Der Verweis auf den Islamismus lenkt davon ab, dass die genannten Konflikte sehr wohl von pädagogischen Fachkräften bearbeitet werden können. Wenn die Schulen nicht weiterkommen, können sie sich außerschulische Beratung suchen. Aber gerade beim Thema Evolutionstheorie sollten Sie vielleicht auch die Frage stellen, ob Ihre Organisation „Christen in der AfD“, in der mindestens eine Person aus Ihrer Fraktion Mitglied ist, nicht ähnlich radikalisiert ist.
Der Abgeordnete Hohloch hat in der ersten Debatte dieses Tages davon gesprochen, wie gering die Positivrate bei Coronatests in
den Schulen mit 0,5 % ist. Dass dadurch dennoch Tausende von Infektionen erkannt wurden und Menschenleben gerettet werden konnten, ignoriert er natürlich. In dieser Debatte, Herr Hohloch, fabulieren Sie über einen Islamismus an den Schulen. Entsprechend dem Bericht des Verfassungsschutzes von 2020 gibt es in Brandenburg 200 Personen aus dem islamistischen Spektrum. Das sind übrigens, bezogen auf die Einwohnerzahl Brandenburgs, genau 0,0079 %.
Was sind denn dann die nächsten Forderungen? Die Hilfs- und Beratungsangebote für Schulen sind da. Ich erinnere an die Fachstelle Islam, die übrigens über das Tolerante Brandenburg gefördert wird, einer Einrichtung, der Sie dauernd das Geld wegnehmen wollen, wie wir in den Haushaltsberatungen gesehen haben. Also was soll aus dieser repräsentativen Umfrage folgen? Kommen dann Moslem-Listen an die Schulen, weil von denen ja eine Gefahr ausgeht?
Kommt dann die weitere Form von Entmenschlichung von Personen wie Religionsgruppen, wie beispielsweise Ihr Abgeordneter Nothing es jedes Mal macht, auch gestern wieder, als er von „sogenannten Flüchtlingen“ sprach, oder Ihre Bundestagsfraktionsvorsitzende Weidel, die Menschen muslimischer Herkunft grundsätzlich als Kopftuchmädchen und Messermörder bezeichnet? Oder fordern Sie dann auch, wie in einem Antrag, der heute hier später noch behandelt wird, Menschen, die hier Schutz suchen, bis zum Abschluss ihres Asylverfahrens in Einrichtungen zu konzentrieren?
Es ist eine tradierte Form des Faschismus, Menschen und Gruppen von Menschen schrittweise aus der Gesellschaft auszugrenzen und alles zu tun, dass sich eine Form von Hass auf diese Menschen und Gruppen von Menschen formiert. Faschismus braucht Opfer, Opfer, auf der Sie Ihre Politik der Ausgrenzung aufbauen können. Dass Sie in dieser Tradition stehen, zeigen Sie mit diesem Antrag erneut.
Unser Grundgesetz ist eindeutig. Die Religionsfreiheit ist ein Grund- und Menschenrecht. Jeder Mensch darf glauben, was er möchte. Jeder Mensch darf selber entscheiden, welche Religion er hat. Das ist der wichtigste Gedanke der Religionsfreiheit. Und niemand darf wegen seiner Religion ausgegrenzt werden, niemand darf wegen seiner Religion benachteiligt werden. Ihr Antrag ist der erneute Versuch der Ausgrenzung von Menschen muslimischen Glaubens. Er ist daher abzulehnen. - Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Wir fahren in der Rednerliste fort. Als Nächster spricht der Abgeordnete Vida für die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER zu uns. Bitte schön.
Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich hatte ja vor einem Jahr gedacht, der Antrag wäre zurückgezogen worden, weil der AfD aufgefallen ist, dass der Titel und überhaupt eine Beschlussfassung nicht ernst gemeint sein können. Dann schleppte sich das so über Monate hinweg durch. Und jetzt kam das tatsächlich. Ich habe hineingesehen, ob etwas geändert wurde und das zumindest einigermaßen nachvollziehbar gestaltet worden ist. Aber das ist nicht der Fall. Es scheint also wirklich ernst gemeint zu sein. Deswegen muss man sich damit natürlich auseinandersetzen. Das tue ich auch.
Der Titel suggeriert nicht nur, sondern macht deutlich - und die Ausführungen haben das auch noch unterstrichen -, dass hier generell Muslime und damit eine Weltreligion unter Generalverdacht gestellt werden sollen. Der Titel ist offensichtlich bewusst gewählt, also nicht nur ein Irrtum. Sie wissen, dass der Islam laut Definition etwas anderes ist als Islamismus. In Abgrenzung zur Religion Islam ist Islamismus eine religiös verbrämte Form des Extremismus. So definiert es zumindest das Bundesinnenministerium. Ich glaube, die Definition kann man erst einmal teilen.
Sie betreiben hier allerdings eine undifferenzierte Benutzung oder eine bewusst irreführende Vermengung der beiden Begriffe. Das ist offenbar auch bewusst von Ihnen so gewählt, und es soll der Eindruck erweckt werden, dass die muslimische Religion generell für den Begriff des Islamismus und damit für eine religiös ideologisierte Form des politischen Extremismus steht, die in den Schulen Brandenburgs Einzug gehalten hat. Denn es wird unter Punkt 1 - schauen wir uns das genau an - vorgeschlagen, eine repräsentative Umfrage zu islamisch geprägter Gewalt gegen Lehrer in Auftrag zu geben. Nun stellt physische und auch psychische Gewalt, verbale Gewalt auch ein wiederkehrendes Problem an Brandenburger Schulen dar. Das ist eine Kumulation aus fehlendem Unrechtbewusstsein und mangelndem Konfliktlösungspotenzial, die sich durch alle Schülergruppen ziehen kann und sich nicht an Ethnien, Religionszugehörigkeiten oder beispielsweise dem Geschlecht oder an bestimmten Sozialisationshintergründen messen lässt. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - eine durchaus anerkannte Institution des Rechtsstaates - folgt aus der Religionsfreiheit auch der Grundsatz staatlicher Neutralität gegenüber den verschiedenen Religionen und Bekenntnissen. Der Staat, in dem Anhänger unterschiedlicher religiöser und weltanschaulicher Überzeugungen zusammenleben, kann eine friedliche Koexistenz nur gewährleisten, wenn er in Glaubensfragen Neutralität wahrt. Diese Neutralität wird nicht gewahrt, wenn Umfragen gemacht werden, die auf ein Fehlverhalten, auf ein strafbares Verhalten nur einer Religionsgruppe ausgerichtet sind. Es mag sein, dass es dort solche Handlungen gibt, so wie in anderen Gruppen auch. Wenn aber von Amts wegen, von Staats wegen eine Umfrage gemacht wird und Straftaten oder ähnliche Unzulänglichkeiten unpädagogischen Verhaltens mit der expliziten Einschränkung auf eine Religion abgefragt werden, dann verletzt der Staat ganz klar sein Neutralitätsgebot. Daran gibt es auch nichts zu deuteln.
Meine Damen und Herren, wir haben für öffentliche Schulen auch aus dem Gleichheitsgrundsatz von Artikel 3 ein Teilhaberecht am bestehenden Bildungssystem für alle, aber auch einen Diskriminierungsschutz innerhalb des Schulbetriebes abzuleiten. Die Reduktion der Befragung der Lehrerschaft auf körperliche und sonstige Übergriffe durch muslimisch geprägte oder muslimisch sozialisierte Schüler würde eine Benachteiligung dieser bewirken, geeignet sein, eine Herabwürdigung dieser Personengruppe und Vorurteile innerhalb der Schülerschaft, innerhalb der Lehrerschaft zu bewirken. Ich wundere mich nur, dass da noch ein Ergänzungspunkt fehlt, dass Sie vielleicht noch zwischen Schiiten, Sunniten, Ibaditen differenzieren, um daraus vielleicht
religionswissenschaftliche Erkenntnisse zu ziehen. Nein, meine Damen und Herren, auch das Beispiel, das Sie hier aus Frankreich anführen, oder auch, was jüngst aus Berlin von Ihnen dargestellt worden ist - das sind alles zutiefst bedauerliche und verabscheuungswürdige Taten, die das entschlossene Handeln aller Sicherheitsbehörden und auch des demokratischen Spektrums der Politik erfordern. Aber sie sind nicht geeignet, muslimische Schüler in einen völligen und kompletten Generalverdacht zu stellen und derart verabscheuungswürdige Taten heranzuziehen, um quasi eine herausgelöste Abfrage, bezogen auf diese Schüler, durchzuführen. Ich halte das, was hier vorgeschlagen wird, weder religionswissenschaftlich noch sicherheitspolitisch noch, ehrlich gesagt, vom menschlichen Anstand her für hinnehmbar.
All die Kritikpunkte, die Handlungen und Straftaten, die passieren, kritisieren wir genauso. Aber die Schlussfolgerung daraus kann nicht sein, dass wir uns auf eine Religion fokussieren und dass wir diese Schüler ausgrenzen. Das hätte auch eine Verbundwirkung. Es gibt keine Schulklasse in Brandenburg, in der sie die Mehrheit stellen. Das hätte eine Ausgrenzungswirkung, daraus könnte sich eventuell eine mögliche Radikalisierung ergeben, wenn man so pauschal in die Ecke gestellt und das womöglich auch noch aus dem Parlament des Landes heraus orchestriert und legitimiert wird. Nein, meine Damen und Herren, das ist unanständig und abzulehnen. - Vielen Dank.
Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die in dem Antrag formulierte Darstellung des Islam weise ich zurück. Der Islam ist eine Religion, deren ungestörte Ausübung nach dem Grundgesetz wie für alle anderen Religionen und Weltanschauungen zu gewährleisten ist. Auch nach dem Brandenburgischen Schulgesetz haben die Schulen die Freiheit des Gewissens sowie Offenheit und Toleranz gegenüber unterschiedlichen kulturellen, religiösen, weltanschaulichen und politischen Wertvorstellungen, Empfindungen und Überzeugungen zu wahren, und an diesem Kurs werden wir auch nichts ändern.
Deshalb werden wir natürlich keine „islamischen Tendenzen“ - wie Sie es ausdrücken - „konsequent bekämpfen“. Wir stehen auf dem Boden des Grundgesetzes, Ihr Antrag tut es nicht.
Aber Sie machen sich vielleicht Sorgen wegen steigender Gewalt an den Schulen, die unter dem Missbrauch von Religionen ausgeübt wird. Ich kann Ihnen versichern, wir schauen genau hin. Extremismus soll keinen Platz an unseren Schulen haben, sei er politisch motiviert wie Rechtsextremismus oder Antisemitismus oder, wenn er als religiös verbrämte Form wie der Islamismus daherkommt.
Ein wesentliches Ziel der schulischen Bildung und Erziehung besteht darin, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, sich in der Gesellschaft zu orientieren sowie Fragen und Probleme in diesem Kontext kompetent zu beurteilen. Schule ist damit auch ein Ort, an dem gesellschaftliche Vielfalt vorhanden ist, betrachtet und wertgeschätzt wird. Insofern kommt der politischen und interkulturellen Bildung an den Schulen des Landes eine große Bedeutung zu. Vor diesem Hintergrund haben alle Radikalismen und Extremismen keinen Platz an brandenburgischen Schulen.
Ich nenne Ihnen gern ein paar Beispiele für unsere Aktivitäten: In diesem Jahr haben wir mit dem Projekt „Starke Lehrer - Starke Schüler“ ein Langzeitqualifizierungsprojekt für Lehrkräfte der berufsbildenden Schulen gestartet, das die Handlungskompetenz im Umgang mit demokratiefeindlichen Äußerungen und Einstellungen stärken soll.
Das Projekt ist eine Kooperation zwischen dem MBJS, der Robert Bosch Stiftung, der Universität Potsdam, der Bundeszentrale für politische Bildung und den RAA. Die Bildung zum Thema Demokratie und zur Förderung der Demokratie sowie die Verpflichtung hierzu sind die beste Möglichkeit der Extremismusprävention. Jegliche Form von Gewalt an Schulen gilt es zu verhindern, ihr ist entschieden zu begegnen.
Zweiter Punkt: Einen wichtigen rechtlichen Rahmen und ein sehr wirksames Instrument stellt insbesondere das MBJS-Rundschreiben 09/21 „Hinsehen - Handeln - Helfen. Angst- und gewaltfrei leben und lernen in der Schule“ dar. Danach sind antisemitische, fremdenfeindliche und extremistische Vorfälle grundsätzlich zu melden, und sie werden auch erfasst. Das wird in der Handlungsanleitung „Gewaltprävention an Brandenburger Schulen“ dezidiert beschrieben. Die Tendenzen, die Sie, Herr Hohloch, beschrieben haben, lassen sich aus den uns erreichenden Rückmeldungen nicht bestätigen.
Dritter Punkt: Um extremistischen Einstellungen präventiv zu begegnen, werden die Schulen mit Fortbildungsangeboten und im Rahmen von Projekten unterstützt.
Viertens arbeiten die Schulen bei Problemstellungen mit extremistischem Bezug auf der Basis eines gemeinsamen Runderlasses, den wir bereits im Juni 2018 in Kraft gesetzt haben, mit der Polizei zusammen. Konkret werden zahlreiche Projekte gegen Antisemitismus, Rechtsextremismus und Islamismus umgesetzt.
Zum Thema Islamismus erhalten die Schulen weiterhin Unterstützung von der Fachstelle Islam, die den RAA zugeordnet ist. Sie berät in der Radikalisierungsprävention und -früherkennung und unterstützt Beratungsstrukturen. Sie begleitet auch auf kommunaler Ebene.
Sechstens: Wir haben an den Oberstufenzentren im Land mit dem Projekt „Reflect - Freiheit beginnt im Kopf“ eine Initiative für Demokratieförderung und Extremismusprävention des renommierten Psychologen Ahmad Mansour auf den Weg gebracht. Es handelt sich um ein Konzept zur Integration jugendlicher Geflüchteter sowie eine Unterstützung für Lehrkräfte.
Siebtens: Brandenburg nimmt am Bundesprogramm „Respect Coaches“ des BMFSFJ teil, das gleichfalls zum Ziel hat, islamistischen Tendenzen und Radikalisierungsprozessen bei Jugendlichen rechtzeitig zu begegnen.
Achtens: Weitere Unterstützung erfahren die Schulen über den Bildungsserver. Hier finden sich viele Materialien.
Neuntens möchte ich darauf hinweisen, dass das MBJS und das MIK in der schulischen Bildungs- und Präventionsarbeit zusammenarbeiten, um die Schulen noch besser bei der Extremismusprävention zu unterstützen. Für das Frühjahr 2022 ist die Durchführung einer zentralen Veranstaltung geplant, bei der es um Verdachtsmomente für Extremismus an Schulen geht. Vom MBJS werden dazu regionale Fachkonferenzen organisiert.
Zum Schluss kann ich allen die Ausstellung „Grundbegriffe der Demokratie“ empfehlen. Sie läuft zurzeit in der Landeszentrale für politische Bildung.
Was wir nicht tun werden - und ich danke der Vorrednerin und den Vorrednern fast aller Fraktionen für die klaren Worte -, ist, muslimische Schülerinnen und Schüler in Brandenburg unter Generalverdacht zu stellen. Das kommt nicht infrage. Deshalb ist es richtig, diesen Antrag abzulehnen. - Danke schön.
Vielen Dank. - Das Wort geht noch einmal an die einbringende Fraktion. Herr Hohloch für die AfD-Fraktion, bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Diskussion verlief genau so wie erwartet. Anstatt sich mit dem Thema zu befassen, anstatt einmal anzuerkennen, dass es Probleme gerade in dieser Bevölkerungsgruppe gibt und nicht nur zu geben scheint, alles, was mit diesem Thema zu tun hat, wieder mal unter den Generalverdacht des Extremismus, des Rassismus zu stellen, zeigt Ihre Ignoranz, meine Damen und Herren. Es zeigt, dass Sie nicht gewillt sind, die wirklichen Probleme in unserem Land und in seinem Bildungsbereich anzugehen, und Scheuklappen vor den Augen haben und nichts anderes.
Herr Vida, Sie haben die Straftaten kritisiert - Sie alle haben gesagt, dass das schreckliche Taten sind -, aber gesagt, es würden die falschen Schlussfolgerungen gezogen. Da frage ich mich: Wo sind denn Ihre Schlussfolgerungen? Sie haben gerade gesagt, Sie hätten einen Änderungsantrag einbringen können. Hätten Sie es doch mal getan! Dann käme von den Freien Wählern wenigstens ein einziges Mal etwas zur Bildungspolitik. Sie sind aber leider im Blindflug, Herr Vida, und das müssen Sie auch irgendwann einmal anerkennen.
Frau Poschmann, Sie reden permanent in genau demselben Politsprech, in dem sich die sogenannten demokratischen Fraktionen immer so gern äußern: Wenn es Straftaten gibt, die sich in bestimmten Bevölkerungsgruppen häufen, sind das immer „Einzelfälle“. Ob es 10 000 sind, ob es 100 sind, ob es zwei sind, es sind immer „Einzelfälle“. Es handelt sich nicht um Einzelfälle, sondern um ein strukturelles Problem, wie unter anderem Studien aus Nordrhein-Westfalen belegen, das diese Entwicklung, die wir in Brandenburg haben, schon die letzten 20 bis 30 Jahre durchgemacht hat - bei uns wird das derzeit noch durch Ihre Zuwanderungspolitik katalysiert. Das zeigt, dass Sie auch weiterhin die Realität verkennen, es tut mir leid. Wenn Sie sagen, es seien Einzelfälle, frage ich Sie: Woher wollen Sie das wissen? Sie haben nicht einmal Daten dazu. In unserem Antrag aber geht es darum, Daten zu erheben.
Ich komme gleich zu Ihnen, Herr Büttner, und zu der Frage, was wir mit den Daten machen. Vielleicht sollten Sie den Antrag einmal bis zum Punkt 2 lesen. Darin steht genau, was man mit den Daten machen soll, nämlich mit ihnen arbeiten. Damit kennen sich Linke nicht so aus. Das Ganze soll in den Bildungsausschuss gehen, und die Landesregierung soll - das steht alles im Antrag - Vorschläge unterbreiten, wie diesem Problem entgegengewirkt werden kann. Hätten Sie den Antrag mal gelesen, hätten Sie nicht so einen Blödsinn erzählt, Herr Büttner.
Lassen Sie mich einen Punkt anfügen, gerade in Ihre Richtung, Herr Büttner: Ich glaube, zum Thema Religionsfreiheit muss man sich von der Linken wirklich überhaupt nichts sagen lassen. Die 40 Jahre in der DDR haben gezeigt, was Sie mit der Religionsfreiheit vorhaben, meine Damen und Herren, und dazu wollen wir es erst gar nicht kommen lassen.
Herr Büttner, ich komme Ihnen auch ein Stück weit entgegen. Wenn Sie sagen, die Untersuchungsgruppe ist zu klein und zu eng gefasst und das könnte rassistisch sein, weil es nur muslimische Schüler betrifft - die sollen übrigens gar nicht befragt werden, denn es ist eine anonymisierte Studie unter Lehrern -, können wir die Untersuchungsgruppe gern erweitern und Ihre AntifaSchläger mit reinnehmen. Dann haben wir eine Untersuchungsgruppe, die breit aufgestellt ist, und dann können Sie uns Rassismus gar nicht mehr vorwerfen.
Ich möchte ganz zum Schluss noch Folgendes anmerken: Wenn Sie alle sagen, es gibt keine Daten, und wenn Sie alle sagen, es sind …