Protokoll der Sitzung vom 16.12.2021

Vielen Dank. - Ich sehe zwei Nachfragen. Zunächst Herr John, bitte.

Sehr geehrter Herr Minister, erst einmal vielen Dank für die Ausführungen. Ich habe eine Nachfrage. Sie haben klar dargestellt, dass die Beteiligten als Zeugen galten. Auf der anderen Seite wurden sie aber zur Fahndung ausgeschrieben. Ist es üblich, zumindest in Brandenburg, dass Zeugen per Fahndung gesucht werden? Wir wissen ja, es handelt sich um einen Vorgang, bei dem es einen Toten gab und nicht klar ist, wie er zu Tode gekommen ist, bzw. bei dem auch die Hinweise noch nicht ganz aufgeklärt sind. Insofern noch einmal meine Frage: Ist es üblich, dass Zeugen in Brandenburg zur Fahndung ausgeschrieben werden? Wie stehen Sie dazu? - Vielen Dank.

Bitte schön, Herr Minister.

Ich will noch einmal darauf hinweisen: Die Bundespolizei hat die Fahndung ausgeschrieben. Es ist ein normaler Vorgang, dass Zeugen, die keine Tatverdächtigen sind, wenn sie nicht auffindbar sind oder sich gar vorsätzlich der Befragung entziehen, zur Fahndung ausgeschrieben werden.

Vielen Dank. - Dann gibt es noch eine Nachfrage von Herrn Nothing. Bitte sehr.

Herr Innenminister, ich wollte nur noch klarstellen: Ich verwahre mich dagegen, dass ich gesagt hätte, ich betrachtete die sechs Zeugen als Tatverdächtige. Das ist nicht meine Absicht gewesen. Ich habe das nur so kommentiert, wie es in der Zeitung gestanden hat. Wenn sie zur Fahndung ausgeschrieben waren, dann habe ich das so gesagt. Das hat nichts damit zu tun, dass ich diese sechs Personen als Täter oder dergleichen verurteilen will.

Gut. Dann diente dieser Wortbeitrag der Klarstellung. Weitere Fragen sehe ich nicht.

Dann kommen wir zu Frage 837 (Neue Agrarförderkulisse in Brandenburg), gestellt von der Abgeordneten Hiekel, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön.

Danke schön. - Zur Vorbereitung der neuen Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2023 wird derzeit der Nationale Strategieplan abgestimmt. Bis zum 1. Januar 2022 soll dieser vom Bundeslandwirtschaftsministerium bei der EU-Kommission zur Genehmigung eingereicht werden. Diesen Freitag werden die Länder im Bundesrat das Reformpaket beschließen. Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz hat sich mit verschiedenen Anträgen eingebracht, um die brandenburgischen Interessen bei der Gestaltung der GAP zu stärken.

Ich frage die Landesregierung: Für welche Nachbesserungen bei der GAP-Reform, insbesondere bei den Öko-Regelungen, wird sich das Land Brandenburg im Bundesrat einsetzen?

Vielen Dank für die Frage. - Minister Vogel steht schon am Redepult bereit. Bitte schön.

Herr Vizepräsident! Liebe Frau Abgeordnete Hiekel, das war jetzt der richtige Bogen: Wofür wird sich das Land Brandenburg einsetzen? Denn entscheidend sind ja in der Tat nicht die Ausschussberatungen, aus denen übrigens nicht berichtet werden soll - insbesondere darf nicht über das Abstimmungsverhalten in den Ausschüssen berichtet werden -, sondern entscheidend ist am Ende immer, wie im Plenum entschieden wird. Ich darf in diesem Zusammenhang auch darauf hinweisen, dass das Land Brandenburg hier besonders transparent agiert, weil das Abstimmungsverhalten jederzeit unmittelbar nach den Sitzungen auf den Seiten der Vertretung des Landes im Bundesrat bis in die Details veröffentlicht wird. Dies sei vorausgeschickt. Selbstverständlich wird auch das Abstimmungsverhalten in der 1014. Sitzung am Freitag entsprechend dokumentiert werden.

Bei den Verordnungen zur Ausgestaltung der GAP, die Sie angesprochen haben, geht es um die Konditionalitäten-Verordnung, das heißt um die Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, damit ein Landwirt bzw. eine Landwirtin überhaupt Fördermittel beanspruchen kann. Da haben wir uns insbesondere bei der

Frage der Ausgestaltung der 4 % nicht produktiver Flächen und Landschaftselemente dafür eingesetzt, dass Brachen tatsächlich Brachen sind, weil sie ökologisch von besonderem Nutzen sind.

Bei der Direktzahlungsverordnung der GAP, die festlegt, wie genau die Öko-Regelungen oder Eco-Schemes ausgestaltet werden, mit welchen Budgets sie ausgestattet sind, welche Prämie ein Landwirt erhält und wie die Flächen, zum Beispiel Agroforstsysteme oder zusätzliche Brachflächen, anzulegen oder zu bewirtschaften sind, haben wir uns besonders stark engagiert. Wir werden auch dementsprechend im Plenum abstimmen.

Uns ist besonders wichtig, dass aufgrund der Nachteile, die wir durch die Kürzung in der zweiten Säule leider hinzunehmen haben, die erste Säule, die Eco-Schemes, sehr attraktiv ausgestaltet wird, damit unsere Landwirte möglichst davon profitieren können.

Uns war es wichtig - das hatten wir bereits im Vorfeld erreicht -, dass keine Staffelung der Prämiensätze je nach Bundesland stattfindet, das heißt, dass, egal wo beispielsweise ein Hektar zusätzlich stillgelegt oder ein Blühstreifen angelegt wird, ein Landwirt auf schlechteren Böden mit der gleichen Prämienhöhe entschädigt wird wie ein Landwirt in Gunstregionen.

Es gibt - auch das ist wichtig - keinen Länderschlüssel, der das Budget gleichmäßig unter allen Bundesländern aufteilt. Das heißt, unsere Betriebe können aufgrund der schlechten Standortbedingungen davon stärker oder besonders profitieren.

Im Bundesratsverfahren haben wir uns deshalb mit Anträgen eingebracht, um Prämien für die Öko-Regelung zur Aufstockung von Brachflächen, zur Anlage vielfältiger Fruchtfolgen und von Agroforstsystemen weiter zu erhöhen. Das nutzt unseren Betrieben und auch der Umwelt.

Insbesondere zu Agroforstsystemen haben wir noch eine Reihe weiterer Anträge eingebracht, damit Brandenburg, wie auch andere Bundesländer, das Potenzial dieser Systeme ökonomisch und ökologisch vollständig nutzen kann. So setzen wir uns dafür ein, dass nicht nur die Holz-, sondern auch die Nahrungsmittelerzeugung, zum Beispiel aus Obstgehölzen, anerkannter Förderungszweck ist, klare Anforderungen zu Umfang und Anlage der Gehölzstreifen formuliert werden oder invasive Arten von den Gehölzarten ausgenommen werden. Auch sollte insbesondere vor dem Hintergrund der geringen Prämienhöhe die gesamte Fläche und nicht nur die dicht bepflanzte Fläche als zuwendungsfähig anerkannt werden. Ob wir dazu Zustimmung erhalten werden, wissen wir nicht.

Vor allen Dingen ist für uns wichtig - das ist auch entscheidend -, dass die Prämienhöhen verlässlich kalkulierbar, das heißt nicht variabel sind. Dazu gibt es leider Änderungsanträge, über die auch im Plenum abgestimmt werden soll und die zu einer möglichen Absenkung von Prämien tendieren. Diese werden wir im Plenum ablehnen.

Leider war es im Rahmen der Prozesse nicht mehr möglich, weitere Öko-Regelungen aufzunehmen oder die geplante Öko-Regelung zur Grünlandförderung weiter anzupassen.

Ein weiteres Anliegen, über das morgen nicht in der Verordnung, aber in Form einer Entschließung abgestimmt wird, betrifft die Förderung der Ökobetriebe. Veränderungen im zukünftigen Fördersystem dürfen nicht zur Folge haben, dass diese durch Aus

schluss oder fehlende Kombinierbarkeit Prämiennachteile erfahren. Sie wissen: Wir, wie auch andere Länder und wie auch die neue Bundesregierung, haben uns hier sehr ambitionierte Ziele zur Steigerung des Ökoanbaus gesetzt. Ich hoffe, dass das in den anderen Bundesländern mehrheitlich ebenso gesehen wird. - Vielen Dank.

Der Kollege Domres hat eine Nachfrage. Bitte schön.

Danke, Herr Vizepräsident. - Herr Minister, ich habe eine Frage zu den Spielräumen, die das Land Brandenburg in der künftigen Förderperiode haben wird. Sie haben das Thema Blühstreifen und auch das Thema Agroforst angesprochen. In Brandenburg gibt es ja ein Spezifikum, nämlich den Alleenschutz. Wäre es denkbar, dass ein Schutzstreifen zwischen Baumreihe und Acker eingeführt wird und dann als Eco-Scheme finanziert werden kann? Hätte das Land den Spielraum, so etwas zu gestalten?

Herr Abgeordneter Domres, das wird von den Ergebnissen der Abstimmungen morgen abhängig sein. Das wirklich Interessante ist, dass völlig unbekannt ist, wie die Abstimmungen im Bundesrat am Ende ausfallen werden, weil sich die Bundesländer untereinander nicht in dieser Form abstimmen, sondern jedes Bundesland für sich abstimmt. Entsprechend seinem Gewicht wird das dann gewertet. Daher kann ich Ihnen nicht sagen, ob die Anliegen, für die wir uns im Plenum morgen auch verwenden werden, Zustimmung finden oder möglicherweise abgelehnt werden. Daher hatte ich auf die Einsichtnahme in die Dokumentation unserer Landesvertretung verwiesen. Aber ich bin nach dem morgigen Tag gerne bereit, Ihre Frage im Lichte der Ergebnisse des Bundesratsverfahrens zu beantworten.

Vielen Dank, Herr Minister. - Damit sind wir am Ende der Fragestunde. Alle weiteren Fragen werden, wie üblich, schriftlich beantwortet.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 6 und rufe Tagesordnungspunkt 7 auf.

TOP 7: Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Gesetzes zur Ausführung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 7/3685

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

Drucksache 7/4642

Ich eröffne die Aussprache. Es beginnt Frau Abgeordnete Hildebrandt für die SPD-Fraktion. Bitte schön.

Herr Vizepräsident! Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Liebe Zuschauende! Jetzt geht es um eine Änderung des Ausführungsgesetzes zum Schwangerschaftskonfliktgesetz. Was verbirgt sich dahinter? Warum wird dies geändert? Was leisten die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen? Diesen Fragen möchte ich hier kurz nachgehen.

Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen erfüllen eine pflichtige Aufgabe, die durch das Bundesschwangerschaftskonfliktgesetz aufgegeben ist. Das Beratungsspektrum dieser Stellen ist enorm. In einer eindrucksvollen Anhörung Anfang November wurde das sehr deutlich. Gerne möchte ich beispielhaft aus der Schilderung von Frau Theil vom DRK zitieren:

„Unsere Klientinnen und Klienten befinden sich häufig in Multiproblemlagen, weshalb die Beratung oft länger dauert und mehrere Termine umfasst. Ein Fallbeispiel: Eine junge Frau Ende zwanzig sucht in der neunten Schwangerschaftswoche unsere Einrichtung auf. Sie ist hin- und hergerissen, wie die Entscheidung ausfallen soll, ihr Partner lehnt das Kind ab und möchte einen Schwangerschaftsabbruch. Zunächst ist die Frau also in der Beratung dabei zu unterstützen, zu einer eigenen Entscheidung zu kommen. Sie entscheidet sich für das Kind. Dies führt zur Trennung; sie muss aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen, der Kontakt zum Kindsvater bricht zunächst ab. Sie kommt weiter in unsere Beratungseinrichtung. Es geht darum, die Krisensituation in psychosozialer Hinsicht aufzufangen und gleichzeitig konkrete Hilfsschritte einzuleiten: das Jobcenter ins Boot zu holen, den Antrag bei der Stiftung zu stellen, bei der Wohnungssuche, der Hebammensuche usw. zu unterstützen. Auch sozialrechtliche Themen wie Mutterschutz oder Elternzeit spielen eine Rolle. Nach der Geburt sucht die Frau unsere Einrichtung weiterhin auf. Es geht dabei um Sorgerecht und Unterhalt; wir stellen Kontakt zum Jugendamt und zu vielen weiteren Kooperationspartnern her. - Die Beratung umfasste ca. 20 Beratungskontakte; das ist keine Seltenheit. Unsere Beratungen erfordern also große zeitliche Ressourcen.

Nicht selten sind auch Gewalt, sexualisierte Gewalt und der Kinderschutz Thema. […] Ein weiteres Aufgabenfeld ist die sexuelle Bildung für junge Menschen und Erwachsene: In Gruppenveranstaltungen bearbeiten wir Themen wie Körperwissen, Verhütung, sexuelle Vielfalt, eigene Grenzen und Selbstbestimmung.“

Das war ein kurzer Einblick in die Praxis. Es geht also bei den Beratungsstellen um weit mehr als eine Pflichtberatung vor einem möglichen Schwangerschaftsabbruch. Unsere 52 Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sind oft erste Ansprechpartner bei familienunterstützenden Leistungen.

Was ändert sich nun? Unser brandenburgisches Ausführungsgesetz regelt die Finanzierung und die Auswahl auf Landesebene. Das wird nun angefasst. Warum? Bisher war es in Brandenburg so geregelt, dass nur die Beratungsstellen vorrangig gefördert wurden, die das komplette Beratungsportfolio, bis hin zur Ausstellung eines Scheines zum Schwangerschaftsabbruch, im Angebot hatten. Dieser Schein ist ja die Voraussetzung für die Straffreiheit eines Schwangerschaftsabbruchs; denn - darauf möchte ich deutlich hinweisen - eine Frau, die ihre Schwangerschaft abbricht, begeht im Deutschland des 21. Jahrhunderts noch immer eine Straftat.

Zu den geförderten Stellen gehörten bisher nicht die Beratungsstellen der Caritas, weil sie seit 2001 keinen Schein für einen Schwangerschaftsabbruch mehr ausstellen und damit nicht das komplette Beratungsprogramm mit offenem Beratungsausgang abdecken. Durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sind die bisherigen Brandenburger Kriterien allerdings nicht mehr anzuwenden. Im Hinblick auf die Trägervielfalt müssen nun auch die Beratungsstellen der Caritas berücksichtigt und gefördert werden.

Die Wertigkeit und die Kombination der Kriterien, nach denen die Förderung nun verteilt wird, sind sehr komplex. Hier spielen Auslastung, örtliche Verhältnisse, Art und Umfang des Beratungsangebots und die Personalausstattung eine Rolle. Kritik in den Stellungnahmen kam unter anderem genau daran: Wie lassen sich Auslastungskriterien in strukturschwachen ländlichen Gegenden mit denen im urbanen Raum vergleichen? Gefährdet das möglicherweise die kleineren Beratungsstellen? - Die Regelung sieht für diesen Fall vor, dass hier das Kriterium der kurzen Wege greift. So erhält eine Beratungsstelle im ländlichen Raum dann trotzdem ihre Förderberechtigung.

Das Auslastungskriterium ist generell schwer zu fassen. In dem Bericht haben wir gerade gehört, dass bestimmte Beratungsfälle sehr zeitaufwendig und langwierig sind. Gerade auch die Beratung von Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund ist mit mehr Zeitaufwand und externer Hilfe verbunden, teilweise auch als aufsuchende Arbeit. In der Gesetzesbegründung wird aber deutlich, dass diese ressourcenintensivere Beratung in der Bewertung der Auslastung Berücksichtigung finden soll. Wichtig ist, dass die angepasste Anerkennungsrichtlinie zeitnah vorgelegt wird. Die Förderverordnung bleibt ja gleich.

Generell werden wir uns mit der Ausfinanzierung der Schwangerschaftskonfliktberatung als wichtiges familienunterstützendes Beratungssystem weiter auseinandersetzen müssen. Wenn wir auf den Bund schauen und da am Horizont die Hoffnung besteht, den Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafgesetzbuch herauszulösen - von § 219a können wir uns hoffentlich schon eher verabschieden -, werden sich ohnehin ganz neue Diskussionen ergeben. Das ist aber Zukunftsmusik. Zunächst müssen wir die Maßgaben des Bundesverwaltungsgerichts umsetzen. Das geschieht mit dieser Gesetzesänderung. Wir bitten um Zustimmung.

Vielen Dank. - Wir fahren in der Aussprache mit dem Beitrag der Abgeordneten Bessin für die AfD-Fraktion fort. Bitte schön.

Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Liebe Brandenburger! Wir reden heute und gerade jetzt über ein wirklich sehr heikles und für viele Menschen auch emotional aufgeladenes Thema, nämlich über die Schwangerschaftsberatung bzw. die Schwangerschaftskonfliktberatung und die Förderung der Beratungsstellen. Ganz besonders davon betroffen ist die Caritas, deren Schwangerschaftsberatungsstellen auf Weisung der katholischen Kirche seit 2001 keine Schwangerschaftskonfliktberatungen mehr anbieten. Deswegen wurden sie bisher als nachrangig zu fördernde Beratungsstellen nicht mehr gefördert.

Gerade Lebensschutzvereine und -organisationen haben jedoch unter der heutigen linken Politik ein hartes Leben, wie es beispielsweise auch die Lebensschützer der Organisation „Demo

für Alle“ über sich ergehen lassen mussten. Schon vor fünf Jahren beschimpfte sie ein hessischer Abgeordneter der Linken als Klerikalfaschisten. Der Einsatz für das Leben und für Familien hat allerdings in keiner Art und Weise oder auch nur im Ansatz irgendetwas mit Faschismus zu tun.

Abtreibungen grundsätzlich zu verbieten und jede Frau in jeder Lebenslage zum Austragen eines Kindes zu zwingen, verlangt niemand. Doch Abtreibungen stets zu bagatellisieren und auch noch Tür und Tor für Abtreibungswerbung zu öffnen, ist einfach unangemessen, und zwar nicht nur aus religiösen Gründen.