„Mit dem Instrument der kommunalen Bauleitplanung kann daher auch das Repowering und die Neuplanung von Windenergieanlagen unter 1.000 Metern ermöglicht werden.“
Das Windenergieanlagenabstandsgesetz entprivilegiert die Vorhaben der Windenergienutzung nach §§ 30 und 34 BauGB. Das bedeutet, dass Kommunen praktisch selbst darüber entscheiden können, was ja auch richtig ist. Sie können damit auch entscheiden, wie der Abstand geregelt wird. Das wird ein hartes Kriterium sein. Bei der Definition, was Wohnbebauung ist, gehe ich davon aus, dass sicherlich Gerichte darüber urteilen werden.
Dritte Anmerkung, zum Repowering. Auch hier können Kommunen in Zukunft mittels Bauleitplanung abweichende Regelungen treffen. Die Gefahr ist natürlich, dass Repowering in den Bereichen so gut wie gar nicht mehr stattfindet; das ist aber eine Vermutung.
Wir stehen mit diesem Gesetz und der Frage nach den Abständen der Windkraftanlagen und dem Ausbau der erneuerbaren Energien vor einem Dilemma: Auf der einen Seite haben wir den Wunsch der Bürgerinnen und Bürger nach einem größeren Abstand, auf der anderen Seite stehen wir in der Pflicht, die Klimaziele zu erfüllen. - Da stellt sich die Frage: Wie kommen wir aus diesem Dilemma heraus? Eigentlich kommt man nur mit Ehrlichkeit gegenüber den Bürgern heraus. Das heißt: Eine Fortschreibung der Energiestrategie entsprechend der höheren Klimaziele muss erst einmal auf den Tisch gelegt werden, denn nur dann kann mit den Bürgerinnen und Bürgern auf Augenhöhe und im ehrlichen Wissen um die neuen Anforderungen auch zur Einhaltung der Klimaziele entschieden werden.
Natürlich muss auch der Abstand - mehr Abstand - eine große Rolle spielen. Aber dann muss auch jedem klar sein, dass wir über die zukünftige Flächenkulisse reden müssen. Aus diesem Grund stimmen wir zwar einer Überweisung an den Ausschuss zu, stehen aber einer Entscheidung, ohne die neue Energiestrategie zu kennen, skeptisch gegenüber.
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Gäste! Der vorliegende Gesetzentwurf thematisiert ein wichtiges Vorhaben der Koalition. Das Windenergieanlagenabstandsgesetz greift dabei eine wesentliche Diskussion auf, die wir in den zurückliegenden Jahren als CDU intensiv begleitet haben. Dabei befinden wir uns heute mehr denn je im Spannungsfeld zwischen den notwendigen Maßnahmen für mehr Klimaschutz auf der einen und den nachvollziehbaren Interessen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger auf der anderen Seite. Unsere Meinung dazu ist klar: Bei der Errichtung von Windenergieanlagen muss ein Mindestabstand zur vorhandenen Wohnbebauung eingehalten werden, und dieser Mindestabstand beträgt 1 000 m.
Dass dieser Gesetzentwurf endlich vorliegt, ist ein erster wichtiger Meilenstein auf dem Weg, die Bestandsabstandsregeln verbindlich festzuschreiben. Dabei lässt sich mit Blick auf die Detailfragen durchaus trefflich streiten; die Frak
tion BVB / FREIE WÄHLER geht mit ihrem Änderungsantrag auf einige Punkte ein. An dieser Stelle danke ich zunächst den Beteiligten der Landesregierung, allen voran Minister Guido Beermann und Minister Vogel, dass hier eine einvernehmliche Lösung gefunden wurde. Der Koalitionsvertrag sieht nämlich vor, dass bis zum Jahr 2030 rund 10 500 Megawatt Leistung bei der Windenergie erreicht werden sollen. Zum Vergleich: Derzeit drehen sich in Brandenburg etwa 3 900 Windenergieanlagen mit einer Leistung von rund 7 500 Megawatt. Dass das in der Vergangenheit zu vielen Konflikten vor Ort geführt hat, weiß ich aus eigener kommunalpolitischer Erfahrung. Nicht jeder möchte mitunter 200 m hohe Windkraftanlagen vor seiner Haustür haben; Bürgerproteste dagegen sind durchaus bekannt. Deswegen ist dieser Gesetzentwurf ein erster Schritt in die richtige Richtung.
- Habe ich gelesen. Wir sind uns mal einig; das ist doch super. Wir machen uns damit auf den Weg, den Windenergieausbau besser zu steuern und gleichzeitig die Bedürfnisse der Menschen in der Wohnbebauung und die Interessen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger in Brandenburg verstärkt ins Visier zu nehmen und ernsthaft zu betrachten. Ich sage an dieser Stelle aber noch einmal klar und deutlich, dass wir als Union uns mehr hätten vorstellen können. Zur Wahrheit gehört aber auch
- ich bin noch nicht fertig; hören Sie mir gerne zu -, dass es ein guter Kompromiss ist und ich sehr, sehr dankbar bin, dass wir diesen inzwischen so ausgehandelt haben.
Die kommunalen Spitzenverbände haben ihre Hinweise gegeben; diese gilt es im parlamentarischen Verfahren jetzt auch zu bewerten. Heute bin ich zunächst - das habe ich gerade schon mal gesagt - dankbar; das bin ich wirklich. Viele haben hier heute negative Punkte angebracht, warum all das nicht passt, nicht gut ist und was weiß ich. Nein, das finde ich nicht. Es ist ein richtiger Schritt an der Stelle, und darauf, wie gesagt, sollten wir aufbauen. Jetzt geht es um die Überweisung und darum, hier noch einmal zu diskutieren und fachlich in die Beratung zu gehen. Auf
diesen Weg freue ich mich. Vielen Dank. Wir bitten um Zustimmung zur Überweisung. - Vielen herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Wir kommen jetzt zum Redebeitrag der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion. Für sie spricht Frau Abgeordnete Wernicke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In Brandenburg wurden bereits Tausende Windenergieanlagen errichtet. Die uneingeschränkt geeigneten Standorte - so nah wie möglich an der Wohnbebauung, an Landschaftsschutzgebieten oder an den Lebensräumen geschützter Greifvögel und Fledermausarten - sind zugebaut. Jetzt ist der Wald dran, und die Anlagen rücken immer näher an die Wohnbebauung. Und es gibt neue Konflikte. Das merken jetzt auch die Windanlageninvestoren, die repowern wollen, denn die alten, kleineren und leiseren Anlagen wurden noch hingenommen, die neuen - lauteren - werden es nicht. Deshalb ist es gut, die Schutzabstände zur Wohnbebauung festzuschreiben.
BVB /FREIE WÄHLER setzt sich daher seit Jahren energisch für größere Mindestabstände von Windenergieanlagen zu Wohngebäuden ein. Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung ist ein Schritt in die richtige Richtung, doch er ist halbherzig, denn brandenburgweit sollen für Windenergieanlagen Schutzabstände von 1 000 m nur zu bestimmten Wohngebieten gelten. Diese Schutzabstände zu Windenergieanlagen werden damit begründet, dass sie dem Ausgleich mit der ansässigen Bevölkerung dienen. Welchen Ausgleich meinen Sie? Den Ausgleich wofür? Soll damit der - falsche - Eindruck erweckt werden, dass diese Schutzabstände nur vorgehalten werden, damit die persönlichen, subjektiven - womöglich finanziellen - Wünsche und Forderungen der Anwohner befriedigt werden? Deshalb ist klarzustellen: Die Schutzabstände dienen dazu, übermäßige Lärmimmissionen zu verhindern und die Nachtruhe einzuhalten, auf die jede Brandenburgerin und jeder Brandenburger einen Anspruch hat. Die Schutzabstände haben den Zweck, die Gesundheit der Anwohner zu schützen - ich betone es noch einmal.
Unter Anwendung der TA Lärm, die aus dem Jahr 1968 stammt, einem Jahr, in dem noch keine Windenergieanlagen gebaut wurden, werden im Rahmen der Genehmigung per Modell vorab die für die Wohngebiete zu erwartenden Lärmimmissionen prognostiziert. Doch die dafür verwendeten Berechnungsmodelle stehen seit Jahren in der Kritik. So zeigten die Ergebnisse einer Vermessung der Lärmemissionen des Windparks zwischen Bernau-Nibelungen und dem Rüdnitzer Ortsteil Albertshof, dass entgegen der Prognosen die Lärmgrenzwerte in den umliegenden Wohngebieten deutlich überschritten wurden, mit der Folge, dass die Windenergieanlagen nachts nun gedrosselt werden müssen.
Messtechnisch ist mittlerweile bewiesen, dass moderne Anlagen - jedenfalls in Abständen von bis zu 1 000 m - derartig hohe Lärmpegel produzieren, dass die gesetzlichen Grenzwerte für Wohngebiete überschritten werden. Ja, und im Land Brandenburg gibt es viele solcher Windenergieanlagen, und nur sehr selten gelingt es den Bürgern, die Behörden dazu zu bewegen, Kontrollmessungen durchzuführen. Die Beschwerden der Anwohner werden einfach ignoriert. Der Lärmpegel ist so hoch, dass die Nachtruhe erheblich gestört und die Gesundheit der Anwohner wegen Schlafmangels nachhaltig gefährdet ist. Diese Gefährdung der Gesundheit durch Lärm gilt logischerweise nicht nur für die Bewohner - jetzt zitiere ich aus dem Gesetz - „von Gebieten
mit Bebauungsplänen oder innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile.“ Das ist der Knackpunkt; darauf müssen wir in der Diskussion achten. Die Gesundheit der Bewohner von Einzelgehöften und in Splittersiedlungen ist durch diese Lärmemission ebenso gefährdet. Doch die Gesundheit und die Nachtruhe dieser Brandenburger sollen nach dem vorliegenden Gesetzentwurf überhaupt nicht geschützt werden.
Deshalb ist unser Änderungsantrag auch notwendig. Die Schutzabstände müssen für alle zumindest teilweise zu Wohnzwecken nutzbaren Gebäude gelten. Jeder hat das Recht, dass seine Gesundheit geschützt wird, egal wo man in Brandenburg wohnt. Auch müssen die Schutzabstände für die Flächen gelten - das ist gerade für unsere Kommunen wichtig -, auf denen aufgrund bestehender Raumordnungs- und Bauleitplanung eine Wohnbebauung möglich, aber noch nicht erfolgt ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Gesetzentwurf steht nicht ein Mal das Wort „Gesundheit“, aber fünf Mal „Akzeptanz“ - unglaublich! Notwendigerweise müssen wir uns aber - das ist von Gerichten bestätigt - um die Gesundheit der Bürger kümmern. Wenn wir uns um die Gesundheit derer kümmern, die die Belastung durch die Windenergieanlagen zu schultern haben, werden wir auch die Akzeptanz in der Bevölkerung für solche Anlagen steigern. Ich gehe davon aus, dass allen Abgeordneten hier im Landtag die Gesundheit und Lebensqualität aller Brandenburger, auch derer, die am Rande der Windfelder leben, eine Herzensangelegenheit ist. Wir stimmen der Überweisung zu. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Vizepräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Zu Beginn will ich doch noch einmal festhalten: Die Windkraft ist eine tragende Säule der Energiewende. 2020 war die Windkraft der wichtigste Energieträger der Stromerzeugung in Deutschland. Knapp 26 % des in Deutschland erzeugten Stroms stammten letztes Jahr aus der Windkraft und damit mehr als aus der Braunkohle und Steinkohle zusammen. Insgesamt waren es 131 Terawattstunden, davon 104 Terawattstunden an Land. Und die Zuschläge der Bundesnetzagentur, jetzt aus dem September, erfolgten zum durchschnittlichen Abnahmepreis von unter 5,8 Cent. Die Windkraft liefert also nicht nur klimaneutralen, sondern auch günstigen Strom. - Das vorneweg.
Ich will auf ein Datum zu sprechen kommen: Am 13. November 2010, vor gut elf Jahren - was passierte da? Damals kam der Landesparteitag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zusammen und fasste einen Beschluss mit dem Titel „Kriterien für einen umweltverträglichen und dezentralen Umbau der Energieerzeugung und -nutzung in Brandenburg“. Auch wenn der Beschluss nicht der aktuellste ist, empfehle ich diesen allen, die gern behaupten, der Schutz von Mensch, Natur und Umwelt sei uns Bündnisgrünen bei der Windkraft egal, zur Lektüre.
In diesem Beschluss heißt es unter anderem - man höre und staune -, dass wir Bündnisgrünen einen Mindestabstand von
1 000 Metern als sinnvoll erachten. 2016 dann hat sich die Windkraftbranche in einer Art Selbstverpflichtung zu diesen 1 000 Metern bekannt, und 2019 schließlich haben wir im Koalitionsvertrag festgehalten, dass wir einen Mindestabstand von 1 000 Metern festschreiben wollen. Dafür liegt nun dieser Gesetzesentwurf vor.
Schauen wir ihn uns einmal an: Die Frage ist ja - sie wurde gerade schon aufgeworfen -: Der Abstand zu was? - In der Tat, Splittersiedlungen und Einzelgehöfte sind von der Abstandsregelung ausgenommen. Das ist auch richtig so,
weil es auch in anderen Bereichen eine Unterscheidung zwischen Innen- und Außenbereich gibt. Das ist sozusagen keine Sonderregelung, sondern das ist auch bei anderen Dingen so. Wenn wir um jedes einzelne Gehöft einen 1 000-Meter-Radius ziehen würden, würde nichts mehr übrigbleiben.
Sehr geehrter Kollege Rostock, ich würde gerne noch wissen, welche die aktuelle Position der Grünen ist. Sie hatten jetzt einen Beschluss von vor elf Jahren zitiert, in dem Sie gesagt haben: Gesundheit ist uns wichtig, jede Bebauung ist uns wichtig, ein Kilometer Abstand. - Im Jahr 2019, als die Diskussion um einen Kilometer aufkam, haben mehrere Vertreter der Grünen, unter anderem der damalige Fraktionsvorsitzende im Bundestag Hofreiter, davon gesprochen, man könne nicht um jede „Gießkanne“ eine 1-Kilometer-Sperrzone für Windräder errichten. Mit „Gießkanne“ waren Wohnhäuser von Menschen gemeint, in einer herablassenden Art und Weise gegenüber der ländlichen Bevölkerung sprechend. Deswegen ist die Frage: Ist das jetzt die aktuelle Position, nämlich nicht um jede „Gießkanne“ eine 1-KilometerSperrzone zu ziehen, wie es mehrere Vertreter auch hier in Brandenburg bezeichnet haben, oder doch der Beschluss von vor elf Jahren, in dem es hieß, die Gesundheit sei Ihnen wichtig?
dass es - ich würde vielleicht nicht den Begriff „Gießkanne“ wählen - in der Tat so ist, dass es unterschiedliche Schutzstatus im Innen- und Außenbereich gibt. Das ist nicht nur bei der Windkraft so, das ist allgemein so. Man kann nicht einfach mitten im Wald ein Haus bauen und den gleichen Schutz verlangen wie andere, die in einer Ortschaft wohnen. Das ist auch ein Ziel der Raumordnung und das ist in ganz vielen Bereichen so. Das ist hier sozusagen keine Ausnahme, sondern bestätigt nur die Regel. Das ist so.
Zweitens: Die Abweichung ist auch schon angesprochen worden. Ja, es soll die Möglichkeit geben, dass Kommunen mit Bebauungsplänen auch niedrigere Abstände ermöglichen. Das ist auch interessant, gerade für Repowering, denn die Umfrage zur Akzeptanz der Windenergie im Land letztes Jahr hat gezeigt: Dort, wo bereits Windmühlen stehen, ist die Akzeptanz größer als dort, wo noch keine stehen oder diese erst geplant sind.
Und es wurde auch schon ausgeführt: Die Regelungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes gelten natürlich trotzdem. Also, auch wir unterstützen die Richtung dieses Gesetzentwurfes.
Dann kommt es allerdings zu dem Spannungsfeld - wie, glaube ich, Frau Walter-Mundt sagte - oder Dilemma - wie es Frau Schwarzenberg sagte -: Wir müssen eine Gesamtabwägung vornehmen. Ein Abstandsgesetz dieser Art bedeutet nun einmal auch eine Verringerung der Fläche, die zur Verfügung steht. Und wir müssen natürlich darauf achten, dass am Ende auch genügend Fläche zur Verfügung steht.
Da möchte ich auf den Anfang meiner Rede zurückkommen. In dem erstgenannten Beschluss haben wir nicht nur gesagt, dass 1 000 Meter sinnvoll sind, sondern auch, dass 2 % der Landesfläche zur Verfügung stehen sollen. Auch unser Koalitionsvertrag enthält ja nicht nur den Mindestabstand, sondern direkt im Folgesatz die Aussage, dass wir gleichzeitig die Regionalplanung überarbeiten wollen, um die Ausbauziele zu erreichen.
Zum Gesamtbild gehört auch, dass inzwischen mehr passiert ist. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem wegweisenden Urteil festgehalten, dass Klimaschutz nicht mehr nur eine Option unter vielen, sondern eine aus der Verfassung abgeleitete Notwendigkeit ist. Es ist eben so, dass es dem Grundgesetz widerspricht, wenn man zu wenig Treibhausgase einspart und damit die Freiheit zukünftiger Generationen einschränkt.
Auch in Brandenburg passiert etwas - das wurde schon angesprochen -: Wir reden demnächst über eine neue Brandenburger Energiestrategie. Und - so viel wurde auch schon bekannt - wir werden unsere Ausbauziele eher nach oben korrigieren und dafür eben auch wieder ausreichend Flächen zur Verfügung stellen müssen.
Die Debatte wird also interessant. Wir haben das in der Fraktion auch schon diskutiert und es ist klar: Es braucht ein Gesamtpaket, eine Gesamtabwägung, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, und wir können die Flächenverfügbarkeit für die Windkraft