Protokoll der Sitzung vom 17.11.2021

Nicht zuletzt klagten Gemeinden des Amtes erfolgreich gegen die Festsetzung und Höhe der Kreisumlage. Im Dezember 2020 wurde Amtsdirektor Detlef Krause nach 28 Jahren Dienstzeit vom Amtsausschuss abgewählt. Die Abwahl des Hauptverwaltungsbeamten fiel mitten in den Auflösungsprozess des Amtes Oder-Welse. Die Gemeinden Schöneberg, Berkholz-Meyenburg,

Passow und Mark Landin wollen das Amt gen Schwedt verlassen, Pinnow strebt eine Mitverwaltung durch Angermünde an.

Durch die Abwahl des Amtsdirektors und die fehlende Wahl eines neuen Amtsdirektors ist das eingetreten, was zu erwarten war: Das Verfahren zur Auflösung des Amtes gestaltet sich für die Gemeinden nun schwieriger und langwieriger. Das Amt ist handlungsunfähig geworden. Die Erste Stellvertreterin warf sofort das Handtuch; die Zweite Stellvertreterin erklärte auf Ersuchen der Kreisverwaltung dann im Sommer 2021, dass sie überlastet und die Handlungsfähigkeit des Amtes nicht mehr gewährleistet sei. Das Personal wandert nach Schwedt ab. Der Rest ist überlastet, krankgeschrieben und sieht sich nicht in der Lage, die Aufgaben der Verwaltung für die Gemeinden in der notwendigen Qualität zu erfüllen. All das war erwartbar und vorhersehbar.

Im August 2021 wandte sich die Landrätin des Landkreises Uckermark an das Ministerium und erklärte, dass die Leistungsfähigkeit und die Personalsituation die Aufgabenerfüllung des Amtes nicht mehr zuließen. Die amtsangehörigen Gemeinden Berkholz-Meyenburg, Passow und Mark Landin haben bereits Gebietsänderungsverträge mit der Stadt Schwedt erarbeitet. Noch zu erarbeiten seien eine Personalüberleitungsvereinbarung sowie eine Auseinandersetzungsvereinbarung. Wir sehen also: Die Gemeinden und Bürger sind sehr daran interessiert, möglichst schnell nach Schwedt zu wechseln, unabhängig davon, wie es mit Pinnow weitergeht.

Zu den räumlichen Gegebenheiten mit den Grenzen wurde hier schon ausführlich vorgetragen; das will ich nicht wiederholen. Natürlich wäre es einfacher, wenn alle Gemeinden nach Schwedt gingen. Wie aber Herr Schaller zutreffend sagte: Man muss der Gemeinde Pinnow das Recht zugestehen, allein und eigenständig für ihre Bürger tätig zu sein.

Aus diesen Gründen ist der vorliegende Gesetzentwurf notwendig und zu begrüßen. Nur durch die einzelgesetzliche Regelung kann eine Gebietsänderung entsprechend den Wünschen der Einwohnerinnen und Einwohner erfolgen. Ich möchte mich für die schnelle und unkomplizierte Zusammenarbeit der Uckermärker Abgeordneten bedanken, zu denen, wie ich heute gelernt habe, jetzt auch Herr Schaller gehört. - Vielen Dank.

Für die Landesregierung spricht Herr Minister Stübgen.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin den beteiligten Fraktionen für die Einbringung dieses Gesetzentwurfs ausgesprochen dankbar; denn er bietet eine praktikable Lösung, um die Situation im Amt Oder-Welse - darauf ist von vielen Rednern schon im Detail hingewiesen worden - mit Blick auf die fehlende Leistungsfähigkeit und die fehlende Verwaltungskraft der Amtsverwaltung endlich rechtssicher und - das ist mir besonders wichtig - weitestgehend dem Bürgerwillen entsprechend zu lösen.

Nach Inkrafttreten des Gesetzes steht den Einwohnerinnen und Einwohnern in Zukunft wieder eine den Bedarfen angemessene Verwaltung zur Verfügung. In meinem Haus ist die Situation vor Ort im Detail bekannt. Seit vergangenem Sommer sind wir in einem engen Austausch mit den Gemeinden und ihren Vertretern vor Ort, aber auch mit der Landrätin als zuständiger unterster Kommunalaufsichtsbehörde.

Gemeinsam haben wir uns für eine Lösung der bisherigen Situation eingesetzt. Bisher konnten wir den Bestrebungen der Gemeinden Berkholz-Meyenburg, Mark Landin und Passow, sich im Wege von Gebietsänderungsverträgen der Stadt Schwedt/Oder anzuschließen, aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des brandenburgischen Kommunalverfassungsrechts leider nicht entsprechen. Dazu fehlt die rechtliche Möglichkeit; darauf wurde bereits hingewiesen.

Zum Amt Oder-Welse gehört auch die Gemeinde Pinnow. Wäre dem Anliegen der Gemeinden Berkholz-Meyenburg, Mark Landin und Passow entsprochen worden, hätte dies der Gemeinde Pinnow die hauptamtliche Verwaltung genommen. Die einzig mögliche rechtliche Lösung für mein Ministerium war es bisher, das Amt aufzulösen und die Gemeinden dem angrenzenden Amt Gramzow zuzuordnen, was wiederum nicht dem Willen der meisten betroffenen Bürger entsprochen hätte.

Die Vorbehalte gegen diesen Lösungsvorschlag wurden von den kommunalen Vertretungen im Rahmen einer Anhörung erwartungsgemäß deutlich zum Ausdruck gebracht. Durch den vorliegenden Gesetzentwurf kann jedoch dem Wunsch nach Eingemeindung der Gemeinden Berkholz-Meyenburg, Mark Landin und Passow in die Stadt Schwedt/Oder entsprochen werden. Die Gemeinde Pinnow hingegen würde durch die Stadt Schwedt/ Oder mitverwaltet werden.

Bis es so weit ist, haben der Amtsausschuss des Amtes OderWelse und die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwedt/Oder eine sogenannte mandatierende Vereinbarung miteinander geschlossen. Nach dieser stimmt die Stadt Schwedt/Oder zu, ab dem 1. Dezember dieses Jahres bis zum Inkrafttreten des vorliegenden Gesetzes, längstens aber bis zum 30. Juni 2022, bestimmte öffentliche Aufgaben für die Amtsverwaltung des Amtes Oder-Welse zu übernehmen und damit die Leistungsfähigkeit dieser Amtsverwaltung zu sichern. Diese Lösung wurde in Kooperation mit der zuständigen Kommunalaufsicht und meinem Haus entwickelt. Ich danke an dieser Stelle ausdrücklich allen Beteiligten und insbesondere der Stadt Schwedt/Oder.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieser Fall zeigt auch, dass die derzeitigen aufsichtlichen Handlungsmöglichkeiten nicht ausreichen, um vergleichbare Blockadesituationen zeitnah aufzulösen und dem Willen der beteiligten Gemeinden und der Bürger und Ämter gerecht zu werden. Um derartige Situationen zukünftig vermeiden zu können, müssen gesetzliche Anpassungen vorgenommen werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf meines Hauses ist derzeit in Arbeit.

Im Interesse der Gemeinden und der Einwohnerinnen und Einwohner des Amtes Oder-Welse hoffe ich, dass der vorliegende Gesetzentwurf nach den erforderlichen Anhörungen zügig in Kraft treten kann. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Herr Minister. - Wir sind damit am Ende der Rednerliste.

Ich schließe die Aussprache und komme zur Abstimmung. Die einbringenden Fraktionen haben die Überweisung ihres Gesetzentwurfs „Gesetz über die Gebietsänderung der amtsangehöri-

gen Gemeinden des Amtes Oder-Welse, Berkholz-Meyenburg, Mark Landin, Passow und Pinnow (Uckermark) (Gebietsände- rungsgesetz für das Amt Oder-Welse - GebietsÄGOder-Welse)“, Drucksache 7/4467, an den Ausschuss für Inneres und Kommunales beantragt. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Überweisung ohne Enthaltung einstimmig zugestimmt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 11 und rufe Tagesordnungspunkt 12 auf.

TOP 12: Achtes Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften

Gesetzentwurf der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Fraktion DIE LINKE und der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion

Drucksache 7/4468

1. Lesung

Dazu liegt ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion, Drucksache 7/4528, vor. Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen.

Wir kommen direkt zur Abstimmung. Die einbringenden Fraktionen haben die Überweisung ihres Gesetzentwurfs „Achtes Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften“, Drucksache 7/4468, an den Hauptausschuss beantragt. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Überweisung ohne Enthaltung einstimmig zugestimmt. In diesem Fall gilt der Änderungsantrag der AfD-Fraktion, Drucksache 7/4528, gemäß § 48 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Landtags Brandenburg als mitüberwiesen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 12 und rufe Tagesordnungspunkt 13 auf.

TOP 13: Die fiskalischen Lasten der Zuwanderung im Land Brandenburg

Große Anfrage 2 der AfD-Fraktion

Drucksache 7/1553

Antwort der Landesregierung

Drucksache 7/2191

Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Damit ist die Antwort der Landesregierung, Drucksache 7/2191, auf die Große Anfrage 2 der AfD-Fraktion zur Kenntnis genommen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 13 und rufe Tagesordnungspunkt 14 auf.

TOP 14: Neuer Anlauf für ein konsequentes Nachtflugverbot am Flughafen BER

Antrag der Fraktion DIE LINKE

Drucksache 7/4419

Entschließungsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 7/4533

Ich möchte in Erinnerung rufen, dass wir diesen Tagesordnungspunkt auf die Dezembersitzung vertagt haben.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 14 und rufe Tagesordnungspunkt 15 auf.

TOP 15: Bericht der Flughafengesellschaft über die Ursachen von Störungen im Betriebsablauf des BER und Maßnahmen/Kosten zu deren dauerhafter Beseitigung

Antrag der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion

Drucksache 7/4480

Ich eröffne die Aussprache. Sie beginnt mit dem Redebeitrag der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER. - Herr Abgeordneter Stefke, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer an den Bildschirmen! Gut ein Jahr ist der BER nun in Betrieb. Von einem normalen, also einem funktionierenden Flughafen sind wir aber noch meilenweit entfernt. Um es hier noch einmal für alle klarzustellen, Herr Kollege Bretz: Wir haben keine Freude daran, wie Sie es uns in der Sondersitzung des Unterausschusses zu den BERFinanzen in fast schon bösartiger Art und Weise unterstellt haben.

Der Unterschied zwischen den Regierungsfraktionen und uns ist allerdings, dass beispielsweise Sie, Herr Noack, die FBB-Chefin schon alleine dafür loben, dass sie Kritik nicht aus dem Wege geht. Das war schon eine bemerkenswerte Äußerung von Ihnen, Herr Kollege. Wir hingegen geben uns damit noch lange nicht zufrieden, sondern sehen das - wenigstens das! - als eine Selbstverständlichkeit an.

Es muss endlich Schluss sein mit der Selbstgerechtigkeit und Überheblichkeit, mit der beispielsweise ein Rainer Schwarz oder ein Hartmut Mehdorn den Parlamentariern und den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern gegenübergetreten sind. Das gilt erst recht, wenn man nichts gebacken bekommt, was insbesondere auf diese beiden Herren zutrifft. Wir erwarten von der neuen FBB-Chefin und der gesamten Geschäftsführung mehr, nämlich das Bewusstsein, dass sie für ein wichtiges, zentrales und einmaliges Bauwerk der Verkehrsinfrastruktur von Berlin-Brandenburg im Wert von bisher rund 7 Milliarden Euro, letztlich aber wohl 10 Milliarden Euro, Verantwortung tragen.

Das wird alles von den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern finanziert, beispielsweise von der Kassiererin an einer Supermarktkasse, der am Ende des Tages kein Cent fehlen darf; vom Postboten, dessen Zustellbezirk immer größer wird, und der seine Arbeit daher kaum innerhalb der regulären Arbeitszeit schaffen kann; von der Krankenschwester auf der Intensivstation, die nach Monaten der Coronapandemie am Ende ihrer Kräfte angelangt ist; von der Reinigungskraft in der Kita, die in immer kürzerer Zeit immer mehr Fläche putzen muss, und nicht zuletzt von den Arbeitern in der Gepäckbeförderung am BER, die nicht wissen, wohin mit all den Koffern von ankommenden oder abfliegenden Fluggästen.

Neben dem Bewusstsein dafür erwarten wir auch die Einsicht, dass die Gesellschafter, also der Bund, Berlin und Brandenburg, nicht auf Dauer und nicht in unbegrenzter finanzieller Höhe für den BER geradestehen können und dürfen. Im Rahmen der Haushaltsberatungen ringen wir auch um fünf- oder sechsstellige Beträge, die bei einem Haushaltsvolumen von 14 Milliarden Euro nicht aufzubringen sein sollen. So streichen Sie beispielsweise die Ehrenamtsförderung aus Konsolidierungsgründen. Sie beenden das Projekt der Schulkrankenschwestern, und auch die Gelder für die Verkehrserziehung unserer Kinder werden empfindlich gekürzt. Sie wollten sogar die Mittel für die Fluglärmberatung streichen; aber wenigstens das haben Sie nach unserer Kritik korrigiert. Da ist es für viele der Betroffenen erst recht nicht nachvollziehbar, wenn beispielsweise die 146 Millionen Euro Fehlbedarfszuschuss für den BER offenbar kein Problem sind.

Eine transparente Informationspolitik gegenüber den Parlamenten und der Öffentlichkeit ist uns gleichfalls wichtig. Bisher sind früher oder später noch alle Mängel und Unzulänglichkeiten beim BER ans Tageslicht gelangt. Deshalb sollte es für die FBB-Geschäftsleitung selbstverständlich sein, alle Mängel nach ihrem Bekanntwerden unverzüglich proaktiv mitzuteilen, die Kosten für ihre Beseitigung zu kalkulieren und diese mit einem Zeitplan zu unterlegen. Nicht mehr, aber auch nicht weniger fordert unser Antrag für alle im ersten Betriebsjahr aufgetretenen Störungen.

Es sollte unser aller Interesse sein, darüber vollumfänglich in Kenntnis gesetzt zu werden, vor allem bezüglich der bereits aufgewendeten oder noch notwendigen finanziellen Mittel zur Beseitigung der Mängel. Die in Rede stehenden 2,4 Milliarden Euro dienen lediglich der Liquiditätssicherung, der geplanten Teilentschuldung oder der Umwandlung der Covid-19-Überbrückungsdarlehen. Diesbezüglich müssen neben der Regierung alle Fraktionen des Landtags über den gleichen Informationsstand verfügen. Mit diesem Ziel haben wir den Antrag eingebracht; wir hoffen auf breite Zustimmung und freuen uns zunächst auf die Debatte. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.