Protokoll der Sitzung vom 16.12.2021

(Vereinzelt Lachen)

- Herr Stefke, Sie können jetzt lachen, wie Sie wollen. Wir entwickeln uns. Überlegen Sie mal: Tesla kommt nach Brandenburg. Wir wollen weiterhin international sein, wir müssen international sein, um überhaupt bestehen zu können.

(Zuruf)

Deshalb kann man jetzt nicht mit irgendwelchen Aktionen versuchen, hier etwas zu machen, zumal Herr Walter weiß, dass es nicht funktioniert, denn selbst in Berlin - es waren ja Wahlen in Berlin - hat sich nichts geändert; jetzt sind dieselben Leute in Berlin dran wie vor der Wahl, und da hat die Linke es mit ihren Partnern in Berlin auch nicht geschafft, einen gemeinsamen Antrag gegen die Bundesregierung einzubringen. Das war ja auch nicht der Fall.

Deshalb: Der Landtag hält am Volksbegehren fest. Das ist gesetzt, das ist im Entschließungsantrag auch enthalten. Herr Barthel hat gesagt: Wir brauchen mehr Slots und auch mehr Fluglotsen, damit es besser eingebunden werden kann. Dann ist es vielleicht doch einfacher, das so zu handhaben. Und, Herr Walter, wie gesagt: Weniger online bestellen, weniger Flieger, und die Wirtschaft hier in Brandenburg brummt. - Vielen Dank.

Wir kommen jetzt zum Redebeitrag der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion. Für sie spricht der Abgeordnete Stefke.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer an den Bildschirmen! Ein guter und richtiger Antrag der Fraktion DIE LINKE.

Wir hatten uns einen ähnlichen Antrag nach Bildung der Bundesregierung und des Berliner Senats vorgenommen - aber egal. Es geht schließlich um die Sache und nicht darum, wer einen Antrag zuerst einreicht.

Die Drucksache mit der Nummer 5/6894, auf die dieser Antrag Bezug nimmt, gibt Auskunft darüber, wie lange das erste erfolgreiche Volksbegehren in Brandenburg zurückliegt. Die Unterschriften wurden dafür im Zeitraum von Juni bis Dezember 2012 gesammelt. 80 000 wurden benötigt, mehr als 100 000 kamen letztlich zusammen. Der Landtag nahm es schließlich im Februar 2013 an.

Zu einer Änderung des gemeinsamen Landesentwicklungsprogramms Berlin-Brandenburg kam es jedoch nicht, weil ein darauf gerichtetes Volksbegehren in Berlin nicht das notwendige Quorum erreichte. Gemäß einem Bericht der Landesregierung vom Juni 2014 zu dem Landtagsbeschluss verliefen Gespräche des Ministerpräsidenten mit Vertretern des Bundes und Berlins ergebnislos. Das erforderliche Einvernehmen zur Änderung der Betriebsgenehmigung mit dem Ziel eines Nachtflugverbotes von 22 bis 6 Uhr war im Kreis der Gesellschafter nicht zu erreichen. - So weit die Sachlage.

Interessieren würde allerdings, ob die Landesregierung nach dem Regierungswechsel im Berliner Senat 2016 - von einer Großen Koalition zu einer rot-rot-grünen Koalition - einen neuen Anlauf für ein vollständiges Nachtflugverbot unternommen hat bzw. falls nicht: Warum eigentlich nicht?

Auch wenn das Volksbegehren und der Landtagsbeschluss lange zurückliegen: Das Anliegen hat sich deshalb überhaupt nicht erledigt, im Gegenteil: Nach Inbetriebnahme des BER und des seit 1. Dezember erfolgten Parallelbetriebs der beiden Start- und Landebahnen ist es trotz eines pandemiebedingt geringen Flugverkehrsaufkommens aktueller denn je. Der Unmut der Betroffenen aus den BER-Anrainergemeinden ist groß, denn an eine stille Nacht ist für rund Hunderttausend Menschen nicht zu denken, was natürlich auch mit den Schallschutzprogrammen zu tun hat, über die nach Kassenlage der FBB entschieden werden, die bekanntlich schlecht ist. Deshalb ist es richtig, diesen Antrag zu stellen. Im Grunde müsste man ihn noch mit der Auflage versehen, den Fehlbedarfszuschuss von 146 Millionen Euro so lange der Sperre zu unterwerfen, bis die übrigen Gesellschafter einem vollständigen Nachtflugverbot zustimmen. Wir behalten uns vor, künftig einen solchen Antrag zu stellen, sollte es diesbezüglich keinerlei Bewegung bei den beiden Mitgesellschaftern geben. Brandenburg muss hier klare Kante zeigen!

Herr Ministerpräsident Dr. Woidke, wir haben die klare Erwartung, dass Sie sich auch zu diesem Thema so engagieren wie in Sachen Abfederung der Folgen des Kohleausstiegs für die Lausitz. Wenn am 21.12. Ihre Parteikollegin Giffey zur Regierenden Bürgermeisterin in Berlin gewählt worden ist, drängt sich dieses Thema für ein erstes gemeinsames Amtsgespräch geradezu auf. Wir werden dem Antrag zustimmen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Wir fahren mit dem Redebeitrag der Fraktion BÜND

NIS 90/DIE GRÜNEN fort. Für sie spricht der Abgeordnete von Gizycki.

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Damen und Herren an den Bildschirmen! Ja, auch ich hatte mich erst einmal auf die Genese dieses Volksbegehrens vorbereitet, aber das hatten wir jetzt schon ausführlich. Deshalb lasse ich das einfach jetzt hier weg. Auch darauf, dass die Ausnahmen weitgehend ausgenutzt werden und es trotz der Einschränkungen immer noch zu einer unerträglich hohen Zahl an Nachtflügen kommt, hatte unter anderem Herr Walter hingewiesen; auch dazu führe ich jetzt nicht weiter aus. Dass es sich dabei im Wesentlichen um Postflüge handelt, wissen wir inzwischen auch.

Was wissen wir noch nicht? Dass wir mit dem Entschließungsantrag diese Position unterstützen und natürlich an dem Thema weiter festhalten, versteht sich von selbst. Ich stelle mir aber die Frage: Warum können die Nachflüge angesichts des coronabedingt drastisch gesunkenen Passagieraufkommens nicht auch tagsüber, jedenfalls solange Slots frei sind, stattfinden? „Nein, das geht nicht“, sagt die Flughafengesellschaft und erklärt, dass wegen der Umlaufpläne der Maschinen eine Verlegung der Flüge schon wegen der Verfügbarkeit des Flugzeugs nicht möglich sei. Außerdem fände ein Flug ja genau zu der geplanten Zeit statt, weil es dafür eine Nachfrage gebe, und die an den Tagesrandzeiten koordinierten Frachtflüge seien wegen der kurz getakteten Lieferketten auch zwingend notwendig und die Grundlage beispielsweise für das Onlinegeschäft. Auch darüber haben wir uns eben hier ausgetauscht.

Das mag natürlich im Sinne der Kunden, also der Airlines und der Logistiker, so sein, im Sinne der Anlieger rund um den Flughafen ist das aber sicherlich nicht. Ein Kompromiss zwischen dem wirtschaftlich Gewollten und dem gesundheitlich Erforderlichen scheint mir also dringend geboten. Immerhin gibt die Flughafengesellschaft ja zu, dass sie sich bisher gar nicht bemüht hat, tagsüber mehr Verkehr abzuwickeln; das zumindest berichtet „Der Tagesspiegel“. In der Richtung geht also noch was.

Dass Fluglärm krank macht, haben wir hier eben schon ausführlich diskutiert. Deswegen ist es nötig, hier etwas zu tun. Aber es gibt Hoffnung: Aufgrund des technologischen Fortschritts bei Triebwerken und der Aerodynamik sowie neuer Anflugverfahren werden die Flugzeuge immer leiser. So liegt der Geräuschpegel der jüngsten Modelle Airbus A 350 und Boeing 787 rund 80 % unter dem der ersten Düsentriebwerke. Und der Hersteller der weltweit am häufigsten betriebenen Flugzeugfamilien Airbus A 320 und Boeing 737 bringt gerade eine neue Generation auf den Markt, deren sogenannter Lärmteppich gegenüber den jüngsten Modellen noch einmal um bis zu 50 % kleiner ist.

Bei Rolls-Royce in Dahlewitz tüfteln derzeit rund 100 Ingenieure am Triebwerk der Zukunft; Rolls-Royce verspricht mit dem UltraFan noch weniger Lärm und Verbrauch. Geplant ist der größte Entwicklungsschritt seit der Einführung der Mantelstromtriebwerke, und zwar soll das Triebwerk so weit sein, wenn der Flughafen BER wieder seine ursprüngliche Passagierzahl erreicht hat. Bis dahin könnten diese Nachtflüge doch ruhig am Tag

stattfinden. Da ist also Licht am Ende des Tunnels. Wir können den Flughafen mit seinen Anwohnern und den Anforderungen des modernen Klimaschutzes wenigstens teilweise versöhnen.

Wir sind angetreten, dieses Land zu erneuern. Da brauchen wir jetzt auch einen wirksamen Schritt hin zu mehr Nachtruhe am Flughafen. Deswegen freuen wir uns auf die Gespräche zwischen den Landesregierungen in dieser Sache.

Ich empfehle die Zustimmung zum Entschließungsantrag. - Herzlichen Dank.

Wir kommen jetzt zum Redebeitrag der Landesregierung. Für sie spricht Minister Beermann.

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Mit der Annahme des Volksbegehrens hatte der Landtag seinerzeit die Landesregierung aufgefordert - das haben wir schon gehört -, Verhandlungen mit dem Land Berlin zur Durchsetzung eines landesplanerischen Nachtflugverbots aufzunehmen. Diesem Auftrag ist die Landesregierung nachgekommen. In den gemeinsamen Sitzungen der Landesregierung Brandenburgs und des Senats von Berlin am 26. Mai 2015, am 23. April 2017 und am 29. Januar 2019 wurde über den aktuellen Stand der Verhandlungen in der Gesellschafterversammlung der FBB berichtet. Am 8. August 2019 fand sodann eine weitere Gesellschafterversammlung der FBB statt, auf der die Gesellschafter beschlossen, von der Geschäftsführung eine Vorlage erarbeiten zu lassen, mit der im Einvernehmen mit den Airlines das Ziel einer Optimierung von Flugbewegungen zur Entlastung der Morgenstunden von 5 bis 6 Uhr erreicht werden kann.

Die bisherigen Anläufe der Landesregierung gegenüber Berlin und dem Bund zur Ausweitung der Nachtruhe am Verkehrsflughafen Berlin-Brandenburg waren nicht erfolgreich. In den Koalitionsvertrag der aktuellen Landesregierung wurden die Ziele des Volksbegehrens aufgenommen. Die Landesregierung verfolgt weiterhin das Ziel, für mehr Nachtruhe am BER Sorge zu tragen, und wird daher auch weiterhin auf die ihr rechtlich und tatsächlich zur Verfügung stehenden Mittel zurückgreifen, um dem Ziel des Volksbegehrens nachzukommen.

Herr Minister, lassen Sie eine Zwischenfrage von Herrn Abgeordneten Dr. Zeschmann zu? - Bitte sehr.

Vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben eben gesagt, Sie wollen weiter daran arbeiten, das Volksbegehren, das ja im Jahr 2012 stattgefunden hat und im Frühjahr 2013 angenommen wurde, also vor siebeneinhalb Jahren, endlich umzusetzen. Deshalb frage ich Sie, welches Ihre konkrete Strategie zur Erreichung dieses Ziels ist - welche Schritte Sie geplant haben, welche Teilziele Sie wann erreicht und in welchem Zeitrahmen Sie das umgesetzt haben wollen.

Herr Minister, bitte.

Ja, Herr Zeschmann. Sie waren mit der Frage mal wieder etwas zu früh, denn ich war noch nicht ganz fertig mit der Rede. Deswegen kann ich fortführen, und dann wird sich Ihre Frage, glaube ich, beantworten.

Eine Umsetzung der Ziele des Volksbegehrens bedarf der Unterstützung durch das Unternehmen und damit auch der beiden anderen Gesellschafter. Nachdem nun im Bund die neue Regierung gebildet wurde und dies in Berlin kurz bevorsteht, wird die Landesregierung das Thema über die Organe der Gesellschaft weiterverfolgen. - Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Minister. - Wir sind damit am Ende der Rednerliste. Ich schließe die Aussprache und komme zur Abstimmung.

Ich lasse - erstens - über den Antrag der Fraktion DIE LINKE „Neuer Anlauf für ein konsequentes Nachtflugverbot am Flughafen BER“, Drucksache 7/4419, abstimmen. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Ich komme - zweitens - zum Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen, Drucksache 7/4533. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei einer Vielzahl von Enthaltungen ist der Entschließungsantrag mehrheitlich angenommen.

Ich schließe damit Tagesordnungspunkt 15 und komme jetzt zu der Abstimmung, die ich vorhin schon angekündigt hatte.

Die Parlamentarischen Geschäftsführer haben sich darauf verständigt, vier Tagesordnungspunkte heute schon behandeln zu lassen. Ich trage sie im Einzelnen vor: Das sind der Tagesordnungspunkt „Für die Kernenergie - keine Experimente mit der Versorgungssicherheit“, Drucksache 7/4488, Neudruck, sowie drei Tagesordnungspunkte ohne Debatte, nämlich der „Bericht über den Sachstand der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes im Land Brandenburg“, „Beschlüsse zu Petitionen“ und „Änderung der Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg“. Wer dem zustimmt, dass wir diese Tagesordnungspunkte heute behandeln, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dem Ansinnen ohne Enthaltungen einstimmig gefolgt worden.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 24 auf.

TOP 24: Für die Kernenergie - keine Experimente mit der Versorgungssicherheit

Antrag der AfD-Fraktion

Drucksache 7/4488 (Neudruck)

Ich eröffne die Aussprache. Für die AfD-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Drenske.

Frau Vizepräsidentin! Liebe Kollegen! Liebe Zuschauer am Livestream! Herr Noack, jetzt kommt Ihr Thema. Sie wollten Vorschläge haben. Wir haben extra die Tagesordnung geändert, damit sie heute noch zupassekommen. Unser Antrag befasst sich mit Kernenergie als Brückentechnologie für die Grundlastsicherheit.

Sehr geehrte Damen und Herren, um eines voranzustellen: Mit dem vorliegenden Antrag wollen wir auf die prekäre Situation unserer zukünftigen Energieversorgung hinweisen, nicht mehr und nicht weniger. Ich möchte hier kein Plädoyer für die Kernenergie halten. Aber als Politiker stehen wir in der Verantwortung, die energetische Sicherheit für unser Land sicherzustellen. Dies ist aufgrund der derzeitigen Energiepolitik mit Ausrichtung auf stark schwankende regenerative Energien erheblich gefährdet. Schon ab kommendem Jahr ist Deutschland kaum mehr in der Lage, seinen Energiebedarf aus eigenen Quellen zu decken. Brandenburg ist Energieland, richtig. Deshalb liegt es an uns, uns darum beim Bund zu kümmern.

Die neue Ampel plant einen vorgezogenen Ausstieg aus der Kohleverstromung bis zum Jahr 2030. Wirtschaftsminister Steinbach führte jüngst im Wirtschaftsausschuss aus: Die Wasserstoffstrategie kann nur zu rund einem Drittel aus erneuerbaren Energien realisiert werden. - Unsere neue Außenministerin sucht das Kräftemessen mit Putin, mit Gaskraftwerken wird es perspektivisch also auch schwer werden. Großspeicher sehe ich nicht.

Welche Alternativen hat Deutschland also noch? Sie müssen sich entscheiden. Es bleibt nur: entweder Kohle oder Kernenergie. Und die Rechnung ist denkbar einfach. Hier geht es nicht um Ideologie, denn für jedes Kraftwerk, das wir vom Netz nehmen, müssen wir bald dieselbe Menge an Energie aus dem Ausland importieren - und das aus weit unsichereren, älteren Anlagen als den unseren.

Anders als Deutschland setzen viele unserer Nachbarländer und die EU - allen voran Frankreich - auf eine Kernkraftstrategie, um ihren Energiesektor CO2-frei umzugestalten. Unser Nachbarland Polen steigt in die Nutzung der Kernenergie ein, die Niederlande, Tschechien, die Slowakei, Großbritannien, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Finnland usw. bauen die bewährte Kernenergie aus oder modernisieren sie. Für Deutschland bedeutet das konkret, dass es besonders in der verwundbarsten Phase der Energiewende, in der noch nicht genügend Speicherkapazitäten vorhanden sind, auf Energieimporte angewiesen sein wird. Andere Länder dürften sich eher freuen, dass Deutschland freiwillig auf eigenen konkurrenzfähigen Strom verzichtet. Das ist nicht nur sinnlos, sondern auch unnötig.

Deshalb fordern wir in unserem Antrag erstens, dass die am 1. Dezember 2021 noch in Betrieb befindlichen deutschen Atomkraftwerke in Übereinstimmung mit den rechtlichen Möglichkeiten auch nach ihrem Laufzeitende im Reservebetrieb bzw. wieder hochlaufbar gehalten werden, zweitens, dass die Zulieferung für einen möglichen Weiterbetrieb schnellstmöglich gesichert wird und die Fachkräfte für den Reservebetrieb und den langfristig unausweichlichen Dauerbetrieb im Land gehalten werden.

Herr Abgeordneter, entschuldigen Sie kurz. - Herr Noack, wollen Sie eine Frage stellen? Dann wäre es sehr gut, wenn Sie auf das Knöpfchen drücken würden, dann kann ich nämlich sehen, dass Sie eine Frage stellen wollen. Es kann ja auch sein, dass Sie den Rücken entlasten wollen und einfach deswegen aufstehen.

Herr Abgeordneter Drenske, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Da Sie unseren Antrag sowieso ablehnen werden, lasse ich die Frage zu. Vielleicht können wir uns so heute noch darüber unterhalten. Erzählen Sie mal!

Herr Abgeordneter Noack, bitte.