraussetzungen die Schlachtung der Schweine behindern. Hinsichtlich des Betriebs, auf den Sie sich beziehen, kann ich Ihnen versichern, dass nicht durch fehlende rechtliche Voraussetzungen verunmöglicht wird, dass die Schweine geschlachtet werden. Diese sind gegeben. Vielmehr stellen die fehlenden Absatzmöglichkeiten das Problem dar. Diese kann auch die Landesregierung nicht herbeizaubern.
Wir sind - und waren schon mehrfach - mit Schlachtbetrieben im Gespräch, die aber in diesem Fall ausgesprochen zurückhaltend sind, um es einmal freundlich zu formulieren. Sie wollen nur Schweine abnehmen, für die es anschließend eine europarechtliche Freigabe für eine Vermarktung in ganz Europa gibt. Das ist bei der Sperrzone III momentan nicht möglich, und das wird auch noch für einen längeren Zeitraum so sein.
Das heißt, zurzeit können wir die Schweine nicht aus der Zone herausbringen, um sie schlachten und verwerten zu lassen. Wir reden in diesem Fall über ungefähr 4 000 Schweine. Insofern besteht das von Ihnen skizzierte Problem, dass der Betrieb signalisiert, dass er nicht in der Lage ist, unbeschränkt weiter Futtermittel zu organisieren. Deswegen sind wir mit dem LBV, also dem Landesbauernverband, in Kontakt, um Futtermittelspenden für den betroffenen Betrieb bzw. mehrere betroffene Betriebe zu organisieren. Wir sind aktiv auf der Suche nach Unterbringungsmöglichkeiten, weil die Tiere auch zu groß werden, um weiter in Buchten gehalten zu werden. Die größten müssen daher heraustransportiert werden. Da sind wir momentan mit dem Bauernverband auf der Suche nach Unterstützungsmöglichkeiten. Dazu haben wir gestern Entwürfe für Pachtverträge zur Prüfung übersandt bekommen. Diese werden wir sehr kurzfristig prüfen.
Darüber hinaus sind wir in direktem Kontakt mit dem einzelnen Betrieb. Am 1. Oktober werden wir unter Teilnahme des MSGIV eine Schaltkonferenz zur Frage der Unterstützung von Betrieben in der Sperrzone III und eventueller Vermarktungsstrategien
durchführen. Dabei werden dieser Betrieb und vor allem auch „pro agro“ anwesend sein. „Pro agro“ wurde jetzt von uns beauftragt, Absatzkanäle zu identifizieren, sodass die Schweine aus der Sperrzone III auch dort geschlachtet und weiterverarbeitet werden können.
Wir sind außerdem in weiteren Gesprächen mit bisher noch nicht angesprochenen Schlachtbetrieben. Allerdings muss ich sagen, dass sie allesamt in Westdeutschland ansässig sind und es sehr schwierig sein wird, sie dafür zu gewinnen. Wir haben da nur eine leichte Hoffnung.
Darüber hinausgehend: Ich brauche Ihnen, glaube ich, jetzt nicht zu erläutern, was in der Richtlinie steht, die wir gegenwärtig schon haben. Sie enthält die De-minimis-Vorgabe, dass wir nur bis 20 000 Euro für Mehrkosten der Schweinehalter für Transport usw. aufkommen können. Aktuell ist der Transport ja überhaupt nicht das Thema, sondern das Thema ist, dass wir niemanden haben, der die Schweine schlachtet und dann weiterverarbeiten will.
Was uns mittelfristig bzw. relativ kurzfristig helfen könnte, ist ja auch, dem Wunsch der schweinehaltenden Betriebe Rechnung zu tragen, dass wir eine Förderrichtlinie für einen Ausstieg bzw. Teilausstieg bzw. temporären Teilausstieg aus der Schweinehaltung auflegen. Dazu gab es zuletzt, am 1. September, auch einen Beschluss der Agrarministerkonferenz. Morgen bin ich auf der Agrarministerkonferenz, da wird das von uns wieder thematisiert werden. Wir sind aber, weil wir nicht wahrnehmen, dass der Bund tatsächlich handelt, gemeinsam mit Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen dabei, eine Förderrichtlinie zu formulieren und zur Notifizierung bei der EU einzureichen. Allerdings sage ich Ihnen: Da ist auch die Finanzierung noch nicht gesichert. Unser Ansinnen ist, zu erreichen, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium diese Verantwortung übernimmt und das ausfinanziert.
Vielen Dank. - Der Abgeordnete Domres hat Nachfragen und der Abgeordnete … - Was habe ich heute um Gottes willen mit den Namen?
Ich würde die Fragen zusammenfassen wollen. - Wir fangen mit dem Abgeordneten Domres an. Bitte schön.
Zum einen: Sie haben darüber informiert, dass es bei regionalen Schlachthöfen eine Abfrage gebe, um regionale Schlachtkapazitäten in der Region zu erfassen. Mich interessiert erstens, wie der Stand der Gespräche ist. Außerdem gab es Gespräche über