Protokoll der Sitzung vom 17.11.2021

Nein, ich möchte zunächst gerne zu Ende reden. Danke.

Gut.

Neben den regelmäßigen Wartungen und freiwilligen Inspektionen gibt es auch eine Reihe von verpflichtend durchzuführenden wiederkehrenden Prüfungen. Industrieanlagen und Windenergieanlagen unterliegen in Deutschland dem Baurecht und sind genehmigungspflichtig. Die entsprechenden Genehmigungsbescheide enthalten sogenannte Nebenbestimmungen - Auflagen, die mit der Errichtung und dem späteren Betrieb der Anlagen verbunden sind.

Eine wesentliche Auflage ist dabei die Pflicht zu einer regelmäßigen Überprüfung durch Sachverständige. Allerdings ist diese Auflage nicht immer explizit in einem Genehmigungsbescheid genannt. Das hat damit zu tun, dass für Windenergieanlagen, die in Serie gefertigt werden, im Regelfall eine Typenprüfung vorliegt. Das ist eine Art Bauzulassung eines Anlagentyps, die durch eine anerkannte Zertifizierungsstelle erstellt wird. In diesen Typenprüfungen sind Auflagen enthalten, die eine regelmäßige Prüfung durch einen Sachverständigen vorschreiben. Somit ergibt sich also auch ohne explizite Auflagen in einem Genehmigungsverfahren über diese Typenprüfung indirekt die Pflicht zu einer wiederkehrenden regelmäßigen Prüfung durch Sachverständige.

Worum geht es bei der wiederkehrenden Prüfung? Hier ist insbesondere die Richtlinie für Windenergieanlagen des Deutschen Instituts für Bautechnik zu benennen. Diese Richtlinie gilt für die Nachweise der Standsicherheit des Turmes und der Gründung, aber insbesondere enthält sie Regeln für die wiederkehrenden Prüfungen.

Diese Richtlinie ist eine in den Bundesländern eingeführte technische Baubestimmung, die von allen Beteiligten zwingend zu beachten ist. Die wiederkehrenden Prüfungen sind von Sachverständigen regelmäßig - in Intervallen von zwei bis maximal vier Jahren - an Maschine und Rotorblättern sowie an der gesamten Tragstruktur durchzuführen. Die Richtlinie enthält auch Vorgaben zum Prüfumfang und zu den erforderlichen Unterlagen, zu den Maßnahmen und zur Dokumentation sowie zum Ausbildungsstandard der Sachverständigen. Weitere Hinweise liefern die Grundsätze zur wiederkehrenden Prüfung von Windenergieanlagen.

Um es noch einmal ganz klar zu sagen: Diese wiederkehrenden Prüfungen müssen von unabhängigen Sachverständigen bzw. Prüfstellen durchgeführt werden. Die Sachverständigen wiederum müssen genehmigungsbehördlich anerkannt sein; an sie werden extrem hohe Anforderungen gestellt. Sie müssen im Regelfall ein abgeschlossenes Studium oder einen Meistertitel vorweisen und mindestens fünf Jahre praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der Windenergieanlagentechnik oder eine gezielte Ausbildung zum Sachverständigen nachweisen. Natürlich dürfen sie in keinem Abhängigkeitsverhältnis zum Hersteller, Betreiber oder zu einem Unternehmen, das die Instandsetzungsmaßnahmen durchführt, stehen.

Ich denke, damit ist alles gesagt. Der Antrag ist unnötig, und wir lehnen ihn ab. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag des Abgeordneten Kubitzki für die AfD-Fraktion fort. Bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kollegen dieses Hohen Hauses! Liebe Brandenburger! Die Erforderlichkeit dieses mit dem Antrag auf Drucksache 7/4458 geforderten obligatorischen Windrad-TÜVs erschließt sich der AfD-Fraktion nicht unmittelbar. Die in der Begründung aufgeführten möglichen Schadensszenarien sind zwar nicht von vornherein auszuschließen; einige dieser Szenarien haben bereits stattgefunden. Man kennt die Bilder im Internet, auf denen zu sehen ist, wie ein Windradflügel abfällt oder ein Rotor brennt.

Es muss aber konstatiert werden, dass der Bürokratiezuwachs nicht gerechtfertigt ist. Frau Kornmesser hat es bereits gesagt: Es wird ja geprüft; es ist nicht so, dass alle einfach machen können, was sie wollen. Windkraftanlagen sind mit einem niedrigen Haftpflichtversicherungsbeitrag versichert; er liegt im Bereich zwischen 50 Euro und 100 Euro bei einer Deckungssumme von 5 Millionen Euro pro Jahr und Windenergieanlage. Daran sieht man: Es kann gar nicht so viel passiert sein. Bei Autoversicherungen kenne ich solche Preise nicht. Das zeigt, dass Ihre Annahmen vielleicht doch etwas übertrieben sind.

Ich muss dazusagen, Herr Dr. Zeschmann: Wir haben über Ihren Antrag sehr wohl diskutiert. Es ist nicht so, dass wir alle geschrien hätten: Der ist Quatsch! - Ich kann schon sagen, dass wir uns bei der Abstimmung über Ihren Antrag enthalten werden.

Überdies sind Sicherheitsaspekte ein verbindlicher Bestandteil der Genehmigungspraxis für Windenergieanlagen. So werden die Anlagen nur genehmigt, wenn Brandschutzkonzepte vorliegen, die Standsicherheit im Einzelfall nachgewiesen wird und kein inakzeptables Risiko durch Eiswurf und Eisfall vorliegt. Eine regelmäßige TÜV-Prüfung ist eine Kosten auslösende Forderung, die bei einer Umsetzung noch weiter steigende Belastungen der Verbraucher zur Folge hätte. Gegen eine noch stärkere Belastung der hochbelasteten Bürger als durch die Zumutung einer in dieser Form unnötigen und wirtschaftsschädigenden Energiewende verwendet sich die AfD-Fraktion in aller Deutlichkeit.

Da die Notwendigkeit eines Windrad-TÜVs durch die antragstellende Fraktion qualitativ und quantitativ nicht ausreichend mit Schadensbilanzen unterlegt ist, wird sich die AfD-Fraktion bei diesem Antrag enthalten.

Noch einmal, Herr Zeschmann: Ich finde es gut, dass Sie manchmal ein bisschen übertreiben. Aber eines müssen Sie mir noch mal erklären: Eine Windkraftanlage ist genauso gefährlich wie eine Getränkeschankanlage? Die Getränkeschankanlage ist gefährlich, da haben Sie recht: Wenn ich einen ganzen Abend lang an der Anlage stehen bleibe und nicht nach Hause gehe, dann wird sie für mich gefährlich, aber richtig gefährlich! Den Zusammenhang aber, von dem Sie sprachen, müssen Sie mir noch mal erklären. Wie Sie das gleichsetzen, das habe ich nicht ganz verstanden. Sie haben recht, die ist gefährlich - aber das liegt an Ihnen selbst. - Danke schön.

Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Kollegin WalterMundt für die Fraktion der CDU fort. Bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Gäste! Deutschland und Brandenburg sind auf dem

Weg, bis zum Jahr 2045 ein klimaneutrales Industrieland zu werden. Dieses ehrgeizige Ziel kann jedoch nur erreicht werden, wenn wir erneuerbare Energien zur Stromerzeugung nutzen und weiterhin konsequent ausbauen.

Speziell Windkraftanlagen tragen in unserem Land einen erheblichen Teil zur klimaneutralen Energiegewinnung bei. So werden in Brandenburg etwa 20 % der gesamten Stromerzeugung auf diese besonders günstige und emissionsfreie Art gewonnen. Ich möchte mich an dieser Stelle etwas kürzerfassen, da Frau Kornmesser schon viel dazu gesagt hat.

Der vorliegende Antrag stellt, recht plakativ, einen Vorschlag in den Raum, nämlich einen Windrad-TÜV. So etwas gibt es in einer ähnlichen Form aber schon. Gleichzeitig unterstellt der Antrag aber einen Mangel an Sorgfalt, indem er suggeriert, Regelungen zur Wartung von Windenergieanlagen würden nicht festgesetzt. Genauer gesagt, lieber Herr Dr. Zeschmann, unterstellt Ihr Antrag - ich zitiere -, dass für Windkraftanlagen keine technische Überprüfung vorgeschrieben ist.

Das ist schlichtweg falsch. Die zuständige Behörde, welche die technische Überprüfung regelt, ist das Deutsche Institut für Bautechnik. In dessen Richtlinie für Windenergieanlagen sind alle in Ihrem Antrag beschriebenen Indikatoren wie der Schmierzustand und die Prüfung möglicher Verschleißerscheinungen geregelt.

Grundsätzlich ist es natürlich sinnvoll, technische Anlagen regelmäßig zu überprüfen, und genau wie bei der bekannten Hauptuntersuchung beim Auto, die Sie angesprochen haben, sieht das Institut für Bautechnik bei Windkraftanlagen ein Intervall von 24 Monaten vor.

Aufgrund der - auch von den Kollegen - genannten Punkte sehen Sie es uns nach - und haben es sicher nicht anders erwartet -, dass wir diesen Antrag ablehnen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Dann sind wir schon beim nächsten Redebeitrag. Für die Fraktion DIE LINKE spricht Herr Abgeordneter Walter. - Bitte schön.

Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir kennen die Berichte von Gondelbränden, umgekippten Türmen oder abgebrochenen Rotorblättern; Herr Dr. Zeschmann hat das lang und breit erklärt und die Beispiele genannt. Und immer wieder kommt die Frage: Wie sicher sind Windkraftanlagen, und wie werden Bauwerk und Technik überprüft?

An der Stelle muss man auch klar sagen: Zum Glück kommt es nicht allzu oft vor, aber auch ich kann mich noch gut daran erinnern - und es hat mich gewundert, Herr Zeschmann, dass Sie das Beispiel vergessen haben -, dass 2019, in der Nacht zu Karfreitag, zwischen Heckelberg und Trampe - bei mir in Eberswalde quasi um die Ecke - eine Windkraftanlage abgebrannt ist. Die Feuerwehr konnte die Flammen nicht löschen; ihre Aufgabe war es, das kontrollierte Abbrennen zu sichern. Der Betreiber der Windkraftanlage gab zu Protokoll, dass sämtliche Windräder des Energieunternehmens zweimal pro Jahr gewartet würden. Hinzu komme, dass die Rotoren alle zwei Jahr überprüft würden. Auch alle anderen Anlagen wie Fundament, Turm, Aufzüge - falls vor

handen - und Feuerlöscher würden von internen und unabhängigen Gutachtern überprüft und gewartet. Der unabhängige Prüfer habe eine Checkliste, die abgearbeitet werden müsse.

Es gibt zwar keinen TÜV, aber, wie schon mehrfach dargestellt wurde, weitere vergleichbare Überprüfungen. Am Ende steht aber immer wieder die gleiche Frage - und diese Frage wirft dieser Antrag auch auf, weshalb er an der Stelle zumindest nicht unnötig ist -: Welche technischen Sicherheitsmaßnahmen, -konzepte und -anforderungen des Gesetzgebers gibt es, um solche Risiken weiterhin zu minimieren?

Bislang schreibt die Rechtslage vor - das hat Frau Kornmesser dargestellt -, dass alle zwei Jahre überprüft werden muss; wenn die Betreiber die Anlage regelmäßig warten, können sie diesen Zeitraum auf vier Jahre verlängern. Es ist aber nicht so, Herr Dr. Zeschmann, dass Windkraftbetreiber, wie Sie ihnen - zumindest habe ich das herausgehört - ein Stück weit unterstellen, ein Windkraftrad errichten und glauben, dass dann alles so läuft; denn auch ein Unternehmen - ein Betreiber - hat ein Interesse daran, möglichst lange etwas von dieser Windkraftanlage zu haben: dass sie Strom aus erneuerbaren Energiequellen produziert und am Ende auch Gewinn abwirft. Zu diesem Zweck gibt es verschiedene Serviceabteilungen, Anlagenhersteller und spezialisierte Serviceunternehmen. Das Problem ist aber - und das wird auch kein TÜV lösen -, dass wir bei den Überprüfungen - anders als beim Automobil beispielsweise - unterschiedliche Gewerke haben.

Sie möchten nun - zumindest habe ich das herausgehört -, dass die baulichen Auflagen überprüft werden. Da gibt es aber andere - bessere - Möglichkeiten. Da der TÜV ein gutes, ein waches Unternehmen ist, das mehr Aufgabenfelder haben möchte, erklärt er uns mindestens einmal im Jahr, dass es für Windkraftanlagen einen TÜV geben müsse. Aber dass das tatsächlich zu deutlich mehr Sicherheit führt, so wie Sie es hier dargestellt haben, wage ich zu bezweifeln. Ich bezweifle das auch deshalb, weil die Branche für 2018 angab, dass im Land Brandenburg allein im Bereich Wartung und Betrieb der Windkraftanlagen 25 400 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt sind - 25 400 Menschen, die jeden Tag unterwegs sind, um für Sicherheit und die ordentliche Wartung von Windkraftanlagen zu sorgen. Der Anteil allein derer, die in Wartung und Betrieb unterwegs sind, liegt damit also bei rund 20 %.

Uns als Linksfraktion geht es aber darum, dass wir die Akzeptanz vor Ort stärken. Wir werden - auch wenn wir den TÜV jeden Tag an jeder Windkraftanlage in diesem Land „herumlaufen“ ließen - trotzdem keine Unfälle vermeiden können, weil es nie eine 100%ige Sicherheit gibt. Das erwartet auch niemand. Wir wollen aber eine stärkere Akzeptanz vor Ort, und, ja, wir glauben auch, dass wir an der Stelle zumindest darüber debattieren müssen, dass es einen Weg mit einem für alle Seiten vertretbaren Aufwand geben muss, um die Akzeptanz zu verbessern, und dass wir eine Bindung der Kontrollen an eine konkrete Stelle brauchen. Das aber sollten wir dann tun, wenn es überlegt geschieht, und zwar gemeinsam mit allen Beteiligten und nicht gegen die Windkraftbranche.

Bei Anträgen aus Ihrer Fraktion zum Thema Windkraft - der Antrag steht ja nicht allein - bin ich auch immer ein bisschen misstrauisch, ob es nicht um mehr Akzeptanz und Sicherheit geht, sondern am Ende auch darum, der Windkraftbranche Steine in den Weg zu legen. Das muss ich an der Stelle so festhalten; denn ich glaube, Sie sind nicht die Fraktion, die freudig übers Feld rennt, wenn in diesem Land eine neue Windkraftanlage gebaut wird. Die aber brauchen wir so nötig.

Deshalb - letzter Satz -: Uns geht es darum, hier tatsächlich für mehr Akzeptanz zu sorgen. Der Weg, den Sie hier beschreiben, ist aus unserer Sicht der falsche. Da das Thema aber wichtig ist, werden wir uns bei Ihrem Antrag enthalten. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag des Abgeordneten Klemp fort. Er spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön.

Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich zitiere aus der Antragsbegründung:

„Für zahlreiche technische Anlagen ist in Deutschland eine regelmäßige Technische Überprüfung vorgeschrieben. […] Für Windkraftanlagen ist hingegen keine Technische Überprüfung vorgeschrieben.“

Meine Damen und Herren, wir haben hier ja heute schon zur Kenntnis nehmen dürfen: Dieser Satz aus der Antragsbegründung entspricht nicht der Wahrheit. - Herr Dr. Zeschmann, ich muss Sie wirklich fragen: Warum versuchen Sie hier, mit Unwahrheiten Stimmung zu machen? - Mir ist schon klar: Sie sind hier der Vertreter der Windradverhinderungspartei und der Vertreter des „Not in my backyard“-Bürgerzorns. Das sei Ihnen alles zugestanden, und das ist zwar nicht meine Position, aber legitim. Aber mit Unwahrheiten sollten Sie hier nicht hantieren.

(Zuruf)

Nach der geltenden Praxis findet bei jeder Windenergieanlage - wie wir gehört haben - alle zwei bis vier Jahre eine sogenannte wiederkehrende Prüfung nach der Richtlinie des Deutschen Instituts für Bautechnik statt. Der TÜV beispielsweise bietet solche Prüfungen an; das können Sie ganz leicht auf der Website nachlesen.

Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Danke, nein - Ihre Fraktion hat nachher noch Redezeit. - Natürlich kann und sollte man die Sicherheit der Windenergieanlagen auch weiter im Auge behalten. Es kann niemandem gefallen, wenn Anlagen zum Teil über längere Zeit Öl verlieren, so möglicherweise das Grundwasser verunreinigen und auch eine Brandgefahr darstellen. Insofern gibt es ein erhebliches Interesse der Allgemeinheit, dass Anlagen gewartet und überwacht werden, und deshalb gibt es auch die aktuellen Prüfvorschriften.

Zuallererst hat aber auch der Anlagenbetreiber ein Eigeninteresse, denn nur ein intaktes Windrad generiert die Erträge, die in der Kalkulation erwartet werden. Auslaufendes Öl erhöht nicht nur die Brandgefahr, sondern schadet auch dem Getriebe, mit der Folge erhöhter Wartungskosten usw. Auch muss die Anlagenbetreiberin befürchten, bei Schäden am Eigentum Dritter mit Schadenersatzansprüchen konfrontiert zu werden.

Meine Damen und Herren, aus meiner Sicht spricht überhaupt nichts gegen eine Weiterentwicklung der bestehenden Prüfregularien, und dabei müssen auch die Erfahrungen mit Havarien in den letzten Jahren ausgewertet werden. Die Einführung zusätzlicher technischer Überprüfungen neben den bereits vorhandenen und angewandten Richtlinien braucht es aber nicht, genauso wenig wie die von Ihnen, liebe Freie Wähler, geforderte Bundesratsinitiative.

Was es braucht, ist ein kräftiger Ausbau der erneuerbaren Energien in diesem Land. Nur wenn es uns gelingt, die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen deutlich zu erhöhen, haben wir eine Chance, den menschengemachten Klimawandel abzuschwächen und aufzuhalten und den Anstieg der Temperatur auf 1,5 °C zu begrenzen. Deshalb bekennt sich diese Koalition ganz klar zum Ausbauziel auf zunächst 10 500 Megawatt für die Windenergie. Und - um es deutlich zu sagen - das wird langfristig noch nicht einmal ausreichen. Insofern, Herr Dr. Zeschmann, könnte man Ihren Vorstoß als Versuch werten, die schwarzen Schafe der Branche zu identifizieren und zu regulieren, um der Windkraft noch stärker zum Durchbruch zu verhelfen. Allein nach Ihren bisherigen Reden in diesem Hohen Haus glaube ich nicht daran; ich habe eher den Eindruck, Ihnen geht es darum, die Windkraft insgesamt zu diskreditieren und ihren Ausbau zu verhindern.

Es stimmt, Herr Dr. Zeschmann, dass die technische Überprüfung bei Windenergieanalagen anders geregelt ist als bei Atomkraftwerken, Autos und Getränkezapfanlagen. Aber: Würden Sie mir zustimmen, dass die Risiken für Mensch und Umwelt bei Atomkraftwerken größer sind als bei Windrädern?

Ich denke schon, dass sich die Zahl potenzieller Opfer und die Schwere möglicher Umweltschäden deutlich unterscheiden. Können wir uns darauf einigen?

Sie sagen, es würde niemand die technischen Untersuchungen von Autos abschaffen; Sie haben recht. Bei Autos haben wir - auch mit technischen Untersuchungen - einen hohen Blutzoll zu zahlen: Ungefähr 3 000 Menschen müssen jedes Jahr ihr Leben im Verkehrsgeschehen lassen.

Wie viele Menschen sind durch Windräder gestorben? Wir sehen: Die Auswirkungen von Störfällen sind nicht vergleichbar. Insofern kann es auch richtig sein, die Untersuchungen rechtlich unterschiedlich zu regeln.

Bleiben die Getränkezapfanlagen; Herr Kubitzki hat ja schon dazu ausgeführt. Ich gestehe ganz offen: Ich bin da kein Fachmann, ich kenne keine Opferzahlen. Wenn Sie die verpflichtende technische Untersuchung für Getränkezapfanlagen abschaffen wollen, können wir darüber reden. Wir alle wollen doch unnötige Regularien reduzieren.

Den Antrag lehnen wir ab. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Der Kollege Vida hat eine Kurzintervention. Er darf ausnahmsweise vom Saalmikrofon auf der Tribüne vortragen. Bitte sehr.