Protokoll der Sitzung vom 16.12.2021

(Zuruf)

- Nein, alles gut! - Herr Minister, für das Protokoll, weil hier ja schon applaudiert wird: Es gibt kein Gerichtsverfahren. Wovon sprechen Sie? Es gibt die Ankündigung der Wahlleiterin, offensichtlich rechtswidrig zu handeln; es gibt die Ankündigung von Stadtverordneten, offensichtlich rechtswidrig zu handeln, und Sie sagen: Dann warten wir das einmal ab und sehen uns das im Gerichtsverfahren an. - Und es wird willfährig geklatscht. Es gibt kein Gerichtsverfahren! Es wird sehenden Auges eine rechtswidrige Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung akzeptiert bzw. befeuert.

Ich habe eine Frage. Sie haben gesagt: Na ja, Sie können sich da nicht einmischen, untere Kommunalaufsicht usw. - Ist es zutreffend, dass die untere Kommunalaufsicht des Landkreises Dahme-Spreewald als untere Landesbehörde tätig wird, also als nachgeordnete Stelle dort sehr wohl als Landesbehörde fungiert, sodass es der oberen Kommunalaufsicht bei systemischen, strukturellen Verbundproblemen, wenn sie sich mehrfach zeigen - und das tun sie -, sehr wohl möglich wäre, Hinweise bis hin sogar zu Weisungen zu erteilen? So ist mein Verständnis vom Staatsaufbau. Ist das hier auch der Fall, oder gilt das im Wahlrecht nicht?

Herr Minister, bitte schön.

Ich weiß nicht, wie oft ich es wiederholen soll. Sie behaupten, Rechtsanwalt zu sein, Herr Vida. Es ist schlichtweg so, dass bei einem solchen rechtsstaatlichen Abwahlverfahren in kommun…

(Zuruf)

- Ja, ich meine, dann schauen Sie doch bitte selber ins Gesetz! Ich habe Ihnen die Reihenfolge erklärt. Wir haben hier als obere Kommunalaufsichtsbehörde

(Zuruf)

keinerlei Befugnisse. Diese Befugnisse hat die untere Aufsichtsbehörde, und dann ist da die Gerichtsbarkeit. So. Und wenn Sie bereit sind, Recht anzuerkennen, sollten Sie dies anerkennen. Wenn Ihnen das nicht gefällt, tut es mir leid. Trotzdem gilt das Recht.

Eine weitere Nachfrage sehe ich nicht. - Herr Minister, vielleicht nicht ins Persönliche …

(Minister Stübgen: Jetzt noch einmal?)

- Nein, wir sind jetzt hier durch.

(Minister Stübgen: Gut!)

Herr Minister, bitte seien Sie mit solchen persönlichen Bemerkungen etwas zurückhaltender. Herr Vida ist, glaube ich, Rechtsanwalt und behauptet es nicht nur.

Gut! Dann kommen wir jetzt wieder zurück zur Reihenfolge. Wir sind jetzt bei Frage 835 (Unterstützung für die Woltersdorfer Straßenbahn). Sie wird von Herrn Vogelsänger gestellt. - Bitte schön.

Vielen Dank, Herr Vizepräsident. - Ich bin Diplomingenieur, falls das hier auch eine Rolle spielen sollte.

(Heiterkeit)

Wir werden sehen.

Unterstützung für die Woltersdorfer Straßenbahn: Seit dem Jahr 1913 - dem 17. Mai, was übrigens mein Geburtstag ist; aber da war ich noch nicht geboren - fährt die Woltersdorfer Straßenbahn vom Bahnhof Rahnsdorf zur Woltersdorfer Schleuse und zurück. Mit einer Streckenlänge von 5,6 km ist sie die kürzeste Linie im Land Brandenburg. Eine Fahrt lohnt sich auch für, ich sage mal, nicht regelmäßige Nutzer des ÖPNV.

Seit über einem Jahrhundert bringt die Gemeinde Woltersdorf erhebliche finanzielle Mittel für Anschaffung und Betrieb auf. Jetzt steht wieder eine große Investition bevor. Für die Barrierefreiheit sollen neue Straßenbahnwagen angeschafft werden. Der freie Zugang für Rollstuhlfahrer und Mütter mit Kinderwagen ist mit

Umbauten an den Fahrzeugen nicht zu erreichen. Grundlage für die notwendige Neuanschaffung ist der aktuell gültige Nahverkehrsplan des Landkreises Oder-Spree.

Der Gemeinde mit ihren 8 500 Einwohnern steht nur ein sehr begrenzter Haushalt zur Verfügung. Selbstverständlich bekennt sich die Gemeindevertretung Woltersdorf zu ihrer Straßenbahn und hat für die Anschaffung von Straßenbahnen in den nächsten drei Jahren jeweils 100 000 Euro in den Haushalt eingestellt. Trotzdem bedarf es weiterer Unterstützung.

Ich frage die Landesregierung: Welche Möglichkeiten bestehen für das Land Brandenburg?

Vielen Dank. - Für die Beantwortung steht Herr Minister Beermann bereit. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Vogelsänger, wenn wir jetzt dazu übergehen, dass alle sagen, was sie irgendwann einmal gelernt haben: Ich bin Jurist.

(Heiterkeit)

Im Land Brandenburg ist die Bedienung im übrigen ÖPNV mit Bussen und Straßenbahnen gemäß § 3 Abs. 3 ÖPNV-Gesetz eine freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Das Land unterstützt die kommunalen Aufgabenträger bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben- und Ausgabenverantwortung mit finanziellen Zuweisungen. Die kommunalen Aufgabenträger erhalten vom Land jährlich 85 Millionen Euro. Zusätzlich erhalten die kommunalen Aufgabenträger, die Straßenbahnen und O-Busse betreiben, jährlich weitere 5 Millionen Euro. Das Land Brandenburg stellt von 2017 bis 2022 neben den eben genannten allgemeinen Zuweisungen zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 48 Millionen Euro zur Verfügung. Davon erhielten alle Aufgabenträger im Jahr 2017 1 Million Euro und seit 2018 jeweils 2 Millionen Euro jährlich.

Die weiteren Mittel wurden und werden den kommunalen Aufgabenträgern mit Straßenbahn und O-Bus zur Verfügung gestellt. Diese zusätzlichen Mittel erhalten die kommunalen Aufgabenträger des übrigen ÖPNV ausschließlich für Investitionen in die Barrierefreiheit im Sinne des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes. Davon erhielt der Landkreis Oder-Spree allein in den Jahren 2020 bis 2022 anteilig jährlich jeweils 861 000 Euro für Investitionen in die Barrierefreiheit seiner Straßenbahnen. Auch von den allgemeinen Zuweisungen für Aufgabenträger mit Straßenbahn und O-Bus in Höhe von insgesamt 5 Millionen Euro erhielt der Landkreis Oder-Spree anteilig Mittel. Diese betrugen in diesem Jahr rund 282 000 Euro; für das kommende Jahr sind es etwa genauso viele Mittel.

Die allgemeinen Zuweisungen für die Aufgabenträger mit Straßenbahn und O-Bus werden jährlich anteilig berechnet und stehen seit 2014 somit für die Finanzierung dieser Verkehrsträger dauerhaft zur Verfügung. Damit leistet das Land bereits seit Jahren einen erheblichen Beitrag zur Unterstützung besonders der Straßenbahnen und O-Busse. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Ich schaue in die Runde. Mikrofon 6 blinkt - Herr Vogelsänger, haben Sie eine Nachfrage? - Haben Sie nicht. - Dann Herr Dr. Zeschmann, bitte schön.

Vielen Dank. - Ich habe eine Nachfrage dazu. Schöneiche und Woltersdorf betreiben ja beide eine Straßenbahn. Woltersdorf ist der direkte Nachbarort von Schöneiche. Mir ist bekannt, dass der Landkreis Oder-Spree bzw. die entsprechenden Gemeinden in den letzten Jahren Anträge gestellt und auch Gelder bekommen haben, um mit der Umsetzung der Barrierefreiheit zu beginnen. Auch wenn man nur gebrauchte Straßenbahnen kauft, kosten die locker 2,7 Millionen Euro, eine neue über 3 Millionen Euro.

Bezüglich der Antwort, die Sie gegeben haben, frage ich nach: Wie sollen das Personenbeförderungsgesetz und die entsprechenden landesrechtlichen Regelungen, nach denen die Barrierefreiheit ab 1. Januar 2022 in allen öffentlichen Personennahverkehren sichergestellt werden muss, bei der Woltersdorfer Straßenbahn mit ihren, ich sage einmal, eher historisch anmutenden Fahrzeugen in dem erforderlichen Zeitrahmen umgesetzt werden, wenn Sie sich hier so äußern, als ob der Landkreis schon längst genug Geld abgezogen hätte und jetzt erst einmal andere dran wären? So zumindest habe ich Ihre Ausführungen verstanden. Auch wenn man es nicht so auf die Spitze treibt: Wie soll gewährleistet werden, dass die Woltersdorfer Straßenbahn in die Position versetzt wird, ihren gesamten Fahrzeugpark wenigstens mittelfristig gegen barrierefreie Fahrzeuge auszutauschen, die ja, wie gesagt, durch die entsprechenden Gesetze ab 1. Januar 2022 gefordert werden?

Herr Minister, bitte schön.

Herr Zeschmann, zunächst einmal teile ich nicht Ihre Auffassung, dass ich hier eine solche Wertung geäußert haben soll, wie Sie es gerade beschrieben haben, sondern ich habe schlichtweg und ganz nüchtern den Sachverhalt geschildert, wie er sich darstellt, und zwar aufgrund der Gesetzeslage und auch der vorhandenen Regelungen, wie die ÖPNV-Mittel, die wir haben, verteilt werden. Ich habe, wenn Sie erlauben, Fakten dargestellt. Eine Wertung sehe ich darin nicht. Insoweit kann ich das, was Sie gesagt haben, vom Grundsatz her - das ist ja auch die Grundthese für Ihre Frage - nicht teilen.

Ich denke, dass ich die Frage beantwortet habe und damit auch deutlich wird, wie sich die Gelder am Ende auf die jeweiligen Aufgabenträger verteilen. Wie das dann untereinander aufgeteilt wird, ist wiederum eine Frage innerhalb des Landkreises, die dort geklärt werden muss.

Jetzt hat Herr Vogelsänger noch eine Frage, oder doch nicht?

Ich möchte mich ausdrücklich für die Antwort bedanken.

Okay, gut. - Herr Zeschmann hat noch eine zweite Frage. Bitte.

Ich habe eine ganz einfache Nachfrage. Meine Frage war ja eben schon, wie das zeitlich sichergestellt werden soll. Ich nehme zur Kenntnis, dass Sie keine Wertung abgeben wollten. Das war bei mir anders angekommen. Aber der Knackpunkt ist: Wie soll die gesetzliche Pflicht zur Barrierefreiheit bei der genannten Straßenbahn in Woltersdorf in der vorgegebenen Frist umgesetzt werden?

Herr Zeschmann, das ist eine Aufgabe, die wir den Aufgabenträgern übertragen haben. Dementsprechend ist das am Ende natürlich auch dort zu regeln und zu lösen. Was wir machen, ist, dass wir Geld zur Verfügung stellen. Ich glaube, das zeigt auch deutlich etwas über unseren Staatsaufbau, wie die Dinge dort gehandhabt werden. Wir hatten das Thema gerade schon mit dem Kollegen Innenminister, dass es immer wichtig ist - auch das hat etwas mit Rechtsstaatlichkeit und Zuverlässigkeit im Staatswesen zu tun -, dass man die Dinge dort lässt, wo sie hingehören. Aber das mag nicht jeder in diesem Haus so teilen.

Vielen Dank, Herr Minister. - Dann kommen wir zu Frage 836 (Geflüchtete „Geflüchtete“ aus ZABH) , gestellt vom Abgeordneten Volker Nothing, AfD-Fraktion. Herr Nothing, bitte.

Danke, Herr Vizepräsident. - Am 30. November 2021 berichtete die „Lausitzer Rundschau“ über den Tod eines Flüchtlings in einem Wald nahe der Neiße bei Coschen. Am 23. November hatten die restlichen sechs Mitglieder der Flüchtlingsgruppe einen Notruf abgesetzt. Die Polizei konnte beim Eintreffen jedoch nur noch den Tod des „Flüchtlings“ feststellen.

Da das Ergebnis einer Obduktion noch Fragen aufwarf, wollte die Bundespolizei eine Woche später die restlichen sechs Personen nochmals als Zeugen befragen. Diese wurden jedoch nicht mehr in der ZABH Eisenhüttenstadt, in die sie gebracht worden waren, angetroffen. Deshalb wurden sie zur Fahndung ausgeschrieben.

Ich frage daher die Landesregierung: Wie kann es sein, dass sechs sogenannte Flüchtlinge eine Woche nach Verbringung in die staatliche Behörde ZABH nicht mehr auffindbar sind und zur Fahndung ausgeschrieben werden müssen?

Bitte schön, Herr Innenminister.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Nothing, vielen Dank für Ihre Anfrage, die mir Gelegenheit gibt, drei wesentliche Punkte klarzustellen.

Erstens. Bei den von Ihnen beschriebenen Personen handelt es sich um Zeugen der besagten Tragödie, nicht um Tatverdächtige.

Zweitens. Es ist richtig, dass die besagten Personen nicht mehr in der ZABH anzutreffen waren. Allerdings steht es jeder dort untergebrachten Person frei, die Einrichtung zu verlassen. Die Mitarbeiter der ZABH dürfen die Bewohner nicht daran hindern; denn die Einrichtung ist weder ein Gefängnis noch ein Gewahrsam. Auf der anderen Seite haben die Betroffenen eine Wohnsitzverpflichtung.

Drittens. Die in der ZABH untergebrachten Personen erhalten Leistungen nach dem Sachleistungsprinzip. Leistungen können also nur bei Anwesenheit in der Erstaufnahmeeinrichtung erhalten werden. Bei andauernder unangekündigter Abwesenheit werden die Personen abgemeldet. Die Leistungszahlung wird entsprechend § 1a des Asylbewerberleistungsgesetzes eingestellt.

Lassen Sie mich noch darauf hinweisen: Das ist eine Ermittlung der Bundespolizei, die ihrerseits Zeugen befragen wollte. Als diese Zeugen nicht mehr auffindbar waren, hat sie mit der Staatsanwaltschaft Kontakt aufgenommen. Dort liegt jetzt auch die Sachleistungsbefugnis. Ich kann dazu keine weiteren Angaben machen.

Vielen Dank. - Ich sehe zwei Nachfragen. Zunächst Herr John, bitte.