Protokoll der Sitzung vom 16.12.2021

Viertens: Eine Solarpflicht - dazu wurden hier unterschiedliche Meinungen geäußert - finden wir grundsätzlich gut, weil es sich einfach lohnt. Die höheren Investitionssummen amortisieren sich locker durch die Einspeisevergütungen und die Ersparnisse. Das rechnet sich einfach; das können wir insgesamt nur empfehlen. Aber - ich weiß jetzt gar nicht, ob ich den letzten Neudruck gesehen habe; es waren so viele - grundsätzlich geht es darum, abzuwarten, welcher Rahmen auf der Bundesebene geschaffen wird, und dann zu schauen, ob noch Lücken bestehen. Ähnliches gilt für den letzten Punkt: Mieterstrom.

Um den Blick noch einmal auf das große Ganze zu richten: Die Potenzialanalyse liegt demnächst vor. Auf der Bundesebene wird eine Regelung beschlossen, und auch wir erarbeiten unsere Energiestrategie und den Klimaplan. Wir wollen das aber alles zusammenbinden. Es soll eine konsistente Politik dabei herauskommen und kein Stückwerk. Deswegen lehnen wir den Antrag ab. - Vielen Dank.

Das freut mich: der erste Redner, der innerhalb der drei Minuten geblieben ist. - Wir fahren jetzt mit dem Redebeitrag der Landesregierung fort. Für sie spricht Herr Minister Prof. Dr. Steinbach.

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Meine Damen und Herren! Vor mir liegen 16 Seiten. Das schaffe ich nicht in drei Minuten; also muss ich es anders machen.

Zwei Bemerkungen vorab. Erstens. Über die grundsätzliche Richtung des Antrags, nämlich über einen verstärkten Ausbau der Photovoltaik bis 2045 Klimaneutralität zu erreichen, sind wir uns completamente einig. Das sollte zumindest als Grundrichtung festgehalten werden.

Zweitens. PV-Anlagen im Außenbereich sind keine privilegierten Vorhaben und benötigen für die Realisierung eine kommunale Beteiligung. Somit können die Kommunen festlegen, wo und in welchem Umfang PV-Freiflächenanlagen errichtet werden. Es ist mir wichtig, dass das noch einmal erwähnt wird, denn es ist bei der Diskussion über die Freiflächen vorhin etwas untergegangen. In dem Antrag steht, dass Dachflächen vorrangig für die PV erschlossen werden sollen. Fakt ist auch, das ist ein wesentlicher Beitrag. Damit aber auch das nicht missverstanden wird: Dass

die Hauptlast auf den Freiflächenanlagen liegt, wird dadurch nicht geändert. Es ist nur ein additiver Teil.

Bekanntermaßen ist das Ausbauziel der Energiestrategie heute bereits erreicht; die Anforderungen sind sogar übererfüllt. Es wurde auch schon richtig erwähnt, dass wir mit Vorlage der Energiestrategie die Ausbauziele noch einmal nach oben anpassen werden.

Zu Punkt 1 Ihres Antrags ganz kurz: Das haben wir vor zweieinhalb Jahren erledigt. Wir sind uns über die Aufbauorganisation nicht einig, aber inhaltlich ist die Forderung aus unserer Sicht bereits erfüllt.

Zu Punkt 2: Die regionalen Energiemanagementbereiche können als großer Erfolg und wichtiger Baustein angesehen werden. Die Wahrheit ist, sie leiden ein bisschen darunter, dass wir aufgrund der Begrenzung des Projektes eine Fluktuation des Fachpersonals an der Stelle haben. Das ist aber nicht allein mit Geld zu lösen, sondern es ist auch eine Frage der Kofinanzierung über die Regionalen Planungsgemeinschaften.

Zu den Punkten 3 und 4: Grundsätzlich sagen wir Ja zum Ausbau. Ich habe hier bereits mehrfach gesagt, von einer Verpflichtung im privaten Bereich halte ich persönlich nichts. Die Verpflichtung im öffentlichen Bereich ist ein vernünftiger Weg. Aber ansonsten bin ich der Meinung: Das muss auf der Basis der Freiwilligkeit passieren, denn wir können den Menschen nicht vorschreiben, wie viel Geld sie an der Stelle investieren.

Das war ein Parforceritt durch den Antrag, und ich habe 30 Sekunden gespart. Ich wünsche allen eine gute Mittagspause!

So weit sind wir noch nicht. Wir sind jetzt am Ende der Rednerliste, aber wir müssen noch abstimmen. Ich schließe damit die Aussprache und komme zur Abstimmung.

Ich lasse über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/3540, dritter Neudruck, „Flächenpotenziale beim Ausbau der Photovoltaik als Beitrag zur Energiewende nachhaltig nutzen“, abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei wenigen Stimmenthaltungen ist dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 19. Den nächsten Tagesordnungspunkt haben wir bereits gestern behandelt und den Bericht über den Sachstand der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes im Land Brandenburg 2021 an den Ausschuss überwiesen. Insofern kann ich Sie jetzt in die Mittagspause entlassen. Ich schlage vor, dass wir uns um 14.00 Uhr wiedersehen.

(Unterbrechung der Sitzung: 13.24 Uhr)

(Fortsetzung der Sitzung: 14.00 Uhr)

Meine Damen und Herren, wir fahren mit unserer Sitzung fort.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 21 auf.

TOP 21: Sicherungsleistungen für Rückbauverpflichtungen von Altanlagen im Bereich Windkraft überprüfen

Antrag der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion

Drucksache 7/4629

Die Aussprache eröffnet der Kollege Dr. Zeschmann für die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER. Bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger! Ich schlage mit Blick auf die Anwesenheiten vor, direkt abzustimmen. - Nein, kleiner Spaß, ich möchte meine Rede trotzdem halten.

(Heiterkeit)

Schade, es wäre für die Opposition in diesem Hause doch mal eine Chance gewesen, erstmals irgendwas durchzukriegen.

(Zuruf)

- War doch nur eine Hilfe.

Also: Ende 2020 lagen der Landesregierung bereits 429 Anzeigen auf Stilllegung oder geplante Stilllegung von Windkraftanlagen vor; das kann man der Antwort auf die Kleine Anfrage „Sicherungsmittel für den Rückbau von Windenergieanlagen“, Drucksache 7/4564, entnehmen. Nach Ende des Betriebs müssen Windkraftanlagen, das wissen Sie natürlich alle, entsprechend zurückgebaut werden, inklusive der Fundamente und natürlich auch der entsprechenden Zuwegungen, die - manchmal durch Wälder führend - aufgeschüttet wurden. Die entsprechende Regelung ist in § 27 des Verwaltungsverfahrensgesetzes enthalten. Kommt der Betreiber dieser Pflicht nicht nach, greift - Zitat - die zuständige Behörde zur Deckung der Kosten auf die Sicherheitsleistung zurück. - So stand es in einer Antwort der Landesregierung auf, ich glaube, unsere Große Anfrage zum Thema erneuerbare Energien.

Jetzt kommt das Problem: Jedoch bestehen in vielen Fällen, insbesondere bei Altanlagen aus der Zeit vor 2005, keine solchen Sicherheitsleistungen, denn erst nach Inkrafttreten des Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 20.07.2004 und der entsprechenden Anpassung der Brandenburger Bauordnung zum Jahre 2005 wurde die Aufnahme einer Sicherheitsleistung als Genehmigungsvoraussetzung Pflicht. Da bei den bis 2004 installierten Anlagen die Deckung von Rückbaukosten in der Regel nicht gegeben ist, ist hier die Prüfung besonders angebracht, was wir ja beantragen, um Kosten für den Landeshaushalt oder die privaten Grundstückseigentümer zu minimieren.

Das Problem ist von erheblichem Umfang, Herr Bretz und Herr Scheetz. Diese Landesregierung gab im November 2021 nämlich an, dass in Brandenburg für etwa 1 150 Windkraftanlagen keine Rückbausicherheitsleistungen vorlägen. Nach den Schätzungen der Landesregierung stehen damit rund 29 % der Brandenburger WKA - das sind ungefähr 3 900 - ohne Rücklageverpflichtungen da, haben also keine Gelder für den Rückbau gesichert. Da die Vielzahl der Anlagen vor 2005 errichtet wurde, wird das Problem des anstehenden Rückbaus demnächst akut, denn Sie wissen ja alle, dass nach 20 Jahren die Förderung aus

dem EEG ausläuft, und wenn viele Windräder vor knapp 20 Jahren gebaut wurden, erreichen wir diesen Punkt sehr bald.

Jetzt haben wir das Problem, dass in den vergangenen Jahren - das wissen Sie, die sich mit dem Thema beschäftigt haben - viele Betreiber von Windkraftanlagen in Insolvenz gegangen sind, die Anlagen an ausländische Unternehmen, an Fondsgesellschaften, Hedgefonds usw. weiterveräußert haben und die finanzielle Situation der Investoren dadurch mindestens unklar, wenn nicht sogar deutlich verschlechtert worden ist, sofern wir überhaupt noch wissen, wer dahintersteht und verantwortlich ist.

Hinzu kommt, dass die Genehmigungsbehörden damals auch die Konzernbürgschaften dieser - ich sage einmal - Konglomerate akzeptiert haben - siehe die Prokon-Insolvenz von 2014. Daher müssen im Falle von Konzernbürgschaften - das ist eine Forderung in unserem Antrag - zeitnah Maßnahmen ergriffen werden, um die Leistungsfähigkeit der Rückbauverpflichtungen festzustellen.

Leider ist auch für die zahlreichen nach 2005 genehmigten Windkraftanlagen von unzureichenden Sicherheitsleistungen für deren ordnungsgemäßen Rückbau auszugehen, denn im Gegensatz zu den früher üblichen Aluminiumrotoren bestehen die heutigen aus Verbundwerkstoffen und werden leider noch nicht sachgerecht recycelt, wie wir hier einmal beantragt hatten, sondern sind Sondermüll. Zudem sind die Fundamente größer geworden und wachsen bezogen auf die Höhe der Anlagen überproportional.

Das Problem an der Sache ist die bisher übliche Annahme auf Grundlage von - ich sage mal - Daumen in den Wind halten: Dass heute 4 % der Erstellungskosten für den vollständigen Rückbau, einschließlich ordnungsgemäßer Entsorgung der Rotoren und der Stahlbetonfundamente, kalkuliert werden und diese Schätzung auch eintritt, ist eher unwahrscheinlich.

Hinzu kommen die aus heutiger Sicht sehr optimistischen Annahmen zur Inflation. Sie wissen, wir haben heute eine Inflation von 5,6 %; auch die EZB sagt, dass sie steigen wird. Für die Rücklagen wurden aber nur 1,7 % pro Jahr kalkuliert. - Die Diskussion hinter mir ist äußerst „hilfreich“.

Deswegen beantragen wir, den Umfang der Probleme zu ermitteln und die Höhe der Sicherheitsleistungen zu überprüfen; vielleicht müsste sie den aktuellen Entwicklungen angepasst werden. Wir wollen auf dieser Grundlage dafür sorgen, dass Umweltschäden vermieden und finanzielle Schäden vom Land Brandenburg abgewendet werden. Ich freue mich auf die Diskussion. - Danke.

Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Kollegin Kornmesser für die SPD-Fraktion fort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Freien Wähler trägt den Titel „Sicherungsleistungen für Rückbauverpflichtungen von Altanlagen im Bereich Windkraft überprüfen“. Als ich den Antrag das erste Mal las, dachte ich: Oh Gott, haben wir ein Problem? - Aber ich kann Sie beruhigen: Wir haben kein Problem.

Dem Antrag zufolge befürchten die Freien Wähler, dass viele Betreiber, vor allem die der vor 2004 in unserem Land errichteten Windkraftanlagen, nicht über die erforderlichen finanziellen Mittel verfügen, um diese nach dem Ablauf ihrer Betriebszeit zurückzubauen. Sie fordern daher, dass die Bauaufsichtsbehörden beauftragt werden, jede bis 2004 errichtete Windkraftanlage in Brandenburg zu erfassen und festzustellen, für welche Anlagen bei einer Betriebsaufgabe auf eine Sicherheitsleistung oder Bereitschaft des Betreibers zur Übernahme der Rückbaukosten zurückgegriffen werden kann. Weiterhin sollen für ab 2005 errichtete Anlagen unverzüglich die durch von den Investoren abgegebenen Verpflichtungserklärungen erfasst und hinsichtlich ihrer Werthaltigkeit überprüft werden. Das Ganze soll dann in eine grundlegende Einschätzung der Landesregierung über alle erwartbaren Rückbaukosten einfließen und zum 30.06.2022 vorgelegt werden.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, zuerst einmal möchte ich feststellen: Ich glaube, niemand hier möchte, dass irgendwann alte, kaputte und baufällige Windkraftanlagen das Landschaftsbild im ländlichen Raum bestimmen - ich glaube, da sind wir uns einig. In der Tat wurden die Anlagen der ersten Stunde nach Baugesetzbuch genehmigt. Rückstellungen für den Rückbau bzw. Bürgschaften waren damals nicht vorgesehen und erfolgten zumeist tatsächlich nicht.

Genau aus diesem Grunde hat der Gesetzgeber mit dem Europarechtsanpassungsgesetz im Jahr 2004 und der entsprechenden Änderung der Bauordnung Vorkehrungen getroffen, um mithilfe von gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsleistungen genau dieses Szenario zu verhindern.

Aber um es ganz klar zu sagen: Auch die vor 2004 errichteten Anlagen stellen überhaupt kein Problem dar. Auch hier ist nach einer Betriebsaufgabe zunächst der Anlagenbetreiber und im Endeffekt der Eigentümer der Anlage für die ordnungsgemäße Beseitigung zuständig. Sollte der Anlagenbetreiber insolvent oder nicht mehr greifbar sein, ist der Grundstückseigentümer für die auf seinem Grundstück befindlichen Windkraftanlagen in der Verantwortung.

(Zuruf: Ja, das machen dann die Landwirte!)

Die Haftungslage ist an dieser Stelle also eindeutig: Wenn der Betreiber die Kosten für den Rückbau am Ende der Lebenszeit einer Windkraftanlage nicht aufbringen kann oder nicht mehr greifbar ist, muss der Eigentümer des Bodens, auf dem die Anlage errichtet wurde, die Verpflichtungen dafür übernehmen und dafür auch geradestehen. Dafür hatte er auch jahrelang Vorteile von dieser Anlage. Hier herrscht also bereits jetzt Rechtsklarheit, und das Land ist nicht in der Haftung.

Im Übrigen sind alle Windkraftanlagen, auch die vor 2005 errichteten, bereits im Marktstammdatenregister erfasst. Ob für diese Anlagen Sicherheitsleistungen hinterlegt wurden, ist völlig unerheblich, da, wie zuvor ausgeführt, die Rechtslage die Verantwortlichkeiten beim Rückbau klar regelt. Ich frage Sie daher: Was wäre gewonnen, wenn wir jetzt die Bauaufsichtsbehörden mit zusätzlichen und aufwendigen Prüfaufgaben belasten würden? - Nichts! Der bürokratische Aufwand wäre enorm und die Ergebnisse würden keinen Mehrwert bringen.

Im Übrigen war es, abgesehen von wenigen Ausnahmen, stets so, dass die Betreiber von Windrädern diese im Anschluss tatsächlich auch zurückgebaut haben.

Frau Abgeordnete, achten Sie bitte auf Ihre Redezeit.

Warum sich das in Zukunft gravierend ändern sollte, können Sie nicht erklären.

Im Übrigen: Nach Aussage des Bundesverbandes Windenergie ist sogar davon auszugehen, dass ein nicht unwesentlicher Teil der Altanlagen weiterbetrieben wird. Ich sage an dieser Stelle: Das ist auch gut so. - Daher bitte ich um Ablehnung des Antrags. - Danke.