Protokoll der Sitzung vom 15.12.2021

hen Preis zahlen müssen. Insofern sage ich eines: Unsere Solidarität ist bei den Arbeitnehmern. Wir hoffen, dass es dort Lösungen gibt. Es ist ein alter Industriestandort. Ich weiß, dass den Hennigsdorfern dieses Werk am Herzen liegt.

Industriestandort heißt natürlich auch immer wieder Tesla. Herr Dr. Zeschmann, Sie haben in Ihrer Rede den Wirtschaftsminister als überheblich bezeichnet. Ich würde es anders ausdrücken: Unser Wirtschaftsminister ist überaus erfolgreich! - Deshalb sind wir auch gut beraten, die 120 Millionen Euro an Förderung - was ich gut finde - für die Batteriefabrik, die von Herrn Musk nicht in Anspruch genommen werden, vor die Klammer zu ziehen. Durch Tesla ist der Wirtschaftsstandort Brandenburg weltbekannt, und deshalb kommen hier weitere Investitionen. Ich bin mir sicher, dass wir diese 120 Millionen Euro für neue Arbeitsplätze gut anlegen.

Herr Galau, Sie haben gefragt, ob Tesla Steuern zahle. Das ist nur die eine Seite. Die andere Seite ist: 10 000 Arbeitsplätze. Was das an Wertschöpfung und an Einkommensteuereinnahmen bedeutet - da sind wir jedes Jahr im oberen zweistelligen Millionenbereich! Insofern wird Tesla schon allein dadurch dafür sorgen, dass die Steuereinnahmen von Bund, Land, aber auch Kommunen steigen.

Wir haben eine spannende Debatte hinter uns. Am Freitag haben wir noch die dritte Lesung. Ich kann Ihnen nur eines empfehlen: Wir wollen mit diesem Haushalt den Menschen Mut machen. Die Brandenburger leisten in der Krise Außerordentliches. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu diesem Zukunftshaushalt. - Vielen Dank.

Danke schön. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht Frau Abgeordnete Johlige. Bitte sehr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Puh, ich würde dann jetzt mal wieder zum Einzelplan 20 und den dazugehörigen Gesetzen zurückkommen. Denn damit hatte die Rede, die wir gerade gehört haben, nicht irre viel zu tun.

Ich möchte aber mit einer allgemeinen Feststellung beginnen: Durch den ganzen Haushalt zieht sich, dass die Koalition den Rotstift dort ansetzt, wo das Land den Kommunen bisher unter die Arme gegriffen hat.

(Zuruf: Kommunaler Rettungsschirm!)

Ob beim Brand- und Katastrophenschutz, bei der Digitalisierung oder der Ambrosia-Bekämpfung - die Koalition kürzt auf Kosten der Kommunen. Dieses Muster setzt sich im Einzelplan 20 und in den im Zusammenhang zu behandelnden Gesetzen fort.

Damit bin ich beim Finanzausgleichsgesetz. Um 60 Millionen Euro 2022 und je 95 Millionen Euro in den Jahren 2023 und 2024 wird die kommunale Verbundmasse durch einen Vorwegabzug verringert. Das sind also 250 Millionen Euro in drei Jahren, die Sie den Kommunen entziehen. Und ja, meine Damen und Herren, ich weiß natürlich, dass die kommunalen Spitzenverbände

diesem sogenannten Kompromiss zugestimmt haben. Wir wissen aber auch, dass nur einen Tag nach dem Kompromiss im Rahmen der regionalisierten Steuerschätzung herauskam, dass dem Land mehr als 150 Millionen Euro mehr zur Verfügung stehen als noch einen Tag vorher behauptet. Und seit einer weiteren Steuerschätzung danach wissen wir, dass das noch lange nicht das Ende der Fahnenstange war und das Land mit zusätzlichen Steuermehreinnahmen - 831 Millionen Euro in diesem und 571 Millionen Euro im kommenden Jahr - rechnen kann. Der erwähnte Vorwegabzug ist vor diesem Hintergrund nicht mit Mindereinnahmen des Landes zu begründen.

(Zuruf: Ach Mann, Mann, Mann!)

Auch wenn den Kommunen mit dem kommunalen Finanzausgleich im Jahr 2022 mehr Geld zur Verfügung steht als noch 2020, bleibt es dabei, dass das Land den Kommunen Geld entzieht - Geld, das die Kommunen für Investitionen, zur Überwindung der Coronakrise dringend bräuchten. Meine Damen und Herren, wir werden den Gesetzentwurf deshalb ablehnen.

Dafür gibt es aber noch einen zweiten Grund: die vorgesehene Änderung bei der Berechnung der Teilschlüsselmasse. Danach wird gesetzlich festgeschrieben, dass der vorgesehene Mehrbelastungsausgleich erst nach der Bildung der Teilschlüsselmasse aus dem Anteil der Städte und Gemeinden entnommen wird. Und auch wenn dies „nur“ eine Anpassung an die gängige Praxis ist - übrigens ist bis heute die Frage offen, wieso hier in den vergangenen Jahren von der gesetzlich vorgeschriebenen Regelung abgewichen wurde -, bedeutet dies, dass die Städte und Gemeinden diese Last einseitig tragen.

Meine Damen und Herren, der zweite Gesetzentwurf, den wir hier mitbehandeln, ist das Gesetz zur Anpassung des kommunalen Rettungsschirms. Auch das ist für uns nicht zustimmungsfähig; hier werden wir uns allerdings enthalten. Der kommunale Rettungsschirm war gut und richtig. Damit erhalten die Gemeinden über den kommunalen Finanzausgleich zum anteiligen Ausgleich der kommunalen Steuermindereinnahmen Geld, um die finanziellen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie abfedern zu können.

Nun argumentiert die Landesregierung, die befürchteten Einnahmeverluste der Kommunen seien nicht so hoch ausgefallen wie ursprünglich befürchtet, und deshalb sei es zu einer Überkompensation gekommen, die nun zu verhindern sei. Dies verkennt aber zwei nicht unwichtige Punkte. Erstens: Es ist noch nicht klar, ob die Einnahmeverluste in den kommenden Jahren nicht doch noch kommen, allein schon deswegen, da die Berechnungsgrundlage für die Gewerbesteuer zwei Jahre rückwirkend greift. Zweitens haben wir schon bei der Auflage des kommunalen Rettungsschirms darauf hingewiesen, dass er zusätzliche Ausgaben der Kommunen nicht ausreichend erfasst und es vor allem keine ausreichenden Hilfen für die kommunalen Eigenbetriebe, also kommunalen Kliniken, ÖPNV und Kultureinrichtungen, seitens des Landes gibt.

Diese möglicherweise noch folgenden Einnahmeverluste und vor allem die zusätzlichen Ausgaben lässt der Gesetzentwurf unberücksichtigt. Würde man dies alles berücksichtigen, wäre eine Überkompensation seitens des Landes zumindest fraglich. Deshalb werden wir uns zu diesem Gesetzentwurf enthalten.

Meine Damen und Herren, nun komme ich zum Haushalt, zum Einzelplan 20. Eingangs hatte ich schon gesagt: Es zieht sich

durch den Haushalt, dass sich das Land aus den Unterstützungsleistungen für Kommunen zurückzieht. So ist es auch hier. Die Zuweisungen für die Unterstützung freiwilliger kommunaler Zusammenschlüsse werden um mehr als die Hälfte gekürzt. Eine Verabredung im Landtag nach der Absage der Kreisreform - wir erinnern uns - war: Das Land wird auch weiterhin freiwillige Zusammenschlüsse von Verwaltungseinheiten unterstützen und vor allem beim Abbau der Kassenkredite helfen, damit die Kommunen nach dem Zusammenschluss noch leistungsfähig sind. Es ist im Interesse des Landes, dass solche Zusammenschlüsse weiterhin stattfinden und durch die Förderung sichergestellt ist, dass die Kommunen dann auch handlungsfähig sind. Es ist insofern eine falsche Weichenstellung, diesen Haushaltstitel zusammenzustreichen. Deshalb beantragen wir hier eine Rücknahme der Kürzungen.

Meine Damen und Herren! Wir kritisieren auch die von Ihnen vorgesehene Kürzung bei der Entschuldung kreisangehöriger Kommunen in Höhe von 5 Millionen Euro und beantragen, diese Kürzung zurückzunehmen. Nach wie vor gibt es viele kreisangehörige Gemeinden, die sich in der Haushaltssicherung befinden. Zur Unterstützung dieser Kommunen beim Abbau ihrer Schulden plante das Land ein Entschuldungsprogramm im Umfang von 50 Millionen Euro in mehreren Jahresscheiben. Diese werden nun für die Jahre 2022 und 2023 um jeweils 5 Millionen Euro gekürzt. Dabei hat doch gerade die Teilentschuldung der drei hochverschuldeten kreisfreien Städte Brandenburg an der Havel, Cottbus und Frankfurt (Oder) gezeigt, dass die Finanzlage mit diesem Instrument nachhaltig verbessert werden kann. Die von Ihnen vorgenommene Kürzung gefährdet das Ziel, kreisangehörige Gemeinden nachhaltig beim Schuldenabbau zu unterstützen. Auch das ist eine falsche Weichenstellung, denn wir haben in Brandenburg Gemeinden, die ohne Hilfe beim Schuldenabbau nicht dauerhaft leistungsfähig sein werden. Auch hierzu haben wir deshalb einen Änderungsantrag vorgelegt.

Meine Damen und Herren, nun komme ich zum letzten Komplex meiner Rede. Es wird niemanden überraschen, dass das die im Einzelplan 20 verankerten Gelder für die Integration sind. Wir erinnern uns an den Beginn der Debatte: Die Landesregierung wollte die Migrationssozialarbeit für anerkannte Geflüchtete um ein Drittel kürzen und das Integrationsbudget ganz abschaffen. Letzteres ist übrigens auch eine Aufgabe, bei der das Land die Kommunen unterstützt - das passte also ins Bild.

Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Koalitionsfraktionen diese Kürzungen zu einem guten Teil zurückgenommen haben, wenn auch nicht ganz freiwillig. Es gab zwei Entwicklungen, die dies erzwungen haben.

(Zuruf)

- Ja, auch Frau Johlige. - Einerseits gab es eine starke Bewegung aus Trägern, Verbänden, Initiativen und Kommunen - ja, Herr Keller, auch von der Linksfraktion im Landtag unterstützt -, die monatelang gegen diese Kürzungen Sturm gelaufen sind. Die Beteiligten haben immer wieder klargemacht, dass dieser Kahlschlag fahrlässig und kurzsichtig wäre. Ich fürchte nur, meine Damen und Herren, dass dieser Widerstand allein nicht ausgereicht hätte.

Es kam etwas Zweites hinzu. Leider ist Minister Stübgen jetzt nicht mehr hier - vielleicht kann Herr Bretz ihm das übermitteln. Es waren das Agieren des Innenministers und die Überdramatisierung der Flüchtlingszugänge, die dann erst zum Einlenken der

Koalitionsfraktionen geführt haben. Die Dramatisierung der Situation an der Grenze von Brandenburg zu Polen, der Situation in der Erstaufnahme hat nämlich die Kommunen auf den Plan gerufen. Die haben gesagt: Wenn die Lage so dramatisch ist und wir jetzt wieder deutlich mehr Geflüchtete aufnehmen sollen, geht das nicht, wenn ihr uns gleichzeitig die Integrationsgelder kürzt. - Und da selbst die CDU verstanden hat, dass die Flüchtlingsaufnahme ohne die Kommunen schwierig wird, gab es dann endlich ein Einlenken. Insofern war es letztlich der Innenminister, der uns mit seiner Selbstprofilierung die Integrationsgelder gerettet hat. Ich tue das nur selten, aber an dieser Stelle muss ich ihn wirklich einmal loben.

Meine Damen und Herren! Ich hätte mich sehr gefreut, wenn die Koalition das Integrationsbudget tatsächlich wieder in voller Höhe eingestellt hätte. So war es nur ein halbes Einlenken. Da wurde schnell ein kommunaler Eigenanteil von 30 % erfunden, ohne dass irgendjemand einmal darüber nachgedacht hätte, welche Folgen das hat. Und nebenbei bemerkt ist es damit - das habe ich heute Morgen schon erwähnt - doch wieder eine Kürzung um 30 %.

Dieser Eigenanteil macht jetzt aber massive Probleme. Er konnte nicht in den Kreishaushalten berücksichtigt werden, weil es bisher keine Grundlage dafür gab. Und die Kreishaushalte sind zum Großteil schon beschlossen. Es gibt auch noch keine Richtlinie. Die letzte kam erst im April 2021 und war ein Wunderwerk der Bürokratie. Wir sind gespannt, wann wir dieses Mal damit rechnen können und ob die Kritik der Kommunen aufgenommen wird, dass die Richtlinie völlig überbürokratisiert ist. Mit dem zusätzlichen Eigenanteil steht im Übrigen zu befürchten, dass sie weiter bürokratisiert wird.

Meine Damen und Herren, das führt dazu, dass eine nahtlose Anschlussfinanzierung der Projekte nicht zu machen sein wird. Und Sie schaffen weitere Verunsicherung, Frau Nonnemacher, wenn Ihr Staatssekretär im Integrationsbeirat erklärt, das Geld sei künftig auch für Investitionen einsetzbar. Dass da bei den Trägern sofort die Sorge entsteht, dass das Geld in manchen Landkreisen künftig eher für die Ausstattung und den Bau von Flüchtlingsunterkünften statt für die Integration eingesetzt wird, verwundert nicht. Der eine oder andere wird wissen, welche Landkreise ich damit meine.

So wurde aus einem ursprünglich gut funktionierenden, gesetzlich verankerten Instrument - damals noch Integrationspauschale genannt - erst ein Förderprogramm, das mit einer unfassbar überbürokratisierten Richtlinie versehen wurde, die kaum anders zu deuten ist als dass man wollte, dass das Geld nicht abfließt. Dann wurde der Versuch unternommen, es gänzlich abzuschaffen. Als klar wurde, dass das politisch nicht durchzuhalten ist, wurde ein nicht durchdachter Eigenanteil erfunden und auch noch - das sagen zumindest Gerüchte - eine Ausweitung des Verwendungszwecks vorgenommen. Dieses Agieren gefährdet die mühsam aufgebauten Strukturen der Integrationsarbeit. Ich kann nur sagen: Frau Nonnemacher, Sie haben in der Integrationsarbeit jetzt wirklich genug Schaden angerichtet. Ich hoffe sehr, dass wir in den kommenden Jahren nicht mehr darüber reden müssen, sondern die Verabredungen, die Sie angekündigt haben, tatsächlich gelten, dass die Gelder nun bis 2024 gesichert sind und es bei den Instrumenten in der derzeitigen Form bleibt.

Eine letzte Bemerkung - da spanne ich den Bogen wieder zu den Kommunen und dem, was ich eingangs sagte: Sie wollten auch im Bereich Integration den Rotstift bei der Unterstützung für die Kommunen ansetzen. Es ist gut, dass Ihnen das zumindest in

diesem Bereich nicht vollständig gelungen ist. Und, meine Damen und Herren, wenn Sie unseren Änderungsanträgen zustimmen, können Sie dafür sorgen, dass bei den Kommunen noch ein bisschen weniger gespart wird. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank. - Den Redebeitrag der CDU-Fraktion teilen sich Frau Abgeordnete Richstein und Herr Abgeordneter Schaller. Bitte, Frau Richstein.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das war jetzt ein großer Rundumschlag, den Sie da gemacht haben, Frau Johlige. Wir behandeln in dieser Runde nicht nur den Einzelplan 20, sondern auch den Einzelplan 12. Ich finde es sehr betrüblich und traurig, dass DIE LINKE keine Meinung zu Europa hat. Ich habe kein einziges Wort zu Europa und zur Europapolitik, die im Einzelplan 12 verankert ist, gehört. Das finde ich sehr schade, denn das ist mein Schwerpunkt. Ich bin sehr zufrieden damit, dass Europa auch in haushalterisch schwierigen Zeiten im vorgelegten Finanzplan gerade nicht in den Hintergrund gerückt ist.

Deshalb möchte ich mich an dieser Stelle auch bei unseren Koalitionspartnern bedanken, mit denen wir zwei gemeinsame Änderungsanträge eingebracht haben - sowohl zu den Zuschüssen zur Förderung der europäischen Integration und der europapolitischen Kommunikation als auch zu den Zuschüssen für entwicklungspolitische Projektförderungen, die im Vergleich zur 1. Lesung jeweils um 12 000 Euro auf jeweils 60 000 Euro erhöht werden.

Damit können gerade unsere europapolitischen und entwicklungspolitischen Partner weiterhin auf einer stabilen Grundlage ihrer erfolgreichen Bildungs- und Informationsarbeit nachgehen. Schließlich ist es angesichts einer zunehmenden Europa- oder EU-Skepsis in weiten Teilen der europäischen Gesellschaften umso wichtiger, die Bürgerinnen und Bürger vor Ort von den Vorteilen der Chance der Europäischen Union und des Projektes zu überzeugen. Hier nimmt Brandenburg mit seiner Grenze zu Polen eine herausgehobene Stellung ein, auch, weil wir die Freundschaft zu unserem östlichen Nachbarn in die Landesverfassung aufgenommen haben. Diese Vorreiterrolle gilt es jetzt auch wahrzunehmen, wenn es in den kommenden Jahren darum geht, weiterhin gemeinsam mit unseren Nachbarn und Freunden den europäischen Einigungsprozess voranzutreiben und auf eine stabile Grundlage zu stellen.

Einen wichtigen Schritt in diese Richtung stellt die Konferenz zur Zukunft Europas dar, welche am 9. Mai 2021, dem Europatag, ihre Arbeit aufnahm. Sie startete mit dem Ziel, die Diskussion darüber zu führen, wie die Zukunft der Europäischen Union im 21. Jahrhundert aussehen soll, welche institutionellen Rahmenbedingungen die Europäische Union benötigt, um in einer unübersichtlicher gewordenen Welt demokratischer, transparenter und bürgernäher zu werden.

Ein zentrales Instrument der Konferenz sind die Dialoge der Bürgerinnen und Bürger, bei denen sich alle Interessenten einbringen können. Die lebendige Debatte konnten wir am 28. Oktober in Frankfurt (Oder) hautnah erleben, wo wir mit mehr als

100 Menschen aller Altersgruppen digital und in Präsenz diskutiert haben. Im Fokus standen der Europäische Green Deal, Klimaschutz und die Nachhaltigkeit sowie die Freundschaft mit Polen - Themen, welche einen unmittelbaren Bezug zu den Lebensrealitäten der Menschen in einer Region besitzen, die sinnbildlich mit der Grenzbrücke zwischen Frankfurt und Słubice für die wechselvolle deutsch-polnische Geschichte steht.

So war auch die überwiegende Mehrheit der Teilnehmer der Auffassung, dass es sich um eine gelungene Veranstaltung gehandelt habe und den Diskutanten die Möglichkeit zur Partizipation eingeräumt worden sei. Als Brandenburger Europapolitiker sollten wir diese Impulse nicht nur von der Seitenlinie aus betrachten, sondern proaktiv unterstützen.

Auch wenn der Ausschuss für Europaangelegenheiten und Entwicklungspolitik im nationalen oder im europäischen Vergleich nicht der gewichtigste Akteur sein mag, besitzen wir eine Eigenschaft, welche es nicht zu unterschätzen gilt: Wir als Mitglieder des Ausschusses sind in Brandenburg verwurzelt und beheimatet. Daher wissen wir genau, wo auf lokaler Ebene die Herausforderungen liegen. Gleichzeitig tragen zumindest die meisten Mitglieder des Ausschusses Europa auch in ihrem Herzen. Als Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger verstehen wir es deshalb als unsere Aufgabe, dass die europäische Integration vor Ort gelingt und auch der Verbesserung der Lebenswirklichkeit der Menschen zugutekommt.

Der vorliegende Einzelplan 12 ist deshalb ein kleiner, aber auch ein entscheidender Baustein, um eine angemessene europapolitische Bildungsarbeit in Brandenburg zu gewährleisten und unser gemeinsames Europa in den kommenden Jahren noch bürgernäher zu gestalten.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch zwei kurze Anmerkungen zum Finanzausgleichsgesetz und zur Anpassung des kommunalen Rettungsschirms machen. Zu beiden Gesetzentwürfen gab es im Finanzausschuss Anhörungen, die im Großen und Ganzen die zuvor erzielte Einigung zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und der Landesregierung bestätigten. Dieser gemeinsame Umgang zwischen den Ebenen war und ist vorbildlich und dem Ernst der Corona-Lage angemessen. Vielen Dank dafür an alle Beteiligten, insbesondere auch im Namen meines Kollegen André Schaller. Im nächsten Jahr werden wir uns dann dem großen Thema horizontaler Finanzausgleich widmen. Es ist richtig, dass wir uns dafür außerhalb der drängenden Corona-Einwirkungen die notwendige Zeit nehmen. In Anbetracht der Ergebnisse des Lenk-Gutachtens werden hier auch aufseiten der kommunalen Vertreter unterschiedliche Positionen zu vereinbaren sein. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Herr Schaller spricht nicht? - Gut. Dann kommen wir zur BVB / FREIE WÄHLER Fraktion. Es spricht Herr Abgeordneter Stefke.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer an den Bildschirmen! Europa bzw. der Europäischen Union stehen schwierige Zeiten, zumindest große Herausforderungen bevor: nationale Souveränität versus Akzeptanz der Vorrangigkeit europäischen Rechts

und europäischer Standards, eine neue Flüchtlingsbewegung aus Belarus in Richtung Ostgrenze der EU, die Umsetzung des sogenannten Green Deals als neue Wachstumsstrategie, um bis 2050 eine klimaneutrale EU zu werden, um nur einige zu nennen. Bei all diesen Fragen gilt es, die EU als Staatengemeinschaft zusammenzuhalten, ihre knapp 450 Millionen Einwohner auf diesem Weg mitzunehmen und vor allem von der Richtigkeit und Notwendigkeit dieser Projekte zu überzeugen. Hierfür muss mehr Überzeugungsarbeit geleistet werden als bisher. Denn anders als beispielsweise bei Landtags- oder Bundestagswahlen gibt es für EU-Parlamentarier keine Direktwahl in Wahlkreisen; sie werden ausschließlich durch ein Verhältniswahlsystem auf der Grundlage von Listen bestimmt, die von den Parteien aufgestellt werden. Dadurch fehlt es an Abgeordneten, die vor Ort zuständig und verantwortlich sind oder sich zumindest fühlen und Ansprechpartner sein können.

Bei der Konferenz zur Zukunft Europas handelt es sich um ein von Bürgerinnen und Bürgern aus ganz Europa getragenes Format von Debatten und Diskussionsreihen, in denen sie ihre Ideen austauschen und unsere gemeinsame Zukunft mitgestalten können. Auch in Brandenburg fand am 28. Oktober in Frankfurt (Oder) in diesem Rahmen eine Veranstaltung statt, die nur ein Anfang sein kann. Wir halten eine Fortsetzung im Jahr 2022 für wünschenswert, ja notwendig. Um eine solche Veranstaltung auch finanzieren zu können, bedarf es einer Position im Haushalt, deshalb unser Änderungsantrag. Bemerkenswert ist, dass er von den Koalitionsfraktionen abgelehnt, aber sodann unter ihrer eigenen Fahne eingebracht und beschlossen wurde. So etwas nennt man wohl Machtdemonstration einer Regierung, mit der man sich aber letztlich auch ein bisschen lächerlich macht, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen. Ich rufe Ihnen einmal ein Zitat von Friedl Beutelrock zu - Sie kennen sie hoffentlich alle; eine deutsche Schriftstellerin, die leider schon 1958 verstorben ist -, die einmal sagte:

„Macht besitzen und nicht ausüben ist wahre Größe.“

Das gilt auch für diesen Fall. Wir werden uns bei der Abstimmung zum Einzelplan 12 enthalten. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank. - Als Nächster spricht Herr Dr. Zeschmann für die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger, die zu dieser späten Stunde noch zuschauen! Erst einmal, Herr Keller - er ist gerade wieder weg, eben war er noch da -, freue ich mich natürlich sehr, dass Sie so auf meine Rede hingefiebert haben und irritiert waren, als mein Kollege eben aufstand. Das können Sie in Zukunft gerne immer so handhaben, das ist in Ordnung.