Protokoll der Sitzung vom 17.11.2021

Vielen Dank. - Der Kollege Vida hat eine Kurzintervention. Er darf ausnahmsweise vom Saalmikrofon auf der Tribüne vortragen. Bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Klemp, nach diesem „qualifizierten“ Beitrag, der die Notwendigkeit des TÜV

generell in Abrede stellt, ist eine Klarstellung erforderlich: Ich glaube, es wird hier von verschiedenen Vorrednern, aber insbesondere von Ihnen nicht verstanden, dass die TÜV-Überprüfung etwas anderes ist als die Einhaltung der Regularien, die im Rahmen von Betriebsgenehmigungen aufgestellt werden. Jedes Auto hat auch eine Abnahme, bei jedem Auto achtet der Hersteller darauf, dass es ordentlich produziert wird, bei jeder Anlage passiert das. Das ist der theoretische Idealzustand. Und daneben gibt es den TÜV, der Überprüfungen vornimmt, ob das auch eingehalten wird.

Nach Ihrer Logik bräuchten wir auch keine Abgasuntersuchung, weil es auch dort Regeln gibt, die einzuhalten sind, weil es auch bei der Produktion eine Abnahme, eine Überprüfung gibt. Deswegen sind all diese Ausführungen, die wir gehört haben - dass das ja nach bestimmten Regeln zu bauen sei -, völlig irrelevant; sie haben mit dem Antrag überhaupt nichts zu tun.

Sie sagen: Es gibt doch technische Überprüfungen. - Natürlich gibt es die im Rahmen der Herstellung von Materialien und der Herstellung der gesamten Anlage. Doch darum geht es in dem Antrag überhaupt nicht. In dem Antrag geht es darum, dass die Anlage im Rahmen des Betriebs fortlaufend überprüft wird; darum geht es und das ist Inhalt des Antrags. Und wenn Sie sagen: „Die Überprüfung gibt es doch schon“, stimmt das nicht.

Zum Beispiel werden Schallemissionen überhaupt nicht geprüft. Da reicht der Betreiber eine Prognose, eine theoretische Berechnung ein, aber es gibt nicht einmal eine Messung, weder am Anfang noch zwischendurch, sondern nur eine theoretische Prognoseberechnung. Und anhand dieser werden die Genehmigungen erteilt, anhand dieser wird der Fortbetrieb gestattet.

Ist Ihnen das bekannt? Und was tun Sie zur konkreten Überprüfung der Einhaltung immissionsschutzrechtlicher Bestimmungen, wenn die Betreiber lediglich auf Protokolle, auf Berechnungen verweisen? Ist es dann nicht geboten, ein unabhängiges Institut damit zu befassen und nicht Sachverständige, die teilweise als Subunternehmer von Enertrag tätig sind - sondern wirklich unabhängige Überprüfer? Oder wollen Sie hier dem gesamten TÜV die Legitimation absprechen, für alle Betriebe tätig zu sein?

Das passt ja fast auf die Minute. - Kollege Klemp, Sie können reagieren. Bitte schön.

Vielen Dank, Herr Kollege Vida, für die Kurzintervention. Man muss zunächst einmal sagen: Der Antrag, den Sie hier einbringen, basiert auf einer unwahren Darstellung; das können Sie nicht heilen, das ist einfach die Kritik. Sie sagten: Es gibt keine regelmäßigen Überprüfungen. - Jetzt sagen Sie: Die gibt es zwar, aber die gingen Ihnen nicht tief genug.

Das kann ja sein. Ich habe in meinem Beitrag auch gesagt: Man kann durchaus darüber reden, was da geprüft werden soll. Und natürlich stellt mein Redebeitrag oder die Ablehnung Ihres Antrags nicht die Notwendigkeit von TÜV-Überprüfungen im Allgemeinen infrage. Das ist hier überhaupt nicht der Punkt.

Sie sagen: TÜV-Überprüfungen sind etwas anderes als die wiederkehrenden Prüfungen, die aufgrund der Betriebsgenehmi

gung gemacht werden müssen. - Frau Kornmesser hat ausgeführt, dass in der Typengenehmigung Auflagen gemacht und diese auch erfüllt werden. Das wird sogar vom TÜV durchgeführt, wie ich ausgeführt habe. Das heißt, dass nicht in Abrede gestellt wird, dass TÜV-Überprüfungen generell sinnvoll sind.

Nur habe ich ja auch dargestellt: Die Risikoanalyse muss man auch einfließen lassen. Und die Risikoanalyse besagt, dass das Risiko natürlich ein ganz anders ist als bei einem Atomkraftwerk. Und das sollten Sie auch einräumen. - Danke schön.

Vielen Dank. - Zu uns spricht jetzt Minister Beermann für die Landesregierung. Bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Nutzung von Windenergie ist der Landesregierung ein wichtiges Anliegen. Damit kann Brandenburg seinen Teil zum Klimaschutz beitragen.

Genauso wichtig ist die Sicherheit von Windenergieanlagen zum Schutz von Mensch und Umwelt. Auch sie muss natürlich gewährleistet sein, und zu diesem Zweck wurden schon vor vielen Jahren Prüfmechanismen erarbeitet, geregelt und bundesweit bauaufsichtlich eingeführt. Das haben meine Vorredner dargestellt, und ich kann mich deswegen relativ kurzfassen.

Auch das will ich allerdings sagen: Vor diesem Hintergrund ist natürlich die Aussage im Antrag von BVB / FREIE WÄHLER, eine technische Überprüfung von Windenergieanlagen sei nicht vorgeschrieben, nicht zutreffend. Die Richtlinie für Windenergieanlagen des Deutschen Instituts für Bautechnik regelt die wiederkehrende Prüfung von Windenergieanlagen durch unabhängige Sachverständige bzw. zugelassene Überwachungsstellen. Und auch das ist schon festgestellt worden: Diese Prüfung ist in Intervallen von höchstens zwei Jahren durchzuführen, und - der Abgeordnete Walter hat das vorhin schön zitiert - eine Verlängerung des Prüfzeitraums auf vier Jahre ist möglich, wenn durch Sachkundige eine laufende, mindestens jährliche Überwachung und Wartung der Anlage durchgeführt wird. Ich denke, damit sind klare Überprüfungszeiträume vorgegeben.

Herr Minister, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Natürlich, gern. Herr Vida.

Sehr geehrter Herr Minister, Sie haben gerade ausgeführt, warum eine Notwendigkeit für Überprüfungen nicht gegeben sei. Ich zitiere aus der „Märkischen Oderzeitung“ von Februar 2020, Titel: Der CDU-Bundestagsabgeordnete Steineke fordert TÜV für Windräder. Hier sagt der CDU-Bundestagsabgeordnete in Reaktion auf die Havarie bei Wittstock:

„Windräder müssen regelmäßig vom TÜV geprüft werden!“

- so der Abgeordnete.

„Momentan seien präventive Kontrollen von Windrädern nicht verpflichtend vorgeschrieben.“

Er möchte dieses Anliegen dem Bundeswirtschaftsminister sowie der Landesregierung vortragen.

Können Sie mitteilen, welche Ergebnisse dieser Vortrag Ihres - ob es in der CDU auch Parteifreund heißt, weiß ich jetzt nicht - Parteifreunds bei Ihnen bewirkt hat? Haben Sie Ihrem Parteifreund auch erklärt, dass die Forderung absurd sei, weil es doch eine Überprüfung gebe? Oder haben Sie vielleicht Ihrem Parteifreund, dem Bundestagsabgeordneten Steineke - des seinerzeitigen Bundestagsabgeordneten Steineke -, deutlich gemacht, dass Sie demgegenüber vielleicht doch aufgeschlossen sind? Können Sie uns berichten, welche Diskussionen diese öffentliche Forderung des Bundestagsabgeordneten der CDU nach einer TÜV-Überprüfung in Ihrem Hause nach sich gezogen und welche Ergebnisse das mitgebracht hat? Oder haben Sie ihm auch gesagt, dass es doch schon eine Überprüfung gebe?

Es würde mich nämlich sehr wundern, wenn der Bundestagsabgeordnete eine derartige Forderung erhebt, obwohl es doch der Parteifreund Minister Beermann angeblich besser weiß. Deswegen: Welche Ergebnisse hat diese hausinterne Prüfung auf die Forderung des CDU-Bundestagsabgeordneten Steineke hin bewirkt?

Bevor der Minister antwortet: Herr Kollege, seien Sie bitte so freundlich und fassen die Fragen ein bisschen kompakter; das wäre sehr nett. Danke schön. - Bitte schön, Herr Minister.

Vielen Dank, Herr Vida, für die Frage. Ich finde die Frage und auch die Aufgeregtheit, mit der Sie sie vorgetragen haben, zeigen, wie in Ihrer Partei die Mitglieder offenbar miteinander umgehen.

Herr Steineke hat in der letzten Legislaturperiode sehr wertvolle Arbeit geleistet, und ich bedauere sehr, dass er nicht mehr im Deutschen Bundestag vertreten ist. Denn seine Expertise war dort sicherlich sehr stark und deutlich gefragt. Und deswegen kann das, glaube ich, an der Stelle nicht weiter kommentiert werden, und es muss nicht von mir kommentiert werden, was er dort gesagt hat.

Ich kann aber an dieser Stelle etwas noch einmal deutlich sagen, Herr Vida. Ich habe nämlich extra etwas mitgebracht.

(Der Minister hält ein Dokument in die Höhe.)

Die Richtlinie haben Sie offensichtlich noch nicht gelesen. Ich zitiere aus Abschnitt 15 „Wiederkehrende Prüfungen“, dort „15.1 Allgemeines“:

„Wiederkehrende Prüfungen sind in regelmäßigen Intervallen durch Sachverständige an Maschinen und Rotorblättern sowie an der Tragstruktur […] durchzuführen.“

Und das ist, glaube ich, der Punkt, der hier auch schon deutlich genannt wurde; ich wiederhole: Die Maschine ist einschließlich der elektrotechnischen Einrichtungen des Betriebsführungs- und Sicherheitssystems sowie der Rotorblätter auf einen mängelfreien Zustand zu untersuchen. Die Prüfungen müssen nach definierten Vorgaben durchgeführt, kontrolliert werden, zum Beispiel auf Beschädigungen, Verschleiß, Schmierzustände, Dichtheit usw. usf.

Meine Damen und Herren! Das Prinzip der wiederkehrenden Prüfungen funktioniert. Vonseiten der Landesregierung wird kein Anlass gesehen, die gegenwärtige Prüfsystematik zu ändern. Und - das möchte ich an dieser Stelle anmerken - diese Auffassung wird übrigens auch in den anderen Bundesländern vertreten.

Und da wir ja - wie ich gerade gehört habe - wieder einmal ganz gerne links und rechts gucken: Mir ist auch kein Antrag aus Bayern bekannt; da ist ja Ihre Partei mit in der Regierung. Auch dort kenne ich keinen Vorstoß, dass im Bundesrat eine entsprechende Initiative angeschoben wird. Vielleicht sollten Sie gelegentlich mal mit Ihren bayerischen Kollegen reden - das kann ja auch förderlich sein. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Das Wort erhält jetzt noch einmal der Abgeordnete Dr. Zeschmann. Er spricht für die BVB / FREIE WÄHLER Fraktion.

(Zuruf)

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! - Herr Bretz, ich finde es ganz toll, dass Sie mich noch mal extra ankündigen; das freut mich natürlich immer besonders.

(Vereinzelt Heiterkeit)

Vielen Dank dafür, das können Sie gerne regelmäßig tun. Ich gebe mir auch Mühe, das dann jeweils zu untermauern - kleidungstechnisch oder wie auch immer Sie das haben wollen.

Frau Kornmesser, ich bin Ihrem Beitrag wirklich total dankbar, weil ich natürlich sehr genau aufgepasst habe, was Sie gesagt haben, und das mitgeschrieben habe.

(Zuruf: Das haben Sie ja noch nie gemacht!)

- Immer, Herr Münschke. - Sie haben am Anfang ausgeführt, Windkraftanlagen würden bautechnisch überwacht. Das ist genau der Knackpunkt. Dass es am Anfang genehmigt werden muss, dass es abgenommen werden muss - all das ist richtig. Sie haben auch die Typengenehmigung für die Anlagen aufgeführt. Das ist aber ungefähr so wie mit dem Pkw, den wir alle - die meisten von uns zumindest - haben: Er wird am Anfang einmal zugelassen, da gibt es eine Typengenehmigung, die das Automobilwerk erstellen lässt, und danach muss nie mehr irgendetwas gemacht werden. - Es tut mir leid: So funktioniert die Welt nicht.

Und die Sache mit der Richtlinie, die hier eben noch mal angesprochen wurde, die auch Sie angesprochen haben, ist richtig:

Es gibt eine Richtlinie, es gibt auch andere Vorschriften wie den TÜV eben, wie die Abgasuntersuchung usw., nur der entscheidende Unterschied ist: Die Umsetzung dieser Richtlinie und die Dokumentation, dass sie auch umgesetzt wird, also dass geprüft, überprüft, dokumentiert wird usw., wird den Betreibern überlassen. Das ist genau so, als sagte man Ihnen hinsichtlich Ihres Pkws: Es gibt eine Richtlinie, die besagt, Sie müssen alle zwei Jahre mal einen TÜV machen lassen. Machen Sie das mal oder machen Sie es nicht - so ungefähr. Sie haben die Dokumentationspflicht und geben dann der Behörde gegenüber an: Ich habe es gemacht. - Wer überprüft das?

Herr Dr. Zeschmann, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Ich würde gerne, da ich nur noch wenig Zeit habe, das jetzt erst kurz ausführen.

Die Zeit können wir ja solange anhalten.

(Zurufe)

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