Frau Nonnemacher, wir befinden uns ja mitten in den Haushaltsverhandlungen und haben da auch sehr lange über die Migrationsmittel geredet; ich bin auch sehr froh, dass da jetzt eine Lösung gefunden wird. Da bieten ja EU-Fonds auch für das Land die Möglichkeit, dort zusätzliche Mittel zu akquirieren. Insofern würde mich interessieren, inwiefern Sie auch die anderen EUFonds, die es gibt, also ESF usw., zu nutzen versuchen werden, um weitere Maßnahmen im Integrationsbereich zu finanzieren oder - vielleicht sogar - die Mittel für das Integrationsbudget zu erhöhen.
Wir erschließen immer gern neue Quellen, wenn wir denn da rankommen können. Aber ich habe Ihnen ja gesagt, dass wir im Moment, solange die Richtlinien zum AMIF Deutschland oder die genauen Spezifika für die Programme nicht vorliegen, nicht prüfen können, ob wir aus dieser Ecke etwas abrufen können. Aber natürlich werden wir versuchen, alle möglichen europäischen Unterstützungsfonds noch einzubeziehen.
Wir kommen jetzt zur Frage 787 (Anmietung von Wohneigentum aufgrund des Migrantenstroms über Weißrussland), die von der Abgeordneten Birgit Bessin - AfD-Fraktion - gestellt wird.
Sehr geehrter Herr Innenminister, in der letzten Plenarsitzung hatten wir uns ja in der Dringlichen Anfrage über die illegale Einreise von Migranten über Belarus, Polen nach Brandenburg unterhalten. Sie hatten damals in Ihrer Antwort erklärt, dass in Frankfurt (Oder) und Eisenhüttenstadt gegebenenfalls weiterer Wohnraum angemietet werden soll. Deswegen frage ich Sie jetzt: Zu welchen Kosten insgesamt wurde wo und für wie viele Personen gegebenenfalls Wohnraum zusätzlich angemietet?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Bessin, es ist nicht nur § 44 des Asylgesetzes, der uns dazu verpflichtet, für die menschenwürdige Unterbringung Asylsuchender zu sorgen, es ist auch eine Frage des Anstands.
Die durch den belarussischen Diktator Lukaschenko künstlich herbeigeführte Situation an den europäischen Außengrenzen wirkt sich massiv auch auf das Asylgeschehen in Brandenburg aus. Infolgedessen - das habe ich ja schon mehrfach erklärt - hat die ZABH zusätzliche Unterbringungskapazitäten geschaffen, die es unter den besonderen Bedingungen der Pandemie ermöglichen, Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten. Es handelt sich dabei jedoch ganz dezidiert nicht um Wohnraum, wie Sie nachgefragt haben, sondern um die Möglichkeiten der zeitlich begrenzten Unterbringung.
In Eisenhüttenstadt wurden zum 1. Oktober 2021 Unterbringungsmöglichkeiten für 70 000 Euro pro Monat angemietet, in denen bis zu 500 Personen Platz finden können. In Frankfurt (Oder) wurde ein Gebäude für 14 000 Euro pro Monat angemietet, in dem ca. 120 Menschen untergebracht werden können. Diese Kosten umfassen in beiden Fällen Heizung und Nebenkosten.
Können Sie denn jetzt schon erklären, für wie lange dieser Wohnraum angemietet wurde? Oder ist er monatlich kündbar?
Wir mieten so lange an, wie es notwendig ist, und wir haben einen Mietvertrag geschlossen, aus dem wir sozusagen sehr schnell auch wieder rauskommen, sodass wir, wenn wir den Bedarf an zusätzlichen Plätzen nicht mehr haben, nicht lange Zeit Miete zahlen müssen.
Aber ich will darauf hinweisen: Wir mussten diese Sachen sehr kurzfristig anmieten, weil die Zahl der Personen, die über die Belarus-Route kommen, sehr schnell - im September, Oktober - aufgewachsen ist. Insofern ist es auch nachvollziehbar, dass wir sozusagen nicht Zeit hatten, uns möglichst günstige Dinge zu suchen - das hätte länger gedauert. Deshalb sind das diese Bereiche. Wir werden das so lange mieten, wie es nötig ist - das ist auch mit den jeweiligen Vermietern so abgesprochen -, und wir werden, sobald wir es nicht mehr brauchen, aus diesem Mietvertrag wieder herauskommen.
Vielen Dank. - Wir kommen nun zur nächsten und für heute letzten Frage. Das ist die Frage 788 (Europaweite Ausschreibung für den öffentlichen Schienenpersonennahverkehr zwischen Ber- lin und Stettin). Sie wird von der Abgeordneten Christine Wernicke für die BVB / FREIE WÄHLER Fraktion gestellt.
Das Land Brandenburg hat die europaweite Ausschreibung für den öffentlichen Schienenpersonennahverkehr zwischen Berlin und Stettin wesentlich geändert. Am 1. September 2021 wurden die Leistungen der Linien RE 9 - Stettin-Berlin - mit 1 080 000 und der RB 66 - Stettin-Angermünde - mit 430 000 Zugkilometern pro Jahr ausgeschrieben.
In der Berichtigung vom 9. September 2021 heißt es im Wesentlichen, dass die genannten Leistungen auf der Linie RB 66 nicht mehr Gegenstand der Vergabe seien. In der Antwort auf meine Kleine Anfrage 1172, Drucksache 7/3396, vom 19.04.2021 hieß es:
„Gegenwärtig befindet sich das MIL in Abstimmungen mit der Woiwodschaft Westpommern über die Ausgestaltung des künftigen Verkehrsangebotes im SPNV.“
Infrastrukturminister Beermann erklärte im März 2021 gegenüber der Presse, dass man mit der Neubaustrecke die enge Verflechtung zwischen Brandenburg und Polen festige und neue Potenziale für die Uckermark hebe.
Ich frage die Landesregierung: Was sind die Beweggründe der Landesregierung für diesen sehr ungewöhnlichen Schritt der Veränderung wesentlicher Leistungen in einem laufenden Vergabeverfahren?
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Wernicke, die Stärkung der regionalen Verbindungen innerhalb der Euroregion ist der Landesregierung ein wichtiges Anliegen. Neben der Anschlussvergabe der grenzüberschreitenden Linien RE 66 und RB 66 sowie RB 91, RB 92 und RB 93 - ab Ende 2022 - wird gegenwärtig für die Zeit nach 2026 eine Vergabe der Leistungen auf der Ausbaustrecke AngermündeLandesgrenze-Stettin durchgeführt. Dabei geht es ausschließlich
um die Verkehrsleistungen der neuen Linie RE 9 - Berlin-Stettin; die Linie RB 66 - Angermünde-Stettin - wurde aus dem Vergabepaket gelöst.
Die polnische Woiwodschaft Westpommern braucht zeitlich und inhaltlich mehr Spielraum, als dies im Rahmen der laufenden Vergabe zu ermöglichen war. Bei länder- oder gar landesübergreifenden Vergaben ist es üblich, wechselseitig Rücksicht auf die Belange der Partner zu nehmen. Mit der Anpassung der Vergabe sorgen wir also einerseits für ein attraktives durchgängiges elektrisches Angebot in der Region zwischen den Metropolräumen Stettin und Berlin, andererseits ermöglichen wir unseren polnischen Partnern, ihren Beitrag den Rahmenbedingungen in Westpommern besser anzupassen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. - Entspricht es aber der Vorgehensweise der Brandenburger Landesregierung, innerhalb von acht Tagen wesentliche Leistungen während der laufenden Ausschreibung zu ändern?
Die zweite Nachfrage: Wie erklärt die Landesregierung die Konsequenz, dass für die Strecke Angermünde-Tantow-Grenze von den geplanten drei Zügen in zwei Stunden nur noch ein Zug übrigbleibt?
Und drittens: Warum wurde die Leistung der Linie RE 9 dann nicht entsprechend erhöht, wenn die Leistungen der Linie RB 66 nicht mehr Gegenstand der Vergabe sind?
Zur ersten Frage: Man muss sehen, dass Änderungen von Teilinhalten einer Ausschreibung kein so außergewöhnlicher Schritt, keine so ungewöhnlichen Angelegenheiten sind. Ich habe das heute schon dargestellt: Wenn die Bitte an uns herangetragen wird, wir mit der polnischen Seite im Gespräch sind und dort ein entsprechender Bedarf gesehen wird, dann, glaube ich, ist nachvollziehbar, dass man das entsprechend macht.
Wie erklärt die Landesregierung die Konsequenz, dass für die Strecke Angermünde-Tantow-Grenze von den geplanten
Das hängt ja in gewisser Weise auch mit der dritten Frage zusammen. Es ist ja nicht so, dass die Dinge jetzt hier, nur weil man das rausgelöst hat, nicht weiterverfolgt und betrachtet werden, sondern wir werden natürlich weiter darauf dringen, dass wir in der Vergabe auch hinsichtlich des RB 66 weiter vorankommen.
Zu der zweiten Frage muss ich ehrlich gestehen: Da würde ich den Sachverhalt noch einmal eruieren und dann bilateral auf Sie zukommen.
Vielen Dank, Herr Minister. - Ich schließe damit Tagesordnungspunkt 2 und rufe Tagesordnungspunkt 3 auf.
Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Damit kommen wir direkt zur Abstimmung. Wer dem Antrag „Wahl eines weiteren Mitgliedes des Präsidiums“, Drucksache 7/4524, zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag einstimmig - ohne Enthaltungen - angenommen und der Abgeordnete Ludwig Scheetz zum Mitglied des Präsidiums gewählt. Herzlichen Glückwunsch! Ich frage Sie aber: Nehmen Sie die Wahl an?
Ich schließe Tagesordnungspunkt 3. Bevor ich Sie aber in die Mittagspause entlasse, weise ich darauf hin, dass sich die Parlamentarischen Geschäftsführer darauf geeinigt haben, dass der Tagesordnungspunkt 14 - Neuer Anlauf für ein konsequentes Nachtflugverbot am Flughafen BER - in die Dezembersitzung verlegt wird. - Jetzt habe ich wieder Ton. - Ich wollte Sie nur