Protokoll der Sitzung vom 16.12.2021

Schauen wir in die Niederlande: Die Niederlande mit ihrer liberalen Drogenpolitik sollten uns eine Warnung sein. 1976 beschloss

man dort, dass der Besitz von Cannabis in kleinen Mengen straffrei bleibt; ein Besitz ist sogar bis 30 Gramm erlaubt. Hunderte von Coffeeshops entstanden - bis 2016 waren es 750, so die letzten Zahlen. Ausgiebiger Haschischtourismus aus dem Ausland folgte. Durch die Liberalisierung entstanden immense kriminelle Strukturen. Diese Strukturen haben sich verfestigt und halten die Niederlande in Atem. Die Niederlande sind laut Expertenmeinung zu der größten Drogenhochburg Westeuropas mutiert - und das nicht nur für weiche Drogen, sondern auch für harte Drogen wie Kokain, Heroin und Ecstasy.

Was mit Hasch und Marihuana anfängt, macht bekanntlich bei LSD, Kokain und Heroin nicht halt. Studien belegen, dass bei der Entkriminalisierung sogenannte Sogeffekte entstehen. Durch das entstehende Strafverfolgungsdefizit sehen Jugendliche den Drogen- respektive Cannabiskonsum immer mehr als etwas Normales an. Da setzt unweigerlich eine weitere Zunahme der Experimentierbereitschaft ein. Nach Erkenntnissen neuer wissenschaftlicher Forschung sind als Folgen regelmäßigen Kiffens Gedächtnisausfall, Konzentrationsschwäche, ja sogar Hirnschäden denkbar. Forscher in den USA und in Australien haben festgestellt, dass längerfristiger intensiver Cannabiskonsum auch zu einer sogenannten Matschbirne führt; vielleicht kennen Sie das aus Ihrer Partei.

Wenn es um Drogen geht, sind die Niederländer Spitzenklasse. Letztes Jahr wurden in Antwerpen 66 Tonnen Kokain beschlagnahmt. Schätzungsweise 10 000 illegale Cannabisplantagen gibt es dort. Die Niederlande beliefern die Welt mit Kokain, Cannabis, Ecstasypillen etc. - und das mit allen negativen Folgen für die innere Sicherheit: Drogenkriminalität nach mittelamerikanischer Art und Auftragsmorde sind dort an der Tagesordnung. Erinnern Sie sich noch an den Journalisten Peter de Vries, der am 6. Juli 2021 hinterhältig niedergeschossen wurde und neun Tage später im Krankenhaus verstarb? Die Auftraggeber kamen aus dem Drogenmilieu. De Vries war Investigativjournalist und hat dort ermittelt.

Zwar könnten durch eine gewisse Straffreiheit von Kleinstmengen Polizei und Justiz entlastet werden, aber die Kollateralschäden sind viel größer. Selbst die GdP - die Gewerkschaft der Polizei, die eher links verortet werden kann - warnt eindringlich.

(Lachen)

- Lachen Sie ruhig. - In einem Interview beim Nachrichtensender „ntv“ am 12. Oktober 2021 lehnte der Bundesvorsitzende der GdP, Oliver Malchow - ein Experte, ein Polizeibeamter - die Legalisierung von Cannabis ab. Er sagte sinngemäß, es müsse endlich Schluss damit sein, einen Joint schönzureden. Die Freigabe sogenannter weicher Drogen sei das falsche Signal für die Jugendlichen. Gerade für Jugendliche kann der Konsum von Cannabis zu erheblichen Gesundheitsproblemen und sozialen Konflikten führen. Er sagte weiter, dass es keinen Sinn ergebe, neben dem gefährlichen Alkohol- und Tabakkonsum noch einer weiteren Droge die Tür zu öffnen. Der Konsum von Cannabis sei ein Prozess, der sich schleichend zu einer Sucht entwickele und nach einiger Zeit immer mehr Suchtmittel fordere.

Wir haben es gerade geschafft, das Rauchen in Gaststätten, in öffentlichen Gebäuden, am Arbeitsplatz zurückzudrängen und haben somit den Gesundheitsschutz forciert.

Jetzt wollen die Linken mit ihrem Antrag die Büchse der Pandora aufmachen. Wir wollen vielmehr Suchtmittel weiter eindämmen, zum Beispiel eine 0,0-Promille-Grenze im Straßenverkehr; das wäre doch mal was.

Sie behaupten in Ihrem Antrag, Cannabis sei in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Wie verzerrt muss eigentlich Ihre Wirklichkeitswahrnehmung sein, um so etwas zu behaupten? Ich habe vier Töchter. Ich habe auch ein Cannabisproblem in meinem Familienkreis erlebt. Eine meiner Töchter konsumierte zunächst Cannabisprodukte und begann dann unter Einfluss falscher Freunde, Kokain auszuprobieren. Das heißt: Die Theorie, dass der Konsum von Cannabis bei Betroffenen eine Sucht auslöst, hat sich voll bestätigt. Ich bin auch nicht stolz darauf, dass so etwas in meiner Familie vorgekommen ist. Ich musste mit intensiver Betreuung gegensteuern und konnte sie wieder auf einen drogenfreien Weg bringen.

Und Sie sprechen in Ihrem Antrag von Jugendschutz. Wenn es Ihnen tatsächlich um Jugendschutz ginge, hätten Sie diesen Antrag nie in das Plenum eingebracht. Cannabis ist nicht nur eine Einstiegsdroge. Cannabis erhöht auch die Gefahr von Psychosen. In Amsterdam hat jeder zweite Patient mit einer neu diagnostizierten Psychose täglich Cannabis konsumiert. Aber auch bei gelegentlichem Konsum ist das Risiko erhöht. Für die Linken ist Jugendschutz zweitrangig. Sie wollen mit diesem Vorhaben nur Ihre Klientel bedienen.

Herr Abgeordneter, Sie müssten jetzt zum Schluss kommen.

Ja, danke. - Deswegen sage ich Ihnen: Wer gesunden Menschenverstand und Herz besitzt, der lehnt Ihren Antrag ab. Als Vater und verantwortungsvoller Politiker werde ich das sowieso ablehnen. - Vielen Dank und trotzdem schöne Weihnachten.

Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag des Abgeordneten Prof. Dr. Schierack für die CDU-Fraktion fort. Bitte sehr.

Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Fünf Forderungen, Frau Block, die den Anschein erwecken, es handle sich um ein ausdifferenziertes Bild von der strafrechtlichen Verfolgung von Cannabisdelikten. In Ihrer heutigen Rede haben Sie jedoch erkennen lassen, dass es Ihnen im Kern darum geht, den Konsum von Cannabis in der Gesellschaft ankommen zu lassen und die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden durch politische Vorgaben zur Einstellungsentscheidung zu erschweren.

Ich sage Ihnen als Arzt: Sie vernachlässigen einen wichtigen Aspekt, nämlich die Gesundheit der Menschen, insbesondere der Jugendlichen, wenn Sie den regelmäßigen Konsum von Cannabis verharmlosen.

Wir haben in unserem Land, wie bereits angesprochen wurde, schon genug Menschen, die mit legalen Drogen Probleme haben. Wenn Sie auf Alkohol und Tabak verweisen, dann versuchen Sie, die Risiken des Cannabiskonsums kleinzureden.

Ich sage: Natürlich wissen wir, dass Alkohol und Tabak ein deutlich höheres Gefahrenpotenzial als Cannabis haben. Aber es muss unser allgemeiner Anspruch sein, vor den Folgen jeder

Droge zu warnen. Deswegen müssen gerade Jugendliche über die gesundheitlichen Folgen von Cannabis aufgeklärt werden.

Sie haben vorhin einen Juristen zitiert. Ich möchte gern meine Kollegen Mediziner, Psychiater und Psychotherapeuten zitieren, die über wissenschaftliche Erkenntnisse hierzu verfügen. Schauen Sie es sich an: psychosoziale Störungen wie schizophrene Psychosen oder neuromedizinische Beeinträchtigungen; verminderte Kognitions-, Lern- und Gedächtnisfunktion. Das ist die Bandbreite der Auswirkungen, die man bei Jugendlichen feststellt. Gerade die Fachgesellschaften und die medizinischen Berufsgesellschaften haben vor Entwicklungen gewarnt, wie sie sich in den Vereinigten Staaten und in Kanada gegenwärtig zeigen; das wissen Sie. Wie dort werde dies auch in Deutschland letzten Endes zulasten der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen gehen, so die Stellungnahme von meinen Kollegen um den Leiter des Deutschen Zentrums für Suchtfragen des Kindes- und Jugendalters am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Prof. Rainer Thomasius, und den Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Beirats für Familienfragen beim Bundesfamilienministerium und Ärztlichen Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Ulm, Herrn Prof. Dr. Jörg Fegert. Nur so viel dazu.

Im Ampelkoalitionsvertrag wurde vereinbart, gesetzliche Maßnahmen zur Einführung einer kontrollierten Abgabe von Cannabis zu schaffen. Ich gehe davon aus: Wenn die Ampelkoalition das wahr macht, wird es auch Auswirkungen auf die Strafverfolgung in Brandenburg haben. Aber wann das Gesetz kommt, wie es aussieht und in welchem Umfang es Auswirkungen auf Brandenburg haben wird, ist doch völlig unklar. Ich sehe deshalb auch keinen Grund, jetzt bereits über eine Veränderung der Strafverfolgungspraxis hier in Brandenburg zu diskutieren.

Meine Damen und Herren, ich habe nun inhaltlich etwas dazu gesagt. Wir lehnen Ihren Antrag jedenfalls ab. - Herzlichen Dank.

Vielen Dank. - Für die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER spricht der Abgeordnete Vida. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! DIE LINKE verweist als Hauptargument für die Notwendigkeit des Antrags zu diesem Zeitpunkt auf ein Vorhaben der Regierungskoalition auf Bundesebene, das sich abzeichnet. Dort haben SPD, Grüne und FDP verkündet, den Konsum von Cannabis zu liberalisieren. In der Tat hätte eine solche Liberalisierung auf Bundesebene durchaus Vorteile: von den Steuereinnahmen bis hin zur Austrocknung von Teilen des illegalen Drogenhandels und, ehrlich gesagt, auch einer zeitgemäßen Suchtpolitik.

Meine Damen und Herren, bei der Ampelkoalition im Bundestag ist allerdings noch nicht klar, wie weit die Liberalisierung reichen und wie sie genau ausgestaltet sein wird. Nun gehen Gerüchte um, dass der neue Bundeslandwirtschaftsminister schon die Hängenden Gärten der Semiramis nachbaut, um seinen eigenen Erfahrungen entsprechend die Dreifelderwirtschaft in diesem Bereich wiederzubeleben. Dennoch ist nicht ganz klar, wie weit die Liberalisierung gehen wird. Denn auch wenn die Gefahren von Cannabis nach gängiger Einschätzung von Wissenschaftlern - und da ist das Meinungsbild abschließend - deutlich unterhalb derer von Alkohol liegen, ist Cannabis für Menschen mit psychotischen Vorerkrankungen und Jugendliche nicht komplett harmlos - das gehört zur Wahrheit.

Im Rahmen einer Liberalisierung - die wir begrüßen - muss die Bundesregierung bzw. der Bundestag auch die Risiken minimieren und das Vorhaben entsprechend ausgestalten. Deswegen gehen wir auch nicht davon aus, dass unter der Ampelregierung eine vollständige Freigabe zu erwarten ist. Wie die Ampelkoalition es umsetzen will, den Konsum durch Minderjährige - die besonders gefährdet sind - zu unterbinden oder sonstige Risiken zu minimieren, ist derzeit völlig unklar. Wird es in speziellen Fachgeschäften verkauft werden, wird es auch in Apotheken verkauft werden, wird ein Versandhandel möglich sein? Ab welchem Alter wird der Konsum erlaubt werden? Wie wird man rechtlich verhindern - nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch -, dass ältere Personen Cannabis an Minderjährige weitergeben? Bis zu welcher Menge wird das eventuell geregelt sein - ab welcher Menge unterstellt man Handel? Nach welcher THC-Konzentration wird differenziert? Welche Teile werden den Bundesländern zur Regelung überlassen? - All diese Faktoren haben erhebliche Auswirkungen darauf, wie wir als Landtag die Regelung gestalten bzw. in Auftrag geben.

Zudem sollten wir dafür Sorge tragen - und aus diesem Grund abwarten -, dass kein föderaler Flickenteppich entsteht. Das war in den letzten Jahren immer wieder ein Problem: Man fährt nach Berlin, und dort gilt eine andere Regelung als in Brandenburg. - Das darf bei einer weitgehenden Liberalisierung nicht noch einmal passieren; dieses systemische Problem darf sich nicht fortsetzen. Selbst wenn das nicht kommt, müssen wir zumindest mit Berlin gemeinsame Regelungen finden.

Kurz zusammengefasst: Aus unserer Sicht gibt es zu viele unbekannte Variablen, um bereits jetzt auf die noch reichlich unkonkrete Ampel-Ankündigung zu reagieren. Zudem sollte man wie gesagt auf eine Vereinheitlichung zwischen den Bundesländern drängen oder eben warten.

Meine Damen und Herren, die Überlegung der Linken zu einem Brandenburger Alleingang - etwas übertrieben formuliert - bzw. einem Brandenburger Vorpreschen halten wir daher nicht für sinnvoll und werden uns hierzu der Stimme enthalten. Wir sind prinzipiell für die Liberalisierung, Legalisierung offen, solange die Regelungen die größten Risiken für Personen mit Vorerkrankungen und Minderjährige mindern bzw. derartige Risiken möglichst vermeiden.

Unser Vorschlag ist daher - entgegen sonstigen Anträgen, die wir hier stellen -, zunächst abzuwarten, welche Regelungen von der Bundesebene zu erwarten sind, um dann in Brandenburg passgenau und unter den Bundesländern abgestimmt auf die neuen Rahmenregelungen zu reagieren. Damit ist nächstes oder übernächstes Jahr zu rechnen. Im Anschluss sollten wir als Landtag auf dieser Grundlage die Landesregierung mit einem vernünftigen parlamentarischen Auftrag ausstatten und auch die Verhandlungen mit den anderen Bundesländern abwarten. Ich glaube, das ist eher sinnvoll, als einen weiteren Flickenteppich zu „provozieren“. Auch wenn wir die Grundintention und -argumentation teilen, kommen wir in der Summe zu einer Enthaltung. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Herr Abgeordneter Raschke. Bitte sehr.

Herr Vizepräsident! Werte Gäste an den Bildschirmen! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Legalisierung von Cannabis - das ist ein

„berauschendes“ Thema, aber wir sollten uns das vielleicht einmal ganz nüchtern anschauen. Erstens: Wie ist denn überhaupt die politische Lage? Zweitens: Inwiefern hilft uns der Antrag der Linken? Und drittens: Wie geht es weiter?

Zur ersten Frage: Wie ist die politische Lage? Nun ja, man muss zurückschauen: Die Vor- und Nachteile von Hanf werden schon länger diskutiert - sehr viel länger, wahrscheinlich seit über 12 000 Jahren. Aus dem Jahr 10 000 v. Chr. datiert der erste Nachweis, dass Hanf domestiziert wurde. In Europa gab es aus der Zeit um 5 500 v. Chr. - übrigens ganz in der Nähe, in Thüringen - die ersten Funde. Kleiner Zeitsprung: Auch später wurde Hanf heftig diskutiert und war in der Klostermedizin sehr beliebt, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU. Noch ein kleiner Zeitsprung - über die Weltkriege und die verschiedenen internationalen Abkommen zum Thema Opiumabbau und zu gefährlichen Stoffen hinweg, in die 60er- und 70er-Jahre -: 1972 wurde in der damaligen Bundesrepublik Deutschland das Betäubungsmittelgesetz verabschiedet und damit der Anbau und Genuss von Cannabis verboten. Die DDR war damit übrigens etwas schneller: Schon 1961 wurde es in der DDR verboten. Allerdings gab es ein Beruhigungsmittel auf pflanzlicher Basis, das Cannabis enthielt: Plantival. Ich wusste das vor der Recherche zu dieser Rede nicht - vielleicht ist es ja dem einen oder anderen von Ihnen bekannt.

Mindestens so lange, also seit den 60ern bzw. 70ern wird die Debatte geführt. Sie wird heftig und ideologisch geführt; zwischen der konservativen und der liberalen Seite sind viele Argumente ausgetauscht und Streitpunkte debattiert worden. Insbesondere Grüne und CDU, so muss man sagen, haben einander da nicht viel geschenkt. Das hat auch schöne Blüten getrieben. Bei den Grünen ist das seit 1998 Teil des Wahlprogramms - ich erinnere mich an den Wahlkampf 1998 unter dem Motto „Hanf statt Kohl“. Ebenso amüsant fand ich Herrn Spahn, unseren ehemaligen Gesundheitsminister, der sagte, Jesus habe Wasser in Wein verwandelt - und nicht Gras in Schwarzen Afghanen. Das Ganze hat also jede Menge amüsante Blüten getrieben.

Jetzt aber ein kleiner Zeitsprung ins Hier und Jetzt: Wo stehen wir heute? Heute müssen wir einander aus meiner Sicht gar nicht mehr aufputschen. Wir müssen die Debatte über Pro und Kontra gar nicht führen, denn die Entscheidung ist gefallen. Wir haben es gerade schon gehört: Die Legalisierung wird kommen, so sieht es der erst wenige Tage alte Koalitionsvertrag der Ampel im Bund vor. Aus meiner Sicht ist es also an der Zeit, die ideologischen Schlachten hinter uns zu lassen und bei der Umsetzung die Argumente aller Seiten aufzunehmen.

Damit bin ich beim zweiten Punkt, der Frage, inwiefern uns der Antrag der Linken hilft. Die Linken fordern drei Sachen: erstens, die Freigrenze auf 6 bzw. 15 Gramm anzuheben. Es ist ja kein Geheimnis, dass es zu dieser Frage innerhalb unserer Koalition sehr unterschiedliche Positionen gibt. Der Koalitionsvertrag im Bund bildet außerdem noch keine rechtliche Grundlage. Aus diesen beiden Gründen werden wir den Antrag ablehnen; das wird Sie nicht überraschen.

Zweitens wollen Sie die Einrichtung von Drug-Checking prüfen, und drittens wollen Sie das Anliegen mit verschiedenen Initiativen auf Bundesebene unterstützen. Damit haben Sie immerhin die Anliegen und die Aufgaben richtig beschrieben, wenn auch noch keine konkreten Lösungsvorschläge gemacht.

Damit bin ich beim dritten und letzten Punkt: Wie geht es jetzt weiter? Ich sage es einmal so: Die Koalitionspartner im Bund

werden jetzt durchziehen und die Projekte aus dem Koalitionsvertrag in Gesetze überführen. Zwei Dinge sind dabei aus Brandenburger Sicht besonders wichtig:

Erstens: der Jugend- und Gesundheitsschutz. Da passt zwischen die CDU und die Grünen kein Blatt. Prof. Dr. Schierack hat es gerade ausführlich erläutert: Cannabis ist kein harmloser Stoff, sondern der Konsum muss - das ist entscheidend - reguliert werden. Das wesentliche Stichwort ist hier das Cannabiskontrollgesetz. Die Grünen haben dem Bundestag schon einen Entwurf vorgelegt. Das ist eine gute Grundlage für die weitere Debatte.

Der zweite und wichtigste Punkt betrifft den Anbau. Schauen wir doch mal in die Niederlande - es wurde eben schon gesagt, dass wir die Fehler nicht wiederholen dürfen -: Dort ist es legal, Cannabis zu konsumieren, aber nicht, es anzubauen - was dazu geführt hat, dass die niederländische Mafia sich das Ganze unter den Nagel gerissen hat, mit dramatischen Folgen bis hin zu den Morden, die uns alle erschüttert haben. So kann es nicht sein.

Unser Ziel ist, dass die Landwirte in Deutschland, auch die Brandenburger Landwirte, einen Beitrag zur Drogen- und Präventionspolitik leisten können. Das ist übrigens auch ein interessanter Markt: Momentan sind in Deutschland nur 2,4 Tonnen pro Jahr zugelassen. 30 Tonnen pro Jahr brauchen wir allein für den medizinischen Bedarf. Die geschätzte Menge, über die wir jetzt hier reden, liegt bei 400 Tonnen pro Jahr.

In diesem Sinne: Es gibt viel zu tun im neuen Jahr. Ich wünsche allen gesunde Weihnachten - mit den Rausch- und Genussmitteln Ihrer Wahl - und bitte um Ablehnung des Antrags der Linken. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Jetzt spricht für die Landesregierung Frau Ministerin Nonnemacher. Bitte schön.

Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich möchte vorwegschicken, dass Cannabis im Land Brandenburg eine deutlich geringere Bedeutung als andere Drogen oder Suchtstoffe hat. Von weitaus größerer Bedeutung sind landesweit Tabak und Alkohol, mit deutlich höherer Krankheitslast. Dies zeigen zum Beispiel die Daten der Brandenburger Suchthilfestatistik und die Ergebnisse der Befragung von Jugendlichen der 10. Klassen in Brandenburg zum Substanzkonsum.

Soweit im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP auf Bundesebene vereinbart worden ist, gesetzliche Maßnahmen zur Einführung einer kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften zu schaffen, wird dies nach Inkrafttreten der entsprechenden gesetzlichen Regelung auch Auswirkungen auf die Strafverfahren im Land Brandenburg haben. In welchem Umfang dies der Fall sein wird, ist allerdings noch nicht absehbar, da bislang völlig offen ist, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen eine Abgabe an Erwachsene erlaubt werden soll. Aus diesem Grund wird derzeit keine Veranlassung gesehen, die Strafverfolgungspraxis bei Cannabisdelikten im Land Brandenburg bereits jetzt und ohne Kenntnis der kommenden bundesgesetzlichen Rechtslage zu ändern.

Jeder Konsum von Drogen kann sich je nach Häufigkeit, Dauer, Konzentration, sozialen und gesundheitlichen Determinanten gesundheitsschädlich auswirken. Daran kann auch die in der Vorlage formulierte maximal erlaubte Menge von 15 Gramm, die besessen werden darf, nichts ändern, ist diese Zahl doch nichts anderes als eine statistische Angabe über die Quantität des Rauschmittels zu einem bestimmten Zeitpunkt, nämlich dem der Kontrolle. Wie viel Rauschmittel die oder der Konsumierende im Laufe des Tages zu sich nimmt, wird dadurch nicht begrenzt. Es darf bei dieser Regelung ja immer wieder nachgekauft und dann konsumiert werden.

Die von der Bundesregierung vorgesehene konditionierte Entkriminalisierung durch kontrollierte Abgabe an Erwachsene kann allerdings gerade Kontakt zum kriminellen Milieu und mit anderen Drogen verhindern helfen. Unabhängig davon hat mein Haus zur Frage des Drug-Checkings einen klaren Ansatz, und der lautet: Schadensbegrenzung. Dieses Prinzip folgt eben nicht einem moralischen Grundsatz, nach dem die Einnahme von psychoaktiven Subtanzen abzulehnen ist, sondern es geht um die empirische Frage, wie der existierende Konsum weniger gesundheitsschädlich und riskant gemacht werden kann.

Dies ist übrigens bei Alkohol in unserem Land durchaus gelungen. Vergiftungen durch Fuselalkohol kommen nicht mehr vor. Die regulierte Abgabe von geprüftem Alkohol hat zwar diese Problematik beseitigt, nicht aber das Problem der Alkoholabhängigkeit. Hierin, in der Qualitätskontrolle und in der Verhinderung der Weitergabe verunreinigter Substanzen, sehe ich auch einen Vorteil der Legalisierung von Cannabiskonsum.

Drug-Checking kontrolliert als eine Maßnahme der Schadensbegrenzung mit dem Ziel der Angebotsreduzierung. Es geht um eine akzeptierende Drogenpolitik mit Fokus auf dem Schutz selbstbestimmter Verbraucherinnen und Verbraucher. Dies beinhaltet eine fortschrittliche Drogenpolitik, die neben der Prävention die gesundheitliche Unterstützung Suchtkranker in den Mittelpunkt stellt. Der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher wird durch Drug-Checking überhaupt erst ermöglicht.