Protokoll der Sitzung vom 17.11.2021

Herr Abgeordneter, ganz kurz: Lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Nein.

Keine.

Der Koalition, meine Damen und Herren, die heute wegen der Pandemie die Erleichterung der Unterschriftensammlungen für Bürgermeister- und Landratswahlen beschließt. Selten waren Doppelzüngigkeit und undemokratische Beliebigkeit so nah beieinander!

Meine Damen und Herren, alle Lebensbereiche sind durch Corona beeinträchtigt, die Beschränkungen wurden gerade erst - am Montag - verschärft, und alle Wahlarten werden von Ihnen mit einer Erleichterung bedacht - außer Volksbegehren. Corona gilt für Sie offenbar nur da, wo es passt!

Meine Damen und Herren, natürlich ist es unter den gegebenen Bedingungen kaum möglich, Infoveranstaltungen für Bürgermeister durchzuführen, um für Volksbegehren zu werben. Hieran ändert auch eine Briefwahl nichts. Immer mehr Rathäuser schließen, die Zusendung der Briefe verläuft schleppend oder erfolgt mancherorts gar nicht. Infoveranstaltungen sind also kaum möglich.

Hiernach stellen wir also fest: Bundeswehr und Polizei werden zur Krisenbewältigung eingesetzt, was den Ernst der Lage unterstreicht. Alle Lebensbereiche sind eingeschränkt, alle erfahren eine Erleichterung, nur bei Volksbegehren erklären Sie uns, dass alles in Ordnung sei und keinerlei Einschränkungen erkennbar seien.

(Zurufe)

Meine Damen und Herren, wir schaffen Sonderregeln für alle politischen Gremien - Gemeindevertretungen, Kreistage -, wir schaffen Sonderregeln für Volksinitiativen, wir schaffen Sonderregeln für Bürgermeisterwahlen, für Landratswahlen, denn Corona ist überall: in Berlin, in Potsdam, in Oranienburg, in Rüdersdorf und neuerdings auch auf Tonga - nicht jedoch bei einem märkischen Volksbegehren.

Meine Damen und Herren, selten waren Fremdschämen und Unfairness und Heuchelei so nah beieinander!

Die Abgeordnete Schäffer hat eine Kurzintervention angemeldet. Bitte schön.

Herr Vizepräsident! Sehr geehrter Herr Vida, ich habe ein bisschen gezögert, aber dazu musste ich mich jetzt doch zu Wort melden, denn ich kann sehr, sehr gut verstehen, dass Sie frustriert sind, dass es nicht die Erleichterungen für Volksbegehren gibt, die Sie sich gewünscht haben. Aber ich möchte Sie bitten, bei den Tatsachen zu bleiben und anzuerkennen, dass die Sachlage einfach eine andere ist, als es bei Bürgermeisterkandidatinnen und -kandidaten der Fall ist, weil bei Volksbegehren nun einmal die Möglichkeit der Briefwahl vorhanden ist. Das ändert nichts daran, ob man jetzt grundsätzlich freie Sammlungen haben möchte oder nicht. Aber bleiben Sie hier am Rednerpult bitte bei den Tatsachen!

Herr Vida reagiert. Bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Schäffer, ich habe nur darauf gewartet, denn offensichtlich sind Sie mit dem Ablauf des Volksbegehrens nicht vertraut. Sie verweisen auf die Möglichkeit der Briefeintragung. Dann können wir uns gerne mal zusammensetzen, und ich sage Ihnen, wo die Briefeintragung überall funktioniert und wo nicht. Ich glaube, es ist besser, wenn ich Ihnen sage, wo sie funktioniert, weil wir dann schneller fertig sind. Das, was wir erleben, landesweit, meine Damen und Herren, spottet jeder Beschreibung. Ein Volksbegehren unter diesen Bedingungen durchzuführen, ist kaum möglich.

(Zuruf)

- Das hat nichts mit Frustration zu tun, sondern damit, dass die Alternative, auf die Sie uns verweisen, nicht funktioniert, nicht läuft. Dem Innenministerium liegen die entsprechenden Erklärungen aus ich weiß nicht wie vielen Orten vor; jeden Tag werden es mehr. Ich sage Ihnen, was uns Rathenow heute mitteilt: Sie haben die E-Mail-Adresse, über die man das beantragen kann, überhaupt nicht kontrolliert, weil sie sie nur zu Wahlzeiten kontrollieren, und alle E-Mails, die älter als 14 Tage sind, wurden automatisch gelöscht, sodass die Bürger, die sich in den ersten drei Wochen eingetragen haben, leider keinen Brief bekommen - man weiß nicht, wer es war. Und die letzten 14 Tage wurden auch nur berücksichtigt, weil wir darauf hingewiesen haben.

Ich könnte Ihnen absurdeste Beispiele nennen: Es gibt Gemeinden, die sagen: Briefumschläge? Ihr müsst uns die Briefumschläge bringen; wir verschicken hier nichts. - Genauso gibt es Gemeinden, die sagen: Erst Mitte Dezember haben wir genügend Umschläge vorrätig, um zu versenden.

Erzählen Sie uns also nichts davon, dass die Möglichkeit besteht. In den letzten Volksbegehren - unter normalen Bedingungen - sind 40 % der Unterschriften per Brief erfolgt - 40 %! - und 60 % in der Amtseintragung. Also erzählen Sie uns nicht, dass wir uns mit den 60 % in der Amtseintragung zufriedengeben müssen, wenn ein Drittel der Rathäuser geschlossen ist!

Das hat auch mit dem Gerichtsurteil nichts zu tun, denn bei dem Gerichtsurteil ging es um die Form der Eintragung. Die fehlenden

Möglichkeiten, Werbung zu machen, waren überhaupt nicht Gegenstand der Gerichtsentscheidung. Wie können wir unter diesen Umständen Infostände aufstellen, wie können wir Infoveranstaltungen durchführen, um für das Volksbegehren zu werben? Vielleicht erklären Sie uns das mal.

Das ist also in keiner Weise vergleichbar. Deswegen können Sie sich auch nicht auf die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts berufen, zumal sie zu einem Zeitpunkt erging, als diese Eindämmungsverordnung noch gar nicht galt. Wir haben es hier also sehr wohl mit erschwerten Bedingungen zu tun.

Wenn Sie hier von Minderheitenschutz, von den Kontaktbeschränkungen reden, dann gilt das auch für jede Wahlform, und zwar unabhängig davon, ob es auch Briefwahlmöglichkeiten gibt, denn das Volksbegehren hat den Anspruch, sowohl die Briefwahl als auch die Amtseintragung vorzusehen. Sie können den Wegfall einer Möglichkeit nicht heilen, indem Sie auf eine schlecht funktionierende Alternative, die nur 40 % ausmacht, verweisen. Es ist unerträglich, und es ist zutiefst undemokratisch, hiervor die Augen zu verschließen.

Vielen Dank. - Zu uns spricht jetzt für die Landesregierung Herr Minister Stübgen. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Vida, Frau Schäffer hat schlichtweg recht gehabt: Es ist ein ganz wesentlicher Unterschied, wenn Sie sich zusätzlich per Briefvotum an einem solchen Ding beteiligen können, was bei der Sammlung von Unterstützungsunterschriften rein objektiv überhaupt nicht geht.

Jetzt fangen Sie wieder damit an. Wir haben in der letzten Woche im Innenausschuss darüber geredet. Da haben wir Ihnen klipp und klar gesagt: Ja, es gibt in einzelnen Gemeinden Probleme bei der Umsetzung, wenn das angefragt wird. Wir haben Ihnen auch gesagt: Wir gehen diesen Sachen nach. Wir gehen allen Dingen nach, wenn sie uns angezeigt werden. Und wir stellen es ab, oder wir sorgen dafür, dass es abgestellt wird.

Tun Sie also nicht so, als ob das in jeder Gemeinde der Fall wäre, wenn Sie ein paar Einzelbeispiele nennen können. Das passiert, ja. Wir wissen auch, dass unsere Gemeinden angesichts der Pandemiesituation schwer be- und überlastet sind. Tun Sie nicht so, als ob es nicht funktionieren würde. Dort, wo es Fehler gibt, werden wir sie abstellen. Krakeelen Sie hier nicht so herum.

Im Übrigen hat das Landesverfassungsgericht das genauso gesehen. Das sollten Sie dazusagen. Es war ja nicht nur eine Idee der Koalitionsfraktionen, Ihrem Antrag nicht zuzustimmen.

Ich will nur noch eines sagen, um an die Absurdität zu erinnern: Wir haben eine Pandemie; Sie haben gerade darauf hingewiesen. Es besteht Infektionsgefahr. Sie wollten mit Ihrem Antrag die Möglichkeit der kontaktlosen Briefwahl abschaffen

(Zuruf des Abgeordneten Vida [BVB/FW])

und stattdessen die Sammlung auf der Straße vorsehen. Das war Ihr Ansatz.

Aber jetzt komme ich zum Fünften Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes. Ich freue mich, dass die Koalitionsfraktionen diesen Gesetzentwurf eingebracht haben. Es ist richtig, dass wir für die Zeiten der Pandemie, in denen es keine Alternative gibt, diese Möglichkeit erleichtern. Ich finde es auch richtig, dass der Innenausschuss beschlossen hat, eine Verlängerung der Absenkung der Unterschriftenquoren bis zum Mai 2022 vorzunehmen. Ich bitte um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf.

Vielen Dank. - Der Abgeordnete Vida hat eine Kurzintervention. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Minister, es rächt sich, wenn man wieder mangelhaft vorbereitet in die Debatte geht. Weder vor Gericht noch hier im Landtag haben wir jemals die Abschaffung der Briefwahl beantragt. Was erzählen Sie hier überhaupt! Wir haben beantragt, dass zusätzlich eine Straßensammlung ermöglicht wird. Bitte bleiben Sie bei den Fakten. Absurder geht es ja kaum.

Wir haben heute gehört: Ja, es gibt da ein paar Mängel. - Informieren Sie sich vielleicht bei Ihrem Staatssekretär. Dann wissen Sie: Es sind nicht einige Mängel, sondern es ist flächendeckend ein Problem. Ich finde es wirklich beschämend, dass Sie nicht in der Lage sind, einzugestehen, dass dieser Zustand untragbar ist, zumal er bei keinem anderen Volksbegehren vorher jemals in dieser Breite festgestellt wurde. Dass Orte mit einer leistungsfähigen Verwaltung und mit über 20 000 Einwohnern vergessen haben, Briefumschläge zu bestellen, und uns ernsthaft sagen, wir müssten sechs, sieben, acht Wochen warten, bis sie den Bürgern das zusenden können - das können Sie doch nicht ernsthaft mit dem lapidaren Satz verteidigen, die Mängel würden ja abgestellt.

Meine Damen und Herren, die Wahl läuft bereits! Das ist nicht wie bei einer regulären Wahl, wo es heißt: Die Briefwahlunterlangen lassen auf sich warten. - Dann bekommt man die Unterlagen halt eine Woche vor der Wahl zugeschickt, und man schickt sie zurück. Wir haben sechs Monate Zeit zum Sammeln. Das heißt, jeder Tag ist quasi Wahltag. Und jeder Tag, der verloren geht, ist eine Beeinträchtigung. Es wird nicht dadurch besser, dass Sie einen Tag vor Abschluss des Volksbegehrens sagen: So, jetzt geht es; jetzt könnt ihr alle eure Briefe zurückschicken. - Die 80 000 Briefe verstopfen dann die Postkapazitäten.

Nein, meine Damen und Herren, das ist ein untragbarer Zustand, der eigentlich hier durch ein Änderungsgesetz abgestellt gehört hätte. Wir hören vom Minister: Die Behörden sind durch die Pandemie belastet. Darauf sollen wir Rücksicht nehmen; das tun wir auch. Dann nehmen Sie darauf Rücksicht, dass auch das Volksbegehren durch die Pandemie belastet ist, genauso wie die Bürger, die als Einzelbewerber für Bürgermeisterwahlen kandidieren wollen.

Nein, es ist offenkundig, dass Sie das Volksbegehren aus politischen Gründen nicht wollen. Das verstehe ich sogar. Aber in einer Demokratie faire Bedingungen zu schaffen, das ist nicht zu viel verlangt.

Herr Minister, möchten Sie reagieren? - Herr Minister verzichtet. Dann sind wir am Ende der Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Inneres und Kommunales auf Drucksache 7/4502 zum Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen, Fünftes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes.

Meine Damen und Herren, ich darf Sie fragen, wer der Beschlussempfehlung zustimmt. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit wurde der Beschlussempfehlung bei einigen Enthaltungen einstimmig zugestimmt, und das Gesetz ist in 2. Lesung verabschiedet.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 8 und rufe Tagesordnungspunkt 9 auf.

TOP 9: Viertes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Ministergesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 7/4317

1. Lesung

Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen.

Wir kommen damit direkt zur Abstimmung. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs der Landesregierung auf Drucksache 7/4317, Viertes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Ministergesetzes, an den Hauptausschuss. Ich darf Sie fragen, wer der Überweisung zustimmt. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist einstimmig beschlossen, dass der Gesetzentwurf an den Hauptausschuss überwiesen wird.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 9 und rufe Tagesordnungspunkt 10 auf.

TOP 10: Zweites Gesetz zur Qualitäts- und Teilhabeverbesserung in der 7. Legislaturperiode in der Kinder- und Jugendhilfe

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 7/4454