Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie herzlich zur 58. Sitzung des Landtages Brandenburg, einer ganz besonderen, dem Haushalt gewidmeten Sitzung.
Namentlich hervorgehoben begrüße ich Frau Abgeordnete Lena Kotré, die gestern geheiratet hat und Ihnen bisher unter dem Namen Lena Duggen bekannt war. - Herzlichen Glückwunsch!
Ich begrüße auch alle Zuschauerinnen und Zuschauer, die unsere Sitzung außerhalb des Saales mitverfolgen. Dies ist seit letztem Freitag über unsere modernisierte Internetseite noch benutzerfreundlicher möglich. Neben einer verbesserten Auffindbarkeit und verbesserten Darstellung von Inhalten stehen zum Beispiel grundlegende Informationen zur Arbeitsweise des Landtages in einem zentralen Bereich auf der Startseite - auch in leichter Sprache, in Gebärdensprache sowie in Englisch, Polnisch, Niedersorbisch - zur Verfügung.
Besonders freue ich mich darüber, dass spezielle Nutzergruppen wie Kinder und Jugendliche in jeweils eigenen Bereichen die für sie relevanten Inhalte in komprimierter Form finden können.
Meine Damen und Herren, bitte schauen Sie auf die Tagesordnung! Gibt es von Ihrer Seite Bemerkungen zum Entwurf der Tagesordnung? - Frau Kotré, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Fraktion hat am 09.12. dieses Jahres einen Antrag mit Wahlvorschlag mit der Drucksachennummer 7/4668 eingereicht. Nach unserer Auffassung hätte dieser Antrag, der die Wahl eines Mitglieds in die Parlamentarische Kontrollkommission zum Gegenstand hat, schon in der vergangenen Sondersitzung am Montag behandelt werden müssen.
Nach der Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg gelten für Anträge mit Wahlvorschlag gesonderte Bestimmungen. Die Beratung von Anträgen mit Wahlvorschlag kann nach § 42 Abs. 1 Satz 3 abweichend von Satz 1 am zweiten Tag nach ihrer Verteilung beginnen. Verteilt wurde der Antrag bereits am 09.12.2021. Zudem gilt für einen solchen Antrag eine verkürzte Einreichungsfrist von zwei Tagen vor der Beratung, wie sich aus § 42 Abs. 5 Satz 1 ergibt. Deshalb bitte ich Sie, Frau Präsidentin, diesen Antrag auf die heutige Tagesordnung zu setzen.
Rein vorsorglich weise ich darauf hin, dass die Frist des § 42 Abs. 1 Satz 3 der Geschäftsordnung des Landtages nicht durch § 18 Abs. 1 beschränkt wird, wonach das Präsidium den Entwurf der Tagesordnung spätestens am siebten Tag vor der Plenarsitzung beschließen soll. Schließlich handelt es sich hierbei lediglich um eine Sollbestimmung. Naturgemäß werden später hinzukommende Tagesordnungspunkte wie Anträge mit Wahlvorschlag oder auch Anträge auf Einsetzung von Untersuchungsausschüssen gesondert auf die Tagesordnung genommen.
Außerdem weise ich auf die Regelung des § 42 Abs. 1 Satz 7 der Geschäftsordnung des Landtages hin, wonach ein Beratungsgegenstand nur dann zurückgestellt wird, wenn vor Eintritt in die Tagesordnung mindestens eine Fraktion oder ein Fünftel der Mitglieder des Landtages Einspruch erheben, weil die Frist des § 42 Abs. 1 Satz 1 oder Satz 3 nicht eingehalten worden ist.
Vorliegend wurde die Frist des § 42 Abs. 1 Satz 3 der Geschäftsordnung des Landtages eingehalten, sodass nicht einmal bei einem Einspruch von den bezeichneten Abgeordneten eine Zurückstellung des Beratungsgegenstandes erfolgen darf. Diese Regelung bedeutet aber im Umkehrschluss, dass sogar verspätet angemeldete Tagesordnungspunkte - was hier nicht einmal der Fall ist - mit aufgenommen werden müssen. - Danke.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Kotré. Im Präsidium hatte Herr Vizepräsident Galau den Vorschlag gemacht, in den Januar zu verschieben. Ich möchte es nur in Erinnerung rufen. - Herr Abgeordneter Domres, bitte.
Danke, Frau Präsidentin! Ich möchte dafür werben, diesen Antrag heute abzulehnen. Ich möchte dies auch kurz begründen: Wir haben vor einiger Zeit ein Moderationsverfahren verabredet. In der dritten Sitzung des Moderationsverfahrens wurde verabredet, die Wahl der PKK in den Januar zu verschieben. Wir hatten in der letzten Woche eine PGF-Beratung. Dort wurde dieser Vorschlag ebenso vonseiten der AfD bestätigt wie auch in der vergangenen Präsidiumssitzung.
Ich mache mir ernsthaft Sorgen über die Vereinbarkeitsfähigkeit der AfD-Fraktion. Wenn die AfD-Fraktion zu diesem Modera- tionsverfahren nicht mehr steht, wenn die Vereinbarungen, die dort getroffen werden, ad absurdum geführt werden sollen, dann möge die AfD das Moderationsverfahren für gescheitert erklären. Ansonsten würde ich dafür werben, dass wir bei dem verabredeten Verfahren, im Januar die Wahl zur PKK durchzuführen, bleiben und dieses Moderationsverfahren ordnungsgemäß zu Ende bringen. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, ich möchte Ihnen zunächst einmal dafür danken, dass Sie diese Aufgabe angenommen haben, sich in einem Moderationsverfahren über die offenen Wahlpositionen der AfD gemeinsam auszutauschen. Und ich möchte ausdrücklich - auch vonseiten der Koalition - bestätigen, dass im Moderationsverfahren die Verabredung getroffen wurde, dass kein PKK-Mitglied zur Wahl gestellt wird, bis das Moderationsverfahren abgeschlossen ist. Das ist uns auch zugesichert worden, und es ist auch auf Antrag der AfD - jedenfalls soweit ich informiert bin - einvernehmlich im Präsidium so entschieden worden. Das sind die Informationen, die mich ereilt haben.
Wir haben auch gestern in der PGF-Runde - das ist alles nicht öffentlich, aber das muss man ja hier erklären, weil es jetzt auch
vorgetragen worden ist - dazu ein gemeinsames Votum abgegeben, und ich finde es regelrecht bemerkenswert, dass eine Fraktion sich nicht an selbstgemachte Absprachen hält. Das zeigt, was die Worte dieser Fraktion in diesem Haus wert sind, wenn man nicht einmal zu getroffenen Vereinbarungen steht und hier lange Proseminare mit merkwürdigen Begründungen hält, obwohl man an anderer Stelle andere Zusagen gegeben hat. Das lässt tief blicken.
Meine Damen und Herren, ich fasse zusammen, dass es die Verabredung aller Fraktionen gibt, dieses Thema, Wahl PKK, im Januar auf die Tagesordnung zu setzen. Andererseits liegt heute von der AfD-Fraktion ein Antrag mit Wahlvorschlag für die heutige Sitzung vor. Über diesen Antrag muss ich abstimmen lassen. Haben Sie noch Bemerkungen zu dieser Problematik? - Das sehe ich nicht. - Doch, bitte, Herr Dr. Redmann.
Frau Präsidentin! Also die Frage ist ja sowohl vom Kollegen Domres als auch vom Kollegen Bretz aufgeworfen worden. Ich möchte die AfD-Fraktion schon bitten zu erklären, ob sie weiterhin am Moderationsverfahren festhält oder es für beendet erklärt. Denn es ist letztlich die Frage, ob es sich lohnt, diesen Antrag in den Januar zu schieben und dazu noch zusammenzukommen, oder ob man doch jetzt hier zur Wahl schreitet, wobei das Ergebnis wahrscheinlich vorhersehbar ist.
Ich schaue noch einmal in die Runde, ob sich jemand dazu äußern möchte? - Ja, Herr Vizepräsident, in dem Falle Herr Abgeordneter Galau. Bitte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Das Problem, das besteht, ist rein terminlicher Natur. Wir erinnern uns: Die letzte Wahl für ein Mitglied der PKK unsererseits fand am 17. Juni statt. Wir haben, wenn das Moderationsverfahren gescheitert ist, nur bis übermorgen, dem 17. Dezember, die Möglichkeit, eine Klage einzureichen. Das heißt, wir sind dort einfach terminlich gebunden, das machen wir hier nicht aus Bosheit.
Das Problem, das wir sehen, ist, dass das Moderationsverfahren sich jetzt so lange hingezogen hat. Es ist im Prinzip fast ein halbes Jahr um und es ist bisher zu keinem Ergebnis gekommen. Das heißt, wir können jetzt gar nicht anders. Obwohl wir gerne bereit wären, an dem Punkt weiter zu diskutieren, sind wir gezwungen, an dieser Stelle einen Schnitt zu machen. Dazu gehört im Grunde genommen auch, dass wir jetzt diesen Wahlvorschlag einbringen. Es steht dem ja nichts entgegen, wenn dieser Wahlvorschlag jetzt auf die Tagesordnung käme und der Wahlvorschlag möglicherweise wieder scheitert, danach trotzdem noch weitere Gespräche zu führen. Dagegen ist nichts zu sagen. Aber wir müssen an dieser Stelle einfach diesen Schnitt machen, weil wir da gebunden sind, was die Fristen anbelangt. Das ist der Hintergrund.
Das kann man nicht unwidersprochen im Raum stehen lassen, denn vieles, was wir da verabredet haben, ist ja der Öffentlichkeit nicht bekannt, gleichwohl findet jetzt aber die Diskussion öffentlich statt.
Ich möchte festhalten, dass das Verfahren, das im Präsidium, das auch unter den PGFs besprochen worden ist, einvernehmlich - mit der AfD gemeinsam - so abgesprochen worden ist. Es ist ja wohl einigermaßen merkwürdig, dass man sich gemeinsam auf den Weg macht, zu versuchen, einvernehmlich, abgesprochen vom Zeit- und Terminplan her, mit einer Fraktion nach Lösungen zu suchen, und dann fällt der Fraktion irgendwann auf dem halben Weg ein: Jetzt halten wir uns nicht mehr an die getroffenen Absprachen, sondern stellen jetzt einfach einmal jemanden zur Wahl. - Da stellt sich dann schon die Frage: Was sind die bisher in dem Moderationsverfahren getroffenen Absprachen wert? Ich frage mich auch ganz persönlich - ich denke, da kann ich auch für meine Kollegen sprechen -: Wieso binden wir uns eigentlich die Zeit an die Backe, wenden dort sehr viel Zeit auf, um da Lösungen zu finden, und dann wird man auf eine solche Weise hier vorgeführt. Ich finde das unanständig, und das gehört sich nicht.
Herr Vizepräsident Galau, die Frage an Sie war ausdrücklich: Erklären Sie hiermit das Moderationsverfahren für beendet, ja oder nein? Das war die Frage und ich bitte Sie, auf eine solche Frage konkret zu antworten, denn Ihr Handeln lässt den Schluss zu, Ihnen sei dieses Moderationsverfahren nichts wert. Das ist die Feststellung, zu der wir hier kommen müssen. - Danke.
Danke, Frau Präsidentin. - Herr Abgeordneter Bretz, es tut mir an der Stelle schrecklich leid: Ich habe kein Mandat, diese Frage von Ihnen zu beantworten. Ich bin nicht Teil dieses Moderationsprozesses, ich bin nicht einmal Teil des Fraktionsvorstandes. An mir ist es jetzt hängengeblieben, Sie wissen, bei uns sind einige Erkrankungen, und dementsprechend habe ich das jetzt nur vorgetragen. Ich bin aber nicht derjenige, der befugt ist, dazu eine Aussage zu treffen. Ich kann allerdings an der Stelle fragen - auch noch einmal die Frau Präsidentin -, ob Sie das Moderationsverfahren für gescheitert betrachten.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Da die AfD-Fraktion anscheinend nicht in der Lage ist, weil Ihr Vorsitzender nicht da ist, irgendwie zu diesem Moderationsverfahren zu sprechen, will ich an der Stelle zumindest für meine Fraktion feststellen: Wenn Sie diesen Antrag hier heute nicht zurückziehen, ist das Moderationsverfahren faktisch beendet.
Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Uns ist es ganz sicher nicht leichtgefallen, uns auf dieses Moderationsverfahren einzulassen. Ich will zumindest daran erinnern, dass Sie im letzten Moderationsgespräch deutlich gemacht haben und die Absprachen auch galten, dass Sie fristwahrend die Verschiebung auf den Januar vollziehen können und dann weiterhin trotzdem noch die Möglichkeit haben, zu klagen. Das schlagen Sie an dieser Stelle aus, und deshalb stelle ich zumindest für meine Fraktion fest - weil Sie ja nicht antworten können, übernehme ich das gerne, auch wenn ich von Ihnen kein Mandat haben will oder habe -, dass das Moderationsverfahren dann gescheitert ist, wenn Sie den Antrag hier nicht zurückziehen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Bei einer Sache musste ich mich jetzt doch zu Wort melden, Herr Galau. Es ist nicht an der Präsidentin, hier das Moderationsverfahren für gescheitert zu erklären. Alle, die dabei waren, können, glaube ich, bestätigen, dass die Präsidentin alles dafür getan hat, dieses Verfahren zum Erfolg zu führen, und dass dort wirklich mit sehr großem Willen zusammengekommen wurde, um eine Lösung zu finden. Es ist die AfD, die sich nicht an die Absprache gehalten hat.
Wir haben zu Anfang des Verfahrens ganz klar abgesprochen, dass diejenigen, die von den Fraktionen in das Moderationsverfahren entsandt werden, die Prokura haben müssen, für Ihre Fraktion auch bindende Zusagen zu machen, damit das ganze Verfahren überhaupt eine Chance auf Erfolg hat. Dieses Vorgehen, dass die Zusage jetzt im Nachhinein, nicht einmal eine Woche später, wieder infrage gestellt und zurückgezogen wird, das sagt, glaube ich, alles darüber aus, welche Chancen dieses Moderationsverfahren dann noch auf Erfolg hat. Ich kann mich Herrn Walter anschließen: Wenn Sie auf diese Art und Weise hier von Absprachen abweichen, dann sehe ich das Moderationsverfahren als gescheitert an.
Frau Präsidentin, ich möchte sehr dafür werben, Verfahren nicht vorschnell für gescheitert zu erklären. Denn letztendlich geht es uns darum, am Ende für diesen Landtag und auch für die Demokratie in unserem Land insgesamt eine gute Lösung zu finden.
Ich stelle fest, dass die AfD-Fraktion heute nicht verhandlungsfähig ist, dass es offenbar niemanden in dieser Fraktion gibt, der entsprechend Prokura hat, hier eine Aussage darüber zu treffen, ob seitens der AfD weiterhin ein Interesse daran besteht, ein Moderationsverfahren durchzuführen oder nicht. Das ist ein ziemlich bemerkenswerter Zustand. Die Fraktion scheint also führungslos zu sein. Für die größte Oppositionsfraktion in diesem Landtag, glaube ich, spricht das für sich. Dennoch ist der Zustand so, dass nach der letzten Information, die ich von der AfD-Fraktion von jemandem mit Prokura habe, er diesem Moderationsverfahren zugestimmt hat. Und solange ich hier keine gegenteilige ausdrückliche Aussage von der AfD-Fraktion bekomme, läuft aus meiner Sicht dieses Moderationsverfahren weiter und ist deshalb nicht zu beenden, auch nicht an dieser Stelle. Ich werbe deshalb sehr dafür, dass der Antrag der AfD-Fraktion, hier heute eine Wahl durchzuführen, von der Tagesordnung abgesetzt wird und insofern das Moderationsverfahren auch weiterlaufen kann.
Schönen Dank, Frau Präsidentin. - Da muss ich Ihnen widersprechen, wir sind hier nicht führungslos, nur weil zwei Abgeordnete krank sind. Ich staune nur, dass es hier so ein Gewese und so einen Aufschrei gibt wegen eines Antrags, der gestellt wird.
- Ja, das ist vollkommen richtig. Aber wir diskutieren hier Dinge, die wir im nicht öffentlichen Teil im Präsidium angefangen haben. Darüber möchte ich hier im öffentlichen Teil nicht diskutieren. Selbstverständlich sind wir als Fraktion weiterhin an einem Moderationsgespräch interessiert.
Herr Kubitzki, Ihre Wortmeldung hat mich jetzt motiviert, doch noch einmal ans Mikrofon zu gehen. Sitzungen des Präsidiums sind ja aus gutem Grund nicht öffentlich. Ich werde den Teufel tun, Internes aus einer Präsidiumssitzung kundzutun. Aber wir haben im Präsidium den ganz klaren Beschluss gefasst, der fristwahrend Ihre Klagemöglichkeiten in Rechnung stellt. Punkt 1.
Punkt 2: Hier bewusst einen Antrag einzubringen, der provoziert, dass Inhalte öffentlich werden, die eigentlich nicht öffentlich sind, hat etwas von Vorführen eines Parlamentes. Das finde ich nicht sachgerecht. Von daher ist die Frage schon richtig, ob das Moderationsverfahren weitergeführt wird, ja oder nein, oder ob, wenn die AfD ein Interesse daran hat, tatsächlich heute dieser Antrag zur Abstimmung kommt. Ich werbe noch einmal dafür, auch bei Ihnen, diesen Antrag heute nicht zur Abstimmung zu stellen und ihn in den Januar zu verschieben.
Meine Damen und Herren, der Antrag liegt vor. Ich kann jetzt nur Frau Kotré fragen, ob sie ihn aufgrund der Diskussion, die wir eben gehabt haben, zurückzieht. - Nein, das tut sie nicht. Dann sind wir in der Situation, dass wir über diesen Antrag abstimmen müssen.