Abtreibungen grundsätzlich zu verbieten und jede Frau in jeder Lebenslage zum Austragen eines Kindes zu zwingen, verlangt niemand. Doch Abtreibungen stets zu bagatellisieren und auch noch Tür und Tor für Abtreibungswerbung zu öffnen, ist einfach unangemessen, und zwar nicht nur aus religiösen Gründen.
Ungeborene Kinder haben ein Recht auf Leben. Viel zu oft wird dieses Recht jedoch Zukunftsängsten untergeordnet. Solchen Ängsten muss gerade durch konkrete Hilfen für Familien in allen Lebenslagen vorgebeugt werden.
Nein. - Insbesondere sollte der lebensrettende Ausweg der Adoption erleichtert und auch gefördert werden. Die Möglichkeiten der anonymen bzw. vertraulichen Geburt könnten beispielsweise weiter ausgebaut werden.
Die Gesellschaft muss in Familien, Schule und Medien den Respekt vor dem Leben und ein positives Bild von Ehe und Elternschaft vermitteln. Ich weiß, damit haben viele von Ihnen hier in diesem Raum ein Problem. Aber das stellt nun einmal noch immer die Mehrheitsgesellschaft auch in Brandenburg dar.
Diesen Bedarf erkennt man daran, dass seit Jahren in Deutschland jährlich rund 100 000 ungeborene Leben getötet werden, was der Zahl der Einwohner einer Großstadt entspricht.
Die verpflichtende Schwangerschaftskonfliktberatung ist in vielen Fällen leider zu einem formalen Verwaltungsakt verkümmert und befördert die Bagatellisierung von Abtreibungen. Erinnern wir uns einmal zurück an die Anhörung, wie es so schön heißt, die wir im Ausschuss hatten. Dort wurde von Videokonferenzen und Telefonberatungen gesprochen, wenn es um das Leben eines Ungeborenen geht. Die Beratung muss stattdessen dem Schutz des Lebens dienen.
In der Regel liegen nur bei 3 bis 4 % der deutschen Abtreibungen medizinische oder kriminologische Gründe vor. Der Rest erfolgt aus sozialen Gründen. Für etliche dieser Frauen ist eine Abtreibung eine einschneidende Erfahrung, an die sich die meisten ihr Leben lang erinnern und die zu lang anhaltenden Schuldgefühlen, psychosomatischen Beschwerden oder depressiven Reaktionen führen kann. Abtreibungen müssen deshalb sorgsam abgewogen und die Frauen bestmöglich aufgeklärt werden. Deshalb muss jede Beratung am Schutz des ungeborenen Lebens orientiert sein. Hierfür müssen werdenden Eltern und alleinstehenden Frauen in Not finanzielle, aber auch viele andere Hilfen vor und nach der Entbindung angeboten und auch Adoptionsverfahren vereinfacht werden.
Doch wir haben bei dem vorliegenden Gesetzentwurf große Zweifel, ob er dieser Zielstellung wirklich dienlich ist, weshalb wir ihn ablehnen, so wie wir auch bereits im Ausschuss gegen den Entwurf gestimmt haben. Wir befürchten, dass hierdurch primär Beratungsstellen zukünftig die Förderung versagt wird, die eben keine Scheine ausstellen, die dann zur Abtreibung berechtigen.
Die Caritas hatte einen entsprechenden Formulierungsvorschlag für § 4 Abs. 2 vorgelegt, der geeignet wäre, eines der Probleme zu lösen. Dieser wurde jedoch nicht berücksichtigt. Deswegen werden wir auch heute Ihrer Beschlussempfehlung nicht zustimmen. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Kollegin Augustin für die CDU-Fraktion fort. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauende! Die Beratung bei Schwangerschaft und auch das aufklärende Gespräch bei Überlegungen, die Schwangerschaft abzubrechen, werden in Brandenburg in 52 Beratungsstellen geleistet. Gefördert werden die Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen durch das Land auf Grundlage des Schwangerschaftskonfliktgesetzes. Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf war eine Anpassung an die Rechtsprechung notwendig. Meine Kollegin Elske Hildebrandt ist schon darauf eingegangen.
Die Caritas bietet die Schwangerschaftsberatung, aber eben nicht die Schwangerschaftskonfliktberatung mit Ausstellung des entsprechenden Scheines für eine Abtreibung an. Dass ihre Förderung dadurch entfiel, wertete das Bundesverwaltungsgericht mit Blick auf das Brandenburger Ausführungsgesetz als nicht ausreichend. Auftrag an die Anpassung mit dem Gesetzentwurf ist daher, Auswahlkriterien für den Fall festzulegen, dass die Anzahl der beauftragten Beratungsstellen über den notwendigen Bedarf hinausgeht. Es ist im Sinne der CDU-Fraktion, dass mit dem neuen Ausführungsgesetz der notwendigen Pluralität in der Schwangerschaftsberatung auch Rechnung getragen wird.
Die Entscheidung zum Schwangerschaftsabbruch sollte nie leichtfertig erfolgen. Ob kirchliche oder atheistische Beratungsstellen - es gibt eine große Bandbreite an Beratungsmöglichkeiten. Die Caritas zählt für uns als ein wichtiger Partner dazu.
Die Klage mag den Anlass und die Notwendigkeit aufgezeigt haben. Aber insgesamt haben die Debatte um den Gesetzentwurf und vor allem auch die Anhörung im Ausschuss ein gutes Bild der Praxis der Schwangerschaftsberatung gegeben. Die unterschiedlichen Anzuhörenden haben dabei ihre Erfahrungen aus dem Alltag sehr deutlich machen können. Das war für uns alle ein sehr guter Einblick in die Vielfalt der Beraterinnen und Berater und in die Vielfalt der Aufgaben.
Selbstredend steht die katholische Kirche als gesellschaftliche Gruppe konsequent für den Schutz des ungeborenen Lebens ein. Daher stellt sie in ihren Beratungsstellen auch keine Beratungsscheine für einen Schwangerschaftsabbruch aus. Innerhalb des geförderten pluralen weltanschaulichen Angebots leisten diese einen unverzichtbaren Beitrag und übernehmen gesellschaftliche Verantwortung.
Wie die Vertreterin der Caritas deutlich ausführte, ist die Nachfrage bei der Caritas sehr groß und keineswegs allein auf Frauen katholischen Glaubens reduziert. So sind es nach ihrer Ausführung gerade auch Frauen mit Migrationshintergrund und/oder muslimischen Glaubens, die bei der Caritas beraten werden. Die Praxiserfahrung zeigt, dass diese einen hohen Beratungsbedarf haben, der meist auch mit mehreren Sitzungen verbunden ist.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Praxisarbeit - was Schwangerschaftsberatung und Schwangerschaftskonfliktberatung täglich vor Ort bedeuten - konnten alle Anzuhörenden sehr gut nachzeichnen. Abseits der Änderungen im Ausführungsgesetz stand bei den Fragen von uns Ausschussmitgliedern aber gerade auch die besondere Zeit zu Corona im Fokus. Im Gegensatz zu Ihnen, Frau Bessin, habe ich schon feststellen können, dass die Beratung sicherlich schwieriger war, von den Beratungsstellen aber dennoch hervorragend geleistet wurde, auch per Telefon, auch per Videokonferenz.
Die Sicherstellung eines ausreichenden pluralen Angebots wohnortnaher Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen ist aber der Hauptaspekt. Ob Beratung zu Sexualkundefragen und Sorgen bezüglich der Schwangerschaft oder eine Beratung zum Schwangerschaftsabbruch - es ist ein sehr sensibles Feld und die Beratungsleistung immens wichtig. Gerade die Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch muss sorgfältig abgewogen werden.
Abseits der Debatte über den Schutz des ungeborenen Lebens wird immer wieder zu Recht darauf hingewiesen, dass die Entscheidung für die Frau nicht nur zu diesem Zeitpunkt, sondern auch längerfristig Auswirkungen hat. Frauen, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, erfahren eine psychische Belastung, die sie Zeit ihres Lebens begleiten wird. Ja, mir persönlich und uns als CDU ist der Aspekt des Schutzes des ungeborenen Lebens wichtig. Aber ich werde nicht müde, zu sagen, dass die Schwangerschaftskonfliktberatung auch im wesentlichen Interesse der Schwangeren ist, um genau das in der Beratung ebenfalls zu erfahren: welche Auswirkungen das für sie persönlich in der psychischen Belastung haben kann. Die Erfahrung zu teilen, dafür zu sensibilisieren, was die Entscheidung für die Frau bedeutet, Hilfsangebote zu machen - all das und mehr ist unentbehrlich.
Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird der Rechtsprechung Folge geleistet. Die Änderungen haben daher im großen Ganzen Zustimmung - nicht nur bei den Anzuhörenden - gefunden. Ja, es gab auch weitergehende Forderungen, gerade was die Unterstützung der Beratungsleistung und die Flächenabdeckung betrifft. Wir kennen es aus der Haushaltsdebatte gestern: Mehr ist immer gut. Nicht alles kann geleistet werden. Die wichtigsten Punkte erfüllt das Brandenburger Ausführungsgesetz aber.
Ich muss Ihnen auch sagen, Frau Bessin, wir haben auch Rücksprache mit der Caritas gehalten, die keine Wünsche für weitergehende Änderungen hatte. Insofern haben wir keinen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf eingebracht. Daher bitte ich um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf und danke für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht jetzt Frau Abgeordnete Fortunato zu uns. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Eine Mutter von zwei schon fast erwachsenen Kindern, 40 Jahre alt, wird ungewollt schwanger. Sie ist unschlüssig, was sie tun soll. Für eine Beratung muss sie sich einen Tag von der Arbeit freinehmen, weil die Angebote nur noch an zentralen Orten vorzufinden sind. Was Schwangerschaftskonfliktberatung ist, haben meine Kolleginnen und Kollegen hier schon erklärt. Das muss ich nicht weiter erklären. Aber dass die neuen Auswahlkriterien nur die Auslastung im Blick haben und damit die Beratung eben nur an zentralen Orten vorzufinden sein wird, macht es für viele Frauen aus dem ländlichen Raum schwierig. Einige Beratungsstellen werden für sie unerreichbar sein. Darauf möchte ich hier unbedingt hinweisen, weil ich denke, dass das eines der Hauptprobleme ist. Auch die Anzuhörenden haben uns erklärt, dass das eines der Haupt- probleme sei.
Alle Beraterinnen und Berater sind verpflichtet, die Gespräche ergebnisoffen zu führen. Das heißt, dass sie die Frauen darin unterstützen sollen, eine für ihr Leben stimmige eigene Entscheidung zu treffen, die sie auch in Zukunft vor sich selbst vertreten können. Dazu braucht es oft Zeit für Gespräche. All das muss gesetzlich geregelt sein. So weit, so gut.
Aber nicht nur, dass wir nach wie vor in patriarchalen Zeiten leben - nun sind möglicherweise viele Frauen durch die gesetzliche Neuregelung, zu der es übrigens nicht einmal eine Übergangsfrist gibt, von den Beratungsangeboten komplett abgeschnitten. Nicht der Mensch - in dem Falle die Frau -, so hat es den Anschein, steht im Mittelpunkt, sondern die Auslastung. Sprich, die Wirtschaftlichkeit spielt die Hauptrolle. Die Träger müssen sich nach wie vor an den Kosten für die Beratungsstelle beteiligen, obwohl es meiner Meinung nach eine Pflichtaufgabe ist. Dass der Mensch nicht im Geringsten im Mittelpunkt steht, zeigt sich spätestens daran, dass die besonderen Bedarfe zum Beispiel von Menschen mit Migrationshintergrund, die von kulturellen bis zu sprachlichen Hürden reichen, nicht berücksichtigt sind. Auch die besonderen Belange der Menschen mit Behinderungen bleiben im Gesetzentwurf nach wie vor völlig unberücksichtigt, obwohl gerade ihnen immer mehr Rechte, was die Sexualität und die Familienplanung betrifft, zugestanden werden, was im Jahre 2021 auch richtig ist. Fraglich bleibt, warum damit einhergehende besondere Beratungsbedarfe keine Anerkennung finden.
Von der Entlohnung der Beraterinnen und Berater ganz zu schweigen! Ihre Aufgabenbereiche werden stetig größer und komplexer. Sie verfügen über eine gute Ausbildung und gute Abschlüsse. Aber monetär entgolten wird ihnen das nicht.
All das fehlt im Gesetz. Nicht ein einziges Argument aus der Anhörung ist aufgegriffen worden. Es geht eben anscheinend nicht um Qualität, sondern um „billig“. Für den 3. November wurden Experten eingeladen - meine Kolleginnen haben es schon gesagt -, deren Darlegungen und Argumente für meine Begriffe viel zu wenig Wirkung auf den vorliegenden Gesetzentwurf hatten. Das war auch nach der Anhörung zur Frühförderung so, beim Fachgespräch zum Impfen, beim Thema der Schulgesundheitsfachkraft und, wie wir heute von meiner Kollegin Dannenberg gehört haben, auch beim Thema der Qualitäts- und Teilhabeverbesserung in den Kitas. So langsam glaube ich, dass die oder der Letzte der Fachleute begriffen haben wird, dass sie manchmal bloß pro forma beteiligt werden. Das schafft für meine Begriffe kein Vertrauen. Derweil sich DIE LINKE weiterhin für die Abschaffung der §§ 219 und 219a starkmacht, scheint es, als
schaffe die Koalition hier die Beratungsangebote für Frauen mit besonderen und multiplen Bedarfen mal eben kurz ab.
Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Abgeordneten Damus für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort. Bitte schön.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Am 22. September starb die 30-jährige Izabela S. im Krankenhaus von Pszczyna in Polen, weil sich die Ärzte nicht trauten, ihren bereits im Sterben liegenden Fötus abzutreiben. Sie befürchteten strafrechtliche Konsequenzen aus dem restriktiven polnischen Abtreibungsrecht. Sie warteten, bis es zu spät war. Die Mutter starb an einer Blutvergiftung, ausgelöst durch den dann bereits toten Fötus. Sie hinterließ einen Mann und eine Tochter. Polnische Frauen melden sich in Frankfurt (Oder), in Schwedt, in Berlin. Sie brauchen Unterstützung von unseren Beratungsstellen und Ärztinnen und Ärzten.
In den USA hat Donald Trump den Supreme Court gezielt mit Abtreibungsgegnerinnen und -gegnern besetzt. So bleibt nun das strenge texanische Abtreibungsgesetz in Kraft, das selbst nach einer Vergewaltigung keine Abtreibung ermöglicht.
Ein striktes Abtreibungsverbot führt nie zu weniger Abtreibungen. Es führt zu Illegalität, zu Verletzungen, zu Todesfällen. Diese Probleme haben wir in Deutschland nicht. Ja, in der Tat, diese Probleme haben wir zum Glück nicht. Dennoch ist die Situation auch in Deutschland und in Brandenburg keineswegs unproblematisch.
Haben Sie schon einmal eine Straftat begangen? Diese Frage habe ich vor ein paar Monaten bei der Demonstration zum „Safe Abortion Day“ den Demonstrierenden hier vor dem Landtag gestellt. Denn jede Frau, die eine Abtreibung vornehmen lässt, begeht eine Straftat - und das betrifft im Laufe ihres Lebens ein Viertel aller Frauen. Sie wird nur nicht strafrechtlich verfolgt, wenn sie eine Pflichtberatung nachweist und die Abtreibung in einer bestimmten Frist stattfindet. § 218 kommt im Strafgesetzbuch gleich hinter Mord und Totschlag.
Statt um Strafverfolgung müsste es aber um Gesundheitsversorgung gehen, um soziale und finanzielle Fragen und letztlich um die Selbstbestimmung der Frau über ihren eigenen Körper und ihr eigenes Leben.
Ich bin froh, dass die Ampelkoalition § 219a, das sogenannte Werbeverbot, abschaffen wird, denn es ist in Wahrheit ein Informationsverbot. Wir brauchen niederschwellige Informationen darüber, wo mit welcher Methode Abbrüche vorgenommen werden und welche Sprachen die Ärztin oder der Arzt spricht. Eine Kommission soll sich zudem damit befassen, wie Abtreibung außerhalb des Strafgesetzbuches geregelt werden kann. Nach 150 Jahren müssen Schwangerschaftsabbrüche endlich entkriminalisiert werden!
Das Schwangerschaftskonfliktgesetz regelt jene bereits erwähnte Pflichtberatung und die dafür notwendigen Beratungsstellen. Grund für die Neuregelung ist - wir haben es gehört - eine Klage der Caritas. Die Caritas bietet die klassische Schwangerschaftskonfliktberatung allerdings gar nicht an, weil die katholische Kirche ihr untersagt hat, zu Abtreibungen zu beraten. Das Bundesverwaltungsgericht urteilte dennoch, dass diese Beratung staatlich gefördert werden müsse, auch wenn sie nicht zu allen Aspekten informiere. Das Urteil haben wir zu akzeptieren.
Im Land Brandenburg gilt es, Sorge dafür zu tragen, dass es genügend Stellen gibt, die zu Abbrüchen beraten und die Abbrüche vornehmen. Es werden immer weniger. Die Generation von Ärztinnen und Ärzten, die noch unter dem liberalen Abtreibungsrecht der DDR praktiziert haben, geht in den Ruhestand. Ärztinnen und Ärzte überlegen es sich sehr gut, ob sie Abtreibungen vornehmen und dies kommunizieren. Nicht selten werden sie angefeindet oder gar verklagt, und das nicht nur in katholisch geprägten Gegenden, wo Frauen inzwischen teils über hundert Kilometer fahren müssen und selbst in manchen Großstädten kein Angebot mehr finden.
Gerade im ländlichen Raum Brandenburgs ist die Erreichbarkeit wichtig. Daher finde ich es problematisch, dass acht Stunden als zumutbare Anfahrtszeit für die Beratung zugrunde gelegt werden. Dreieinhalb Stunden hin, dreieinhalb Stunden zurück für eine Stunde Beratung, das bedeutet einen Einzugskreis von ganz Brandenburg und die Notwendigkeit, einen Tag Urlaub zu nehmen - nicht leicht, wenn man auf den ÖPNV im ländlichen Raum angewiesen ist, ein kleines Kind hat und wegen der Frist die Zeit drängt. Auch die Auslastung von Beratungsstellen ist ein schwieriges Kriterium. Natürlich ist eine Beratungsstelle in Potsdam oder Cottbus stärker frequentiert als eine in der Uckermark oder der Prignitz.
Diese Kriterien, die sich aus Bundesregelungen ableiten, müssen so bald wie möglich auf den Prüfstand. Denn das Strafgesetzbuch ermöglicht eine legale Abtreibung nur in einem kurzen Zeitfenster, und eine Schwangerschaft wird nicht immer sofort festgestellt.
Ich bin froh, dass das Thema auf Bundesebene nun angepackt wird und wir hoffentlich bald bessere gesetzliche Rahmenbedingungen vorfinden, um auch in Brandenburg die Versorgung der betroffenen Frauen zu erleichtern.
Vielen Dank. - Für die BVB / FREIE WÄHLER Fraktion spricht jetzt Frau Abgeordnete Nicklisch zu uns. Bitte sehr.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Ein Kind wird erwartet - in den meisten Fällen löst diese Nachricht Freude aus. Hierfür spielen natürlich gefestigte berufliche und finanzielle Voraussetzungen eine wesentliche Rolle. Aber es gibt aus den unterschiedlichsten Gründen auch ungewollte Schwangerschaften. Diese werden unter anderem durch schwierige soziale und damit auch finanzielle Verhältnisse bedingt, aber auch durch schlimme Straftaten wie Vergewaltigung. Da ist es nur nachvollziehbar, dass Frauen in einen Konflikt geraten, ob sie das Kind behalten möchten oder eine Abtreibung vornehmen. Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland nach § 218 des Strafgesetzbuches immer noch unter Strafe gestellt. Das hat
Frau Hildebrandt ja schon gesagt. Aber Gott sei Dank kann nach § 218a des Strafgesetzbuches ein strafloser Schwangerschaftsabbruch vorgenommen werden, wenn die Schwangere den Schwangerschaftsabbruch verlangt und dem Arzt durch eine Bescheinigung nachgewiesen hat, dass sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff hat beraten lassen, der Schwangerschaftsabbruch von einem Arzt vorgenommen wird und seit der Empfängnis nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sind.
Wenn ich bedenke, dass Frauen diesbezüglich schon seit 150 Jahren für Selbstbestimmung, für die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und die damit verbundene Abschaffung des § 218 des Strafgesetzbuches kämpfen, meine ich, dass dieses Thema nicht mit der heutigen Debatte zum Gesetzentwurf zur Änderung des Brandenburgischen Gesetzes zur Ausführung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes enden sollte.
Beim vorliegenden Gesetzentwurf, der in der Anhörung im Gesundheitsausschuss am 3. November dieses Jahres thematisiert wurde, geht es darum, die brandenburgischen Ausführungsregelungen zu der noch aktuellen Förderpraxis aufgrund von Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg anzupassen. So sollten zum einen Festlegungen zu Auswahlkriterien getroffen werden, denn bisher bestehen bei einem Überangebot an Beratungsstellen keine gesetzlichen Auswahlkriterien in Bezug auf Kürzungen der Förderung. Berücksichtigt werden müssen auch die unterschiedlichen weltanschaulichen Ausrichtungen.
Zum anderen soll eine Berichtspflicht eingefordert werden, die nunmehr sowohl für Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen als auch für Beratungsstellen der allgemeinen Schwangerschaftsberatung gilt. Die Beratungsstellen der Caritas für eine allgemeine Schwangerschaftsberatung waren bisher nicht verpflichtet, jährlich einen Tätigkeitsbericht mit statistischen Angaben beim Land einzureichen. Da sie größtenteils bereits auf freiwilliger Basis Berichte eingereicht haben, dürfte ihnen dadurch kein Mehraufwand entstehen.
Die Neuerungen sorgen für mehr Transparenz. Sie tragen auch dazu bei, eine gute Beratungsqualität sämtlicher geförderter Beratungsstellen zu sichern. Die dadurch herbeigeführte Verbesserung begrüßen wir als BVB / FREIE WÄHLER. Dementsprechend stimmt BVB / FREIE WÄHLER dem Gesetzentwurf zu. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.