Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Landesregierung fort. Zu uns spricht Herr Minister Stübgen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie schon mehrfach erwähnt, Herr Vida: Ihre Fraktion hat bereits im Juni dieses Jahres einen Gesetzentwurf eingebracht, der vorsah, das geltende Eintragungsverfahren bei Volksbegehren durch freie Sammlungen - der Volksmund nennt das „Straßensammlung“ - zu ersetzen. Der Landtag hat diesen Gesetzentwurf abgelehnt.
Heute, drei Monate später, kommen Sie wieder mit einem Gesetzentwurf um die Ecke. Welche Zielstellung verfolgt der Gesetzentwurf? - Dass Straßensammlungen bei Volksbegehren möglich gemacht werden. Sie machen das von außergewöhnlichen Notlagen wie Naturkatastrophen und zum Beispiel der pandemischen Situation abhängig. Ich komme gleich noch ausführlich zu Ihrem Gesetzentwurf.
Bemerkenswert finde ich allerdings Folgendes - das haben schon einige Kollegen angesprochen -: Sie wissen sehr genau, auch wenn Sie nicht selbst der Initiator sind, dass diesbezüglich mittlerweile ein Eilantrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Landesverfassungsgericht vorliegt. Ziel ist wiederum die Möglichkeit der Zulassung der Straßensammlung. Da Sie wissen, dass der Gesetzgeber nicht bereit ist, Ihrem Gesetzentwurf zuzustimmen - schon im Juni dieses Jahres haben Sie beim Souverän keine Mehrheit gefunden -, würde ich Ihnen empfehlen, dass Sie in Demut abwarten, was unser höchstes Gericht entscheidet.
Ich komme jetzt zu Ihrem Gesetzentwurf. Lassen Sie mich an Folgendes erinnern: Dieser Landtag hat im Jahr 2012 das Brandenburger Volksabstimmungsgesetz umfassend reformiert. Ich bin der Meinung, so wie viele andere auch: Diese Novellierung war sehr erfolgreich. Erstens ist die Eintragungsfrist von vier Monaten auf sechs Monate verlängert worden. Zweitens wurde ermöglicht - was bis heute möglich ist -, die Eintragung bei einem ehrenamtlichen Bürgermeister, bei einem Notar oder bei einer anderen zur Beglaubigung ermächtigten Stelle vorzunehmen. Das ist also eine deutliche Erleichterung und eine Ausweitung für diejenigen, die eine solche Initiative unterstützen wollen.
Drittens wurde die Möglichkeit der Briefwahl eingeführt. Ich kann Ihnen sagen: Gerade von der Briefwahlmöglichkeit wird immer stärker Gebrauch gemacht. Bei den letzten vier Volksbegehren in Brandenburg gab es jeweils mehr als 40 % Briefwahlbeteiligte. Das ist im Übrigen eine identische Entwicklung wie bei „normalen“ Wahlen wie der Bundestagswahl am letzten Sonntag.
Jetzt komme ich zu dem, was Sie als Begründung bringen: angeblich Sachlogik. Ich sage Ihnen: Das ist sachunlogisch, es ist geradezu absurd. Ich möchte es Ihnen auch erklären: In Zeiten
der Pandemie mit all den Lockdowns geht es vor allen Dingen um Kontaktbeschränkungen, um so die Infektionsgefahr zu reduzieren. Da sind wir uns doch einig, dass dies das Ziel ist. Nun ist gerade die Briefwahl eine extrem kontaktarme Möglichkeit, sich an solchen Volksbegehren zu beteiligen, und das findet auch verstärkt statt. Wir haben zum Beispiel in den schwierigen Zeiten des Lockdowns zwei Stichwahlen nur als Briefwahlen durchgeführt, und das hat funktioniert. Allen demokratischen Grundsätzen wurde dabei entsprochen.
Jetzt kommt Ihr Gesetzentwurf daher, und darin heißt es, in der Pandemie müssten wir etwas verändern. Was wollen Sie verändern? Sie schaffen die Briefwahlmöglichkeit ab und ersetzen sie durch die Straßensammlung, die ganz eindeutig wesentlich kontaktintensiver, also mit einer höheren Infektionsgefahr verbunden ist! Ja, was wollen Sie denn eigentlich? Wollen Sie, dass die Leute noch mehr gefährdet sind, wenn sie an solchen Begehren teilnehmen? Diese Begründung kann ich nur als völlig absurd bezeichnen, und deshalb kann ich auch nur empfehlen, dem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen.
Ich weise noch auf zwei gravierende handwerkliche Fehler in Ihrem Gesetzentwurf hin: Sie haben zwar die „außergewöhnliche Notlage“ im Gesetzentwurf formuliert, aber Sie haben vergessen, in dem Gesetzentwurf zu regeln, wer denn diese Lage feststellen soll: Naturkatastrophe, Pandemie etc. Das fehlt schlicht in Ihrem Entwurf, und daher bleibt unklar: Kann man so etwas überhaupt machen - und, wenn ja, wann? Außerdem fehlt eine Regelung, wie denn mit den schon erfolgten brieflichen Unterstützungsleistungen umgegangen werden soll, wenn denn Ihr Gesetz in Kraft tritt, das ja briefliche Unterstützungsleistungen ausschließt.
Insgesamt empfehle ich die Ablehnung dieses Gesetzentwurfs. Wir sollten in Demut die Entscheidung unseres höchsten Gerichts abwarten. - Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Die letzten drei Minuten - vielleicht sogar etwas mehr - waren ein Paradebeispiel dafür, wie Regierungsarroganz aussehen kann. Das ist es nämlich, wenn der Innenminister einerseits im Innenausschuss durch den Staatssekretär erklären lässt, dass der Antrag der Koalition auf Senkung der Quoren bei Bürgermeisterwahlen aufgrund der Pandemie richtig und notwendig sei, andererseits aber bei dem Volksbegehren einer kleinen politischen Vereinigung mit der gleichen Argumentation in der Überheblichkeit seines Amtes erklärt, dass das völlig abwegig, abstrus und unlogisch sei.
Dabei unterlaufen dem Minister die üblichen, der oberflächlichen Vorbereitung geschuldeten gravierenden handwerklichen Fehler. So erklärt er uns gerade, dass das nicht vergleichbar sei, weil die Briefwahlmöglichkeit bestehe, und dass die Beteiligung per Briefwahl sehr hoch sei, wie bei regulären Wahlen auch. Was der Innenminister in seiner oberflächlichen Vorbereitung hier offensichtlich übersieht: Bei regulären Wahlen bekommen Sie eine Wahlbenachrichtigungskarte zugeschickt; Sie können die Briefwahl also selbstständig beantragen. Hier aber müssen Sie von sich aus auf die Behörde zugehen und die Zusendung beantragen. Das ist der große Unterschied zu einer regulären Wahl, bei der Ihnen die Beantragungsunterlagen nach Hause geschickt
werden. Wenn Sie uns das Verfahren als Kompromiss angeboten hätten, könnte man damit noch leben; so aber ist das überhaupt nicht vergleichbar.
Ebenfalls absurd ist die Unterstellung, es sei keine Definition vorgenommen worden, wer denn die Notlage feststellt. Selbstverständlich ist das erfolgt; hier wird auf die Volksinitiative verwiesen. Wir haben hier einstimmig für Volksinitiativen festgelegt, wie sich bei Notlagen eine Fristverlängerung ergibt. Auf genau diese Notlagensituation nimmt auch unser Antrag Bezug. Vielleicht haben Sie wenigstens die Größe, diese Absurdität nicht zu wiederholen. Das ist ein Gleichlauf mit der Notlagenfeststellung von Volksinitiativen. Darauf wurde schon geachtet, auch ohne Ihr Haus in Anspruch zu nehmen.
Meine Damen und Herren, wir haben auch gehört, wie der Minister ausführte: Sie gefährden hier die Menschen, wenn Sie auf der Straße Unterschriften sammeln, während die Coronazahlen ansteigen. - Der Partei- und Fraktionskollege Schaller hat uns aber erklärt, der Antrag komme zur falschen Zeit, weil ja die Notlage nicht mehr in der Form bestehe. Nun mag es vielleicht wesensimmanent für diese Partei sein, sich derart uneinig zu sein, dass man einander sogar innerhalb von fünf Minuten widerspricht. Das können Sie gerne so machen, aber bitte nicht auf dem Rücken von Volksinitiativen und Volksbegehren, liebe Kollegen von der CDU!
Und schließlich: Dieser geheuchelte Respekt vor dem Verfassungsgericht ist kaum zu ertragen. Das Landesverfassungsgericht hat im Mai dieses Jahres gesagt, dass es aufgrund der Pandemie - und damals hatten wir wirklich sinkende Zahlen; jetzt aber steigen sie wieder - Erleichterungen geben müsse. Sie nehmen mit der Abstimmung heute doch kein Ergebnis vorweg. Das eine ist das Gericht, und das andere ist der Landtag. Der Landtag kann selbst eine politische Entscheidung treffen. Die wollen Sie aber nicht, weil Sie darauf hoffen, dass wir beim Gericht keinen Erfolg haben, und weil Sie wollen, dass diese antiquierte, nur noch in vier Bundesländern praktizierte Form der Unterschriftensammlung weitergeht. Wir werden alles dafür tun, dies zu verhindern. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Ich darf noch kurz darauf hinweisen, dass Herr Minister Stübgen seine Redezeit um zwei Minuten überschritten hat. Diese Zeit steht den anderen Fraktionen jetzt auch noch zur Verfügung. Ich schaue in die Runde, ob noch Redebedarf besteht. - Das ist nicht der Fall.
Dann sind wir am Ende der Aussprache. Die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER beantragt die Überweisung ihres Gesetzentwurfs auf Drucksache 7/4226, Drittes Gesetz zur Änderung des Volksabstimmungsgesetzes, an den Hauptausschuss. Ein gleichlautender Überweisungsantrag liegt auch von der AfDFraktion vor. Ich darf Sie fragen, wer der Überweisung an den Hauptausschuss zustimmt. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Überweisungsantrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.
Damit kommen wir zur Hauptabstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER auf Drucksache 7/4226, Drittes Gesetz zur Änderung des Volksabstimmungsgesetzes. Ich darf Sie fragen, wer dem Gesetzentwurf zustimmt. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit wurde der Gesetzentwurf mit Enthaltungen in 1. Lesung mehrheitlich abgelehnt und hat sich erledigt.
Ich eröffne die Aussprache, sie beginnt mit dem Beitrag des Abgeordneten Keller für die SPD-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Seit 2017 unterstützt die Stiftung Anerkennung und Hilfe Menschen, die in der Zeit von 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland bzw. von 1949 bis 1990 in der ehemaligen DDR als Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben und heute noch an den Folgen leiden.
Die Betroffenen erhalten Anerkennung durch persönliche Gespräche in den Anlauf- und Beratungsstellen sowie Geld- und Rentenersatzleistungen in Höhe von insgesamt bis zu 14 000 Euro. Diese Anlauf- und Beratungsstelle ist in Brandenburg seit 2018 bei der Beauftragten zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur angesiedelt. Ich möchte an dieser Stelle feststellen: Diese Regelung hat sich bewährt. Frau Dr. Nooke ist heute anwesend. Ich darf Ihnen und Ihrem Team im Namen meiner Fraktion und sicherlich auch der anderen Fraktionen für Ihre Arbeit herzlich danken.
Die Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie haben sich auch in diesem Bereich nachteilig auf die Arbeit ausgewirkt. So wurden die Beratung, Antragstellung und auch die Antragsbearbeitung in den regionalen Anlauf- und Beratungsstellen der Stiftung erheblich erschwert.
Mit der vorliegenden Gesetzesänderung sollen diese Nachteile durch die Verlängerung der Anmelde- und Bearbeitungsfristen sowie die Aufstockung des Stiftungsvermögens ausgeglichen werden. Die hierzu erforderlichen Anpassungen der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund, Ländern und den Kirchen ist bereits erfolgt. Demnach gewährleisten die Länder, dass die bis 30. Juni 2021 eingegangenen Anmeldungen von den Anlauf- und Beratungsstellen abgearbeitet und die Auszahlungen nun bis zum 31. Dezember 2022 bei der Geschäftsstelle angefordert werden können.
Neben dieser Änderung wollen wir mit der vorliegenden Beschlussempfehlung die Anpassung an die Novellierung des „Gesetzes zur Änderung des Bundesarchivgesetzes, des Stasi-Unterlagen-Gesetzes und zur Einrichtung einer oder eines SED
Opferbeauftragten“ vornehmen. Hierzu gab es im Hauptausschuss sachliche Erörterungen und Hinweise von Frau Dr. Nooke, die wir gern auch übernehmen wollen. Sie soll das Bundesarchiv bei der Vermittlung des besonderen Charakters und Symbolwertes des Stasi-Unterlagen-Archivs durch hierauf bezogene Bildungs- und Informationsangebote an den historischen Orten sowie in Medien und Internet unterstützen und beraten. Insbesondere bei der Ausgestaltung der neuen Außenstelle des Stasi-Unterlagen-Archivs in Cottbus ist das wichtig und geboten. Außerdem soll die Beauftragte bei der Rekonstruktion und Erschließung von zerrissenen Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes unterstützen und beraten. Diese wichtigen Hinweise haben wir im Ausschuss einstimmig übernommen. Ich gehe davon aus, dass sie auch heute großen Konsens finden, und empfehle dementsprechend die Zustimmung zur Gesetzesänderung. - Vielen Dank.
Danke schön. - Wir fahren in der Aussprache mit dem Abgeordneten Dr. Berndt fort. Er spricht für die AfD-Fraktion. Bitte schön.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetz wird die Bearbeitungsfrist für die Anlauf- und Beratungsstellen der Stiftung Anerkennung und Hilfe bis zum 31. Dezember 2022 verlängert und erfolgt eine Anpassung an die Novellierung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes. Eine Anregung der Beauftragten des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur, auch die in § 2 Abs. 2 Nr. 9 und 10 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes niedergelegten Aufgaben aufzunehmen, wurde zwischenzeitlich durch einen Änderungsantrag berücksichtigt - Herr Keller hat es gesagt -, was zu begrüßen ist. Daher werden auch wir dem Gesetzentwurf in 2. Lesung zustimmen.
Lassen Sie mich hinzufügen, dass während der kurzen Anhörung zu diesem Gesetzentwurf und insbesondere während der umfangreichen Anhörung zur Sozialstudie im Hauptausschuss deutlich wurde, dass die Situation - die aktuellen Lebenslagen - von vielen Opfern der SBZ- bzw. DDR-Zeit nach wie vor schlecht ist. Sie leiden noch immer unter dem Unrecht, und dagegen wird zu wenig Konkretes unternommen. Es hat sich gezeigt, dass viele Opfer der damaligen DDR noch heute Opfer sind: Aktuell sind über 50 % materiell unter dem sogenannten Schwellenwert für Armutsgefährdung - für mich ein bedrückender Wert. Wir brauchen also auch auf Bundesebene schnellstmöglich Änderungen, damit auch diesen Opfern der DDR endlich Gerechtigkeit widerfährt. Wir brauchen also eine materielle Verbesserung ihrer Lebensgrundlagen durch höhere Unterstützungsleistungen, zum Beispiel aus dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetz. Es muss daher dringend eine Novellierung dieses Gesetzes erfolgen; die letzte aus dem Jahr 2019 war unzureichend.
Zweitens: Wir brauchen aus unserer Sicht eine Erweiterung der Unterstützungsleistungen aus dem aktuell bestehenden Fonds Heimerziehung in der DDR, der Stiftung Anerkennung und Hilfe sowie dem Härtefallfonds des Landes Brandenburg.
Drittens brauchen wir - und das ist in der Anhörung auch umfangreich dargestellt worden - endlich eine Erleichterung der Beweislast für die Anerkennung der gesundheitlichen Schäden der SED-Opfer. Die Sachverständigen haben in der Anhörung vorgeschlagen, entsprechende Regelungen analog zu denen im Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung zu treffen.
Wir bitten Sie, diese Initiativen aufzunehmen. Im Ergebnis der Beratungen werden wir den Änderungen zustimmen. Aber wir weisen noch einmal darauf hin: Arbeiten Sie mit uns daran, die Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze vorzunehmen. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Wir setzen in der Rednerliste mit dem Abgeordneten Bretz fort. Er spricht für die CDU.
Herr Vizepräsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Keller hat in der Tat umfassend und eingehend in die Thematik eingeführt. Lassen Sie mich ergänzen, dass es sich hierbei um eine sehr leidvolle Geschichte handelt. Es geht um Menschen, die in der Zeit von 1949 bis 1975 in der alten Bundesrepublik und in der Zeit von 1949 bis 1989/1990 auf dem Gebiet der damaligen DDR als Jugendliche in sogenannten Psychiatrien und Einrichtungen der Behindertenhilfe - so heißt es technisch - untergebracht worden sind und denen dort wirklich Unrecht angetan und Leid zugefügt worden ist. Es ist ein richtiges Anliegen, zu versuchen, dieses Unrecht ein Stück weit wiedergutzumachen, wobei das Wort „Wiedergutmachung“ immer auch beinhaltet, dass man nicht alles wiedergutmachen kann. Ich glaube, es geht vielmehr darum, das, was in unserer Hand liegt, zu tun. Deshalb freut es mich, freut es uns - ich kann das für meine Fraktion und, glaube ich, für das gesamte Haus sagen, dass es gut war -, dass im Jahr 2017 eine entsprechende Stiftung des Bundes, der Länder und der Kirchen eingerichtet worden ist und damit die Möglichkeit besteht, einen Teil - sofern man das Wort Wiedergutmachung überhaupt benutzen kann - wiedergutzumachen.
Es geht jetzt - Kollege Keller hat darauf hingewiesen - darum, dass die Coronapandemie nicht in dem Maße ermöglicht, die Voraussetzungen für die Zahlung finanzieller Widergutmachungsleistungen und die Inanspruchnahme wissenschaftlicher Beratung zu prüfen. Deshalb müssen und werden wir diese Frist mit dem heutigen Gesetz im Gesetzesverfahren nachzeichnen und verändern.
Die entsprechende Behandlung im Hauptausschuss war sehr gut. Wir haben - Kollege Keller hat es gesagt - das Votum einstimmig abgegeben. Das kann uns zuversichtlich stimmen, dass dieser geänderte Gesetzentwurf auch heute eine hohe Zustimmung erfährt; das wäre wünschenswert.
Ich möchte noch die Gelegenheit nutzen, mich namens meiner Fraktion ausdrücklich bei unserer Landesbeauftragten zu bedanken:
Liebe Frau Dr. Nooke, Sie haben durch Ihre Expertise und Ihre Hinweise dazu verholfen, auch andere Punkte, die in dem Zusammenhang ebenfalls wichtig sind, mit einzubauen. Die haben wir im Hauptausschuss einstimmig übernommen. Auch dafür Ihnen ganz herzlichen Dank, liebe Frau Dr. Nooke!
Lassen Sie mich abschließend sagen: Ich würde mir sehr wünschen, dass dieses Haus - dieser Landtag - als Gesetzgeber heute ein eindeutiges Signal sendet und den Auftrag annimmt, das in unserer Macht Stehende zu tun, den Menschen, denen Unrecht und Leid widerfahren ist, ein Stück weit etwas zurückzugeben. In diesem Sinne bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank. - Als Nächster spricht zu uns Herr Abgeordneter Domres für die Fraktion DIE LINKE. Bitte sehr.
Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Dr. Nooke! Vor uns liegen der Entwurf des Vierten Gesetzes zur Änderung des Brandenburgischen Aufarbeitungsbeauftragtengesetzes und die dazugehörige Beschlussempfehlung des Hauptausschusses. Mit dem Gesetzentwurf wird zum einen die Bearbeitungsfrist für die Anlauf- und Beratungsstellen der Stiftung Anerkennung und Hilfe bis zum 31. Dezember 2022 verlängert; zum anderen erfolgt eine Anpassung an die Novellierung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes.