Protokoll der Sitzung vom 16.12.2021

Die Gründe, aus denen wir die Absenkung brauchen, sind leicht erklärt: Bisher, mit dem Einstiegsalter von 21 Jahren, können wir nur solche jungen Menschen ansprechen, die bereits einen anderen beruflichen Lebensweg eingeschlagen haben, eine andere berufliche Vita haben. Wir müssen sie aus dieser beruflichen Vita herausholen, abwerben für den Vollzug, sie also für den Wechsel in den Justizvollzug gewinnen. Wenn wir das Einstiegsalter auf 18 Jahre herabsetzen, haben wir die Chance, die jungen Menschen direkt nach dem Abschluss ihrer Schulausbildung anzusprechen und für den Justizvollzug als ersten Berufsweg zu ge

winnen. Deswegen haben wir auch vor, wenn dieser Gesetzentwurf jetzt gebilligt wird, in den unmittelbaren Kontakt mit Schulen zu treten und dort für den Justizvollzug zu werben.

(Vereinzelt Beifall)

- Ja, Herr Raschke, Sie können ruhig auch klatschen.

(Vereinzelt Heiterkeit - Zuruf)

Diesen Weg gehen wir nicht als erstes Land: In den vergangenen Jahren sind vor dem geschilderten Hintergrund neun Bundesländer umgestiegen und haben sich entschieden, das Einstiegsalter auf 18 Jahre zu senken. Wie hier ja schon berichtet wurde, ist das in all diesen Ländern ein erfolgreiches Modell. Natürlich werden wir die jungen Menschen in der Ausbildung besonders intensiv begleiten und in einem sehr strengen Auswahl- und Eignungstestverfahren unter Begleitung von Psychologen sehr genau darauf achten, dass sie bereits die erforderliche charakterliche Reife haben, um diesen verantwortungsvollen Job nach ihrer Ausbildung eigenständig ausüben zu können.

Ich bitte Sie daher, uns bei den Bemühungen um eine personelle Konsolidierung des Justizvollzugs zu unterstützen und diesem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Vielen Dank. - Damit sind wir am Ende der Aussprache und kommen zur Abstimmung.

Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 7/4781, Hochsetzung der Altersangabe von 36 auf 40 Jahre in § 118 Abs. 2 Satz 1 Landesbeamtengesetz, ab. Ich darf Sie fragen, wer dem Änderungsantrag zustimmt. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag bei Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung in der Hauptsache: Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses auf Drucksache 7/4674, Drittes Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes. Ich darf Sie fragen, wer der Beschlussempfehlung zustimmt. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit wurde der Beschlussempfehlung bei Enthaltungen einstimmig zugestimmt und das Gesetz in 2. Lesung verabschiedet.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 10 und rufe Tagesordnungspunkt 11 auf.

TOP 11: Achtes Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften

Gesetzentwurf der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Fraktion DIE LINKE und der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion

Drucksache 7/4468

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses

Drucksache 7/4667

Ich eröffne die Aussprache. Für die einbringenden Fraktionen spricht Kollege Scheetz. Bitte schön.

(Einzelbeifall)

Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank, Herr Raschke. Keine Sorge, ich werde versuchen, einen Beitrag dazu zu leisten, dass das Zeitmanagement heute wieder ein bisschen ins Lot kommt, und die 15 Minuten, die mir zugestanden wurden, nicht vollständig auszuschöpfen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir befinden uns weiter in einer pandemischen Notlage. Die Botschaft des vorliegenden Gesetzentwurfs ist angesichts der andauernden Herausforderungen für die wirtschaftliche Gesamtsituation des Landes Brandenburg so simpel wie eindeutig und knüpft an unsere Entscheidung vom letzten Jahr an. Es wird auch im Jahr 2022 keine Erhöhung der Diäten bzw. der Entschädigungen für die Abgeordneten geben. Die Anpassungsmodalitäten im Abgeordnetengesetz hätten in diesem Jahr eine Erhöhung von 3 % bedeutet und würden auch im kommenden Jahr zu einer weiteren Erhöhung unserer Entschädigungen führen.

Wie in diesem Jahr werden wir daher auch für das Jahr 2022 den zugrunde liegenden Mechanismus im Abgeordnetengesetz außer Kraft setzen. Ich denke, es ist für die allermeisten Abgeordneten in diesem Haus richtig, wenn ich sage, dass wir uns hiermit unverändert solidarisch mit denjenigen zeigen, die mit den wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronapandemie zu kämpfen haben. Es freut mich, dass wir uns in dieser Betrachtungsweise fraktionsübergreifend im Grundsatz einig sind.

Grundsätzlich - auch im Hinblick auf den Änderungsantrag der AfD-Fraktion - möchte ich aber die Gelegenheit nutzen, um daran zu erinnern, dass der zugrunde liegende Mechanismus im Abgeordnetengesetz von einer unabhängigen Expertenkommission erarbeitet worden ist, die einen transparenten, nachvollziehbaren und in meiner Wahrnehmung überfraktionell akzeptierten Weg zur Anpassung der Abgeordnetenentschädigungen entwickelt hat. Dieser Kommission gehörten unter anderem der damalige Präsident des Landesrechnungshofs, Vertreterinnen und Vertreter des Bundes der Steuerzahler, die Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg sowie der Gewerkschaftsbund Berlin-Brandenburg an. Die Kopplung an den Einkommensindex und den Verbraucherindex kann gleichermaßen bedeuten, dass es - eine entsprechende Entwicklung vorausgesetzt - automatisch zu einer Absenkung der Abgeordnetenentschädigung kommt. Soweit mir bekannt, ist das tatsächlich auch einmal vorgekommen; Kollege Bischoff hat mir jedenfalls davon berichtet.

Der Vorwurf, die Öffentlichkeit sei nicht ausreichend beteiligt, läuft auch insofern ins Leere, als wir auch zu Beginn dieser Legislaturperiode im Plenum öffentlich hierüber diskutiert haben. Hinzu kommt, dass wir jedes Jahr einen Bericht zur Einkommensentwicklung in Brandenburg und zur Entwicklung der Entschädigungen für Abgeordnete vorgelegt bekommen. An Transparenz mangelt es also nicht. Unser Abgeordnetengesetz ist da

meines Erachtens auch beispielgebend für die Abgeordnetengesetze in der Bundesrepublik. Insofern haben wir hier im Grundsatz ein sehr gutes Verfahren, das allerdings in dieser Pandemie und zum gegenwärtigen Zeitpunkt die falschen Signale senden würde.

Nach den Ausführungen zur Aussetzung des Mechanismus zur Angleichung der Abgeordnetenentschädigung möchte ich abschließend auch noch darauf verweisen, dass der Hauptausschuss Hinweisen der Landtagsverwaltung auf Änderungen rechtsförmlicher Art gefolgt ist. Deswegen bitten wir um Zustimmung zur Beschlussempfehlung. - Ich bedanke mich herzlich für die Aufmerksamkeit. Ich habe ein bisschen Zeit für die Debatte übriggelassen.

Ja, fast elf Minuten. Danke schön. - Wir fahren in der Rednerreihenfolge fort. Als Nächste spricht die Abgeordnete Kotré zu uns. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen Abgeordnete! Liebe Brandenburger! Wieder einmal behandeln wir einen Tagesordnungspunkt mit dem Titel „Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften“, der die Änderung anderer Gesetze zum Inhalt hat.

Diesmal soll es wieder an das Abgeordnetengesetz gehen. Handwerklich wäre es besser gewesen, das zu ändernde Gesetz konkret zu bezeichnen, also vorliegend durch die Verwendung des Titels „Fünftes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes“. Das würde schon ein wenig zur Transparenz Ihres Vorhabens beitragen, liebe einbringende Fraktionen.

Nun zum Inhalt des Antrags. Ich zitiere aus Ihrem Gesetzentwurf:

„Im Jahr 2022 soll in vergleichbarer Weise wie für das Jahr 2021, nicht zuletzt als Zeichen der Solidarität der Abgeordneten des Landtages mit den […] Bürgern, die Wiederaufnahme des Indexierungsverfahrens für die Entschädigungsbestandteile § 5 Absatz 1 Nummern 1 und 2 AbgG ausgesetzt werden.“

Das ist allerdings auch dieses Jahr wieder der blanke Hohn. Die die Landesregierung tragenden Fraktionen sind wegen ihrer verfehlten Politik auch im zweiten Jahr der Coronasituation verantwortlich für die tatsächlichen und wirtschaftlichen Einschnitte zulasten der Brandenburger Bürger. Man denke nur an die Absurditäten wie zuletzt die sogenannten 2G-Zugangsbeschränkungen, Ausgangssperren für Ungeimpfte oder gar Kontakteinschränkungen, wenn Ungeimpfte bei einem Treffen dabei sind. Die Redezeit reicht für Ihre wieder einmal an der Lebenswirklichkeit vorbeigehende, hochgradig schädliche Politik leider nicht aus.

Kurzum: Die Aussetzung der automatisierten Erhöhung der Abgeordnetendiäten begrüßen wir ausdrücklich. Daher haben wir den vorliegenden Änderungsantrag zur Abstimmung vorgelegt, nach dem unabhängig von der Coronasituation bei jeglicher Veränderung der Abgeordnetendiäten eine Gesetzesänderung und damit einhergehend eine Debatte hier im Plenum zu erfolgen haben. Entgegen Ihrer Auffassung hat sich das mit dem Vierten Ge-

setz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes vom 20. April 2017 eingeführte Verfahren einer indexierten jährlichen Anpassung der sogenannten Entschädigung für Abgeordnete keinesfalls bewährt.

Wir werben daher um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag, mit dem die automatisierte Erhöhung der Abgeordnetendiäten - oder, wie es hier heißt: Abgeordnetenentschädigung - gestoppt wird und jegliche Gehaltserhöhungen für Abgeordnete wie bei jedem Arbeitnehmer auch neu zu verhandeln sind. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Die Landesregierung hat Redeverzicht angezeigt, sodass ich die Aussprache schließe und direkt zur Abstimmung komme.

Ich lasse über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Hauptausschusses, Drucksache 7/4667, Achtes Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften, abstimmen. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist die Beschlussempfehlung bei einigen Enthaltungen einstimmig angenommen und das Gesetz in 2. Lesung verabschiedet.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 11 und rufe den neuen Tagesordnungspunkt 12 auf.

TOP 12: Gesetz zur Regelung von Mindestabständen von Windenergieanlagen zu Wohngebäuden im Land Brandenburg (Brandenburgisches Windenergieanlagenabstandsge- setz - BbgWEAAbG)

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 7/4559

1. Lesung

Dazu liegt ein Änderungsantrag der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion auf Drucksache 7/4710 vor. Ich eröffne die Aussprache mit dem Bericht der Landesregierung. Herr Minister Beermann, bitte.

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der Koalitionsvertrag formuliert eine eindeutige Aufgabe, wenn es heißt:

„Die Koalition setzt sich zum Ziel, die Akzeptanz der Windkraft zu erhöhen, und legt für Brandenburg fest, dass Repowering und Ausbau nur außerhalb eines Radius von 1.000 Metern zur Wohnbebauung stattfinden darf.“

Mit der Änderung des Baugesetzbuches im Jahr 2020 wurde die Grundlage geschaffen, diesen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen. In § 249 Abs. 3 BauGB ist geregelt, dass Landesgesetze erlassen werden können, die eine Entprivilegierung von Vorhaben der Windenergie in einem Abstand von höchstens 1 000 m zu baulichen Nutzungen zu Wohnzwecken vorsehen. Mit dem hierauf gestützten Brandenburgischen Windenergiean-

lagenabstandsgesetz ist das Ziel verbunden, einen Beitrag zur Akzeptanzförderung zu leisten. Es werden einheitliche Mindestabstände von Windenergieanlagen zu Wohngebäuden gesichert. Dies schafft Planungssicherheit für alle Akteure.

Die Regelungsinhalte berücksichtigen dabei durchweg auch die energiepolitischen Ziele, sodass heute ein Entwurf vorliegt, der sowohl den Belangen der Bevölkerung nach Schutzabständen zu Windenergieanlagen als auch dem Interesse an einer nachhaltigen Energiewirtschaft Rechnung trägt.

Durch das Gesetz werden zukünftig nur noch Windenergieanlagen nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert sein, die sich außerhalb des 1 000-Meter-Radius befinden. Das Gesetz beschränkt mit dem Mindestabstand also den Privilegierungstatbestand des § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB. Dadurch werden bestehende Wohnnutzungen in Bebauungsplänen und innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile durch den Schutzabstand geschützt. Außerdem werden Übergangsregelungen unter anderem für Anlagenbetreiber vorgesehen.

Dessen unbenommen finden fachgesetzliche Regelungen, insbesondere das Immissionsschutzrecht, weiterhin Anwendung, sodass sich auch größere Schutzabstände zwischen Wohngebäuden und Windenergieanlagen ergeben können.

Mit dem Windenergieanlagenabstandsgesetz schaffen wir Planungssicherheit für den Windenergieausbau und schützen gleichzeitig unsere Wohngebiete. Es ist aber nur ein Baustein auf dem Weg zu einer nachhaltigen Energiewirtschaft. Um auch zukünftig den Ausbau der Windenergie voranzubringen, spielen neben dem Aspekt der Akzeptanzförderung auch Beteiligungsmöglichkeiten der Bevölkerung vor Ort, der schnellere Ausbau durch beschleunigte Planungs- und Genehmigungsverfahren und ein angemessener Umgang mit den artenschutzrechtlichen Belangen und dem Landschaftsschutz eine wichtige Rolle.