Ich danke Björn Lüttmann und Barbara Richstein! Das allermeiste von dem, was sie gesagt haben, würde ich unterschreiben. Ich wiederhole es nicht, weil ich es genauso sehe. Ich fasse nur kurz zusammen: Die Migrationssozialarbeit II ist für die drei kommenden Jahre abgesichert. Die Integrationspauschale ist für die kommenden drei Jahre gesichert - und ja, die Kommunen müssen einen Eigenanteil von 30 % aufbringen; das ist keine Kleinigkeit und mancherorts ein Problem. Dennoch bin ich sehr,
sehr froh, dass für drei Jahre Planungssicherheit besteht, und ich weiß mich da mit ganz vielen Akteurinnen und Akteuren einer Meinung.
An dieser Stelle könnte ich jetzt eigentlich Schluss machen, mache ich aber nicht, denn ich muss noch etwas loswerden: Jetzt wende ich mich nach links, zu Andrea Johlige. Liebe Andrea, die heutige Rede zum Thema war milde, differenziert und ein Angebot. Ich muss mich heute aber leider noch einmal auf gestern beziehen: Da wechselte meine Stimmungslage von fassungslosem Wundern - ich war erst der Annahme, ich hätte mich verhört, hatte ich aber nicht; das wurde mir von Minute zu Minute klarer - zu so etwas wie Wut, ein Gefühl, das ich an mir überhaupt nicht leiden kann.
Ich will es erklären, um es loszuwerden, und nur damit das klar ist: Ich spreche zwar Andrea Johlige an, aber wir stehen hier ja nicht für uns allein; wir stehen für eine Fraktion und vertreten deren Meinung, und deswegen ist es nicht wirklich ganz persönlich gemeint. - Liebe Andrea, ich schätze Ihr Engagement für die Integration geflüchteter Menschen, das auch heute wieder zum Tragen kam, sehr. So weit, so gut! Und manchmal muss man sicher übertreiben, um etwas besonders anschaulich zu machen. Aber ich bin dafür, dennoch bei der Wahrheit zu bleiben. Die ist gestern an einer Stelle ein bisschen den Bach heruntergegangen, und das muss ich klarstellen:
Sie wissen sehr genau, dass viele in diesem Land und viele in diesem Saal - ich kann das jedenfalls auch für mich in Anspruch nehmen - sehr dafür gekämpft haben, dass dieses Gesetz heute hier vorliegt. Und ja, es war ein Kampf!
DIE LINKE hatte zu einem Zeitpunkt, als noch gekämpft wurde und noch nichts final entschieden war, bereits vermeldet, dass alles verloren sei. Das konnte ich übrigens in gewissem Maße verstehen, weil auch DIE LINKE diesem Thema die verdiente Aufmerksamkeit widmete und es hochhielt. Alles klar! Was mich gestern - und das muss ich ehrlich sagen - aber wirklich wütend gemacht hat, liebe Andrea, war der inhaltlich falsche und persönlich unzumutbare Angriff auf Ursula Nonnemacher: Sie erweckten mit Ihren Worten den Eindruck, als habe die Ministerin die Integrationspauschale und MSA II loswerden wollen. Das ist falsch, und Sie wissen das! Es war und ist unverändert so, dass Ursula Nonnemacher immer genau für dieses Thema gekämpft hat und kämpft. - An der Stelle ist nun auch gut, aber das musste ich sagen.
Zurück zum Thema Geflüchtete, wenn auch nicht ganz zu denen, die mit diesem Gesetz gemeint sind: Ich möchte ein paar Worte von Christian Stäblein zitieren, der seit 2019 Bischof der evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-Schlesische Oberlausitz ist und auf der diesjährigen Herbstsynode Folgendes sagte - Zitat -:
„Wir sind Kirche mit Geflüchteten. Im Moment bewegt uns, bewegen mich die schrecklichen Ereignisse an der polnisch-belarussischen Grenze. Wie so oft ist die Konfliktlage vielschichtig. […] Aber international ist klar erkennbar: Die Flüchtenden werden mit ihrer schrecklichen Notlage instrumentalisiert. Ihr Elend wird mutwillig vergrößert. Das muss ein Ende haben. […] Im Moment gehen die Werte Europas nicht nur im Mittelmeer unter […].“
Ich weiß, es geht um komplexe Probleme, aber denen, die helfen, geht es vor allem darum, den Menschen zunächst einmal das Überleben zu sichern - und deswegen hier ein kleiner Tipp: Hilfsorganisationen wie Slubfurt e. V. sammeln, und vom gespendeten Geld wird gekauft, was „Grupa Granica“ braucht:
Thermowäsche, Rettungsdecken, Thermoskannen, Energieriegel, Stirnlampen usw. Oder schauen Sie in die Social-Media-Kanäle von „Wir packen’s an“!
Ich komme zum Schluss: Mitmenschlichkeit, die in der Adventszeit so gern wortreich bemüht wird, kann ganz praktisch gelebt werden, womit ich wieder beim Landesaufnahmegesetz gelandet wäre. Dafür bitte ich sehr um Zustimmung. - Danke.
Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Liebe Carla, ich habe gestern vor allem darüber gesprochen, wie ein Instrument - und zwar ein gut funktionierendes Instrument - der Integrationsarbeit kaputtgemacht wird. Und ja, es war Ursula Nonnemacher, die im vergangenen Jahr einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, mit dem die Integrationspauschale abgeschafft und daraus ein Integrationsbudget gemacht wurde. Ich habe damals schon im Landtag gesagt: Wer eine gesetzliche Leistung zu einem Förderprogramm macht, will sie abschaffen.
Ich habe gestern auch gesagt: Es wurde dann im April - nicht vorher, erst im April - eine Richtlinie veröffentlicht, was schon zu einer Unterbrechung geführt hat, weil ja keiner wusste, wie es weitergeht. Vorgelegt wurde dann eine Richtlinie, die völlig überbürokratisiert war und nach der die ganze Arbeit auf die Landkreise verschoben wird; das Ministerium prüft am Ende nur noch die Anträge und Abrechnungen, die Arbeit aber machen die Landkreise. Und die Richtlinie ist so bürokratisch, dass einige Landkreise gesagt haben: Wir rufen das gar nicht mehr ab.
Erst kommt also das Gerücht und später wird tatsächlich ein Haushalt vorgelegt, in dem es dieses Instrument nicht mehr gibt. Nachdem es - wie ich gestern ausgeführt habe - ganz, ganz großen Druck von Trägern und Initiativen gab und ein paar mehr Flüchtlinge kamen, wird es dann doch wieder eingeführt. Man überlegt sich aber noch, einen 30%igen Eigenanteil einzuführen; man überlegt sich noch, es auf Investitionen auszuweiten, und im Übrigen überlegt man sich noch, es zur Kofinanzierung europäischer Fonds zu nutzen. Ja, liebe Carla Kniestedt, das richtet Schaden an, und das war Ursula Nonnemacher! So macht man ein gut funktionierendes Instrument kaputt. - Herzlichen Dank.
Frau Kniestedt, möchten Sie reagieren? - Nein, sie möchte nicht. Gut, dann gehen wir in der Rednerreihenfolge weiter. Zu uns spricht als Nächste Frau Abgeordnete Nicklisch für die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER. - Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf beabsichtigt die Landesregierung, die Migrationssozialarbeit auch für die kommenden Jahre finanziell abzusichern. Dies ist angesichts der vielfältigen Informations- und Beratungsbedarfe von Geflüchteten auch weiterhin dringend erforderlich und findet daher unsere volle Zustimmung.
Als Fraktion BVB / FREIE WÄHLER stimmen wir mit Ihnen darin überein, dass die Migrationssozialarbeit eine niederschwellige Beratungsmöglichkeit gerade auch zur schulischen und beruflichen Integration sicherstellt. Sie ist zudem ein wichtiges Instrument, um vermittelnd zwischen unterschiedlichen Alters- und Herkunftsgruppen Zugezogener zu wirken und damit dazu beizutragen, Konflikte frühzeitig zu erkennen und zu lösen.
Die im vorliegenden Gesetzentwurf enthaltene Regelung soll den zuständigen kommunalen Aufgabenträgern weiter Planungssicherheit für die kommenden Jahre ermöglichen. Wie sich in den zuletzt durchgeführten Beratungen des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz gezeigt hat, war eine Klärung auch dringend notwendig und geboten; denn mit den zuletzt zügiger durchgeführten Asylverfahren wechseln die Zugezogenen schneller als bislang vom Rechtskreis des Asylbewerberleistungsgesetzes in den Leistungsbezug des SGB II. Um jedoch die mehrjährigen Beratungen kontinuierlich weiter gewährleisten zu können, ist die mit diesem Gesetzentwurf angestrebte Sicherung einer freiwilligen Erstattungsleistung des Landes bis zum 31.12.2023 erforderlich.
Im Zuge der Auseinandersetzung mit dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/4296 richtet sich die Diskussion auch auf die Wiedereinführung der ursprünglichen Integrationspauschale - aus unserer Sicht eine durchaus praktikable Herangehensweise, da die seit 2020 geltenden Richtlinien des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz mittlerweile zu bürokratisch erscheinen. Die Integrationspauschale war als Instrument durchaus funktional und für die Kommunen leichter und flexibler handhabbar. Wir haben daher seitens der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER in der Abstimmung des Ausschusses zum Gesetzentwurf am 1. Dezember 2021 auch für den Änderungsantrag auf Drucksache 7/4296 votiert. Leider fand dieser jedoch nicht die erforderliche Mehrheit.
Dennoch werden wir im Fazit dem hier vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes unsere Zustimmung geben, um in der Sache die Migrationssozialarbeit für die kommenden Jahre zu sichern.
- nein -, aber die Migranten, die zu uns kommen, sollten eine Chance bekommen, sich zu integrieren. Das geht nur mit uns. Und deshalb sagen wir: Wir stimmen Ihrem Antrag natürlich zu. - Danke.
Vielen Dank. - Für die Landesregierung spricht jetzt Frau Ministerin Nonnemacher zu uns. Bitte schön.
Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Vor genau einem Jahr stand ich an derselben Stelle vor Ihnen und habe die Vorteile, die mit der Migrationssozialarbeit für anerkannt schutzberechtigte Geflüchtete, der sogenannten MSA II, verbunden sind, und deren Einsatzgebiete skizziert. Heute, ein Jahr später, können wir mit Gewissheit sagen, dass sich die MSA II als ein unentbehrlicher Baustein der Integrationsarbeit im Land Brandenburg und nicht zuletzt als wichtige Stütze in der anhaltenden Coronapandemie etabliert hat.
Nachdem die MSA II zunächst für dieses Jahr fortgeführt werden konnte, ist es nun an der Zeit, erneut über ihre Weiterführung zu entscheiden. Ich freue mich, dass wir uns darüber einig sind, dass dieses wichtige und hilfreiche Instrument zur Begleitung und Unterstützung von zugewanderten Menschen im gleichen Umfang wie bisher im Landesaufnahmegesetz verankert werden soll. Mein Dank gilt vor allem dem ASGIV - insbesondere Herrn Vorsitzenden Lüttmann -, der dem Landtag die Beschlussfassung unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Änderungen der Koalitionsfraktionen empfiehlt. Damit ist die Fortführung der MSA II für drei weitere Jahre möglich, und das ist gut.
In der Anhörung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf wurde uns wieder deutlich aufgezeigt, dass die MSA II sowohl für die Landkreise und kreisfreien Städte als auch für die Träger der Wohlfahrtspflege und natürlich vor allem für die Geflüchteten selbst eine gute Unterstützung bei der Bewältigung des Integrationsprozesses bietet.
Anders als bei der Verlängerung der Geltungsdauer der MSA II um ein Jahr im Jahr 2021 können die Landkreise und die kreisfreien Städte nun wieder langfristiger planen. Sie können die zu besetzenden Stellen für einen längeren Zeitraum ausschreiben und dadurch die dringend benötigten Fachkräfte in der Sozialarbeit länger halten. Gerade in der aktuellen Haushaltslage bin ich froh und dankbar, dass die zielgruppenspezifische Migrationssozialarbeit auch die anerkannt Schutzberechtigten in unserem Land für drei weitere Jahre unterstützen und begleiten kann.
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes bot in diesem Jahr einen weiteren Vorteil: Er wurde als sogenannter „Omnibus“ für ein weiteres wichtiges und notwendiges Gesetzgebungsvorhaben genutzt: die Anpassung unseres Landesgesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch an die ab dem 1. Januar 2022 in Kraft tretenden Änderungen im SGB XII.
Aufgrund der Vorgaben durch das Teilhabestärkungsgesetz vom 2. Juni 2021 hat das Land die zuständigen Träger für die im SGB XII geregelten Bedarfe für Bildung und Teilhabe neu zu bestimmen. Dies erfolgt bei uns mit der vorgesehenen Anpassung unseres Ausführungsgesetzes. Konkret sollen die Landkreise und kreisfreien Städte diese Aufgabe als zuständige Träger der Sozialhilfe auch weiterhin wahrnehmen, so, wie sie dies bereits regelmäßig und in bewährter Weise für die anderen Leistungen
der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe tun. Doch werden im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens nicht nur die entsprechenden Zuständigkeiten auf die Landkreise und die kreisfreien Städte übertragen; das Land übernimmt auch für fast alle Leistungen des in Rede stehenden Bildungs- und Teilhabepaketes die vollständigen Kosten der Zweckausgaben. Dies ergibt sich bei uns aus den Anforderungen unseres strengen Konnexitätsprinzips und den Vorgaben aus der 2006 erfolgten Föderalismusreform.
In Anbetracht der zu erwartenden geringen Zweckausgaben bei einem vergleichsweise hohen zeitlichen Aufwand für die Träger wird im Rahmen der Kostenerstattung eine neue, zusätzliche Fallpauschale eingeführt. Die Höhe dieser zusätzlichen Fallpauschale soll aufgrund unserer Berechnung auf 46,43 Euro festgelegt werden. Damit werden dann die Personal- und Sachkosten der Kommunen auskömmlich abgebildet.
Ich bitte Sie, der vorliegenden Beschlussempfehlung Ihre Zustimmung zu erteilen, und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. - Wir sind damit am Ende der Aussprache und kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz auf Drucksache 7/4644, Zweites Gesetz zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes. Ich darf Sie fragen, wer der Beschlussempfehlung zustimmt. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist die Beschlussempfehlung ohne Enthaltungen mehrheitlich angenommen, und das Gesetz wurde in 2. Lesung verabschiedet.
Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Wir kommen somit direkt zur Abstimmung. Wir stimmen ab über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Inneres und Kommunales auf Drucksache 7/4638, Fünftes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Meldegesetzes. Ich darf Sie fragen, wer der Beschlussempfehlung folgt. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit wurde der Beschlussempfehlung mit Enthaltungen einstimmig gefolgt und das Gesetz in 2. Lesung verabschiedet.