Protokoll der Sitzung vom 15.12.2021

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger, die zu dieser späten Stunde noch zuschauen! Erst einmal, Herr Keller - er ist gerade wieder weg, eben war er noch da -, freue ich mich natürlich sehr, dass Sie so auf meine Rede hingefiebert haben und irritiert waren, als mein Kollege eben aufstand. Das können Sie in Zukunft gerne immer so handhaben, das ist in Ordnung.

Aber jetzt zum Thema: Wie durch die vorangegangenen Reden schon klar geworden ist, ist der Einzelplan 20 extrem wichtig, weil er quasi eine Querschnittsfunktion für die ganze Landesregierung hat und demnach einen Dreh- und Angelpunkt für den Gesamthaushalt darstellt. Leider ist die Vorlage, die Sie uns hier präsentiert haben, insbesondere beim Einzelplan 20, alles an

dere als eine Grundlage für ein - wie es Herr Vogelsänger formuliert hat - besseres Brandenburg. Ich werde gern kurz ausführen, warum das so ist. Wir haben ja hier fünf verschiedene Teile, die auf der Tagesordnung stehen, über die wir am Ende auch abzustimmen haben. Ich werde versuchen, kurz darauf einzugehen.

Erst einmal der Haushalt insgesamt, Haushaltsplanung 2022:

„Die Haushaltslage Brandenburgs wird zusehends düsterer. Sie gibt Anlass zur Besorgnis. Dies liegt nicht nur an den gesamtwirtschaftlich schwierigen Rahmenbedingungen infolge der Corona-Pandemie. Ein Grund ist auch, dass die Landesregierung nicht widerstehen konnte, die Ausnahmeregelung der Schuldenbremse zum Anlass zu nehmen, finanzielle Reserven für die Zukunft aufzubauen. Sie kann daher längst überfällige Konsolidierungsmaßnahmen aufschieben. Die Tragfähigkeit des Haushalts gerät damit aber in Gefahr.“

Das ist nicht von mir, sondern ein Zitat aus dem Bericht des Landesrechnungshofs, der seit einer Woche vorliegt. Dem können wir also nur zustimmen. Es ist - wie immer - etwas diplomatisch formuliert, aber trifft es in der Sache ziemlich gut.

Die Steuerdeckungsquote befindet sich, seit Sie, werte Frau Ministerin Lange, im Amt sind, leider im Sturzflug und ist von vormals ungefähr 68 %, wo sie über viele Jahre war, auf inzwischen 58,5 % gesunken - so im Jahr 2020, als der Landesrechnungshof das ausgewertet hat.

(Zuruf)

Dazu sind Sie - das muss ich leider so formulieren - ungekrönte Königin des strukturellen Defizits; denn dieses wuchs in Ihrer Amtszeit von null auf 1,386 Milliarden Euro im Jahr 2020 und 1,557 Milliarden Euro im Jahr 2021.

„Kritisch anzumerken bleibt - wie bereits in den Jahren zuvor - der massive Aufwuchs der strukturellen Ausgaben um beträchtliche 655,8 Mio. Euro.“

- auch das ein Zitat aus dem Bericht des Landesrechnungshofs. Wohlgemerkt: Es geht hier um strukturelle Ausgaben, nicht um krisenbedingte Aufwendungen.

Hinzu kommt, dass die benötigten notlagenbedingten Kreditermächtigungen weiterhin - auch 2022 - dem Sondervermögen „Brandenburgs Stärken für die Zukunft sichern“ zugeführt werden sollen, was wir bereits im letzten Jahr kritisiert haben. Auch dem pflichtet der Landesrechnungshof bei, indem er formuliert:

„Verfassungsrechtlich problematisch ist, dass die im laufenden Haushaltsjahr nicht benötigten notlagenbedingten Kreditermächtigungen in Anspruch genommen und dem Sondervermögen ‚Brandenburgs Stärken für die Zukunft sichern‘ zugeführt werden sollen. Somit stehen diese Kreditaufnahmen für Ausgaben noch im folgenden Haushaltsjahr weiter zur Verfügung.“

Weiter geht es mit der Pro-Kopf-Verschuldung: Die Pro-Kopf-Verschuldung ist bereits im Jahr 2020, also in Ihrer Zeit als Finanz-

ministerin, um 745 Euro auf 7 368 Euro je Einwohner gestiegen. Damit - das ist das Interessante dabei - belegen wir den zweitschlechtesten Platz im Bundesvergleich. Wir sind jetzt - hinter Sachsen-Anhalt - am zweitschlechtesten, haben die zweithöchste Pro-Kopf-Verschuldung und haben Thüringen schon im Jahr 2020 überholt. Aber: Wir wissen aus der Diskussion, die wir hier gehört haben, dass die berühmte Enkelgerechtigkeit - also Generationengerechtigkeit - in der brandenburgischen Finanzpolitik mit der Bildung dieser Koalition offenkundig schon im letzten Jahr begrifflich getilgt und völlig vergessen wurde.

Vor diesem Hintergrund haben Sie ernsthaft noch einmal einen richtig großen „Schluck aus der Pulle“ genommen, indem sie die allgemeinen Personalverstärkungsmittel - die waren hier heute schon öfter in der Diskussion - einfach verzehnfacht haben; das wurde bisher noch nicht gesagt. Die waren in den letzten Jahren nämlich mit durchschnittlich zwischen 27 Millionen und 29 Millionen Euro eingeplant; jetzt sind wir bei 297 Millionen Euro.

Nun sollen wir in diesen Tagen diesen massiv fehlkalkulierten Haushalt auch noch beschließen, obwohl wir bereits jetzt wissen, dass rund 200 Millionen Euro davon aufgrund des vorliegenden Tarifabschlusses der Länder mit 2,8 % plus der einmaligen Sonderzahlung von 1 300 Euro unnötig sind. Daher fordere ich Sie hiermit auf, diese eindeutig nicht erforderlichen Mittel aus dem Haushaltsentwurf zu streichen und nicht wieder als Verschiebebahnhof für die Wünsche der Koalitionsfraktionen zu nutzen. Dazu liegt Ihnen auch ein neuer Änderungsantrag von uns vor; denn wir können ja nun nicht ernsthaft einen Haushalt beschließen, der völlig überholt ist und diese Punkte noch beinhaltet. Außerdem verzichten wir damit auf zusätzliche Belastungen für die Zukunft und senken so weiter die Kreditaufnahme.

Der zweite Punkt, mit dem wir uns beschäftigten, ist die mittelfristige Finanzplanung. Sie konnten dieses Jahr schon nicht die allen Ministerien auferlegten 7 % Sparauflagen durchsetzen, planen aber mittelfristig - bis 2025 - mit globalen Minderausgaben von rund 4 Milliarden Euro: mit bekanntlich 1,2 Milliarden Euro im Jahr 2023, 1,5 Milliarden Euro im Jahr 2024 und 1,3 Milliarden Euro im Jahr 2025. Wie wollen Sie das in dieser Regierung und dieser Koalition um- und durchsetzen, wenn Sie schon dieses Jahr die 7 % Einsparungen nicht durchsetzen konnten? Denn wir reden hier - bei zehn Ministerien, inklusive Staatskanzlei, verteilt über die genannten drei Jahre - von immerhin 133 Millionen Euro Einsparerfordernissen je Ministerium und Jahr. Das will ich erst einmal sehen!

Wenn Sie das in den nächsten Jahren hinbekommen, werde ich offiziell sagen: Sie sind nicht nur die nicht gekrönte Königin des strukturellen Defizits, sondern auch die ungekrönte Sparkönigin - aber dahin müssen wir erst einmal kommen.

Interessant ist vor diesem Hintergrund, dass Sie auch heute wieder ernsthaft versprochen haben - Herr Keller, ich glaube, Sie haben es heute Morgen gesagt -, dass nächstes Jahr das nächste beitragsfreie Kitajahr garantiert kommen wird.

(Keller [SPD]: Da haben Sie nicht richtig zugehört!)

- Doch!

(Keller [SPD]: Nächstes Jahr kommt das Kitagesetz für 2023 und 2024!)

- Ja, gut. Sie haben also gesagt: Ihre versprochene Leistung, das nächste Kitajahr beitragsfrei zu stellen, wird um ein Jahr verschoben; das wird also nicht dieses Jahr, sondern nächstes Jahr gemacht.

(Keller [SPD]: Nicht 2022, sondern 2023!)

- Genau, davon rede ich; wir sind ja hier beim Haushalt 2022. - Das müssen Sie mir erst einmal zeigen! Denn Sie müssen ja die globalen Minderausgaben, die ich eben genannt habe - die 1,2 Milliarden Euro -, nächstes Jahr erst einmal erbringen. Das heißt, Sie müssten gemeinsam in Ihrer Koalition reale Kürzungen vereinbaren, um dann noch zusätzlich das Geld für das beitragsfreie Kitajahr bereitzustellen. Ich bin sehr gespannt, wie Sie das erreichen wollen. Deswegen sage ich: Den Menschen immer wieder zu erzählen, Sie würden das beitragsfreie Kitajahr einführen, ist schlicht und einfach Sand in die Augen der Bürger streuen.

(Keller [SPD]: 2023 …!)

- Ja, die nächsten globalen Minderausgaben betragen, wie gesagt, 1,5 Milliarden und 1,3 Milliarden Euro, insgesamt 4 Milliarden Euro in den Jahren 2023 bis 2025. Die müssen Sie erst einmal einsparen! Was Sie bisher in der mittelfristigen Finanzplanung haben, sind ja letztlich - virtuelle - Luftbuchungen; das wissen Sie. Globale Minderausgaben muss ich erst einmal erbringen.

Ich will zum nächsten Punkt kommen: Stellenplan und Versorgungslasten.

„Ein Drittel des Landeshaushalts wurde für Personalausgaben aufgewendet. Die Anzahl der Personalstellen stieg stetig und die Besetzungsquote sank seit 2019 auffällig.“

Auch das wieder ein Zitat aus dem Bericht des Landesrechnungshofs. Die Besetzungsquote der geplanten und ausfinanzierten Stellen lag bis 2018 immer zwischen 97 % und 98 %. Seitdem gibt es einen kontinuierlichen Rückgang auf nunmehr durchschnittlich 94,3 % in diesem Jahr. Die Anzahl der unbesetzten Personalstellen stieg übrigens von 1 271 im Jahr 2012 auf 2 751 im Jahr 2021. Allein die letzte Steigerung von 2020 umfasste ungefähr 250 zusätzliche Stellen, die Sie zwar ausgewiesen und ausfinanziert haben, aber nicht besetzen konnten. Man sieht also: Die zusätzlichen Stellen, die Sie beschrieben haben und die im Haushalt abgebildet sind, helfen Ihnen gar nicht weiter, weil Sie sie nicht besetzen können.

Noch erschreckender ist, dass die Besetzungsquoten in bestimmten Bereichen besonders schlecht ausfallen, so zum Beispiel in den Finanzämtern mit 87 %, in den Landesbetrieben mit gerade einmal 81 % - zum Landesbetrieb Straßenwesen haben wir heute schon einiges gehört; das wundert mich also gar nicht -, und bei den Fachhochschulen - interessant, wir haben heute über Bildung geredet - liegt die Besetzungsquote bei gerade einmal 77,6 %. - Ich freue mich, dass auch der eine oder andere jetzt wieder ernsthaft zuzuhören versucht.

Sie haben also dringenden Nachholbedarf. Da hilft es auch nicht, immer neue Stellen auszuweisen. Hier sollte man überlegen, wie man das organisiert.

Jetzt komme ich zu den Versorgungslasten: Der Landesrechnungshof sieht mit Sorge, dass für die vorhersehbar steigenden Versorgungslasten keine ausreichende Vorsorge getroffen wird - was auch wir in den letzten Jahren, auch im letzten Jahr, immer wieder gesagt haben. Seit 2016 sind die personalinduzierten Ausgaben um insgesamt 756,9 Millionen Euro - also um 21,1 % - gestiegen. Die größte Steigerungsrate findet sich - es gibt ja die realen Personalausgaben für die Mitarbeiter und Beamten sowie andere Komponenten - weiterhin bei den Versorgungsbezügen, die im betrachteten Zeitraum um 83,7 % gestiegen sind. Ich kann ehrlich gesagt nicht verstehen, warum man hier ernsthaft solche Haushaltsentwürfe einbringt und kein bisschen Vorsorge betreibt, um diese exponentiell steigenden Versorgungslasten endlich in den Griff zu bekommen.

Allerdings freue ich mich, dass der Haushaltskontrollausschuss diesbezüglich beschlossen hat,

(Zuruf: Oh!)

dass ein Gutachten dazu vorzulegen ist, wie sie sich entwickeln und mit welchen Maßnahmen man das in Zukunft bekämpfen will; denn wir alle - ich weiß, Sie finden das alles sehr lustig, Herr Keller - werden das Problem erleben, dass der Handlungsspielraum in unseren Haushalten in den nächsten Jahren immer kleiner wird. Wir alle wollen politisch gestalten und Brandenburg voranbringen, aber das wird immer weniger möglich, weil die Versorgungslasten immer weiter steigen und keinerlei Vorsorge dagegen getroffen wird.

(Zurufe)

Es gab einmal - Herr Keller, ich bin dran - einen Vorsorgefonds, in den ein paar Jahr lang eingezahlt wurde, seit ein paar Jahren aber nicht mehr. Offensichtlich nimmt man das Problem nicht ernst.

(Zurufe: Genau! - Aber nicht hier mit einer Wunschliste kommen!)

- Also, mit Wunschliste sollten Sie jetzt nicht anfangen, denn ich habe noch einiges an Redezeit und könnte sonst auf die Idee kommen, genau das zu machen.

(Zuruf und Heiterkeit)

- Sehr schön, da müssen Sie noch ein bisschen üben, dann können wir das öfter so machen.

Die Ausgaben für die im Ruhestand befindlichen Personen bzw. deren Hinterbliebene stiegen also erwartungsgemäß gegenüber den Vorjahren überproportional - das hatte ich gerade gesagt -, insgesamt um 83,7 %. Allein der Anteil der personalinduzierten Ausgaben am Landeshaushalt erhöhte sich innerhalb von nur vier Jahren von 5,5 % auf 8,3 %. Gucken Sie sich einmal die entsprechenden Seiten im Bericht des Landesrechnungshofs an! Übrigens waren die Zahlen schon im letzten Jahr darin enthalten, sie wurden nur weiterentwickelt. Vielleicht gelingt es Ihnen dann auch, zu erkennen, welche Brisanz darin steckt, und vielleicht kommen Sie auch einmal auf die Idee, endlich etwas dagegen zu unternehmen.

Wann beginnen Sie, werte Landesregierung, endlich etwas gegen diese Entwicklung zu tun? Wenn die Quote der Versorgungsbezüge bei 10 % liegt? Bei 20 %? Bei 30 %? Wann beginnen Sie, werte Frau Finanzministerin, endlich wieder entsprechende Vorsorge zu betreiben? Wann beginnen Sie endlich, eine verantwortungsvolle Politik zu betreiben?

Denn so, wie es jetzt läuft und in den letzten Jahren lief, müssen Sie sich eigentlich hier hinstellen und unseren Bürgern Folgendes erklären: Was das Personal angeht, leben wir seit Jahren und Jahrzehnten total über unsere Verhältnisse, sodass die exponentiell steigenden Versorgungslasten in den nächsten Jahren immer mehr der von Ihnen verdienten Steuern auffressen werden. - Und die Handlungsspielräume - ich führte es eben aus, Herr Keller mit Ihrer „interessierten Aufmerksamkeit“ - im Landeshaushalt für die von Ihnen so hervorgehobenen Investitionen - sie sind auch dringend nötig - werden immer kleiner. Anscheinend will das niemand wahrhaben, oder es wird ignoriert. Das finden wir traurig und gefährlich.

(Zuruf)

- Das kann man, wie gesagt, beim Landesrechnungshof nachlesen. Ich werde Ihnen die Zitate aufgrund der fortgeschrittenen Zeit nicht vorlesen. Aber wenn Sie das wünschen, Herr Bretz, können wir das gern noch ausdehnen, ich habe noch Redezeit.

Ich will aber noch einen anderen Punkt ansprechen. Erschreckend ist auch, und das wurde noch nicht angesprochen, der exorbitante Anstieg der Versorgungssteuerquote von 2,8 auf 4,4 % innerhalb von nur vier Jahren. Falls Sie nicht wissen, was das ist: Die Versorgungssteuerquote ist das Verhältnis von Versorgungsausgaben zu Steuereinnahmen. Das heißt, die Ausgaben steigen exorbitant, und die Steuereinnahmen bilden das nicht mehr ab. Wir haben also innerhalb von nur vier Jahren fast eine Verdoppelung.

Jetzt komme ich noch zum Finanzausgleichsgesetz, darüber wurden schon ein paar Worte verloren. Aus unserer Sicht ist das hier vorgelegte Finanzausgleichsgesetz in Wirklichkeit ein Beweis dafür, wie überaus „freundlich“ und „nett“ die Landesregierung und die Koalitionsfraktionen mit der kommunalen Familie umgehen.

Erstens bestehen Sie mit diesem Gesetz auf der Exekutierung der mit den kommunalen Spitzenverbänden im Mai dieses Jahres unter völlig anderen Rahmenbedingungen verhandelten Vereinbarungen, obwohl sie in den Anhörungen vor dem Haushaltsausschuss noch einmal sehr deutlich zu Protokoll gegeben haben, dass sie dazu unter den veränderten Rahmenbedingungen nur noch zähneknirschend stehen und vor allem die Begründung für die verschiedenen Gesetzesanpassungen, die alle auf das diesbezügliche Gutachten von Prof. Lenk et al. Bezug nehmen, grundsätzlich ablehnen - die Betonung liegt auf grundsätzlich -, weil das in den nächsten Jahren zu einer strukturellen Schlechterstellung der Kommunen in Brandenburg führen muss und das Gutachten auf den Jahren 2017 bis 2019 basiert, sodass dort die danach erfolgten coronabedingten Veränderungen nicht berücksichtigt werden konnten.