Protokoll der Sitzung vom 16.12.2021

Vielen Dank. - Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Ernst. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Budke, im Rahmen der Umsetzung des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“ stehen für zwei Schuljahre insgesamt 7,4 Millionen Euro für den Ausbau der Schulsozialarbeit zur Verfügung. In jedem Jugendamtsbezirk werden Fördermittel bereitgestellt, die eine Vollfinanzierung von drei zusätzlichen sozialpädagogischen Fachkräften in der Schulsozialarbeit bzw. die Erhöhung vorhandener Beschäftigungsumfänge für die nächsten beiden Schuljahre ermöglichen. Dafür stehen 54 zusätzliche Stellen zur Verfügung. Für die Einsatzorte fanden auf regionaler Ebene Verständigungen zu möglichen Standorten an Grundschulen, weiterführenden Schulen, allgemeinbildenden Schulen in der Sekundarstufe I und Oberstufenzentren mit den zuständigen Jugend- und Bildungsverwaltungen statt. Die Umsetzung dieser verstärkten Schulsozialarbeit bedurfte in allen Kommunen eines Vorlaufs. Im Ergebnis können in nahezu allen Landkreisen und kreisfreien Städten die zusätzlichen Angebote der Schulsozialarbeit umgesetzt werden. Lediglich ein Landkreis hat bisher keinen Antrag gestellt. Meine Verwaltung hat deshalb bereits in der vergangenen Woche den Landkreis angeschrieben, nach den Gründen für die nichterfolgte Antragstellung gefragt und für den Fall, dass es sich um ein Versehen handelt, eine Nachfrist für die Antragstellung gewährt.

Mir ist bekannt, dass hierzu Gespräche geführt werden, und ich hoffe auf ein gutes Ergebnis.

Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich freue mich sehr, dass dieser Landkreis die Möglichkeit erhält, auch dieses Angebot wahrzunehmen.

Ich habe eine Nachfrage, und zwar: Wir alle wissen ja, dass Fachkräfte auf dem Markt durchaus knapp sind. Besteht denn, falls es jetzt für einige Landkreise oder kreisfreien Städte nicht möglich sein sollte, diese Stellen tatsächlich mit Schulsozialarbeitern zu besetzen, auch die Möglichkeit, das mit Vertreterinnen oder Vertretern ähnlicher Professionen zu tun?

Frau Abgeordnete Budke, darüber wurde noch nicht abschließend entschieden. Wenn es sich aber so darstellt, werden wir mit den Dezernenten Gespräche führen.

Gut. - Ich sehe keine weitere Nachfrage. Dann kommen wir zur nächsten Frage, zur Frage 833 (Boosterimpfungen in stationä- ren Einrichtungen der Altenpflege sowie der Eingliederungshilfe). Sie wird vom Abgeordneten Kretschmer der Fraktion DIE LINKE gestellt. Bitte schön.

In der Sitzung des ASGIV am 1. Dezember 2021 wurde erneut das Thema Corona besprochen. Intensiv ging man auch der Frage nach Impfungen - insbesondere der sogenannten Boosterimpfungen - nach. Vor dem Hintergrund vermehrter Coronaausbrüche in stationären Einrichtungen der Altenpflege wird die Boosterimpfung vulnerabler Gruppen wichtiger denn je.

Ich frage deshalb die Landesregierung: Wie hoch ist die aktuelle Durchimpfungsrate in stationären Einrichtungen der Altenpflege sowie der Eingliederungshilfe im Land Brandenburg?

Vielen Dank. - Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Nonnemacher. Bitte.

Herr Vizepräsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, die tägliche Impfsurveillance des Robert Koch-Institutes umfasst nach den bundesrechtlichen Vorgaben in § 4 der Coronavirus-Impfverordnung nicht den Umstand, ob die geimpfte Person in einer stationären Einrichtung lebt. Deshalb gibt es aus dem Impfgeschehen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte heraus keine statistischen Angaben, um Ihre Frage zu beantworten.

Das Problem hat auch der Bundesgesetzgeber erkannt. Er hat mit dem jüngst eingeführten § 28b Abs. 3 des Infektionsschutzgesetzes nunmehr entsprechende Auskunftspflichten unter anderem für stationäre Einrichtungen geregelt. Um die örtlichen Gesundheitsämter zu entlasten, setzt das Land die Vorschrift um und führt auf dieser Grundlage ein verbindliches Melde- und Monitorsystem ein.

Unabhängig davon waren wir aber tätig, und die Aufsicht für unterstützende Wohnformen im LASV hat an zwei verschiedenen Zeitpunkten sämtliche vollstationären Pflegeeinrichtungen zum Umsetzungsstand der Auffrischimpfung bei den Bewohnern und Bewohnerinnen telefonisch befragt. Das sind 340 stationäre Pflegeeinrichtungen, die - wie gesagt - zweimal telefonisch abgefragt

worden sind. Demnach waren im übergroßen Teil der vollstationären Pflegeeinrichtungen die Impfungen aller impfwilligen Bewohnerinnen und Bewohner abgeschlossen oder deren Abschluss bis Ende November 2021 terminiert.

Von den Pflegeeinrichtungen, die angaben, dass die Auffrischimpfungen erst im Dezember abgeschlossen werden, wurden als Gründe angegeben: Zum Teil haben neu eingezogene Bewohnende die erste Impfserie so spät abgeschlossen, dass eine Auffrischimpfung noch nicht angezeigt gewesen sei. - Sie wissen, in den Pflegeeinrichtungen ist eine hohe Fluktuation zu verzeichnen. - Dann wurde als Begründung angegeben, dass amtlich bestellte Betreuungspersonen die erforderlichen Einwilligungserklärungen nicht übersandt hätten, dass Hausärzte und Hausärztinnen gesagt hätten, sie hielten einen zeitlichen Abstand zwischen der Grippeschutzimpfung und der Auffrischimpfung für erforderlich.

Ich möchte darauf hinweisen, dass die STIKO und das Paul- Ehrlich-Institut die simultane Impfung - natürlich in verschiedene Extremitäten - ausdrücklich empfehlen, aber die Meinung und die Einschätzung der Hausärzte sind ausschlaggebend.

Des Weiteren wurde als Begründung angegeben, dass Hausärzte und Hausärztinnen in einzelnen Fällen wegen starker Beanspruchung keine früheren Termine anbieten konnten. Sofern dies der Fall war, haben wir uns mit der Kassenärztlichen Vereinigung eingeschaltet und es wurden den ausstehenden 35 Einrichtungen mit Hilfe der KV andere impfbereite Ärztinnen und Ärzte vermittelt.

Alle Einrichtungen sind gebeten worden, sich auch bei weiteren auftretenden Problemen unmittelbar an uns zu wenden. Aus den Einrichtungen der Eingliederungshilfe sind keinerlei Probleme bei der Umsetzung der Boosterimpfung bekannt geworden oder an uns herangetragen worden. Das Thema wird in den wöchentlichen Telefonschalten mit den Trägerverbänden ständig aufgerufen.

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Gibt es eine Nachfrage? - Es gibt eine. Bitte schön.

Vielen Dank, Frau Ministerin, für Ihre Ausführungen. Gestern erreichte mich über den Ausschussdienst eine nachgereichte Antwort Ihres Ministeriums, in der steht, dass bis zum angekündigten Stichtag 30.11. - das war ja der von Ihnen verkündete Termin, an dem die Boosterimpfungen in den Pflegeeinrichtungen abgeschlossen sein sollten - 243 Einrichtungen tatsächlich eine Boosterung durchgeführt haben. Wenn Ihre Zahl stimmt, dass wir 340 Pflegeeinrichtungen im Land Brandenburg haben, bedeutet das ja, dass ein Drittel bzw. etwa 100 Einrichtungen bis zum angekündigten Ende der Drittimpfungen keine Drittimpfung durchgeführt haben. Ich frage Sie: In welchem Zeitrahmen werden die Drittimpfungen nachgeholt, und können Sie dazu genauere Angaben machen?

Herr Abgeordneter, das muss man nicht so interpretieren, sondern das kann man auch so interpretieren, dass uns zu einigen Einrichtungen die entsprechenden Aussagen nicht vorgelegen

haben. Ich habe eingangs ausgeführt, dass eine rechtliche Grundlage, diese Angaben überhaupt zu erheben, erst jüngst mit der Novellierung des Infektionsschutzgesetzes eingeführt worden ist. Ich habe in meinem Haus sehr viel Überzeugungsarbeit geleistet, dass immer wieder abtelefoniert worden ist, obwohl wir dafür keine rechtliche Grundlage hatten. Das sind freiwillige Angaben, die auch nicht in jedem Fall gegeben worden sind.

Und, wie gesagt, dass mit der gesetzlichen Grundlage das Monitoring jetzt komplett aufgebaut ist, habe ich Ihnen auch gesagt.

Sie haben eine weitere Frage, richtig?

Ich hätte gerne eine Antwort auf meine Nachfrage, in welchem zeitlichen Rahmen in den Einrichtungen, in denen das Boostern offensichtlich nicht stattgefunden hat, dies endlich nachgeholt wird.

Eine grundsätzliche Bemerkung, Frau Ministerin: Sie waren es doch, die angekündigt hat, dass wir bis zum 1. Dezember ein vollständiges Impfmonitoring haben, was die Einrichtungen betrifft, und dass bis zum 1. Dezember alle Bewohner in Einrichtungen der stationären Altenpflege geboostert werden. Oder habe ich da irgendetwas in Ihren Presseveröffentlichungen falsch verstanden?

Nein, wir sind davon ausgegangen, dass das zu halten sein wird. Aber ich habe Ihnen eben die Gründe genannt, warum einige Einrichtungen dem nicht nachgekommen sind oder nicht nachkommen konnten.

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Dann fahren wir fort mit der Frage 834 (Sicherstellung der rechtsstaatlichen Durchführbar- keit eines Bürgerbegehrens in Wildau), gestellt vom Abgeordneten Péter Vida, BVB / FREIE WÄHLER. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In der Stadt Wildau wurde ein Bürgerbegehren zur Abwahl der dortigen Bürgermeisterin gestartet. Die Bürgerinitiative hat am 29. November 2021 weit mehr Unterschriften eingereicht, als laut Quorum erforderlich. Doch die Wahlleiterin hat bei der Entgegennahme der Unterschriften angekündigt, dass sie verschärfte Prüfanforderungen stellen wird. So werden nicht nur die Angaben der unterschreibenden Bürger geprüft, sondern es wird auch die Unterschrift mit den in den Unterlagen der Behörde hinterlegten Unterschriften der Bürger abgeglichen. So soll zum Beispiel das Unterschriftsbild auf dem Bürgerbegehren mit dem bei der Passbeantragung abgeglichen werden. - Das ist wirklich ein neues Niveau. - Zeigen sich bei den „Kringeln“ zu große Abweichungen, wird die Unterschrift nicht gewertet. Diese Arbeit sei wiederum so aufwendig, dass sie nur für zwei Stunden je Tag absolviert werden könne - und das auch nur durch eine Person. Es ist also mit einer erheblichen Verzögerung der Prüfung des

Bürgerbegehrens und der Durchführung des Abwahlentscheides zu rechnen.

Zugleich haben einige Stadtverordnete bereits angekündigt, unabhängig vom Ergebnis der Prüfung des Bürgerbegehrens gegen dessen Zulässigkeit und somit gegen die Zulassung eines Bürgerentscheides zu stimmen. Hierbei berufen sie sich - ein „Evergreen“, wie immer - auf die Regelung des § 81 Abs. 6 Satz 2 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes, wonach die Gemeindevertretung an die Feststellungen des Wahlleiters nicht gebunden sei. So wird es interpretiert. Dass die Vertretung kein Ermessen hat und bei einem zulässigen und das Quorum erfüllenden Bürgerbegehren den Bürgerentscheid nicht verhindern darf, wird wieder einmal rechtswidrig ignoriert.

Ich frage die Landesregierung: Welche Hinweise erteilt sie der Stadtverwaltung und der Stadtverordnetenversammlung Wildau für eine rechtsstaatliche Behandlung des Bürgerbegehrens?

Vielen Dank. - Für die Beantwortung der Frage macht sich Herr Innenminister Stübgen bereit. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Vida, es handelt sich bei dem von Ihnen dargestellten Verfahren um ein laufendes, im Kommunalwahlgesetz des Landes Brandenburg abschließend geregeltes rechtsstaatliches Abwahlverfahren in einer kreisangehörigen Stadt. In diesem Verfahren kommen der Landesregierung oder meinem Haus keinerlei Befugnisse zu. Deshalb erteilt das Innenministerium den Beteiligten in diesem Verfahren auch keine einzelfallbezogenen Hinweise.

Die Landesregierung ist der festen Überzeugung, dass alle Beteiligten die von Ihnen angesprochene rechtsstaatliche Behandlung des Bürgerbegehrens sicherstellen werden. Dies betrifft die zuständige Wahlleiterin, die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wildau, die zuständige untere Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald und das gegebenenfalls angerufene Verwaltungsgericht. - Danke schön.

Es gibt eine Nachfrage. Herr Vida, bitte.

Sehr geehrter Herr Minister, sehen Sie es mir nach, dass meine Belustigungsfähigkeit hier jetzt wirklich erschöpft ist.

Wir haben es in Brandenburg mittlerweile mehrfach und wiederholt - einmal haben Sie es sogar selbst beklagt - damit zu tun, dass Gemeindevertretungen einfach nicht verstehen wollen - ich unterstelle Vorsatz -, dass sie nicht dazu berufen sind, nach politischen Kriterien darüber zu entscheiden, ob sie ein Bürgerbegehren wollen oder nicht, sondern darüber rein nach wahlbehördlichen Kriterien zu entscheiden haben. Es handelt sich hierbei um ein Landesgesetz. Das wirkt für die Kommunen, ist aber ein Landesgesetz. Deswegen haben Sie als oberste Landesbehörde ein Interesse daran, dass Landesrecht einheitlich und vor allem rechtmäßig angewandt wird.

Wenn sich das mehrfach wiederholt - und wir haben hierzu vorgetragen -, haben wir ein systemisches Problem. Es kann nicht wahr sein, dass Sie schon wieder darauf verweisen: Na, dann können Sie ja klagen. - Was ist das für ein Umgang mit den gesetzlichen Bestimmungen? Deswegen stelle ich sehr wohl die Frage: Welche Hinweise - nicht Weisungen, sondern Hinweise - erteilen Sie zur Interpretation des Gesetzes - das ist ja alles auch öffentlich nachlesbar -, und wie stellen Sie sicher, dass der gesetzliche Anspruch einer Bürgerinitiative nicht ad absurdum geführt wird, wenn eine Unterschrift nicht gewertet wird, weil der Kringel nach links und nicht nach rechts weist? Man kann von Ihnen als Innen- und Kommunalminister schon erwarten, dass da, wenn Sie diese systemischen Probleme hier sehen - und die sind ja in diesem Bereich in unserem Land nun ernsthaft nicht zu leugnen; allein dieses Jahr ist das schon etwa der dritte oder vierte Fall -, etwas getan wird, und zwar, bevor die Bürgerinitiative klagen muss.

Deswegen noch einmal die Frage: Sehen Sie sich rechtlich in der Lage, Hinweise zu geben, wie dieser Paragraf zu interpretieren ist, und sehen Sie sich in der Lage, zum Beispiel dem Landeswahlleiter - einer Ihnen nachgeordneten Abteilung - Hinweise zu erteilen, wie beispielsweise eine Prüfung des Bürgerbegehrens durchzuführen ist? Das kann man, glaube ich, in einem demokratischen Rechtsstaat erwarten, denn ein Rechtsstaat beginnt nicht erst bei Gerichten, sondern bei rechtmäßigem Verwaltungshandeln.

Herr Minister.

Herr Kollege Vida, ich habe meinen Ausführung nichts hinzuzufügen. Mein Haus ist nach Kommunalwahlgesetz entweder für etwas zuständig oder nicht zuständig. Das nennt man auch Rechtsstaat.

Wir haben vor wenigen Wochen schon einmal einen vergleichbaren Fall diskutiert. Der war allerdings weiter vorangeschritten; da gab es eine Klage. An dem Tag, als wir das diskutiert haben, kam auch das Urteil, das im Übrigen Ihrer Rechtsauffassung entsprochen hat - und auch unserer, die ich allerdings nicht öffentlich genannt habe; denn auch die Judikative hat ihre Aufgaben zu erfüllen, und ich werde mir nicht vorwerfen lassen, dass ich Druck auf die Rechtsprechung ausüben will. Insofern ist das Verfahren hier schlichtweg dasselbe.

Wir haben keine Zuständigkeit. Ich habe Ihnen aufgezählt, wer zuständig ist - einschließlich der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Entscheidend in einem Rechtsstaat ist nicht, dass Recht gelegentlich nicht richtig angewandt wird - das passiert, leider. Entscheidend ist, dass es durchgesetzt wird, und ich garantiere Ihnen, dass auch dort das Recht durchgesetzt werden wird - und wenn es per Gerichtsentscheid ist.

Vielen Dank. - Ich sehe Herrn Vogelsänger am Mikrofon stehen. Da er aber das Knöpfchen nicht gedrückt hat, weiß ich nun nicht, ob das eine Frage oder eine Lockerungsübung ist. - Jetzt hat er das Knöpfchen gedrückt. Gut! Herr Vogelsänger, bitte schön.

Vielen Dank, Herr Vizepräsident. Ich wusste nicht, ob ich noch drankomme; deshalb habe ich mich noch nicht getraut. - Unterstützung für die Woltersdorfer Straßenbahn …

Ach so, Entschuldigung! Herr Vogelsänger, wir sind jetzt noch in der Beantwortung der Frage 834. Sie kommen erst danach dran. - Jetzt hat erst einmal der Kollege Vida eine Nachfrage.

Noch einmal?

Ja, drei hat er; eine hat er erst gestellt. - Bitte schön, Kollege Vida.

Woltersdorf ist in LOS; wir sind jetzt hier noch in LDS, und zwar beim Thema Wildau. Deswegen bitte ich noch um etwas Geduld.

(Zuruf)