Schauen wir auf die Zahlen: Knapp 11 000 Menschen sind in diesem Jahr über die Route Belarus-Polen nach Deutschland gekommen, von ihnen bleiben ungefähr 330 in Brandenburg, denn Brandenburg nimmt nach dem Königsteiner Schlüssel 3 % der Geflüchteten auf. Das ist keine besorgniserregende Größenordnung. Ca. 37 000 Personen sind in Griechenland anerkannt, ungefähr 1 200 Personen sind nach Brandenburg gekommen; auch das ist nicht besorgniserregend. Aber, meine Damen und Herren, ich sage Ihnen, was besorgniserregend ist und was ich besorgniserregend finde: Ich finde es besorgniserregend, wenn Menschen in der Subsahara verdursten. Ich finde es besorgniserregend, wenn Menschen im Mittelmeer ertrinken. Und ich finde es besorgniserregend, wenn Menschen in Polen erfrieren.
Ihre Hauptforderung ist, dass Menschen während der Dauer des Verfahrens in der Erstaufnahme unterzubringen sind. Frau Gossmann-Reetz hat eben schon etwas dazu gesagt, und ich sage Ihnen: Die Verfahrensdauer selbst ist überhaupt nicht das Problem. Das eigentliche Problem oder, besser gesagt, der eigentliche Gang der Welt und der Verfahren ist, dass Menschen gegen einen Bescheid auch klagen können; dafür leben wir in einem Rechtsstaat. Und die Klageverfahren dauern teilweise deutlich länger als ein Jahr. Wollen Sie also tatsächlich Menschen über ein Jahr in der Erstaufnahmeeinrichtung konzentrieren, heißt es das? Das würde mich bei Ihrem Menschenbild nicht wundern.
Sie haben aber auch noch nicht verstanden, dass eine Ablehnung nicht gleich die Pflicht zur Ausreise bedeutet. Denn es gibt in diesem Land zielstaatsbezogene und persönliche Duldungsgründe und Abschiebungsverbote. Das bedeutet - ob es Ihnen nun gefällt oder nicht -, dass ein guter Teil der Menschen, auch wenn der Antrag abgelehnt wurde, in Deutschland bleibt.
Und ja, dann ergibt es Sinn, dass wir sie integrieren. Gestern hat uns Frau Bessin noch erklärt, dass Sie für Integration sind. Dann sage ich Ihnen einmal, was Integration praktisch heißt: Integration heißt Sprache lernen, Integration heißt, in die Schule zu gehen, Integration heißt, zur Arbeit zu gehen, und Integration heißt eben auch, im Verein Fußball zu spielen oder Ähnliches. Und all das ist in der Erstaufnahmeeinrichtung nicht möglich, und genau das ist das Problem bei Ihrem Antrag, und genau deshalb werden wir ihn ablehnen. Wir werden uns nicht daran beteiligen, dass Menschen über Jahre in Einrichtungen konzentriert werden.
Meine Damen und Herren, eine letzte Bemerkung: Ich musste über Ihren Antrag wirklich lachen, und dabei geht es um Ihre Quellenverweise. Wenn man Quellenangaben macht, versucht man ja irgendwie, seinen Antrag ein bisschen seriöser zu machen oder zu zeigen, dass er auf Fakten beruht. Da nehmen Sie nun die Quellenangabe „Bild“-Zeitung. Da kann man sich noch streiten, ob das eine seriöse Quelle ist. Aber wenn Sie dann Ihre eigenen Anträge als Quellenangabe verwenden, und das nicht nur an einer Stelle, kann ich nur sagen: Nein, Ihre Anträge werden nicht substanzvoller, wenn Sie als Quellenangaben Ihre eigenen Anträge verwenden. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
- Ach so, natürlich. Zunächst eine Kurzintervention, die Frau Abgeordnete Bessin angemeldet hat. Bitte schön.
Frau Johlige, weil Sie mich so nett angesprochen haben: Ich weiß ja nicht, ob Sie gestern nicht richtig zugehört haben. Ja, es ging um Integration. Und ich habe gestern noch einmal klargestellt, wie es viele von meinen Kollegen in der AfD-Fraktion schon viele Jahre immer wieder versuchen Ihnen zu erklären: Wer hierherkommt, hat eine Bringschuld. Er muss sich von sich aus integrieren wollen. Wer unsere Kultur, unsere Tradition und vor allem unseren Rechtsstaat nicht anerkennt, hat hier nun einmal nichts zu suchen und erfüllt auch keine Bringschuld. Ich hoffe, Sie haben das jetzt verstanden.
Frau Bessin, ich glaube, Sie haben mir nicht richtig zugehört. Ich habe Ihnen auseinandergesetzt, dass in der Erstaufnahmeeinrichtung, wo Sie die Menschen dauerhaft, über Jahre unterbringen wollen, Integration nicht möglich ist, denn - das habe ich Ihnen auch gesagt - Integration heißt Sprache lernen, Integration heißt arbeiten gehen, Integration heißt eine Ausbildung machen; und genau das wird in der Erstaufnahmeeinrichtung nicht funktionieren.
Deshalb sage ich: Sie wollen Integration verhindern. Da können Sie mir noch 20-mal erzählen, dass es anders ist. Dieser Antrag zeigt: Sie wollen keine Integration, sondern Sie wollen ausgrenzen. Ausgrenzen, ausgrenzen! - Das ist Ihr Programm!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer an den Bildschirmen! Ein weiterer Antrag der AfD-Fraktion aus der Rubrik „Ressentiments gegen Minderheiten schüren, um die eigene Parteiklientel zu bedienen“ und ein weiterer Antrag unter Missachtung der geltenden Rechtslage! Sie wollen die Landesregierung auffordern lassen, notwendige Maßnahmen zu ergreifen, um Ausländer bis zur Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge über ihren Asylantrag und im Falle der Ablehnung des Asylantrags bis zum Vollzug der Abschiebung ausschließlich in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Brandenburg unterzubringen und eine Ausreiseeinrichtung für die vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer zu schaffen.
„Hierdurch würde die Durchführung des Asylverfahrens beschleunigt und im Falle der Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht eine stringente Abschiebung ermöglicht werden.“
Welchen Zusammenhang gibt es eigentlich zwischen der örtlichen Unterbringung von Asylbewerbern und der zeitlichen Bearbeitung des Asylantrags? Geht es schneller, wenn alle Asylbewerber in einer Einrichtung untergebracht sind?
Haben Sie in den zurückliegenden Sitzungen des Innenausschusses nicht zugehört, als es um die Gründe ging, aus denen auch vollziehbar ausreisepflichtige Asylbewerber nicht in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden können? Sie ignorieren offenbar bewusst die Absätze 2 und 7 des Paragrafen 60 des Aufenthaltsgesetzes, wonach ein Ausländer nicht in einen Staat abgeschoben werden darf, in dem ihm ein ernsthafter Schaden droht, bzw. von der Abschiebung eines Ausländers in einen anderen Staat abgesehen werden soll, wenn dort für diesen Ausländer eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit besteht.
Sie fordern wiederkehrend die Einhaltung der Gesetze durch Asylbewerber und Ausländer im Allgemeinen, missachten sie aber selbst. Wer aber selbst Gesetze missachtet, beraubt sich der Legitimation, andere auf deren Einhaltung zu verpflichten.
Ihnen wurden im AIK mehr als einmal vom Innenminister, Staatssekretär und Abteilungsleiter die Gründe vorgetragen, die des Weiteren einer Abschiebung auch von vollziehbar ausreisepflichtigen Asylbewerbern entgegenstehen, beispielsweise die Weigerung von Staaten, ihre Staatsbürger zurückzunehmen, indem man die notwenigen Reisedokumente nicht ausstellt. Das kann man bedauern, aber nicht ignorieren. Was ist denn Ihre Lösung dafür? Die Asylbewerber in den Flieger setzen und mit dem Fallschirm über Syrien oder anderen Kriegsgebieten absetzen? Das kann doch nicht Ihr Ernst sein!
Solche Anträge sind indiskutabel und in keiner Weise zustimmungsfähig. Wir lehnen Ihren Antrag deshalb ab. Und da dies meine letzte Rede heute und in diesem Jahr ist, wünsche ich Ihnen allen, liebe Kolleginnen und Kollegen, trotz der nicht einfachen Gesamtlage frohe Weihnachten und hoffe, wir sehen uns alle gesund im neuen Jahr wieder. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich bin jetzt nicht mehr dazwischengekommen. Der Abgeordnete Günther würde gern noch eine Frage stellen. - Bitte schön.
Herr Stefke, vielen Dank, dass Sie die Frage zulassen. Sehen Sie es mir nach, aber: Sie haben ein leidenschaftliches Plädoyer für mehr Asylbewerber in Deutschland gehalten. Der Sogeffekt setzt natürlich dadurch ein, dass Sie das so transportieren.
Meine Frage: Wären Sie bei der nächsten Asylwelle - bzw. wir haben ja mittlerweile genug - bereit, bei sich zu Hause Asylbewerber aufzunehmen? Auf Ihre Kosten natürlich!
Ich habe nicht dafür plädiert oder Aussagen gemacht, zusätzlich Menschen zu uns ins Land zu holen. Sie kommen einfach aus der Not heraus. Und wenn Sie mich fragen, ob ich persönlich bereit bin, bei mir zu Hause jemanden aufzunehmen: Wir haben
Gott sei Dank gute Einrichtungen dafür, die darauf vorbereitet sind, und deswegen stellt sich diese Frage jetzt auch gar nicht.
Der Redebeitrag ist jetzt wirklich beendet. - Jetzt erhält Herr Stübgen das Wort für die Landesregierung. Bitte schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einige Ausführungen zu dem Antrag der AfD-Fraktion: Sie schreiben von der besorgniserregenden Entwicklung der unerlaubten Einreisen. In der Tat hatten wir diese besorgniserregende Entwicklung im September, Oktober und November. Ich kann Ihnen jetzt sagen, dass der Strom über Belarus zusehends abebbt. Wir haben im Moment glücklicherweise keine besorgniserregende Situation. Deshalb hat die Bundespolizei - und auch das BAMF - die „Bearbeitungsstraße“ jetzt stillgelegt. Allerdings hält sie den Ort vor, um sie jederzeit wieder hochfahren zu können; dafür bin ich sehr dankbar.
Zu einzelnen Fragen, die Sie ansprechen, was die Verweildauer in der ZABH betrifft: Offensichtlich ist Ihnen nicht bekannt - deswegen sage ich es noch einmal, obwohl es die Kollegin Gossmann-Reetz schon deutlich gemacht hat -: Die Frage der Dauer der Wohnsitzverpflichtung in der Erstaufnahmeeinrichtung ist reines Bundesrecht, und das müssen wir umsetzen. Alleinreisende können maximal 18 Monate oder bis zur Entscheidung des BAMF über ihren Asylantrag in der Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht werden. Für Familien endet die Wohnsitzverpflichtung spätestens nach 6 Monaten. Mit dem Ablauf dieser Frist sind die betreffenden Personen aus der Erstaufnahmeeinrichtung zu entlassen und innerhalb des Landes zu verteilen. Weder mein Ministerium noch die ZABH haben da irgendeinen Ermessensspielraum.
Allerdings möchte ich darauf hinweisen, dass das Bundesrecht uns auch ausreichend Möglichkeiten gibt, die Aufenthaltsdauer insbesondere von Alleinreisenden, falls notwendig, auf bis zu 18 Monate und gegebenenfalls darüber hinaus festzulegen. So bleiben beispielsweise allein reisende Personen aus sicheren Herkunftsländern unbefristet in der Aufnahmeeinrichtung. Auch Personen, die ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommen oder Identitätstäuschungsversuche unternehmen, können bereits jetzt verpflichtet werden, sich auf unbestimmte Zeit in der Erstaufnahmeeinrichtung aufzuhalten.
Es ist unser Ziel, soweit es möglich ist, zu erreichen, dass die Menschen bis zur Entscheidung des BAMF in der Erstaufnahmeeinrichtung verbleiben. Ich habe den Bundesrahmen gerade schon erläutert. Wir haben es da mit zwei Problemen zu tun, auf die wir wenig Einfluss haben.
Erstens: unsere Kapazitäten. Die waren bei der ZABH mit der Belarus-Route, bis wir die „Bearbeitungsstraße“ hatten, in der Tat bis aufs Äußerste ausgeschöpft, sodass wir das Ziel nicht einhalten konnten.
Das zweite Problem - darauf haben wir leider überhaupt keinen Einfluss - ist die Verfahrensdauer beim BAMF - zum Beispiel die sogenannte Griechenlandablage des BAMF; wir haben schon darüber gesprochen: Das BAMF bearbeitet die Sekundärmigration aus Griechenland nicht. Diese Menschen sind teilweise schon über 6 Monate hier. Großenteils sind es Familien. Wir müssen sie schlichtweg aufnehmen. Mir gefällt das nicht, weil sie
rechtlich überhaupt keinen Aufenthalts- und Asylanspruch haben; sie haben in der Europäischen Union ja schon einen Asylanspruch. Aber es ist die Realität, also werden wir sie auch in die Kommunen schicken.
Dann möchte ich noch auf Folgendes hinweisen - in der Tat fehlt das in Ihrem Antrag vollkommen; Herr Stefke hat darauf hingewiesen -: Bei der Analyse der Situation, wie viele vollziehbar Ausreisepflichtige wir in Brandenburg haben - und wir haben eine deutlich steigende Anzahl; das habe ich alles schon im Ausschuss und auch hier gesagt -, begegnet uns neben vielen anderen Problemen ein Hauptproblem: nämlich die Kooperationsunwilligkeit sehr vieler Herkunftsstaaten. Ich sage klipp und klar: Das ist eine Frage, der sich insbesondere die neue Bundesregierung widmen muss. In ihrem Koalitionsvertrag gibt es auch einen Passus dazu. Auch der Umgang mit der Belarus-Krise hat gezeigt, dass man mit harter internationaler Diplomatie viel erreichen kann; man muss es nur tun. Und darauf werde ich auch deutlich achten. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Minister, ich wollte immer dazwischengehen, Sie aber nicht unterbrechen. Lassen Sie eine Zwischenfrage zu?
Vielen Dank, Herr Minister, für die Zulassung meiner Frage. Sie haben gerade eindrucksvoll geschildert, dass wir eine steigende Anzahl an vollziehbar abschiebepflichtigen Flüchtlingen haben. Können Sie uns vielleicht einmal einen kurzen Eindruck geben, wie wirksam die von Ihnen ins Leben gerufene Taskforce da gearbeitet hat, um dieses Problem aufzulösen? - Vielen Dank.
Ja, einen kurzen Eindruck kann ich Ihnen geben. Zum einen - vielleicht können Sie sich daran erinnern -: Das ist die Taskforce, die sich mit der Abschiebung von straffälligen abgelehnten vollziehbar ausreisepflichtigen Asylbewerbern beschäftigt. Sie arbeitet erfolgreich und sorgt dafür, dass Straffällige direkt aus der Haft usw. abgeschoben werden. Selbst dort ist manchmal freiwillige Rückkehr möglich. Das wird von uns bevorzugt, weil es in jedem Fall die günstigere und auch humanitärere Variante ist.
Das Zweite ist, dass wir begonnen haben - das ist schon von der alten Landesregierung in der letzten Legislaturperiode beschlossen worden; wir setzen es um -, den Kommunen anzubieten, zentral die Abschiebung vollziehbar abschiebbarer Asylbewerber zu organisieren. Dies tun wir. Wir haben da einige Hundert Fälle, die wir bearbeiten, um die Kommunen zu entlasten. Es ist für kreisliche Ausländerbehörden einfach schwierig, mit irgendeiner Botschaft aus Kamerun oder sonst was in Berlin zu verhandeln; deswegen übernehmen wir das gerne.
Und da komme ich auf den Punkt, das ist genau die Problematik: Afrikanische Länder nehmen faktisch überhaupt nicht zurück, weder der Jemen noch Kamerun oder irgendein anderes Land, Kenia zum Beispiel, und Irak faktisch auch nicht. Das ist die Problematik, auf die ich hingewiesen habe. Und hier, sage ich - aber das ist keine Brandenburger Lösungsmöglichkeit -, muss internationale Diplomatie dafür sorgen, dass diese Länder ihre völkerrechtliche Verpflichtung erfüllen. Zeitgleich unterstütze ich nachhaltig, dass wir diesen Ländern auch helfen, mit Wirtschaftshilfe, aber auch mit Freihandelsabkommen etc. Beides muss hier zusammengreifen, denn das, was ich zuletzt gesagt habe, soll ja auch dazu führen, dass Fluchtgründe reduziert werden.
Vielen Dank. - Frau Abgeordnete Kotré möchte noch einmal das Wort für den Einbringer nehmen. Bitte schön.
Frau Gossmann-Reetz, Sie sprechen hier ja immer von Inkompetenz und werfen sie gerade unserer Fraktion ständig vor. Aber Sie lassen außer Acht, dass bei Ihnen die Inkompetenz eventuell wesentlich höher ist. Sie haben den Antrag offenbar überhaupt nicht gelesen. Sie sprechen davon, dass wir hier bundesgesetzliche Ebenen antasten. Das ist nicht richtig. Hätten Sie den Antrag gelesen, hätten Sie auch mitbekommen, dass es - wie es der Innenminister eben schon sagte - durchaus landesrechtliche Möglichkeiten gibt. Und wenn Sie in den Paragrafen 47 Abs. 1b Asylgesetz schauen, sehen Sie auch, dass den Ländern Regelungsmöglichkeiten eröffnet sind. Schauen Sie da bitte rein, und dann fangen Sie Ihre Rede nächstes Mal eventuell ein bisschen anders an.
Sie haben auch davon gesprochen, dass die Verfahrensdauern in Brandenburg relativ kurz seien. Das ist aber nicht der Fall. Wir haben unter anderem Verfahren, die sich über Jahre hinziehen. Das sind die sogenannten Altfälle, die die Verwaltungsgerichte nach Jahren nach wie vor beschäftigen. Nennen Sie das eine kurze Verfahrensdauer? Das ist es mitnichten.
Frau Johlige, ich habe jetzt nicht mehr allzu viel Zeit und kann nur kurz auf Ihren Redebeitrag eingehen. Sie sprechen davon, dass wir hier eine Integration ablehnen. Wer keine Bleibeperspektive in diesem Land hat - das sind die vollziehbar ausreisepflichtigen Personen -, hat sich hier auch gar nicht zu integrieren. Er muss dieses Land verlassen und braucht sich hier überhaupt nicht zu integrieren, denn er hat hier nichts verloren. - Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, ich darf Sie um Abstimmung über den Antrag „Asylantragsteller bis zum Verfahrensabschluss in Erstaufnahmeeinrichtungen unterbringen“ der AfD-Fraktion auf Drucksache 7/4636 bitten. Wer ihm zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.