Protokoll der Sitzung vom 15.12.2021

Ich bedanke mich ganz herzlich bei Ihnen. Ich schließe damit die Beratung zu Einzelplan 03. Herr Vizepräsident Galau wird mit der Beratung zu Einzelplan 04 fortsetzen.

Vielen Dank an die Präsidentin für die Sitzungsleitung bis hierher. Dann übernehme ich jetzt.

Ich rufe auf:

Einzelplan 04 - Ministerium der Justiz

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushalt und Finanzen

Drucksache 7/4652

Dazu liegen Änderungsanträge der AfD-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE und der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion vor.

Ich eröffne die Aussprache; sie beginnt mit dem Redebeitrag der Abgeordneten Fischer für die SPD-Fraktion. Bitte schön.

Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit diesem Haushalt werden die rechtspolitischen Ziele der Koalition umgesetzt. Eines unserer Ziele - ich glaube, ich spreche hier nicht nur für die Koalition, sondern für viele Kollegen - mag profan klingen, weil es für uns so selbstverständlich ist, weil man es so oft hört und eigentlich auch verinnerlicht hat: Die Koalition bekennt sich zur Justiz als einer von politischer Lenkung unabhängigen, dritten Staatsgewalt im Land Brandenburg. Ich betone das deswegen, weil wir, gerade durch diese Pandemie, so unruhige und unsichere Zeiten erleben.

In den Parlamenten, sowohl unserem als auch in dem auf Bundesebene und in denen anderer Länder, werden Regeln und Maßnahmen verabschiedet, wir ringen um die richtigen Lösungen, wir diskutieren und wir streiten, was denn der richtige Weg aus der Pandemie ist, und ständig ändert sich die Situation. Dabei ist es wichtig, dass sich unsere dritte Gewalt nicht an dieser politischen und auch nicht an der moralischen Positionsbestimmung beteiligt, sondern ihre Unabhängigkeit wahrt.

Ob uns das im Einzelfall gefällt oder nicht: Wir haben eine ganz unabhängige Justiz. Und ich bin sehr, sehr dankbar, dass wir sie

haben. Es ist eben nicht die Aufgabe der Justiz, uns, der Regierung oder den Bürgern zu gefallen. Aber es ist unsere parlamentarische Aufgabe - und es ist nicht nur eine Aufgabe, sondern auch unser Wille -, diese Justiz auskömmlich und bedarfsgerecht auszustatten.

Der Einzelplan 04 steht eben nicht für eine Fachpolitik, sondern für genau diese dritte Staatsgewalt. Es geht um Richterinnen und Richter, um Staatsanwälte, um das Geschäftsstellenpersonal und um die Wachtmeister, aber es geht auch viel um soziale Projekte. Wir haben in der letzten Ausschusssitzung auch noch einmal über das Thema „HSI 4.0“ ausführlich diskutiert. Es geht also um helfende, um handelnde Menschen und um Menschen, die Entscheidungen treffen.

Wenn wir eine leistungsstarke, eine schnell arbeitende und qualitativ hochwertige Justiz wollen, steht am Anfang - wie immer, wenn wir über Personal reden - natürlich das Thema Ausbildung und die entsprechenden Stellen. Mit diesem Haushaltsplanentwurf sind noch einmal 130 Ausbildungsstellen eingebracht worden. Das Ministerium hat da tief in die Rücklage gegriffen. Das Thema Stellen ist immer das eine. Aber wir merken, in den Diskussionen geht es zunehmend auch darum, für diese Stellen überhaupt Anwärterinnen und Anwärter zu finden; denn nicht nur die Justiz sucht junge, engagierte Menschen. Darüber werden wir morgen, wenn es um den Vollzugsdienst geht, noch diskutieren.

Wir brauchen unsere Justiz an den Gerichten. Wir brauchen Staatsanwälte und Richter - auch an den Fachgerichten. Auch in den nichtrichterlichen Folgediensten müssen wir für Nachwuchs sorgen. Bis jetzt haben wir in dieser Legislaturperiode bereits 77 neue Stellen für Richter und für Staatsanwälte geschaffen. Der Richterwahlausschuss hat durchgängig und regelmäßig in hoher Taktung getagt, und wir haben ungefähr 100 Stellen für den nichtrichterlichen Folgedienst.

Ich sage: Die harten Sparjahre - der ein oder andere Kollege, der schon länger dabei ist, weiß, wie diese Jahre waren - sind zum Glück vorbei. Das eiserne Korsett, das wir in der Justiz die ganze Zeit hatten, mit den vielen langen Altverfahren, den alten Beständen und den langen Laufzeiten, ist dankenswerterweise endlich spürbar aufgebrochen. Wir haben jetzt die Chance - die Chance wurde mit diesem Haushaltsplanentwurf ergriffen, auch schon mit dem letzten Haushalt -, endlich nach vorne zu gucken: Wie soll denn die Justiz aussehen?

Der Auftakt war die Zukunftskonferenz: ein Dialog - auch im Haushaltsausschuss; er wird uns noch in den nächsten Jahren begleiten -, den wir Abgeordnete im Landtag beschlossen haben und im Ausschuss regelmäßig begleiten.

Um noch einmal das Thema Digitalisierung anzusprechen, das in diesem Haushaltsplanentwurf an vielen Stellen vorkommt: Wir haben da Schwung geholt. Es war ein sehr dickes Brett, aber gerade in der Justiz - seien es die elektronische Akte, die Fachverfahren oder die innovative Sitzungssaalausstattung - ist richtig Schwung hineingekommen.

Zum Schluss bleibt mir, zu sagen: Es wurde immer darüber gemeckert, dass unsere Finanzministerin Katrin Lange zu viel Geld ausgebe. Als rechtspolitische Sprecherin meiner Fraktion kann ich nur sagen: Jeder in diesem Bereich ausgegebene Euro ist ein wunderbar angelegter Euro. Insofern bitte ich um Zustimmung. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache mit dem Redebeitrag der Abgeordneten Kotré für die AfD-Fraktion fort. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen Abgeordnete! Liebe Brandenburger! Der Haushalt wird als die „Königsdisziplin der Plenardebatte“ bezeichnet, und er ist - wir haben es heute schon oftmals gehört - bekanntlich in Zahlen gegossene Politik. Aber was für unnütze Ausgaben im Justizressort teilweise getätigt werden, lässt den kritischen Beobachter sprachlos zurück.

Die Kosten der Digitalisierung werden in Brandenburg in völlig unnützer Weise derart nach oben getrieben, dass sich sogar der Landesrechnungshof schon vor einem Jahr in seinem Beratungsbericht 2020 kritisch geäußert hat. So ist ein eigener ITDienstleister der Justiz, genannt „ZenIT“, neben dem zentralen IT-Dienstleister Brandenburgs, genannt „ZIT-BB“, nicht notwendig und naturgemäß sehr kostenintensiv. Wie man auf Seite 208 des Einzelplans sehen kann, schlagen die Ausgaben mit ca. 5,9 Millionen Euro zu Buche, wovon ca. 5,4 Millionen Euro Personalausgaben sind.

Und genau dieser IT-Dienstleister soll nun auch in das neue Justizbehördenzentrum 2 in der Pappelallee in Potsdam ziehen und verdrängt so das Arbeitsgericht Potsdam. Dafür wurde letztes Jahr im Justizministerium sogar eine völlig unnötige Arbeitsgerichtsstrukturreform durchgepeitscht, die im Ergebnis zu einer erheblichen Verschlechterung des Zugangs zum Recht führen wird. Ja, bei der Digitalisierung kann man viel Geld verbrennen. Trotz dieser Kritik, die quasi von allen Seiten kam, wurde daran festgehalten, und das für einen unnötigen und aufgeblähten ITDienstleister. Das ist völlig unverständlich und daher unverzüglich rückgängig zu machen.

Die Streichung von dringend benötigten Standorten, insbesondere die des größten Arbeitsgerichtes in Brandenburg, und die Einführung mobiler Gerichtstage werden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit demnächst im Bericht des Landesrechnungshofs erscheinen.

An der Stelle, wo es wohl am notwendigsten ist, wird weiterhin gespart: an der Ausstattung der Justiz. Deshalb stellen wir weiterhin unermüdlich Änderungsanträge zum Haushalt mit der Forderung, die Personalsituation endlich zu verbessern, sodass das Personal auskömmlich ist.

An dieser Stelle ist ein kleines Licht im Dunkeln zu erkennen; denn anders als Ihr Vorgänger, der linke Justizminister Stefan Ludwig aus Königs Wusterhausen, haben Sie, Frau Hoffmann, wenigstens dazu beigetragen, mehr Richterstellen zu schaffen. Als Mitglied des Richterwahlausschusses habe ich einen sehr guten Einblick in die doch in die richtige Richtung gehenden Bemühungen. Aber es fehlen immer noch zu viele Stellen, und es gehen zu viele Richter und Staatsanwälte zeitnah in Pension.

Das Ziel des Abbaus der Altfälle kann nur dadurch effizient erreicht werden, dass sie alle in einem Jahr abgebaut werden;

denn nunmehr ist durch nicht vorhersehbare Situationen, wie jetzt durch die weitere Zunahme der illegalen Masseneinwanderung oder auch durch die Zunahme der Zahl der Hartz-IV-Empfänger, die durch die Corona-Politik bedingt ist, eine Vielzahl von neuen Verfahren hinzugekommen. Ein wirklicher, merklicher Abbau von Altfällen ist daher nicht zu erwarten. Es kann einfach nicht sein und ist eines Rechtsstaates unwürdig, dass manche Verfahren Jahre dauern, bis es zu einer Anklage kommt, und dass im Ergebnis wegen der langen Verfahrensdauern dann sehr kurze Strafen verhängt werden. Daher werben wir hier nochmals um Zustimmung zu unseren entsprechenden Änderungsanträgen.

Weitere klärungsbedürftige Punkte sind die Ausgaben für die sogenannte innovative Sitzungssaalausstattung, die von

310 000 Euro im Jahr 2021 auf 697 500 Euro angehoben werden sollen. Auch die Postgebühren im Geschäftsbedarf der Gerichte, die sich mit 3,3 Millionen Euro im aktuellen Haushalt niederschlagen, sehen wir sehr kritisch. Diese erhebliche Summe sollte doch in Anbetracht der Ausgaben für die Digitalisierung zu kürzen sein.

Im Übrigen lehne ich eine Corona-Impfpflicht ab. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Frau Abgeordnete Kotré, es ist eine Frage vom Abgeordneten Dr. Redmann angemeldet worden. Lassen Sie die zu?

Bitte, Herr Redmann.

Danke, Frau Abgeordnete, dass Sie die Frage zulassen. Sie haben gerade die innovative Sitzungssaalausstattung kritisiert. Wie Sie sicherlich wissen, wollen wir, auch mit dem digitalen Anwaltspostfach, in die Richtung gehen, künftig die Gerichtsverfahren komplett digital durchzuführen, sodass die Schriftsätze also nicht mehr auf dem postalischen Weg ausgetauscht werden. Mit anderen Worten: Dann muss man auch in den Gerichtsverhandlungen in der Lage sein, auf diese Dokumente zuzugreifen - auch auf die Beweisstücke, auf die Anlagen, auf die Urkunden etc. - und sie im Gerichtssaal zu zeigen. Das bedarf natürlich einer Ausstattung mit Bildschirmen, mit Internet usw. Ich verstehe deshalb Ihre Kritik an einer modernen Ausstattung von Gerichtssälen nicht.

Es ist nicht die moderne Ausstattung von Gerichtssälen, Herr Redmann - vielen Dank für Ihre Frage im Übrigen -, sondern es ist diese aufgeblähte Digitalisierung, die auch vom Landesrechnungshof stark kritisiert wurde. Da sagen wir: Im Prinzip muss schon dieser Punkt gestrichen werden; denn die Digitalisierung ist in dem Maße überhaupt nicht erforderlich. Dass danach eine Sitzungssaalausstattung notwendig ist, ist völlig richtig. Das ist allerdings nicht mit diesem Ansatz, wie er sich dort niedergeschlagen hat, durchzuführen. Der Ansatz sollte wesentlich geringer sein. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Das Wort geht jetzt an Herrn Abgeordneten Eichelbaum für die CDU-Fraktion. Bitte schön.

Sehr verehrter Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Duggen, wir werden Ihre Änderungsanträge ablehnen, genauso wie wir es schon im Rechtsausschuss gemacht haben. Sie haben auch schon im Rechtsausschuss gefordert, dass wir mehr Stellen für Verwaltungsrichter, mehr Stellen für Staatsanwälte und mehr Sozialrichterstellen in den Haushaltsplan aufnehmen. Wir haben Ihnen aber auch schon im Rechtsausschuss gesagt, dass wir in den letzten zwei Jahren 27 Stellen für Verwaltungsrichter neu geschaffen haben. Wir haben zusätzlich 27 neue Staatsanwaltsstellen und zehn neue Sozialrichterstellen geschaffen. Deshalb sind Ihre Änderungsanträge an dieser Stelle unbegründet.

Nein, meine sehr geehrten Damen und Herren, mit diesem Haushalt sorgen wir als Regierungskoalition dafür, dass unsere Justiz weiterhin gut aufgestellt ist und dass sie, wo immer möglich und nötig, sowohl personell als auch finanziell und technisch noch besser ausgestattet wird. Unser wichtigstes Pfund für eine zukunfts- und handlungsfähige Justiz sind dabei unsere engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie sind es, die tagtäglich gewährleisten, dass trotz Corona und trotz einer hohen Arbeitsbelastung der Rechtsstaat funktioniert, und dafür sind wir den Richtern, den Staatsanwälten, den Rechtspflegern, den Justizbeamten und -beschäftigten sehr dankbar.

Dankbarkeit allein reicht aber nicht aus. Wir haben gegenüber unseren Justizbeschäftigten und unseren Bürgern eine Bringschuld, nämlich dafür Sorge zu tragen, dass mit einer angemessenen Personalausstattung Gerichtsverfahren auch in einer angemessenen Frist beendet werden können.

Gemeinsam mit Justizministerin Susanne Hoffmann ist es uns in den letzten beiden Jahren gelungen, 77 neue Stellen für Richter und Staatsanwälte und 105 neue Stellen im nichtrichterlichen Bereich zu schaffen. Insgesamt konnten seit Beginn der Legislaturperiode 161 Richter und Staatsanwälte sowie 231 weitere Mitarbeiter neu eingestellt werden. Das war eine großartige Kraftanstrengung, und dafür möchte ich mich an dieser Stelle ganz herzlich bei Justizministerin Susanne Hoffmann bedanken.

Mit dem vorgelegten Haushaltsentwurf wollen wir diesen Weg weitergehen. Eines der wichtigsten Ziele für uns als Regierungskoalition war es deshalb, in dem nun vorliegenden Haushaltsentwurf ein weiteres Mal nachzusteuern und die Beschäftigten zu entlasten. Deshalb ist es uns auch hier noch einmal gelungen, zwölf weitere neue Planstellen in der Justiz zu schaffen, davon vier Wachtmeisterstellen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit, vier Planstellen im Justizvollzug sowie drei neue Richterstellen für das Finanzgericht Berlin-Brandenburg.

Damit wir auch in den kommenden Jahren gut ausgebildete Köpfe und qualifizierten Nachwuchs gewinnen können, sind im Haushalt 20 neue Ausbildungsstellen für Justizfachangestellte ausgewiesen worden. Mit dieser Ausbildungsoffensive stehen im nächsten Jahr 130 Ausbildungsplätze für Justizfachangestellte zur Verfügung. Kollegin Fischer ist bereits darauf eingegangen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, einen weiteren Schwerpunkt des Justizhaushalts stellt die Digitalisierung der Justiz dar; denn wenn die IT nicht funktioniert, funktioniert auch die Justiz nicht. Frau Duggen, deshalb kann ich Ihre Kritik an dieser Stelle nicht nachvollziehen.

Es war wichtig und richtig, den zentralen IT-Dienstleister der Justiz auszubauen und mit den Niederlassungen in Potsdam und Brandenburg sowie an den Campusstandorten in Neuruppin, Frankfurt (Oder) und Cottbus im gesamten Land anzusiedeln. Insgesamt werden hier ab dem nächsten Jahr 119 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig sein und die Digitalisierung der Justiz in Brandenburg weiter vorantreiben.

Auch bei der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs sind wir auf einem guten Weg. Das Pilotprojekt am Landgericht Frankfurt (Oder) wurde Anfang dieses Jahres erfolgreich auf alle Zivilkammern und Kammern für Handelssachen ausgeweitet. Im nächsten Jahr wird die elektronische Akte beim Brandenburgischen Oberlandesgericht sowie bei weiteren Amtsgerichten in Zivilsachen und Familiensachen eingeführt. Wir sind damit weiter als andere Länder, und das ist ein Verdienst auch von Justizministerin Susanne Hoffmann.

Im Rahmen der Einführung der E-Akte wollen wir weiterhin die Ausstattung der Sitzungssäle in den Gerichten verbessern. Wir sind dabei, die Möglichkeiten für Videoverhandlungen und Videovernehmungen massiv auszubauen. Dafür stehen bis 2025 aus dem Zukunftsinvestitionsfonds 3,1 Millionen Euro zur Verfügung. Unser mittelfristiges Ziel ist es, an allen Gerichten digitale Hauptverhandlungen zu ermöglichen. Hierzu benötigen wir aber natürlich auch die finanzielle Unterstützung des Bundes. Die Justizminister haben sich deshalb auf ihrer Frühjahrskonferenz für einen „Pakt für den Rechtsstaat 2.0 - Justiz digital“ ausgesprochen. Die Digitalisierung der Justiz ist und muss ein gemeinsames Anliegen des Bundes und der Länder sein, und deshalb unterstützen wir hier ganz eindeutig die Forderung der Justizministerkonferenz.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Haushaltsplan für das nächste Jahr ist eine gute Grundlage, um den Rechtsstaat in Brandenburg zu stärken. Dieser Haushalt stärkt die Justiz im Land Brandenburg, und er stärkt das Vertrauen in die Justiz. Ein solches Vertrauen in einen funktionierenden Rechtsstaat ist nicht nur, aber vor allem in Zeiten der Krise ein wichtiger Baustein für unser demokratisches Zusammenleben. Deshalb bitten wir um Zustimmung zum Einzelplan 04. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Das Wort geht jetzt an Frau Abgeordnete Block für die Fraktion DIE LINKE.

Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Einzelplan 04 finden sich wohl die geringsten Einsparungen aller Ressorts. Das hat natürlich einen Grund, und der ist vor allem darin zu sehen, dass der Bereich Justiz über erhebliche eigene Einnahmemöglichkeiten verfügt: Geldbußen, Geldstrafen und die Einziehung und Verwertung von Vermögenswerten. Dennoch zeigen sich auch im Justizhaushalt empfindliche Sparmaßnahmen in wichtigen Bereichen und auf der anderen Seite eine Nichtausschöpfung von Einnahmemöglichkeiten.

Frau Fischer, Sie haben recht: Die Justiz ist unabhängig, und das ist gut und richtig und wichtig. Aber natürlich sind - auch mit dem Haushalt - politische Entscheidungen zu treffen, um die Aufgaben zu bestimmen, die gesellschaftlichen Entwicklungen auch im Bereich der Justiz widerzuspiegeln und dort auf die Herausforderungen reagieren zu können. Das ist unseres Erachtens in diesem Haushalt nicht vollumfänglich passiert.

Was die Einnahmen angeht, ist der vorgelegte Haushalt viel zu optimistisch. Im Bereich der Geldstrafen und Geldbußen sollen etwa 20 Millionen Euro mehr eingenommen werden. Die Verfahrenseingänge bei Polizei und Justiz hingegen nehmen seit Jahren stetig ab. Immer weniger Straftaten heißt auch immer weniger Einnahmen. Und dann fallen ja - zum Glück - auch bald die vielen Cannabisdelikte weg.