Protokoll der Sitzung vom 15.12.2021

Der zweite Punkt ist, dass der Haushalt nun deutlich höhere Zuweisungen an die Landkreise und Gemeinden enthält. Es geht da um insgesamt gut 181 Millionen Euro. Diese höheren Zuweisungen sind eine direkte Folge der günstiger ausgefallenen November-Steuerschätzung. Insofern ist das ein durchaus erfreulicher Umstand. Haushaltstechnisch wirken sich diese höheren Zuweisungen an die Kommunen allerdings für uns ausgabeerhöhend aus.

Drittens müssen wir zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest 32 Millionen Euro mehr einplanen als ursprünglich veranschlagt. Das ist zwar nicht erfreulich, aber unabweisbar.

Viertens schlagen sich auch die Beratungen des Haushalts im Landtag im nun vorliegenden Entwurf nieder. Wenn wir richtig gezählt haben, fanden insgesamt 88 Änderungsanträge den Weg in das Haushaltsgesetz. Wie immer gilt also das Strucksche Gesetz, nach dem kein Gesetz das Parlament so verlässt, wie es eingebracht wurde. Das ist auch völlig in Ordnung so. Denn aus gutem Grunde ist der Haushaltsgesetzgeber bekanntlich nicht die Regierung, sondern das Parlament.

Das alles zusammen führt also zu dem nun vorliegenden Haushalt von rund 15,2 Milliarden Euro für das Jahr 2022. Gegenüber dem aktuellen Haushalt 2021 ist das ein deutlicher Rückgang des Haushaltsvolumens in Höhe von über 800 Millionen Euro. Es handelt es sich damit jedoch immer noch um das zweitgrößte Haushaltsvolumen in der Geschichte des Landes.

Meine Damen und Herren, der Haushalt enthält Investitionsausgaben in Höhe von gut 2 Milliarden Euro. Damit steigt die Investitionsquote von 12,4 % im Jahr 2021 auf 13,4 % im Jahr 2022, was einen beachtlich hohen Wert darstellt. Das Land investiert damit in seine Zukunft.

Der Landeshaushalt sieht auch eine Nettokreditaufnahme vor, allerdings nur noch in Höhe von 176 Millionen Euro. Das ist noch einmal etwas weniger, als im ursprünglichen Haushaltsentwurf vorgesehen. Damit sinkt die Neuverschuldung gegenüber dem laufenden Haushalt, der insgesamt knapp 3,3 Milliarden Euro Kreditermächtigungen enthält, um gut 94 %. Das geht meines Erachtens durchaus in die richtige Richtung.

Zusätzlich beginnen wir im kommenden Jahr auch im Umfang von 20,3 Millionen Euro mit der Tilgung der Schulden, die wir pandemiebedingt aufnehmen mussten. Dabei handelt es sich um ein Generationenvorhaben, das uns die nächsten 30 Jahre belasten wird. Nichts im Leben ist umsonst, auch nicht das, was wir heute finanzpolitisch notwendigerweise tun müssen.

Meine Damen und Herren, sofern die Kreditaufnahmen im laufenden Jahr sowie im Haushaltsplan 2022 wie vorgesehen erfolgen, würde die Gesamtverschuldung des Landes auf 23,8 Milliarden Euro ansteigen. Trotzdem sinken die Zinszahlungen des Landes. So sind im vorliegenden Entwurf nur noch 226 Millionen Euro vorgesehen, gegenüber 285 Millionen Euro im Jahr 2021.

Sie erkennen daran, in welch seltsamen Zeiten wir leben. Der Grund dafür ist wesentlich die Nullzinspolitik der EZB, die zwar die Zinszahlungen reduziert, aber sehr wohl auch eine Kehrseite hat; sie wirkt nämlich inflationssteigernd. Im November wurde in Deutschland die Fünf-Prozent-Marke überschritten. Obwohl die Verschuldung des Landes derzeit finanziell durchaus tragbar ist, muss schon darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie auch nicht ohne Risiko ist. Denn sollte das allgemeine Zinsniveau zukünftig auch nur um 1 % steigen, würde das den Landeshaushalt jährlich mit mehr als 230 Millionen Euro belasten. In nächster Zeit ist mit einer Änderung der Politik der EZB zwar nicht zu rechnen, aber man soll ja auch nie „nie“ sagen.

Meine Damen und Herren, für den Haushaltsausgleich vorgesehen ist weiterhin eine Entnahme aus dem Sondervermögen „Brandenburgs Stärken für die Zukunft sichern“ in Höhe von 827 Millionen Euro. Auch das ist etwas weniger, als im Entwurf vorgesehen war. Zudem werden wir im kommenden Jahr aus der allgemeinen Rücklage des Landes 573 Millionen Euro entnehmen, und schließlich wird im Einzelplan 20 noch eine globale Minderausgabe von gut 250 Millionen Euro ausgebracht werden.

All diese vorgesehenen Maßnahmen halte ich für vernünftig, solide und finanzpolitisch sehr gut vertretbar. Sie sind in der gegebenen Lage geboten, um den Haushaltsausgleich erfolgreich herzustellen. In solchen Zeiten müssen alle Register gezogen werden. Da geht es uns nicht anders als anderen auch. Ich würde sogar sagen: Das Land Brandenburg schlägt sich hier noch vergleichsweise gut.

Die vorgenannten Sachverhalte verdeutlichen Ihnen allerdings auch, was ich meine, wenn ich sage, dass wir mit diesem Haushalt erneut an die Grenze des finanziell Möglichen gehen, denn das ist zweifelsohne der Fall. Nennenswerte Reserven stehen für die kommenden Jahre nicht mehr zur Verfügung - das möchte ich an dieser Stelle nicht unerwähnt lassen. Das wiederum hat natürlich gewisse Konsequenzen, über die wir in den kommenden Jahren noch in aller Ruhe und mit viel Sachlichkeit diskutieren werden.

Meine Damen und Herren, es gab in Brandenburg in den Jahren 2011 bis 2019 einen positiven Saldo bei den bereinigten Einnahmen und Ausgaben. Das heißt, in den Jahren 2011 bis 2018 stiegen die Steuereinnahmen stärker als die strukturellen Ausgaben des Landes. Ab dem Jahr 2019 drehte sich das Ergebnis um.

Damit ergab sich bereits vor der Coronakrise ein gewisses strukturelles Ungleichgewicht des Haushalts. Die Feststellungen des Landesrechnungshofes sind hier in der Sache durchaus zutreffend. Den jüngst vorgestellten Jahresbericht 2021 empfehle ich

zur besinnlichen Weihnachtslektüre, insbesondere was den allgemeinen Teil angeht.

Seit Beginn der Coronakrise wurde dieses strukturelle Ungleichgewicht wesentlich weiter verstärkt. Die aktuelle Steuerschätzung vom November sagt zwar höhere Steuereinnahmen als bisher geplant voraus. Aber bis sich die Wirtschaftsleistung und der Konsum wieder derart erholt haben und sich daraus folgend die Steuereinnahmen wieder in Richtung Vorkrisenniveau entwickeln, wird es sehr wahrscheinlich noch eine ganze Weile dauern.

Der vorliegende Haushaltsentwurf 2022 orientiert sich insoweit am Notwendigen und am Möglichen. Er ist ohne Zweifel immer noch sehr stark durch die Sondersituation infolge der weltweiten Pandemie gekennzeichnet; das kann auch gar nicht anders sein.

Nicht nur das Land Brandenburg sieht sich mit erheblichen finanziellen Anstrengungen konfrontiert. Auch und insbesondere den Kommunen werden derzeit massive Belastungen abverlangt. Daher hat sich das Land Brandenburg mit dem kommunalen Rettungsschirm zu einem weitreichenden Hilfsprogramm für die kommunale Ebene verpflichtet.

Der vorliegende Entwurf des Achten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes setzt jetzt die mit den kommunalen Spitzenverbänden einvernehmlich vereinbarten Eckpunkte vom Mai 2021 um. Es sichert auch in Zukunft die angemessene Finanzausstattung der Kommunen unter gleichzeitiger Beachtung der finanziellen Leistungsfähigkeit des Landes.

Meine Damen und Herren, der Haushaltsausgleich für das Jahr 2022 ist solide und verantwortbar dargestellt. Zugleich ist richtig: Er gelingt nur unter einigen Mühen. Wir haben während der Pandemie bewusst weiter in Bildung, Wirtschaft, Wissenschaft, Infrastruktur und soziale Versorgung investiert und damit die Grundlagen für die Zeit nach der Pandemie gelegt. Das war auch richtig so.

Für die kommenden Jahre wird es aber verstärkt darauf ankommen, die Wünsche mit dem Machbaren zu vereinbaren. Daran orientiert sich auch die mittelfristige Finanzplanung. In den folgenden Jahren werden sowohl die Haushaltsvolumina als auch die Neuverschuldung weit geringer sein als in den Krisenjahren 2020 und 2021.

Meine Damen und Herren, es ist zwar durchaus richtig, wenn man die Finanzlage des Landes als angespannt bezeichnet. Ich möchte trotzdem noch auf zwei Punkte deutlich hinweisen, die man heute ebenfalls berücksichtigen muss, denn sonst entsteht ein schiefes Bild.

Zum einen: Trotz der derzeit angespannten Haushaltslage befindet sich das Land Brandenburg selbstverständlich in einer deutlich besseren Situation als etwa in den Neunziger- oder Nullerjahren. Das gilt ohne jeden Abstrich.

Das Land hat seitdem wesentliche Fortschritte erzielt. Wirtschafts- und Finanzkraft sind erheblich gestiegen. Noch in den Nullerjahren ging das Land davon aus, dass die Haushalte ab dem Jahr 2020 nur rund 8 Milliarden Euro betragen würden. Das war angesichts des Auslaufens des Solidarpaktes II und der Reduzierung der EU-Förderung durchaus keine grundlose Schwarzmalerei. Davon sind wir heute sehr weit entfernt.

Unter normalen Umständen und bei günstigen Einnahmesituationen ist das Land heute durchaus in der Lage, Haushalte mit gut 14 Milliarden Euro aufzustellen, die finanzpolitisch sehr wohl tragfähig sind. Daran war seinerzeit überhaupt nicht zu denken.

Das Land hat sich deutlich besser entwickelt als damals angenommen, und das ist und bleibt so; daran ändert auch Corona nichts. Anders gesagt: Wir sind heute wer, und deshalb kommt nicht nur Tesla, sondern kommen auch viele andere Unternehmen zu uns und gehen nicht woandershin. - Das ist das eine.

Das andere ist: Ich gebe hier auch weiterhin nicht das pingelige Sparmariechen aus der Prignitz. Auf meinem Schreibtisch steht kein Sparschwein. Ich mache mich nicht lächerlich. Selbstverständlich darf kein Geld sinnlos aus dem Fenster geworfen werden. Aber weit wichtiger als der absolute Stand der Verschuldung in Zeiten von Nullzinspolitik ist die Frage, wie Wirtschaft und Arbeitsmarkt aus der Coronakrise kommen. Denn davon hängt am Ende ab, ob die Wirtschaft wieder Tritt fasst, der Arbeitsmarkt belebt wird, Wertschöpfung stattfindet und Steuern gezahlt werden, also ob auch Haushalte wieder gesunden und Schulden bedient werden können. Kurz gesagt: Davon hängt alles ab.

Niedrige Schulden nützen uns gar nichts, wenn Wirtschaft und Beschäftigung ruiniert aus der Krise kommen, während zugleich in China die Produktion brummt und dort für 2021 satte 8 % Wachstum erwartet werden. Sie erinnern sich: Im Jahr 2020 war China die einzige große Wirtschaftsnation, die selbst inmitten der Coronakrise noch ein positives Wirtschaftswachstum von immerhin 2,3 % erzielen konnte. Zum Vergleich: Die Bundesregierung hat im November die Wachstumsprognose für Deutschland 2021 deutlich reduziert. Der wichtige ifo-Geschäftsklimaindex wurde zuletzt zum fünften Mal in Folge nach unten korrigiert. So also sind die Zeiten.

In solchen Zeiten muss die Finanzpolitik kraftvoll ihren Beitrag dazu leisten, dass Wirtschaft und Beschäftigung wieder auf die Beine kommen und die leider notwendigen Einschränkungen wirksam überwunden werden können. Der vorliegende Haushaltsentwurf passt zu diesen Notwendigkeiten in harten Zeiten: ein Etat mit Ecken und Kanten, der sich vor notwendigen Entscheidungen nicht drückt und die Entwicklung des Landes fördert, anstatt sie kurzsichtig abzuwürgen.

Da Sie sich alle, wie ich Sie kenne, nicht vor solchen Entscheidungen fürchten, empfehle ich den vorliegenden Entwurf mit gutem Gewissen zu Ihrer Zustimmung. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

Eine Kurzintervention wurde von Herrn Abgeordneten Dr. Zeschmann angemeldet. Bitte schön.

(Zuruf)

- Herr Walter, vielen Dank für den Hinweis.

Frau Präsidentin! Sie, Frau Ministerin Lange, haben ausgeführt - das durfte ich auch schon heute Morgen im Autoradio auf RBB zur Kenntnis nehmen -, das, was Sie hier vorgelegt haben, sei

ein „robuster Zukunftshaushalt“. Das haben Sie mehrfach so dargestellt.

Ich frage Sie deshalb, wie Sie auf diese aus meiner Sicht absurde Formulierung kommen, wenn Ihnen zum Beispiel auch der eben schon erwähnte Landesrechnungshof erneut vorhält, dass in Ihrer Zeit das strukturelle Defizit - übrigens auch schon aus der Zeit vor Corona - auf 655,8 Millionen Euro angestiegen ist; wenn die Kreditlast, wie Sie eben selbst ausgeführt haben, noch mal um 176 Millionen Euro wächst; wenn Sie weiterhin keinerlei Vorsorge für die exponentiell wachsenden Versorgungslasten, die auch in diesem Bericht des Landesrechnungshofs angeführt werden, betreiben; wenn Sie nicht auf die aktuellen Entwicklungen eingehen.

Sie haben zwar die Steuerschätzung vom November 2021 eingearbeitet und dazu ausgeführt, welche Veränderungen das mit sich bringt, sind aber nicht darauf eingegangen, dass der Tarifabschluss der Länder das Land ungefähr 97 Millionen Euro kostet - ich glaube, Sie hatten 99 Millionen Euro in Ihrer Pressemitteilung genannt - und deswegen die 200 Millionen Euro jetzt in diesem Haushalt bei den Personalverstärkungsmitteln einfach frei sind.

Sie wollen ernsthaft sagen, dieser Haushalt sei erstens aktuell, zweitens könnten wir ihn beschließen, weil er auf die aktuellen Vorkommnisse eingeht, und drittens sei es ein „robuster Zukunftshaushalt“? Ich sage dazu: Er ist genau das Gegenteil.

Sie haben in der mittelfristigen Finanzplanung dreimal globale Minderausgaben von 1,2, 1,5 und 1,3 Milliarden Euro für 2023, 2024 und 2025 vorgesehen. Das bedeutet: Sie wissen selbst noch nicht, wie Sie diese exorbitanten Einsparungen überhaupt erzielen wollen, wollen uns hier aber erzählen, das sei ein „robuster Zukunftshaushalt“. Exakt das Gegenteil ist der Fall.

Ich finde es, ehrlich gesagt, peinlich, dass Sie und Ihr Haus nicht in der Lage sind, auf die aktuellen Entwicklungen zu reagieren und das hier richtigzustellen, und wir hier einen veralteten Haushalt beschließen sollen.

Frau Ministerin, möchten Sie auf diese Kurzintervention antworten? - Bitte schön.

Lieber Kollege Dr. Zeschmann, wir befinden uns in der 2. Lesung. Der Haushalt befindet sich nicht mehr in Regierungshänden, sondern im parlamentarischen Verfahren. Die Änderungsanträge wurden seitens des Parlaments eingearbeitet.

Es ist ein robuster Zukunftshaushalt, weil er der zweitgrößte Haushalt ist, den dieses Land jemals hatte. Sie haben es selbst erwähnt: Es sind nicht 200 Millionen Euro übrig. In diesem Haushalt ist nichts übrig, solange wir leider immer noch Kredite aufnehmen und auf die Rücklage zurückgreifen müssen. Solange ist nichts übrig.

Es ist ein schwieriger Haushalt mit Ecken und Kanten, der in der schwierigen Situation, in der wir uns befinden, die notwendigen Antworten gibt.

Danke schön. - Wir setzen die Aussprache fort, und das Wort geht an Herrn Abgeordneten Scheetz für die SPD-Fraktion. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Rückblickend möchte ich auf Herrn Galau eingehen. Herr Galau sagt, Infrastruktur sei genauso wichtig wie oder noch wichtiger als Bildung. Aber was ist denn Ihr Vorschlag? Lehrkräfte zu entlassen und dafür mehr Schienen zu bauen? So wichtig Infrastruktur ist, für uns ist gute Bildung für unsere Kinder wichtiger. Nehmen Sie das zur Kenntnis.

Nehmen Sie auch zur Kenntnis, dass der Etat des MBJS auch deshalb der größte ist, weil wir ausreichend Lehrkräfte haben, denen wir gute Löhne zahlen, ein breites Netz an Schulen sichern und die Digitalisierung ausbauen. Um es mit den Worten von Herrn Vida zu sagen: I - s - s - o! - Isso. Nehmen Sie das zur Kenntnis!

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist für Rednerinnen und Redner der zweiten Runde sicherlich nicht leicht, nach der Grundsatzdebatte den Bogen zu den Einzelheiten der Einzelpläne 01 und 02 zu schlagen. Aber die darin zu entdeckenden konkreten Maßnahmen sind es wert, hier noch einmal darauf einzugehen: Wir sind angetreten, um den Zusammenhalt im Land für ein Brandenburg zu sichern und zu fördern, und gerade in diesen Einzelplänen sind zentrale Projekte zu finden, die ihren Beitrag dazu leisten.

Ich möchte erstens auf die Einrichtung der Stelle für einen Polizeibeauftragten oder eine Polizeibeauftragte im Landtag eingehen. Die Koalition hat sich darauf verständigt, diese Stelle einzurichten und umfänglich auszustatten. Wir schaffen mit rund 500 000 Euro den finanziellen Rahmen für die künftige Ausgestaltung und stärken damit maßgeblich die Rechte unserer Polizistinnen und Polizisten.

Die AfD hat für dieses Anliegen offenbar wenig übrig. Ihr Streichungsantrag im Hauptausschuss hat das deutlich unter Beweis gestellt.

Zweitens möchte ich auf die Förderung lokaljournalistischer Angebote im Einzelplan 02 eingehen. Wir wollen und werden den Lokaljournalismus in der Fläche des Landes weiter unterstützen und damit dauerhaft erhalten. Die gegenwärtigen Debatten über die Nutzung einzelner Plattformen zur Verbreitung von Hass und Hetze verdeutlichen uns einmal mehr, dass wir in Brandenburg mit der Unterstützung lokaler TV Formate mit ihren Podcasts, Blogs und Nachrichtenformaten für das Smartphone an dieser Stelle den richtigen Weg eingeschlagen haben. Möglichst alle Brandenburgerinnen und Brandenburger sollen sich über lokale Medien informieren können; gute lokaljournalistische Angebote haben eine besondere Bedeutung für den Zusammenhalt im Land und für die Demokratie.