Protokoll der Sitzung vom 16.12.2021

Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses

Drucksache 7/4674

Dazu liegt ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 7/4781 vor.

Ich eröffne die Aussprache. Sie beginnt mit dem Redebeitrag der Kollegin Fischer für die SPD-Fraktion. Bitte schön.

Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich eingangs etwas ganz Grundsätzliches sagen: Der Vollzug ist wichtig, und der Vollzug ist auch anspruchsvoll. Ich möchte - und ich glaube, ich spreche hier für ganz viele - allen danken, die ihren Dienst, gerade in diesen sehr schwierigen Coronazeiten - wir hatten das Thema regelmäßig im Ausschuss - mit all den Auflagen und den Einschränkungen, die aus Sicherheitsgründen, auch für die Inhaftierten, auferlegt worden sind, so gut gemeistert haben, dass in den Haftanstalten trotz der angespannten Situation alles so ruhig geblieben ist. Das verdient wirklich ein großes Dankeschön.

Wir haben gestern über den Haushalt diskutiert und dabei über Stellen gesprochen. Heute geht es darum: Schaffen wir es eigentlich auch in Zukunft noch, diese Stellen zu besetzen? Im letzten Jahr ist es uns gelungen, fast alle 660 Stellen zu besetzen. Jährlich laufen zwei Ausbildungslehrgänge. Also stellt sich die Frage: Ist das auskömmlich? Zur Auskömmlichkeit würde ich sagen: „Na ja“; denn die Situation in den Anstalten - darüber haben wir im Landtag schon gesprochen, auch im Ausschuss - hat sich ebenfalls geändert. Aber die Frage, die wir uns heute hier stellen müssen, ist: Ist diese Situation auch zukunftsfest?

Dazu kann ich sagen: Das ist sie definitiv nicht; denn in den nächsten Jahren kann bis zu ein Viertel der Mitarbeiter - 160 bis 170 Bedienstete, sage ich einmal - in den Ruhestand eintreten. Wenn wir das jetzt einmal vom Ende her denken, stellen wir fest: Wir brauchen ganz klar mehr Bedienstete. Ansonsten haben wir für immer und ewig diese Spirale nach unten, dass wir immer weniger Bedienstete mit einer immer größeren Verantwortung haben. Das heißt, das Land muss - und das Land will auch - noch mehr Anwärterinnen und Anwärter ausbilden, und zwar zukünftig nicht nur zweimal, sondern sogar dreimal im Jahr. Das hatte die Ministerin schon früher einmal vor, aber sie wurde dann coronabedingt ausgebremst.

Nur, der Vollzug ist nicht der einzige Bereich, in dem man neues Personal sucht, und deswegen haben wir als Koalition gesagt, dass wir die Altersgrenze ausweiten wollen: zum einen nach unten, von bisher 21 auf 18 Jahre, und zum anderen nach oben, von 36 auf 38 Jahre. Nach der Anhörung haben wir gesagt, wir

gehen sogar auf ein Alter von 40 Jahren, um die Auswahlmöglichkeit an der Stelle noch zu vergrößern. Wir haben darüber diskutiert. Es gab Kritik. Das ist klar; bei uns in der Fraktion wurde auch darüber diskutiert: Geht das eigentlich mit 18 Jahren? - Wir sagen Ja. Wir sind da auch keine Pioniere oder Vorreiter. Wir haben eine Auswahl und eine Eignungsfeststellung, bei der genau darauf geschaut wird.

Wir haben, wie ich gerne noch erwähnen würde, bei der Beratung im Ausschuss auch gesagt - ein Dankeschön an das Ministerium -, dass das Ministerium das prüft und im Hinblick auf die besonders jungen Anwärterinnen und Anwärter noch einmal auf die Ausbildungsregeln schaut und uns sagt, ob wir da doch rote Linien ziehen müssen oder ob es klappt. Wir werden uns - die Verabredung haben wir auch zusammen getroffen - nach einem Jahr Durchlauf im Ausschuss noch einmal darüber verständigen. Insofern bedanke ich mich für die konstruktive Diskussion und für die Verbesserung, die wir in der Sache erreicht haben, und bitte um Zustimmung. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache mit dem Redebeitrag der Abgeordneten Kotré für die AfD-Fraktion fort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen Abgeordnete! Liebe Brandenburger! In dem vorliegenden Gesetzentwurf wird das Mindestalter für Einstellungen in den allgemeinen Vollzugsdienst im Justizvollzug des Landes Brandenburg von bisher 21 Jahren auf 18 Jahre herabgesetzt. Ferner ist die Heraufsetzung der Höchstaltersgrenze von 36 auf nunmehr 40 Jahre vorgesehen.

Letzteres ist in unseren Augen durchaus begrüßenswert. Allerdings haben in der Anhörung im Rechtsausschuss, die zu dem Thema stattgefunden hat - es war eine schriftliche Anhörung -, Experten die Auffassung vertreten, dass die Herabsetzung des Eintrittsalters auf 18 Jahre nicht zu empfehlen ist. Sämtliche im schriftlichen Verfahren Angehörte sind zu dieser Einschätzung gekommen. Sowohl die Deutsche Justiz-Gewerkschaft, Landesverband Brandenburg, als auch der Bund der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands, ebenfalls Landesverband Brandenburg, haben sich gegen diese Herabsetzung ausgesprochen.

Insoweit wird es bereits unter dem Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht des Dienstherrn als nicht hinnehmbar angesehen, so junge Menschen in einen psychisch derart belastenden Tätigkeitsbereich aufzunehmen. Es wurde übereinstimmend und nachvollziehbar ausgeführt, dass aufgrund des sensiblen Arbeitsumfeldes in einer Justizvollzugsanstalt eine große Verantwortung abverlangt wird, die eine menschliche Reife und eine psychische Belastbarkeit - das sagte ich eben schon - erforderlich macht, die bei Heranwachsenden noch nicht gegeben sein dürften.

Auch wir haben vorher die Herabsetzung des Eintrittsalters für richtig gehalten. Wir haben das begrüßt, haben uns allerdings nach der Anhörung durchaus überzeugen lassen. Die Argumentation mit der notwendigen Lebenserfahrung und der damit einhergehenden menschlichen und psychischen Reife hat uns einfach überzeugt. So ist das zum Beispiel mit dem Tätigkeitsfeld von Polizeibeamten - das wird auch immer als Vergleich herangezogen - eben nicht vergleichbar, weil dort doch ein ganz anderes Umfeld als in einer Justizvollzugsanstalt gegeben ist.

In der letzten Legislaturperiode war es üblich, dass der gesamte Rechtsausschuss die Justizvollzugsanstalten besucht hat, um sich ein eigenes Bild von der Lage zu machen und dort auswärtige Sitzungen durchzuführen. Es bleibt zu hoffen, dass diese Sitzungen irgendwann wieder in den Justizvollzugsanstalten durchgeführt werden können und wir uns ein bisschen Praxisnähe erarbeiten und die eine oder andere Anregung mitnehmen können, vielleicht auch im Hinblick auf die Eigensicherung von Justizvollzugsbeamten.

Wir werben hier erst einmal um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag und hoffen, dass die Koalitionsfraktionen die Praxis nicht ganz aus den Augen verlieren. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Für die CDU-Fraktion spricht jetzt der Kollege Eichelbaum zu uns. Bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir wissen - Kollegin Fischer ist vorhin schon darauf eingegangen -: Es wird immer schwieriger, geeigneten Nachwuchs für den Justizvollzug zu finden. Bis zum Ende des Jahres 2024 werden wir 168 Altersabgänge zu verzeichnen haben. Zur dauerhaften Deckung des Personalbedarfs ist es notwendig, dass die Ausbildungsplätze vollständig vergeben werden. Wir haben die Ausbildungskapazitäten erhöht, aber wir alle wissen auch: Bereits beim letzten Ausbildungsjahrgang konnten die Stellen nicht vollständig besetzt werden.

Deshalb haben wir als Koalitionsfraktionen einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landesbeamtengesetzes vorgelegt und diesen nach der Anhörung novelliert. Wir sind der Auffassung, dass die Altersgrenzen für den Einstieg in den Justizvollzugsdienst zu eng bemessen sind, und wir müssen uns die Frage stellen: Sind denn wirklich alle Interessierten bereit, mehrere Jahre zu warten, bis die Ausbildung begonnen werden kann? - Zur Wahrheit gehört: Jeder Anwärter durchläuft ein Auswahlverfahren, und da wird eben auch die charakterliche und geistige Reife geprüft. Deshalb wollen wir jungen Menschen Chancen bieten.

Wir wissen, dass es diese Altersbestimmung bereits in anderen Ländern gibt, nämlich in neun weiteren Bundesländern - zum Beispiel in Bayern, Sachsen und Bremen -, und deshalb sagen wir: Dieser Weg ist der richtige Weg. Wir brauchen eine starke Justiz für einen starken Rechtsstaat. Das ist unser Ziel. Und deshalb wollen wir gerade mit diesem Gesetzentwurf den Justizvollzug in Brandenburg stärken. - Vielen Dank.

Wir fahren mit dem Redebeitrag der Fraktion DIE LINKE fort. Frau Abgeordnete Block, bitte schön.

Herr Vizepräsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Brandenburg hat ein sehr fortschrittliches Justizvollzugsgesetz, dessen Umsetzung mehr und gut ausgebildete Bedienstete erfordert.

Brandenburg hat seit einigen Jahren die Ausbildungsbemühungen deutlich verstärkt, und trotzdem müssen wir feststellen - so wie alle, die im Rechtsausschuss tätig sind -, dass es immer schwieriger wird, die offenen Personalstellen zu besetzen.

Diesem Mangel an Personal soll nun mit einer Herabsetzung des Einstiegsalters von 21 Jahren auf 18 Jahre und einer Anhebung der Altersgrenze auf 40 Jahre begegnet werden. Ich bin sehr froh, dass die Koalition im Rechtsausschuss noch den Änderungsantrag eingebracht hat, die Heraufsetzung des Höchsteinstellungsalters auf 40 Jahre vorzunehmen. Diese Heraufsetzung begrüßen wir ausdrücklich.

Die Herabsetzung auf 18 Jahre lehnen wir jedoch ab. Wir haben in dem dafür vorgesehenen Verfahren im Rechtsausschuss einen entsprechenden Änderungsantrag eingebracht. Der wurde leider abgelehnt. Die AfD hat sich an diesem Verfahren im Rechtsausschuss leider nicht beteiligt; sie hat keine Änderungsanträge eingebracht und unseren abgelehnt. Deswegen verstehe ich den hier vorgelegten Schaufensterantrag ehrlich gesagt überhaupt nicht.

Der Beruf des Justizvollzugsbediensteten ist ein vielfach unterschätzter. Früher - und auch heute kann man das noch - las man in der Zeitung gern von „Schließern“ oder von „Knastwärtern“; von Frauen ist da oft erst gar nicht die Rede. Doch dieser Beruf besteht gerade nicht im Auf- und Zuschließen von Zellentüren und hat auch nicht nur etwas mit Eigensicherung und Sicherheit zu tun, sondern in Zeiten des resozialisierenden Vollzuges ist der Kern der Arbeit eine sozialpädagogische Begleitung über Jahre. Der tägliche direkte Umgang mit Inhaftierten mit den vielfältigsten sozialen Problemen, mit ihren Angehörigen und mit psychisch auffälligen, gewalttätigen oder manipulierenden Inhaftierten muss gelernt werden, und das ist auch verknüpft mit Lebenserfahrung.

Die Ausbildung dauert „nur“ zwei Jahre - auch deshalb, weil bisher die meisten Menschen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung in diese Ausbildung kamen. Und das hat auch Gründe: Vollzugsbedienstete sind Vorbild, auch mit ihrer beruflichen Vita, ihrer Lebenserfahrung. Das alles kann man mit 18 Jahren, direkt nach der Schule, noch nicht haben, und das wird auch nicht in zwei Jahren Ausbildung erworben, schon gar nicht, wenn, wie wir gehört haben, die Ausbildung noch nicht wirklich vorbereitet ist.

Ich hoffe jedenfalls, dass nur wenige 18-Jährige, dafür aber mehr Menschen um die 40 Jahre mit Berufs- und Lebenserfahrung und einem modernen Verständnis von Vollzugsarbeit ihren Weg in den Brandenburger Justizvollzug finden. Wir werden darauf drängen, dass die Ausbildung an die Erfordernisse angepasst wird.

Ich möchte, wie Frau Fischer, zum Abschluss allen danken, die in den brandenburgischen Justizvollzugsanstalten an der Resozialisierung mitwirken, auch in Pandemiezeiten, in Zeiten hoher Krankenstände und bei Überlastung. Ich weiß aus meiner früheren Tätigkeit sehr genau, dass Sie es mit Menschen in schwierigen Lebenslagen, mit besorgten Familienangehörigen und, ja, auch mit anstrengenden Anwältinnen und Anwälten zu tun haben. Ich danke Ihnen für Ihre Arbeit.

Wir werden uns bei dem Antrag enthalten. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Herr Abgeordneter Raschke zu uns. Bitte schön.

Herr Vizepräsident! Werte Kollegen! Werte Gäste! Wir haben es schon gehört: Ein guter Teil der Mitarbeitenden im Justizvollzug geht in den verdienten Ruhestand. Obwohl wir Grüne und sicherlich auch die anderen in der Koalition hart und fleißig an einer friedlichen, gerechten Gesellschaft arbeiten, haben wir doch nicht die Hoffnung, dass wir in dem Zeitraum bis 2024 viel weniger Gefangene in den Justizvollzugsanstalten haben. Auch wir sehen also den Bedarf an Personal.

Die Frage ist: Wo soll das Personal herkommen? - Der Fachkräftemangel wurde angesprochen; der herrscht in allen Berufen. Nun gab es folgenden Vorschlag: Machen wir es doch wie in anderen Bundesländern; schauen wir uns um. Dort wurde die Grenze für das Alter, ab dem man den Beruf ergreifen darf, gesenkt. - Wir haben uns das angeschaut. Wir Grüne sind, ehrlich gesagt, sehr skeptisch darangegangen. Schließlich stellt sich wirklich die Frage, ob man eine solch anspruchsvolle Aufgabe in so jungen Jahren übernehmen soll - eine Einschätzung, die von den Vertretern der Gewerkschaften und der Verbände in ihren Stellungnahmen geteilt wurde. An dieser Stelle herzlichen Dank für die Beteiligung!

Heute liegt dennoch ein Gesetzentwurf vor, in dem die Senkung der Altersgrenze auf 18 Jahre vorgesehen ist. Die Frage ist: Warum? - Dafür gibt es drei Gründe. Der erste Grund ist: Wir haben uns umgeschaut. Wie machen es denn andere Länder? Wie machen es die Länder, die das schon umgesetzt haben? Thüringen, Sachsen, Bayern, Baden-Württemberg - sie alle haben die Altersgrenze auf 18 Jahre gesenkt. Wir haben nicht gehört, dass es dort Probleme gibt, sondern dass es auf die Rahmenbedingungen ankommt, innerhalb deren man das macht.

Damit bin ich beim zweiten Punkt. In Bezug auf die Rahmenbedingungen haben wir uns bei den Gewerkschaften, bei den Verbänden, bei den Praktikern und bei den Personalvertretungen erkundigt. Es war klar, dass es vor allem zwei Dinge sind: erstens der Eignungstest - das Alter allein ist nicht entscheidend - und zweitens eine enge Begleitung. Bei der engen Begleitung ist es so, dass sie uns vom MdJ zugesichert wurde. Wir haben uns im Ausschuss dazu kundig gemacht. Aber auch wir werden in diesem Fall das MdJ eng begleiten. Es wurde schon angesprochen: Wir werden das Thema nach den ersten Erfahrungen im Ausschuss wieder aufrufen, um es auszuwerten. Der Eignungstest als zweite Rahmenbedingung ist offenbar wirklich nicht von Pappe. Wahrscheinlich wird der Wunsch von Frau Block in Erfüllung gehen: Es wird nur eine Handvoll Menschen diesen Eignungstest bestehen.

Damit bin ich beim dritten Punkt: Die Senkung der Altersgrenze auf 18 Jahre ist nur ein kleiner Teil der Lösung. Ein weiterer Teil der Lösung ist die Heraufsetzung der Grenze für das Höchsteinstiegsalter auf 40 Jahre. Wir Grüne haben gesagt: runter nur, wenn rauf. Wenn die Altersgrenze auf 18 Jahre abgesenkt wird, soll sie auf der anderen Seite bitte auch auf 38 oder 40 Jahre angehoben werden. - Auch das ist von den Vertretern der Verbände und der Gewerkschaften und auch in der Koalition geteilt worden. Deswegen finden sich diese Vorschläge als Paket in dem Gesetzentwurf.

Wie geht es jetzt weiter? - Der nächste Jahrgang wird vorbereitet. Wir werden das Thema im Rechtsausschuss wieder aufrufen. Gleichzeitig ist in der Debatte aber klar geworden: Das allein reicht nicht. Wir werden auch über andere Schlüssel reden müssen, zum Beispiel über das Thema Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger. Das hat viele Nachteile und viele Vorteile. Dennoch müssen wir darüber diskutieren. Und vor allem müssen wir den Beruf attraktiver machen. Bisher passiert noch Folgendes: Wir bilden dort junge Menschen aus, und dann werden die uns vom Zoll oder von der Bundespolizei abgeworben und deutlich besser bezahlt. Wir brauchen also attraktive Berufsbedingungen.

Jetzt werbe ich aber erst einmal um Zustimmung, weil das ein gutes Gesamtpaket ist, und wünsche allen Mitarbeitenden im Justizvollzug gesunde und besinnliche Weihnachten. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache mit dem Redebeitrag des Kollegen Vida für die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER fort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Entgegen allen Erwartungen werde ich in dieser Debatte nichts Revolutionäres beitragen können. Dennoch möchte ich meine Redezeit hier nutzen.

Es ist prinzipiell richtig und auch notwendig, das Landesbeamtengesetz zu ändern. Ich glaube, dass mit allen in Betracht kommenden Mitteln versucht werden muss, die Personalentwicklung voranzutreiben. Das betrifft zum einen die Einstellungen und zum anderen das Bemühen, Stellen attraktiver zu machen, aber es geht, wenn es angezeigt ist, auch darum, das Einstiegsalter anzupassen. Ich denke, hierbei ist es notwendig, die Hinweise von Verbänden und Gewerkschaften zu berücksichtigen, und zwar nicht nur ungefähr, sondern möglichst genau.

Der Bund der Strafvollzugsbediensteten und die Deutsche Justiz-Gewerkschaft unterstützen in der Tat den Vorschlag, die Obergrenze anzuheben. Deswegen gibt es daran auch nichts auszusetzen. Ich glaube, insgesamt ist die Altersbegrenzung, wie sie hier geregelt wird, etwas, was der demografischen Entwicklung Rechnung trägt. Die Einschätzung der im allgemeinen Vollzugsdienst Tätigen stützt diese Sichtweise auch. Und dass wir hier die Altersgrenzen entsprechend anpassen, spiegelt auch die Lebensrealität wider. Ich glaube auch, das Berufsbild insgesamt gibt es her, die Obergrenze so zu regeln. Deswegen ist das prinzipiell zu begrüßen.

Allerdings sehen auch wir die Absenkung des Eintrittsalters auf 18 Jahre - also die Absenkung der unteren Altersgrenze - beim Vorbereitungsdienst sehr kritisch; denn ob man in dem Alter den Reifegrad für den Umgang mit dieser durch erhebliche Belastungen gekennzeichneten Situation hat, ist schon fraglich. Es geht auch nicht darum, ob der Einzelne dem gewachsen ist und ob der Einzelne den Test besteht - das mag alles sein -, sondern bei einer gesetzlichen Regelung muss man vom abstrakten Regelfall ausgehen. Das ist immer so. Da ist es nun einmal so, dass man im Regelfall davon ausgehen muss, dass ein 18-Jähriger dieser doch mit besonderen Belastungen einhergehenden Situation nicht unbedingt gewachsen ist.

Hinzu kommt, dass wir es, wenn es um 18- bis 21-Jährige geht, nicht mit Erwachsenenstrafrecht zu tun haben müssen. Nun hat der Vorschlag der Linken, das Einstiegsalter auf 20 Jahre zu senken, zur Folge, dass noch ein Jahr lang Heranwachsende betroffen sind. Trotzdem ist eine in einer solchen Umgebung vorgesehene Regelung besonders kritisch zu betrachten, wenn die Personen, die im allgemeinen Vollzugsdienst tätig sind, unter Umständen nicht dem Erwachsenenstrafrecht unterliegen - ohne jemandem etwas zu unterstellen. Es hat durchaus seinen Grund, dass es bisher nicht so gewesen ist.

Deswegen: Es mag sein, dass das in anderen Bundesländern so geregelt worden ist. Trotzdem kommen wir zu der Einschätzung - wir sind nicht allein darauf gekommen, sondern wir haben uns auf die Stellungnahmen der Experten gestützt -, dass die Absenkung der unteren Altersgrenze nicht angezeigt ist. Deswegen habe ich im Rechtsausschuss für unsere Fraktion den Änderungsantrag der Linken unterstützt. Er hat keine Mehrheit gefunden. Deswegen werden wir uns heute insgesamt enthalten. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank. - Für die Landesregierung spricht Ministerin Hoffmann zu uns. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir die bestehenden Altersgrenzen für den Einstieg in den allgemeinen Vollzugsdienst im Justizvollzug ausweiten und den Vollzug altersmäßig breiter aufstellen. Wie schon angesprochen wurde, wird es im Bereich des allgemeinen Vollzugsdienstes in den kommenden Jahren eine Vielzahl von Altersabgängen geben.

Zugleich haben wir in der Koalitionsvereinbarung beschlossen, dass wir den Justizvollzug in dieser Legislaturperiode personell stärken wollen, und wir haben eine Erhöhung der Mitarbeiterzahl im Bereich des allgemeinen Vollzugsdienstes auf 682 vereinbart.

Um diese Zielzahl zu erreichen und zugleich die gravierende Anzahl an Altersabgängen zu kompensieren, müssen wir - ich glaube, das sehen wir alle so - die Ausbildungsbemühungen intensivieren. Deswegen haben wir vor, ab dem nächsten Jahr nicht nur zwei, sondern drei Ausbildungslehrgänge mit jeweils bis zu 20 Bewerbern durchzuführen. Um diese Ausbildungslehrgänge füllen zu können - das letzte Jahr hat gezeigt, dass das zunehmend schwierig wird -, müssen wir aber in verschiedener Hinsicht neue Wege gehen. Zum einen sind wir dabei, die Werbemaßnahmen zu intensivieren und auch professioneller zu gestalten, zum anderen brauchen wir insbesondere die Absenkung des Einstiegsalters auf 18 Jahre.

Die Gründe, aus denen wir die Absenkung brauchen, sind leicht erklärt: Bisher, mit dem Einstiegsalter von 21 Jahren, können wir nur solche jungen Menschen ansprechen, die bereits einen anderen beruflichen Lebensweg eingeschlagen haben, eine andere berufliche Vita haben. Wir müssen sie aus dieser beruflichen Vita herausholen, abwerben für den Vollzug, sie also für den Wechsel in den Justizvollzug gewinnen. Wenn wir das Einstiegsalter auf 18 Jahre herabsetzen, haben wir die Chance, die jungen Menschen direkt nach dem Abschluss ihrer Schulausbildung anzusprechen und für den Justizvollzug als ersten Berufsweg zu ge