Protokoll der Sitzung vom 16.12.2021

Im Übrigen: Nach Aussage des Bundesverbandes Windenergie ist sogar davon auszugehen, dass ein nicht unwesentlicher Teil der Altanlagen weiterbetrieben wird. Ich sage an dieser Stelle: Das ist auch gut so. - Daher bitte ich um Ablehnung des Antrags. - Danke.

Vielen Dank. - Für die AfD-Fraktion spricht der Abgeordnete Günther zu uns. Bitte schön.

Herr Präsident Galau! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Brandenburger daheim! Frau Kornmesser, ich muss Sie ein bisschen berichtigen: Es handelt sich oftmals um diverse Wechsel der Gesellschaften der vielen Windkraftanlagen, und wenn die auslaufen, kann es schon vorkommen, dass die eine oder andere Gesellschaft liquidiert wird. Und dann suchen wir den Verantwortlichen. Deshalb macht dieser Antrag in unseren Augen auch sehr viel Sinn.

Unsere Fraktion hatte im Laufe dieses Jahres einige Anträge auf dem Schreibtisch - Strömungskraftwerke, grüne Dächer, Photovoltaik waren die Stichworte. Wir als Fraktion haben uns regelmäßig dazu enthalten, da die Anträge vielleicht das eine oder andere Mal in der Sache richtiglagen, uns in der großen Frage der Energiewende aber zu wenig klar positioniert waren.

Dem vorliegenden Antrag auf Prüfung der Rückbauverpflichtungen von Windkraftanlagen aber werden wir als Alternative für Deutschland gern zustimmen. Sie legen hier richtigerweise den Finger in die Wunde der Bürokratiemonster Energiewende und ihres Kindes, des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Vielmehr verhält es sich so: Trotz aller Vorschriften, Paragrafen und skizzierten Wunschträume fehlt im Grunde eine Überwachung und Erfassung der Rückbauverpflichtungen für Windkraftanlagen.

Wir als AfD unterstützen vollumfänglich die Forderung, die Bauaufsichtsbehörden zu beauftragen, alle Windenergieanlagen zu erfassen, die bis einschließlich 2004 installiert wurden, und dabei festzustellen, bei welchen Anlagen bei einer endgültigen Betriebsaufgabe auf eine Sicherheitsleistung oder die Bereitschaft des Betreibers zur Übernahme der Rückbaukosten zurückgegriffen werden kann. Auch sollen die Verpflichtungserklärungen der Betreiber von Windkraftanlagen erfasst und soll das Ausreichen der Höhe der Sicherheitsleistungen für den Rückbau geprüft werden. Das alles erscheint uns wirklich notwendig, da bei Genehmigung und Bau mindestens bei den vor dem Jahr 2005 errichteten Anlagen geschlafen wurde. Damit es gar nicht erst zu unangenehmen Überraschungen kommt, Frau Kornmesser, muss jetzt geprüft werden.

Windmühlen sind kein Schrott, sondern Sondermüll. Sie sind in der Herstellung und in der Entsorgung leider umweltschädlicher,

als es der Öffentlichkeit bekannt ist. Die Akzeptanz der Bevölkerung gegenüber Windenergieanlagen nimmt deshalb auch immer weiter ab. Zum Verständnis: Sie taugen wenig zur grundlastfähigen Versorgung und frieren bei der Kälte im Winter das eine oder andere Mal sogar ein. Zumindest muss der perspektivische Schaden begrenzt werden, der durch unsachgemäßen Ausbau dieser Technologie entstehen wird.

Im Übrigen bin ich der Meinung, dass es keine Impfpflicht geben darf, auch keine indirekte Impfpflicht.

Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und wünsche einen schönen Tag.

Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Abgeordneten Walter-Mundt für die CDU-Fraktion fort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Gäste! Brandenburg ist Windkraftland: Etwa 3 900 Anlagen stehen bei uns und produzieren saubere, klimafreundliche Energie. In diesem Jahr wurden 86 Windkraftanlagen neu errichtet, 12 Anlagen wurden zurückgebaut. Die Windenergie - darin sind wir uns einig - ist ein wesentlicher Baustein auf dem Weg zum klimaneutralen Industrieland. Genauso wichtig ist natürlich der vollständige Rückbau der Anlagen, wenn diese nicht mehr in Betrieb sind.

Der vorliegende Antrag unterstellt, es gebe in Brandenburg Hunderte stillgelegter Windräder, die vor sich hin rosten. In Anbetracht der Energiepreisentwicklung scheint aber genau das Gegenteil der Fall zu sein: Auch nach der Aufgabe des EEG-Förderungsbereichs gibt es ein größeres Interesse, die Anlagen weiterzubetreiben.

Wir reden in Brandenburg eher über das Repowering bestehender Anlagen und über einen ausgewogenen Zuwachs, auch mit Blick auf die Interessen der Bürgerinnen und Bürger, speziell was die Abstandsflächen betrifft. Repowering ist in Brandenburg gängige Praxis. Einzelne Windkraftanlagen werden dabei zurückgebaut, und an derselben Stelle erfolgt oft der Bau neuer, effizienterer Anlagen.

Das ergibt zumeist auch Sinn. Problematisch ist nicht der Rückbau, sondern eher der Abstand, über den wir gestern lange debattiert haben; denn die Flächen für Windenergie sind begrenzt und gerade für Betreiber solcher Anlagen kostbar. Derzeit stehen 1,4 % der Landesfläche dafür zur Verfügung. Das 2-%-Ziel ist gerade mit Blick auf Abstandsregelungen, Eignung und Potenzial sehr ambitioniert.

Weiter heißt es im Antrag, Konzernbürgschaften für den Rückbau sollten auf ihre Werthaltigkeit geprüft werden. Ganz ehrlich: Es gibt sicherlich mal schwarze Schafe in der Wirtschaft und auch im Energiesektor; aber grundsätzlich kommt mir dieser Antrag eher wie ein Misstrauensvotum der ganzen Branche gegenüber vor. Wir verstehen die Energiekonzerne, die Unternehmen und die Windenergiebetreiber vor allem als Partner, um unsere energie- und klimapolitischen Ziele im Einklang mit den Anwohnerinnen und Anwohnern zu erreichen. Ihr Antrag - damit komme ich zum Schluss - signalisiert genau das Gegenteil: Sie konstruieren Probleme, die so nicht bestehen.

Und übrigens: Ich bin doppelt geimpft. - Danke schön.

Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag des Kollegen Walter für die Fraktion DIE LINKE fort. Bitte schön.

Danke schön. - Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Freien Wähler präsentieren hier ein altbekanntes Thema der Freien Wähler. Herr Vida, der während der Plenardebatte schon verschiedentlich Zwischenrufe gebracht hat, macht damit deutlich: Grundlage ist unter anderem eine Anfrage, die er selbst zu diesem Thema gestellt hat. Die Landesregierung hat auf verschiedene Anfragen der Freien Wähler zum Thema „Rückbau von Windenergieanlagen“ immer wieder das Gleiche geantwortet: Das erfolgt, von wenigen Ausnahmen abgesehen, immer ohne Probleme.

Die Freien Wähler wären aber nicht die Freien Wähler, wenn sie nicht im Hinblick auf die Kritik an der Windenergienutzung - da müssen Sie mir leider recht geben - die Ausnahme sehr, sehr oft zum Regelfall erklären würden, gerade wenn es darum geht, den Ausbau der Windenergie zu diskreditieren. Herr Dr. Zeschmann, darum geht es Ihnen auch mit diesem Antrag, wenn Sie ganz ehrlich sind.

Um dieses Ziel zu erreichen, wird auf der einen Seite gegen die Profiteure des Windkraftausbaus gewettert. Dazu gehören nun einmal auch die Landbesitzer bzw. die Verpächter. Auf der anderen Seite suchen Sie den Schulterschluss mit den Verpächtern, den Eigentümern der Flächen. Diese sind es nämlich, die dann in der Pflicht stehen, den Rückbau vorzunehmen, die Bodenfunktion wiederherzustellen und den Boden zu entsiegeln. Dabei wird aber die gesamte Windkraftbranche zunächst unter den Generalverdacht gestellt, dass sie ihrer Rückbauverpflichtung nicht nachkommt bzw. nicht nachkommen wird. Sie bringen keinen einzigen Nachweis, kein einziges Beispiel, Herr Vida! Kein einziges!

Meine Damen und Herren von den Freien Wählern, wenn es tatsächlich darum ginge, Rückbaurisiken für Grundstückseigentümer ausschließen zu wollen, um damit den Windkraftausbau im Land voranzubringen, dann hätten Sie uns an Ihrer Seite. Aber darum geht es Ihnen gar nicht - Sie wollen mit diesem Antrag genau das Gegenteil erreichen, indem Sie suggerieren: Liebe Landeigentümer, überlegt es euch mit der Verpachtung für den Bau von Windkraftanlagen: Ihr könntet auf den Kosten des Rückbaus sitzenbleiben. - Die Rechtslage ist jedoch völlig klar, wie Frau Kornmesser dankenswerterweise wieder einmal klargestellt hat.

Liebe Freie Wähler, dann stellen Sie doch den Antrag, aber seien Sie ehrlich und sagen: Wir wollen keinen weiteren Windkraftausbau im Land Brandenburg. - Das wäre ehrlicher, und das wäre auch nicht so arbeitsintensiv und zeitaufwendig. Dann könnten Sie darauf verzichten, in jeder Plenarsitzung einen Antrag zu diesem Thema zu stellen. Wenn man den Antrag genau liest, weiß man: Die Freien Wähler wollen die Windkraft nicht, und deshalb stellen sie diesen Antrag.

Seien Sie doch einfach so gut und stellen den Antrag, dass Sie keinen weiteren Ausbau der Windkraft wollen. Dafür erhalten Sie von uns keine Zustimmung. Bei diesem Antrag aber bekommen Sie von uns auch keine Zustimmung. Insofern vielen herzlichen

Dank! Sparen Sie sich die Zeit, und sparen Sie auch meine Zeit. Seien Sie ehrlich, dann können wir da sicher besser miteinander diskutieren. - Vielen Dank.

Der Abgeordnete Vida hat eine Kurzintervention angemeldet. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Walter, ich glaube, hier liegt ein grundsätzliches Missverständnis vor. Es geht nicht um die Mehrheit. Es geht bei Anträgen wie diesen und bei Maßnahmen der Sicherheit und der öffentlichen Ordnung nie um die Mehrheit, sondern es geht um eine kleine Minderheit - eventuell -, die aber erhebliche raumordnerische Probleme bereitet.

Das ist bei allen Maßnahmen der Fall, die dem Erhalt der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dienen: Sie werden abstrakt geregelt für jedermann, zur Vorbeugung der Verletzung durch einige wenige. Und genau darum geht es auch in diesem Antrag. Deswegen ist der Einwand, die große Mehrheit habe damit kein Problem, völlig irrelevant; das sagt auch niemand. Genau deswegen geht es darum, vorausschauend zu handeln.

Ich habe vor drei Jahren einen ähnlichen Antrag als fraktionsloser Abgeordneter gestellt. Da hieß es von der LINKEN und von der SPD: Na ja, da ist schon was dran, aber das ist jetzt nicht akut. Die meisten Fälle kommen erst in fünf Jahren; deshalb müssen wir den Antrag jetzt ablehnen. - Jetzt sind von den fünf Jahren schon drei Jahre vergangen, und jetzt heißt es: Das ist überhaupt kein Thema, denn in der Vergangenheit gab es gar keine Probleme.

Mein Fraktionskollege hat es ausgeführt: Die meisten Anlagen werden in den nächsten zwei, drei Jahren fällig, und dann stellt sich die Frage. Deshalb ist das Argument, man habe in den letzten zehn Jahren keine großen Probleme damit gehabt, auch völlig irrelevant. Es geht darum, vorausschauend für diejenigen zu handeln, bei denen es fällig wird. Genau darauf zielt dieser Antrag, und nicht darauf, ob es in der Vergangenheit funktioniert hat oder nicht. Es ist ein Unterschied, ob eine 40 m hohe Anlage vor 20 Jahren abgebaut wurde oder ob eine 250 m hohe Anlage in zwei Jahren die nötige Werthaltigkeit besitzt, um der Rückbauverpflichtungen gerecht zu werden.

Herr Walter, natürlich ist das ein raumordnerisches Problem. Man kann doch nicht ernsthaft nur auf die Grundstückseigentümer verweisen. Wenn wir ein landesweites strukturelles Problem am Horizont sehen, dann ist es Aufgabe des Landes, sich darum zu kümmern. Davor dürfen wir nicht die Augen verschließen. Das ist vorausschauendes Handeln, und genau darauf zielt dieser Antrag ab - nicht mehr und nicht weniger.

Herr Kollege Walter, Sie können antworten. Bitte schön.

Vielen Dank, Herr Vizepräsident. - Herr Vida, vielen Dank für die Ausführungen. Für mich bleiben trotzdem Fragen offen. Sie bleiben im Vagen; Sie reden immer von „denen von vor 2005“, und

dann schreiben Sie in Ihrem Antrag: Die Landesregierung soll noch einmal genau überprüfen. Die Landesregierung soll einen Bericht vorlegen. Die Landesregierung soll noch eine Kostenabschätzung vornehmen.

Ich erwarte auch immer sehr, sehr viel von dieser Landesregierung. Ich finde, wir beide tun das zu Recht. Aber Aufwand und Nutzen stehen hier in überhaupt keinem Verhältnis. Ich sage Ihnen, was unser Hauptproblem mit Ihrem Antrag ist und dem, was dahintersteckt: Wollen Sie die Risiken derer, die als Verpächterinnen und Verpächter Profite gemacht haben, tatsächlich verstaatlichen? Das machen wir als LINKE aber nicht mit: Die Profite gehen regelmäßig in die private Hand, aber wenn es Probleme gibt, dann soll das Land Brandenburg auf einmal dafür haften? - Das machen wir nicht mit. Das haben Sie vor zwei Jahren doch auch nicht gemacht, als Sie den Antrag gestellt haben. Daher ist dieser Antrag grundlegend falsch. Dieses Problem haben wir jetzt nicht, und wir werden es aus meiner Sicht auch zukünftig nicht haben. Die Rechtslage wird sich mit Ihrem Antrag nicht verändern.

Ein letzter Punkt: Eine Verstaatlichung von Risiken privater Investoren wird es mit uns als Linksfraktion nicht geben. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Wir fahren in der Rednerliste fort. Als Nächster spricht zu uns der Herr Abgeordnete Rostock für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Es ist eigentlich alles gesagt. Was soll ich jetzt noch sagen? Es gibt kein Problem; es gibt überhaupt kein Anzeichen für ein Problem. Es gibt immer die Rückfalloption der Grundstückseigentümer; dazu hat Herr Walter sehr ausführlich vorgetragen.

Ich komme noch einmal zur Verhältnismäßigkeit. Sie wollen ein riesiges Erfassungsprogramm. Sie wollen ein Übermaß an Bürokratie, um die einzelnen Windkrafträder zu erfassen; Sie wollen schauen, wo es eine Sicherheitsleistung gibt. Sie haben sogar noch nach der Bereitschaft gefragt; da müsse man noch Anfragen stellen usw. Aber wozu denn? Es muss doch die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. Dafür gibt es Wege; die wurden alle von Vorrednern sehr ausführlich besprochen.

Sie haben in der Debatte zum Haushalt sehr oft den Rechnungshof zitiert. Sie können sich ganz sicher vorstellen, was dieser dazu sagen würde. Dabei will ich es belassen. - Vielen Dank.

Damit sind wir schon beim Redebeitrag der Landesregierung. Zu uns spricht Herr Minister Beermann. - Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Im letzten Monat - wir haben es gehört - stellte die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER eine Kleine An-

frage, Drucksache 7/4564, zu den Sicherungsmitteln für den Rückbau von Windenergieanlagen. Dieser Anfrage war die Bemerkung vorangestellt, dass Ende 2020 erstmals Anlagen aus der zwanzigjährigen Förderung gemäß Erneuerbare-EnergienGesetz fielen und 2021 voraussichtlich mit einem verstärkten Rückbau zu rechnen sei.

Im Hinblick auf die Förderung nach dem EEG ist diese Darstellung richtig. Die Förderung, die einen Strompreis garantierte, läuft aus. Im Hinblick auf die Schlussfolgerung, dass alle Anlagen, die nunmehr keine EEG-Förderung mehr beanspruchen dürfen, tatsächlich stillgelegt und abgebaut werden, ist die Darstellung sehr wahrscheinlich nicht zutreffend.

Die Fachagentur Windenergie an Land fördert den natur- und umweltverträglichen Ausbau der Windenergie, unter anderem durch Beratung. Sie hat erklärt, dass Anlagen weit über ihr Alter von 20 Jahren hinaus Strom erzeugen können. Dieser Strom unterliegt allerdings nicht länger den zugesicherten Preisen, sondern vielmehr den Marktpreisen an der Strombörse.

Der Bundesverband Windenergie e. V. hat im Jahr 2020 bekundet, dass Repowering immer an erster Stelle steht. Windkraftunternehmen können nach 20 Jahren die Entscheidung treffen, die Anlage in der bisherigen Form weiterzubetreiben, die Anlage zu repowern oder die Anlage zu verkaufen und durch andere Unternehmen weiterbetreiben zu lassen.

Frau Kornmesser hat es angesprochen: Nach Informationen des Verbandes sind über 50 % der Unternehmen an einem Weiterbetrieb interessiert. Somit bleibt also abzuwarten, wie viele Windkraftanlagen wirklich einem Rückbau zugeführt werden. Die gestiegenen Strompreise werden eine entscheidende Rolle spielen. Der Bundesverband für Windenergie sagt auf seiner Homepage, dass es rentabel sei, alte Anlagen zu verkaufen. Ein gut funktionierender Markt für Altanlagen transferiere die Anlagen an andere Standorte, und das weltweit. Dabei würden sowohl die Kabel ausgegraben als auch die Fundamente entfernt.

Schließlich wurden in Brandenburg regelmäßig Bankbürgschaften als Sicherheitsleistungen für einen Rückbau verlangt. Die Unternehmensbonität oder, wie Sie es formulieren, die Werthaltigkeit der Bürgschaft stellt somit kein Problem dar.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Es gibt im Land Brandenburg kein Problem beim Vollzug der Rückbauverpflichtung. Im Land Brandenburg mussten bisher keine Ersatzvornahmen vollzogen oder die Kosten für den Rückbau getragen werden. Die hier beantragten Erhebungen stellen einen unnötigen bürokratischen Aufwand dar.

Ich empfehle, den vorliegenden Antrag abzulehnen. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Der Herr Abgeordnete Zeschmann hat noch 46 Sekunden Zeit.