Protokoll der Sitzung vom 17.11.2021

Drucksache 7/4525

Fragestunde

Drucksache 7/4504

Wir beginnen mit der Worterteilung an Herrn Abgeordneten Nothing zur Formulierung seiner Dringlichen Anfrage 24 (Posi- tion der Landesregierung zu Plänen der potenziellen Ampelkoa- lition auf Bundesebene für die 3G-Regelung im ÖPNV). Herr Nothing, bitte.

Danke, Frau Vizepräsidentin. - Am vergangenen Montag, dem 15. November 2021, berichteten diverse Medien, so zum Beispiel das ZDF, über Pläne der sich auf Bundesebene anbahnenden Ampelkoalition zur Einführung von 3G-Corona-Regeln im öffentlichen Personennahverkehr. Ein derartiges Vorgehen wäre ein weiterer Schritt zur Eskalation und zur Diskriminierung von Ungeimpften.

Ich frage die Landesregierung daher: Wie gedenkt sie sich aufgrund welcher Erkenntnisse zu einer möglichen Ausweitung der 3G-Regeln auf den ÖPNV zu verhalten? - Danke.

Vielen Dank. - Frau Ministerin Nonnemacher wird auf die Frage antworten.

Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, die Landesregierung plant derzeit keine Einführung der 3G-Regel im ÖPNV, da dafür die flankierenden rechtlichen Voraussetzungen fehlen.

Die Einführung einer bundesweiten 3G-Regelung im ÖPNV hängt maßgeblich von der dafür erforderlichen bundesrechtlichen Regelung ab. Diese gibt es bislang nicht. Ohne Kenntnisnahme einer entsprechenden Regelung kann von der Landesregierung derzeit nicht abgeschätzt werden, wie die konkrete Umsetzung einer bundesweiten Einführung der 3G-Regelung im ÖPNV auf Landesebene erfolgen sollte.

Danke schön.

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Wir kommen zur Frage 779 des Abgeordneten Roick (Ersatzpflanzungen an der L 58).

Die Ortsdurchfahrt L 58 durch den Ortsteil Hosena der Kreisstadt Senftenberg wurde im Sommer 2019 fertiggestellt. Für die Verbreiterung der Straße und die Anlage eines Rad- und Gehweges musste die beidseitige Roteichenallee gefällt werden. Seit damals warten die Bürgerinnen und Bürger auf die angekündigten Ersatzpflanzungen.

Ich frage daher die Landesregierung: Wann ist mit den angekündigten und rechtlich auch verbindlichen Ersatzpflanzungen zu rechnen?

Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Beermann.

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrter Abgeordneter Roick, die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die Ortsdurchfahrt Hosena der L 58 befinden sich aktuell in der Ausführungsplanung. Im Anschluss erfolgt die Vorbereitung der Unterlagen für die Vergabe.

Es zeichnet sich jedoch ab, dass operative Änderungen von Medienträgern im seinerzeitigen Baugeschehen Auswirkungen auf die geplanten Baumstandorte haben. So etwas kommt immer wieder vor. Wenn im Bauablauf unvorhergesehene Ereignisse, zum Beispiel bei der Zusammensetzung der Bodenverhältnisse,

auftreten, werden die Leitungen von den Baufirmen nicht ganz planscharf verlegt.

Zur Fortführung der Maßnahmen sind daher unter Berücksichtigung des Ausgleichsziels und der Gewährleistung der Flächenverfügbarkeit weitere Abstimmungen mit Dritten - also Grundstückseigentümer, Kommune, untere Naturschutzbehörde und natürlich auch die Medienträger - erforderlich. Der Landesbetrieb Straßenwesen plant - das ist der heutige Stand -, die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Herbst 2022 durchzuführen. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Es gibt eine Nachfrage des Abgeordneten Roick. Übrigens bin ich nicht für die Schwankungen bei den Lautsprechern verantwortlich. Ich weiß nicht, woher das kommt.

… (akustisch unverständlich). Ich bekomme es aber auch schriftlich. Dann ist es okay. - Danke.

Wir kommen damit zur Frage 780 (Ersatzpapiere im Kontext der Ankunft von Afghanen im Rahmen der Evakuierungsmission), gestellt vom Abgeordneten Volker Nothing.

Am 26. August 2021 beendete die Bundeswehr ihre Evakuierungsmission aus Afghanistan, welche aufgrund der Machtergreifung der Taliban eingeleitet worden war. In diesem Kontext bestehen offene Fragen.

Ich frage die Landesregierung: Wie viele Ersatzpapiere mussten bisher für Menschen, die aufgrund der Evakuierungsmission im Sinne der Vorbemerkung ins Land Brandenburg gelangten, ausgestellt werden?

Vielen Dank. - Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Stübgen.

Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Nothing! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine Antwort lautet wie folgt: Im Land Brandenburg wurden bisher keine Ersatzpapiere für die im Rahmen der Evakuierungsflüge vom 16. bis zum 26. August 2021 im Land Brandenburg erstaufgenommenen 266 afghanischen Staatsangehörigen ausgestellt, und voraussichtlich wird das auch in Zukunft nicht nötig sein.

Es gibt keine Nachfrage. - Wir kommen zur Frage 781 (Jugend- beteiligung beim Klimaplan), gestellt von der Abgeordneten Ricarda Budke.

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts im März dieses Jahres verdeutlicht, dass Klimaschutz die Freiheitsrechte junger Menschen wahrt und klimapolitische Zielsetzungen entsprechend ambitioniert sein müssen. In Brandenburg soll der Klimaplan die klimapolitischen Ziele und die Maßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität bis spätestens 2045 vorgeben. Die Erarbeitung wird von einem umfassenden Beteiligungsprozess begleitet. Insbesondere die Perspektive junger Menschen in Brandenburg sollte vor dem Hintergrund der sich verschärfenden Klimakrise und des Klima-Urteils einbezogen werden.

Ich frage die Landesregierung: Wie wird eine breite Beteiligung junger Menschen beim Klimaplan gewährleistet?

Für die Landesregierung in Position gebracht hat sich schon Herr Minister Vogel, und er erhält das Wort.

Danke, Frau Präsidentin. - Frau Budke, ja, von uns ist, wie Sie dargestellt haben, ein breiter Beteiligungsprozess bei der Erarbeitung des Klimaplans politisch gewollt, und wir halten ihn auch für unabdingbar, um die Erfahrungen und Kenntnisse vieler Brandenburgerinnen und Brandenburger einzubeziehen und dadurch eine hohe Qualität der zu erarbeitenden Strategie und der Maßnahmen sicherzustellen. Wir halten dies zugleich für eine wichtige Voraussetzung für eine breite Akzeptanz unserer Maßnahmen und für eine ambitionierte Umsetzung unserer Ziele.

Es ist geplant, ab Dezember den Beteiligungsprozess zur Erarbeitung des Klimaplans zu starten. Es wird verschiedene Formate geben, sowohl für Expertinnen und Experten als auch für die interessierte Öffentlichkeit und die Bürgerinnen und Bürger. In der ersten Dialogphase wird es darum gehen, die Erarbeitung eines ersten Entwurfs des Klimaplans zu organisieren. In der zweiten Dialogphase wird der erste Entwurf des Klimaplans öffentlich konsultiert werden.

Für besonders wichtig halten wir tatsächlich auch die junge Generation, für die wir besondere Beteiligungsformate anbieten. Klar, junge Menschen müssen mit den Konsequenzen der Entscheidungen, die wir heute treffen, länger leben. Deshalb ist es nur konsequent, dass wir ihnen bei der Verhandlung von Zukunftsfragen wie der Erstellung des Klimaplans eine besondere Rolle zugestehen und es ein eigenes Format - einen Workshop nur mit der jungen Generation - geben wird. Darüber hinaus werden junge Menschen aber auch ganz gezielt an den Experten- und Expertinnenworkshops teilnehmen.

Eine wichtige Rolle spielt bei der Jugendbeteiligung zum Klimaplan eine ganz besondere Einrichtung, die wir in diesem Land haben: Seit der Erstellung der Landesnachhaltigkeitsstrategie im Jahr 2014 existiert das Jugendforum Nachhaltigkeit, kurz „JuFoNa“ genannt. Es wurde gebildet, um jungen Menschen einen Raum für die Diskussion über Nachhaltigkeitsthemen zu geben und sie auf Augenhöhe an der Landespolitik zu beteiligen. Das JuFoNa ist seit diesem Jahr beim Kompetenzzentrum Kinder- und Jugendbeteiligung der Stiftung Wohlfahrtspflege Brandenburg angesiedelt und wird von meinem Ministerium wie auch aus den Mitteln des MBJS finanziell unterstützt. Seine zentrale Aktivität ist es, in diesem Jahr und auch im nächsten Jahr, die Beteiligung am Klimaplan zu organisieren.

Am 4. November war die Klimapolitik des Landes schon Gegenstand einer Podiumsdiskussion, der Plenarveranstaltung der Nachhaltigkeitsplattform, und auch dort war das JuFoNa vertreten. Das JuFoNa wird am 27. November einen ganztägigen Workshop zum Klimaplan ausrichten, allerdings aufgrund von Corona im digitalen Format. Die Einladung wurde über verschiedene Verteiler von Jugendverbänden, kommunaler Jugendparlamente usw. breit gestreut.

Am vergangenen Freitag lagen schon über 60 Anmeldungen vor. Ich habe gerade noch einmal auf die Webseite geschaut: Inzwischen wird dort angezeigt, dass die Veranstaltung ausgebucht ist. Plätze sind nur noch auf der Warteliste verfügbar. Das kann man positiv deuten, weil ein großer Ansturm da ist, und negativ, weil die Teilnahmemöglichkeiten nicht unbegrenzt sind. Aber wichtig ist vor allen Dingen, dass ein großes Spektrum an Lebensentwürfen und Meinungen, die es bei den jungen Menschen selbstverständlich auch gibt, repräsentiert sein wird.

In diesem Workshop werden die Teilnehmenden unter anderem von dem für die Begleitung des Klimaplans beauftragten Dienstleistungskonsortium über die ersten Ergebnisse informiert. Das JuFoNa bestimmt in seinem Workshop auch Vertreterinnen und Vertreter, die die Vorschläge des JuFoNa in die zwei Runden in jeweils sechs thematischen Stakeholderworkshops einbringen werden. Diese Workshops werden unter Leitung des IÖW im Dezember 2021 und im Frühjahr 2022 durchgeführt. Aber wir hoffen natürlich, dass sich über diese spezifischen Beteiligungsformate hinaus viele und auch andere junge Menschen auf anderem Wege, insbesondere über die beiden Onlinekonsultationen ab Januar nächsten Jahres, in die Erstellung des Klimaplans einbringen. - Vielen Dank.

Es gibt keine Nachfrage. - Vielen Dank, Herr Minister.

Wir kommen damit zur gemeinsamen Beantwortung der Frage 782 (Gewässerverunreinigung bei Tesla nach Regenfällen?), gestellt vom Abgeordneten Domres, und der Frage 783 (Grund- wasserverunreinigung durch Tesla in Grünheide), gestellt vom Abgeordneten Dr. Zeschmann. Ich würde zuerst dem Abgeordneten Domres von der Fraktion DIE LINKE die Möglichkeit geben, seine Frage zur Gewässerverunreinigung bei Tesla nach Regenfällen zu stellen.

Danke, Frau Vizepräsidentin. - Presseberichten zufolge haben die Regenfälle am 4. November 2021 dazu geführt, dass die Baustellenentwässerung der Tesla-Gigafactory überfordert war und Niederschlagswasser von den Dächern der Fabrikgebäude unkontrolliert im Wasserschutzgebiet versickert ist. Die Bürgerinitiative Grünheide befürchtet dadurch Verunreinigungen in der benachbarten Wasserfassung Hohenbinde.

Ich frage die Landesregierung: Welche Erkenntnisse hat sie zur vorschriftswidrigen Versickerung von Niederschlagswasser auf dem Teslagelände, auch vor dem Hintergrund möglicher Auswirkungen auf das Genehmigungsverfahren?

Vielen Dank. - Herr Abgeordneter Dr. Zeschmann hat ebenfalls die Möglichkeit, seine Frage zu stellen.

Vielen Dank, Frau Vizepräsidentin. - In der „Märkischen Oderzeitung“ vom 8. November 2021 war unter dem Titel „GewässerVerunreinigung bei Tesla? So reagieren Umweltamt und Wasserbehörde Oder-Spree“ zu lesen:

„Unter der Überschrift ‚Tesla säuft ab - Umweltkatastrophe auf dem Gelände der Gigafactory Grünheide‘ hat sich Manu Hoyer stellvertretend für die Bürgerinitiative Grünheide (BI) und den Verein Natur und Landschaft Brandenburg (VNLB) in einer Pressemitteilung an die Öffentlichkeit gewandt. ‚Tesla hatte diese Niederschlagsmenge nicht im Griff. Die Hallen drohten vollzulaufen‘, schreibt sie. Der Regen sei von den Dächern und den versiegelten Flächen ungefiltert ins Grundwasser gelaufen. ‚Dabei könnten die von den Rauchgasen des Testbetriebes ausgefallenen Substanzen und weitere Schadstoffe mitgespült worden sein und im 1,5 Kilometer entfernten Trinkwasserbrunnen Hohenbinde ankommen.‘ Dies sei eine Umweltkatastrophe und dürfe in einem Trinkwasserschutzgebiet, in dem die Fabrik errichtet wird, nicht passieren.“

Weiter heißt es dort:

„Der Starkregen hatte am […] Donnerstag [4. November] dazu geführt, dass der Vorfluter das auf der 2700 Quadratmeter großen Dachfläche angefallene Wasser nicht mehr fassen konnte. […] Zwischenzeitlich war angrenzend an die Fabrikhalle [hin zur Autobahn A 10] ein regelrechter See entstanden.“

Deswegen frage ich die Landesregierung: Was hat die Analyse der bei diesem Vorfall am 04.11.2021 in das Grundwasser gelangten Schadstoffe ergeben, und welche konkreten Sicherungsmaßnahmen wurden und werden - und wann - auf der Baustelle der Teslafabrik in Grünheide getroffen, um zukünftig - auch und gerade im regulären Betrieb der Fabrik - zu verhindern, dass Regen von den Dächern und den versiegelten Flächen im Wasserschutzgebiet ungefiltert ins Grundwasser läuft?

Vielen Dank. - Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Vogel.

Sehr geehrte Abgeordnete! Ich glaube, wir können das alles ein bisschen herunterzoomen. Eine Umweltkatastrophe hat nicht stattgefunden. Nach den mir vorliegenden Erkenntnissen, die sich aus Vor-Ort-Kontrollen des LfU und der Unteren Wasserbehörde ergeben, gab es keine vorschriftswidrige Versickerung von Niederschlagswasser auf dem Teslagelände. Es ist auch kein Niederschlagswasser in die Fabrikhalle eingedrungen.

Zum Hintergrund: Gemäß der zugelassenen Baustellenentwässerung sammelt Tesla das Niederschlagswasser in Behältern und teilweise in abgesperrten Niederschlagswasserkanälen und entleert diese Behälter mittels Fahrzeugen, die das Niederschlagswasser im auf dem Grundstück außerhalb des Wasserschutzgebiets liegenden Wald oberirdisch zur Versickerung bringen. Dieses System stieß am 4. November - wir hatten, wie Sie dargestellt haben, Extremniederschläge, wie sie in Brandenburg allerorten niedergehen können; kein Ort, auch das Teslagelände

nicht, ist davor gefeit - anscheinend an seine kapazitiven Grenzen. Die Behälter wurden dann mittels Pumpen entleert, und das Niederschlagswasser wurde durch verlegte Schläuche in die genannten Flächen im Wald verbracht. Es wurde also durch Schläuche und nicht mittels Fahrzeugen aus dem Wasserschutzgebiet transportiert.

Dazu muss ich sagen: Die Art und Weise der Verbringung - ob über Schläuche oder Wasser transportierende Tankfahrzeuge - ist kein Gegenstand der wasserrechtlichen Genehmigung. Wasserrechtlich relevant ist nur der Ort der Versickerung, und von diesem wurde nicht abgewichen. Wasserproben waren deshalb auch nicht gesondert zu entnehmen.