Protokoll der Sitzung vom 16.12.2021

Der Neu- und Ausbau von Radwegen richtet sich in Brandenburg nach ganz klaren Bedarfskriterien, die man auf der Internetseite des Landesbetriebs Straßenwesen einsehen kann. Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung hat darüber hinaus in der Richtlinie zur Förderung von Investitionen im kommunalen Straßenbau zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg klar und deutlich festgelegt, welche Förderungen die Kommunen für den Ausbau ihrer Radwegeinfrastruktur vom Land erhalten können und unter welchen Bedingungen diese ausgereicht werden können. Auf Betreiben der Koalition wurde diese Richtlinie im Übrigen erst in diesem Jahr überarbeitet. Seit April enthält sie auch die Unterstützung der Kommunen bei der Aufstellung eigener Radverkehrskonzepte für den Alltagsverkehr vor Ort.

Und: Sie wissen ganz genau, dass die Landesregierung demnächst die überarbeitete Radverkehrsstrategie vorlegen wird, die darlegen soll, wie es mit all den Dingen, die Sie in Ihrem Antrag angesprochen haben, also dem Ausbau von bundes- und landesstraßenbegleitenden Radwegen, dem Ausbau von innergemeindlichen Radwegenetzen und dem forcierten Ausbau von Radschnellwegen, in den kommenden Jahren konkret weitergehen soll. Dazu gehören beispielsweise die Bewältigung des Pendelns mit dem Fahrrad zur Arbeit, der Lückenschluss zwischen Radwegen in unterschiedlicher Trägerschaft, die Gewährleistung der Schulwegsicherung, die Schaffung überregionaler touristischer Radwege und nicht zuletzt auch die Anlegung von Radschnellwegen beispielsweise in Berlin und im berlinnahen Raum.

Wir als Koalition packen die Sachen also ganz konkret an. Welchen Mehrwert eine neue sogenannte integrierte Förderkulisse über die bestehenden Instrumente und die neue Radverkehrsstrategie hinaus haben soll, erschließt sich mir nicht. Herr Zeschmann, haben Sie ruhig etwas Vertrauen in die Arbeit der Landesregierung! Wir lehnen Ihren Antrag ab.

Danke schön. - Auf der Redeliste steht der Herr Abgeordnete Günther für die AfD-Fraktion. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Brandenburger! Statistisch betrachtet besitzt nahezu jeder Bundesbürger ein Fahrrad; 79,1 Millionen Fahrräder soll es zumindest bis Ende 2020 in Deutschland gegeben haben. Ob aus dieser Zahl auch der Schluss gezogen werden kann, dass tatsächlich mehr Fahrrad gefahren wird, lasse ich mal offen.

Obwohl ich drei Fahrräder besitze, kann ich aus Zeitgründen nicht so viel Fahrrad fahren, wie man sieht. Fakt ist jedoch, dass Brandenburg schon wegen seiner Topografie geradezu zum Radfahren einlädt. Nach Angaben des Tourismusnetzwerks Brandenburg verfügt unser schönes Bundesland immerhin über

ein sehr gutes Radtroutennetz mit - bis jetzt - mehr als 11 600 Kilometern ausgebauter Strecke auf 29 Radfernwegen und über 30 regionalen Routen.

Das klingt erst mal gut, täuscht aber darüber hinweg, dass es entlang vieler Landes- und Bundesstraßen nach wie vor keine oder nur sehr unzureichende Radwege gibt, und das, obwohl das Radfahren gerade dort besonders gefährlich ist. Überhaupt können wir eine wirklich durchdachte Radverkehrsstrategie im Land Brandenburg nicht erkennen. Es gibt vielmehr einen Flickenteppich in den einzelnen Kommunen und Kreisen. Eine koordinierte Vorgehensweise über Orts- und Kreisgrenzen hinweg ist oftmals nicht erkennbar. Es ist aber vorstellbar, dass viele Brandenburger und Brandenburgerinnen gern öfter ihr Fahrrad nutzen und ihr Auto stehen lassen würden, wenn es sichere und ansprechende Radwege in ausreichendem Maße gäbe - die Betonung liegt hier auf „sicher“ und „ausreichend“.

Warum wird oftmals auch für relativ kurze Strecken das Auto bevorzugt? Weil der innerörtliche Radweg oft am Ortsschild im Nirgendwo endet und die anschließende Überlandverbindung, zum Beispiel in die nächsten Orte, ohne Radweg jedenfalls für mich und meine Kinder zu gefährlich ist. Es ist wirklich manchmal abenteuerlich, wenn die Lkws an einem vorbeibrausen; ich kenne das selber. Die Menschen haben also oftmals gar keine andere Wahl - das geht mir genauso.

Wir müssen ihnen also Angebote machen, Angebote, die so attraktiv sind, dass sie aus freien Stücken und gerne angenommen werden. Gut ausgebaute und sichere Radwege sind so ein Angebot. Und wenn diese Radwege zudem noch im Einklang mit dem Autoverkehr stehen und es kein Gegeneinanderausspielen bei Konflikten um vorhandene Flächen gibt, dann sind auch alle zufrieden.

Ob es am Ende durch dieses Angebot tatsächlich zur viel beschworenen großen Änderung im Mobilitätsverhalten kommt, wird sich zeigen. Diese Frage gilt es hier und heute aber nicht zu beantworten. Daher unterstützen wir diesen Antrag für mehr Radwege und den damit verbundenen Grundgedanken selbstverständlich, zumindest solange es dabei ein gleichberechtigtes Nebeneinander der einzelnen Verkehrsarten gibt.

Meine Damen und Herren, im Übrigen bin ich der Meinung, dass es keine Impfpflicht geben soll, auch keine indirekte Impfpflicht. Damit wünsche ich Ihnen noch einen schönen Tag!

Vielen Dank. - Für die Fraktion der CDU spricht Frau Abgeordnete Walter-Mundt. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Liebe Gäste! Es wurde schon vieles gesagt, aber ein paar Sachen möchte ich noch einmal erwähnen.

Der vorliegende Antrag greift ein wesentliches Thema der Verkehrspolitik in Brandenburg auf. Der Radverkehr ist ein wichtiges Thema, und gerade beim Umweltverbund müssen wir aktiv werden. Unser Ziel ist es - und das ist sehr ambitioniert in einem Flächenland wie Brandenburg -, den Anteil bis 2030 auf 60 % zu erhöhen. Gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern der Volksinitiative „Verkehrswende Brandenburg jetzt!“ wird dieses Thema im laufenden Dialogprozess intensiv diskutiert.

An dieser Stelle erinnere ich deshalb gerne noch einmal an den Beschluss des Landtages vom 29. April 2021. Dort wird die Landesregierung nämlich aufgefordert, ein Mobilitätsgesetz zu erarbeiten, um die Sicherheit und Attraktivität des Fuß-, Rad- und öffentlichen Nahverkehrs zu fördern. Darüber hinaus soll im Dialogprozess Folgendes besprochen werden - ich zitiere -:

„mögliche gesetzliche Bestimmungen zur Verbesserung des Rad- und Fußverkehrs. Dazu gehört die Erstellung und kontinuierliche Fortführung eines landesweiten Radwegeplans.“

Ich erspare Ihnen den Rest. Ich könnte Ihnen noch mehr vorlesen, aber ich habe noch ein anderes Thema.

In dem Beschluss haben wir darüber hinaus festgelegt, dass perspektivisch Ende 2022 dem Landtag eine gemeinsame Vorlage für ein Mobilitätsgesetz zugeleitet werden soll. Die Auftaktveranstaltung zum Dialogprozess war übrigens am 27. Oktober dieses Jahres.

Ebenfalls hinweisen möchte ich an dieser Stelle auf den Antrag der Koalitionsfraktionen „Den Radverkehr weiter ins Rollen bringen“ vom Juni 2020. Wir haben darin unter anderem beschlossen, dass die Kommunen bei der Fortschreibung der Mobilitäts- und Radverkehrsstrategie angemessen beteiligt werden sollen. Dennoch ist die integrierte Sichtweise auf die Radinfrastruktur wichtig, denn den Bürgerinnen und Bürgern ist es völlig egal, ob sie auf einem Bundes-, Landes- oder kommunalen Radweg unterwegs sind. Wichtig ist ihnen ein intaktes, lückenloses Radwegenetz.

Ich komme zum Schluss - aber nicht ganz. Herr Dr. Zeschmann, Sie legen es wirklich drauf an; deswegen muss ich Ihnen die Redezeit noch mal gönnen. Erstens haben Sie vorhin gesagt, Sie hätten keine Hoffnung. Das fordert mich wirklich heraus. Hoffnung ist ein wichtiger Punkt und ein Herzensthema. Deswegen habe ich die Hoffnung, dass Sie hier nicht jedem unterstellen, dass er kein Interesse hat, mitzumachen. Zweitens habe ich die Hoffnung, dass wir hier mit einem Ansinnen herauskommen, uns ansehen können und nicht immer Vorwürfe erhoben werden, dass der eine dem anderen irgendetwas nicht ermöglicht oder man nicht bereit ist, sich mit der Sache auseinanderzusetzen. Das ist wirklich sehr deutlich geworden - in den letzten drei Tagen noch einmal mehr. Ich habe aber immer noch die Hoffnung, dass es Ihnen genauso um die Sache geht wie uns.

Ich habe jetzt nicht meinem Kind das Plüschtier geklaut: Das hier ist der Felix, und wir sammeln Spenden für die „Pusteblume“. Ich lade auch Sie herzlich ein, sich zu beteiligen und diesem Kinder- und Jugendhospiz in Burg Hoffnung zu schenken.

Sie können sich vorstellen, dass wir diesem Antrag heute nicht zustimmen werden. Wir sind aber höchst bemüht, den Radverkehr in Brandenburg deutlich zu verbessern, und das werden wir aus tiefster Überzeugung tun.

Ich wünsche Ihnen allen ein gesegnetes und frohes Weihnachtsfest. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank. Und passen Sie gut auf den Felix auf!

(Frau Walter-Mundt [CDU]: Mache ich! Danke!)

Auf der Redeliste steht jetzt der Herr Abgeordnete Büttner für DIE LINKE. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wir stimmen hier in mehreren Punkten überein, Herr Kollege Bretz: darin, dass eine gut ausgebaute Radinfrastruktur elementar ist für eine ökologische Verkehrswende hin zu weniger Lärm- und Abgasbelastung, Staus, Parkraumproblemen. Und sie ist natürlich auch elementar für eine soziale Verkehrswende. Viele befahrene Straßen sind oftmals gerade von einkommensschwachen Menschen bewohnt, und wenn wir dort den Verkehr reduzieren können, indem wir auf mehr Radverkehr umstellen, tun wir tatsächlich auch etwas für eine soziale Verkehrswende. Und gute Fahrradwege können auch eine echte Alternative für Berufspendlerinnen und Berufspendler sein.

Selbstverständlich bin ich traurig und enttäuscht darüber, dass wir in Brandenburg auch mit Ihrem Koalitionsvertrag einfach zu langsam sind, einfach zu langsam vorankommen. Das sehen wir auch, wenn wir uns den Haushalt anschauen. Der Neubau von Radwegen bewegt sich im Schneckentempo voran, und dann wurden auch noch die Mittel für den Radverkehr drastisch gekürzt: insgesamt 5,05 Millionen Euro, davon 4,5 Millionen Euro für Radwege an Landesstraßen. Das ist ausgesprochen bedauerlich. Wie Sie dann, Frau Kollegin Kornmesser - das habe ich schon einmal gesagt -, Ihr Ziel erreichen wollen, bis 2030 auf 60 % im Umweltverbund zu kommen, erschließt sich mir nicht; das verstehe ich nicht. Wenn wir uns einmal anschauen, dass wir von der ersten Planung, also Machbarkeitsstudie, über Genehmigungsprozesse unter öffentlicher Beteiligung, Vergabeverfahren, Bau usw. bis zur Fertigstellung von Radschnellwegen etwa acht Jahre brauchen, können wir sagen - ich rechne jetzt einmal von 2022 bis 2030 -: Vor 2030 passiert nichts. Ich glaube, da haben Sie in den letzten Jahren etwas verpasst: Sie hätten einfach mehr Geld zur Verfügung stellen müssen.

(Zuruf des Abgeordneten Rostock [B90/GRÜNE])

- Herr Kollege Rostock, Sie sind ja nach mir dran; Sie können ja darauf eingehen.

Was ich aber auch nicht verstehe, Herr Kollege Zeschmann: Ich verstehe Ihren Antrag nicht. Ich habe keine Ahnung, was Sie mit einer integrierten Förderkulisse meinen. Die Problematik liegt doch darin, dass wir einerseits Bundes- und Landesstraßen begleitenden Radwegebau haben. Wir haben also einen anderen Baulastträger als bei den Kommunen; dort ist jede einzelne Kommune Baulastträger für die Radwege, und dafür gibt es entsprechende Förderprogramme. Frau Kollegin Kornmesser hat all diese Förderprogramme hier schon erwähnt; insbesondere ist aber die Richtlinie kommunaler Straßenbau Brandenburg zu nennen.

Die entscheidende Frage ist jetzt: Wie bekommen wir die Planungen schneller hin? Wie bekommen wir das Personal? Das ist auch noch ein Problem: Wir wissen, dass wir überall in den Kommunen Personal für Planung brauchen. Wie bekommen wir dieses Personal? Und die dritte Frage ist dann: Wie bekommen wir das Geld?

Aber wie wir über die bestehenden Förderprogramme - Förderprogramm kommunaler Straßenbau, das Sonderprogramm „Stadt und Land“ vom Bund, die Richtlinie des kommunalen Straßenbaus und die Richtlinie ÖPNV - noch eine integrierte Förder-

kulisse setzen sollen, kann ich mir nicht vorstellen. In meiner Kommune will ich jetzt einen Radweg bauen: Die Planungen machen wir, die Stadtverordnetenversammlung entscheidet, wie es abläuft, und dann hätte ich gerne Geld von Ihnen, Herr Minister Beermann; das wäre schön. Aber wie da jetzt eine integrierte Förderkulisse hinzukommen soll, erschließt sich mir nicht. Dann hätten wir noch mehr Verwaltung, wäre es noch mehr Zeit, die wir brauchen; dann geht es noch langsamer. Das verstehe ich nicht, und ich habe das leider auch bei Ihrer Rede nicht verstanden, Herr Kollege Zeschmann.

Im Übrigen hätte ich dann auch erwartet, dass die Freien Wähler im Rahmen von Haushaltsverhandlungen die entsprechenden haushaltsrelevanten Anträge dazu einbringen. Das haben Sie nicht getan, Herr Kollege Zeschmann; die haben Sie nicht eingebracht. Und jetzt mit einer integrierten Förderkulisse zu kommen? Tut mir leid, als Oppositionspolitiker bin ich ja wirklich für alles zu haben, und ich bin auch immer gerne dabei, wenn die Regierung zu kritisieren ist, aber ich finde, wir sollten hier nicht einfach nur Anträge einbringen, damit wir mal wieder über das Thema sprechen, weil - Sie mussten nachschauen - wir schon so lange nicht darüber gesprochen haben, sondern es sollten substanzielle, sinnvolle Anträge sein. Das erkenne ich bei Ihrem Antrag, Herr Kollege Zeschmann, leider nicht. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Das Wort erhält der Abgeordnete Rostock für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön.

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Herr Dr. Zeschmann, ich finde es ja wirklich gut, dass Sie sich dem Radverkehr widmen. Auch ich wünsche mir mehr Tempo, mehr Wumms in dem Bereich. Aber bei diesem Antrag geht es mir wie meinem Vorredner. Ich verstehe ihn nicht. Er fällt eher in die Kategorie „Je weiter das Plenum, desto illustrer die Anträge“.

Ich will das auch ausführen: Sie fordern also, so fängt der Antrag an, eine integrierte Förderkulisse zum Ausbau der Radinfrastruktur. Da habe ich gedacht: Aha, okay, interessant, schauen wir einmal, wie es weitergeht.

Aber dann geht es direkt los: Im ersten Punkt fordern Sie ein Förderprogramm für Bundes- und Landesstraßen begleitende Radwege. Ja, aber wer plant, baut und bezahlt denn die Bundes- und Landesstraßen begleitenden Radwege? Geplant und gebaut werden sie jeweils vom Land, und bezahlt werden sie teilweise auch vom Bund. Sollen wir jetzt also ein Förderprogramm des Landes für das Land auflegen, oder wie? Da habe ich das erste Mal gestutzt.

Dann geht es von den Landes- und Bundesstraßen begleitenden Radwegen direkt über zu den innergemeindlichen Radwegen. Da denke ich: Huch, was ist denn jetzt passiert? Geht es nicht um eine integrierte Förderkulisse? Wo bleiben denn die außergemeindlichen Radwege, zum Beispiel an Kreisstraßen? Die sind wohl irgendwie durch das Raster gefallen und haben Sie einfach vergessen. Und zu den innergemeindlichen Radwegen: Da haben ja Frau Kornmesser und Herr Büttner im Grunde alle Förderprogramme aufgezählt.

Es wird überhaupt nicht konkret, was Sie eigentlich genau wollen. Was soll sich denn ändern, wenn der Antrag angenommen

wird? Was ist dann anders als vorher? Und was soll den Verkehrsminister darin hindern, zu sagen: Herr Zeschmann, es ist doch alles schon da. - Also ins Schwitzen kommt bei dem Antrag niemand, und vorwärts geht es damit auch nicht. Wir werden ihn also auch ablehnen. - Vielen Dank.

Danke schön. - Für die Landesregierung spricht Herr Minister Beermann. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Bei der Finanzierung von Radverkehrsinfrastrukturen sind zunächst einmal die unterschiedlichen Baulasten zu beachten; der Abgeordnete Büttner hat es gerade angesprochen. Radwege außerorts an Bundes- und Landesstraßen liegen grundsätzlich in der Baulast des Bundes oder des Landes. Radwege innerorts sowie an Gemeinde- und Kreisstraßen liegen prinzipiell in der Baulast der entsprechenden Kommunen. Aufgrund der unterschiedlichen Baulasten gibt es verschiedene Finanzierungsarten für Radverkehrsinfrastrukturen. Die Finanzierung von Radwegen an Bundes- und Landesstraßen stellt dabei überwiegend keine Förderung im Sinne einer Zuwendung nach § 44 LHO dar. Darauf hat der Abgeordnete Rostock schon hingewiesen. Ein integrierter Ansatz bei der Förderung wäre hiermit nicht sinnvoll. Wenn hier die Verantwortung bei einem Baulastträger läge, wäre es vielleicht anders.

Im Hinblick auf den sicherzustellenden baulastträgerübergreifenden Ausbau von Radverkehrsinfrastrukturen kann ein integrierter Ansatz nur über aufeinander aufbauende und abgestimmte Radverkehrskonzepte gelingen. Und hier sind wir im Land Brandenburg bereits auf dem Weg. Mit der Neukonzeption der Radverkehrsstrategie 2030 des Landes Brandenburg werden wir die Weichen für zukünftige Radverkehrsförderung in Brandenburg stellen und auch den strategischen Rahmen für kommunale Radverkehrskonzepte setzen.

Bereits mit der ersten Änderung der Förderrichtlinie für den kommunalen Straßenbau hat mein Haus eine umfangreiche Fördermöglichkeit für kommunale Radverkehrskonzepte bereitgestellt. Dabei sind gemeindliche Radverkehrskonzepte inhaltlich mit dem Konzept des Landkreises abzustimmen. Auch sind wir gerade dabei, nach dem erfolgten Abschluss einer Potenzialanalyse zum Thema „Radschnellverbindungen in Brandenburg“ einen Ansatz für den zukünftigen Umgang mit dieser für unser Land neuen Radwegekategorie zu diskutieren. Dies zeigt, dass die Landesregierung hier zielgerichtet und strukturiert vorgeht.

Mit dem Abschluss der Verwaltungsvereinbarung zum Sonderprogramm „Stadt und Land“ vor gut einem Jahr haben Bund und Länder die Stärkung des Radverkehrs durch eine Förderung des Ausbaus der Radverkehrsinfrastruktur vereinbart. Neben dem Neubau und der Sanierung von Radwegen sind auch Abstellanlagen sowie Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit förderfähig. Die Bundesmittel können sowohl in Radwegeinfrastrukturen in der Baulast des Landes als auch in kommunaler Trägerschaft investiert werden. Dazu gibt es die Förderrichtlinie „Kommunaler Straßenbau“; auch darauf hat die Abgeordnete Kornmesser hingewiesen.

Die Richtlinie zur Förderung von Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg, also Teil kommunaler Straßenbau, wurde für die Um-

setzung der Verwaltungsvereinbarung angepasst. Laut dieser Förderrichtlinie sind Radverkehrsanlagen in kommunaler Baulastträgerschaft oft förderfähig, wenn sie den Voraussetzungen der Verwaltungsvereinbarung Sonderprogramm „Stadt und

Land“ entsprechen. In kommunaler Baulastträgerschaft können demnach folgende Maßnahmen gefördert werden: Wege für den Fuß- und Radverkehr, die grundsätzlich dem Alltags- und Alltagsfreizeitverkehr dienen, Radfahrstreifen, Schutzstreifen sowie dazu dienende straßenbauliche Maßnahmen, Radschnellwege, Fahrradstraßen und Fahrradzonen, Radwegebrücken oder -unterführungen, Umbau von Knotenpunkten, Bau von Schutzinseln und vorgezogenen Haltelinien, Wegweisungen, Beleuchtungsanlagen, betriebliche Maßnahmen - zum Beispiel Koordinierung von Lichtsignalanlagen -, Erstellung von Radverkehrskonzepten sowie Machbarkeitsstudien. - Sie sehen: Die Unterstützung der kommunalen Familie bei der Entwicklung der Radverkehrsinfrastruktur in eigener Baulast ist über unsere bestehende Förderrichtlinie „Kommunaler Straßenbau“ und eine Vielzahl an Fördertatbeständen bereits umfangreich gewährleistet.