Was die Einnahmen angeht, ist der vorgelegte Haushalt viel zu optimistisch. Im Bereich der Geldstrafen und Geldbußen sollen etwa 20 Millionen Euro mehr eingenommen werden. Die Verfahrenseingänge bei Polizei und Justiz hingegen nehmen seit Jahren stetig ab. Immer weniger Straftaten heißt auch immer weniger Einnahmen. Und dann fallen ja - zum Glück - auch bald die vielen Cannabisdelikte weg.
Aber es gibt noch andere Möglichkeiten, den Haushalt besser auszustatten - und zwar da, wo der Rechtsstaat tatsächlich zeigen könnte, dass er durchgreift und sich Verbrechen nicht lohnen. Das könnte er etwa im Bereich der Vermögensabschöpfung tun. Schaut man über die Landesgrenze nach Berlin, stellt man fest, dass dort im Jahr 2020 Vermögenswerte in Höhe von 24,6 Millionen Euro gesichert wurden. In Brandenburg waren es im selben Zeitraum 387 000 Euro, und man plant für das Jahr 2022 mit 560 000 Euro - viel zu wenig!
Brandenburg ist gerade auch bei Straftaten aus dem Wirtschaftsbereich und der organisierten Kriminalität Wohn- und Tatort. So wurden auch in diesem Jahr wieder Rekordfunde etwa von Drogen oder unverzollten Zigaretten gemeldet. Der Kampf um die Sicherstellung der Vermögen aus kriminellen Handlungen wird unserer Auffassung nach in Brandenburg noch viel zu unambitioniert geführt. Hier ist gerade angesichts der Verfahren, die jetzt, nach der Entschlüsselung von EncroChat, im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität auf uns zukommen, noch Luft nach oben.
Dieses mehr gewordene Geld sollte man dann sinnvoll einsetzen, etwa im Bereich des Opferschutzes und der Resozialisierung. Beides muss immer zusammen gedacht und gleichermaßen finanziell gesichert werden. Das ist im vorliegenden Haushaltsentwurf nicht ausreichend der Fall. Es zeigt sich vielmehr der alte konservative Gedanke, dass Projekte des Opferschutzes auch im Haushalt Vorrang hätten. Sie stärken also Opferschutzprojekte - was wir ausdrücklich begrüßen -, sparen aber gerade bei den Projekten, die nach der Inhaftierung für eine straffreie Zukunft, für ein Übergangsmanagement, die Vermeidung von Obdachlosigkeit, psychische Betreuung oder Vermittlung von Sucht- und Schuldnerberatung sorgen. Genau diese Projekte sorgen aber auch für die Vermeidung weiterer Opfer von Straftaten. Menschen, die sozial integriert sind und nicht mit einem Müllbeutel mit ihrer Habe in der Hand vor der Gefängnistür stehen und in die Obdachlosigkeit entlassen werden, werden weniger rückfällig. Das sollte doch ein wichtiges justizpolitisches Ziel sein - und nicht die Einsparung von 70 000 Euro in diesem Bereich.
Sparen könnte man allerdings bei der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen, gerade bei Delikten aus dem Bereich der Kleinst- und Beschaffungskriminalität. Die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen ist ein soziales Problem: Wer es sich leisten kann, bezahlt die Strafe; Obdachlose, Suchtkranke oder von Armut betroffene Menschen müssen ins Gefängnis. Die Abwendung von Strafe durch Arbeit ist gerade in Zeiten der Pandemie für nur relativ wenige Betroffene möglich. Andersherum kostet uns aller-
dings ein Haftplatz für jede einzelne Person im Durchschnitt etwa 120 Euro pro Tag. Hier könnten auch in Brandenburg hunderttausende Euro eingespart und könnte soziale Ungerechtigkeit vermieden werden. Wir unterstützen daher ausdrücklich die Idee der Initiative „Freiheitsfonds.de“, die Geld sammelt, damit Geldstrafen von finanziell benachteiligten Menschen bezahlt werden können. Damit wird letztendlich auch der Landeshaushalt entlastet; das sollte allerdings Aufgabe der Politik sein.
Wir werden in den nächsten Jahren sehen, dass der von der rotroten Landesregierung begonnene und in erheblichem Maße fortgesetzte Personalaufwuchs nun ein Ende finden und stattdessen in den nächsten Jahren ein erheblicher Abbau von Personalstellen erfolgen wird. Geplant sind hier 40 Stellen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und den Staatsanwaltschaften, 22 Stellen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit, 14 Stellen in der Sozialgerichtsbarkeit, drei Stellen am Landessozialgericht, acht Stellen in der Arbeitsgerichtsbarkeit und zwei Stellen in den Sozialen Diensten - insgesamt 89 Stellen. Wenn wir über den Langstreckenlauf reden, den Herr Keller heute Morgen so schön beschrieben hat, würde ich an der Stelle sagen, man sollte aufpassen, dass man am Anfang nicht sprintet, weil einem dann die Puste ausgeht und man am Ende nicht das Ziel erreicht. Das scheint mir hier bei der Personalausstattung auf Dauer der Fall zu sein.
Die einzige Gerichtsbarkeit, die von den Stelleneinsparungen verschont bleibt, ist überraschenderweise die Finanzgerichtsbarkeit. So ganz verstanden habe ich das ehrlich gesagt noch nicht. Das Finanzgericht wird nach der Schaffung eines neuen Senats im letzten Jahr in diesem Jahr um zwei weitere Stellen aufgestockt, obwohl es keinen signifikanten Anstieg der Fallzahlen gibt, während andersherum in der Arbeitsgerichtsbarkeit - der Gerichtsbarkeit mit dem höchsten Altersdurchschnitt - keine einzige Stelle für den notwendigen Nachwuchs geschaffen wurde. Keine einzige oder kein einziger der vielen Proberichterinnen und -richter wurde in die Arbeitsgerichtsbarkeit entsandt. So kann man eine Gerichtsbarkeit längerfristig auch arbeitsunfähig werden lassen.
Apropos Gerichtsreform: Ich fand es befremdlich, dass die Justizministerin es nicht für notwendig hielt, die Abgeordneten im Rechtsausschuss über den Gesetzentwurf zur Errichtung einer Zweigstelle des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) - ergo die Abstufung des Amtsgerichts Eisenhüttenstadt zu einer Außenstelle - zu informieren. Wir haben dies am Tag der Sitzung des Rechtsausschusses mehr oder weniger zufällig durch die versandte Unterrichtung nach Artikel 94 der Landesverfassung erfahren - und das nach der gesamten Debatte um die Schließung von Arbeitsgerichtsstandorten im letzten Jahr. So geht man meines Erachtens nicht mit dem Landtag um. Ich hoffe vorsichtig, dass das kein zukunftsweisendes Signal hinsichtlich des Erhalts von Gerichtsstandorten und des Umgangs mit dem Parlament in Brandenburg ist.
Meine Damen und Herren, wir haben heute zwei Änderungsanträge eingebracht. Zum einen fordern wir die Schaffung einer Richterstelle im Bereich der Arbeitsgerichtsbarkeit. Zum anderen sollen die Zuwendungen für Maßnahmen des Übergangsmanagements gemäß dem Brandenburgischen Justizvollzugsgesetz nicht, wie geplant, gekürzt werden, sondern soll der Ansatz dem vorherigen gegenüber leicht erhöht werden. Hier wollen wir 80 000 Euro mehr einstellen. Finanziert werden soll dies durch die Einnahmen aus der Verwertung eingezogener Vermögenswerte.
Vielen Dank. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht jetzt Herr Abgeordneter Raschke. Bitte schön.
Herr Vizepräsident! Werte Abgeordnete! Sehr geehrte Gäste an den Bildschirmen! Der Haushalt ist immer die Gelegenheit, Bilanz zu ziehen - das haben wir gerade gemerkt -, wie mit den eigenen Zielen und Ansprüchen umgegangen worden ist, und für die Opposition die Gelegenheit, abzurechnen, wenn es denn nötig ist; denn der Haushalt spricht immer die Wahrheit. Und der Haushalt ist immer die Chance, auf das nächste Jahr vorauszublicken; es ist schließlich der Haushalt für das nächste Jahr.
Sie sehen mich dieses Jahr im Bereich Justiz tatsächlich zufrieden. Das ist keine Zufriedenheit, bei der man die Hände in den Schoß legt und sich zurücklehnt, aber eine Zufriedenheit, die offenbar auch die Opposition erfasst; das sieht man an der geringen Zahl der Änderungsanträge. Das ist auch zu Recht so, denn wir haben von den großen Vorhaben in der Justiz doch einiges umgesetzt und sind ein gutes Stück vorangekommen.
Ich will gern auch die harten Maßstäbe der Opposition anlegen und habe einmal nachgeschaut, was eigentlich der Oppositionsabgeordnete Raschke in der letzten Legislaturperiode von der Landesregierung verlangt hat. Ich habe festgestellt: Es gibt so ein paar Projekte, die sich wie ein roter Faden durchziehen, und ein Projekt sticht da besonders heraus: Das Wichtigste ist - das ist von meinen Vorrednern auch schon angerissen worden -, das Vertrauen in den Rechtsstaat zu erhalten, zu stärken und - man muss es so sagen - auch eine Gerechtigkeitslücke zu schließen. Denn wie war denn die Lage noch vor wenigen Jahren - 2014, 2015, 2016? Da waren unsere Gerichte und Staatsanwaltschaften so überlastet, dass der Oppositionsabgeordnete Raschke damals Folgendes festhalten musste:
Erstens: Die großen und prominenten Fälle in Brandenburg wurden zunehmend mit Deals beendet, bei denen ein Straftäter gegen ein Geständnis einen Strafrabatt erhalten hat. Das ist ein völlig legitimes Instrument, hat damals aber besorgniserregend zugenommen.
Die Dauer der Verfahren vor den Gerichten war enorm: Der Handwerker, der vor Gericht seine Rechnung durchsetzen wollte, musste vor dem Landgericht über ein Jahr warten und dieses Jahr erst einmal wirtschaftlich durchstehen. Allein im ersten Halbjahr 2014 gab es 200 Rügen für die Gerichte, weil sie zu langsam arbeiteten, und über 50 Klagen wegen überlanger Verfahren. Besonders betroffen gemacht hat uns alle damals der Fall eines kleinen Mädchens aus Neuruppin: Es war zwei Jahre alt und kleinwüchsig, und die Eltern haben die Krankenkasse verklagt, weil der Schwerbehindertenstatus nicht gewährt wurde. Sie sind vor das Sozialgericht gezogen und haben am Ende Recht bekommen. „Am Ende“ heißt aber: wirklich sehr spät - da war das Mädchen nämlich sieben Jahre alt.
Das war damals die Lage, und Sie sehen: Gute Justiz, gute Rechtspolitik ist eben auch Sozialpolitik. Sie stärkt die Schwächsten und sorgt dafür, dass sie vor Gericht nicht anders
Die damalige rot-rote Landesregierung hatte mit dem Kurswechsel begonnen und begonnen, Personal einzustellen. Kollege Eichelbaum wird sich daran erinnern: Wir waren immer fest davon überzeugt, dass das auch auf Druck der damaligen grün-schwarzen Opposition geschah, aber das sei dahingestellt.
Der Bund hat tatkräftig unterstützt und im Rahmen des Pakts für den Rechtsstaat Mittel bereitgestellt. Diesen Kurs haben wir jetzt energisch fortgesetzt; SPD, CDU und Grüne haben das mit aller Kraft gemacht. Wir haben - es ist schon betont worden; die Zahlen sind alle genannt, ich wiederhole sie nicht - ein Rekordniveau bei der Ausstattung mit Personal in der Justiz erreicht. Beim Thema Arbeitsgerichte, liebe Frau Kollegin Block, ist das Stichwort allerdings Nachwuchsstellen.
Damit haben wir wirklich die Chance erreicht, die Gerechtigkeitslücke zu schließen, die Altbestände abzubauen, die Verfahrenslaufzeiten zu senken. Die ersten Zahlen machen mich da auch schon vorsichtig optimistisch.
Schauen wir auf die Sozialgerichte: Sie hatten 2016 noch rund 32 000 Altfälle; inzwischen sind es - Stand Ende 2020 - 24 000. Das ist ein deutlicher Rückgang. Wir sehen: Es lohnt sich. Nächstes Jahr machen wir das noch. Nächstes Jahr unterstützt auch der Bund mit dem Pakt für den Rechtsstaat in Richtung Digitalisierung unser Vorhaben. Aber zur Wahrheit - da gebe ich Kollegin Block völlig recht - gehört auch: Wir können es uns auf Dauer finanziell nicht leisten, über dem Bedarf Personal zu halten. Wir werden durch Altersabgänge Personal wieder abbauen. Deswegen ist meine dringende Bitte, mein dringender Appell an die Justiz, auch wirklich die Chance zu nutzen, in den Jahren, in denen wir einen Überhang haben, die Gerechtigkeitslücke zu schließen.
Das ist das wichtigste Projekt, das wir im Haushalt abbilden. Ich habe gesagt, es ist eine Handvoll von Projekten, die wir insgesamt über die Dauer der Jahre verfolgen. Die übrigen will ich nur noch kurz erwähnen.
Das Thema Justizvollzug ist angerissen worden. Unser Anspruch als Grüne ist: Gefängnisse sind nicht dafür da, zu bestrafen, sondern zu resozialisieren. Da möchte ich besonders der Ministerin danken, dass sie dieses Prinzip trotz aller Debatten um ein Sicherheitskonzept und Schlagstöcke auch in der Coronakrise hochgehalten hat. Tatsächlich kann man das am Haushalt ablesen: Eine der Stellen, die neu geschaffen wurden, ist für die psychologische Betreuung an den Justizvollzugsanstalten. Ich möchte sagen: Das hätte man von einer schwarzen Strafrechtlerin von grüner Seite nicht erwartet. Insofern herzlichen Dank dafür!
Wir haben ein Projekt zu modernen Berufsbildern, um die Vereinbarkeit von Familie und Justiz zu stärken. Das ist nichts, was sich unbedingt im Haushalt abbilden muss, aber - es war erfreulich, es dieses Jahr schon zu erleben - der Auftakt zur Zukunftskonferenz ist angesprochen worden. Ich freue mich auf das Jahr 2022.
Darauf freue ich mich auch mit dem Blick auf das Projekt, außergerichtliche Einigungen zu stärken. Da gibt es gute Nachrichten. Die erhoffen wir uns auch, mit Rückenwind durch den Bund, zum
Spannend wird es sicherlich nächstes Jahr noch bei dem Thema, dass die Justiz mehr Autonomie bekommen soll. Da werden wir alle gemeinsam das Richtergesetz auswerten und schauen: Was hat sich bewährt? Wo können wir vorangehen? Was hat sich nicht bewährt?
Sie sehen: Zufriedenheit heißt in diesem Fall nicht, dass wir die Hände in den Schoß legen. Wir haben 2022 auch noch viel vor.
Ich bedanke mich beim Justizministerium. Ich bedanke mich bei allen Kolleginnen und Kollegen von Oppositions- wie Koalitionsfraktionen, und besonders bedanke ich mich - damit möchte ich schließen - bei allen Mitarbeitenden in der Justiz, die in diesem Jahr unter Coronabedingungen besonders zu leiden hatten und eine besonders tolle Arbeit gemacht haben. In diesem Sinne herzlichen Dank Ihnen allen!
Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag des Kollegen Vida für die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER fort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Man hätte gedacht, dass man in solchen Pandemiezeiten der Opposition zumindest bei den etwas emotionsbefreiteren Einzelplänen, wozu die Justiz gehört
- doch, ich empfinde es so -, zubilligt, dass man gewisse Ideen und Vorschläge von ihr übernimmt, dass man zumindest über sie nachdenkt. Leider haben es die Koalitionsfraktionen im Rechtsausschuss verpasst, sich inhaltlich insofern mit den Anträgen der Opposition auseinanderzusetzen, zumindest den gewichtigsten und den offensichtlich akutesten Fehlbedarfen in diesen Bereichen, in denen es eine Akzentverschiebung hätte geben müssen und geben können, positiv entgegenzutreten.
Wir erinnern uns, dass in der vorletzten und auch in der letzten Wahlperiode Änderungsanträge der Opposition durchaus noch angenommen worden sind. Das wurde uns diesmal in dieser Form nicht zugebilligt. Aber zumindest - das muss ich zugeben, Herr Eichelbaum, Herr Raschke - haben Sie die Gegenreden, mit denen Sie uns in den Ausschüssen die Ablehnung schmackhaft gemacht haben, gut choreografiert - immerhin, denn eigene Anträge hatten Sie ja keine.
Herr Raschke hat sich ja heute selbst zitiert; das ist ein seltener Vorgang. Da dachte ich: Mensch, vielleicht erinnert er sich an seine Rolle als Oppositionspolitiker. - Er hat sich daran erinnert, was er inhaltlich vorgetragen hat. Aber mit dem Ergebnis, dass trotz der guten Argumentation, die ich in der letzten Wahlperiode auch geteilt habe, die Änderungsanträge allesamt abgelehnt worden sind, waren Sie damals auch nicht sehr zufrieden. Es gab
Enttäuschung und Unverständnis darüber. Deswegen werden Sie verstehen, dass wir dieses Gefühl von damals heute teilen, wenn auch inhaltlich mit ähnlichen Ansätzen; das ist ja auch schon etwas.
Meine Damen und Herren, ein Beispiel ist die Ablehnung der Forderung nach der Erhöhung der Förderung für ehrenamtliche Betreuungsmaßnahmen, also Maßnahmen zur Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements bei der Betreuung von Straffälligen, bei der Betreuung von Jugendlichen, der Betreuung von Haftentlassenen. Das müssen wir kritisieren. Der Bedarf, hier einen entsprechend höheren Ansatz zu wählen, der notwendig wäre, wurde von allen gesehen.
Die Diskussion zur Haftvermeidung durch Sozialintegration hat uns gezeigt, dass die Aufrechterhaltung unseres Änderungsantrags nicht erforderlich ist. Das wollen wir hier durchaus einräumen und insofern auch deutlich machen, dass wir die Diskussion in den Ausschüssen in der zweiten und dritten Lesung auch würdigen.
Anders ist es jedoch, meine Damen und Herren, bei der wiederholten Ablehnung des Änderungsantrags, mehr Rechtspfleger einzustellen, so auch jetzt im Haushaltsplanentwurf 2022, für den wir 15 zusätzliche Rechtspflegerstellen vorschlagen. Über die Wichtigkeit der Rechtspflege habe ich hier und auch mehrfach im Rechtsausschuss schon berichtet. Wir haben immer wieder betont - ich betone es auch heute noch einmal -, welch wichtigen Dienst die Rechtspfleger für die Bürger des Landes leisten. Sie werden unter anderem in den Nachlassgerichten, bei den Handelsregistern und in den Grundbuchabteilungen der Amtsgerichte eingesetzt und entlasten dabei entscheidend die Richter und tragen so zu verkürzten Wartezeiten bei. Dies gilt es durch kontinuierliche Ausbildung und Übernahme von jungen Rechtspflegern zu erhalten. Die Personalbedarfsplanung der Justiz berücksichtigt zwar Fehlzeiten wie Urlaub oder Krankheit, dies jedoch nur als statistischen Mittelwert. Langfristige Vertretungen von Erkrankten sowie die Ausbildung von Anwärtern müssen Eingang in die konkrete Bedarfsplanung auch in diesem Bereich finden. Doch hier passiert unseres Erachtens zu wenig. Wenn es in den kommenden Jahren auch in diesem Bereich zu dem sich anbahnenden Generationswechsel kommen wird, werden wieder alle sagen: Das konnte man so nicht vorhersehen.
In den anderen Justizbereichen - Richter, Staatsanwälte - wird ja auch vorausschauend geplant, und das wollen wir durchaus würdigend anerkennen und begrüßen. Dann sollte es aber auch im Bereich der Rechtspflege geschehen.
Meine Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle noch einmal unterstreichen - das habe ich auch im Ausschuss getan -, dass wir trotzdem die Akzentverschiebung - wobei „Akzent“ hier vielleicht untertrieben ist - oder die Schwerpunktverschiebung unter der neuen Hausleitung des Justizministeriums sehr wohl anerkennen und auch würdigen. Wenn wir mit einem hohen Tempo Richterstellen, Staatsanwaltschaftsstellen schaffen, dann hat das nicht nur etwas mit Personalaufwuchs zu tun, sondern hat auch etwas mit dem Bewusstsein für Rechtsstaatlichkeit zu tun. Das ist ein gravierender Unterschied zu dem, was wir in der letzten Wahlperiode erlebt haben. Das wird von uns als BVB / FREIE WÄHLER trotz unserer Oppositionsrolle immer Zustimmung erfahren und auch immer wieder die Unterstreichung erfahren, dass das genau der richtige Weg ist. Da können Sie sich der nötigen Unterstützung durch uns immer sicher sein.
Aber dann wünscht man sich so etwas natürlich auch im Bereich der Rechtspfleger, auch wenn sie vielleicht nicht jeden Tag an vorderster Front des Rechtsstaates kämpfen; sie sind trotzdem ein wichtiger Baustein.
Meine Damen und Herren, es ist uns bewusst, es ist mir bewusst, dass man das Geld nicht nach Belieben drucken kann. Das habe ich in den letzten Jahren auch schon mitbekommen. Trotzdem gibt es genügend Gestaltungsspielräume, die die Regierung unseres Erachtens nicht in dem Maße nutzt, wie sie es tun könnte. Ich muss Ihnen ehrlich sagen: Anstatt Arbeitsgerichte zu schließen und darauf Arbeitskraft und Mühen und Argumentation zu verwenden, sollte man lieber in den genannten Bereichen Schwerpunkte setzen.
Deswegen werbe ich hier nochmals mit großer Entschlossenheit für die Zustimmung zum Änderungsantrag bezüglich der Rechtspfleger. Sollte dieser wider Erwarten - ich war ja schon im Ausschuss ganz irritiert - heute keine Mehrheit finden, sehen Sie es uns nach, dass wir trotz der positiven Aspekte, die wir im Einzelplan 04 loben, diesen Einzelplan ablehnen müssen. Es wird Sie vielleicht nicht allzu sehr betrüben, dass wir ihn ablehnen. Aber uns betrübt es schon, wenn Sie den Änderungsantrag ablehnen. Vielleicht kann man sich angesichts dieser Gefühlsmelange doch noch zu einer großzügigen Zustimmung durchringen. - Danke schön.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich schaue jetzt mal auf die Redezeit: etwas über eine Stunde; die bräuchte ich jetzt eigentlich, um mich mit allen justizpolitischen Themen, die hier im Rahmen der Haushaltsdebatte angesprochen wurden, zum Teil auch bundespolitischer Art, in der erforderlichen Tiefe auseinanderzusetzen. Das tue ich natürlich nicht, sondern ich beschränke mich jetzt auf den vorliegenden Einzelplan des Justizhaushalts, Einzelplan 04.
Ich möchte zunächst eine allgemeine Bemerkung voranstellen. Es ist ja hier schon zum Ausdruck gekommen, dass es trotz der pandemiebedingten Einschränkungen, die alle meine Geschäftsbereiche in unterschiedlichem, aber überall in erheblichem Maße getroffen haben, gelungen ist, die mit dem Nachtragshaushalt und dem Haushalt 2021 begonnene Umsetzung der Schwerpunktziele, insbesondere die personelle Konsolidierung der Justiz, die Bewältigung des Generationenwechsels unter Gewährleistung des Wissenstransfers und die Digitalisierung, fortzuführen.
Lassen Sie mich hierzu einige detailliertere Ausführungen machen, und zwar auch zu dem Einnahmenaspekt, den Frau Block bereits angesprochen hat. Die Einnahmen sind im Haushaltsjahr 2022 mit ca. 204 Millionen Euro veranschlagt. Dem stehen voraussichtliche Ausgaben in Höhe von 567 Millionen Euro gegenüber. Mit einer Deckungsquote von 36 % gegenüber 2021, als die Deckungsquote 28 % betrug, ist der Einzelplan 04 also nach wie vor und in erhöhtem Maße ein durch eigene Einnahmen finanzierter Haushalt.