Protokoll der Sitzung vom 29.09.2021

Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Dr. Nooke! Vor uns liegen der Entwurf des Vierten Gesetzes zur Änderung des Brandenburgischen Aufarbeitungsbeauftragtengesetzes und die dazugehörige Beschlussempfehlung des Hauptausschusses. Mit dem Gesetzentwurf wird zum einen die Bearbeitungsfrist für die Anlauf- und Beratungsstellen der Stiftung Anerkennung und Hilfe bis zum 31. Dezember 2022 verlängert; zum anderen erfolgt eine Anpassung an die Novellierung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes.

Die Änderung des Brandenburgischen Aufarbeitungsbeauftragtengesetzes wurde notwendig, weil mit der Änderungsvereinbarung zur Verwaltungsvereinbarung der Stiftung Anerkennung und Hilfe eine Verlängerung der Bearbeitungsfrist um ein Jahr erreicht und somit die grundsätzliche Zielstellung der Stiftung Anerkennung und Hilfe im Land Brandenburg unterstützt wird.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir hätten uns vorstellen können, neben der Bearbeitungsfrist auch die Anmeldefrist zu verlängern. Gerade die Einschränkungen der Beratung wegen der besonderen Situation der letzten Monate hätten die Verlängerung der Anmeldefrist aus meiner Sicht durchaus gerechtfertigt. Frau Dr. Nooke stellte aber im Hauptausschuss dar, dass die Anmeldefrist - trotz aller Bemühungen, auch diese Frist zu verlängern - letztendlich am 30.06.2021 abgelaufen ist. Dies zu ändern liegt leider nicht in unserer Hoheit, und somit steht der Inhalt des Gesetzentwurfs einschließlich des von der Koalition vorgelegten Änderungsantrags als Inhalt der Beschlussempfehlung zur Abstimmung. DIE LINKE wird dieser Beschlussempfehlung selbstverständlich zustimmen.

Zum Kollegen Berndt noch drei Bemerkungen: Sie haben die Anhörung zur Sozialstudie angesprochen. Vielleicht haben Sie den Einzelplan noch nicht gelesen, aber wir haben in diesem einen Haushaltsansatz für die opferzentrierte Beratung verankert; wir haben darin eine Aufstockung des Nothilfefonds, und der Haushalt ist, glaube ich, so aufgestellt, dass Frau Dr. Nooke ihre gute Arbeit auch fortsetzen kann.

Zum Schluss bleibt auch mir natürlich, im Namen der Linksfraktion Dank für die geleistete Arbeit zu sagen. Frau Dr. Nooke, ich wünsche Ihnen und Ihren Mitarbeitenden für die Zukunft viel Kraft und Erfolg für die sehr wichtige und sicherlich nicht immer einfache Arbeit. - Herzlichen Dank.

Der Nächste auf der Redeliste ist der Abgeordnete Raschke für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön.

Vielen Dank. Dann schauen wir mal, ob die Stimme reicht. - Sehr geehrte Gäste! Herr Vizepräsident! Werte Abgeordnete! Das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen schätzt, dass heute mehr als 165 Millionen Kinder weltweit körperlich oder geistig behindert sind. Sie gelten in vielen Ländern als Schwäche oder als

Schande der Familie. Sie erleben täglich Diskriminierung, Verachtung oder werden - oftmals - gar nicht wahrgenommen. Ihnen wird oft - so hat es UNICEF einmal formuliert - der Zugang zu Bildung, Kultur, Freizeitaktivitäten, zu freier Entfaltung verwehrt.

Es ist noch nicht lange her, da galt das auch bei uns. Auch in den Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Psychiatrie in der DDR wurde Kindern - Steeven Bretz hat es gesagt - derartiges Leid und Unrecht angetan. Und es beschämt bis heute. Es beschämt nicht nur, es bringt auch eine Verpflichtung: das Unrecht aufzuarbeiten, es sichtbar zu machen und anzuerkennen.

Das macht in beeindruckender Art und Weise unsere Landesbeauftragte Dr. Maria Nooke. Das macht die 2017 von Bund, Ländern und Kirchen gegründete Stiftung Anerkennung und Hilfe, deren Anlaufstelle in Brandenburg unsere Landesbeauftragte ist. Deswegen auch von uns ein herzliches Dankeschön für die tagtägliche Arbeit!

Diese Arbeit war und ist durch die Coronapandemie eingeschränkt: Beratungsangebote sind ausgefallen oder konnten nicht angenommen werden. Auch deshalb hat der Bund nun die Möglichkeiten für die Beratung verlängert, sonst wäre bekanntlich im Dezember Schluss gewesen. Diese Änderung holen wir heute auch in Brandenburg nach; das ist gut. Bis Ende 2022 sind dann auch bei uns Beratung und Unterstützung im Rahmen der Stiftung möglich.

Sie sehen technisch nur eine kleine Änderung am Gesetz. Dennoch ist sie so wichtig - weil wegen Corona vieles nicht möglich war, weil es einfach Zeit braucht, bis die Menschen überhaupt die Kraft und die Stärke finden, über Unrecht und Leid zu sprechen, und auch, wie ich zum Schluss betonen möchte, weil unser Umgang mit dieser Geschichte und mit dem, wie es gewesen ist, für Millionen Kinder auf der ganzen Welt heute noch ein Symbol ist - deswegen auch von unserer Fraktion die Bitte um Zustimmung. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Für Fraktion BVB / FREIE WÄHLER spricht der Abgeordnete Stefke. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer an den Bildschirmen! Bereits in meiner Rede zum 60. Jahrestag des Mauerbaus hatte ich für unsere Fraktion betont, wie wichtig nicht nur das Erinnern daran ist, sondern dass daraus für uns alle Verantwortung erwächst, dafür zu arbeiten, dass Vergleichbares nie wieder möglich wird. Damit in Verbindung steht unsere moralische Pflicht, Unrecht und erlittenes Leid nicht nur mit Worten zu bedauern, sondern auch in finanzieller Form zu entschädigen.

Der Gesetzentwurf der Präsidentin hat zum Inhalt, dass die Anmeldungen der Betroffenen, die in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder in stationären psychiatrischen Einrichtungen Leid und Unrecht erfahren haben, nun noch bis zum 31. Dezember kommenden Jahres abgearbeitet werden können. Wir begrüßen diese Fristverlängerung, die die Anlauf- und Beratungsstelle der Stiftung Anerkennung und Hilfe in die Lage versetzt, die Anmeldungen abzuarbeiten. Dies ist notwendig, weil die Eindämmungsmaßnahmen in der Coronapandemie über einen längeren Zeitraum persönliche Beratungsgespräche nicht

zugelassen haben. Dies darf jedoch nicht zulasten der Menschen gehen, die in ihrem Leben für uns Unvorstellbares erlebt haben und bis heute darunter leiden.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, natürlich kann eine finanzielle Entschädigung - Kollege Bretz sagte es schon - erlittenes Unrecht nicht ungeschehen machen. Es ist aber für die Betroffenen mehr als ein Zeichen, dass es nicht nur bei Worten des Bedauerns bleibt. Vielmehr bietet ihnen eine materielle Unterstützung eine wichtige Hilfestellung für die Behandlung der bis heute andauernden psychischen Belastungen, die viele weiterhin in Anspruch nehmen - nehmen müssen. Dies kann man nicht ignorieren oder sich dem gar entziehen.

Auch unsere Fraktion bedankt sich bei der Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur, Frau Dr. Nooke, sehr herzlich, aber auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Anlaufstelle der Stiftung Anerkennung und Hilfe.

Wir werden dem Gesetzentwurf selbstverständlich zustimmen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank. - Für die Landesregierung spricht nun Frau Ministerin Nonnemacher.

Herr Vizepräsident! Werte Abgeordnete! Sehr geehrte Frau Dr. Nooke! In der Zeit der DDR von 1949 bis 1990 waren viele Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder in stationären psychiatrischen Einrichtungen unter furchtbaren Bedingungen untergebracht, haben dort Leid und Unrecht erfahren, an deren Folgewirkungen sie bis heute leiden - übrigens etwas, das auch auf die Zeit in der alten Bundesrepublik bis Ende des Jahres 1975 zutraf; danach traten grundlegende Reformen in den Einrichtungen in Kraft.

Das Land Brandenburg hat sich dieser Schuld gestellt. Aus Respekt und Verantwortung haben Bund, Länder und die zwei großen Kirchen 2016 eine Verwaltungsvereinbarung geschlossen. Dabei wurde die Stiftung Anerkennung und Hilfe errichtet. Seit dem 1. Januar 2017 ist die Arbeit der Stiftung in unserem Aufarbeitungsbeauftragtengesetz rechtssicher verankert. Seither berät und unterstützt die Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur, Frau Dr. Nooke, zusammen mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Betroffenen im Rahmen der dort gebildeten regionalen Anlauf- und Beratungsstellen.

An dieser Stelle von mir persönlich und auch im Namen der gesamten Landesregierung Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meinen herzlichen Dank, Frau Dr. Nooke!

Deren umfangreiche Arbeit im Land Brandenburg möchte ich Ihnen anhand von aktuellen Zahlen aus dem letzten Monat verdeutlichen. So haben seit 2017 bis zum 31. August 2021 insgesamt 1 763 Beratungsgespräche stattgefunden. Diese Beratungsgespräche sind sehr ausführlich. Die meisten davon

wurden in der regionalen Anlauf- und Beratungsstelle geführt. Das war jedoch nicht in jedem Fall möglich. In 283 Fällen wurden die Betroffenen vor Ort aufgesucht.

Sehr geehrte Damen und Herren, als finanzielle Anerkennungs- und Unterstützungsleistung erhalten Betroffene eine einmalige pauschale Geldleistung in Höhe von 9 000 Euro - steuerfrei und nicht pfändbar zum selbstbestimmten Einsatz. Dazu kommt unter bestimmten Bedingungen noch eine Rentenersatzleistung von bis zu 5 000 Euro.

Im Ergebnis wurden in Brandenburg - Stand 31. August dieses Jahres - an 1 576 betroffene Personen Unterstützungsleistungen ausgezahlt. Die Gesamtsumme beträgt bisher

16 368 250 Euro. Hier wurde mehrfach dargelegt, dass das nur eine kleine Unterstützung sein kann und selbstverständlich das Leid nicht aufwiegt.

Die Arbeit der Stiftung war von Anfang an zeitlich befristet angelegt. Durch die Coronapandemie mussten die Fristen mehrfach verlängert werden. Das - damit es bis zum 31. Dezember 2022 verlängert werden kann - ist nun auch der hauptsächliche Grund für die Novelle des Aufarbeitungsbeauftragtengesetzes. Damit wird sichergestellt, dass deren segensreiche Arbeit auch noch ein weiteres Jahr fortgeführt werden kann. Ich freue mich über die breite Zustimmung hier im Hohen Haus. - Ich danke Ihnen.

Vielen Dank. - Damit sind wir am Ende der Aussprache und kommen zur Abstimmung.

Ich lasse über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Hauptausschusses auf Drucksache 7/4272 zum Gesetzentwurf der Präsidentin, Viertes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Aufarbeitungsbeauftragtengesetzes, abstimmen. Wer stimmt der Beschlussempfehlung und dem Bericht zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist die Beschlussempfehlung ohne Enthaltungen einstimmig angenommen und das Gesetz in 2. Lesung verabschiedet.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 5 und rufe Tagesordnungspunkt 6 auf.

TOP 6: Erstes Gesetz zur Änderung des Petitionsgesetzes

Gesetzentwurf des Petitionsausschusses

Drucksache 7/4178

1. Lesung

Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Damit kommen wir direkt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf des Petitionsausschusses auf Drucksache 7/4178, Erstes Gesetz zur Änderung des Petitionsgesetzes. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf in 1. Lesung ohne Enthaltungen einstimmig angenommen. Die 2. Lesung ist für die Plenartagung im November vorgesehen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 6 und rufe Tagesordnungspunkt 7 auf.

TOP 7: Fünftes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Meldegesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 7/4203

1. Lesung

Auch hier wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Damit kommen wir direkt zur Abstimmung über die Überweisungsempfehlung. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 7/4203, Fünftes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Meldegesetzes, an den Ausschuss für Inneres und Kommunales. Wer stimmt der Überweisung zu? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist die Überweisung ohne Enthaltungen einstimmig beschlossen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 7 und rufe Tagesordnungspunkt 8 auf.

TOP 8: Keine Impfungen an Schulen und Beachtung des Einwilligungserfordernisses der Sorgeberechtigten bei Covid19-Impfungen von Jugendlichen

Antrag der AfD-Fraktion

Drucksache 7/4244

Ich eröffne die Aussprache. Es beginnt der Abgeordnete Hohloch für die AfD-Fraktion. Bitte schön.

Vielen Dank, Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Lassen Sie mich zu Anfang sagen, dass es ein Armutszeugnis ist, dass wir heute - hier und jetzt - in diesem Hohen Haus über das Impfen unserer Kinder während der Schulzeit diskutieren und sich weder die Bildungsministerin noch ein einziger bildungspolitischer Sprecher der Koalition an dieser Diskussion beteiligen will. Sie beweisen wieder einmal, dass unsere Kinder und unsere Schulen keinen wesentlichen Stellenwert in Ihrer Politik haben. Das ist ignorant, meine Damen und Herren, das ist verantwortungslos, und das ist, wenn ich das so sagen darf - mit Verlaub, Herr Präsident -, armselig.

Seit Ende August sollen sich unsere Kinder an unseren Schulen impfen lassen, statt zu lernen. Statt die Ärmel hochzukrempeln und die Lernrückstände abzubauen, sollen sie die Ärmel hochkrempeln für den ersten, den zweiten oder vielleicht auch irgendwann den dritten Schuss. Am 20. August riefen Bildungsministerin Britta Ernst, die sich heute zu schade ist, sich an dieser Rede zu beteiligen, und die Gesundheitsministerin Nonnemacher in einem Schreiben auf, sich während des Unterrichts und während der Schulzeit impfen zu lassen.

(Frau Dannenberg [DIE LINKE]: Richtig so!)