Protokoll der Sitzung vom 16.12.2021

Die Neuerungen sorgen für mehr Transparenz. Sie tragen auch dazu bei, eine gute Beratungsqualität sämtlicher geförderter Beratungsstellen zu sichern. Die dadurch herbeigeführte Verbesserung begrüßen wir als BVB / FREIE WÄHLER. Dementsprechend stimmt BVB / FREIE WÄHLER dem Gesetzentwurf zu. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. - Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Nonnemacher zu uns. Bitte schön.

Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Schwangerschaftskonfliktgesetz besagt: Jede ungewollt

schwangere Frau hat Anspruch auf eine ergebnisoffene Schwangerschaftskonfliktberatung. - Darüber hinaus kann sich jede Frau und jeder Mann zu allen Fragen rund um die Schwangerschaft sowie zu Sexualaufklärung, Verhütung oder Familienplanung beraten lassen. Diese Beratungen leisten hierzulande 52 Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen unterschiedlichster Träger. Das Beratungsstellennetz deckt jeden Landkreis ab. Das Beratungsangebot ist damit ein elementarer Bestandteil der psychosozialen Versorgung Schwangerer und werdender Familien im Land Brandenburg.

Das Land hat nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz den Auftrag, ein solches, weltanschaulich vielfältiges Angebot wohnortnaher Beratungsstellen sicherzustellen. Dabei ist für je 40 000 Einwohnende mindestens eine Vollzeitberatungskraft zu fördern. Die Mindestversorgung kann überschritten werden, um Wohnortnähe, weltanschauliche Pluralität und eine ordnungsgemäße Beratungstätigkeit sicherzustellen.

Die hier zur Abstimmung stehende Gesetzesänderung wurde notwendig, nachdem das Bundesverwaltungsgericht detaillierte Anforderungen an die weltanschauliche Trägervielfalt formuliert hatte. Demnach ist ein Beratungsangebot erforderlich, wenn es weltanschaulich unterscheidbar ist und von den Ratsuchenden in relevantem Maße nachgefragt wird. Als Folge dieses Urteils waren die Beratungsstellen der Caritasverbände in die Förderung aufzunehmen, obwohl sie keine Schwangerschaftskonfliktberatung anbieten. Der Gesetzentwurf passt das Ausführungsgesetz an diese neuen Bedingungen an.

Das Auswahlverfahren unter den zu fördernden Beratungsstellen wird neu geregelt. Das Angebot hat sich am Bedarf der Ratsuchenden auszurichten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht sehr deutlich gemacht. Wird ein Angebot nachgefragt, ist es zu fördern. Deswegen ist die Auslastung das erste zu prüfende Kriterium, denn hierin schlägt sich nieder, welche Beratungsangebote besonders nachgefragt werden. Unter den weniger ausgelasteten Angeboten ist eine Auswahl nach den Angebotskriterien örtliche Verhältnisse, Art und Umfang des Beratungsangebotes und Personalausstattung vorzunehmen. Berechtigte Interessen der Träger können auch geltend gemacht werden. Ist ein Beratungsangebot zur Wahrung der weltanschaulichen Pluralität erforderlich, so ist die Förderung mit einer Mindestausstattung an Beratungskräften garantiert.

Ein zweiter Schwerpunkt liegt aber auf der Qualitätssicherung für alle Beratungsstellen gleichermaßen.

Mit einer weiteren Neuerung wollen wir dem Fachkräftemangel begegnen. In Zukunft sollen auch Ärztinnen und Ärzte die Schwangerschaftskonfliktberatung anbieten und zur Mindestversorgung beitragen können.

Die Gesetzesänderung soll am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Der Entwurf wurde im Rahmen der Verbändeanhörung intensiv diskutiert. Die Trägerverbände beteiligten sich mit umfangreichen Stellungnahmen. Unter Pandemiebedingungen wurden etliche konstruktive Gespräche mit der LIGA, einzelnen Trägern und Interessenvertretern vulnerabler Zielgruppen geführt. Die Regelungen konnten geschärft werden. Viele der von den Trägern angesprochenen Punkte konnten in der Begründung berücksichtigt werden. Es freut mich, dass ich Ihnen heute nunmehr einen rundum abgestimmten und ausgewogenen Gesetzentwurf vorlegen kann.

In der Ausschussanhörung wurde eindrucksvoll die umfassende Beratung und Begleitung Schwangerer beleuchtet, die die Beratungsstellen in der Praxis leisten - die Kolleginnen der unterschiedlichen Fraktionen haben ja auch viele sehr anschauliche Beispiele gebracht, die das illustrieren. Diese Arbeit soll durch die Gesetzesänderung im Interesse aller Ratsuchenden nachhaltig sichergestellt werden.

Mit diesen neuen Regelungen bleibt das Beratungsstellennetz erhalten. Wir haben aber künftig noch mehr Instrumente in der Hand, um den Bedarfen im Land qualitativ und quantitativ besser Rechnung zu tragen. So kommen wir dem Ziel näher, schwan

geren Frauen im Konfliktfall optimal Hilfe anzubieten und Familien in der vulnerablen Gründungsphase zu beraten, zu begleiten und ihnen wirksam zu helfen. - Ich danke Ihnen.

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Wir sind damit am Ende der Aussprache und kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz auf Drucksache 7/4642 zum Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Gesetzes zur Ausführung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes. Wer stimmt der Beschlussempfehlung zu? - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist diese Beschlussempfehlung bei Stimmenthaltungen mehrheitlich angenommen und das Gesetz in 2. Lesung verabschiedet.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 7 und rufe Tagesordnungspunkt 8 auf.

TOP 8: Zweites Gesetz zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 7/4215

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

Drucksache 7/4644

Ich eröffne die Aussprache. Für die SPD-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Lüttmann zu uns. Bitte schön.

Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am sichtbarsten wird der Erfolg oder Misserfolg von Politik dann, wenn sie in der Realität ankommt. So ist die Tatsache, dass zugezogene Geflüchtete und bereits vorher dort lebende Menschen in Cottbus, in meiner Heimatstadt Oranienburg und an vielen anderen Orten im Land weitgehend reibungslos zusammenleben, vielleicht die beste Bestätigung dafür, dass die Integrationspolitik Brandenburgs erfolgreich ist. Die Entscheidung des Landes im Jahr 2018, neben der Migrationssozialarbeit für neu ankommende Flüchtlinge auch eine solche für diejenigen, die schon länger da sind, anzubieten, war genau richtig. Um die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Integrations-, Migrations- und Ausländerbeauftragten zu zitieren: Hier hat sich das Land Brandenburg in vorbildlicher Weise engagiert und mit der Integrationspauschale - heute: Integrationsbudget - und der Migrationssozialarbeit II zwei hervorragende Instrumente geschaffen, mit denen vor Ort flexibel, auf die jeweilige Situation zugeschnitten, nachhaltige Struktur- und Beratungsangebote entwickelt und umgesetzt werden konnten.

Zugleich zeigt die Statistik, dass wir in diesem Jahr wieder mit deutlich steigenden Flüchtlingszahlen in Brandenburg zu rechnen haben. So lag das prognostizierte Aufnahmesoll im Januar noch bei 2 700, im Oktober dann schon bei 5 400 Personen. Sprich: Wir rechnen nun mit einer doppelt so hohen Zahl an

Flüchtlingen, die 2021 zu uns kommen. Mehr Flüchtlinge, das bedeutet eben auch mehr Integrationsnotwendigkeiten.

Deshalb ist es noch wichtiger, dass wir die Migrationssozialarbeit II bis mindestens 2024 erhalten und auch das Integrationsbudget weiterführen. Damit geben wir allen Betroffenen Planungssicherheit: zum einen den Menschen, denen wir helfen, und zum anderen auch den Kolleginnen und Kollegen, die in diesen Bereichen arbeiten.

Hierfür haben wir im Haushalt 2022 noch einmal Veränderungen vorgenommen und die entsprechende Finanzierung gesichert. Die finanziellen Mittel für die Migrationssozialarbeit II haben wir im Haushaltsverfahren um 5,3 Millionen Euro erhöht. Damit stehen wieder Mittel in Höhe von rund 15 Millionen Euro zur Verfügung. Das Integrationsbudget zur Unterbringung, Aufnahme und Integration von Flüchtlingen in Höhe von rund 9 Millionen Euro wird jetzt ebenfalls erhalten.

Ich verstehe die Forderung nach einer unbefristeten Verstetigung dieser Integrationsmaßnahmen, wie sie von den Linken vorgetragen wird. Doch ist die weitere Notwendigkeit eventuell auch über das Jahr 2024 hinaus von einigen Rahmenbedingungen abhängig: Wie viele geflüchtete Menschen kommen noch zu uns, und wie geht es mit der Integrationsförderung auf Bundes- und auf europäischer Ebene weiter? Deshalb sind die Befristung und die geplante Evaluierung der Integrationsmaßnahmen sinnvoll.

Zugleich könnte ich mir vorstellen, dass wir die Integrationsarbeit im Land Brandenburg insgesamt weiter strukturieren. Dabei sollte neben der Frage, wie wir die finanziellen Mittel am zielgenauesten und effizientesten einsetzen, auch die Frage beantwortet werden, welche Mittel vom Bund und von der EU kommen und wie diese eingesetzt werden können. Am Ende dieses Prozesses könnte auch ein neues Integrationsgesetz stehen, das bessere Integration und effizienteren Mitteleinsatz miteinander verbindet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss noch eine weitere frohe Botschaft verkünden. Ich freue mich sehr, dass die Beratungsstelle bei der Integrationsbeauftragten ebenfalls für die nächsten drei Jahre verstetigt wird. Wie ich gehört habe, ist der Vertrag dieser Tage unterschrieben worden. Somit wird auch diese wichtige Beratungsarbeit fortgesetzt.

Unterm Strich kann man also feststellen: Wir machen mit der Fortsetzung der Migrationssozialarbeit II und des Integrationsbudgets sowie der Beratungsstelle bei der Beauftragten mehr als so manch anderes Bundesland.

Zugleich setzen wir unsere Hoffnung auch in die neue Bundesregierung, dass es hierfür künftig noch stärkere Unterstützung geben wird. Die Ankündigungen aus dem Ampel-Koalitionsvertrag, dass es zum Beispiel eine Verstetigung der Bundesbeteiligung an flüchtlingsbezogenen Kosten der Länder und Kommunen geben solle, dass vernetzte Kommunikation in der kommunalen Integrationsarbeit finanziell gestärkt und Migrationsberatung gefördert werden solle, sind vielversprechend. Fügen wir künftig alle Töpfe, die zur Verfügung stehen, zusammen, sollte einer gelingenden Integrationsarbeit im Land Brandenburg auch weiterhin nichts im Wege stehen.

Herr Abgeordneter Lüttmann, lassen Sie noch eine Zwischenfrage zu?

Bitte.

Vielen Dank, Herr Lüttmann, dass Sie meine Frage zulassen. Sie haben gerade geäußert, dass mehr Flüchtlinge auch bedeuten, dass ein höherer Integrationsbeitrag geleistet werden muss. Meine Frage an Sie: Welche Flüchtlinge meinen Sie? Meinen Sie auch die illegal eingereisten Flüchtlinge? Meinen Sie Flüchtlinge, die vollziehbar abschiebepflichtig sind? Meinen Sie möglicherweise auch die kriminell gewordenen Flüchtlinge? Ich erinnere mal an die Familienclans der Remmos, der Miris oder der AbouChakers, die sich hier breitmachen. Welche Flüchtlinge meinen Sie genau? - Vielen Dank.

(Zuruf: Vielleicht sollten Sie mal das Gesetz lesen; dort fin- den Sie die Antwort auf Ihre Frage!)

Zu einer gelingenden Integration gehören zwei Seiten: zum einen, dass ein Integrationsangebot unterbreitet wird - darüber habe ich gerade gesprochen, nämlich welches Angebot wir unterbreiten wollen -, zum anderen, dass man das Angebot zur Integration auch wahrnimmt; das haben natürlich die Menschen, die zu uns kommen, ihrerseits zu leisten.

Vielen Dank. - Wir fahren in der Rednerliste mit dem Redebeitrag des Abgeordneten Nothing fort. Er spricht für die AfD-Fraktion. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Liebe Brandenburger! Wieder einmal debattieren wir über ein Thema, welches nicht nur unser Leben entscheidend verändert, nein, die ungezügelte Zuwanderung von pauschal als Flüchtlinge bezeichneten Menschen wird das Schicksal Europas entscheiden. Wir wissen, dass Sie das gerne verleugnen - vor allem die negativen Folgen.

Sie alle hier wissen ganz genau, dass die Mehrheit der Bürger niemals Ihren Weg der bedingungslosen Offenheit für Ihre zügellose Zuwanderung mitgehen würde, wenn sie dies direkt bestimmen dürfte. Deshalb wollen Sie die massiven Integrationsprobleme, die durch das Ingangsetzen ganzer Völkerwanderungen aufgrund Ihrer verfehlten Migrationspolitik entstanden sind, meist unter den Teppich kehren und mit sogenannten Integrationsangeboten kaschieren. Mit Workshops, Integrationskursen und meist fragwürdigen Projekten wie „Maskennähen mit Flüchtlingen“ hat sich schnell eine ganze Branche etabliert, die sich auf Kosten des Steuerzahlers am Leben hält.

Viele Migranten aus verschiedensten Nationen, die sich schon längst in unserem Land integriert haben, weil sie es von sich aus wollten, weil sie hart und aus eigenem Antrieb an ihrer Integration gearbeitet haben und jetzt teilweise sogar selbstständig sind, sind regelrecht aufgebracht, wenn sie sehen, wie hier eine Pauschalumhegung - jedenfalls für all jene, derer Sie habhaft werden und denen Sie Ihre politisch motivierte Fürsorge angedeihen lassen können -, stattfindet. Nach unserer Kenntnis verschwindet

ein Großteil der Neubürger schon nach wenigen Tagen vom Radar derer, die uns glauben machen wollen, sie hätten alles unter Kontrolle und es werde alles nicht so schlimm.

Für uns ist und bleibt Integration das, was sie schon immer war und wie sie nur funktionieren kann: eine Bringschuld. Nur wer unsere Gesellschaft, unsere Kultur und unsere Werte akzeptiert, darf eine Bleibeperspektive haben, und diese Perspektive muss auch an Leistungsbereitschaft und Fortschrittsbewertung geknüpft werden. Eine jahrelange Rundumversorgung ist der falsche Weg. Hier müssen ganz klar Erwartungen an die Migranten gestellt werden.

Höchst beunruhigend ist auch, wenn uns die Landesregierung auf unsere Kleine Anfrage, Drucksache 7/4031, unter anderem wie folgt antwortet - ich zitiere:

„Das Gelingen oder Scheitern von Integration hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Entscheidend ist dabei nicht zuletzt die Bereitschaft der gesamten Aufnahmegesellschaft, […] gesellschaftliche Teilhabechancen zu ermöglichen.“

Weiter:

„Integration ist nicht mit Assimilation zu verwechseln, sondern ist ein gemeinsamer Prozess, bei dem im Falle des Gelingens ein gemeinsames Drittes entsteht.“

Wissen Sie: Solche Aussagen können eigentlich nur fassungslos machen. Wer mit solch einer Zielsetzung an das Thema Integration herangeht, hat bewiesen, dass er nicht das geringste Interesse am Fortbestand unseres Landes und seinen Bürgern hat, denn nicht die Integration der Zugereisten ist ihr Ziel, sondern die Umgestaltung zu etwas „gemeinsamem Dritten“. Was das sein soll? Ein bisschen mehr Toleranz beim Ehrenmord, ein bisschen mehr Toleranz bei Genitalverstümmelung oder bei Kinderehen, Vergewaltigung und Terror? - Das bleibt Ihr Geheimnis.

(Zuruf: Machen Sie endlich Schluss! Jetzt reichtʼs!)

Ich bin eher skeptisch, ob ein Großteil der ungefragten Bürger Ihren Traum von etwas „gemeinsamem Dritten“ mittragen möchte oder überhaupt davon Kenntnis hat. Aber all das kommt ja nach Ihren Worten nur im Falle des Gelingens auf die einheimische Bevölkerung zu. Was auf unser Land erst im Falle des Nichtgelingens zukommt - danach sieht es ja aufgrund Ihres Unwillens, wirkliche Flüchtlinge von zwielichtigen Zuwanderern zu unterscheiden, eher aus -, möchte ich mir und möchten sich sicherlich viele andere gar nicht ausmalen.

Es ist übrigens auch unwahr, dass der Integrationserfolg von der Bereitschaft der Aufnahmegesellschaft abhängt. Es ist völlig unerheblich, ob sich die Aufnahmegesellschaft bereit erklärt oder nicht, sondern was Integration ausmacht, ist ja gerade, dass das Erlangen von Akzeptanz im selben Umfeld immer das Ergebnis persönlicher Anstrengung, des Auftretens und des Einbringens eines jeden einzelnen Migranten selbst in unsere Gesellschaft ist. Von daher ist eine Verlängerung der Migrationssozialarbeit oder gar eine Verstetigung, wie es hier schon anklang, wie ja schon zu hören war, in unseren Augen nicht zielführend. Dass es mittlerweile viele Menschen mit Migrationshintergrund gibt, die es aus eigener Kraft geschafft haben, sich in unsere Gesellschaft zu integrieren, war auch ohne eine ausufernde Betreuung möglich - das erwähnte ich schon.