Lassen Sie mich hierzu einige detailliertere Ausführungen machen, und zwar auch zu dem Einnahmenaspekt, den Frau Block bereits angesprochen hat. Die Einnahmen sind im Haushaltsjahr 2022 mit ca. 204 Millionen Euro veranschlagt. Dem stehen voraussichtliche Ausgaben in Höhe von 567 Millionen Euro gegenüber. Mit einer Deckungsquote von 36 % gegenüber 2021, als die Deckungsquote 28 % betrug, ist der Einzelplan 04 also nach wie vor und in erhöhtem Maße ein durch eigene Einnahmen finanzierter Haushalt.
Die hohen Einnahmeerwartungen beruhen zum einen auf trotz Corona kontinuierlichen jährlichen Einnahmesteigerungen, insbesondere im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit - da geht es auch um die schon angesprochenen Geldstrafen und Geldbußen -, und zum anderen auf den Auswirkungen des zum 1. Januar 2021 in Kraft getretenen Kostenrechtsänderungsgesetzes, das eine Erhöhung der Gebühren vorsieht und aus dem eine etwa 10%ige Steigerung der Einnahmen erwartet wird.
Gründe für die oben dargelegten Einnahmesteigerungen über das Kostenrechtsänderungsgesetz hinaus sind weiterhin die erfolgreiche Besetzung der in den letzten Jahren neu ausgebrachten bzw. kw-entlasteten Stellen und der damit einhergehende Aufwuchs bei der verfügbaren Arbeitskraft, welcher zu deutlich höheren Erledigungszahlen und demzufolge auch höheren Gebühreneinnahmen geführt hat.
Gründe sind aber auch - das möchte ich auch einmal ausdrücklich anführen - solche Dinge wie steigende Grundstückspreise mit der Folge höherer Gegenstandswerte und natürlich auch besonders gebührenintensive Verfahren in den letzten Jahren; ich nenne hier nur das Stichwort Abgasskandal.
Zum Personalhaushalt werden wir mit diesem Haushalt unseren erfolgreichen Kurs fortsetzen, um den Bestandsabbau voranzubringen und die Verfahrenslaufzeiten zu verkürzen. Dafür werden wir die Einstellungsmöglichkeiten, die aus dem mit dem Nachtragshaushalt 2020 und dem Haushalt 2021 vorgenommenen Stellenaufwuchs resultieren, auch weiterhin ausschöpfen. Dass unsere Bemühungen um eine bedarfsgerechte Personalausstattung der Justiz erfolgreich sind, zeigt sich unter anderem daran, dass seit Beginn der Legislaturperiode allein 180 junge Nachwuchskräfte durch den Richterwahlausschuss zu Proberichtern und Proberichterinnen gewählt worden sind.
Einige Mitglieder des Richterwahlausschusses sitzen ja hier heute im Plenum, und ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich bei Ihnen für die konstruktive Mitwirkung in diesem Gremium, das über die ganze Zeit der Pandemie in Präsenz in einer Vielzahl von Terminen getagt hat, zu bedanken. Denn ohne die disziplinierte und regelmäßige Teilnahme aller Mitglieder wäre eine solche Einstellungszahl von 180 jungen Richtern und Staatsanwälten nicht zu erreichen gewesen.
Aber wir haben natürlich nicht nur junge Richter und Staatsanwälte eingestellt, sondern daneben auch, wie hier bereits angesprochen wurde, 231 nicht richterliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Darunter sind natürlich auch Rechtspfleger, Herr Vida.
Gleichwohl haben wir mit dem neuen Haushalt auch weitere, allerdings moderate Stellenforderungen erhoben; das sind zwölf zusätzlich benötigte Stellen. Im Einzelnen will ich hier nur auf zwei Positionen eingehen. Das eine sind vier Planstellen für den Justizvollzug - davon dienen zwei Stellen der Verstärkung des Psychologischen Dienstes und des Sozialdienstes; damit soll die Möglichkeit der Einrichtung von Wohngruppen erweitert werden - sowie zwei Stellen der IT-Fachverfahrenspflege- und Koordinierungsstelle für den Justizvollzug, die wir 2021 eingerichtet haben, um auch dem Justizvollzug eine Teilnahme an der Digitalisierung zu ermöglichen.
Darüber hinaus haben wir drei zusätzliche Richterstellen für das Finanzgericht Berlin-Brandenburg beantragt und nach diesem
Haushaltsplanentwurf zugewiesen bekommen. Das ist die einzige Gerichtsbarkeit, die nach unserer Auffassung noch nicht auskömmlich ausgestattet war. Die Zahlen haben sich im Jahr 2021 coronabedingt, aufgrund besonderer Umstände, gerade unter den Verfahrensbeteiligten, zwar reduziert, aber da wir der Auffassung sind, dass wir nach Corona zu der Entwicklung aus den vorherigen Jahren zurückkommen werden, benötigte diese Finanzgerichtsbarkeit jetzt noch zusätzliche Stellen, um einen weiteren Senat einzurichten.
Ich kann damit letztendlich feststellen, dass mit den zusätzlichen Stellen für die Finanzgerichtsbarkeit für alle Geschäftsbereiche meines Ressorts die auskömmliche Personalausstattung für alle Gerichtsbarkeiten und die Staatsanwaltschaft gewährleistet ist.
Darüber hinaus - auch das ist schon angesprochen worden - erhöhen wir die Zahl der Ausbildungsplätze im mittleren Dienst weiter, auf insgesamt 130 Ausbildungsstellen. Das ist erforderlich, weil auch in diesem Bereich ein Generationenwechsel bevorsteht und erhebliche Altersabgänge in den nächsten Jahren zu verzeichnen sein werden.
Zum Abschluss möchte ich mich noch einmal zum Personalhaushalt äußern und sagen, dass wir unsere Verpflichtung erfüllen werden, den mit dem Nachtragshaushalt 2020 und dem Haushaltsplan 2021 geschaffenen Einstellungskorridor von insgesamt 140 zusätzlichen Stellen in den Jahren 2024 bis 2028 sukzessive wieder abzubauen. Im vorliegenden Haushaltsplanentwurf haben wir für die aus dieser Abbauverpflichtung resultierenden 32 Einsparungen bereits entsprechende kw-Vermerke ausgebracht.
Ich möchte aufgreifen, was hier in diesem Zusammenhang gesagt wurde. Wir haben in der Tat jetzt ein Zeitfenster, und die Justiz wird alle Kräfte dafür nutzen, tatsächlich die Altbestände so weit zu verringern, dass wir, wie ich hoffe, nach dem Ende dieser Legislaturperiode wirklich sagen können, dass wir die Altbestände weitgehend abgebaut haben und wir uns, was die Verfahrenslaufzeiten angeht, nicht mehr am Ende der bundesweiten Statistik aufhalten, sondern uns im guten Mittelfeld befinden. Das ist jedenfalls die Zuversicht, die ich für diese Legislaturperiode habe.
Im Sachhaushalt waren zusätzlich notwendige Bedarfe wie folgt geltend zu machen: Weitere Anforderungen der Digitalisierung wie etwa die Umsetzung einer Ein-Geräte-Strategie, die unter anderem das mobile Arbeiten unterstützt und damit die technische Grundlage für moderne und zukunftsorientierte Arbeitsformen in der Justiz bildet, machen eine erneute Erhöhung des ITBudgets erforderlich. Für die Digitalisierung der Justiz sollen im Jahr 2022 nunmehr zusätzlich ca. 2,7 Millionen Euro und damit insgesamt 63,6 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Mit diesen Mitteln beteiligt sich die Justiz an der länderübergreifenden Entwicklung moderner Fachverfahren und von Software für den elektronischen Rechtsverkehr sowie für die elektronische Akte.
Ich habe mich jetzt hier dem Vorwurf ausgesetzt gesehen, ich hätte eine Aufblähung der Digitalisierung vorgenommen. Nachdem die Justiz jahrelang als Schlusslicht der Digitalisierung galt, nehme ich diesen Vorwurf eher als Ermutigung, dass wir auf dem Kurs der fortschreitenden Digitalisierung weiter mit großen Schritten vorangehen.
Zusätzlich hat die Koalition beschlossen, für die moderne Ausstattung der Sitzungssäle der Gerichte insgesamt 3,1 Millionen Euro aus dem Zukunftsfonds zur Verfügung zu stellen. Aktuell
konnten wir mit der ersten Tranche bereits fünf Sitzungssäle am Landgericht Neuruppin entsprechend ausstatten. Die beeindruckende Technik ermöglicht nicht nur die komfortable Nutzung der E-Akte im Gerichtssaal. Mit ihr können auch komfortabel Verhandlungen per Videokonferenz durchgeführt werden, übrigens eine Möglichkeit, die das Gesetz in den Gerichtsbarkeiten bereits vorsieht, die wir hiermit schaffen. Es ist also keine Aufblähung von Digitalisierung, sondern letztendlich eine Umsetzung der bestehenden Gesetze.
Im Haushaltsjahr 2022 stehen aus dem ZifoG für die Ausstattung weiterer Säle an den Landgerichten Potsdam und Cottbus zusätzliche Mittel in Höhe von knapp 700 000 Euro zur Verfügung.
Was den ZenIT betrifft, ist in der Tat ein kritischer Landesrechnungshofbericht 2020 veröffentlicht worden, der allerdings eine Prüfung aus der letzten Legislatur betrifft. Hauptpunkt der Kritik war die personelle Unterausstattung des ZenIT. Auch dieses Problem haben wir in dieser Legislaturperiode beseitigt. Ich habe den ZenIT mit 38 Mitarbeiterstellen vorgefunden, zum Ende des Jahres haben wir die Arbeitskräfteausstattung auf 92 Stellen erhöht, und wir beabsichtigen, bis zu 119 Stellen im nächsten Jahr vollständig besetzt zu haben.
Zusätzliche Sachmittel haben wir auch für die Finanzierung des HSI-Projektes 4.0 eingestellt. Hier brauchte es zusätzliche Mittel, weil der Kofinanzierungssatz von 40 % für die beiden Projekte eine Erhöhung der Landesmittel voraussetzte. Hier geht es um berufliche Förderung und soziale Begleitung von Straffälligen und Strafgefangenen sowie um die Alphabetisierung und Grundbildung. Das sind Maßnahmen, die auch Frau Block angesprochen hat. Auch Übergangsmanagement fällt darunter.
Ich muss noch mal sagen - es war schon ein Irrtum im Rechtsausschuss -: Wir reduzieren hier nicht die Mittel, sondern wir bauen sie weiter aus; wir erhöhen sie. Insofern kann ich vielleicht noch mal mit Ihnen bilateral die Zahlen durchgehen. Denn ich weiß nicht, warum Sie immer wieder behaupten, wir würden da Mittel reduzieren. Nein, das ist nicht der Fall, weil es auch die Vorstellung und das Ziel dieser Justizministerin ist, im Bereich des Strafvollzuges weiter die Resozialisierung zu stärken.
Ich bin zuversichtlich, dass der Haushalt 2022 uns in die Lage versetzt, die in der Justiz bestehenden großen Herausforderungen zu bewältigen und das Vertrauen der Bürger in die Brandenburger Justiz zu stärken. - Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Wir sind damit am Ende der Aussprache und kommen jetzt zu den Abstimmungen. Zum Einzelplan 04 ist zunächst über folgende sechs Änderungsanträge abzustimmen:
Ich beginne ad 1 mit einem Änderungsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 7/4649, Kapitel 04 040 Titel 422 11, Stichwort: neue Stellen für Staatsanwälte, Erhöhung des Ansatzes. Ich darf Sie fragen, wer diesem Antrag zustimmt. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist er ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.
Ich komme ad 2 zum Änderungsantrag der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER auf Drucksache 7/4716, Kapitel 04 040 Titel 422 20, Stichwort: Rechtspfleger, Erhöhung des Ansatzes, Änderung der Erläuterung und des Stellenplanes. Ich
darf Sie fragen, wer dem Antrag zustimmt. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist auch dieser Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich komme ad 3 zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/4743, Kapitel 04 050 Titel 684 20, Stichwort: Erhöhung der Mittel für das Übergangsmanagement, Erhöhung des Ansatzes. Ich darf Sie fragen, wer dem Antrag seine Zustimmung gibt. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Auch dieser Antrag ist ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.
Wir kommen ad 4 zum Änderungsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 7/4675, Kapitel 04 090 Titel 422 10, Stichwort: neue Richter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit, Erhöhung des Ansatzes. Ich darf Sie fragen, wer diesem Antrag zustimmt. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Antrag ist ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.
Ad 5: Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/4748, Kapitel 04 110 Titel 422 10, Stichwort: Erhöhung der Zahl der Richterstellen bei den Arbeitsgerichten, Erhöhung des Ansatzes, Änderung der Erläuterung und des Stellenplans. Ich darf Sie fragen, wer diesem Antrag zustimmt. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Der Antrag ist ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.
Ad 6: Änderungsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 7/4677, Kapitel 04 120 Titel 422 10, Stichwort: neue Richter in der Sozialgerichtsbarkeit, Erhöhung des Ansatzes. Ich darf Sie fragen, wer diesem Antrag zustimmt. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Antrag ist ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.
Damit sind wir mit den Änderungsanträgen durch und kommen jetzt ad 7 zur Beschlussempfehlung zum Einzelplan 04, Ministerium der Justiz, Drucksache 7/4652, Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Ich darf Sie fragen, wer dieser Empfehlung folgt. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit wurde der Beschlussempfehlung ohne Enthaltungen mehrheitlich zugestimmt.
Dazu liegen Änderungsanträge der AfD-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER vor.
Die Aussprache eröffnen wir mit den Beitrag der Kollegin Augustin für die CDU-Fraktion. - Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn wir den Haushalt debattieren, gilt es nicht nur, die neuen Zielstellungen zu präsentieren, sondern auch einen Blick zurück zu wagen, um zu sehen, was bereits erreicht wurde.
Der Einzelplan 05 ist traditionell der größte Einzelplan von allen Ressorts, und sein Volumen steigt stetig an. Wir werden im nächsten Jahr erstmals die 2,5-Milliarden-Marke deutlich überschreiten. Das ist ein klares Signal: Wir investieren weiter in Bildung. Das ist richtig, und das ist wichtig. Trotz der großen Herausforderungen und der angespannten Haushaltslage in diesen Zeiten spart die Koalition in diesem Bereich explizit nicht. Das ginge meines Erachtens auch nicht; zu groß sind die Aufgaben, die vor uns liegen.
Eines muss vernunftorientiert aber klar sein: Riesengroße Geschenke gibt es nicht. Aber - das ist für mich in diesen Zeiten sehr wichtig - es geht auch niemand leer aus. Gern hätten wir noch viel mehr gemacht, und die Opposition hat ja in ihren Änderungsanträgen auch bunt, manchmal etwas sehr bunt, dargestellt, wofür man noch Geld ausgeben könnte. Da es aber auf Weihnachten zugeht, muss so viel Realismus in Haushaltsdebatten klar sein: Nicht alle Wünsche auf dem Wunschzettel sind erfüllbar, auch nicht zu Weihnachten.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Auswirkungen der Coronapandemie werden uns noch lange beschäftigen. Alle Bereiche sind betroffen, und wir werden alle mithelfen müssen, damit gerade Kinder und Jugendliche mehr oder weniger gut aus dieser Zeit kommen. Denn gerade sie mussten und müssen in der Pandemie zurückstecken. Das haben wir schon oft an dieser Stelle gesagt. Dass ihnen ein besonderes Augenmerk auch im Haushalt gilt, kann daher nicht verwundern. Mit der Umsetzung des Bundesaktionsprogramms „Aufholen nach Corona“ und die damit verbundene Flankierung aus Landesmitteln in Höhe von 30 Millionen Euro im laufenden und im nächsten Schuljahr unternehmen wir diesbezüglich einen wichtigen Schritt, auch wenn uns allen klar ist, dass wir trotz des durchaus gut gemeinten Titels nicht alles werden aufholen können. Dennoch beinhaltet das Aktionsprogramm, das von Lernunterstützung über Schwimmunterricht bis hin zu Ferienbetreuung reicht, viele gute und zielgerichtete Angebote. Wichtig ist mir, dass die Ansätze dabei klar im Blick behalten, dass Kinder nicht nur Schülerinnen und Schüler, sondern auch einfach nur Kinder und Jugendliche sind.
Im vergangenen Mai haben wir hier im Landtag einen Antrag zum Thema „Kindeswohl im Blick behalten, Kindergesundheit stärken“ angenommen. Wenn wir die darin formulierten Aufträge oder allein die Überschrift als Auftrag wirklich ernst nehmen, so müssen wir trotz der angespannten Haushaltssituation entsprechend Geld in die Hand nehmen und uns an die Arbeit machen. Die Pandemie hat in den vergangenen Monaten auch gezeigt, wie ungemein wichtig es ist, den digitalen Transformationsprozess gerade an den Schulen voranzubringen. Durch die Mittel aus dem Digitalpakt haben und werden wir weiter in digitale Endgeräte, in notwendige IT-Administrationsstrukturen und eine flächendeckende WLAN-Versorgung investieren.
Alle guten Ideen verbleiben nur auf dem Papier, wenn wir nicht dafür sorgen, dass auch genug Menschen da sind, die das im Alltag umsetzen können. Aufgrund der zunehmenden Anzahl von Schülerinnen und Schülern im neuen Schuljahr haben wir natürlich auch wieder Bedarf an neuen Stellen für Lehrkräfte und sonstiges pädagogisches Personal - um genau zu sein: über 200. Das Geld möchten wir auch gern bereitstellen.
Lehrer zu finden und diese zu halten ist allerdings keine leichte Aufgabe und auch kein Alleinstellungsmerkmal von Brandenburg. Im vergangenen Jahr haben wir als CDU das Landlehrerstipendium initiiert und die dafür notwendigen Mittel auf den Weg gebracht. Und es hat gefruchtet: 23 junge Lehramtsstudentinnen
und -studenten haben wir im laufenden Wintersemester erstmalig für ein solches Stipendium begeistern können. Bewerbungen gab es übrigens noch mehr. Und das Schöne ist: Es wird weitergehen. Ich freue mich schon auf die nächste Gruppe, die dann zum Wintersemester 2022/23 beginnen wird.
Die Realität zeigt allerdings auch, dass wir auf den Einsatz von Seiteneinsteigern nicht verzichten können. Daher ist es wichtig, weiterhin in deren Qualifizierung zu investieren, und das machen wir auch: mit einer Erhöhung des Ansatzes um fast 1,5 Millionen Euro auf insgesamt fast 16 Millionen Euro. Auch die Aufstockung des FSJ an Schulen von 75 auf 100 Stellen war richtig und wird fortgesetzt.
Gutes Fachpersonal brauchen wir nicht nur an den Schulen, sondern in allen Feldern der Kinder- und Jugendhilfe. Während die Fachkräftesituation in den Kitas und der Jugendarbeit immer wieder Eingang in die politischen und gesellschaftlichen Debatten findet, gerät der Bereich der Hilfen zur Erziehung leider öfter aus dem Fokus. Daher bin ich dankbar, dass wir explizit an dieser Stelle ansetzen und 670 000 Euro in die Hand nehmen werden, um die Fachkräftegewinnung zu unterstützen. Und ich freue mich auch darüber, dass wir neben dem öffentlichen Bildungssektor auch die Entwicklung der freien Schulen in unserem Land weiter im Blick behalten; dazu folgt morgen eine ausführliche Debatte.
Sehr geehrte Damen und Herren, Bildung ist nicht nur ein Thema an den Schulen, sie beginnt bereits im Kindergarten. Daher sind uns auch dort Verbesserungen - insbesondere hinsichtlich der Betreuungssituation - wichtig. Als Koalition haben wir bereits im letzten Jahr den Personalschlüssel in den Kitas verbessert, und nun streben wir die nächste Stufe im Krippenbereich an. Die Kitabeitragsfreiheit bleibt weiterhin im Blick, und der nächste Schritt ist für das Jahr 2023 festgelegt.
Auch im Jugendbereich gibt es naturgemäß immer wieder viele Forderungen; nicht alle konnten wir erfüllen, nicht alle Projekte können fortgeführt oder ausgebaut werden. Dennoch ist das, was im Haushaltsplan vorliegt, keine Selbstverständlichkeit. Es stärkt die Jugendarbeit in vielen Bereichen.